Erfolge
Unser Verein setzt sich auf vielfältige Weise für die Rechte von Tieren ein. Durch Petitionen, offene Briefe, Kooperationskampagnen und Aktionen – sowohl auf der Straße als auch im Internet – bewirken wir weitreichende Veränderungen, die dazu beitragen, die Lebensqualität der Tiere enorm zu verbessern oder ihren Tod aufgrund von Tierausbeutung zu verhindern.
Dank der Unterstützung unserer Mitglieder und Spender haben wir ein kleines, aber fachlich sehr gut aufgestelltes Team, das sich effektiv dafür einsetzt, Tierleid zu verringern – in Baden-Württemberg und darüber hinaus. Wir sind überzeugt, dass jeder Beitrag zählt und gemeinsam viel erreicht werden kann.
- Tiere in der Landwirtschaft
- Unterhaltung
- Pelz
- Tierversuche
Erfolg für die Puten-Klage: Land Baden-Württemberg muss Bescheidepraxis ändern
Wir freuen uns über einen bedeutenden Erfolg in unserem jahrelangen Einsatz für die Tiere: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat in einem richtungsweisenden Urteil entschieden, dass das Land Baden-Württemberg seine Bescheidepraxis zur Putenhaltung ändern muss. Dieser Teilerfolg markiert einen wichtigen Meilenstein im Kampf gegen tierschutzwidrige Zustände in der Tierhaltung.
In einer Vorab-Pressemitteilung vom 5. April 2024 machte der VGH in seinem rechtskräftigen Urteil deutlich, dass die jahrzehntelang unbeanstandeten Missstände in einer Putenhaltung im Landkreis Schwäbisch Hall nicht länger toleriert werden können. Bislang hatte die zuständige Behörde die gravierenden Mängel in der Putenhaltung als „gute Putenhaltung“ verteidigt. Doch der VGH Mannheim setzt nun klare Grenzen: „Insgesamt wögen die festzustellenden Beeinträchtigungen elementarer Grundbedürfnisse der Puten so schwer, dass sich wirtschaftliche (Tiernutzungs-)Interessen der Beigeladenen dagegen nicht durchsetzen können.“
Hintergrund zur Putenklage
Seit 2016 können wir das Verbandsklagerecht nutzen, um auf Missstände in der Tierhaltung aufmerksam zu machen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Dieses Recht haben wir genutzt, um gegen die nicht tierschutzkonformen Zustände in einem Putenmastbetrieb im Landkreis Schwäbisch Hall vorzugehen. Im Jahr 2015 erhielten wir belastende Aufnahmen aus diesem Betrieb, der 5.900 Puten ohne Zugang zum Freien hielt und nur minimale Beschäftigungsmöglichkeiten bot. Obwohl wir das Veterinäramt auf die Missstände hinwiesen, wurde die Haltung zunächst als „gut“ eingestuft.
Daraufhin erhoben wir 2017 eine Untätigkeitsklage, die jedoch zunächst abgewiesen wurde. Im Jahr 2019 entschied der VGH Baden-Württemberg, dass die Klage zulässig ist, und ein Sachverständigengutachten wurde beauftragt. Am 7. März 2024 kam es schließlich zur Verhandlung der Berufung, die nun mit dem positiven Urteil abgeschlossen wurde.
Dieses Urteil ist ein bisher einzigartiger Erfolg einer Tierschutzorganisation in Deutschland und bekräftigt die Bedeutung des grundrechtlichen Schutzes von Tieren. Der VGH Mannheim stellte klar, dass wirtschaftliche Interessen der Tiernutzung nicht über den Schutz grundlegender Bedürfnisse der Tiere gestellt werden können.
Ein Meilenstein für den Tierschutz
Obwohl der VGH Mannheim sich nicht zu einer vollständigen Untersagung der Putenhaltung entschließen konnte, stellt dieses Urteil einen außergewöhnlichen Erfolg dar. Es zwingt das Land Baden-Württemberg zu einer völlig neuen Beurteilung der Putenhaltung und sendet ein starkes Signal für den Schutz von Tieren in der Landwirtschaft.
Annette Bischoff, Vorstandsmitglied von Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V., kommentiert: „Das Verbandsklagerecht ermöglicht anerkannten Tierschutzorganisationen wie uns, solche Grundsatzurteile zu erstreiten und so einen echten Unterschied für die Tiere zu machen.“
Dieser Erfolg ist das Resultat jahrelanger Arbeit und wurde mit Unterstützung der Albert-Schweitzer-Stiftung ermöglicht. Es dauerte sieben Jahre, um dieses wegweisende Urteil zu erzielen, aber der Kampf hat sich gelohnt. Die Revision wurde nicht zugelassen, und die Entscheidung des VGH Mannheim ist nun rechtskräftig.