Über uns
Der Verein


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Verbandsklagerecht
Wir sind anerkannte Tierschutzorganisation im Verbandsklagerecht. Am 19. Dezember 2016 überreichte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL in Stuttgart die staatliche Anerkennung nach dem Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen (TierSchMVG) an Menschen für Tierrechte - Tierversuchsgegner Baden-Württemberg e. V..
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Hintergrund
Durch die Verabschiedung des TierSchMVG im Mai 2015 wurde ein für Tierschützer wichtiger Punkt des Koalitionsvertrags der grün-roten Landesregierung umgesetzt. Bisher klaffte eine große Lücke zwischen den rechtlichen Vorgaben zum Tierschutz und deren Umsetzung. Denn obwohl der Tierschutz schon lange sowohl im Grundgesetz als auch in der Landesverfassung fest verankert ist und es ein bundesweit geltendes Tierschutzgesetz gibt, war es Tierschützern bei Verstößen gegen bestehendes Tierschutzrecht bisher nicht möglich, diese Tierschutzstandards notfalls auch vor Gericht einzufordern. Ganz im Gegensatz zu Tierhaltern, die ihre höchsteigenen Interessen - auch gegen den Tierschutz - jederzeit einklagen konnten. Die Tierschutz-Verbandsklage schafft jetzt einen gewissen Ausgleich und ist ein zentrales Element zur Umsetzung der Staatsziele zum Tierschutz in Grundgesetz und Landesverfassung. Zweck des neuen TierSchMVG ist zum einen, anerkannten Tierschutzvereinen die Mitwirkung in bestimmten Verwaltungsverfahren zu ermöglichen (z.B. bei Genehmigungsverfahren von großen Nutztierställen). Zum anderen sollen den anerkannten Tierschutzvereinen künftig auch Überprüfungsmöglichkeiten durch Gerichte eröffnet werden, wenn bspw. bei behördlichen Entscheidungen bestehendes Tierschutzrecht nicht umgesetzt wird. Zum Artikel des MLR 'Minister übergibt Anerkennungsbescheide'
Foto: Übergabe Anerkennungsbescheid durch Minister Hauk an Ingeborg Livaditis, Gründungsmitglied Menschen für Tierrechte
Vorstand:
Annette Bischoff,
Dr. Tanja Breining,
Alex Lunkenheimer
Dagmar Oest.
Menschen für Tierrechte – Baden-Württemberg e.V. ist behördlich als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar. Erbschaften und Vermächtnisse zugunsten von Menschen für Tierrechte – Baden-Württemberg e.V. sind erbschaftssteuerbefreit.


Annette Bischoff
Vorstand

Dagmar Oest
Vorstand
