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Ludwigsburger Pferdemarkt: Zeit für eine tierfreundliche Weiterentwicklung

Der Ludwigsburger Pferdemarkt gehört zu den traditionsreichsten Großveranstaltungen der Region. Seit Generationen verbinden Besucherinnen und Besucher mit ihm Festumzüge, Pferdevorführungen, Marktstände und ein buntes Rahmenprogramm. Doch das Traditionsfest steht vor einem Wendepunkt: Künftig soll der Pferdemarkt nur noch alle zwei Jahre stattfinden, für das Jahr 2026 wurde er komplett abgesagt. Als Hauptgründe nennt die Stadtverwaltung steigende Kosten, enormen organisatorischen Aufwand und personelle Engpässe.

Diese Zäsur bietet jedoch auch eine historische Chance. Wenn die Veranstaltung ohnehin grundlegend neu gedacht und strukturiert werden muss, sollte zwingend auch eine längst überfällige Frage aufgeworfen werden: Ist die Nutzung von lebenden Tieren auf einem solchen Volksfest noch zeitgemäß?

Aus Sicht des modernen Tierschutzes bietet die aktuelle Situation die perfekte Gelegenheit, eine traditionsreiche Veranstaltung nicht einfach sterben zu lassen, sondern sie mutig weiterzuentwickeln und an die ethischen Erwartungen des 21. Jahrhunderts anzupassen. Es geht hierbei ausdrücklich nicht darum, Traditionen rigoros abzuschaffen, sondern sie zukunftsfähig und tierfreundlich neu zu gestalten.

Tiere als Unterhaltungsprogramm: Der Status Quo

Der Ludwigsburger Pferdemarkt war in der Vergangenheit weit mehr als ein klassischer Krämermarkt. Tiere spielten traditionell die zentrale Rolle im gesamten Unterhaltungs- und Schauprogramm. Das Spektrum der Programmpunkte war dabei in den letzten Jahren enorm breit gefächert:

 Klassische Pferdeprämierungen und Zuchtschauen

 Große Festumzüge mit Pferden und schweren Festgespannen mitten durch die Stadt

 Aufwendige Pferdeshowprogramme und sportliche Shetty-Turniere

 Kommerzielle Angebote wie das klassische Ponyreiten für Kinder

 Unterhaltungsformate wie das Ludwigsburger Dackelrennen oder ein Kinderfalkner-Parcours

Für viele Menschen gehörten diese Programmpunkte lange Zeit ganz selbstverständlich zum Charakter des Festes. Doch die gesellschaftliche Wahrnehmung hat sich fundamental gewandelt. Das Bewusstsein dafür, dass Tiere empfindungsfähige Mitgeschöpfe mit individuellen Bedürfnissen sind – und eben keine Sportgeräte, Statussymbole oder reinen Unterhaltungsattraktionen –, ist tief in der Bevölkerung verankert. Was früher als normal galt, wird heute von einer breiten Mehrheit kritisch hinterfragt.

Unsichtbarer Stress: Die Belastungen für die Tiere

Auch wenn Veranstalter und Teilnehmende betonen, dass gesetzliche Tierschutzvorgaben eingehalten werden: Eine Großveranstaltung wie der Pferdemarkt widerspricht in fast jeglicher Hinsicht den natürlichen Bedürfnissen der eingesetzten Tiere.

Schon im Vorfeld bedeutet der Transport an einen fremden Ort für die Tiere puren Stress. Auf dem Festgelände selbst sind sie einer Reizüberflutung ausgesetzt, der sie nicht entkommen können. Das Fluchttier Pferd orientiert sich stark an vertrauten Strukturen, Herdenmitgliedern und einer ruhigen Umgebung. Auf dem Pferdemarkt hingegen treffen sie auf dichte Menschenmengen, unvorhersehbare Bewegungen, laute Musik, Applaus, Lautsprecherdurchsagen und den Lärm von Fahrzeugen. Diese permanente Stresssituation führt bei den Tieren zu einer Ausschüttung von Stresshormonen, selbst wenn sie äußerlich scheinbar ruhig oder „brav“ wirken – oft handelt es sich dabei um eine Form der erlernten Hilflosigkeit.

Besonders deutlich wird das Problem bei Angeboten wie dem Ponyreiten oder dem Streichelzoo-Charakter mancher Gehege. Hier sind die Tiere stundenlang dem ununterbrochenen, direkten Körperkontakt mit immer neuen, fremden Menschen und Kindern ausgesetzt. Auch Wettbewerbe wie das Dackelrennen oder Schauvorführungen setzen die Tiere unter enormen Leistungs- und Präsentationsdruck vor einer johlenden Kulisse. Aus moderner Tierschutzperspektive steht fest: Für die Tiere bedeuten diese Einsätze keinerlei Nutzen, sondern ein erhebliches Maß an Angst, Unwohlsein und Stress.

Tradition bewahren – ohne lebende Tiere

Die Weiterentwicklung des Pferdemarktes muss kein Widerspruch zwischen Traditionspflege und Tierschutz sein. Im Gegenteil: Die reiche Geschichte der Stadt und die historische Bedeutung des Pferdes lassen sich hervorragend vermitteln, ohne dass ein einziges lebendes Tier im Trubel stehen muss.

Ein zukunftsfähiges Konzept für einen modernen „Pferdemarkt“ könnte auf folgenden Säulen ruhen:

 Historische & Digitale Bildung: Die Geschichte des Pferdes als Arbeits- und Nutztier der Region kann durch innovative, interaktive Ausstellungen, Multimedia-Stationen, historische Handwerksvorführungen oder VR-Angebote (Virtual Reality) faszinierend und lehrreich aufbereitet werden.

 Moderne Sport- und Mitmachangebote: Für Kinder und Jugendliche gibt es großartige Alternativen. Trendsportarten wie „Hobby-Horsing“ (Steckenpferd-Reiten) erfreuen sich riesiger Beliebtheit und verbinden Bewegung, Sportgeist und Kreativität, ganz ohne Tierleid. Ergänzt werden kann dies durch spielerische Parcours und naturpädagogische Workshops.

 Regionalität und Kultur: Ein Fokus auf regionale Märkte, nachhaltige Landwirtschaft im Wandel, Umwelt- und Artenschutz sowie ein starkes lokales Kultur- und Gastronomieprogramm zieht Besucherströme an und stärkt die lokale Wirtschaft.

Ein solches reformiertes Stadtfest bringt zudem ganz pragmatische Vorteile für die Stadt Ludwigsburg mit sich: Ohne den Einsatz von Tieren sinken die logistischen Anforderungen drastisch. Es entfallen teure Sicherheitsvorkehrungen, veterinärmedizinische Kontrollen, Haftungsrisiken bei Unfällen mit Scheuformen sowie der enorme Reinigungsaufwand.

Fazit: Eine Chance für ein zeitgemäßes Ludwigsburg

Die Entscheidung, den Pferdemarkt zu pausieren und zu verknappen, ist ein deutliches Signal, dass das alte Konzept finanziell und organisatorisch an seine Grenzen gestoßen ist. Genau jetzt ist der richtige Moment, den Mut für eine echte Reform aufzubringen.

Die zentrale Frage lautet nicht ob wir Traditionen erhalten, sondern wie wir sie so gestalten, dass wir noch stolz auf sie sein können. Ein Ludwigsburger Pferdemarkt des 21. Jahrhunderts sollte die historische Rolle des Pferdes würdigen, indem er Bildung statt Vorführung, Mitmachen statt Ausbeutung und echte Empathie in den Mittelpunkt stellt. Die Stadt hat nun die Chance, als Vorreiter voranzugehen und aus einem kriselnden Traditionsfest ein modernes, tierfreundliches und zukunftsfähiges Festival für alle Bürgerinnen und Bürger zu machen.

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Förderung betreuter Taubenschläge nach dem ,,Augsburger Modell" in Baden-Württemberg

Unsere Städte in Baden-Württemberg sind überfüllt mit hunderttausenden von Stadttauben, Teile der Bevölkerung fühlen sich belästigt, aber die betroffenen Kommunen und Vereine haben nicht die nötigen Mittel und ein nachhaltiges und erfolgreiches Taubenmanagement mit betreuten Tabenschlägen nach dem Augsburger Modell zu praktizieren. Mit Hilfe einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg könnte dieses große Problem gelöst werden. 

In regelmäßigen Abständen erreichen unseren Verein Bitten von Bürger*innen, sie bei der Umsetzung eines tierschutz-adäquaten Stadttaubenmanagements zu unterstützen. Einerseits sehen viele Gemeinden die Stadttaubensituation als Störfaktor, andererseits gibt es wenig Bereitschaft, da die Mittel fehlen, sich der Situation angemessen anzunehmen.

Dabei ist die einzige wirksame und tierschutzgerechte sowie auch tierschutzrechtlich akzeptable Methode, um Taubenpopulationen auf Dauer zu verkleinern bzw. auf einer überschaubaren Zahl zu halten die Einrichtung betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell an geeigneten Plätzen, an denen die Tiere mit artgerechtem Futter sowie Wasser versorgt und an den Ort gebunden werden (1). Dadurch nimmt die Präsenz der Futterschwärme in der Stadt ab. In den Taubenschlägen können unkompliziert die Eier gegen Gipsatrappen getauscht werden und es kann somit die Taubenpopulationkontrolliert werden indem sie zunächst verringert und dann auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird. 

Die bevorzugte Nahrung von (Stadt-)Tauben besteht hauptsächlich aus Körnern und Samen, die in den Städten kaum vorhanden sind. Stadttauben können Ähren nicht entspelzen, was verhindert, dass sie – wie landläufig fälschlicher Weise angenommen wird – zum “Feldern” ins Umland fliegen und wie Wildvögel auf Wiesen und auf Feldern Nahrung aufnehmen können. Somit haben die Tauben keine Möglichkeit, in Städten an artgerechtes Futter zu gelangen. Sie sind darauf angewiesen, sämtliche Abfälle der Menschen zu essen, die sie auffinden können. Dies führt auch zu einem vermehrten Absatz des flüssigen Hungerkots, in dessen Folge es zu einer vermehrten Verschmutzung der Innenstädte kommt, von der sich Teile der Bevölkerung belästigt fühlen. Werden die Tiere artgerecht gefüttert, kann diesbezüglich eine Verbesserung erreicht werden. Zudem fördern hohe Populationsdichten von Stadttauben das Auftreten von Taubenspezifischen Infektionskrankheiten– die zwar für den Menschen kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen, die Tiere jedoch schwächen und zu erheblichen Leiden bis hin zum Verenden führen können.

In vielen Kommunen existieren ordnungsrechtliche Fütterungsverbote, die nur bei vorhandenem Stadttaubenmanagement rechtskonform sind.

In betreuten Taubenschlägen bekommen die Tiere ausreichend artgerechtes Futter, zudem können sie dort Paare bilden und brüten. Ihre Eier werden gegen Attrappen aus Gips ausgetauscht, sodass die Tiere weiter an ihr Nest gebunden bleiben, aber keine Küken aufziehen werden.

Einem Gutachten (Arleth C., Hübel J.: Rechtsgutachten Stadttaubenschutz.) zufolge handelt es sich bei Stadttaubenum Fundtiere (2). Die heutigen Stadttauben sind die Nachfahren von einst ausgesetzten Haustieren. Diese Tiere sind nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, da der Mensch sie im Laufe der Domestizierung über Jahrtausende in seine Abhängigkeit züchtete. Daher haben Kommunen die Pflicht zur Lösung dieser dauerhaften menschengemachten tierschutzrechtlichen Herausforderung.

Trotzdem sind es meistens Privatpersonen, die die Kosten für die Anschaffung eines Taubenschlages (bspw. ein Bauwagen, Container o.ä.) und das Futter tragen. 

Beispielsweise stellt die Landestierschutzbeauftragte von Berlin, Frau Dr. Kathrin Hermann, zu diesem Zweck Gelder aus dem Berliner Haushalt zur Verfügung. Dieses kann von den Bezirken für den Bau von Pilot-Taubenschlägen abgerufen werden. Um die Mittel zielgerichtet einsetzen zu können, sollten folgende drei Anforderungen erfüllt sein:

1. EIn geeigneter Standort; 

2. die Sicherstellung der Betreuung des Taubenschlages; 

3. ein(e) Ansprechpartner*in innerhalb der Bezirksverwaltung.

 

Die Errichtung betreuter Taubenschlägen an geeigneten Standorten nach dem Augsburger Modell, in denen Tauben artgerechtes Futter angeboten und Eier durch Attrappen ausgetauscht werden, ist die einzig tierschutzgerechte und zu gleich die erfolgversprechendste und nachhaltigste Möglichkeit, die Stadttaubenpopulation deutlich zu verringern,  Tierleid zu vermeiden und die Kosten der Städte im Hinblick auf Reinigungs- und Vergrämungsmaßnahmen deutlich zu senken. Auch werden die Bürger*innen stark entlastet – die Bürgerbeschwerden entfallen. Der Bau von betreuten Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell wird auch vom Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen beschrieben: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019 (4), und wurde auch in den – mittlerweile veralteten – Empfehlungen des Landestierschutzbeirats Baden-Württemberg zur Regulierung der Taubenpopulation in Städten, herausgegeben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Jahr 2005, beschrieben.

 

Kosten für 1 Taubenschlag ca. 500 Tauben
Bau Taubenschlag inclusive Innenausstattung ca. 25.000,- €

Betreuungs- und Versorgungskosten jährlich ca. 15.000,- €

Bisher sind keine Fördermittel für gemeinnützige Taubenvereine und Kommunen im Haushalt des Landes vorgesehen. 

Zukünftig sollten, wie seit 2022 auch im Land Niedersachsen, Haushaltsmittel für die Errichtung und die Unterhaltung betreuter Taubenschläge bereitgestellt werden, die eingetragene Tierschutzorganisationen und Gemeinden in Baden-Württemberg unterstützen.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition, bitten Sie als zuständigen Minsister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz daher um Förderung dieser wichtigen Maßnahme zur Eindämmung der Taubenpopulationen in den Kommunen. 

Wir ersuchen dabei um die Förderung des Baus von betreuten Taubenschlägen nach dem Ausburger Modell, der Einrichtung von betreuten Futterplätzen für die noch nicht an einen Schlag gebundenen “noch-obdachlosen” Tauben oder für Areale, in denen ein Bedarf herrscht, jedoch Taubenschläge aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht einrichtbar sind, sowie die Übernahme der laufenden Kosten für die Betreibung, einschließlich der Pflege, ggf. tiermedizinischen Versorgung und des artgerechten Futters in den Taubenschlägen ebenso wie an den betreuten Futterplätzen.

Zudem fordern wir eine Verpflichtung aller Kommunen mit höherer Stadttaubendichte zur Errichtung von Taubenschlägen – bedarfsweise in Verbindung mit betreuten Futterplätzen – zur Populationskontrolle und Fütterung der Tiere, um das Leid der Tiere zu vermindern, öffentliche Kosten zu senken, Bürgerbeschwerden abzuwenden, und letztlich damit eine großflächige Populationskontrolle in Baden-Württemberg zu erreichen.

Diese Maßnahmen der Bestandskontrolle, artgerechten Fütterung sowie Unterbringung der Tauben gem. dem Augsburger Modell würden dazu beitragen, den “ethischen Tierschutz” in Baden-Württemberg zu verwirklichen. Dieser erlangte bereits vor über 20 Jahren mit Zweidrittelmehrheiten des Bundesrates und des Bundetags Verfassungsrang durch die Implementierung des “Staatsziels Tierschutz” in Artikel 20a Grundgesetz im Jahre 2002. Gemäß amtlicher Begründung des Bundestags trägt dies „dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung“ (5). „Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen.“ Die Staatszielbestimmung ruft insbesondere die Legislative und Exekutive dazu auf, die Belange und den Schutz der Tiere zu verwirklichen. Es geht beim Staatsziel Tierschutz um nicht weniger, als den Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden, Zerstörung ihrer Lebensräume und ihrer Achtung als unsere Mitgeschöpfe.

Ein auch für andere Bundesländer wegweisender Umgang mit den Stadttauben entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (einschlägig sind hier die Paragraphen 1, 2 und 17), sowie des ethischen Tierschutzes in Umsetzung der Staatszielbestimmung wäre zeitgemäß und Baden-Württemberg soll hier eine Vorreiterrolle einehmen und vorbildhaft für andere Bundesländer den ethischen Tierschutz verwirklichen.

 

Anhang

Definition Stadttauben

Sog. Stadttauben (Columba livia forma domestica) sind Nachkommen von Haustauben wie Brief-, Hochzeits- oder sonstige Zuchttauben, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Taubenschlag zurückgefunden und sich einer Stadttaubenpopulation angeschlossen haben. 
Tauben wurden früher als Nutztiere gehalten (als Fleisch-, Eier- und Düngerlieferanten oder als sog. Brieftauben zur Übermittlung von Nachrichten), als sie dann nicht mehr gebraucht wurden, wurden viele Taubenschläge geschlossen. Es handelt sich bei den Stadttauben somit nicht um Wildtiere, sondern um obdachlose Haustiere. Sie wurden über Jahrtausende vom Menschen domestiziert. Diese Domestikation ist nicht mehr umkehrbar(vgl. Rechtsgutachten von Dr. jur. Christian Arleth/Dr. med. vet. Jens Hübel, (2))

Augsburger Modell

99 % der Städte mit Taubenmanagement in Deutschland entscheiden sich für das nachgewiesen erfolgreiche Augsburger Modell. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch Zählung derausgetauschten Eier in einem Schlag, dem Sinken der Reinigungskosten auf privatem und öffentlichem Gelände und dem Ausbleiben von Beschwerden der Bürger und Gewerbetreibenden (Einzelhandel, Bäckereien, Gastronomen). Dies ist mit Abstand die erfolgreichste, effektivste, nachhaltigste, tierschutzkonformste und kostengünstigste Lösung für die Kommunen. 

Die Umsetzung des Konzepts basiert auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen und praktischen Erfahrungen von vielen verschiedenen Kommunen und wird als alleiniges Konzept vom zuständigen Ministerium in Baden-Württemberg empfohlen. 

Ziel des Augsburger Models ist die Reduktion der Population durch Eiaustausch. Sobald die Tauben – nach einer Phase des schrittweisen „Hineinlotsens“ der Tiere in den Taubenschlag – im Schlag angesiedelt sind, verbringen sie 80 % des Tages im Schlag und setzen somit den Hauptteil des Kotes im Schlag ab, der einfach und hygienisch entfernt werden kann. Die Tauben müssen nicht zur Nahrungssuche auf die Straßen und in die Fußgängerzonen. Die Fußgänger und die Gastronomie werden nicht mehr belästigt und die Reinigung der umliegenden Häuser und Straßen von Taubenkot entfällt.

Vorteile Taubenschlag, nach dem Augsburger Modell:

  • Durch den Eiertausch im Schlag wird eine Vermehrung der Tauben verhindert, die Population nimmt ab;
  • Tauben befinden sich 80 % des Tages im Schlag. Der Kot bleibt im Schlag und kann mühelos entfernt werden;
  • Tauben sitzen nur noch selten und vereinzelt auf den Dächern und Balkonen, sie sind auf öffentlichen Flächen, Märkten und den Außenflächen der Gastronomiebetriebe nicht mehr Nahrungs-suchend anzutreffen.
  • Das Leid der Tiere wird vermindert und deren Gesundheit und Wohlbefinden verbessert. (Vgl. dazu den Grundsatz des Tierschutzgesetzes in § 1 Satz 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. […]”)

 

Quellen

(1) Weyrather, A. (2021, Hrsg. Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.: Grundlagen für ein effizientes, tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement in deutschen (Groß)Städten. Eine Handreichung für die Praxis; https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-HB-Stadttaubenmanagement_web.pdf

(2) Arleth C., Hübel J. (2021): Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Hrsg.: Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskiminierung ,Hier kostenlos herunterladen.

(3) Landestierschutzbeauftragte Berlin: Bau von Pilot-Taubenschlägen in Berliner Bezirken, https://www.berlin.de/lb/tierschutz/tauben/artikel.1290446.php

(4) Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019. https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen_downloads/tiergesundheit-tierschutz-5295.html

 (5) Bundestags-Drucksache14/8860 vom 23.04.2002 https://dserver.bundestag.de/btd/14/088/1408860.pdf

 

Für die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung dieser Petition bedanken wir uns bei:

Dr. Norbert Alzmann, Biologe und Bioethiker

Antje Konz, Inhaberin der Firma VitaGood

Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg