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Ratten

Ratten im Garten: tiergerecht handeln statt vergiften

Ratten im Garten lösen bei vielen Menschen Sorge aus. Doch Gift und pauschale Bekämpfung sind keine nachhaltige Lösung. Entscheidend ist, die Ursachen zu erkennen: Nahrung, Unterschlupf und Zugänge.

Immer wieder erreichen uns Rückmeldungen von Menschen, die Ratten im Garten, am Kompost oder in der Nähe von Futterstellen für Wildvögel beobachten. Häufig entsteht daraus Unsicherheit – nicht selten mit der Folge, dass zu drastischen Maßnahmen wie Gift gegriffen wird.

Warum Ratten auftauchen

Ratten nutzen Lebensräume dort, wo sie Nahrung, Schutz und ruhige Rückzugsorte finden. In Städten und Gärten entstehen diese Bedingungen oft unbewusst durch den Menschen.

Nahrung

Offene Abfälle, Vogelfutterreste, Tierfutter, Kompost mit Speiseresten oder Lebensmittelreste ziehen Ratten an.

Schutz

Dichte Holzstapel, Hohlräume, Schuppen, Mauerspalten oder ungestörte Gartenecken bieten Rückzugsorte.

Ruhe

Ratten bevorzugen Orte, an denen sie regelmäßig Nahrung finden und wenig gestört werden.

Warum der Begriff „Schädling“ zu kurz greift

Der Begriff „Schädling“ ist keine biologische Kategorie, sondern eine menschliche Bewertung. Er entsteht dort, wo Tiere mit menschlichen Interessen in Konflikt geraten – etwa bei Lebensmitteln, Hygiene, Gartenbereichen oder Gebäuden.

Diese Einordnung führt häufig dazu, dass Tiere nur noch als Problem wahrgenommen werden. Ein differenzierter Blick ist wichtig: Ratten handeln nicht „gegen“ uns. Sie folgen ihren natürlichen Bedürfnissen nach Nahrung, Schutz und Sicherheit. Wer Konflikte vermeiden will, muss deshalb an den Ursachen ansetzen – nicht an einzelnen Tieren.

Warum Gift keine Lösung ist

Der Einsatz von Rodentiziden wird oft als schnelle Lösung gesehen. Aus Tier- und Umweltschutzsicht ist er jedoch hochproblematisch.

Viele Rattengifte enthalten blutgerinnungshemmende Wirkstoffe, sogenannte Antikoagulanzien. Nach der Aufnahme des Giftes verliert der Körper nach und nach die Fähigkeit, Blutungen zu stoppen. Die Tiere sterben nicht sofort. Häufig vergehen mehrere Tage, in denen es zu inneren Blutungen, zunehmender Schwäche, Schmerzen, Atemnot und Kreislaufversagen kommen kann. Für die betroffenen Ratten und Mäuse ist das mit erheblichem Leiden verbunden.

Besonders perfide ist: Die verzögerte Wirkung ist kein Zufall, sondern Teil des Wirkprinzips. Würden die Tiere unmittelbar nach der Aufnahme sterben, könnten andere Tiere den Köder meiden. Stattdessen bewegen sich vergiftete Tiere oft noch eine Zeit lang weiter, ziehen sich geschwächt zurück oder werden leichte Beute für andere Tiere.

Rattengift gefährdet nicht ,,nur" Ratten und Mäuse

Damit gefährdet Rattengift nicht nur Ratten und Mäuse. Auch Greifvögel, Eulen, Füchse, Wiesel, Katzen oder Hunde können vergiftete Tiere aufnehmen und selbst schwer geschädigt werden oder sterben. Gerade diese sogenannten Sekundärvergiftungen machen Rodentizide auch für Wild- und Haustiere hochproblematisch.

Gift ist deshalb keine tiergerechte Lösung. Es verursacht Leid, gefährdet andere Tiere und bekämpft nicht die Ursache. Solange Nahrung, Unterschlupf und ruhige Nistplätze vorhanden sind, können neue Tiere nachrücken. Nachhaltig ist nicht die Tötung einzelner Tiere, sondern das konsequente Entziehen von Futterquellen, Zugängen und Versteckmöglichkeiten.

Auch rechtlich ist der Einsatz solcher Mittel inzwischen deutlich stärker eingeschränkt. Antikoagulante Rodentizide dürfen in Deutschland seit Ende April 2026 grundsätzlich nicht mehr für Privatverbraucher*innen auf dem Markt bereitgestellt werden. Bereits vorhandene Restbestände dürfen nur noch übergangsweise verwendet werden; nach dem 22. Oktober 2026 stehen diese Mittel Privatpersonen nicht mehr zur Verfügung.

Für geschulte berufsmäßige Verwender*innen mit entsprechender Sachkunde bleiben antikoagulante Rodentizide zwar weiterhin möglich, jedoch nur unter strengeren Auflagen. Künftig muss vor dem Einsatz ein Befall festgestellt werden. Eine vorbeugende Anwendung, eine befallsunabhängige Dauerbeköderung oder der Einsatz zur bloßen Überwachung von Nagetieraktivität sind nicht vorgesehen.

Gift bekämpft nicht die Ursache. Solange Nahrung, Unterschlupf und ruhige Nistplätze vorhanden sind, werden neue Tiere nachrücken.

Was hilft wirklich?

Ein nachhaltiger Umgang setzt bei den Bedingungen an, die Ratten anziehen. Viele Konflikte lassen sich deutlich reduzieren, wenn Gärten, Futterstellen, Kompost und Gebäude so gestaltet werden, dass Ratten dort keine dauerhafte Lebensgrundlage finden.

Futterquellen konsequent sichern

Wildvogelfütterung kann sinnvoll sein, muss aber besonders sorgfältig gestaltet werden, wenn Ratten beobachtet werden.

Hilfreich sind Futtersäulen mit Auffangschalen statt lose ausgestreutem Futter, geschälte Kerne, tägliches Entfernen heruntergefallener Futterreste, keine Fütterung direkt am Boden, sichere Lagerung von Vogelfutter und Tiernahrung in Metallbehältern sowie keine offenen Futternäpfe über Nacht im Garten oder auf der Terrasse.

Bei wiederholten Rattensichtungen sollte geprüft werden, ob die Fütterung vorübergehend reduziert, verändert oder pausiert werden muss.

Kompost kann Ratten anziehen, wenn dort leicht zugängliche Nahrung liegt. Besonders problematisch sind gekochte Speisereste, Brot, Nudeln, Fleisch- oder Milchprodukte sowie stark riechende Lebensmittelreste.

Sinnvoll sind geschlossene Schnellkomposter, eine Absicherung nach unten mit engmaschigem, stabilem Draht, regelmäßiges Umsetzen und Kontrollieren sowie gut verschlossene Mülltonnen. Müllsäcke sollten nicht im Freien gelagert werden.

Statt Tiere zu töten, sollten sensible Bereiche physisch abgesichert werden. Geeignet sind engmaschiger, stabiler Volierendraht, das Abdichten von Mauerdurchbrüchen, Kabelschächten und Spalten sowie regelmäßige Kontrollen von Kellerschächten, Garagen, Schuppen und Holzlagern.

Wichtig ist: Ratten können nagen, graben und klettern. Provisorische Lösungen aus dünnem Plastik, lockerem Holz oder einfachem Hasendraht reichen häufig nicht aus.

Ratten bevorzugen ruhige, geschützte und berechenbare Orte. Dichte Holzstapel direkt an Hauswänden, ungestörte Ecken, offene Schuppen oder dauerhaft stehende Gartenmöbel können attraktive Rückzugsräume bieten.

Hilfreich sind das Aufräumen unübersichtlicher Bereiche, das regelmäßige Bewegen von Materialien, das Reduzieren möglicher Nistplätze sowie gegebenenfalls Bewegungsmelder oder zeitweise Lichtquellen an problematischen Stellen.

Wer Futterquellen und Rückzugsorte reduziert, handelt nachhaltiger als jede kurzfristige Bekämpfungsmaßnahme.

Ist eine Ratte im Garten sofort ein Problem?

Eine Ratte im Garten ist nicht automatisch ein Notfall. Einzelne Tiere können auf Nahrungssuche sein, einen Garten durchqueren oder dort vorübergehend Futter finden – etwa an Kompoststellen, unter Vogelfutterplätzen oder in der Nähe von Tierfutter. Allein die Sichtung einer Ratte bedeutet noch nicht, dass eine akute Gesundheitsgefahr besteht oder sofort drastische Maßnahmen nötig sind.

Ratten können, wie viele Wildtiere, Krankheitserreger übertragen. Entscheidend ist jedoch die konkrete Situation. Ein Risiko entsteht vor allem dort, wo Menschen mit Urin, Kot, Speichel, kontaminiertem Wasser, verunreinigten Lebensmitteln oder Nistmaterial in Kontakt kommen – oder wenn Tiere in Wohnräume, Vorratsbereiche, Küchen, Gastronomie oder andere sensible Bereiche eindringen. Eine Ratte, die draußen kurz an einer Futterstelle auftaucht, ist damit anders zu bewerten als wiederholte Sichtungen im Haus oder Spuren in Vorräten.

Die verbreitete Panik vor Ratten ist deshalb sachlich oft unverhältnismäßig. Sie hat viel mit jahrhundertealten Bildern von Schmutz, Krankheit und Bedrohung zu tun. Diese Bilder wirken bis heute nach – obwohl nicht jede Begegnung mit einer Ratte gefährlich ist. Während viele Menschen Wildvögel, Eichhörnchen oder Igel im Garten als Bereicherung erleben, wird eine Ratte häufig sofort als Problem betrachtet. Dabei sucht auch sie nur Nahrung, Schutz und Sicherheit.

Das bedeutet nicht, dass man Rattenansiedlungen ignorieren sollte. Wiederholte Sichtungen, Kotspuren, Nagespuren, Erdlöcher, Geräusche in Gebäuden oder Hinweise auf Tiere in Wohn- und Vorratsbereichen sollten ernst genommen werden. Aber ernst nehmen heißt nicht: Gift auslegen. Ernst nehmen heißt: Ursachen prüfen, Futterquellen sichern, Zugänge verschließen und Konflikte so lösen, dass Menschen geschützt werden, ohne Tieren unnötiges Leid zuzufügen.

Ratten sind mehr als ihr schlechter Ruf

Kaum ein Tier wird so schnell mit Ekel, Schmutz und Gefahr verbunden wie die Ratte. Dabei sagt dieses Bild mehr über unsere kulturellen Vorurteile aus als über die Tiere selbst.

Ratten sind intelligente, soziale und lernfähige Tiere. Sie leben nicht einfach nebeneinander her, sondern in sozialen Gruppen. Sie erkennen Artgenossen, lernen aus Erfahrungen, erkunden ihre Umgebung aufmerksam und passen ihr Verhalten schnell an neue Situationen an. Wer Ratten nur als „Schädlinge“ betrachtet, übersieht, dass es sich um empfindungsfähige Tiere handelt, die Angst, Stress und Schmerzen erleben können – und die ebenso wie andere Tiere Nahrung, Schutz und Sicherheit suchen.

Auch wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, wie komplex ihr Sozialverhalten ist. In Studien halfen Ratten eingesperrten Artgenossen, selbst wenn sie daraus keinen unmittelbaren Vorteil hatten. In anderen Versuchen vermieden sie Handlungen, durch die andere Ratten Schmerzen erlitten hätten. Solche Ergebnisse zeigen: Ratten sind keine gefühllosen Störenfriede. Sie sind soziale Tiere mit einem deutlich komplexeren Innenleben, als ihnen im Alltag meist zugestanden wird.

Dass Ratten in menschlicher Nähe auftauchen, ist kein Zeichen von „Bosheit“ oder „Schmutz“, sondern Ausdruck ihrer Anpassungsfähigkeit. Sie nutzen die Möglichkeiten, die wir ihnen bieten: offene Abfälle, heruntergefallenes Vogelfutter, ungesicherte Kompoststellen, Tierfutter, Hohlräume und ruhige Rückzugsorte. Wer Konflikte mit Ratten lösen will, sollte deshalb nicht bei der Abwertung der Tiere beginnen, sondern bei den Bedingungen, die sie anziehen.

In einer Science-Studie befreiten Ratten eingesperrte Artgenossen und teilten sogar Schokolade; eine Current-Biology-Studie zeigte, dass Ratten Handlungen vermeiden, die anderen Ratten Schmerz zufügen.

Förderung betreuter Taubenschläge nach dem ,,Augsburger Modell" in Baden-Württemberg

Unsere Städte in Baden-Württemberg sind überfüllt mit hunderttausenden von Stadttauben, Teile der Bevölkerung fühlen sich belästigt, aber die betroffenen Kommunen und Vereine haben nicht die nötigen Mittel und ein nachhaltiges und erfolgreiches Taubenmanagement mit betreuten Tabenschlägen nach dem Augsburger Modell zu praktizieren. Mit Hilfe einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg könnte dieses große Problem gelöst werden. 

In regelmäßigen Abständen erreichen unseren Verein Bitten von Bürger*innen, sie bei der Umsetzung eines tierschutz-adäquaten Stadttaubenmanagements zu unterstützen. Einerseits sehen viele Gemeinden die Stadttaubensituation als Störfaktor, andererseits gibt es wenig Bereitschaft, da die Mittel fehlen, sich der Situation angemessen anzunehmen.

Dabei ist die einzige wirksame und tierschutzgerechte sowie auch tierschutzrechtlich akzeptable Methode, um Taubenpopulationen auf Dauer zu verkleinern bzw. auf einer überschaubaren Zahl zu halten die Einrichtung betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell an geeigneten Plätzen, an denen die Tiere mit artgerechtem Futter sowie Wasser versorgt und an den Ort gebunden werden (1). Dadurch nimmt die Präsenz der Futterschwärme in der Stadt ab. In den Taubenschlägen können unkompliziert die Eier gegen Gipsatrappen getauscht werden und es kann somit die Taubenpopulationkontrolliert werden indem sie zunächst verringert und dann auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird. 

Die bevorzugte Nahrung von (Stadt-)Tauben besteht hauptsächlich aus Körnern und Samen, die in den Städten kaum vorhanden sind. Stadttauben können Ähren nicht entspelzen, was verhindert, dass sie – wie landläufig fälschlicher Weise angenommen wird – zum “Feldern” ins Umland fliegen und wie Wildvögel auf Wiesen und auf Feldern Nahrung aufnehmen können. Somit haben die Tauben keine Möglichkeit, in Städten an artgerechtes Futter zu gelangen. Sie sind darauf angewiesen, sämtliche Abfälle der Menschen zu essen, die sie auffinden können. Dies führt auch zu einem vermehrten Absatz des flüssigen Hungerkots, in dessen Folge es zu einer vermehrten Verschmutzung der Innenstädte kommt, von der sich Teile der Bevölkerung belästigt fühlen. Werden die Tiere artgerecht gefüttert, kann diesbezüglich eine Verbesserung erreicht werden. Zudem fördern hohe Populationsdichten von Stadttauben das Auftreten von Taubenspezifischen Infektionskrankheiten– die zwar für den Menschen kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen, die Tiere jedoch schwächen und zu erheblichen Leiden bis hin zum Verenden führen können.

In vielen Kommunen existieren ordnungsrechtliche Fütterungsverbote, die nur bei vorhandenem Stadttaubenmanagement rechtskonform sind.

In betreuten Taubenschlägen bekommen die Tiere ausreichend artgerechtes Futter, zudem können sie dort Paare bilden und brüten. Ihre Eier werden gegen Attrappen aus Gips ausgetauscht, sodass die Tiere weiter an ihr Nest gebunden bleiben, aber keine Küken aufziehen werden.

Einem Gutachten (Arleth C., Hübel J.: Rechtsgutachten Stadttaubenschutz.) zufolge handelt es sich bei Stadttaubenum Fundtiere (2). Die heutigen Stadttauben sind die Nachfahren von einst ausgesetzten Haustieren. Diese Tiere sind nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, da der Mensch sie im Laufe der Domestizierung über Jahrtausende in seine Abhängigkeit züchtete. Daher haben Kommunen die Pflicht zur Lösung dieser dauerhaften menschengemachten tierschutzrechtlichen Herausforderung.

Trotzdem sind es meistens Privatpersonen, die die Kosten für die Anschaffung eines Taubenschlages (bspw. ein Bauwagen, Container o.ä.) und das Futter tragen. 

Beispielsweise stellt die Landestierschutzbeauftragte von Berlin, Frau Dr. Kathrin Hermann, zu diesem Zweck Gelder aus dem Berliner Haushalt zur Verfügung. Dieses kann von den Bezirken für den Bau von Pilot-Taubenschlägen abgerufen werden. Um die Mittel zielgerichtet einsetzen zu können, sollten folgende drei Anforderungen erfüllt sein:

1. EIn geeigneter Standort; 

2. die Sicherstellung der Betreuung des Taubenschlages; 

3. ein(e) Ansprechpartner*in innerhalb der Bezirksverwaltung.

 

Die Errichtung betreuter Taubenschlägen an geeigneten Standorten nach dem Augsburger Modell, in denen Tauben artgerechtes Futter angeboten und Eier durch Attrappen ausgetauscht werden, ist die einzig tierschutzgerechte und zu gleich die erfolgversprechendste und nachhaltigste Möglichkeit, die Stadttaubenpopulation deutlich zu verringern,  Tierleid zu vermeiden und die Kosten der Städte im Hinblick auf Reinigungs- und Vergrämungsmaßnahmen deutlich zu senken. Auch werden die Bürger*innen stark entlastet – die Bürgerbeschwerden entfallen. Der Bau von betreuten Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell wird auch vom Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen beschrieben: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019 (4), und wurde auch in den – mittlerweile veralteten – Empfehlungen des Landestierschutzbeirats Baden-Württemberg zur Regulierung der Taubenpopulation in Städten, herausgegeben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Jahr 2005, beschrieben.

 

Kosten für 1 Taubenschlag ca. 500 Tauben
Bau Taubenschlag inclusive Innenausstattung ca. 25.000,- €

Betreuungs- und Versorgungskosten jährlich ca. 15.000,- €

Bisher sind keine Fördermittel für gemeinnützige Taubenvereine und Kommunen im Haushalt des Landes vorgesehen. 

Zukünftig sollten, wie seit 2022 auch im Land Niedersachsen, Haushaltsmittel für die Errichtung und die Unterhaltung betreuter Taubenschläge bereitgestellt werden, die eingetragene Tierschutzorganisationen und Gemeinden in Baden-Württemberg unterstützen.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition, bitten Sie als zuständigen Minsister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz daher um Förderung dieser wichtigen Maßnahme zur Eindämmung der Taubenpopulationen in den Kommunen. 

Wir ersuchen dabei um die Förderung des Baus von betreuten Taubenschlägen nach dem Ausburger Modell, der Einrichtung von betreuten Futterplätzen für die noch nicht an einen Schlag gebundenen “noch-obdachlosen” Tauben oder für Areale, in denen ein Bedarf herrscht, jedoch Taubenschläge aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht einrichtbar sind, sowie die Übernahme der laufenden Kosten für die Betreibung, einschließlich der Pflege, ggf. tiermedizinischen Versorgung und des artgerechten Futters in den Taubenschlägen ebenso wie an den betreuten Futterplätzen.

Zudem fordern wir eine Verpflichtung aller Kommunen mit höherer Stadttaubendichte zur Errichtung von Taubenschlägen – bedarfsweise in Verbindung mit betreuten Futterplätzen – zur Populationskontrolle und Fütterung der Tiere, um das Leid der Tiere zu vermindern, öffentliche Kosten zu senken, Bürgerbeschwerden abzuwenden, und letztlich damit eine großflächige Populationskontrolle in Baden-Württemberg zu erreichen.

Diese Maßnahmen der Bestandskontrolle, artgerechten Fütterung sowie Unterbringung der Tauben gem. dem Augsburger Modell würden dazu beitragen, den “ethischen Tierschutz” in Baden-Württemberg zu verwirklichen. Dieser erlangte bereits vor über 20 Jahren mit Zweidrittelmehrheiten des Bundesrates und des Bundetags Verfassungsrang durch die Implementierung des “Staatsziels Tierschutz” in Artikel 20a Grundgesetz im Jahre 2002. Gemäß amtlicher Begründung des Bundestags trägt dies „dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung“ (5). „Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen.“ Die Staatszielbestimmung ruft insbesondere die Legislative und Exekutive dazu auf, die Belange und den Schutz der Tiere zu verwirklichen. Es geht beim Staatsziel Tierschutz um nicht weniger, als den Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden, Zerstörung ihrer Lebensräume und ihrer Achtung als unsere Mitgeschöpfe.

Ein auch für andere Bundesländer wegweisender Umgang mit den Stadttauben entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (einschlägig sind hier die Paragraphen 1, 2 und 17), sowie des ethischen Tierschutzes in Umsetzung der Staatszielbestimmung wäre zeitgemäß und Baden-Württemberg soll hier eine Vorreiterrolle einehmen und vorbildhaft für andere Bundesländer den ethischen Tierschutz verwirklichen.

 

Anhang

Definition Stadttauben

Sog. Stadttauben (Columba livia forma domestica) sind Nachkommen von Haustauben wie Brief-, Hochzeits- oder sonstige Zuchttauben, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Taubenschlag zurückgefunden und sich einer Stadttaubenpopulation angeschlossen haben. 
Tauben wurden früher als Nutztiere gehalten (als Fleisch-, Eier- und Düngerlieferanten oder als sog. Brieftauben zur Übermittlung von Nachrichten), als sie dann nicht mehr gebraucht wurden, wurden viele Taubenschläge geschlossen. Es handelt sich bei den Stadttauben somit nicht um Wildtiere, sondern um obdachlose Haustiere. Sie wurden über Jahrtausende vom Menschen domestiziert. Diese Domestikation ist nicht mehr umkehrbar(vgl. Rechtsgutachten von Dr. jur. Christian Arleth/Dr. med. vet. Jens Hübel, (2))

Augsburger Modell

99 % der Städte mit Taubenmanagement in Deutschland entscheiden sich für das nachgewiesen erfolgreiche Augsburger Modell. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch Zählung derausgetauschten Eier in einem Schlag, dem Sinken der Reinigungskosten auf privatem und öffentlichem Gelände und dem Ausbleiben von Beschwerden der Bürger und Gewerbetreibenden (Einzelhandel, Bäckereien, Gastronomen). Dies ist mit Abstand die erfolgreichste, effektivste, nachhaltigste, tierschutzkonformste und kostengünstigste Lösung für die Kommunen. 

Die Umsetzung des Konzepts basiert auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen und praktischen Erfahrungen von vielen verschiedenen Kommunen und wird als alleiniges Konzept vom zuständigen Ministerium in Baden-Württemberg empfohlen. 

Ziel des Augsburger Models ist die Reduktion der Population durch Eiaustausch. Sobald die Tauben – nach einer Phase des schrittweisen „Hineinlotsens“ der Tiere in den Taubenschlag – im Schlag angesiedelt sind, verbringen sie 80 % des Tages im Schlag und setzen somit den Hauptteil des Kotes im Schlag ab, der einfach und hygienisch entfernt werden kann. Die Tauben müssen nicht zur Nahrungssuche auf die Straßen und in die Fußgängerzonen. Die Fußgänger und die Gastronomie werden nicht mehr belästigt und die Reinigung der umliegenden Häuser und Straßen von Taubenkot entfällt.

Vorteile Taubenschlag, nach dem Augsburger Modell:

  • Durch den Eiertausch im Schlag wird eine Vermehrung der Tauben verhindert, die Population nimmt ab;
  • Tauben befinden sich 80 % des Tages im Schlag. Der Kot bleibt im Schlag und kann mühelos entfernt werden;
  • Tauben sitzen nur noch selten und vereinzelt auf den Dächern und Balkonen, sie sind auf öffentlichen Flächen, Märkten und den Außenflächen der Gastronomiebetriebe nicht mehr Nahrungs-suchend anzutreffen.
  • Das Leid der Tiere wird vermindert und deren Gesundheit und Wohlbefinden verbessert. (Vgl. dazu den Grundsatz des Tierschutzgesetzes in § 1 Satz 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. […]”)

 

Quellen

(1) Weyrather, A. (2021, Hrsg. Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.: Grundlagen für ein effizientes, tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement in deutschen (Groß)Städten. Eine Handreichung für die Praxis; https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-HB-Stadttaubenmanagement_web.pdf

(2) Arleth C., Hübel J. (2021): Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Hrsg.: Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskiminierung ,Hier kostenlos herunterladen.

(3) Landestierschutzbeauftragte Berlin: Bau von Pilot-Taubenschlägen in Berliner Bezirken, https://www.berlin.de/lb/tierschutz/tauben/artikel.1290446.php

(4) Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019. https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen_downloads/tiergesundheit-tierschutz-5295.html

 (5) Bundestags-Drucksache14/8860 vom 23.04.2002 https://dserver.bundestag.de/btd/14/088/1408860.pdf

 

Für die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung dieser Petition bedanken wir uns bei:

Dr. Norbert Alzmann, Biologe und Bioethiker

Antje Konz, Inhaberin der Firma VitaGood

Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg