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Offener Brief zum Koalitionsvertrag

Anlässlich des Koalitionsvertrages haben wir einen offenen Brief an drei der für unsere Arbeit besonders wichtigen Entscheidungsträger*innen gesendet. In diesem nehmen wir zu allen Punkten im Vertrag Stellung, die uns für die Zukunft der Tierrechte in Deutschland als besonders relevant erscheinen. Nachfolgend finden Sie unseren versendeten Brief.

Anlässlich des Koalitionsvertrages haben wir einen offenen Brief an drei der für unsere Arbeit besonders wichtigen Entscheidungsträger*innen gesendet. In diesem nehmen wir zu allen Punkten im Vertrag Stellung, die uns für die Zukunft der Tierrechte in Deutschland als besonders relevant erscheinen. Nachfolgend finden Sie unseren versendeten Brief.

Sehr geehrter Landwirtschaftsminister Özdemir,

sehr geehrte Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger,

sehr geehrte Bundesumweltministerin Svenja Schulze,

wir möchten Ihnen herzlich zu Ihren Ämtern gratulieren. Dass eine Wende in der Politik dringend nötig ist, war über die letzten Jahre stets spürbar und doch passierte viel zu wenig. So freuen wir uns über eine neue Ausrichtung und dass das Landwirtschaftsministerium nun unter den Grünen geführt wird. Wir haben uns den Koalitionsvertrag genau angeschaut und möchten dazu ein paar Anregungen für die nächsten Jahre geben, welche sowohl die Zukunft der Landwirtschaft, der Umwelt und der Bildung betreffen. Letztlich sind all diese Themen ja eng miteinander verknüpft.

Landwirtschaft

Ihre geplanten Reduzierungen von chemischen Pflanzenschutzmitteln und den Ausbau der ökologischen Landwirtschaft zum Wohle der Biodiversität begrüßen wir.

Dass die Massentierhaltung ein Auslaufmodell sein muss, wird im Koalitionsvertrag deutlich und ist erfreulich. Dennoch ist es wissenschaftlich auch lange und immer wieder belegt, dass die Anzahl der landwirtschaftlich gehaltenen Tiere drastisch reduziert werden muss, damit der Klimaschutz noch ansatzweise effektiv umgesetzt werden kann. Leider sucht man im Koalitionsvertrag vergeblich nach einem Abbau der Tieranzahl in der Landwirtschaft. Hält man diese Masse an Tieren, wie wir sie zurzeit vorfinden, auf artgerechtere Weise, kann das allein aus Naturschutzgründen sogar schlechter sein. Denn dann bräuchten wir noch mehr Fläche, müssten noch mehr Natur zerstören und die Wildtiere haben es ja bekannterweise ohnehin schon schwer im stark bebauten Deutschland. Zudem brauchen wir so dringend Wälder; sie gehören schließlich zu den effektivsten „Waffen“ gegen den Klimawandel (1,2).

Vielleicht wurde mit Vorsatz nicht von einer Reduktion der Tierbestände gesprochen, um Konflikte innerhalb der Koalition zu umgehen, und der Abbau wurde nur indirekt impliziert. Wir möchten daran erinnern, dass um die 50 % der Schweinhalter*innen einen Ausstieg wollen, bei Geflügel sieht es ähnlich aus. Wieso hilft man diese Menschen nicht, indem man sie bei der Umstellung auf pflanzliche Produktion unterstützt oder ihnen einen kompletten Ausstieg aus der Landwirtschaft ermöglicht?

Denn auch Sie sprechen im Koalitionsvertrag von der Stärkung pflanzlicher Alternativen. Diese Stärkung könnte hier Hand in Hand mit Klimaschutz und mehr Tierwohl gehen. Ganz zu schweigen davon, dass man den verzweifelten Landwirten eine Perspektive bietet. Hier wäre so dringend Unterstützung vonseiten der Politik erforderlich. Frau Klöckner hat die Ausstiegsprämie immer blockiert. Wir würden uns wünschen, dass dies unter einer Partei, die den Klimaschutz in den Fokus stellt, anders aussieht.

Wenn wir mehr ökologische Lebensmittel, eine artgerechte Tierhaltung und mehr Regionalität wollen, kommen wir an einer deutlichen Reduktion des Konsums von Tierprodukten gar nicht vorbei.

Tiertransporte in Drittstaaten weiterhin zu genehmigen, halten wir für einen Fehler. Die Überwachung der Einhaltung der Tierschutzstandards, wie wir sie in Deutschland vorfinden, kann hier nie nachvollziehbar gewährleistet sein. Bei einer Reduktion der landwirtschaftlichen Tierhaltung und mehr pflanzlichen Alternativen sollten Tiertransporte in Drittstaaten nicht mehr nötig sein. Eine derartige „Überproduktion“ an Tieren ist auch für die Klimaziele Deutschlands nicht tragbar.

Den Ausbau des Brandschutzes und die Abschaffung der Anbindehaltung begrüßen wir. Ebenso sollten Qualzuchten generell verboten werden, genauso wie die nicht kurativen Eingriffe, welche sich eigentlich immer durch eine Verbesserung der Haltungsbedingungen vermeiden lassen. Vor allem Platz, Zugang ins Freie und mentale Anreize sind hier als wesentliche Faktoren für eigentlich alle Arten zu nennen. Hinzu kommen artspezifische Bedürfnisse. Bringt das alles generell nichts, handelt es sich bei der Tierart um eine Qualzucht und diese sollte verboten werden.

Wieso sollen Schlachthöfe nur ab einer relevanten Größe mit Überwachungssystemen ausgestattet werden? Fälle wie Biberach haben gezeigt, dass die Größe des Betriebes wenig mit der Quälerei zu tun hat, die den Tieren angetan wird. Für das individuelle Tier ist es egal, ob es in einem großen oder kleinen Schlachthof gequält wird. Kleine Schlachthöfe sollten hier keinen Freibrief bekommen.

Das Strafmaß für tierrechtliche Vergehen zu erhöhen, begrüßen wir sehr und dies ist dringend notwendig, um die massive Tierquälerei, wie wir sie überall in Deutschland finden, einzudämmen.

Tierversuche

Wir sind enttäuscht, dass man im Koalitionsvertrag nichts mehr zu dem versprochenem Ausstiegsplan aus dem Tierversuch findet. Sowohl die Grünen als auch die SPD hatten diesen Plan in ihrem Wahlprogramm versprochen. Wie es bei dieser Übereinstimmung zu einem Wegfallen bereits im Koalitionsvertrag kommen konnte, verwundert uns sehr. Dass das Ziel der Reduktion nicht zielführend ist, wissen wir. Denn es ist bereits in der bekannten 3R-Strategie enthalten und dennoch steigen die Tierversuchszahlen stetig. Ohne einen konkreten Plan, wie der Ausstieg gelingen kann, ist hier keine Verbesserung zu erwarten.

Tierversuche sind eine veraltete und unheimlich erfolglose Wissenschaft, 95 % der Ergebnisse sind nicht auf den Menschen übertragbar. Im Gegenzug muss man sich fragen, wie viele wirksame Medikamente wir nicht entdeckt haben, weil sie bei den Tieren im Versuch nicht gewirkt haben, aber es beim Menschen getan hätten. In der humanbasierten Forschung liegt die Zukunft, dafür muss diese durch die Politik deutlich mehr gefördert werden. Sowohl die Anerkennung der humanrelevanten Verfahren als auch deren finanzielle Förderung müssen deutlich erhöht werden.

Bitte erinnern Sie sich an Ihr Wahlversprechen und unterstützen Sie den Ausstieg aus dem Tierversuch.

Wildtiere

Wildtiere sollten in Zirkussen grundsätzlich verboten werden, da diese Lebensumstände einem Wildtier nie gerecht werden können. Es gibt heute so viele andere Möglichkeiten, Menschen in einer Zirkusform ohne Tiere zu unterhalten, daher besteht hier keine Notwendigkeit für Ausnahmen nach Tierarten. Deutschland droht mit dieser Einstellung zu einem Schlusslicht in der EU zu werden.

In Zoos leben Tiere in einem künstlichen Lebensraum, der meistens den tatsächlichen Bedürfnissen der Tiere nicht entspricht. Hinzu kommen die Tötung und dubiose Verkäufe von „überflüssigen“ Tieren. Viel besser können Tiere in Dokumentationen und in ihren tatsächlichen Lebensräumen beobachtet werden und dabei ein Verständnis dafür geweckt werden, dass diese Lebensräume erhalten werden müssen. Delfinarien gehören ebenfalls abgeschafft; zu diesen findet man nichts im Koalitionsvertrag. Es gibt mittlerweile neue Technologien, die in Zukunft Zoos und Aquarien komplett ersetzen könnten. Dabei wird mit Virtual Reality ganz ohne echte Tiere eine Art Zooerlebnis geschaffen (3). Deutschland könnte hier im europäischen Raum zum Vorreiter werden.

Dass Sie sich auf EU-Ebene für ein Verbot von Haltung und Zucht für Pelz einsetzen möchten, ist grundsätzlich gut. Deutlich besser wäre allerdings ein generelles Handelsverbot von Pelz. Seit Beginn der Pandemie ist zu beobachten, dass sich das SARS-CoV-2 Virus, welches beim Menschen COVID-19 verursacht, immer weiter auf Nerzfarmen verbreitet, unabhängig davon, ob strenge Sicherheitsmaßnahmen auf den Farmen ergriffen werden oder nicht. Neben diesem Risiko ist Pelz ein Produkt, welches extremes Tierleid bedeutet. Viele Pelze, die in Deutschland gehandelt werden, stammen nicht aus der EU, sondern aus Ländern wie China. In diesen Ländern gibt es häufig keinerlei Gesetze, die die Tiere schützen. Bilder wie Tiere lebendig gehäutet werden, gibt es gerade von chinesischen Pelzfarmen massenhaft im Internet. Solche Tierqualprodukte sollten generell verboten werden. Dies wäre auf Basis von ethischer Unvertretbarkeit auch durchsetzbar, ähnlich wie es zurzeit für Produkte aus Käfighaltung in der Planung ist.

Haustiere

Das geplante Importverbot für Wildfänge für den Heimtiermarkt erfreut uns sehr. Ebenso wie der geplante Mehreinsatz, um den illegalen Handel mit geschützten Arten zu unterbinden. Ein generelles Importverbot für Jagdtrophäen würde diese Arbeit sicher erleichtern und gleichzeitig auch den abzulehnenden Jagdtourismus einschränken. Auch sollte es ein generelles Haltungsverbot für exotische Tiere geben, denen man in einer Heimhaltung nie gerecht wird und die den illegalen Tierhandel antreiben. So ein Verbot wird von 71 % der Deutschen unterstützt (4).

Auch im Bereich der Zucht von Haustieren gibt es ein großes Problem mit Qualzuchten. Hier sollten Verbote für die Zucht bestimmter Rassen erlassen werden, wie zum Beispiel für Französische Bulldoggen, für die 19 zuchtbedingte Erkrankungen bekannt sind. Die Umsetzung eines Qualzuchtverbotes ist in der Praxis heute kaum durchsetzbar. Wir haben von der Zucht mit Tieren abzusehen, wenn Leidenssymptome als Folge dieser Zucht wahrscheinlich sind. Es braucht klar anwendbare Regeln, die von unabhängigen Gutachtern erstellt werden und eine definierte Umsetzbarkeit des Qualzuchtverbotes ermöglichen. Dafür muss eine Rechtsgrundlage, wie sie zum Beispiel in der Schweiz vorhanden ist, geschaffen werden. Es müssen alle Rassestandards und Zuchtprogramme anhand aktueller Daten fortlaufend auf mögliche Qualzuchtmerkmale hin von einer unabhängigen Expert*innenkommission evaluiert und gegebenenfalls angepasst werden. Es müssen alle Akteur*innen einbezogen werden, um das Bewusstsein für die vielfältigen Probleme, die mit Qualzuchten verbunden sind, zu schärfen und auf Veränderungen hinzuarbeiten. Hier ist das Quen Projekt als gute Orientierung und auch als Ansprechpartner zu nennen: https://qualzucht-datenbank.eu/

Der kommerzielle Online-Tierhandel sollte generell verboten werden, da er anfällig für illegale Machenschaften ist und man die Tiere in dieser Handelsumgebung nicht adäquat schützen kann. Das kann sowohl für die Tiere als auch die oft unerfahrenen Käufer*innen viel Leid und Ärger bedeuten. 67 % der Deutschen befürworten ein solches Verbot (4).

Überall in Deutschland finden wir in großen und kleinen Städten die Stadttaubenproblematik vor. Hier sollten betreffende Städte generell zum Führen einer adäquaten Anzahl an Taubenschlägen verpflichtet werden. Nur so kann man die Population nachhaltig reduzieren, ohne dabei gegen das Tierschutzgesetz zu verstoßen. Wir möchten hier auf das Rechtsgutachten Stadttaubenschutz vom 29.10.2021 verweisen, welches hier heruntergeladen werden kann: https://www.berlin.de/lb/tierschutz/stellungnahmen/artikel.1080602.php?fbclid=IwAR1KNJBgYuXM-2TXm3h9EOGoo5EJ6eFZJruReZ3Plqt1GeL_iYM3rJjQuk

Jagd

Die Jagd wird im Koalitionsvertrag leider nicht behandelt, was wir sehr bedauerlich finden, gibt es doch so viele dringliche Themen in diesem Bereich. So müsste eine Kürzung der Liste der jagdbaren Arten und das ausnahmslose Verbot tierschutzwidriger Jagdmethoden (z. B. Baujagd am Kunstbau) dringend verfolgt werden. Genauso sollten Schlagfallen für Wildtiere generell verboten werden, was 55 % der Deutschen befürworten (4). Populationsrückgänge gefährdeter Arten, wie beispielsweise des Feldhasen oder des Auerhuhns, sind überwiegend auf den Lebensraumverlust durch die intensive Landwirtschaft sowie das schwindende Nahrungsangebot zurückzuführen. Das größte Problem für Arten ist der Mensch. Die Natur in sich funktioniert ohne menschliches Eingreifen, so wie sie es schon lange vor dem Menschen tat. Wissen wir also, dass die Arten unter dem Lebensraumverlust leiden, sollten wir nicht Prädatoren bejagen, sondern Lebensraum zur Verfügung stellen. Auch hier schließt sich der Kreis bei der pflanzlichen Ernährungsweise, welche deutlich weniger Ressourcen verbraucht und freie Flächen ermöglichen würde. Diese könnte man in Rewilding-Projekten der Natur zurückgeben (2). Das wäre echter und nachhaltiger Artenschutz.

Im Bereich Jagd bitten wir Sie um eine offene und weitsichtige Einstellung. Nachhaltig kann immer nur der Ansatz sein, der bei der Ursache des Problems ansetzt. Überdies sollten stets humanere Methoden als das Töten in Erwägung gezogen werden. Andere Länder wie Spanien und die USA arbeiten bereits mit Methoden der Empfängnisverhütung bei Wildtieren und erzielen dabei im Gegensatz zur Jagd Erfolge (5, 6). Übrigens sprechen sich 49 % der Deutschen für ein Verbot der Hobbyjagd aus, 21 % hatten keine Meinung zu dieser Frage, sind damit aber auch nicht dagegen (4).

Zu der im Koalitionsvertrag erwähnten Schweinepest möchten wir ein paar wichtige Anmerkungen abgeben. Die Anbaufläche für Mais und Raps ist seit 2001 um 60 Prozent gestiegen. Beide Feldfrüchte werden von Wildschweinen geliebt und ein wichtiger Faktor für den massiven Anbau von Mais und Raps ist ihre Nutzung als Futter für die Massentierhaltung. Hier schließt sich der Kreis wieder beim nötigen Schritt des Abbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Jagd ist kein produktives Mittel, um die Wildschweinpopulation zu senken, denn auf plötzlichen Populationsdruck reagieren Wildschweine mit erhöhter Fruchtbarkeit (7).

Zum Thema Wolf sind wir besorgt, was Sie genau mit einem europarechtskonformen regional differenziertem Bestandsmanagement meinen. Nach EU-Gesetz dürfen Wölfe nur getötet werden, wenn alle möglichen Mittel und Maßnahmen des Schutzes von Weidetieren getroffen wurden und die Angriffe dennoch nicht abbrechen. Schaut man in die Aufzeichnungen der Angriffe von Wölfen auf die von Menschen gehaltenen Tiere, fällt schnell auf, dass diese Tiere eigentlich nie ausreichend geschützt sind. Damit ist eine Jagd auf sie nach EU-Gesetz nicht rechtens. Die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf hat bereits im März 2020 veröffentlicht, wie adäquater Herdenschutz aussehen muss. Dabei ist eine Grundhöhe des elektrischen Zaunes von 120 cm als Mindestmaß angegeben. Kaum ein Tier in Niedersachsen ist so geschützt. Viele der Tiere scheinen gar nicht geschützt gewesen zu sein oder mit einem Zaun von allerhöchstens 100 cm Höhe. Außerdem gibt es auch klare Empfehlungen über die Höhe der einzelnen Zaundrähte. So sollten es fünf Stück sein, auf einer Höhe von 20, 40, 60 und 90 cm. Dazu findet man meist gar keine Angaben in den Aufzeichnungen der Risse (8).

Der Umweltministier Olaf Lies hatte bereits Anfang des Jahres eine Populationsstudie zum Wolf in Auftrag gegeben, mit deren Ergebnissen jedoch erst im Winter 2021 zu rechnen ist. Durchgeführt wird diese Studie vom Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft (IWJ) der Universität für Bodenkultur Wien (BOKU). Es ist jedoch damit zu rechnen, dass die Ergebnisse ähnlich ausfallen werden, wie die einer im Oktober 2021 veröffentlichten Studie. Diese BOKU-Studie mit dem Titel „Gutachterliche Stellungnahme zu den Auswirkungen von rückkehrenden Wölfen auf Landwirtschaft und traditionelle Weidehaltung, Freizeit- und Erholungswirtschaft, Jagd- und Forstwirtschaft sowie Biodiversität im Ostalpenraum“ kam zu dem Ergebnis, dass Konflikte im Zuge der natürlichen Wolfs-Rückkehr in den Alpenraum mit Herdenschutzmaßnahmen begegnet werden muss. Nicht aber durch die Bestandsregulierung via Wolfsabschuss (9). Wenn ständig menschliche Eingriffe in Form von Tötungen in die Strukturen des Rudels stattfinden, wird sich nie ein funktionierendes System entwickeln.

Fische und andere Meereslebewesen

„Wir erkennen die Leistung der Anglerinnen und Angler für den Natur- und Artenschutz an.“ [nbsp]

Welche Leistungen erbringt ein Hobbyangler*in für den Natur- und Artenschutz? Gerade dadurch, dass jede*r relativ einfach seinen Angelschein machen kann und dann meist unüberwacht Lebewesen aus ihrem natürlichen Lebensraum reißen und durch Gewalteinwirkung töten darf, ist Hobbyangeln so anfällig und schlecht überwachbar für Tierquälerei wie kaum ein anderer Bereich. Fische haben allgemein einen besonders schlechten Schutzstatus.

Den Meeren geht es schlecht, sie leiden unter der Fischerei. Wissenschaftler*innen gehen bei gleichbleibenden Fangquoten von nahezu leeren Weltmeeren im Jahr 2048 aus (10). Fische sind stark belastet durch Umweltgifte. Auch hier wäre ein Abbau der relevanten Industrie und ein Verbot des Hobbyangelns angebracht, damit sich die Meere und Bestände erholen können. Ganz abgesehen von den minderwertigen Tierschutzgesetzen, die Fischen zugestanden werden. Grundschleppnetze zerstören immer den Meeresboden und so ganze Lebensräume inklusive all ihrer Arten. Ebenso werden auch Stellnetze immer viele Tierleben einfordern, welche nie zum Verzehr eingeplant waren. Aquakulturen sind Massentierhaltung unter Wasser, mit all den negativen Folgen für die Natur, wie wir sie auch aus der terrestrischen Massentierhaltung kennen.

Das lebendige Kochen von Krebstieren sollte zum Beispiel umgehend verboten werden und wird von der Mehrheit der Deutschen auch so unterstützt (4).

Ihre insgesamt so positive Einstellung zur Fischerei können wir daher nicht nachvollziehen. Die Lage für Fische und Meere ist nicht weniger dramatisch als die Lebensraumzerstörung und das Artensterben an Land (10).

Ernährung

Dass Sie die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) als Standard auch in öffentlichen Einrichtungen etablieren möchten, ist ein weiterer essenzieller Baustein Ihres Koalitionsvertrages. Das ist auch dringend nötig, immerhin konsumieren die Deutschen doppelt so viel Fleisch, wie es von der DGE empfohlen wird. Und dies nicht nur mit massiven Folgen für Tierwohl und Klima (13), sondern auch die Gesundheit der Menschen (11). Hier ist dringendes Handeln von der Politik unerlässlich, auch in Form von Bildung. Kaum ein Mensch in Deutschland weiß zum Beispiel, dass verarbeitetes rotes Fleisch bereits seit 2015 ein Karzinogen der Klasse eins ist (12). Die Politik muss sich hier klar für eine Ernährungswende starkmachen.

Wir freuen uns über die versprochene Stärkung pflanzlicher Alternativen und den Einsatz für die Zulassung von Innovationen wie alternativen Proteinquellen und Fleischersatzprodukten in der EU. Auch sollte man das Bewusstsein für all die vollwertigen pflanzlichen Lebensmittel stärken, die bereits existieren und viele gesundheitliche Vorteile bringen wie Hülsenfrüchte, Nüsse, Samen, Obst und Gemüse. Wie man diese kreativ und lecker zubereiten kann, könnte ebenfalls ein wichtiger Bildungsfaktor in unserer stark tierbasierten Ernährung sein.

Die Herausforderungen der kommenden Jahre sind gewaltig und vielfältig. Veränderungen unabdingbar. Wir hoffen auf eine engagierte politische Umsetzung der notwendigen Maßnahmen und wünschen dabei Mut, Kraft und Erfolg!

Mit freundlichen Grüßen

Julia Thielert

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V.

[nbsp]

Quellen

1: Oxford University, 2018, Reducing food’s environmental impacts through producers and consumers.[nbsp]https://scholar.google.com/scholar?hl=de[&]as_sdt=0%2C5[&]q=Reducing%20food%E2%80%99s%20environmental%20impacts%20through%20producers%20and%20consumers[&]btnG[&]fbclid=IwAR0eMvErBM3_qpUNAYipJ7nvlq8mLLW_GEGM1QHIzphN6oOAdrLDA0Z0hlY

2: Harvard Law School, Animal Law and Policy Program, 2019, Eating Away at Climate Change with negative Emissions. https://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:8uCgRpluy10J:https://animal.law.harvard.edu/wp-content/uploads/Eating-Away-at-Climate-Change-with-Negative-Emissions%25E2%2580%2593%25E2%2580%2593Harwatt-Hayek.pdf+[&]cd=1[&]hl=de[&]ct=clnk[&]gl=de

3: https://mixed.de/vr-zoo-in-china-peta-ist-begeistert/

4: Umfrage, die wir von PETA Deutschland in Auftrag gegeben haben und die mit rund 2.000 Befragten durch das Meinungsforschungsinstitut INSA im Oktober 2021 durchgeführt wurde. https://www.peta.de/neuigkeiten/tierschutz-koalition/

5: https://wildbeimwild.com/tierrechte/spanien-reduzierung-der-wildschweinbestaende-dank-impfung/22841/2018/11/25/

6: https://wildbeimwild.com/tierrechte/verhuetungsmittel-fuer-wildschweine/46139/2021/07/12/

7: Mehr Jagd macht Wildschweine früher reif. Wissenschaftliche Langzeitstudie zeigt: Jagd ist kontraproduktiv: https://www.abschaffung-der-jagd.de/downloads/uebersetzungderstudiepulsedresourcesandclimate.pdf

8: Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2020) Bundesweite Schadensstatistik. Abrufbar unter: https://www.dbb-wolf.de/wolfsmanagement/herdenschutz/schadensstatistik

9: Universität für Bodenkultur Wien (2019) Gutachterliche Stellungnahme zu den Auswirkungen von rückkehrenden Wölfen auf Landwirtschaft und traditionelle Weidehaltung, Freizeit- und Erholungswirtschaft, Jagd- und Forstwirtschaft sowie Biodiversität im Ostalpenraum. Abrufbar unter: https://boku.ac.at/fileadmin/data/H03000/H83000/H83200/Publikationen/BOKU_Berichte_zur_Wildtierforschung_23.pdf

10: https://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/artensterben-meere-koennten-bis-2048-leergefischt-sein-a-445889.html

11: https://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:c3cjvOdvnm0J:https://www.dge.de/uploads/media/DGE-Pressemeldung-aktuell-12-2012-Wie-isst-D-EB2012.pdf+[&]cd=3[&]hl=de[&]ct=clnk[&]gl=de

12: https://www.cancercouncil.com.au/1in3cancers/lifestyle-choices-and-cancer/red-meat-processed-meat-and-cancer/

13: https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/uno-bericht-fleischkonsum-ist-groesster-naturzerstoerer-a-0b441812-4ed4-44ca-91a9-a83dedca4dbc

[nbsp]

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich seit 1983 für die Rechte der Tiere einsetzt. Durch Öffentlichkeitsarbeit macht der Verein Tierleid für die Bevölkerung sichtbar und zeigt Alternativen auf. Seit 2016 sind die Menschen für Tierrechte einer der drei anerkannten Verbände für das TierschutzMitwirkungs- und Verbandsklagerecht in Baden-Württemberg

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Förderung betreuter Taubenschläge nach dem ,,Augsburger Modell" in Baden-Württemberg

Unsere Städte in Baden-Württemberg sind überfüllt mit hunderttausenden von Stadttauben, Teile der Bevölkerung fühlen sich belästigt, aber die betroffenen Kommunen und Vereine haben nicht die nötigen Mittel und ein nachhaltiges und erfolgreiches Taubenmanagement mit betreuten Tabenschlägen nach dem Augsburger Modell zu praktizieren. Mit Hilfe einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg könnte dieses große Problem gelöst werden. 

In regelmäßigen Abständen erreichen unseren Verein Bitten von Bürger*innen, sie bei der Umsetzung eines tierschutz-adäquaten Stadttaubenmanagements zu unterstützen. Einerseits sehen viele Gemeinden die Stadttaubensituation als Störfaktor, andererseits gibt es wenig Bereitschaft, da die Mittel fehlen, sich der Situation angemessen anzunehmen.

Dabei ist die einzige wirksame und tierschutzgerechte sowie auch tierschutzrechtlich akzeptable Methode, um Taubenpopulationen auf Dauer zu verkleinern bzw. auf einer überschaubaren Zahl zu halten die Einrichtung betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell an geeigneten Plätzen, an denen die Tiere mit artgerechtem Futter sowie Wasser versorgt und an den Ort gebunden werden (1). Dadurch nimmt die Präsenz der Futterschwärme in der Stadt ab. In den Taubenschlägen können unkompliziert die Eier gegen Gipsatrappen getauscht werden und es kann somit die Taubenpopulationkontrolliert werden indem sie zunächst verringert und dann auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird. 

Die bevorzugte Nahrung von (Stadt-)Tauben besteht hauptsächlich aus Körnern und Samen, die in den Städten kaum vorhanden sind. Stadttauben können Ähren nicht entspelzen, was verhindert, dass sie – wie landläufig fälschlicher Weise angenommen wird – zum “Feldern” ins Umland fliegen und wie Wildvögel auf Wiesen und auf Feldern Nahrung aufnehmen können. Somit haben die Tauben keine Möglichkeit, in Städten an artgerechtes Futter zu gelangen. Sie sind darauf angewiesen, sämtliche Abfälle der Menschen zu essen, die sie auffinden können. Dies führt auch zu einem vermehrten Absatz des flüssigen Hungerkots, in dessen Folge es zu einer vermehrten Verschmutzung der Innenstädte kommt, von der sich Teile der Bevölkerung belästigt fühlen. Werden die Tiere artgerecht gefüttert, kann diesbezüglich eine Verbesserung erreicht werden. Zudem fördern hohe Populationsdichten von Stadttauben das Auftreten von Taubenspezifischen Infektionskrankheiten– die zwar für den Menschen kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen, die Tiere jedoch schwächen und zu erheblichen Leiden bis hin zum Verenden führen können.

In vielen Kommunen existieren ordnungsrechtliche Fütterungsverbote, die nur bei vorhandenem Stadttaubenmanagement rechtskonform sind.

In betreuten Taubenschlägen bekommen die Tiere ausreichend artgerechtes Futter, zudem können sie dort Paare bilden und brüten. Ihre Eier werden gegen Attrappen aus Gips ausgetauscht, sodass die Tiere weiter an ihr Nest gebunden bleiben, aber keine Küken aufziehen werden.

Einem Gutachten (Arleth C., Hübel J.: Rechtsgutachten Stadttaubenschutz.) zufolge handelt es sich bei Stadttaubenum Fundtiere (2). Die heutigen Stadttauben sind die Nachfahren von einst ausgesetzten Haustieren. Diese Tiere sind nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, da der Mensch sie im Laufe der Domestizierung über Jahrtausende in seine Abhängigkeit züchtete. Daher haben Kommunen die Pflicht zur Lösung dieser dauerhaften menschengemachten tierschutzrechtlichen Herausforderung.

Trotzdem sind es meistens Privatpersonen, die die Kosten für die Anschaffung eines Taubenschlages (bspw. ein Bauwagen, Container o.ä.) und das Futter tragen. 

Beispielsweise stellt die Landestierschutzbeauftragte von Berlin, Frau Dr. Kathrin Hermann, zu diesem Zweck Gelder aus dem Berliner Haushalt zur Verfügung. Dieses kann von den Bezirken für den Bau von Pilot-Taubenschlägen abgerufen werden. Um die Mittel zielgerichtet einsetzen zu können, sollten folgende drei Anforderungen erfüllt sein:

1. EIn geeigneter Standort; 

2. die Sicherstellung der Betreuung des Taubenschlages; 

3. ein(e) Ansprechpartner*in innerhalb der Bezirksverwaltung.

 

Die Errichtung betreuter Taubenschlägen an geeigneten Standorten nach dem Augsburger Modell, in denen Tauben artgerechtes Futter angeboten und Eier durch Attrappen ausgetauscht werden, ist die einzig tierschutzgerechte und zu gleich die erfolgversprechendste und nachhaltigste Möglichkeit, die Stadttaubenpopulation deutlich zu verringern,  Tierleid zu vermeiden und die Kosten der Städte im Hinblick auf Reinigungs- und Vergrämungsmaßnahmen deutlich zu senken. Auch werden die Bürger*innen stark entlastet – die Bürgerbeschwerden entfallen. Der Bau von betreuten Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell wird auch vom Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen beschrieben: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019 (4), und wurde auch in den – mittlerweile veralteten – Empfehlungen des Landestierschutzbeirats Baden-Württemberg zur Regulierung der Taubenpopulation in Städten, herausgegeben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Jahr 2005, beschrieben.

 

Kosten für 1 Taubenschlag ca. 500 Tauben
Bau Taubenschlag inclusive Innenausstattung ca. 25.000,- €

Betreuungs- und Versorgungskosten jährlich ca. 15.000,- €

Bisher sind keine Fördermittel für gemeinnützige Taubenvereine und Kommunen im Haushalt des Landes vorgesehen. 

Zukünftig sollten, wie seit 2022 auch im Land Niedersachsen, Haushaltsmittel für die Errichtung und die Unterhaltung betreuter Taubenschläge bereitgestellt werden, die eingetragene Tierschutzorganisationen und Gemeinden in Baden-Württemberg unterstützen.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition, bitten Sie als zuständigen Minsister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz daher um Förderung dieser wichtigen Maßnahme zur Eindämmung der Taubenpopulationen in den Kommunen. 

Wir ersuchen dabei um die Förderung des Baus von betreuten Taubenschlägen nach dem Ausburger Modell, der Einrichtung von betreuten Futterplätzen für die noch nicht an einen Schlag gebundenen “noch-obdachlosen” Tauben oder für Areale, in denen ein Bedarf herrscht, jedoch Taubenschläge aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht einrichtbar sind, sowie die Übernahme der laufenden Kosten für die Betreibung, einschließlich der Pflege, ggf. tiermedizinischen Versorgung und des artgerechten Futters in den Taubenschlägen ebenso wie an den betreuten Futterplätzen.

Zudem fordern wir eine Verpflichtung aller Kommunen mit höherer Stadttaubendichte zur Errichtung von Taubenschlägen – bedarfsweise in Verbindung mit betreuten Futterplätzen – zur Populationskontrolle und Fütterung der Tiere, um das Leid der Tiere zu vermindern, öffentliche Kosten zu senken, Bürgerbeschwerden abzuwenden, und letztlich damit eine großflächige Populationskontrolle in Baden-Württemberg zu erreichen.

Diese Maßnahmen der Bestandskontrolle, artgerechten Fütterung sowie Unterbringung der Tauben gem. dem Augsburger Modell würden dazu beitragen, den “ethischen Tierschutz” in Baden-Württemberg zu verwirklichen. Dieser erlangte bereits vor über 20 Jahren mit Zweidrittelmehrheiten des Bundesrates und des Bundetags Verfassungsrang durch die Implementierung des “Staatsziels Tierschutz” in Artikel 20a Grundgesetz im Jahre 2002. Gemäß amtlicher Begründung des Bundestags trägt dies „dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung“ (5). „Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen.“ Die Staatszielbestimmung ruft insbesondere die Legislative und Exekutive dazu auf, die Belange und den Schutz der Tiere zu verwirklichen. Es geht beim Staatsziel Tierschutz um nicht weniger, als den Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden, Zerstörung ihrer Lebensräume und ihrer Achtung als unsere Mitgeschöpfe.

Ein auch für andere Bundesländer wegweisender Umgang mit den Stadttauben entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (einschlägig sind hier die Paragraphen 1, 2 und 17), sowie des ethischen Tierschutzes in Umsetzung der Staatszielbestimmung wäre zeitgemäß und Baden-Württemberg soll hier eine Vorreiterrolle einehmen und vorbildhaft für andere Bundesländer den ethischen Tierschutz verwirklichen.

 

Anhang

Definition Stadttauben

Sog. Stadttauben (Columba livia forma domestica) sind Nachkommen von Haustauben wie Brief-, Hochzeits- oder sonstige Zuchttauben, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Taubenschlag zurückgefunden und sich einer Stadttaubenpopulation angeschlossen haben. 
Tauben wurden früher als Nutztiere gehalten (als Fleisch-, Eier- und Düngerlieferanten oder als sog. Brieftauben zur Übermittlung von Nachrichten), als sie dann nicht mehr gebraucht wurden, wurden viele Taubenschläge geschlossen. Es handelt sich bei den Stadttauben somit nicht um Wildtiere, sondern um obdachlose Haustiere. Sie wurden über Jahrtausende vom Menschen domestiziert. Diese Domestikation ist nicht mehr umkehrbar(vgl. Rechtsgutachten von Dr. jur. Christian Arleth/Dr. med. vet. Jens Hübel, (2))

Augsburger Modell

99 % der Städte mit Taubenmanagement in Deutschland entscheiden sich für das nachgewiesen erfolgreiche Augsburger Modell. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch Zählung derausgetauschten Eier in einem Schlag, dem Sinken der Reinigungskosten auf privatem und öffentlichem Gelände und dem Ausbleiben von Beschwerden der Bürger und Gewerbetreibenden (Einzelhandel, Bäckereien, Gastronomen). Dies ist mit Abstand die erfolgreichste, effektivste, nachhaltigste, tierschutzkonformste und kostengünstigste Lösung für die Kommunen. 

Die Umsetzung des Konzepts basiert auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen und praktischen Erfahrungen von vielen verschiedenen Kommunen und wird als alleiniges Konzept vom zuständigen Ministerium in Baden-Württemberg empfohlen. 

Ziel des Augsburger Models ist die Reduktion der Population durch Eiaustausch. Sobald die Tauben – nach einer Phase des schrittweisen „Hineinlotsens“ der Tiere in den Taubenschlag – im Schlag angesiedelt sind, verbringen sie 80 % des Tages im Schlag und setzen somit den Hauptteil des Kotes im Schlag ab, der einfach und hygienisch entfernt werden kann. Die Tauben müssen nicht zur Nahrungssuche auf die Straßen und in die Fußgängerzonen. Die Fußgänger und die Gastronomie werden nicht mehr belästigt und die Reinigung der umliegenden Häuser und Straßen von Taubenkot entfällt.

Vorteile Taubenschlag, nach dem Augsburger Modell:

  • Durch den Eiertausch im Schlag wird eine Vermehrung der Tauben verhindert, die Population nimmt ab;
  • Tauben befinden sich 80 % des Tages im Schlag. Der Kot bleibt im Schlag und kann mühelos entfernt werden;
  • Tauben sitzen nur noch selten und vereinzelt auf den Dächern und Balkonen, sie sind auf öffentlichen Flächen, Märkten und den Außenflächen der Gastronomiebetriebe nicht mehr Nahrungs-suchend anzutreffen.
  • Das Leid der Tiere wird vermindert und deren Gesundheit und Wohlbefinden verbessert. (Vgl. dazu den Grundsatz des Tierschutzgesetzes in § 1 Satz 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. […]”)

 

Quellen

(1) Weyrather, A. (2021, Hrsg. Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.: Grundlagen für ein effizientes, tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement in deutschen (Groß)Städten. Eine Handreichung für die Praxis; https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-HB-Stadttaubenmanagement_web.pdf

(2) Arleth C., Hübel J. (2021): Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Hrsg.: Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskiminierung ,Hier kostenlos herunterladen.

(3) Landestierschutzbeauftragte Berlin: Bau von Pilot-Taubenschlägen in Berliner Bezirken, https://www.berlin.de/lb/tierschutz/tauben/artikel.1290446.php

(4) Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019. https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen_downloads/tiergesundheit-tierschutz-5295.html

 (5) Bundestags-Drucksache14/8860 vom 23.04.2002 https://dserver.bundestag.de/btd/14/088/1408860.pdf

 

Für die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung dieser Petition bedanken wir uns bei:

Dr. Norbert Alzmann, Biologe und Bioethiker

Antje Konz, Inhaberin der Firma VitaGood

Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg