Nährstoffe im Check

Eine ausgewogene vegane Ernährung kann alle wichtigen Nährstoffe liefern, wenn sie bewusst und abwechslungsreich zusammengestellt wird. Hier sind einige Nährstoffe aufgeführt, auf die Sie achten sollten.

1. Proteine

Sie sind wichtig für eine gesunde Muskelfunktion, den Stoffwechsel und das Immunsystem. Für den Körper spielt es keine Rolle, woher die Proteine stammen. Für ihn ist es lediglich entscheidend, dass alle acht bis neun essenziellen Aminosäuren (die Bausteine der Proteine) über die Ernährung zugeführt werden. Pflanzliche Proteinquellen wie Hülsenfrüchte, Tofu, Tempeh, Quinoa, Nüsse und Samen liefern alle essenziellen Aminosäuren und sind eine hervorragende Alternative zu tierischem Eiweiß. Allen voran Soja weist ein hervorragendes Aminosäureprofil auf und hat eine hohe biologische Wertigkeit. Durch geschickte Kombination verschiedener Eiweißlieferanten können alle essenziellen Aminosäuren abgedeckt werden. Denn die eine Quelle weist das Defizit einer anderen aus. Eine dieser Kombinationen wäre z.B. Hülsenfrüchte und Getreide. Hülsenfrüchte enthalten viel Lysin, aber wenig Methionin. Bei Getreide ist es genau andersherum, weshalb sie sich hervorragend ergänzen. 
So können Sie z.B. zum Frühstück Vollkornbrot mit Hummus essen und zum Mittagessen Reis mit Bohnen. Bei einer veganen Ernährung sollte die tägliche Proteinzufuhr bei etwa 1 g pro kg Körpergewicht liegen. 

Foto: © We Animals
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1. Proteine

Sie sind wichtig für eine gesunde Muskelfunktion, den Stoffwechsel und das Immunsystem. Für den Körper spielt es keine Rolle, woher die Proteine stammen. Für ihn ist es lediglich entscheidend, dass alle acht bis neun essenziellen Aminosäuren (die Bausteine der Proteine) über die Ernährung zugeführt werden. Pflanzliche Proteinquellen wie Hülsenfrüchte, Tofu, Tempeh, Quinoa, Nüsse und Samen liefern alle essenziellen Aminosäuren und sind eine hervorragende Alternative zu tierischem Eiweiß. Allen voran Soja weist ein hervorragendes Aminosäureprofil auf und hat eine hohe biologische Wertigkeit. Durch geschickte Kombination verschiedener Eiweißlieferanten können alle essenziellen Aminosäuren abgedeckt werden. Denn die eine Quelle weist das Defizit einer anderen aus. Eine dieser Kombinationen wäre z.B. Hülsenfrüchte und Getreide. Hülsenfrüchte enthalten viel Lysin, aber wenig Methionin. Bei Getreide ist es genau andersherum, weshalb sie sich hervorragend ergänzen. 
So können Sie z.B. zum Frühstück Vollkornbrot mit Hummus essen und zum Mittagessen Reis mit Bohnen. Bei einer veganen Ernährung sollte die tägliche Proteinzufuhr bei etwa 1 g pro kg Körpergewicht liegen. 

Foto: © Pexels auf Pixabay

2. Vitamin B12

Vitamin B12 ist für Nerven, Blutbildung und Zellteilung essenziell. Da es fast ausschließlich in tierischen Produkten vorkommt, sollte es in veganer Ernährung unbedingt durch ein Nahrungsergänzungsmittel oder angereicherte Lebensmittel aufgenommen werden.

3. Eisen

Eisen ist in pflanzlichen Quellen wie Linsen, Bohnen, Vollkornprodukten, grünem Blattgemüse und Nüssen enthalten. Um die Aufnahme zu verbessern, können Sie es gemeinsam mit Vitamin C-reichen Lebensmitteln (z.B. Zitrusfrüchte) verzehren. 

4. Kalzium

Dieser Nährstoff ist wichtig für gesunde Knochen und zur Vorbeugung von Osteoporose. Pflanzliche Kalziumquellen sind grünes Blattgemüse (Rucola, Brokkoli, Grünkohl), Trockenfrüchte, Hülsenfrüchte und Nüsse. Außerdem gibt es einige Pflanzendrinks, die mit Kalzium angereichert sind. Eine ausreichende Versorgung mit Vitamin D ist für eine gute Kalziumversorgung essenziell, da es die Aufnahme verbessert. 

5. Vitamin D

Hierbei handelt es sich streng genommen nicht um ein Vitamin, sondern um ein Pro-Hormon. Das heißt, es kann von unserem Körper selbst hergestellt werden. Hierfür ist allerdings die Sonne nötig. In den Sommermonaten sollten Sie sich also 5-30 Minuten pro Tag (je nach Tageszeit und Hauttyp) in der Sonne aufhalten und dabei 25 % der Haut unbedeckt sein. Von Oktober bis März reicht die Sonnenstrahlung in Deutschland nicht aus, so dass in dieser Zeit ein Supplement genutzt werden sollte. Ein solches Supplement sollte ein Kombi-Präparat aus Vitamin D und K2 sein, da zwischen diesen beiden eine Wechselwirkung beim Knochenstoffwechsel besteht. Mehr Infos zu Vitamin D finden Sie in diesem Beitrag.

6. Jod, Zink, Selen und Vitamin B2

  • Jod: Algen oder jodiertes Salz sind gute Quellen.
  • Zink: Enthalten in Hülsenfrüchten, Nüssen und Vollkornprodukten.
  • Selen: Paranüsse liefern eine hohe Menge an Selen.
  • Vitamin B2: Wird auch als Riboflavin bezeichnet. Gute Quellen sind grünes Gemüse, Pilze, Nüsse, Hefeflocken und Vollkorngetreide.
Foto: © Alena Thielert
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5. Vitamin D

Hierbei handelt es sich streng genommen nicht um ein Vitamin, sondern um ein Pro-Hormon. Das heißt, es kann von unserem Körper selbst hergestellt werden. Hierfür ist allerdings die Sonne nötig. In den Sommermonaten sollten Sie sich also 5-30 Minuten pro Tag (je nach Tageszeit und Hauttyp) in der Sonne aufhalten und dabei 25 % der Haut unbedeckt sein. Von Oktober bis März reicht die Sonnenstrahlung in Deutschland nicht aus, so dass in dieser Zeit ein Supplement genutzt werden sollte. Ein solches Supplement sollte ein Kombi-Präparat aus Vitamin D und K2 sein, da zwischen diesen beiden eine Wechselwirkung beim Knochenstoffwechsel besteht. Mehr Infos zu Vitamin D finden Sie in diesem Beitrag.

6. Jod, Zink, Selen und Vitamin B2

  • Jod: Algen oder jodiertes Salz sind gute Quellen.
  • Zink: Enthalten in Hülsenfrüchten, Nüssen und Vollkornprodukten.
  • Selen: Paranüsse liefern eine hohe Menge an Selen.
  • Vitamin B2: Wird auch als Riboflavin bezeichnet. Gute Quellen sind grünes Gemüse, Pilze, Nüsse, Hefeflocken und Vollkorngetreide.
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7. Omega-3-Fettsäuren

Omega-3- und Omega-6-Fettsäuren sind essenzielle Nährstoffe, die der Körper nicht selbst herstellen kann – sie müssen über die Nahrung aufgenommen werden. Omega-3-Fettsäuren spielen eine zentrale Rolle für das Herz-Kreislauf-System, das Immunsystem und die Gehirnfunktion. Sie sind wichtig für die Entwicklung von Nervenzellen, die Augennetzhaut und helfen, Entzündungsprozesse im Körper zu regulieren.
Pflanzliche Quellen für Omega-3-Fettsäuren liefern Alpha-Linolensäure (ALA), aus der der Körper weitere wichtige Fettsäuren wie EPA und DHA bilden kann. Besonders reich an ALA sind Leinsamen, Hanfsamen, Chiasamen, Walnüsse und die daraus gewonnenen Öle. Bereits ein Teelöffel Leinöl oder eine Handvoll Walnüsse deckt den täglichen Bedarf.
Eine zusätzliche Versorgung mit EPA und DHA kann durch Mikroalgenöl erfolgen – besonders empfehlenswert in Schwangerschaft und Stillzeit.
Das Verhältnis von Omega-6 zu Omega-3 ist entscheidend: Ein zu hoher Omega-6-Anteil kann die Bildung von EPA und DHA hemmen und entzündungsfördernd wirken. Idealerweise sollte das Verhältnis bei 5:1 liegen.

Gut geplant ist halb gewonnen

Mit einer abwechslungsreichen, vollwertigen pflanzlichen Ernährung können Sie alle Nährstoffe aufnehmen, die Ihr Körper braucht. Ergänzend können regelmäßige Bluttests helfen, um eventuelle Defizite frühzeitig zu erkennen und auszugleichen.

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Förderung betreuter Taubenschläge nach dem ,,Augsburger Modell" in Baden-Württemberg

Unsere Städte in Baden-Württemberg sind überfüllt mit hunderttausenden von Stadttauben, Teile der Bevölkerung fühlen sich belästigt, aber die betroffenen Kommunen und Vereine haben nicht die nötigen Mittel und ein nachhaltiges und erfolgreiches Taubenmanagement mit betreuten Tabenschlägen nach dem Augsburger Modell zu praktizieren. Mit Hilfe einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg könnte dieses große Problem gelöst werden. 

In regelmäßigen Abständen erreichen unseren Verein Bitten von Bürger*innen, sie bei der Umsetzung eines tierschutz-adäquaten Stadttaubenmanagements zu unterstützen. Einerseits sehen viele Gemeinden die Stadttaubensituation als Störfaktor, andererseits gibt es wenig Bereitschaft, da die Mittel fehlen, sich der Situation angemessen anzunehmen.

Dabei ist die einzige wirksame und tierschutzgerechte sowie auch tierschutzrechtlich akzeptable Methode, um Taubenpopulationen auf Dauer zu verkleinern bzw. auf einer überschaubaren Zahl zu halten die Einrichtung betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell an geeigneten Plätzen, an denen die Tiere mit artgerechtem Futter sowie Wasser versorgt und an den Ort gebunden werden (1). Dadurch nimmt die Präsenz der Futterschwärme in der Stadt ab. In den Taubenschlägen können unkompliziert die Eier gegen Gipsatrappen getauscht werden und es kann somit die Taubenpopulationkontrolliert werden indem sie zunächst verringert und dann auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird. 

Die bevorzugte Nahrung von (Stadt-)Tauben besteht hauptsächlich aus Körnern und Samen, die in den Städten kaum vorhanden sind. Stadttauben können Ähren nicht entspelzen, was verhindert, dass sie – wie landläufig fälschlicher Weise angenommen wird – zum “Feldern” ins Umland fliegen und wie Wildvögel auf Wiesen und auf Feldern Nahrung aufnehmen können. Somit haben die Tauben keine Möglichkeit, in Städten an artgerechtes Futter zu gelangen. Sie sind darauf angewiesen, sämtliche Abfälle der Menschen zu essen, die sie auffinden können. Dies führt auch zu einem vermehrten Absatz des flüssigen Hungerkots, in dessen Folge es zu einer vermehrten Verschmutzung der Innenstädte kommt, von der sich Teile der Bevölkerung belästigt fühlen. Werden die Tiere artgerecht gefüttert, kann diesbezüglich eine Verbesserung erreicht werden. Zudem fördern hohe Populationsdichten von Stadttauben das Auftreten von Taubenspezifischen Infektionskrankheiten– die zwar für den Menschen kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen, die Tiere jedoch schwächen und zu erheblichen Leiden bis hin zum Verenden führen können.

In vielen Kommunen existieren ordnungsrechtliche Fütterungsverbote, die nur bei vorhandenem Stadttaubenmanagement rechtskonform sind.

In betreuten Taubenschlägen bekommen die Tiere ausreichend artgerechtes Futter, zudem können sie dort Paare bilden und brüten. Ihre Eier werden gegen Attrappen aus Gips ausgetauscht, sodass die Tiere weiter an ihr Nest gebunden bleiben, aber keine Küken aufziehen werden.

Einem Gutachten (Arleth C., Hübel J.: Rechtsgutachten Stadttaubenschutz.) zufolge handelt es sich bei Stadttaubenum Fundtiere (2). Die heutigen Stadttauben sind die Nachfahren von einst ausgesetzten Haustieren. Diese Tiere sind nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, da der Mensch sie im Laufe der Domestizierung über Jahrtausende in seine Abhängigkeit züchtete. Daher haben Kommunen die Pflicht zur Lösung dieser dauerhaften menschengemachten tierschutzrechtlichen Herausforderung.

Trotzdem sind es meistens Privatpersonen, die die Kosten für die Anschaffung eines Taubenschlages (bspw. ein Bauwagen, Container o.ä.) und das Futter tragen. 

Beispielsweise stellt die Landestierschutzbeauftragte von Berlin, Frau Dr. Kathrin Hermann, zu diesem Zweck Gelder aus dem Berliner Haushalt zur Verfügung. Dieses kann von den Bezirken für den Bau von Pilot-Taubenschlägen abgerufen werden. Um die Mittel zielgerichtet einsetzen zu können, sollten folgende drei Anforderungen erfüllt sein:

1. EIn geeigneter Standort; 

2. die Sicherstellung der Betreuung des Taubenschlages; 

3. ein(e) Ansprechpartner*in innerhalb der Bezirksverwaltung.

 

Die Errichtung betreuter Taubenschlägen an geeigneten Standorten nach dem Augsburger Modell, in denen Tauben artgerechtes Futter angeboten und Eier durch Attrappen ausgetauscht werden, ist die einzig tierschutzgerechte und zu gleich die erfolgversprechendste und nachhaltigste Möglichkeit, die Stadttaubenpopulation deutlich zu verringern,  Tierleid zu vermeiden und die Kosten der Städte im Hinblick auf Reinigungs- und Vergrämungsmaßnahmen deutlich zu senken. Auch werden die Bürger*innen stark entlastet – die Bürgerbeschwerden entfallen. Der Bau von betreuten Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell wird auch vom Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen beschrieben: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019 (4), und wurde auch in den – mittlerweile veralteten – Empfehlungen des Landestierschutzbeirats Baden-Württemberg zur Regulierung der Taubenpopulation in Städten, herausgegeben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Jahr 2005, beschrieben.

 

Kosten für 1 Taubenschlag ca. 500 Tauben
Bau Taubenschlag inclusive Innenausstattung ca. 25.000,- €

Betreuungs- und Versorgungskosten jährlich ca. 15.000,- €

Bisher sind keine Fördermittel für gemeinnützige Taubenvereine und Kommunen im Haushalt des Landes vorgesehen. 

Zukünftig sollten, wie seit 2022 auch im Land Niedersachsen, Haushaltsmittel für die Errichtung und die Unterhaltung betreuter Taubenschläge bereitgestellt werden, die eingetragene Tierschutzorganisationen und Gemeinden in Baden-Württemberg unterstützen.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition, bitten Sie als zuständigen Minsister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz daher um Förderung dieser wichtigen Maßnahme zur Eindämmung der Taubenpopulationen in den Kommunen. 

Wir ersuchen dabei um die Förderung des Baus von betreuten Taubenschlägen nach dem Ausburger Modell, der Einrichtung von betreuten Futterplätzen für die noch nicht an einen Schlag gebundenen “noch-obdachlosen” Tauben oder für Areale, in denen ein Bedarf herrscht, jedoch Taubenschläge aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht einrichtbar sind, sowie die Übernahme der laufenden Kosten für die Betreibung, einschließlich der Pflege, ggf. tiermedizinischen Versorgung und des artgerechten Futters in den Taubenschlägen ebenso wie an den betreuten Futterplätzen.

Zudem fordern wir eine Verpflichtung aller Kommunen mit höherer Stadttaubendichte zur Errichtung von Taubenschlägen – bedarfsweise in Verbindung mit betreuten Futterplätzen – zur Populationskontrolle und Fütterung der Tiere, um das Leid der Tiere zu vermindern, öffentliche Kosten zu senken, Bürgerbeschwerden abzuwenden, und letztlich damit eine großflächige Populationskontrolle in Baden-Württemberg zu erreichen.

Diese Maßnahmen der Bestandskontrolle, artgerechten Fütterung sowie Unterbringung der Tauben gem. dem Augsburger Modell würden dazu beitragen, den “ethischen Tierschutz” in Baden-Württemberg zu verwirklichen. Dieser erlangte bereits vor über 20 Jahren mit Zweidrittelmehrheiten des Bundesrates und des Bundetags Verfassungsrang durch die Implementierung des “Staatsziels Tierschutz” in Artikel 20a Grundgesetz im Jahre 2002. Gemäß amtlicher Begründung des Bundestags trägt dies „dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung“ (5). „Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen.“ Die Staatszielbestimmung ruft insbesondere die Legislative und Exekutive dazu auf, die Belange und den Schutz der Tiere zu verwirklichen. Es geht beim Staatsziel Tierschutz um nicht weniger, als den Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden, Zerstörung ihrer Lebensräume und ihrer Achtung als unsere Mitgeschöpfe.

Ein auch für andere Bundesländer wegweisender Umgang mit den Stadttauben entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (einschlägig sind hier die Paragraphen 1, 2 und 17), sowie des ethischen Tierschutzes in Umsetzung der Staatszielbestimmung wäre zeitgemäß und Baden-Württemberg soll hier eine Vorreiterrolle einehmen und vorbildhaft für andere Bundesländer den ethischen Tierschutz verwirklichen.

 

Anhang

Definition Stadttauben

Sog. Stadttauben (Columba livia forma domestica) sind Nachkommen von Haustauben wie Brief-, Hochzeits- oder sonstige Zuchttauben, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Taubenschlag zurückgefunden und sich einer Stadttaubenpopulation angeschlossen haben. 
Tauben wurden früher als Nutztiere gehalten (als Fleisch-, Eier- und Düngerlieferanten oder als sog. Brieftauben zur Übermittlung von Nachrichten), als sie dann nicht mehr gebraucht wurden, wurden viele Taubenschläge geschlossen. Es handelt sich bei den Stadttauben somit nicht um Wildtiere, sondern um obdachlose Haustiere. Sie wurden über Jahrtausende vom Menschen domestiziert. Diese Domestikation ist nicht mehr umkehrbar(vgl. Rechtsgutachten von Dr. jur. Christian Arleth/Dr. med. vet. Jens Hübel, (2))

Augsburger Modell

99 % der Städte mit Taubenmanagement in Deutschland entscheiden sich für das nachgewiesen erfolgreiche Augsburger Modell. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch Zählung derausgetauschten Eier in einem Schlag, dem Sinken der Reinigungskosten auf privatem und öffentlichem Gelände und dem Ausbleiben von Beschwerden der Bürger und Gewerbetreibenden (Einzelhandel, Bäckereien, Gastronomen). Dies ist mit Abstand die erfolgreichste, effektivste, nachhaltigste, tierschutzkonformste und kostengünstigste Lösung für die Kommunen. 

Die Umsetzung des Konzepts basiert auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen und praktischen Erfahrungen von vielen verschiedenen Kommunen und wird als alleiniges Konzept vom zuständigen Ministerium in Baden-Württemberg empfohlen. 

Ziel des Augsburger Models ist die Reduktion der Population durch Eiaustausch. Sobald die Tauben – nach einer Phase des schrittweisen „Hineinlotsens“ der Tiere in den Taubenschlag – im Schlag angesiedelt sind, verbringen sie 80 % des Tages im Schlag und setzen somit den Hauptteil des Kotes im Schlag ab, der einfach und hygienisch entfernt werden kann. Die Tauben müssen nicht zur Nahrungssuche auf die Straßen und in die Fußgängerzonen. Die Fußgänger und die Gastronomie werden nicht mehr belästigt und die Reinigung der umliegenden Häuser und Straßen von Taubenkot entfällt.

Vorteile Taubenschlag, nach dem Augsburger Modell:

  • Durch den Eiertausch im Schlag wird eine Vermehrung der Tauben verhindert, die Population nimmt ab;
  • Tauben befinden sich 80 % des Tages im Schlag. Der Kot bleibt im Schlag und kann mühelos entfernt werden;
  • Tauben sitzen nur noch selten und vereinzelt auf den Dächern und Balkonen, sie sind auf öffentlichen Flächen, Märkten und den Außenflächen der Gastronomiebetriebe nicht mehr Nahrungs-suchend anzutreffen.
  • Das Leid der Tiere wird vermindert und deren Gesundheit und Wohlbefinden verbessert. (Vgl. dazu den Grundsatz des Tierschutzgesetzes in § 1 Satz 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. […]”)

 

Quellen

(1) Weyrather, A. (2021, Hrsg. Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.: Grundlagen für ein effizientes, tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement in deutschen (Groß)Städten. Eine Handreichung für die Praxis; https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-HB-Stadttaubenmanagement_web.pdf

(2) Arleth C., Hübel J. (2021): Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Hrsg.: Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskiminierung ,Hier kostenlos herunterladen.

(3) Landestierschutzbeauftragte Berlin: Bau von Pilot-Taubenschlägen in Berliner Bezirken, https://www.berlin.de/lb/tierschutz/tauben/artikel.1290446.php

(4) Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019. https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen_downloads/tiergesundheit-tierschutz-5295.html

 (5) Bundestags-Drucksache14/8860 vom 23.04.2002 https://dserver.bundestag.de/btd/14/088/1408860.pdf

 

Für die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung dieser Petition bedanken wir uns bei:

Dr. Norbert Alzmann, Biologe und Bioethiker

Antje Konz, Inhaberin der Firma VitaGood

Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg