Tiertransporte – Die leidvolle Fahrt in den Tod

Das Leben der sogenannten Nutztiere in der Massentierhaltung ist vom Lebensbeginn bis zum Tod qualvoll. Die tierquälerische Haltung ist zunehmend ein Thema in der Gesellschaft - während die Missstände bei den Tiertransporten vergleichsweise noch wenig Beachtung finden.

Das Leben der sogenannten Nutztiere in der Massentierhaltung ist vom Lebensbeginn bis zum Tod qualvoll. Die tierquälerische Haltung ist zunehmend ein Thema in der Gesellschaft – während die Missstände bei den Tiertransporten vergleichsweise noch wenig Beachtung finden.

Jährlich sterben in Deutschland etwa 753 Millionen “Nutz”tiere. Vor ihrem Tod werden sie im Laufe ihres Lebens meist mehr als einmal transportiert. Da sich einzelne Betriebe aus Kostengründen spezialisiert haben, werden die Tiere nach der Geburt häufig in die jeweilige Mastanlage transportiert. Da auch die Anzahl kleiner, regionaler Schlachthöfe sinkt, werden die Tiere zum Sterben zu den wenigen großen Schlachthöfen gebracht. Die einzelnen Stationen liegen in aller Regel räumlich weit auseinander. Somit verbringen “Nutz”tiere viele Stunden ihres Lebens in überfüllten Transportern. In den LKW Ladeflächen herrscht dichtes Gedränge und die Tiere haben keine Möglichkeit, unbekannten Tieren auszuweichen. Es mangelt an Wasser und Futter. Selbst wenn Tränken vorhanden sind hat nicht jedes Tier die Möglichkeit, diese in der Enge auch zu erreichen. Besonders bei einer höheren Außentemperatur kann das zur Dehydrierung führen. Die fremden Geräusche und Gerüche, wie auch das unbekannte Gefühl auf einem Fahrzeug transportiert zu werden, führen bei den Tieren zu Stress, Angst und Leiden. Während des Transports sowie beim Be- und Entladen besteht eine hohe Verletzungsgefahr. Fern von ihrer gewohnten Umgebung und unter unhygienischen Bedingungen müssen die Tiere ausharren, bis der Transport sein Ziel erreicht hat.

Und das kann dauern: In Deutschland ist die Transportzeit gesetzlich zwar auf acht Stunden begrenzt aber wie bei allen Lebensstationen von “Nutz”tieren werden die ohnehin geringen gesetzlichen Mindestanforderungen durch diverse Ausnahmeregelungen unterminiert. Die EU-Gesetzgebung gibt keine maximale Transportdauer vor. Schweine und Pferde dürfen unbegrenzt jeweils 24 Stunden transportiert werden,wenn dazwischen eine Ruhepause von 24 Stunden eingehalten wird. Für Rinder gilt eine maximale Transportdauer von 29 Stunden mit einer Ruhestunde. Außerhalb der EU ist die Richtlinie aufgehoben und die Tiere können beliebig weiter transportiert werden. Die Exporte von “Nutz”tieren sind in den letzten Jahren besonders nach Russland, in die Türkei und in den Libanon sowohl in der Anzahl wie auch in der Transportdauer signifikant angestiegen. Vor dem Jahr 2013 wurden durch die TRACES-Datenbank der EU 90 Transporte von Rindern in die Türkei mit einer geplanten durchschnittlichen Fahrtdauer von 42 Stunden erfasst. Im Jahr 2016 dauerten die etwa 1000 Rindertransporte in die Türkei laut Datenbank im Durchschnitt jeweils 69 Stunden. Allerdings gibt die TRACES Datenbank lediglich Hinweise über die geplante Dauer eines Transports. Die tatsächliche Transportzeit wird nicht erfasst. Die Exporte lebender Tiere in den Libanon haben sich in dem Betrachtungszeitraum verdreifacht. Trotz des Wissens um das Tierleid, werden Langstreckentransporte von “Zucht”rindern von der EU subventioniert.

Besonders außerhalb der EU sind die Tiere problematischen klimatischen Bedingungen ausgesetzt. Auf Langstreckentransporten mangelt es zudem meist an allem. Wasser, Futter, Ruhe- oder auch Melkzeiten sind nicht oder nur unzureichend vorhanden. Die hygienischen Bedingungen sind sowohl in LKWs wie auch auf Frachtschiffen desaströs. Nicht wenige Tiere sterben während des Transports.

Tiertransporte werden nur stichprobenartig kontrolliert. Und obwohl die gesetzlichen Bestimmungen so gering sind und nur etwa ein Prozent der Tiertransporte in Deutschland kontrolliert werden, sind Verstöße gegen geltendes Recht an der Tagesordnung.

Die Polizeidirektion Oldenburg führte im Jahr 2014 eine groß angelegte Tiertransportkontrolle durch – mit einer Beanstandungsquote von 72 Prozent. Wiederholt wurde diese spezifische Kontrolle im März 2017. Die Beanstandungsquote lag hier sogar bei 76 Prozent. Viele Transporter waren so überladen, dass die Tiere nicht die vorgeschriebene Fläche zur Verfügung hatten. Und diese ist laut Gesetz schon kaum mehr als die Grundfläche der Tiere. Bei einem der kontrollierten LKW tropfte Kot und Urin auf die Fahrbahn. Andere Speditionen [nbsp]hatten die Tiere nicht ausreichend gesichert oder vorschriftsmäßig getrennt, so dass sich die Verletzungsgefahr erheblich erhöhte. Nicht nur Tiere dieser Kontrolle wiesen teilweise Verletzungen auf – auch bei anderen kontrollierten Transporten wurden verletzte Tiere entdeckt. Die hohe Beanstandungsquote ist nicht ungewöhnlich: Bei einer ähnlichen Kontrolle in Cloppenburg wurden knapp 72 Prozent beanstandet; in Mittelsachsen über 75 Prozent.

Aus einem Bericht der Bundesregierung an die Europäische Kommission geht hervor, dass die Zahl der Verstöße bei Rindern um 312 Prozent, bei Schweinen um 230 Prozent und bei Pferden um 128 Prozent angestiegen sind. Und das, obwohl die Kontrollen teilweise reduziert wurden. Besonders häufig sind zu hohe Tierzahlen, eine mangelhafte Versorgung der Tiere und der Transport verletzter Tiere.

Obwohl Bund und Länder über die eklatanten Verstöße informiert sind, existiert weder auf Landes- noch auf Bundesebene eine Statistik. Fest steht aber, dass mehr als die Hälfte der dokumentierten Verstöße nicht geahndet werden. Es bleibt bei Belehrungen ohne dass weitere Sanktionen wie etwa Bußgelder auferlegt werden.

“Nutz”tiere sind fühlende, leidensfähige Lebewesen. Schweine sind reinlich und sozial. In verhaltensbiologischen Untersuchen konnte nachgewiesen werden, dass sie ein Ich-Bewusstsein haben. Auch Kühe haben individuelle Charaktereigenschaften und schließen nach Möglichkeit lebenslange Freundschaften. Hühner können sich in Artgenossen einfühlen und besitzen eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit. Ähnliche Beispiele aus der Verhaltensforschung gibt es für alle “Nutz”tiere.

Die Herabwürdigung von Tieren zur Produktionseinheit lässt den Respekt vor dem Leben vermissen. Die zu Waren degradierten Tiere werden Zeit ihres Lebens qualvoll gezüchtet, gehalten, transportiert und geschlachtet.

Wirbeltiere haben – ebenso wie Menschen – ein zentrales Nervensystem und sind in der Lage, Schmerz und Leid aber auch Freude und Glück zu empfinden. Der Unterschied zwischen Mensch und Tier ist biologisch betrachtet nur graduell.

Mit dem Verzicht auf Fleisch und andere tierische Produkte kann jede/r Einzelne täglich ein Zeichen setzen. Auch ein schrittweiser Verzicht ist ein guter erster Schritt. Viele Menschen wissen noch zu wenig über die grausamen Zustände der “Nutz”tierindustrie. Helfen Sie uns aufzuklären. Denn Tiere sind keine Ware.

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Förderung betreuter Taubenschläge nach dem ,,Augsburger Modell" in Baden-Württemberg

Unsere Städte in Baden-Württemberg sind überfüllt mit hunderttausenden von Stadttauben, Teile der Bevölkerung fühlen sich belästigt, aber die betroffenen Kommunen und Vereine haben nicht die nötigen Mittel und ein nachhaltiges und erfolgreiches Taubenmanagement mit betreuten Tabenschlägen nach dem Augsburger Modell zu praktizieren. Mit Hilfe einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg könnte dieses große Problem gelöst werden. 

In regelmäßigen Abständen erreichen unseren Verein Bitten von Bürger*innen, sie bei der Umsetzung eines tierschutz-adäquaten Stadttaubenmanagements zu unterstützen. Einerseits sehen viele Gemeinden die Stadttaubensituation als Störfaktor, andererseits gibt es wenig Bereitschaft, da die Mittel fehlen, sich der Situation angemessen anzunehmen.

Dabei ist die einzige wirksame und tierschutzgerechte sowie auch tierschutzrechtlich akzeptable Methode, um Taubenpopulationen auf Dauer zu verkleinern bzw. auf einer überschaubaren Zahl zu halten die Einrichtung betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell an geeigneten Plätzen, an denen die Tiere mit artgerechtem Futter sowie Wasser versorgt und an den Ort gebunden werden (1). Dadurch nimmt die Präsenz der Futterschwärme in der Stadt ab. In den Taubenschlägen können unkompliziert die Eier gegen Gipsatrappen getauscht werden und es kann somit die Taubenpopulationkontrolliert werden indem sie zunächst verringert und dann auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird. 

Die bevorzugte Nahrung von (Stadt-)Tauben besteht hauptsächlich aus Körnern und Samen, die in den Städten kaum vorhanden sind. Stadttauben können Ähren nicht entspelzen, was verhindert, dass sie – wie landläufig fälschlicher Weise angenommen wird – zum “Feldern” ins Umland fliegen und wie Wildvögel auf Wiesen und auf Feldern Nahrung aufnehmen können. Somit haben die Tauben keine Möglichkeit, in Städten an artgerechtes Futter zu gelangen. Sie sind darauf angewiesen, sämtliche Abfälle der Menschen zu essen, die sie auffinden können. Dies führt auch zu einem vermehrten Absatz des flüssigen Hungerkots, in dessen Folge es zu einer vermehrten Verschmutzung der Innenstädte kommt, von der sich Teile der Bevölkerung belästigt fühlen. Werden die Tiere artgerecht gefüttert, kann diesbezüglich eine Verbesserung erreicht werden. Zudem fördern hohe Populationsdichten von Stadttauben das Auftreten von Taubenspezifischen Infektionskrankheiten– die zwar für den Menschen kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen, die Tiere jedoch schwächen und zu erheblichen Leiden bis hin zum Verenden führen können.

In vielen Kommunen existieren ordnungsrechtliche Fütterungsverbote, die nur bei vorhandenem Stadttaubenmanagement rechtskonform sind.

In betreuten Taubenschlägen bekommen die Tiere ausreichend artgerechtes Futter, zudem können sie dort Paare bilden und brüten. Ihre Eier werden gegen Attrappen aus Gips ausgetauscht, sodass die Tiere weiter an ihr Nest gebunden bleiben, aber keine Küken aufziehen werden.

Einem Gutachten (Arleth C., Hübel J.: Rechtsgutachten Stadttaubenschutz.) zufolge handelt es sich bei Stadttaubenum Fundtiere (2). Die heutigen Stadttauben sind die Nachfahren von einst ausgesetzten Haustieren. Diese Tiere sind nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, da der Mensch sie im Laufe der Domestizierung über Jahrtausende in seine Abhängigkeit züchtete. Daher haben Kommunen die Pflicht zur Lösung dieser dauerhaften menschengemachten tierschutzrechtlichen Herausforderung.

Trotzdem sind es meistens Privatpersonen, die die Kosten für die Anschaffung eines Taubenschlages (bspw. ein Bauwagen, Container o.ä.) und das Futter tragen. 

Beispielsweise stellt die Landestierschutzbeauftragte von Berlin, Frau Dr. Kathrin Hermann, zu diesem Zweck Gelder aus dem Berliner Haushalt zur Verfügung. Dieses kann von den Bezirken für den Bau von Pilot-Taubenschlägen abgerufen werden. Um die Mittel zielgerichtet einsetzen zu können, sollten folgende drei Anforderungen erfüllt sein:

1. EIn geeigneter Standort; 

2. die Sicherstellung der Betreuung des Taubenschlages; 

3. ein(e) Ansprechpartner*in innerhalb der Bezirksverwaltung.

 

Die Errichtung betreuter Taubenschlägen an geeigneten Standorten nach dem Augsburger Modell, in denen Tauben artgerechtes Futter angeboten und Eier durch Attrappen ausgetauscht werden, ist die einzig tierschutzgerechte und zu gleich die erfolgversprechendste und nachhaltigste Möglichkeit, die Stadttaubenpopulation deutlich zu verringern,  Tierleid zu vermeiden und die Kosten der Städte im Hinblick auf Reinigungs- und Vergrämungsmaßnahmen deutlich zu senken. Auch werden die Bürger*innen stark entlastet – die Bürgerbeschwerden entfallen. Der Bau von betreuten Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell wird auch vom Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen beschrieben: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019 (4), und wurde auch in den – mittlerweile veralteten – Empfehlungen des Landestierschutzbeirats Baden-Württemberg zur Regulierung der Taubenpopulation in Städten, herausgegeben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Jahr 2005, beschrieben.

 

Kosten für 1 Taubenschlag ca. 500 Tauben
Bau Taubenschlag inclusive Innenausstattung ca. 25.000,- €

Betreuungs- und Versorgungskosten jährlich ca. 15.000,- €

Bisher sind keine Fördermittel für gemeinnützige Taubenvereine und Kommunen im Haushalt des Landes vorgesehen. 

Zukünftig sollten, wie seit 2022 auch im Land Niedersachsen, Haushaltsmittel für die Errichtung und die Unterhaltung betreuter Taubenschläge bereitgestellt werden, die eingetragene Tierschutzorganisationen und Gemeinden in Baden-Württemberg unterstützen.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition, bitten Sie als zuständigen Minsister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz daher um Förderung dieser wichtigen Maßnahme zur Eindämmung der Taubenpopulationen in den Kommunen. 

Wir ersuchen dabei um die Förderung des Baus von betreuten Taubenschlägen nach dem Ausburger Modell, der Einrichtung von betreuten Futterplätzen für die noch nicht an einen Schlag gebundenen “noch-obdachlosen” Tauben oder für Areale, in denen ein Bedarf herrscht, jedoch Taubenschläge aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht einrichtbar sind, sowie die Übernahme der laufenden Kosten für die Betreibung, einschließlich der Pflege, ggf. tiermedizinischen Versorgung und des artgerechten Futters in den Taubenschlägen ebenso wie an den betreuten Futterplätzen.

Zudem fordern wir eine Verpflichtung aller Kommunen mit höherer Stadttaubendichte zur Errichtung von Taubenschlägen – bedarfsweise in Verbindung mit betreuten Futterplätzen – zur Populationskontrolle und Fütterung der Tiere, um das Leid der Tiere zu vermindern, öffentliche Kosten zu senken, Bürgerbeschwerden abzuwenden, und letztlich damit eine großflächige Populationskontrolle in Baden-Württemberg zu erreichen.

Diese Maßnahmen der Bestandskontrolle, artgerechten Fütterung sowie Unterbringung der Tauben gem. dem Augsburger Modell würden dazu beitragen, den “ethischen Tierschutz” in Baden-Württemberg zu verwirklichen. Dieser erlangte bereits vor über 20 Jahren mit Zweidrittelmehrheiten des Bundesrates und des Bundetags Verfassungsrang durch die Implementierung des “Staatsziels Tierschutz” in Artikel 20a Grundgesetz im Jahre 2002. Gemäß amtlicher Begründung des Bundestags trägt dies „dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung“ (5). „Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen.“ Die Staatszielbestimmung ruft insbesondere die Legislative und Exekutive dazu auf, die Belange und den Schutz der Tiere zu verwirklichen. Es geht beim Staatsziel Tierschutz um nicht weniger, als den Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden, Zerstörung ihrer Lebensräume und ihrer Achtung als unsere Mitgeschöpfe.

Ein auch für andere Bundesländer wegweisender Umgang mit den Stadttauben entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (einschlägig sind hier die Paragraphen 1, 2 und 17), sowie des ethischen Tierschutzes in Umsetzung der Staatszielbestimmung wäre zeitgemäß und Baden-Württemberg soll hier eine Vorreiterrolle einehmen und vorbildhaft für andere Bundesländer den ethischen Tierschutz verwirklichen.

 

Anhang

Definition Stadttauben

Sog. Stadttauben (Columba livia forma domestica) sind Nachkommen von Haustauben wie Brief-, Hochzeits- oder sonstige Zuchttauben, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Taubenschlag zurückgefunden und sich einer Stadttaubenpopulation angeschlossen haben. 
Tauben wurden früher als Nutztiere gehalten (als Fleisch-, Eier- und Düngerlieferanten oder als sog. Brieftauben zur Übermittlung von Nachrichten), als sie dann nicht mehr gebraucht wurden, wurden viele Taubenschläge geschlossen. Es handelt sich bei den Stadttauben somit nicht um Wildtiere, sondern um obdachlose Haustiere. Sie wurden über Jahrtausende vom Menschen domestiziert. Diese Domestikation ist nicht mehr umkehrbar(vgl. Rechtsgutachten von Dr. jur. Christian Arleth/Dr. med. vet. Jens Hübel, (2))

Augsburger Modell

99 % der Städte mit Taubenmanagement in Deutschland entscheiden sich für das nachgewiesen erfolgreiche Augsburger Modell. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch Zählung derausgetauschten Eier in einem Schlag, dem Sinken der Reinigungskosten auf privatem und öffentlichem Gelände und dem Ausbleiben von Beschwerden der Bürger und Gewerbetreibenden (Einzelhandel, Bäckereien, Gastronomen). Dies ist mit Abstand die erfolgreichste, effektivste, nachhaltigste, tierschutzkonformste und kostengünstigste Lösung für die Kommunen. 

Die Umsetzung des Konzepts basiert auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen und praktischen Erfahrungen von vielen verschiedenen Kommunen und wird als alleiniges Konzept vom zuständigen Ministerium in Baden-Württemberg empfohlen. 

Ziel des Augsburger Models ist die Reduktion der Population durch Eiaustausch. Sobald die Tauben – nach einer Phase des schrittweisen „Hineinlotsens“ der Tiere in den Taubenschlag – im Schlag angesiedelt sind, verbringen sie 80 % des Tages im Schlag und setzen somit den Hauptteil des Kotes im Schlag ab, der einfach und hygienisch entfernt werden kann. Die Tauben müssen nicht zur Nahrungssuche auf die Straßen und in die Fußgängerzonen. Die Fußgänger und die Gastronomie werden nicht mehr belästigt und die Reinigung der umliegenden Häuser und Straßen von Taubenkot entfällt.

Vorteile Taubenschlag, nach dem Augsburger Modell:

  • Durch den Eiertausch im Schlag wird eine Vermehrung der Tauben verhindert, die Population nimmt ab;
  • Tauben befinden sich 80 % des Tages im Schlag. Der Kot bleibt im Schlag und kann mühelos entfernt werden;
  • Tauben sitzen nur noch selten und vereinzelt auf den Dächern und Balkonen, sie sind auf öffentlichen Flächen, Märkten und den Außenflächen der Gastronomiebetriebe nicht mehr Nahrungs-suchend anzutreffen.
  • Das Leid der Tiere wird vermindert und deren Gesundheit und Wohlbefinden verbessert. (Vgl. dazu den Grundsatz des Tierschutzgesetzes in § 1 Satz 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. […]”)

 

Quellen

(1) Weyrather, A. (2021, Hrsg. Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.: Grundlagen für ein effizientes, tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement in deutschen (Groß)Städten. Eine Handreichung für die Praxis; https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-HB-Stadttaubenmanagement_web.pdf

(2) Arleth C., Hübel J. (2021): Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Hrsg.: Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskiminierung ,Hier kostenlos herunterladen.

(3) Landestierschutzbeauftragte Berlin: Bau von Pilot-Taubenschlägen in Berliner Bezirken, https://www.berlin.de/lb/tierschutz/tauben/artikel.1290446.php

(4) Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019. https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen_downloads/tiergesundheit-tierschutz-5295.html

 (5) Bundestags-Drucksache14/8860 vom 23.04.2002 https://dserver.bundestag.de/btd/14/088/1408860.pdf

 

Für die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung dieser Petition bedanken wir uns bei:

Dr. Norbert Alzmann, Biologe und Bioethiker

Antje Konz, Inhaberin der Firma VitaGood

Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg