Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit einem aktuellen Urteil ein wichtiges Signal für den ethischen Veganismus gesetzt. Erstmals stellte das Gericht ausdrücklich klar, dass ethisch motivierter Veganismus unter den Schutz der Gedanken- und Gewissensfreiheit nach Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention fallen kann. Auch für Deutschland und die öffentliche Gemeinschaftsverpflegung könnte diese Entscheidung künftig von Bedeutung sein.
Ethischer Veganismus als geschützte Weltanschauung
Dem Urteil liegt ein Fall aus der Schweiz zugrunde. Der EGMR hatte zu prüfen, ob die Rechte zweier Personen verletzt wurden, die während eines staatlichen Freiheitsentzugs keine durchgehend vegane Verpflegung erhielten. Im Mittelpunkt der Entscheidung stand dabei die grundsätzliche Frage, ob ethischer Veganismus als schützenswerte Überzeugung im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention anzuerkennen ist.
Der Gerichtshof bejahte dies. Er stellte fest, dass ethischer Veganismus – sofern er Ausdruck einer ernsthaften und kohärenten moralischen Überzeugung ist – unter den Schutz der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit nach Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention fallen kann.
Dabei betonte der EGMR ausdrücklich, dass Veganismus keine Religion ist. Geschützt wird vielmehr die ethische Überzeugung, die der veganen Lebensweise zugrunde liegt.
Welche Bedeutung hat das Urteil für Deutschland?
Das Urteil richtet sich unmittelbar gegen die Schweiz. Seine Bedeutung reicht jedoch darüber hinaus, denn auch Deutschland ist Vertragsstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Rechtsprechung des EGMR muss daher von deutschen Gerichten und Behörden bei ihrer Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.
Eine unmittelbare gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung veganer Speisen entsteht durch das Urteil zwar nicht. Dennoch dürfte die Entscheidung künftig Einfluss auf den Umgang staatlicher Einrichtungen mit ethisch motiviert vegan lebenden Menschen haben.
Besonders relevant ist dies überall dort, wo Menschen ihre Verpflegung nicht frei wählen können oder auf staatliche Angebote angewiesen sind – beispielsweise in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Justizvollzugsanstalten, Schulen, Hochschulen oder anderen öffentlichen Einrichtungen.
Rückenwind für die Kampagne „Baden-Württemberg is(s)t vegan“
Für Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg unterstreicht das Urteil die Bedeutung der Kampagne „Baden-Württemberg is(s)t vegan“.
Mit dieser Kampagne setzen wir uns dafür ein, dass öffentliche Einrichtungen in Baden-Württemberg vegane Verpflegung als selbstverständlichen Bestandteil ihres Angebots etablieren. Ziel ist eine moderne Gemeinschaftsverpflegung, die allen Menschen offensteht und unterschiedlichen Bedürfnissen sowie ethischen Überzeugungen gerecht wird.
Das EGMR-Urteil bestätigt zwar keinen allgemeinen Anspruch auf vegane Verpflegung. Es macht jedoch deutlich, dass ethischer Veganismus mehr ist als eine persönliche Ernährungsentscheidung oder ein Lifestyle. Er kann Ausdruck einer schützenswerten weltanschaulichen Überzeugung sein.
Diese rechtliche Einordnung verleiht der Diskussion um vegane Angebote in öffentlichen Einrichtungen zusätzliches Gewicht. Sie stärkt die Auffassung, dass ethisch motivierte vegane Ernährung bei der Gestaltung öffentlicher Verpflegungsangebote angemessen berücksichtigt werden sollte.
Ein wichtiges Signal für die Zukunft
Welche konkreten Auswirkungen das Urteil auf die deutsche Rechtsprechung und Verwaltungspraxis haben wird, bleibt abzuwarten. Fest steht jedoch: Der EGMR hat die gesellschaftliche und rechtliche Bedeutung des ethischen Veganismus deutlich hervorgehoben.
Für die Diskussion um eine zeitgemäße und diskriminierungsfreie Gemeinschaftsverpflegung in öffentlichen Einrichtungen ist dies ein wichtiges Signal. Die Entscheidung dürfte künftig sowohl in juristischen Verfahren als auch in politischen Debatten eine wichtige Rolle spielen – auch in Baden-Württemberg.
