Erfolge

Unser Verein setzt sich auf vielfältige Weise für die Rechte von Tieren ein. Durch Petitionen, offene Briefe, Kooperationskampagnen und Aktionen – sowohl auf der Straße als auch im Internet – bewirken wir weitreichende Veränderungen, die dazu beitragen, die Lebensqualität der Tiere enorm zu verbessern oder ihren Tod aufgrund von Tierausbeutung zu verhindern.
Dank der Unterstützung unserer Mitglieder und Spender haben wir ein kleines, aber fachlich sehr gut aufgestelltes Team, das sich effektiv dafür einsetzt, Tierleid zu verringern – in Baden-Württemberg und darüber hinaus. Wir sind überzeugt, dass jeder Beitrag zählt und gemeinsam viel erreicht werden kann.
Erfolg für die Puten-Klage: Land Baden-Württemberg muss Bescheidepraxis ändern
Wir freuen uns über einen bedeutenden Erfolg in unserem jahrelangen Einsatz für die Tiere: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat in einem richtungsweisenden Urteil entschieden, dass das Land Baden-Württemberg seine Bescheidepraxis zur Putenhaltung ändern muss. Dieser Teilerfolg markiert einen wichtigen Meilenstein im Kampf gegen tierschutzwidrige Zustände in der Tierhaltung.
In einer Vorab-Pressemitteilung vom 5. April 2024 machte der VGH in seinem rechtskräftigen Urteil deutlich, dass die jahrzehntelang unbeanstandeten Missstände in einer Putenhaltung im Landkreis Schwäbisch Hall nicht länger toleriert werden können. Bislang hatte die zuständige Behörde die gravierenden Mängel in der Putenhaltung als „gute Putenhaltung“ verteidigt. Doch der VGH Mannheim setzt nun klare Grenzen: „Insgesamt wögen die festzustellenden Beeinträchtigungen elementarer Grundbedürfnisse der Puten so schwer, dass sich wirtschaftliche (Tiernutzungs-)Interessen der Beigeladenen dagegen nicht durchsetzen können.“
Hintergrund zur Putenklage
Seit 2016 können wir das Verbandsklagerecht nutzen, um auf Missstände in der Tierhaltung aufmerksam zu machen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Dieses Recht haben wir genutzt, um gegen die nicht tierschutzkonformen Zustände in einem Putenmastbetrieb im Landkreis Schwäbisch Hall vorzugehen. Im Jahr 2015 erhielten wir belastende Aufnahmen aus diesem Betrieb, der 5.900 Puten ohne Zugang zum Freien hielt und nur minimale Beschäftigungsmöglichkeiten bot. Obwohl wir das Veterinäramt auf die Missstände hinwiesen, wurde die Haltung zunächst als „gut“ eingestuft.
Daraufhin erhoben wir 2017 eine Untätigkeitsklage, die jedoch zunächst abgewiesen wurde. Im Jahr 2019 entschied der VGH Baden-Württemberg, dass die Klage zulässig ist, und ein Sachverständigengutachten wurde beauftragt. Am 7. März 2024 kam es schließlich zur Verhandlung der Berufung, die nun mit dem positiven Urteil abgeschlossen wurde.
Dieses Urteil ist ein bisher einzigartiger Erfolg einer Tierschutzorganisation in Deutschland und bekräftigt die Bedeutung des grundrechtlichen Schutzes von Tieren. Der VGH Mannheim stellte klar, dass wirtschaftliche Interessen der Tiernutzung nicht über den Schutz grundlegender Bedürfnisse der Tiere gestellt werden können.
Ein Meilenstein für den Tierschutz
Obwohl der VGH Mannheim sich nicht zu einer vollständigen Untersagung der Putenhaltung entschließen konnte, stellt dieses Urteil einen außergewöhnlichen Erfolg dar. Es zwingt das Land Baden-Württemberg zu einer völlig neuen Beurteilung der Putenhaltung und sendet ein starkes Signal für den Schutz von Tieren in der Landwirtschaft.
Annette Bischoff, Vorstandsmitglied von Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V., kommentiert: „Das Verbandsklagerecht ermöglicht anerkannten Tierschutzorganisationen wie uns, solche Grundsatzurteile zu erstreiten und so einen echten Unterschied für die Tiere zu machen.“
Dieser Erfolg ist das Resultat jahrelanger Arbeit und wurde mit Unterstützung der Albert-Schweitzer-Stiftung ermöglicht. Es dauerte sieben Jahre, um dieses wegweisende Urteil zu erzielen, aber der Kampf hat sich gelohnt. Die Revision wurde nicht zugelassen, und die Entscheidung des VGH Mannheim ist nun rechtskräftig.

 

Unser Engagement für ein Ende von lebendigen Krippen führte uns nach Reutlingen, wo wir vor der dortigen lebendigen Krippe ein Interview mit dem SWR gaben, die Veranstalter und die Stadt kontaktierten sowie in mehreren Zeitungen präsent waren. 2024 erklärten die Veranstalter schließlich, dass sie künftig auf die lebendige Krippe verzichten werden, da diese nicht mehr zeitgemäß sei.
Auch in Stuttgart konnten wir einen bedeutenden Erfolg erzielen: 2025 stimmte der Gemeinderat dafür, die lebendige Krippe auf dem Stuttgarter Weihnachtsmarkt zu beenden. Zuvor hatten wir eine Demonstration abgehalten, Flyer verteilt, mehrfach Mitmachaktionen organisiert und die Verantwortlichen kontaktiert. Unsere Aktivitäten wurden auch hier vom SWR begleitet und fanden breite Resonanz.
Dieser Erfolg zeigt, wie wichtig es ist, kontinuierlich für den Schutz von Tieren und moderne Werte einzutreten. Wir danken allen Unterstützer*innen, die diesen Wandel möglich gemacht haben!
Pelzgeschäft August Ruoff schließt dauerhaft
Im Dezember 2023 hielten wir eine Demonstration vor dem Pelzgeschäft August Ruoff. Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg und Birkenfeld Animal Save hatten Plakate, ein TV-Screen und Reden vorbereitet, um auf das Leid der Pelztiere aufmerksam zu machen. Ein Pavillon schützte die Aktivist*innen und die Menschen, welche zum Gespräch kamen, vor dem Regen. Es gab viele gute und zustimmende Unterhaltungen. Die meisten Menschen fanden Pelzwaren unnötig. Die Videos mit den Tieren auf den Pelzfarmen wurden kopfschüttelnd als Katastrophe eingeschätzt. Ein kurzer Blick reichte bei einigen zu Aussagen wie: „So etwas gehört verboten!“. Mit dem Megafon waren die Reden auf dem Marktplatz zu hören.
Außerdem kontaktierten wir das Geschäft und forderten es auf, den grausamen Pelzhandel einzustellen und versandten eine Pressemitteilung. August Ruoff schloss während unserer Demonstration, sodass kein direkter Austausch möglich war. Im März 2024 gab das Pelzgeschäft offiziell seine Schließung bekannt. Damit kam uns das Geschäft zuvor, denn wir waren gerade mitten in der Planung einer Kampagne, innerhalb welcher wir dem Geschäft tierleidfreie Alternativen aufzeigen wollten. Wir freuen uns über jedes Pelzgeschäft, dass von dieser Welt verschwindet!
Danke an alle Aktivisten, die an der Demonstration teilgenommen haben.
Bürgerinitiative Save Cruelty Free Cosmetics
Gemeinsam mit einem starken Bündnis aus unterschiedlichen Organisationen konnten wir die Periode zur Unterschriftensammlung der Europäischen Bürgerinitiative „Save Cruelty Free Cosmetics – Commit to a Europe Without Animal Testing” erfolgreich abschließen.
Die Europäische Bürgerinitiative hat im Januar 2023 das Quorum von einer Million gültigen Unterschriften durchbrochen und insgesamt 1,2 Millionen Unterzeichnungen von Unterstützenden aus der ganzen EU erreicht.
Keine andere Europäische Bürgerinitiative hatte bis zu diesem Zeitpunkt je so viel Unterstützung aus so vielen verschiedenen Ländern erfahren.
Am 17.März 2023 hat ein Treffen zwischen den Initiator*innen und der Europäischen Kommission stattgefunden, um die Forderungen und Inhalte im Detail zu klären.
Der Bürgerinitiative wird außerdem eine öffentliche Anhörung im EU-Parlament gewährt. Schließlich muss die EU-Kommission formell darauf antworten.
Die Forderungen der Europäischen Initiative lauten:
Einhaltung und Stärkung des Kosmetik-Tierversuchsverbots (denn dieses wird derzeit von der EU selbst zunichtegemacht)
Umgestaltung des EU-Chemikalienrechts ohne Tierversuche
Erarbeitung eines konkreten Plans zum Ausstieg aus dem Tierversuch
 

Förderung betreuter Taubenschläge nach dem ,,Augsburger Modell" in Baden-Württemberg

Unsere Städte in Baden-Württemberg sind überfüllt mit hunderttausenden von Stadttauben, Teile der Bevölkerung fühlen sich belästigt, aber die betroffenen Kommunen und Vereine haben nicht die nötigen Mittel und ein nachhaltiges und erfolgreiches Taubenmanagement mit betreuten Tabenschlägen nach dem Augsburger Modell zu praktizieren. Mit Hilfe einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg könnte dieses große Problem gelöst werden. 

In regelmäßigen Abständen erreichen unseren Verein Bitten von Bürger*innen, sie bei der Umsetzung eines tierschutz-adäquaten Stadttaubenmanagements zu unterstützen. Einerseits sehen viele Gemeinden die Stadttaubensituation als Störfaktor, andererseits gibt es wenig Bereitschaft, da die Mittel fehlen, sich der Situation angemessen anzunehmen.

Dabei ist die einzige wirksame und tierschutzgerechte sowie auch tierschutzrechtlich akzeptable Methode, um Taubenpopulationen auf Dauer zu verkleinern bzw. auf einer überschaubaren Zahl zu halten die Einrichtung betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell an geeigneten Plätzen, an denen die Tiere mit artgerechtem Futter sowie Wasser versorgt und an den Ort gebunden werden (1). Dadurch nimmt die Präsenz der Futterschwärme in der Stadt ab. In den Taubenschlägen können unkompliziert die Eier gegen Gipsatrappen getauscht werden und es kann somit die Taubenpopulationkontrolliert werden indem sie zunächst verringert und dann auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird. 

Die bevorzugte Nahrung von (Stadt-)Tauben besteht hauptsächlich aus Körnern und Samen, die in den Städten kaum vorhanden sind. Stadttauben können Ähren nicht entspelzen, was verhindert, dass sie – wie landläufig fälschlicher Weise angenommen wird – zum “Feldern” ins Umland fliegen und wie Wildvögel auf Wiesen und auf Feldern Nahrung aufnehmen können. Somit haben die Tauben keine Möglichkeit, in Städten an artgerechtes Futter zu gelangen. Sie sind darauf angewiesen, sämtliche Abfälle der Menschen zu essen, die sie auffinden können. Dies führt auch zu einem vermehrten Absatz des flüssigen Hungerkots, in dessen Folge es zu einer vermehrten Verschmutzung der Innenstädte kommt, von der sich Teile der Bevölkerung belästigt fühlen. Werden die Tiere artgerecht gefüttert, kann diesbezüglich eine Verbesserung erreicht werden. Zudem fördern hohe Populationsdichten von Stadttauben das Auftreten von Taubenspezifischen Infektionskrankheiten– die zwar für den Menschen kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen, die Tiere jedoch schwächen und zu erheblichen Leiden bis hin zum Verenden führen können.

In vielen Kommunen existieren ordnungsrechtliche Fütterungsverbote, die nur bei vorhandenem Stadttaubenmanagement rechtskonform sind.

In betreuten Taubenschlägen bekommen die Tiere ausreichend artgerechtes Futter, zudem können sie dort Paare bilden und brüten. Ihre Eier werden gegen Attrappen aus Gips ausgetauscht, sodass die Tiere weiter an ihr Nest gebunden bleiben, aber keine Küken aufziehen werden.

Einem Gutachten (Arleth C., Hübel J.: Rechtsgutachten Stadttaubenschutz.) zufolge handelt es sich bei Stadttaubenum Fundtiere (2). Die heutigen Stadttauben sind die Nachfahren von einst ausgesetzten Haustieren. Diese Tiere sind nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, da der Mensch sie im Laufe der Domestizierung über Jahrtausende in seine Abhängigkeit züchtete. Daher haben Kommunen die Pflicht zur Lösung dieser dauerhaften menschengemachten tierschutzrechtlichen Herausforderung.

Trotzdem sind es meistens Privatpersonen, die die Kosten für die Anschaffung eines Taubenschlages (bspw. ein Bauwagen, Container o.ä.) und das Futter tragen. 

Beispielsweise stellt die Landestierschutzbeauftragte von Berlin, Frau Dr. Kathrin Hermann, zu diesem Zweck Gelder aus dem Berliner Haushalt zur Verfügung. Dieses kann von den Bezirken für den Bau von Pilot-Taubenschlägen abgerufen werden. Um die Mittel zielgerichtet einsetzen zu können, sollten folgende drei Anforderungen erfüllt sein:

1. EIn geeigneter Standort; 

2. die Sicherstellung der Betreuung des Taubenschlages; 

3. ein(e) Ansprechpartner*in innerhalb der Bezirksverwaltung.

 

Die Errichtung betreuter Taubenschlägen an geeigneten Standorten nach dem Augsburger Modell, in denen Tauben artgerechtes Futter angeboten und Eier durch Attrappen ausgetauscht werden, ist die einzig tierschutzgerechte und zu gleich die erfolgversprechendste und nachhaltigste Möglichkeit, die Stadttaubenpopulation deutlich zu verringern,  Tierleid zu vermeiden und die Kosten der Städte im Hinblick auf Reinigungs- und Vergrämungsmaßnahmen deutlich zu senken. Auch werden die Bürger*innen stark entlastet – die Bürgerbeschwerden entfallen. Der Bau von betreuten Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell wird auch vom Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen beschrieben: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019 (4), und wurde auch in den – mittlerweile veralteten – Empfehlungen des Landestierschutzbeirats Baden-Württemberg zur Regulierung der Taubenpopulation in Städten, herausgegeben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Jahr 2005, beschrieben.

 

Kosten für 1 Taubenschlag ca. 500 Tauben
Bau Taubenschlag inclusive Innenausstattung ca. 25.000,- €

Betreuungs- und Versorgungskosten jährlich ca. 15.000,- €

Bisher sind keine Fördermittel für gemeinnützige Taubenvereine und Kommunen im Haushalt des Landes vorgesehen. 

Zukünftig sollten, wie seit 2022 auch im Land Niedersachsen, Haushaltsmittel für die Errichtung und die Unterhaltung betreuter Taubenschläge bereitgestellt werden, die eingetragene Tierschutzorganisationen und Gemeinden in Baden-Württemberg unterstützen.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition, bitten Sie als zuständigen Minsister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz daher um Förderung dieser wichtigen Maßnahme zur Eindämmung der Taubenpopulationen in den Kommunen. 

Wir ersuchen dabei um die Förderung des Baus von betreuten Taubenschlägen nach dem Ausburger Modell, der Einrichtung von betreuten Futterplätzen für die noch nicht an einen Schlag gebundenen “noch-obdachlosen” Tauben oder für Areale, in denen ein Bedarf herrscht, jedoch Taubenschläge aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht einrichtbar sind, sowie die Übernahme der laufenden Kosten für die Betreibung, einschließlich der Pflege, ggf. tiermedizinischen Versorgung und des artgerechten Futters in den Taubenschlägen ebenso wie an den betreuten Futterplätzen.

Zudem fordern wir eine Verpflichtung aller Kommunen mit höherer Stadttaubendichte zur Errichtung von Taubenschlägen – bedarfsweise in Verbindung mit betreuten Futterplätzen – zur Populationskontrolle und Fütterung der Tiere, um das Leid der Tiere zu vermindern, öffentliche Kosten zu senken, Bürgerbeschwerden abzuwenden, und letztlich damit eine großflächige Populationskontrolle in Baden-Württemberg zu erreichen.

Diese Maßnahmen der Bestandskontrolle, artgerechten Fütterung sowie Unterbringung der Tauben gem. dem Augsburger Modell würden dazu beitragen, den “ethischen Tierschutz” in Baden-Württemberg zu verwirklichen. Dieser erlangte bereits vor über 20 Jahren mit Zweidrittelmehrheiten des Bundesrates und des Bundetags Verfassungsrang durch die Implementierung des “Staatsziels Tierschutz” in Artikel 20a Grundgesetz im Jahre 2002. Gemäß amtlicher Begründung des Bundestags trägt dies „dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung“ (5). „Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen.“ Die Staatszielbestimmung ruft insbesondere die Legislative und Exekutive dazu auf, die Belange und den Schutz der Tiere zu verwirklichen. Es geht beim Staatsziel Tierschutz um nicht weniger, als den Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden, Zerstörung ihrer Lebensräume und ihrer Achtung als unsere Mitgeschöpfe.

Ein auch für andere Bundesländer wegweisender Umgang mit den Stadttauben entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (einschlägig sind hier die Paragraphen 1, 2 und 17), sowie des ethischen Tierschutzes in Umsetzung der Staatszielbestimmung wäre zeitgemäß und Baden-Württemberg soll hier eine Vorreiterrolle einehmen und vorbildhaft für andere Bundesländer den ethischen Tierschutz verwirklichen.

 

Anhang

Definition Stadttauben

Sog. Stadttauben (Columba livia forma domestica) sind Nachkommen von Haustauben wie Brief-, Hochzeits- oder sonstige Zuchttauben, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Taubenschlag zurückgefunden und sich einer Stadttaubenpopulation angeschlossen haben. 
Tauben wurden früher als Nutztiere gehalten (als Fleisch-, Eier- und Düngerlieferanten oder als sog. Brieftauben zur Übermittlung von Nachrichten), als sie dann nicht mehr gebraucht wurden, wurden viele Taubenschläge geschlossen. Es handelt sich bei den Stadttauben somit nicht um Wildtiere, sondern um obdachlose Haustiere. Sie wurden über Jahrtausende vom Menschen domestiziert. Diese Domestikation ist nicht mehr umkehrbar(vgl. Rechtsgutachten von Dr. jur. Christian Arleth/Dr. med. vet. Jens Hübel, (2))

Augsburger Modell

99 % der Städte mit Taubenmanagement in Deutschland entscheiden sich für das nachgewiesen erfolgreiche Augsburger Modell. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch Zählung derausgetauschten Eier in einem Schlag, dem Sinken der Reinigungskosten auf privatem und öffentlichem Gelände und dem Ausbleiben von Beschwerden der Bürger und Gewerbetreibenden (Einzelhandel, Bäckereien, Gastronomen). Dies ist mit Abstand die erfolgreichste, effektivste, nachhaltigste, tierschutzkonformste und kostengünstigste Lösung für die Kommunen. 

Die Umsetzung des Konzepts basiert auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen und praktischen Erfahrungen von vielen verschiedenen Kommunen und wird als alleiniges Konzept vom zuständigen Ministerium in Baden-Württemberg empfohlen. 

Ziel des Augsburger Models ist die Reduktion der Population durch Eiaustausch. Sobald die Tauben – nach einer Phase des schrittweisen „Hineinlotsens“ der Tiere in den Taubenschlag – im Schlag angesiedelt sind, verbringen sie 80 % des Tages im Schlag und setzen somit den Hauptteil des Kotes im Schlag ab, der einfach und hygienisch entfernt werden kann. Die Tauben müssen nicht zur Nahrungssuche auf die Straßen und in die Fußgängerzonen. Die Fußgänger und die Gastronomie werden nicht mehr belästigt und die Reinigung der umliegenden Häuser und Straßen von Taubenkot entfällt.

Vorteile Taubenschlag, nach dem Augsburger Modell:

  • Durch den Eiertausch im Schlag wird eine Vermehrung der Tauben verhindert, die Population nimmt ab;
  • Tauben befinden sich 80 % des Tages im Schlag. Der Kot bleibt im Schlag und kann mühelos entfernt werden;
  • Tauben sitzen nur noch selten und vereinzelt auf den Dächern und Balkonen, sie sind auf öffentlichen Flächen, Märkten und den Außenflächen der Gastronomiebetriebe nicht mehr Nahrungs-suchend anzutreffen.
  • Das Leid der Tiere wird vermindert und deren Gesundheit und Wohlbefinden verbessert. (Vgl. dazu den Grundsatz des Tierschutzgesetzes in § 1 Satz 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. […]”)

 

Quellen

(1) Weyrather, A. (2021, Hrsg. Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.: Grundlagen für ein effizientes, tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement in deutschen (Groß)Städten. Eine Handreichung für die Praxis; https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-HB-Stadttaubenmanagement_web.pdf

(2) Arleth C., Hübel J. (2021): Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Hrsg.: Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskiminierung ,Hier kostenlos herunterladen.

(3) Landestierschutzbeauftragte Berlin: Bau von Pilot-Taubenschlägen in Berliner Bezirken, https://www.berlin.de/lb/tierschutz/tauben/artikel.1290446.php

(4) Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019. https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen_downloads/tiergesundheit-tierschutz-5295.html

 (5) Bundestags-Drucksache14/8860 vom 23.04.2002 https://dserver.bundestag.de/btd/14/088/1408860.pdf

 

Für die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung dieser Petition bedanken wir uns bei:

Dr. Norbert Alzmann, Biologe und Bioethiker

Antje Konz, Inhaberin der Firma VitaGood

Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg