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MITMACHAKTION: Kälbertransporte

Kälbertransporte ab Baden-Württemberg und Plädoyer für die Förderung einer tierleidfreien und pflanzenbasierten Form der Landwirtschaft

X Orga bat uns um Unterstützung bei der Verbreitung einer Mitmachaktion zur bekannten Thematik der Kälbertransporte. Natürlich haben wir selbst gerne daran teilgenommen und möchten auch Sie bitten, diesen Musterbrief zu versenden.

Kälbertransporte ab Baden-Württemberg und Plädoyer für die Förderung einer tierleidfreien und pflanzenbasierten Form der Landwirtschaft

X Orga bat uns um Unterstützung bei der Verbreitung einer Mitmachaktion zur bekannten Thematik der Kälbertransporte. Natürlich haben wir selbst gerne daran teilgenommen und möchten auch Sie bitten, diesen Musterbrief zu versenden.

Die neue Regierung steht und mit dieser werden die Bundesministerien neu besetzt. Eine Chance für alle, die sich dafür einsetzen, dass Tiere in unserer Gesellschaft zu ihrem Recht auf Leben, Unversehrtheit und Würde kommen. Denn: „Die Idee, dass manche Leben weniger wert sind, ist die Wurzel allen Übels auf dieser Welt.“

Wir unterstützen das Ziel von X Orga gegen die rechtswidrigen Kälbertransporte anzugehen. Das langfristige Ziel ist, Milchprodukte durch pflanzliche Alternativen zu ersetzen! Bis dieses Ziel erreicht ist, gilt es aber in der Zwischenzeit die „Unrechtsprechung“ der Justiz in BW und den politischen Unwillen und die Untätigkeit der Landesregierung Baden-Württemberg ans Licht zu bringen. Die gnadenlosen, rechtwidrigen Kälbertransporte müssen sofort beendet werden! Wir hoffen, dass es die neue Bundesregierung besser kann als die vergangene, den fühlenden, empfindungsfähigen Tieren – unseren gleichwertigen Mitgeschöpfen – endlich zu ihrem Recht zu verhelfen! Vor allem hoffen wir diesbezüglich auf den politischen Willen der neuen Regierung! Denn: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg!

X Orga hat einen Musterbrief an die neuen Bundesminister:innen für

  • Ernährung und Landwirtschaft[nbsp]
  • Justiz [nbsp]
  • Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz [nbsp]
  • Wirtschaft und Klimaschutz

verfasst.

Diesen Brief können Sie genauso übernehmen – oder aber individuell abändern – ganz wie Sie möchten. Hauptsache diese neuen vier Bundesminister:innen bekommen ganz viele Briefe!

Sie sollen auf das Leiden der Kälber aufmerksam gemacht werden, sie sollen aufmerksam gemacht werden auf den grausamen, unethischen Umgang mit Tieren in der Milchindustrie! Dieser Industriezweig muss längerfristig durch Produktion pflanzlicher Lebensmittel ersetzt werden – wie auch die ganze Fleischbranche!

Dieser Brief an die unten stehenden Email-Adressen ist ein Steinchen im Mosaik des Ganzen! (Die „In Kopie“-Adressen sind Vorschläge, aber man kann auch alle davon in Kopie nehmen – oder andere, die Ihnen wichtig sind, dazu nehmen!) Bitte machen Sie mit und teilen Sie den Brief fleißig! DANKE!

Adressat:innen der Email

Habeck/ Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:

robert.habeck@bundestag.de[nbsp]| poststelle@bmwi.bund.de[nbsp]| info@bmwi.bund.de

Lemke/ Ministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:

steffi.lemke@bundestag.de | poststelle@bmu.bund.de

Özdemir/ Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft:

cem.oezdemir@bundestag.de | poststelle@bmel.bund.de

Buschmann/ Ministerium für Justiz:

marco.buschmann@bundestag.de | poststelle@bmjv.bund.de

In Kopie:

Tierschutzpolitische Sprecher:innen der Parteifraktionen in Baden-Württemberg:

FDP BW: isabell.hegyi@fdp.landtag-bw.de

Grüne BW: Martina.Braun@gruene.landtag-bw.de

SPD BW: Jonas.Weber@spd.landtag-bw.de

Bundesrat[nbsp]bundesrat@bundesrat.de

Deutscher Ethikrat kontakt@ethikrat.org

EU-Kommission:

EU-Kommissarin Kyriakides cab-kyriakides-contact@ec.europa.eu

EU-Fraktion Grüne: Tilly Metz tilly.metz@ep.europa.eu

Mögliche TV- und Audio-Formate:

SWR Info@swr.de

Deutschlandfunk hoererservice@deutschlandradio.de

Lanz info@markuslanz.de

Plasberg hart-aber-fair@wdr.de

Maischberger Maischberger@WDR.DE

Medien – Auswahl

Gut wäre es, wenn Ihr an die Medien/ Zeitungen eine Kopie schickt, die Euch räumlich nah sind:

Mögliche Beispiele (bitte recherchiert ggf. für Euren Ort die betreffenden Presseadressen):

Für Baden:

Badische Neuste Nachrichten redaktion.chefredakteur@bnn.de

Badische Zeitung kontakt.redaktion@badische-zeitung.de

Für Raum Stuttgart:

Stuttgarter Nachrichten info@sir.zgs.de

[&] Stuttgarter Zeitung redaktion@stz.zgs.de

Für Raum Tübingen:

Schwäbisches Tagblatt redaktion@tagblatt.de

Für Raum Mannheim:

Rhein-Neckar-Zeitung mannheim@rnz.de

Mannheimer Morgen chefredaktion@mamo.de

Für Raum München:

Süddeutsche Zeitung[nbsp]redaktion@sueddeutsche.de

Für Raum Frankfurt:

Frankfurter Rundschau kundenservice@fr.de[nbsp]| chefredaktion@fr.de

Frankfurter Allgemeine Info@faz.net[nbsp]| redaktion@faz.de

DER MUSTERBRIEF

Sehr geehrter Herr Minister für Ernährung und Landwirtschaft Özdemir,

sehr geehrter Herr Minister für Justiz Buschmann,

sehr geehrte Frau Ministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit

und Verbraucherschutz Lemke,

sehr geehrter Herr Minister für Wirtschaft und Klimaschutz Habeck,

schon lange verfolge ich die Praktiken bezüglich der Kälbertransporte ab Baden-Württemberg (Bad Waldsee), dem Schlupfloch Deutschlands für rechtswidrige Kälberqualtransporte. Sprachlos und entsetzt nahm ich die höchst fragwürdigen Beschlüsse im Eilverfahren des Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim (vom 21.12.2020) und des Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen (vom 17. 12. 2020) zur Kenntnis. Sowohl der Beschluss des VGH Mannheim als auch der Beschluss des VG Sigmaringen weisen erhebliche Mängel auf, wie dem Aufsatz von Dres. Mohr zu entnehmen ist: „Zunächst ist festzustellen, dass die Gerichte die in der Verwaltungspraxis zugrunde zu legenden sachverständigen Vorgaben für den Vollzug der EU-Tiertransportverordnung nicht anerkennen und ihrer Rechtsprechung stattdessen eigenen etwa vorhandenen Sachverstand zugrunde legen…“ (Kälbertransporte im einstweiligen Rechtsschutz; Dr. Sabine Mohr und Dr. Oliver Mohr, NJOZ 2021).

Zur Schlussfolgerung des VGH Mannheim schreiben Dres. Maisack/ Felde: „Wenn eine gesetzliche Voraussetzung für einen Tiertransport – hier: die Zulassung für die Tierkategorie „nicht-abgesetzte Kälber“ – derzeit nicht erfüllt werden kann, dann ist es Aufgabe der Behörden und Gerichte, den Transport, solange das so ist, zu untersagen“(Rechtswidrigkeit langer, grenzüberschreitender Transporte von nicht-abgesetzten Kälbern; NVwZ 8/2021). So müssen die vulnerablen Tierkinder – die frühestens ab 8 Wochen entwöhnt sind, so der sachverständige Tierarzt Dr. Rabitsch, fürchterlich Durst, Hunger, Schmerz erleiden! (https://www.europarl.europa.eu/cmsdata/227426/A.%20Rabitsch_transport%20unweaned%20calves.pdf).

Hier wird explizit Unrecht in Recht verdreht. Müsste hier nicht grundlegend in der Ausbildung von Jurist:innen nachgebessert werden, was den Tierschutz, bzw. das Tierrecht betrifft?

Die baden-württembergische Landesregierung ist politisch offensichtlich nicht willens, gegen dieses Unrecht an den empfindungsfähigen Tierkindern, vorzugehen. Der Aufsatz der Dres. Maisack/Felde, in dem Möglichkeiten dargestellt werden, die rechtswidrigen Kälbertransporte zu stoppen, liegt dem Herrn Minister Hauk vom MLR schon gut ein dreiviertel Jahr vor. Die Feststellungklage in Kooperation mit dem Landkreis Ravensburg ergreift die Landesregierung nicht. Sie überlässt die Verantwortung, gegen dieses Unrecht vorzugehen, einer NGO, welche folglich das das leisten muss, was eine Landesregierung mit samt ihrem von Steuergeldern bezahlten Stab, offenbar nicht leisten will. Auch die Wiederherstellung des Erlasses vom 4.12.2020, welcher die Kälbertransporte untersagte, zieht die Landesregierung in Kooperation mit dem Landkreis Ravensburg nicht in Betracht, obwohl die Entscheidungen der Gerichte im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ergangen sind und deshalb auch nicht zur Aufhebung des Erlasses veranlassen konnten (Vgl. Rechtswidrigkeit langer, grenzüberschreitender Transporte von nicht-abgesetzten Kälbern“; Dres. Maisack/Felde; NVwZ 8/2021).

Die Möglichkeit nach § 16a Satz 1 TierSchG, einer Verbotsverfügung per Verwaltungsakt, ergreift die Landesregierung in Kooperation mit dem Landkreis Ravensburg auch nicht, obwohl dies laut Verfassung die Pflicht der Behörde wäre. (https://tierschutz.hessen.de/sites/tierschutz.hessen.de/files/content-downloads/1166-W-09AnimalsAngels_Gutachten16a_pdf.pdf).

Da die Justiz und die Regierung in Baden-Württemberg in Sachen Tierschutz versagt, bitte ich Sie darum, dass Sie aus Ihrer neuen politischen Verantwortung heraus, tätig werden, dieses Unrecht an wehrlosen, empfindungsfähigen Lebewesen zu beenden! Bitte unterstützen Sie die Landesregierung dabei, Lösungen zu finden, diese grausamen Kälbertransporte zu beenden!

Als Bundesminister:innen, stehen Sie, wie Sie kund getan haben, auch explizit für Klima- und Umweltschutz. Der Zusammenhang von Klimakrise/Umweltschäden und der Milch- und Fleischindustrie wird hoffentlich von keinen verantwortlichen Politiker:innen mehr tabuisiert. Wir brauchen eine Umstellung von der herkömmlichen Landwirtschaft hin zu einer nachhaltigen, gewaltfreien und pflanzenbasierten Form der Landwirtschaft.[nbsp] Rindfleisch und Milchprodukte sind allein für 65 % der landwirtschaftlichen Methan-Emissionen verantwortlich. (https://vegconomist.de/politik/proveg-auf-der-cop-26/?utm_source=mailpoet[&]utm_medium=email[&]utm_campaign=be-emotional-studie-genuss-statt-moral-welche-emotionen-spots-von-fleischalternativen-bedienen_638).

Tiere sind keine Ware oder Lebensmittel, sie sind fühlende Lebewesen! Sie empfinden Furcht, Angst oder Freude so wie wir Menschen.

Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass das Leiden wehrloser, unschuldiger, vulnerabler, empfindungsfähiger Kälber endlich beendet wird!

[nbsp]

Im Voraus besten Dank.

Mit freundlichen Grüßen

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Förderung betreuter Taubenschläge nach dem ,,Augsburger Modell" in Baden-Württemberg

Unsere Städte in Baden-Württemberg sind überfüllt mit hunderttausenden von Stadttauben, Teile der Bevölkerung fühlen sich belästigt, aber die betroffenen Kommunen und Vereine haben nicht die nötigen Mittel und ein nachhaltiges und erfolgreiches Taubenmanagement mit betreuten Tabenschlägen nach dem Augsburger Modell zu praktizieren. Mit Hilfe einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg könnte dieses große Problem gelöst werden. 

In regelmäßigen Abständen erreichen unseren Verein Bitten von Bürger*innen, sie bei der Umsetzung eines tierschutz-adäquaten Stadttaubenmanagements zu unterstützen. Einerseits sehen viele Gemeinden die Stadttaubensituation als Störfaktor, andererseits gibt es wenig Bereitschaft, da die Mittel fehlen, sich der Situation angemessen anzunehmen.

Dabei ist die einzige wirksame und tierschutzgerechte sowie auch tierschutzrechtlich akzeptable Methode, um Taubenpopulationen auf Dauer zu verkleinern bzw. auf einer überschaubaren Zahl zu halten die Einrichtung betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell an geeigneten Plätzen, an denen die Tiere mit artgerechtem Futter sowie Wasser versorgt und an den Ort gebunden werden (1). Dadurch nimmt die Präsenz der Futterschwärme in der Stadt ab. In den Taubenschlägen können unkompliziert die Eier gegen Gipsatrappen getauscht werden und es kann somit die Taubenpopulationkontrolliert werden indem sie zunächst verringert und dann auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird. 

Die bevorzugte Nahrung von (Stadt-)Tauben besteht hauptsächlich aus Körnern und Samen, die in den Städten kaum vorhanden sind. Stadttauben können Ähren nicht entspelzen, was verhindert, dass sie – wie landläufig fälschlicher Weise angenommen wird – zum “Feldern” ins Umland fliegen und wie Wildvögel auf Wiesen und auf Feldern Nahrung aufnehmen können. Somit haben die Tauben keine Möglichkeit, in Städten an artgerechtes Futter zu gelangen. Sie sind darauf angewiesen, sämtliche Abfälle der Menschen zu essen, die sie auffinden können. Dies führt auch zu einem vermehrten Absatz des flüssigen Hungerkots, in dessen Folge es zu einer vermehrten Verschmutzung der Innenstädte kommt, von der sich Teile der Bevölkerung belästigt fühlen. Werden die Tiere artgerecht gefüttert, kann diesbezüglich eine Verbesserung erreicht werden. Zudem fördern hohe Populationsdichten von Stadttauben das Auftreten von Taubenspezifischen Infektionskrankheiten– die zwar für den Menschen kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen, die Tiere jedoch schwächen und zu erheblichen Leiden bis hin zum Verenden führen können.

In vielen Kommunen existieren ordnungsrechtliche Fütterungsverbote, die nur bei vorhandenem Stadttaubenmanagement rechtskonform sind.

In betreuten Taubenschlägen bekommen die Tiere ausreichend artgerechtes Futter, zudem können sie dort Paare bilden und brüten. Ihre Eier werden gegen Attrappen aus Gips ausgetauscht, sodass die Tiere weiter an ihr Nest gebunden bleiben, aber keine Küken aufziehen werden.

Einem Gutachten (Arleth C., Hübel J.: Rechtsgutachten Stadttaubenschutz.) zufolge handelt es sich bei Stadttaubenum Fundtiere (2). Die heutigen Stadttauben sind die Nachfahren von einst ausgesetzten Haustieren. Diese Tiere sind nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, da der Mensch sie im Laufe der Domestizierung über Jahrtausende in seine Abhängigkeit züchtete. Daher haben Kommunen die Pflicht zur Lösung dieser dauerhaften menschengemachten tierschutzrechtlichen Herausforderung.

Trotzdem sind es meistens Privatpersonen, die die Kosten für die Anschaffung eines Taubenschlages (bspw. ein Bauwagen, Container o.ä.) und das Futter tragen. 

Beispielsweise stellt die Landestierschutzbeauftragte von Berlin, Frau Dr. Kathrin Hermann, zu diesem Zweck Gelder aus dem Berliner Haushalt zur Verfügung. Dieses kann von den Bezirken für den Bau von Pilot-Taubenschlägen abgerufen werden. Um die Mittel zielgerichtet einsetzen zu können, sollten folgende drei Anforderungen erfüllt sein:

1. EIn geeigneter Standort; 

2. die Sicherstellung der Betreuung des Taubenschlages; 

3. ein(e) Ansprechpartner*in innerhalb der Bezirksverwaltung.

 

Die Errichtung betreuter Taubenschlägen an geeigneten Standorten nach dem Augsburger Modell, in denen Tauben artgerechtes Futter angeboten und Eier durch Attrappen ausgetauscht werden, ist die einzig tierschutzgerechte und zu gleich die erfolgversprechendste und nachhaltigste Möglichkeit, die Stadttaubenpopulation deutlich zu verringern,  Tierleid zu vermeiden und die Kosten der Städte im Hinblick auf Reinigungs- und Vergrämungsmaßnahmen deutlich zu senken. Auch werden die Bürger*innen stark entlastet – die Bürgerbeschwerden entfallen. Der Bau von betreuten Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell wird auch vom Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen beschrieben: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019 (4), und wurde auch in den – mittlerweile veralteten – Empfehlungen des Landestierschutzbeirats Baden-Württemberg zur Regulierung der Taubenpopulation in Städten, herausgegeben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Jahr 2005, beschrieben.

 

Kosten für 1 Taubenschlag ca. 500 Tauben
Bau Taubenschlag inclusive Innenausstattung ca. 25.000,- €

Betreuungs- und Versorgungskosten jährlich ca. 15.000,- €

Bisher sind keine Fördermittel für gemeinnützige Taubenvereine und Kommunen im Haushalt des Landes vorgesehen. 

Zukünftig sollten, wie seit 2022 auch im Land Niedersachsen, Haushaltsmittel für die Errichtung und die Unterhaltung betreuter Taubenschläge bereitgestellt werden, die eingetragene Tierschutzorganisationen und Gemeinden in Baden-Württemberg unterstützen.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition, bitten Sie als zuständigen Minsister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz daher um Förderung dieser wichtigen Maßnahme zur Eindämmung der Taubenpopulationen in den Kommunen. 

Wir ersuchen dabei um die Förderung des Baus von betreuten Taubenschlägen nach dem Ausburger Modell, der Einrichtung von betreuten Futterplätzen für die noch nicht an einen Schlag gebundenen “noch-obdachlosen” Tauben oder für Areale, in denen ein Bedarf herrscht, jedoch Taubenschläge aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht einrichtbar sind, sowie die Übernahme der laufenden Kosten für die Betreibung, einschließlich der Pflege, ggf. tiermedizinischen Versorgung und des artgerechten Futters in den Taubenschlägen ebenso wie an den betreuten Futterplätzen.

Zudem fordern wir eine Verpflichtung aller Kommunen mit höherer Stadttaubendichte zur Errichtung von Taubenschlägen – bedarfsweise in Verbindung mit betreuten Futterplätzen – zur Populationskontrolle und Fütterung der Tiere, um das Leid der Tiere zu vermindern, öffentliche Kosten zu senken, Bürgerbeschwerden abzuwenden, und letztlich damit eine großflächige Populationskontrolle in Baden-Württemberg zu erreichen.

Diese Maßnahmen der Bestandskontrolle, artgerechten Fütterung sowie Unterbringung der Tauben gem. dem Augsburger Modell würden dazu beitragen, den “ethischen Tierschutz” in Baden-Württemberg zu verwirklichen. Dieser erlangte bereits vor über 20 Jahren mit Zweidrittelmehrheiten des Bundesrates und des Bundetags Verfassungsrang durch die Implementierung des “Staatsziels Tierschutz” in Artikel 20a Grundgesetz im Jahre 2002. Gemäß amtlicher Begründung des Bundestags trägt dies „dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung“ (5). „Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen.“ Die Staatszielbestimmung ruft insbesondere die Legislative und Exekutive dazu auf, die Belange und den Schutz der Tiere zu verwirklichen. Es geht beim Staatsziel Tierschutz um nicht weniger, als den Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden, Zerstörung ihrer Lebensräume und ihrer Achtung als unsere Mitgeschöpfe.

Ein auch für andere Bundesländer wegweisender Umgang mit den Stadttauben entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (einschlägig sind hier die Paragraphen 1, 2 und 17), sowie des ethischen Tierschutzes in Umsetzung der Staatszielbestimmung wäre zeitgemäß und Baden-Württemberg soll hier eine Vorreiterrolle einehmen und vorbildhaft für andere Bundesländer den ethischen Tierschutz verwirklichen.

 

Anhang

Definition Stadttauben

Sog. Stadttauben (Columba livia forma domestica) sind Nachkommen von Haustauben wie Brief-, Hochzeits- oder sonstige Zuchttauben, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Taubenschlag zurückgefunden und sich einer Stadttaubenpopulation angeschlossen haben. 
Tauben wurden früher als Nutztiere gehalten (als Fleisch-, Eier- und Düngerlieferanten oder als sog. Brieftauben zur Übermittlung von Nachrichten), als sie dann nicht mehr gebraucht wurden, wurden viele Taubenschläge geschlossen. Es handelt sich bei den Stadttauben somit nicht um Wildtiere, sondern um obdachlose Haustiere. Sie wurden über Jahrtausende vom Menschen domestiziert. Diese Domestikation ist nicht mehr umkehrbar(vgl. Rechtsgutachten von Dr. jur. Christian Arleth/Dr. med. vet. Jens Hübel, (2))

Augsburger Modell

99 % der Städte mit Taubenmanagement in Deutschland entscheiden sich für das nachgewiesen erfolgreiche Augsburger Modell. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch Zählung derausgetauschten Eier in einem Schlag, dem Sinken der Reinigungskosten auf privatem und öffentlichem Gelände und dem Ausbleiben von Beschwerden der Bürger und Gewerbetreibenden (Einzelhandel, Bäckereien, Gastronomen). Dies ist mit Abstand die erfolgreichste, effektivste, nachhaltigste, tierschutzkonformste und kostengünstigste Lösung für die Kommunen. 

Die Umsetzung des Konzepts basiert auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen und praktischen Erfahrungen von vielen verschiedenen Kommunen und wird als alleiniges Konzept vom zuständigen Ministerium in Baden-Württemberg empfohlen. 

Ziel des Augsburger Models ist die Reduktion der Population durch Eiaustausch. Sobald die Tauben – nach einer Phase des schrittweisen „Hineinlotsens“ der Tiere in den Taubenschlag – im Schlag angesiedelt sind, verbringen sie 80 % des Tages im Schlag und setzen somit den Hauptteil des Kotes im Schlag ab, der einfach und hygienisch entfernt werden kann. Die Tauben müssen nicht zur Nahrungssuche auf die Straßen und in die Fußgängerzonen. Die Fußgänger und die Gastronomie werden nicht mehr belästigt und die Reinigung der umliegenden Häuser und Straßen von Taubenkot entfällt.

Vorteile Taubenschlag, nach dem Augsburger Modell:

  • Durch den Eiertausch im Schlag wird eine Vermehrung der Tauben verhindert, die Population nimmt ab;
  • Tauben befinden sich 80 % des Tages im Schlag. Der Kot bleibt im Schlag und kann mühelos entfernt werden;
  • Tauben sitzen nur noch selten und vereinzelt auf den Dächern und Balkonen, sie sind auf öffentlichen Flächen, Märkten und den Außenflächen der Gastronomiebetriebe nicht mehr Nahrungs-suchend anzutreffen.
  • Das Leid der Tiere wird vermindert und deren Gesundheit und Wohlbefinden verbessert. (Vgl. dazu den Grundsatz des Tierschutzgesetzes in § 1 Satz 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. […]”)

 

Quellen

(1) Weyrather, A. (2021, Hrsg. Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.: Grundlagen für ein effizientes, tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement in deutschen (Groß)Städten. Eine Handreichung für die Praxis; https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-HB-Stadttaubenmanagement_web.pdf

(2) Arleth C., Hübel J. (2021): Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Hrsg.: Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskiminierung ,Hier kostenlos herunterladen.

(3) Landestierschutzbeauftragte Berlin: Bau von Pilot-Taubenschlägen in Berliner Bezirken, https://www.berlin.de/lb/tierschutz/tauben/artikel.1290446.php

(4) Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019. https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen_downloads/tiergesundheit-tierschutz-5295.html

 (5) Bundestags-Drucksache14/8860 vom 23.04.2002 https://dserver.bundestag.de/btd/14/088/1408860.pdf

 

Für die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung dieser Petition bedanken wir uns bei:

Dr. Norbert Alzmann, Biologe und Bioethiker

Antje Konz, Inhaberin der Firma VitaGood

Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg