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Trotz Tierrechtskritik: Oberbürgermeister Knecht soll den Ochsenanschnitt übernehmen

Musikverein und Stadt lehnen einen Verzicht ab. Wir fordern: keine öffentliche Inszenierung eines getöteten Tieres – und eine tierfreie Neuausrichtung des Festes.

25. Juli, 19 Uhr

„Ochseneinhängen“ angekündigt

26. Juli, 11 Uhr

„Ochsenanschnitt“ angekündigt

Oberbürgermeister

Dr. Matthias Knecht ist für den Anschnitt vorgesehen

Verantwortliche halten an der Tierinszenierung fest

Der Musikverein Poppenweiler hält trotz unserer Kritik am angekündigten „Ochseneinhängen“ und „Ochsenanschnitt“ beim Ochsenfest 2026 fest. Aus einer von Oberbürgermeister Dr. Matthias Knecht übermittelten und nach seinen Angaben gemeinsam abgestimmten Stellungnahme geht außerdem hervor: Der Oberbürgermeister ist derzeit für den Ochsenanschnitt vorgesehen.

Das Ochsenfest findet vom 24. bis 27. Juli 2026 in Ludwigsburg-Poppenweiler statt. Der Veranstalter stellt den „Ochsen am Spieß“ prominent heraus und zählt auf seiner Website neben vier Festtagen und mehr als zehn Musikformationen ausdrücklich „1 Ochse am Spieß“ zu den zentralen Merkmalen der Veranstaltung. Auch das „Ochseneinhängen“ und der spätere Anschnitt werden als eigene Programmpunkte angekündigt.

Wir hatten den Musikverein, die Stadt und die beteiligten Sponsoren aufgefordert, auf diese öffentliche Inszenierung zu verzichten. Dabei ging es ausdrücklich nicht um die Absage des Musik- und Gemeinschaftsfestes, sondern um zwei Programmpunkte, bei denen der Körper eines getöteten Tieres zur Attraktion und zum Gegenstand einer öffentlichen Zeremonie gemacht wird.

Ein kurzfristiger Verzicht wird abgelehnt

In der gemeinsamen Stellungnahme heißt es, ein kurzfristiger Verzicht sei nicht vorgesehen. Zur Begründung werden unter anderem die langfristige Planung, organisatorische und wirtschaftliche Verpflichtungen sowie der traditionelle Charakter des Festes angeführt.

Diese Argumentation überzeugt uns nicht. Wir haben ausdrücklich berücksichtigt, dass die gastronomischen Vorbereitungen möglicherweise bereits abgeschlossen sind. Selbst dann kann weiterhin darauf verzichtet werden, den Tierkörper öffentlich einzuhängen und seinen Anschnitt als Festakt zu inszenieren. Dafür muss weder das gesamte Fest abgesagt noch das bereits geplante Speisenangebot kurzfristig verworfen werden.

Auch 2026 ist eine Entscheidung möglich: Der Oberbürgermeister kann auf den Anschnitt verzichten, und der Musikverein kann aus einer Tierinszenierung einen gewöhnlichen gastronomischen Ablauf machen.

Nicht die Schlachtung auf dem Festgelände ist der Kritikpunkt

Die Stellungnahme betont, dass der Ochse nicht vor den Besucherinnen und Besuchern getötet werde und Schlachtung, Verarbeitung und Zubereitung unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben erfolgten.

Das haben wir nie anders behauptet. Eine gesetzeskonforme Schlachtung beantwortet nicht die ethische Kritik an der anschließenden öffentlichen Darstellung. Entscheidend ist: Ein zuvor empfindungsfähiges Lebewesen wird getötet, sein Körper öffentlich präsentiert und der Anschnitt zu einem angekündigten Programmpunkt eines Familienfestes gemacht.

Auch die Aussage, der Verein wolle Tierleid weder verherrlichen noch inszenieren, entkräftet diese Kritik nicht. Entscheidend ist nicht allein die erklärte Absicht, sondern die tatsächliche Wirkung der Veranstaltung. Wer einen Ochsen am Spieß prominent bewirbt, sein „Einhängen“ ankündigt und seinen Anschnitt durch den Oberbürgermeister zelebriert, macht den Tierkörper objektiv zu einem Teil der Inszenierung.

Fleischkonsum ist hier nicht nur eine private Entscheidung

Der Musikverein bezeichnet den Konsum tierischer Lebensmittel als persönliche Entscheidung und verweist auf vegetarische und vegane Angebote.

Wir kritisieren nicht einzelne Besucherinnen und Besucher. Ein privates Gericht ist jedoch etwas anderes als ein öffentlich beworbenes und kommunal unterstütztes Familienfest, bei dem ein getötetes Tier Namensgeber, Werbemotiv und Gegenstand zweier Programmpunkte ist.

Auch zusätzliche pflanzliche Gerichte verändern diesen symbolischen Mittelpunkt nicht. Sie sind zu begrüßen, ersetzen aber keine grundsätzliche Weiterentwicklung des Festes.

Ehrenamt und Tierrechte sind kein Gegensatz

Nach Angaben des Musikvereins dient das Ochsenfest der Finanzierung der Vereinsarbeit und der Förderung von rund 80 jungen Musikerinnen und Musikern. Ohne das Fest sei die Existenz des Vereins gefährdet.

Das ehrenamtliche Engagement und die musikalische Jugendarbeit verdienen Anerkennung und Unterstützung. Wir fordern jedoch nicht die Abschaffung des Festes. Musik, Gemeinschaft und Vereinsfinanzierung sind auch ohne einen getöteten Ochsen als Schauobjekt und zeremoniellen Mittelpunkt möglich.

Die Gegenüberstellung „Ochsenfest wie bisher oder Gefährdung des Vereins“ greift deshalb zu kurz. Ein traditionsreiches Fest kann seinen Namen, sein gastronomisches Konzept und seine Rituale weiterentwickeln, ohne seinen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zweck aufzugeben.

Das Fest profitiert von kommunaler Unterstützung

Das Ochsenfest Poppenweiler wird in den Unterlagen der Stadt ausdrücklich als zweijährliches Traditionsfest geführt. Der Wirtschaftsausschuss hat die Unterstützungsmaßnahmen für diese Feste im Januar 2025 einstimmig verstetigt.

Die Regelung sieht unter anderem vor:

  • eine Förderung von bis zu 2.500 Euro je Fest,
  • den Erlass verschiedener städtischer Gebühren,
  • vereinfachte Antrags- und Abrechnungsverfahren,
  • Unterstützung bei Verkehrszeichenplänen und organisatorischen Abläufen.

 

In der gemeinsamen Stellungnahme wird bestätigt, dass das Ochsenfest die gleiche kulturelle Förderung wie andere Ludwigsburger Traditionsfeste erhält. Die konkrete Förderhöhe für 2026 und der Umfang der tatsächlich gewährten Gebührenerlasse wurden jedoch nicht genannt.

Die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim unterstützen nach Angaben der Verantwortlichen den Familiennachmittag, die Kreissparkasse Ludwigsburg den Partyabend. Wir behaupten daher nicht, dass diese Gelder unmittelbar den Ochsen oder dessen Zubereitung finanzieren. Gleichzeitig werden beide Institutionen auf der Veranstaltungswebsite öffentlich als Hauptsponsoren des gesamten Ochsenfests präsentiert.

Öffentliche Unterstützung verpflichtet zu besonderer Verantwortung. Wer ein Familienfest mitträgt, sollte darauf hinwirken, dass kein Tierkörper zur Attraktion und zum Gegenstand einer feierlichen Zeremonie gemacht wird.

Unsere Forderungen bleiben bestehen

Tradition ist nicht unveränderlich. Sie wird von Menschen gestaltet – und kann von Menschen verantwortungsvoll weiterentwickelt werden. Ein Musik- und Gemeinschaftsfest verliert seinen Wert nicht, wenn es auf die öffentliche Inszenierung eines getöteten Tieres verzichtet. Es gewinnt vielmehr die Chance, Menschen zu verbinden, ohne Tiere dafür zu töten und zu Objekten der Unterhaltung zu machen.


JETZT AKTIV WERDEN

Fordere den Verzicht 2026 und eine echte Neuausrichtung

Schreibe an Oberbürgermeister Dr. Matthias Knecht und den Musikverein Poppenweiler: Die öffentliche Tierinszenierung muss entfallen – und das Fest grundlegend weiterentwickelt werden.

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V. – weil Tiere Rechte haben
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Warum richtet sich die Nachricht an beide? Dr. Knecht kann persönlich auf den Ochsenanschnitt verzichten und als Oberbürgermeister auf die künftige städtische Unterstützung Einfluss nehmen. Der Musikverein entscheidet über das Festprogramm und seine zukünftige Ausrichtung. Eine wirkliche Veränderung erfordert deshalb Verantwortung auf beiden Seiten.
Textvariante 1 von 6

Tipp: Eine persönliche Ergänzung macht deine Nachricht noch wirkungsvoller. Ersetze am Ende bitte die Namensangabe. Alle Varianten fordern sowohl eine Veränderung für 2026 als auch eine grundsätzliche Neuausrichtung des Festes.

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Förderung betreuter Taubenschläge nach dem ,,Augsburger Modell" in Baden-Württemberg

Unsere Städte in Baden-Württemberg sind überfüllt mit hunderttausenden von Stadttauben, Teile der Bevölkerung fühlen sich belästigt, aber die betroffenen Kommunen und Vereine haben nicht die nötigen Mittel und ein nachhaltiges und erfolgreiches Taubenmanagement mit betreuten Tabenschlägen nach dem Augsburger Modell zu praktizieren. Mit Hilfe einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg könnte dieses große Problem gelöst werden. 

In regelmäßigen Abständen erreichen unseren Verein Bitten von Bürger*innen, sie bei der Umsetzung eines tierschutz-adäquaten Stadttaubenmanagements zu unterstützen. Einerseits sehen viele Gemeinden die Stadttaubensituation als Störfaktor, andererseits gibt es wenig Bereitschaft, da die Mittel fehlen, sich der Situation angemessen anzunehmen.

Dabei ist die einzige wirksame und tierschutzgerechte sowie auch tierschutzrechtlich akzeptable Methode, um Taubenpopulationen auf Dauer zu verkleinern bzw. auf einer überschaubaren Zahl zu halten die Einrichtung betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell an geeigneten Plätzen, an denen die Tiere mit artgerechtem Futter sowie Wasser versorgt und an den Ort gebunden werden (1). Dadurch nimmt die Präsenz der Futterschwärme in der Stadt ab. In den Taubenschlägen können unkompliziert die Eier gegen Gipsatrappen getauscht werden und es kann somit die Taubenpopulationkontrolliert werden indem sie zunächst verringert und dann auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird. 

Die bevorzugte Nahrung von (Stadt-)Tauben besteht hauptsächlich aus Körnern und Samen, die in den Städten kaum vorhanden sind. Stadttauben können Ähren nicht entspelzen, was verhindert, dass sie – wie landläufig fälschlicher Weise angenommen wird – zum “Feldern” ins Umland fliegen und wie Wildvögel auf Wiesen und auf Feldern Nahrung aufnehmen können. Somit haben die Tauben keine Möglichkeit, in Städten an artgerechtes Futter zu gelangen. Sie sind darauf angewiesen, sämtliche Abfälle der Menschen zu essen, die sie auffinden können. Dies führt auch zu einem vermehrten Absatz des flüssigen Hungerkots, in dessen Folge es zu einer vermehrten Verschmutzung der Innenstädte kommt, von der sich Teile der Bevölkerung belästigt fühlen. Werden die Tiere artgerecht gefüttert, kann diesbezüglich eine Verbesserung erreicht werden. Zudem fördern hohe Populationsdichten von Stadttauben das Auftreten von Taubenspezifischen Infektionskrankheiten– die zwar für den Menschen kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen, die Tiere jedoch schwächen und zu erheblichen Leiden bis hin zum Verenden führen können.

In vielen Kommunen existieren ordnungsrechtliche Fütterungsverbote, die nur bei vorhandenem Stadttaubenmanagement rechtskonform sind.

In betreuten Taubenschlägen bekommen die Tiere ausreichend artgerechtes Futter, zudem können sie dort Paare bilden und brüten. Ihre Eier werden gegen Attrappen aus Gips ausgetauscht, sodass die Tiere weiter an ihr Nest gebunden bleiben, aber keine Küken aufziehen werden.

Einem Gutachten (Arleth C., Hübel J.: Rechtsgutachten Stadttaubenschutz.) zufolge handelt es sich bei Stadttaubenum Fundtiere (2). Die heutigen Stadttauben sind die Nachfahren von einst ausgesetzten Haustieren. Diese Tiere sind nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, da der Mensch sie im Laufe der Domestizierung über Jahrtausende in seine Abhängigkeit züchtete. Daher haben Kommunen die Pflicht zur Lösung dieser dauerhaften menschengemachten tierschutzrechtlichen Herausforderung.

Trotzdem sind es meistens Privatpersonen, die die Kosten für die Anschaffung eines Taubenschlages (bspw. ein Bauwagen, Container o.ä.) und das Futter tragen. 

Beispielsweise stellt die Landestierschutzbeauftragte von Berlin, Frau Dr. Kathrin Hermann, zu diesem Zweck Gelder aus dem Berliner Haushalt zur Verfügung. Dieses kann von den Bezirken für den Bau von Pilot-Taubenschlägen abgerufen werden. Um die Mittel zielgerichtet einsetzen zu können, sollten folgende drei Anforderungen erfüllt sein:

1. EIn geeigneter Standort; 

2. die Sicherstellung der Betreuung des Taubenschlages; 

3. ein(e) Ansprechpartner*in innerhalb der Bezirksverwaltung.

 

Die Errichtung betreuter Taubenschlägen an geeigneten Standorten nach dem Augsburger Modell, in denen Tauben artgerechtes Futter angeboten und Eier durch Attrappen ausgetauscht werden, ist die einzig tierschutzgerechte und zu gleich die erfolgversprechendste und nachhaltigste Möglichkeit, die Stadttaubenpopulation deutlich zu verringern,  Tierleid zu vermeiden und die Kosten der Städte im Hinblick auf Reinigungs- und Vergrämungsmaßnahmen deutlich zu senken. Auch werden die Bürger*innen stark entlastet – die Bürgerbeschwerden entfallen. Der Bau von betreuten Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell wird auch vom Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen beschrieben: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019 (4), und wurde auch in den – mittlerweile veralteten – Empfehlungen des Landestierschutzbeirats Baden-Württemberg zur Regulierung der Taubenpopulation in Städten, herausgegeben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Jahr 2005, beschrieben.

 

Kosten für 1 Taubenschlag ca. 500 Tauben
Bau Taubenschlag inclusive Innenausstattung ca. 25.000,- €

Betreuungs- und Versorgungskosten jährlich ca. 15.000,- €

Bisher sind keine Fördermittel für gemeinnützige Taubenvereine und Kommunen im Haushalt des Landes vorgesehen. 

Zukünftig sollten, wie seit 2022 auch im Land Niedersachsen, Haushaltsmittel für die Errichtung und die Unterhaltung betreuter Taubenschläge bereitgestellt werden, die eingetragene Tierschutzorganisationen und Gemeinden in Baden-Württemberg unterstützen.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition, bitten Sie als zuständigen Minsister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz daher um Förderung dieser wichtigen Maßnahme zur Eindämmung der Taubenpopulationen in den Kommunen. 

Wir ersuchen dabei um die Förderung des Baus von betreuten Taubenschlägen nach dem Ausburger Modell, der Einrichtung von betreuten Futterplätzen für die noch nicht an einen Schlag gebundenen “noch-obdachlosen” Tauben oder für Areale, in denen ein Bedarf herrscht, jedoch Taubenschläge aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht einrichtbar sind, sowie die Übernahme der laufenden Kosten für die Betreibung, einschließlich der Pflege, ggf. tiermedizinischen Versorgung und des artgerechten Futters in den Taubenschlägen ebenso wie an den betreuten Futterplätzen.

Zudem fordern wir eine Verpflichtung aller Kommunen mit höherer Stadttaubendichte zur Errichtung von Taubenschlägen – bedarfsweise in Verbindung mit betreuten Futterplätzen – zur Populationskontrolle und Fütterung der Tiere, um das Leid der Tiere zu vermindern, öffentliche Kosten zu senken, Bürgerbeschwerden abzuwenden, und letztlich damit eine großflächige Populationskontrolle in Baden-Württemberg zu erreichen.

Diese Maßnahmen der Bestandskontrolle, artgerechten Fütterung sowie Unterbringung der Tauben gem. dem Augsburger Modell würden dazu beitragen, den “ethischen Tierschutz” in Baden-Württemberg zu verwirklichen. Dieser erlangte bereits vor über 20 Jahren mit Zweidrittelmehrheiten des Bundesrates und des Bundetags Verfassungsrang durch die Implementierung des “Staatsziels Tierschutz” in Artikel 20a Grundgesetz im Jahre 2002. Gemäß amtlicher Begründung des Bundestags trägt dies „dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung“ (5). „Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen.“ Die Staatszielbestimmung ruft insbesondere die Legislative und Exekutive dazu auf, die Belange und den Schutz der Tiere zu verwirklichen. Es geht beim Staatsziel Tierschutz um nicht weniger, als den Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden, Zerstörung ihrer Lebensräume und ihrer Achtung als unsere Mitgeschöpfe.

Ein auch für andere Bundesländer wegweisender Umgang mit den Stadttauben entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (einschlägig sind hier die Paragraphen 1, 2 und 17), sowie des ethischen Tierschutzes in Umsetzung der Staatszielbestimmung wäre zeitgemäß und Baden-Württemberg soll hier eine Vorreiterrolle einehmen und vorbildhaft für andere Bundesländer den ethischen Tierschutz verwirklichen.

 

Anhang

Definition Stadttauben

Sog. Stadttauben (Columba livia forma domestica) sind Nachkommen von Haustauben wie Brief-, Hochzeits- oder sonstige Zuchttauben, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Taubenschlag zurückgefunden und sich einer Stadttaubenpopulation angeschlossen haben. 
Tauben wurden früher als Nutztiere gehalten (als Fleisch-, Eier- und Düngerlieferanten oder als sog. Brieftauben zur Übermittlung von Nachrichten), als sie dann nicht mehr gebraucht wurden, wurden viele Taubenschläge geschlossen. Es handelt sich bei den Stadttauben somit nicht um Wildtiere, sondern um obdachlose Haustiere. Sie wurden über Jahrtausende vom Menschen domestiziert. Diese Domestikation ist nicht mehr umkehrbar(vgl. Rechtsgutachten von Dr. jur. Christian Arleth/Dr. med. vet. Jens Hübel, (2))

Augsburger Modell

99 % der Städte mit Taubenmanagement in Deutschland entscheiden sich für das nachgewiesen erfolgreiche Augsburger Modell. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch Zählung derausgetauschten Eier in einem Schlag, dem Sinken der Reinigungskosten auf privatem und öffentlichem Gelände und dem Ausbleiben von Beschwerden der Bürger und Gewerbetreibenden (Einzelhandel, Bäckereien, Gastronomen). Dies ist mit Abstand die erfolgreichste, effektivste, nachhaltigste, tierschutzkonformste und kostengünstigste Lösung für die Kommunen. 

Die Umsetzung des Konzepts basiert auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen und praktischen Erfahrungen von vielen verschiedenen Kommunen und wird als alleiniges Konzept vom zuständigen Ministerium in Baden-Württemberg empfohlen. 

Ziel des Augsburger Models ist die Reduktion der Population durch Eiaustausch. Sobald die Tauben – nach einer Phase des schrittweisen „Hineinlotsens“ der Tiere in den Taubenschlag – im Schlag angesiedelt sind, verbringen sie 80 % des Tages im Schlag und setzen somit den Hauptteil des Kotes im Schlag ab, der einfach und hygienisch entfernt werden kann. Die Tauben müssen nicht zur Nahrungssuche auf die Straßen und in die Fußgängerzonen. Die Fußgänger und die Gastronomie werden nicht mehr belästigt und die Reinigung der umliegenden Häuser und Straßen von Taubenkot entfällt.

Vorteile Taubenschlag, nach dem Augsburger Modell:

  • Durch den Eiertausch im Schlag wird eine Vermehrung der Tauben verhindert, die Population nimmt ab;
  • Tauben befinden sich 80 % des Tages im Schlag. Der Kot bleibt im Schlag und kann mühelos entfernt werden;
  • Tauben sitzen nur noch selten und vereinzelt auf den Dächern und Balkonen, sie sind auf öffentlichen Flächen, Märkten und den Außenflächen der Gastronomiebetriebe nicht mehr Nahrungs-suchend anzutreffen.
  • Das Leid der Tiere wird vermindert und deren Gesundheit und Wohlbefinden verbessert. (Vgl. dazu den Grundsatz des Tierschutzgesetzes in § 1 Satz 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. […]”)

 

Quellen

(1) Weyrather, A. (2021, Hrsg. Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.: Grundlagen für ein effizientes, tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement in deutschen (Groß)Städten. Eine Handreichung für die Praxis; https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-HB-Stadttaubenmanagement_web.pdf

(2) Arleth C., Hübel J. (2021): Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Hrsg.: Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskiminierung ,Hier kostenlos herunterladen.

(3) Landestierschutzbeauftragte Berlin: Bau von Pilot-Taubenschlägen in Berliner Bezirken, https://www.berlin.de/lb/tierschutz/tauben/artikel.1290446.php

(4) Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019. https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen_downloads/tiergesundheit-tierschutz-5295.html

 (5) Bundestags-Drucksache14/8860 vom 23.04.2002 https://dserver.bundestag.de/btd/14/088/1408860.pdf

 

Für die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung dieser Petition bedanken wir uns bei:

Dr. Norbert Alzmann, Biologe und Bioethiker

Antje Konz, Inhaberin der Firma VitaGood

Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg