Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg kritisiert vermeidbare Belastungen, fehlende feste Hitzeschutzregeln und kommunale Prioritäten bei enger Haushaltslage
Bietigheim-Bissingen, 2. Juli 2026 – Die Stadt Bietigheim-Bissingen hält auch 2026 an finanziellen Anreizen für die Beteiligung von Tieren am Bietigheimer Pferdemarkt fest. Das bestätigte Oberbürgermeister Jürgen Kessing schriftlich gegenüber Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg. Änderungen an den veröffentlichten Preisen und Entschädigungen seien nicht vorgesehen.
Der Bietigheimer Pferdemarkt findet vom 4. bis 8. September 2026 statt. Zum Programm gehören unter anderem Pferdeprämierungen, ein Reit- und Springturnier sowie ein Festumzug mit Pferden und weiteren Tieren.
Nach der von der Stadt veröffentlichten Entschädigungsliste werden beim Festumzug unter anderem 50 Euro je mitgeführtem Pferd, Esel oder Ziege gezahlt. Ein von einem Zweiergespann gezogener Festwagen erhält 150 Euro, ein Festwagen mit Einspänner 100 Euro. Für eine Ehrengastkutsche mit Gespann sind 350 Euro vorgesehen. Reitervereine und Pferdegruppen können abhängig von ihrer Größe pauschale Entschädigungen von bis zu 400 Euro erhalten.
Die veröffentlichte Liste trägt den Stand 2024. Auf Nachfrage bestätigte der Oberbürgermeister jedoch ausdrücklich, dass sie auch 2026 gilt. Die tatsächliche Auszahlungssumme könne erst nach der Veranstaltung beziffert werden, da sie von den anwesenden Gruppen abhänge. Änderungen beabsichtige die Stadt nicht.
Damit schafft die Stadt einen unmittelbaren finanziellen Anreiz, Tiere zum Festumzug zu bringen und dort als Bestandteil eines Unterhaltungsprogramms einzusetzen. Die Zahlung steigt mit der Zahl der eingesetzten Tiere beziehungsweise der teilnehmenden Tiergruppen. Öffentliche Mittel sollten nicht auf diese Weise an Tiernutzung gekoppelt werden.
Mindestens 204.000 Euro ungedeckter Aufwand
Der Pferdemarkt ist nach den veröffentlichten Haushaltsansätzen kein direkter Gewinnbringer für die Stadt. Für 2026 sind 305.000 Euro allgemeine Aufwendungen für den Pferdemarkt, 22.500 Euro für die Prämierungen und 25.000 Euro für den Festzug vorgesehen. Zusammen sind das 352.500 Euro.
Als unmittelbar dem Pferdemarkt zugeordnete Einnahmen nennt der Haushalt Pachterträge von 90.350 Euro. Zusätzlich sind im gemeinsamen Produktbereich für Märkte, Festhallen und Festplätze Marktstandgelder von 58.000 Euro veranschlagt. Aus dem Haushaltsplan geht nicht hervor, welcher Anteil davon tatsächlich auf den Pferdemarkt entfällt.
Selbst wenn man sämtliche Marktstandgelder zugunsten der Stadt dem Pferdemarkt zurechnen würde, stünden Einnahmen von höchstens 148.350 Euro den ausdrücklich ausgewiesenen Pferdemarktausgaben von 352.500 Euro gegenüber. Damit verbliebe ein ungedeckter Aufwand von mindestens 204.150 Euro. Anteilig anfallende Personal-, Bauhof- und weitere Verwaltungskosten sind in dieser Rechnung noch nicht berücksichtigt.
Die Stadt darf selbstverständlich ein Stadtfest finanzieren. Sie muss aber begründen, warum sie in einer angespannten Haushaltslage ausgerechnet Zahlungen aufrechterhält, die unmittelbar an das Mitführen und Präsentieren von Tieren geknüpft sind. Märkte, Musik, Gastronomie, Vereine und kreative Festwagen könnten weiterhin unterstützt werden – ohne Tiere für das Unterhaltungsprogramm zu bezahlen.
Tiere sind keine notwendige Voraussetzung für das Fest
Pferde und andere Tiere werden für die Veranstaltung transportiert und einer ungewohnten Umgebung, längeren Wartezeiten, großen Menschenmengen, Musik, Fahrzeugen und wechselnden Umweltreizen ausgesetzt. Diese Belastungen dienen nicht den Bedürfnissen der Tiere, sondern menschlicher Unterhaltung, Repräsentation und Traditionspflege.
Die Stadt verweist darauf, dass zahlreiche Tierärztinnen und Tierärzte sowie Fachleute aus dem Reitsport anwesend seien und bei Auffälligkeiten eingreifen könnten.
Aus Sicht des Landesverbands beantwortet dies die eigentliche Frage nicht. Tierärztliches Personal kann akute gesundheitliche Probleme erkennen und im Einzelfall Maßnahmen veranlassen. Seine Anwesenheit macht den Tiereinsatz jedoch weder notwendig noch grundsätzlich unproblematisch.
Wenn Fachleute eingreifen müssen, sobald ein Tier Auffälligkeiten zeigt, ist die Belastung bereits eingetreten. Das Ziel von Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg ist nicht nur ein besseres Management der Tiernutzung, sondern die Vermeidung von unnötigen Belastungen.
Sparhaushalt und steigende Belastungen für Familien
Die Ausgaben fallen in eine Zeit erheblicher finanzieller Einschränkungen. Der städtische Haushalt 2026 weist ein Defizit von rund 14,9 Millionen Euro aus. Die Stadt benennt selbst einen weitreichenden Konsolidierungsbedarf und erklärt, dass freiwillige Leistungen überprüft werden müssen. Gleichzeitig steigen ab September 2026 die Gebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen. Darüber hinaus wird über eine Anpassung der Betreuungszeiten beraten.
Die Entscheidungen machen sichtbar, welche freiwilligen Ausgaben die Stadt trotz ihrer angespannten Finanzlage unangetastet lässt. Entschädigungen für Tiere in einem Unterhaltungsprogramm sind weder sozial notwendig noch für die Fortführung des Stadtfestes erforderlich.
Keine vorab festgelegten konkreten Hitzeschutzmaßnahmen
Auch bei möglichen hohen Temperaturen sieht der Landesverband Handlungsbedarf. Auf die Frage nach verbindlichen Hitzeschutz- und Abbruchkriterien erklärte der Oberbürgermeister, dass die Temperaturen im September noch nicht vorhersehbar seien und es deshalb keine konkreten Maßnahmen gebe. Die vor Ort anwesenden Tierärztinnen und Tierärzte könnten kurzfristig reagieren.
Dass die genaue Temperatur heute noch nicht bekannt ist, spricht gerade für vorab festgelegte Schwellenwerte und Abbruchkriterien. Ein Hitzeschutzkonzept muss bestimmen, wann Tiergruppen ausgeschlossen, Strecken verkürzt oder Veranstaltungen abgesagt werden. Erst zu entscheiden, wenn die Tiere bereits vor Ort sind, ist keine ausreichende Prävention.
Festumzug ab 2027 tierfrei gestalten
Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg fordert die Stadt Bietigheim-Bissingen auf,
die an einzelne Tiere, Gespanne und Tiergruppen geknüpften Entschädigungen und Preisgelder zu beenden,
die frei werdenden Mittel für tierfreie Festwagen sowie Kultur-, Vereins-, Kinder- und Familienangebote einzusetzen,
den Festumzug ab 2027 vollständig ohne lebende Tiere zu gestalten,
und bis zur Beendigung der Tierbeteiligung verbindliche und öffentlich zugängliche Temperatur-, Wetter- und Abbruchkriterien festzulegen.
Der Bietigheimer Pferdemarkt muss als Stadtfest nicht abgeschafft werden. Aber Tradition rechtfertigt weder vermeidbare Belastungen für Tiere noch finanzielle Anreize für ihren Einsatz. Ein attraktives Fest ist auch ohne Tiere als Zugmittel, Schauobjekte oder Attraktionen möglich.

