Tierrechtsorganisation hat Stadt Ludwigsburg und Blühendes Barock offiziell angeschrieben – laute Pyrotechnik bei öffentlichen Veranstaltungen nicht mehr vertretbar
Ludwigsburg/Stuttgart, 8. Juli 2026 – Nach dem Tod eines Jungstorchs, der am Morgen nach dem Musikfeuerwerk im Blühenden Barock schwer verletzt gefunden wurde, fordert Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg konkrete Konsequenzen für künftige Veranstaltungen. Der Verein hat sich heute offiziell an die Stadt Ludwigsburg und die Blühendes Barock Gartenschau Ludwigsburg GmbH gewandt.
Nach Medienberichten musste der Jungstorch aufgrund seiner schweren Verletzungen tierschutzgerecht eingeschläfert werden. Ob das Feuerwerk ursächlich für seine Verletzungen war, ist nach bisherigem Kenntnisstand nicht abschließend geklärt. Ein Zusammenhang kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Der Tod des Jungstorchs darf nicht vorschnell als abschließend geklärter Fall dargestellt werden. Aber er darf auch nicht folgenlos bleiben. Wenn ein Zusammenhang mit dem Feuerwerk nicht ausgeschlossen werden kann, muss eine verantwortungsvolle Stadt daraus Konsequenzen ziehen. Tiere dürfen nicht den Preis für wenige Minuten Unterhaltung zahlen.
Feuerwerke sind für Tiere keine harmlose Unterhaltung. Laute Explosionen, grelle Lichtblitze sowie plötzliche Schall- und Druckereignisse können Wildtiere in Panik versetzen. Vögel können auffliegen, die Orientierung verlieren, gegen Hindernisse prallen oder Brut- und Ruheplätze verlassen. Auch gehaltene Tiere und Heimtiere können durch Feuerwerk erheblichem Stress ausgesetzt werden.
Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg kritisiert, dass öffentliche Veranstaltungen weiterhin auf laute Pyrotechnik setzen, obwohl tier- und umweltfreundlichere Alternativen längst verfügbar sind. Gerade beim Blühenden Barock ist besondere Sensibilität geboten: Auf und um das Gelände befinden sich Lebensräume wildlebender Tiere; zudem gibt es dort gehaltene Tiere, darunter Vögel in der begehbaren Voliere.
Die Frage darf jetzt nicht nur lauten, ob genau dieses Feuerwerk genau diesen Jungstorch verletzt hat. Die eigentliche Frage ist: Warum halten Stadt und Veranstalter an lauter Pyrotechnik fest, obwohl Risiken für Tiere bekannt sind und moderne Alternativen existieren? Wer öffentliche Veranstaltungen plant, muss Tier- und Artenschutz verbindlich mitdenken – nicht erst, wenn ein Tier schwer verletzt oder tot ist.
Dass Feuerwerk in Ludwigsburg auch aus Artenschutzgründen problematisch sein kann, zeigt das Beispiel Monrepos. Dort wurde das Feuerwerk beim Klassik Open Air 2025 wegen einer Gefährdung des streng geschützten Nachtreihers untersagt. Stattdessen wurde eine festliche Illumination angekündigt.
Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg fordert die Stadt Ludwigsburg und die Blühendes Barock Gartenschau Ludwigsburg GmbH auf,
künftig auf laute Pyrotechnik bei öffentlichen Veranstaltungen zu verzichten,
tier- und umweltfreundlichere Alternativen wie Lichtinszenierungen, stille Shows oder andere moderne Veranstaltungsformate umzusetzen,
Tier- und Artenschutz verbindlich in die Veranstaltungsplanung einzubeziehen,
bei Veranstaltungen in der Nähe von Brut-, Ruhe- und Lebensräumen wildlebender Tiere frühzeitig fachliche Einschätzungen einzuholen.

