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Stadt plant mindestens 204.000 Euro ungedeckten Aufwand für den Pferdemarkt – Zahlungen je Tier bleiben bestehen

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg kritisiert vermeidbare Belastungen, fehlende feste Hitzeschutzregeln und kommunale Prioritäten bei enger Haushaltslage

Bietigheim-Bissingen, 2. Juli 2026 – Die Stadt Bietigheim-Bissingen hält auch 2026 an finanziellen Anreizen für die Beteiligung von Tieren am Bietigheimer Pferdemarkt fest. Das bestätigte Oberbürgermeister Jürgen Kessing schriftlich gegenüber Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg. Änderungen an den veröffentlichten Preisen und Entschädigungen seien nicht vorgesehen.

Der Bietigheimer Pferdemarkt findet vom 4. bis 8. September 2026 statt. Zum Programm gehören unter anderem Pferdeprämierungen, ein Reit- und Springturnier sowie ein Festumzug mit Pferden und weiteren Tieren.

Nach der von der Stadt veröffentlichten Entschädigungsliste werden beim Festumzug unter anderem 50 Euro je mitgeführtem Pferd, Esel oder Ziege gezahlt. Ein von einem Zweiergespann gezogener Festwagen erhält 150 Euro, ein Festwagen mit Einspänner 100 Euro. Für eine Ehrengastkutsche mit Gespann sind 350 Euro vorgesehen. Reitervereine und Pferdegruppen können abhängig von ihrer Größe pauschale Entschädigungen von bis zu 400 Euro erhalten.

Die veröffentlichte Liste trägt den Stand 2024. Auf Nachfrage bestätigte der Oberbürgermeister jedoch ausdrücklich, dass sie auch 2026 gilt. Die tatsächliche Auszahlungssumme könne erst nach der Veranstaltung beziffert werden, da sie von den anwesenden Gruppen abhänge. Änderungen beabsichtige die Stadt nicht.

Damit schafft die Stadt einen unmittelbaren finanziellen Anreiz, Tiere zum Festumzug zu bringen und dort als Bestandteil eines Unterhaltungsprogramms einzusetzen. Die Zahlung steigt mit der Zahl der eingesetzten Tiere beziehungsweise der teilnehmenden Tiergruppen. Öffentliche Mittel sollten nicht auf diese Weise an Tiernutzung gekoppelt werden.

Mindestens 204.000 Euro ungedeckter Aufwand

Der Pferdemarkt ist nach den veröffentlichten Haushaltsansätzen kein direkter Gewinnbringer für die Stadt. Für 2026 sind 305.000 Euro allgemeine Aufwendungen für den Pferdemarkt, 22.500 Euro für die Prämierungen und 25.000 Euro für den Festzug vorgesehen. Zusammen sind das 352.500 Euro.

Als unmittelbar dem Pferdemarkt zugeordnete Einnahmen nennt der Haushalt Pachterträge von 90.350 Euro. Zusätzlich sind im gemeinsamen Produktbereich für Märkte, Festhallen und Festplätze Marktstandgelder von 58.000 Euro veranschlagt. Aus dem Haushaltsplan geht nicht hervor, welcher Anteil davon tatsächlich auf den Pferdemarkt entfällt.

Fyrtaarn/Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Selbst wenn man sämtliche Marktstandgelder zugunsten der Stadt dem Pferdemarkt zurechnen würde, stünden Einnahmen von höchstens 148.350 Euro den ausdrücklich ausgewiesenen Pferdemarktausgaben von 352.500 Euro gegenüber. Damit verbliebe ein ungedeckter Aufwand von mindestens 204.150 Euro. Anteilig anfallende Personal-, Bauhof- und weitere Verwaltungskosten sind in dieser Rechnung noch nicht berücksichtigt.

Die Stadt darf selbstverständlich ein Stadtfest finanzieren. Sie muss aber begründen, warum sie in einer angespannten Haushaltslage ausgerechnet Zahlungen aufrechterhält, die unmittelbar an das Mitführen und Präsentieren von Tieren geknüpft sind. Märkte, Musik, Gastronomie, Vereine und kreative Festwagen könnten weiterhin unterstützt werden – ohne Tiere für das Unterhaltungsprogramm zu bezahlen.

Tiere sind keine notwendige Voraussetzung für das Fest

Xocolatl/Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0, Bietigheimer Pferdemarkt 2013

Pferde und andere Tiere werden für die Veranstaltung transportiert und einer ungewohnten Umgebung, längeren Wartezeiten, großen Menschenmengen, Musik, Fahrzeugen und wechselnden Umweltreizen ausgesetzt. Diese Belastungen dienen nicht den Bedürfnissen der Tiere, sondern menschlicher Unterhaltung, Repräsentation und Traditionspflege.

Die Stadt verweist darauf, dass zahlreiche Tierärztinnen und Tierärzte sowie Fachleute aus dem Reitsport anwesend seien und bei Auffälligkeiten eingreifen könnten.

 

Aus Sicht des Landesverbands beantwortet dies die eigentliche Frage nicht. Tierärztliches Personal kann akute gesundheitliche Probleme erkennen und im Einzelfall Maßnahmen veranlassen. Seine Anwesenheit macht den Tiereinsatz jedoch weder notwendig noch grundsätzlich unproblematisch.

Wenn Fachleute eingreifen müssen, sobald ein Tier Auffälligkeiten zeigt, ist die Belastung bereits eingetreten. Das Ziel von Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg ist nicht nur ein besseres Management der Tiernutzung, sondern die Vermeidung von unnötigen Belastungen.

Sparhaushalt und steigende Belastungen für Familien

Die Ausgaben fallen in eine Zeit erheblicher finanzieller Einschränkungen. Der städtische Haushalt 2026 weist ein Defizit von rund 14,9 Millionen Euro aus. Die Stadt benennt selbst einen weitreichenden Konsolidierungsbedarf und erklärt, dass freiwillige Leistungen überprüft werden müssen. Gleichzeitig steigen ab September 2026 die Gebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen. Darüber hinaus wird über eine Anpassung der Betreuungszeiten beraten.

Die Entscheidungen machen  sichtbar, welche freiwilligen Ausgaben die Stadt trotz ihrer angespannten Finanzlage unangetastet lässt. Entschädigungen für Tiere in einem Unterhaltungsprogramm sind weder sozial notwendig noch für die Fortführung des Stadtfestes erforderlich.

Keine vorab festgelegten konkreten Hitzeschutzmaßnahmen

Auch bei möglichen hohen Temperaturen sieht der Landesverband Handlungsbedarf. Auf die Frage nach verbindlichen Hitzeschutz- und Abbruchkriterien erklärte der Oberbürgermeister, dass die Temperaturen im September noch nicht vorhersehbar seien und es deshalb keine konkreten Maßnahmen gebe. Die vor Ort anwesenden Tierärztinnen und Tierärzte könnten kurzfristig reagieren.

Dass die genaue Temperatur heute noch nicht bekannt ist, spricht gerade für vorab festgelegte Schwellenwerte und Abbruchkriterien. Ein Hitzeschutzkonzept muss bestimmen, wann Tiergruppen ausgeschlossen, Strecken verkürzt oder Veranstaltungen abgesagt werden. Erst zu entscheiden, wenn die Tiere bereits vor Ort sind, ist keine ausreichende Prävention.

Festumzug ab 2027 tierfrei gestalten

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg fordert die Stadt Bietigheim-Bissingen auf,

  • die an einzelne Tiere, Gespanne und Tiergruppen geknüpften Entschädigungen und Preisgelder zu beenden,

  • die frei werdenden Mittel für tierfreie Festwagen sowie Kultur-, Vereins-, Kinder- und Familienangebote einzusetzen,

  • den Festumzug ab 2027 vollständig ohne lebende Tiere zu gestalten,

  • und bis zur Beendigung der Tierbeteiligung verbindliche und öffentlich zugängliche Temperatur-, Wetter- und Abbruchkriterien festzulegen.

Der Bietigheimer Pferdemarkt muss als Stadtfest nicht abgeschafft werden. Aber Tradition rechtfertigt weder vermeidbare Belastungen für Tiere noch finanzielle Anreize für ihren Einsatz. Ein attraktives Fest ist auch ohne Tiere als Zugmittel, Schauobjekte oder Attraktionen möglich.

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Förderung betreuter Taubenschläge nach dem ,,Augsburger Modell" in Baden-Württemberg

Unsere Städte in Baden-Württemberg sind überfüllt mit hunderttausenden von Stadttauben, Teile der Bevölkerung fühlen sich belästigt, aber die betroffenen Kommunen und Vereine haben nicht die nötigen Mittel und ein nachhaltiges und erfolgreiches Taubenmanagement mit betreuten Tabenschlägen nach dem Augsburger Modell zu praktizieren. Mit Hilfe einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg könnte dieses große Problem gelöst werden. 

In regelmäßigen Abständen erreichen unseren Verein Bitten von Bürger*innen, sie bei der Umsetzung eines tierschutz-adäquaten Stadttaubenmanagements zu unterstützen. Einerseits sehen viele Gemeinden die Stadttaubensituation als Störfaktor, andererseits gibt es wenig Bereitschaft, da die Mittel fehlen, sich der Situation angemessen anzunehmen.

Dabei ist die einzige wirksame und tierschutzgerechte sowie auch tierschutzrechtlich akzeptable Methode, um Taubenpopulationen auf Dauer zu verkleinern bzw. auf einer überschaubaren Zahl zu halten die Einrichtung betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell an geeigneten Plätzen, an denen die Tiere mit artgerechtem Futter sowie Wasser versorgt und an den Ort gebunden werden (1). Dadurch nimmt die Präsenz der Futterschwärme in der Stadt ab. In den Taubenschlägen können unkompliziert die Eier gegen Gipsatrappen getauscht werden und es kann somit die Taubenpopulationkontrolliert werden indem sie zunächst verringert und dann auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird. 

Die bevorzugte Nahrung von (Stadt-)Tauben besteht hauptsächlich aus Körnern und Samen, die in den Städten kaum vorhanden sind. Stadttauben können Ähren nicht entspelzen, was verhindert, dass sie – wie landläufig fälschlicher Weise angenommen wird – zum “Feldern” ins Umland fliegen und wie Wildvögel auf Wiesen und auf Feldern Nahrung aufnehmen können. Somit haben die Tauben keine Möglichkeit, in Städten an artgerechtes Futter zu gelangen. Sie sind darauf angewiesen, sämtliche Abfälle der Menschen zu essen, die sie auffinden können. Dies führt auch zu einem vermehrten Absatz des flüssigen Hungerkots, in dessen Folge es zu einer vermehrten Verschmutzung der Innenstädte kommt, von der sich Teile der Bevölkerung belästigt fühlen. Werden die Tiere artgerecht gefüttert, kann diesbezüglich eine Verbesserung erreicht werden. Zudem fördern hohe Populationsdichten von Stadttauben das Auftreten von Taubenspezifischen Infektionskrankheiten– die zwar für den Menschen kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen, die Tiere jedoch schwächen und zu erheblichen Leiden bis hin zum Verenden führen können.

In vielen Kommunen existieren ordnungsrechtliche Fütterungsverbote, die nur bei vorhandenem Stadttaubenmanagement rechtskonform sind.

In betreuten Taubenschlägen bekommen die Tiere ausreichend artgerechtes Futter, zudem können sie dort Paare bilden und brüten. Ihre Eier werden gegen Attrappen aus Gips ausgetauscht, sodass die Tiere weiter an ihr Nest gebunden bleiben, aber keine Küken aufziehen werden.

Einem Gutachten (Arleth C., Hübel J.: Rechtsgutachten Stadttaubenschutz.) zufolge handelt es sich bei Stadttaubenum Fundtiere (2). Die heutigen Stadttauben sind die Nachfahren von einst ausgesetzten Haustieren. Diese Tiere sind nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, da der Mensch sie im Laufe der Domestizierung über Jahrtausende in seine Abhängigkeit züchtete. Daher haben Kommunen die Pflicht zur Lösung dieser dauerhaften menschengemachten tierschutzrechtlichen Herausforderung.

Trotzdem sind es meistens Privatpersonen, die die Kosten für die Anschaffung eines Taubenschlages (bspw. ein Bauwagen, Container o.ä.) und das Futter tragen. 

Beispielsweise stellt die Landestierschutzbeauftragte von Berlin, Frau Dr. Kathrin Hermann, zu diesem Zweck Gelder aus dem Berliner Haushalt zur Verfügung. Dieses kann von den Bezirken für den Bau von Pilot-Taubenschlägen abgerufen werden. Um die Mittel zielgerichtet einsetzen zu können, sollten folgende drei Anforderungen erfüllt sein:

1. EIn geeigneter Standort; 

2. die Sicherstellung der Betreuung des Taubenschlages; 

3. ein(e) Ansprechpartner*in innerhalb der Bezirksverwaltung.

 

Die Errichtung betreuter Taubenschlägen an geeigneten Standorten nach dem Augsburger Modell, in denen Tauben artgerechtes Futter angeboten und Eier durch Attrappen ausgetauscht werden, ist die einzig tierschutzgerechte und zu gleich die erfolgversprechendste und nachhaltigste Möglichkeit, die Stadttaubenpopulation deutlich zu verringern,  Tierleid zu vermeiden und die Kosten der Städte im Hinblick auf Reinigungs- und Vergrämungsmaßnahmen deutlich zu senken. Auch werden die Bürger*innen stark entlastet – die Bürgerbeschwerden entfallen. Der Bau von betreuten Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell wird auch vom Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen beschrieben: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019 (4), und wurde auch in den – mittlerweile veralteten – Empfehlungen des Landestierschutzbeirats Baden-Württemberg zur Regulierung der Taubenpopulation in Städten, herausgegeben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Jahr 2005, beschrieben.

 

Kosten für 1 Taubenschlag ca. 500 Tauben
Bau Taubenschlag inclusive Innenausstattung ca. 25.000,- €

Betreuungs- und Versorgungskosten jährlich ca. 15.000,- €

Bisher sind keine Fördermittel für gemeinnützige Taubenvereine und Kommunen im Haushalt des Landes vorgesehen. 

Zukünftig sollten, wie seit 2022 auch im Land Niedersachsen, Haushaltsmittel für die Errichtung und die Unterhaltung betreuter Taubenschläge bereitgestellt werden, die eingetragene Tierschutzorganisationen und Gemeinden in Baden-Württemberg unterstützen.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition, bitten Sie als zuständigen Minsister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz daher um Förderung dieser wichtigen Maßnahme zur Eindämmung der Taubenpopulationen in den Kommunen. 

Wir ersuchen dabei um die Förderung des Baus von betreuten Taubenschlägen nach dem Ausburger Modell, der Einrichtung von betreuten Futterplätzen für die noch nicht an einen Schlag gebundenen “noch-obdachlosen” Tauben oder für Areale, in denen ein Bedarf herrscht, jedoch Taubenschläge aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht einrichtbar sind, sowie die Übernahme der laufenden Kosten für die Betreibung, einschließlich der Pflege, ggf. tiermedizinischen Versorgung und des artgerechten Futters in den Taubenschlägen ebenso wie an den betreuten Futterplätzen.

Zudem fordern wir eine Verpflichtung aller Kommunen mit höherer Stadttaubendichte zur Errichtung von Taubenschlägen – bedarfsweise in Verbindung mit betreuten Futterplätzen – zur Populationskontrolle und Fütterung der Tiere, um das Leid der Tiere zu vermindern, öffentliche Kosten zu senken, Bürgerbeschwerden abzuwenden, und letztlich damit eine großflächige Populationskontrolle in Baden-Württemberg zu erreichen.

Diese Maßnahmen der Bestandskontrolle, artgerechten Fütterung sowie Unterbringung der Tauben gem. dem Augsburger Modell würden dazu beitragen, den “ethischen Tierschutz” in Baden-Württemberg zu verwirklichen. Dieser erlangte bereits vor über 20 Jahren mit Zweidrittelmehrheiten des Bundesrates und des Bundetags Verfassungsrang durch die Implementierung des “Staatsziels Tierschutz” in Artikel 20a Grundgesetz im Jahre 2002. Gemäß amtlicher Begründung des Bundestags trägt dies „dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung“ (5). „Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen.“ Die Staatszielbestimmung ruft insbesondere die Legislative und Exekutive dazu auf, die Belange und den Schutz der Tiere zu verwirklichen. Es geht beim Staatsziel Tierschutz um nicht weniger, als den Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden, Zerstörung ihrer Lebensräume und ihrer Achtung als unsere Mitgeschöpfe.

Ein auch für andere Bundesländer wegweisender Umgang mit den Stadttauben entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (einschlägig sind hier die Paragraphen 1, 2 und 17), sowie des ethischen Tierschutzes in Umsetzung der Staatszielbestimmung wäre zeitgemäß und Baden-Württemberg soll hier eine Vorreiterrolle einehmen und vorbildhaft für andere Bundesländer den ethischen Tierschutz verwirklichen.

 

Anhang

Definition Stadttauben

Sog. Stadttauben (Columba livia forma domestica) sind Nachkommen von Haustauben wie Brief-, Hochzeits- oder sonstige Zuchttauben, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Taubenschlag zurückgefunden und sich einer Stadttaubenpopulation angeschlossen haben. 
Tauben wurden früher als Nutztiere gehalten (als Fleisch-, Eier- und Düngerlieferanten oder als sog. Brieftauben zur Übermittlung von Nachrichten), als sie dann nicht mehr gebraucht wurden, wurden viele Taubenschläge geschlossen. Es handelt sich bei den Stadttauben somit nicht um Wildtiere, sondern um obdachlose Haustiere. Sie wurden über Jahrtausende vom Menschen domestiziert. Diese Domestikation ist nicht mehr umkehrbar(vgl. Rechtsgutachten von Dr. jur. Christian Arleth/Dr. med. vet. Jens Hübel, (2))

Augsburger Modell

99 % der Städte mit Taubenmanagement in Deutschland entscheiden sich für das nachgewiesen erfolgreiche Augsburger Modell. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch Zählung derausgetauschten Eier in einem Schlag, dem Sinken der Reinigungskosten auf privatem und öffentlichem Gelände und dem Ausbleiben von Beschwerden der Bürger und Gewerbetreibenden (Einzelhandel, Bäckereien, Gastronomen). Dies ist mit Abstand die erfolgreichste, effektivste, nachhaltigste, tierschutzkonformste und kostengünstigste Lösung für die Kommunen. 

Die Umsetzung des Konzepts basiert auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen und praktischen Erfahrungen von vielen verschiedenen Kommunen und wird als alleiniges Konzept vom zuständigen Ministerium in Baden-Württemberg empfohlen. 

Ziel des Augsburger Models ist die Reduktion der Population durch Eiaustausch. Sobald die Tauben – nach einer Phase des schrittweisen „Hineinlotsens“ der Tiere in den Taubenschlag – im Schlag angesiedelt sind, verbringen sie 80 % des Tages im Schlag und setzen somit den Hauptteil des Kotes im Schlag ab, der einfach und hygienisch entfernt werden kann. Die Tauben müssen nicht zur Nahrungssuche auf die Straßen und in die Fußgängerzonen. Die Fußgänger und die Gastronomie werden nicht mehr belästigt und die Reinigung der umliegenden Häuser und Straßen von Taubenkot entfällt.

Vorteile Taubenschlag, nach dem Augsburger Modell:

  • Durch den Eiertausch im Schlag wird eine Vermehrung der Tauben verhindert, die Population nimmt ab;
  • Tauben befinden sich 80 % des Tages im Schlag. Der Kot bleibt im Schlag und kann mühelos entfernt werden;
  • Tauben sitzen nur noch selten und vereinzelt auf den Dächern und Balkonen, sie sind auf öffentlichen Flächen, Märkten und den Außenflächen der Gastronomiebetriebe nicht mehr Nahrungs-suchend anzutreffen.
  • Das Leid der Tiere wird vermindert und deren Gesundheit und Wohlbefinden verbessert. (Vgl. dazu den Grundsatz des Tierschutzgesetzes in § 1 Satz 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. […]”)

 

Quellen

(1) Weyrather, A. (2021, Hrsg. Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.: Grundlagen für ein effizientes, tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement in deutschen (Groß)Städten. Eine Handreichung für die Praxis; https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-HB-Stadttaubenmanagement_web.pdf

(2) Arleth C., Hübel J. (2021): Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Hrsg.: Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskiminierung ,Hier kostenlos herunterladen.

(3) Landestierschutzbeauftragte Berlin: Bau von Pilot-Taubenschlägen in Berliner Bezirken, https://www.berlin.de/lb/tierschutz/tauben/artikel.1290446.php

(4) Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019. https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen_downloads/tiergesundheit-tierschutz-5295.html

 (5) Bundestags-Drucksache14/8860 vom 23.04.2002 https://dserver.bundestag.de/btd/14/088/1408860.pdf

 

Für die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung dieser Petition bedanken wir uns bei:

Dr. Norbert Alzmann, Biologe und Bioethiker

Antje Konz, Inhaberin der Firma VitaGood

Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg