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Heidelberg: Hölderlin-Gymnasium seziert Schweine im Unterricht – Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg schlägt Alternativen vor und erhält abweisende Antwort

Im Rahmen einer landesweiten Erhebung zum Sezieren im gymnasialen Unterricht, wurde Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg von Schüler*innen und der Elternschaft darüber informiert, dass am Hölderlin-Gymnasium Körperteile von Schweinen seziert werden. Daraufhin schrieb MfT BW an die Schulleitung und schlug Alternativen vor. Das Sekretariat antworte mit einer selbst geschriebenen Nachricht, die lautete: ,,Zurück an Absender”. Auf erneute Nachfrage, ob diese Nachricht ein Versehen war oder als generelles Desinteresse zu deuten sei, erfolgte keine Antwort. Auch auf die Nachfrage, ob dies auch die Meinung der Schulleitung darstellt, wurde nicht geantwortet.[nbsp]

Im Rahmen einer landesweiten Erhebung zum Sezieren im gymnasialen Unterricht, wurde Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg von Schüler*innen und der Elternschaft darüber informiert, dass am Hölderlin-Gymnasium Körperteile von Schweinen seziert werden. Daraufhin schrieb MfT BW an die Schulleitung und schlug Alternativen vor. Das Sekretariat antworte mit einer selbst geschriebenen Nachricht, die lautete: ,,Zurück an Absender”. Auf erneute Nachfrage, ob diese Nachricht ein Versehen war oder als generelles Desinteresse zu deuten sei, erfolgte keine Antwort. Auch auf die Nachfrage, ob dies auch die Meinung der Schulleitung darstellt, wurde nicht geantwortet.[nbsp]

Stuttgart, 6. Januar 2024.[nbsp]Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg versteht, dass es zu den Aufgaben der Biologielehrer*innen gehört, den Schüler*innen anatomische und physiologische Zusammenhänge begreifbar zu machen. Dafür sollten und müssen heutzutage aber keine Tiere mehr sterben. Selbst wenn es sich bei den Augen und Herzen um sogenannte „Schlachtabfälle“ handeln sollte, so wird den Schüler*innen leider fälschlicherweise auch vermittelt, dass es scheinbar in Ordnung ist, an Tieren herumzuexperimentieren und sie dann im Müll zu entsorgen – eine obsolete Sichtweise, die weder auf moderner Wissenschaft basiert, noch ethische Werte an die junge Generation vermittelt.

,,Wissenschaftler*innen haben uns gezeigt, dass Schweine und andere Tiere empfindungsfähige und soziale Lebewesen mit ureigensten Interessen sind, die wir berücksichtigen müssen. Beim Sezieren jedoch werden Tiere zu Objekten degradiert, die man nach Belieben töten und aufschneiden kann. Diese veraltete Denkweise verharmlost den Missbrauch von Tieren, inklusive des Einsatzes von Tieren im Biologieunterricht.,“ so Julia Thielert, M.Sc. Animal Welfare Science, Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg. ,,Die ethische Behandlung von Tieren wird in unserer Gesellschaft zunehmend eingefordert, auch auf Basis der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse. Damit wächst die Ablehnung des Einsatzes von Tieren in der Lehre, was sich in EU-Richtlinie 63/2010 zeigt, in welcher es heißt: “Tierversuche auf lange Sicht zu beenden und wenn möglich, alternative, tierfreie Methoden zum Einsatz kommen zu lassen“. Wir haben das Hölderlin-Gymnasium deshalb darum gebeten, seinen Schüler*innen moderne Werte zu vermitteln und auf tierfreie Alternativen umzusteigen. Dafür gibt es mittlerweile moderne und virtuelle Computerprogramme und Apps sowie lebensechte Modelle, wie zum Beispiel den SynFrog von SynDaver.“

Welchen wissenschaftlichen Nutzen soll ein Kind daraus ziehen, in ein Schweineauge zu sehen, das zuvor unendlich viel Leid erfahren hat? Schweine gehören neben Primaten zu den intelligentesten Säugetieren und übertreffen Hunde, Katzen und dreijährige Kinder. Sie erkennen sich im Spiegel, schlafen gemeinsam in Gruppennestern und sind sehr sozial und empathievoll.[nbsp]

Ein modernes Computerprogramm begeistert alle Kinder in einer Klasse, sodass niemand aus dem Unterricht geschickt wird und die Kinder viel besser lernen, wie ein Auge aufgebaut ist oder wie faszinierend ein Schweinekörper ist. Vielleicht kann ein virtuelles Programm auch Lerninhalte darüber vermitteln, auf was für vielfältige Arten Schweine Laute von sich geben und welche Rolle die Anatomie dabei spielt. Schweine kommunizieren immerhin mit über 20 verschiedenen Lauten. Beim Sezieren ist das unmöglich.

Im August 2023 stieß der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes eine historische Veränderung im Umgang mit unserer Umwelt und den Tieren an. In diesem Rahmen haben die Vereinten Nationen auch erstmalig den Tierschutz in einer rechtlich bindenden Menschenrechtskonvention erwähnt und das Recht von Kindern vor Gewalt an Tieren geschützt zu werden:“[…] Children must be protected from all forms of physical and psychological violence and from exposure to violence, such as domestic violence or violence inflicted on animals.” (1) Die Mitgliedsstaaten müssen nun alles in ihrer Macht Stehende tun, damit Kinder keiner Gewalt an Tieren ausgesetzt sind. Studien belegen zudem, dass Kinder durch das Erleben von Gewalt an Tieren in ihrem Empathievermögen negativ beeinflusst werden und Tierleid im Laufe der Zeit zunehmend gleichgültig gegenüberstehen.

Das Wichtigste, dass Schüler*innen aus dem naturwissenschaftlichen Unterricht mitnehmen sollten, ist es, jedes Leben zu achten und zu lernen, mit tierfreien Methoden zu forschen. Bei dem Finden geeigneter Methoden bot Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg seine Unterstützung an. Umso unverständlicher ist die schroffe Antwort einer Bildungseinrichtung, welche sich ja eigentlich um eine umfassende Persönlichkeitsentwicklung seiner Schüler*innen sorgen müsste.[nbsp]

-Ende-

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Quelle

  1. https://www.ohchr.org/en/documents/general-comments-and-recommendations/general-commentno-26-2023-childrens-rights-and

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Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich seit 1983 für den Schutz und die Rechte der Tiere einsetzt. Durch Öffentlichkeitsarbeit macht der Verein Tierleid für die Bevölkerung sichtbar und zeigt Alternativen auf. Menschen für Tierrechte ist Mitglied im Landestierschutzbeirat Baden-Württemberg und seit 2016 sind die Menschen für Tierrechte einer der drei anerkannten Verbände für das Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht im Tierschutz (TierSchMVG).[nbsp]

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Pressekontakt:

Julia Thielert

M.Sc. Animal Welfare Science

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V.

Bürozeiten:

Mo bis Fr von 09:30 – 13:30 Uhr

Tel: 0159/ 0611 0596

j.thielert@tierrechte-bw.de

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Förderung betreuter Taubenschläge nach dem ,,Augsburger Modell" in Baden-Württemberg

Unsere Städte in Baden-Württemberg sind überfüllt mit hunderttausenden von Stadttauben, Teile der Bevölkerung fühlen sich belästigt, aber die betroffenen Kommunen und Vereine haben nicht die nötigen Mittel und ein nachhaltiges und erfolgreiches Taubenmanagement mit betreuten Tabenschlägen nach dem Augsburger Modell zu praktizieren. Mit Hilfe einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg könnte dieses große Problem gelöst werden. 

In regelmäßigen Abständen erreichen unseren Verein Bitten von Bürger*innen, sie bei der Umsetzung eines tierschutz-adäquaten Stadttaubenmanagements zu unterstützen. Einerseits sehen viele Gemeinden die Stadttaubensituation als Störfaktor, andererseits gibt es wenig Bereitschaft, da die Mittel fehlen, sich der Situation angemessen anzunehmen.

Dabei ist die einzige wirksame und tierschutzgerechte sowie auch tierschutzrechtlich akzeptable Methode, um Taubenpopulationen auf Dauer zu verkleinern bzw. auf einer überschaubaren Zahl zu halten die Einrichtung betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell an geeigneten Plätzen, an denen die Tiere mit artgerechtem Futter sowie Wasser versorgt und an den Ort gebunden werden (1). Dadurch nimmt die Präsenz der Futterschwärme in der Stadt ab. In den Taubenschlägen können unkompliziert die Eier gegen Gipsatrappen getauscht werden und es kann somit die Taubenpopulationkontrolliert werden indem sie zunächst verringert und dann auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird. 

Die bevorzugte Nahrung von (Stadt-)Tauben besteht hauptsächlich aus Körnern und Samen, die in den Städten kaum vorhanden sind. Stadttauben können Ähren nicht entspelzen, was verhindert, dass sie – wie landläufig fälschlicher Weise angenommen wird – zum “Feldern” ins Umland fliegen und wie Wildvögel auf Wiesen und auf Feldern Nahrung aufnehmen können. Somit haben die Tauben keine Möglichkeit, in Städten an artgerechtes Futter zu gelangen. Sie sind darauf angewiesen, sämtliche Abfälle der Menschen zu essen, die sie auffinden können. Dies führt auch zu einem vermehrten Absatz des flüssigen Hungerkots, in dessen Folge es zu einer vermehrten Verschmutzung der Innenstädte kommt, von der sich Teile der Bevölkerung belästigt fühlen. Werden die Tiere artgerecht gefüttert, kann diesbezüglich eine Verbesserung erreicht werden. Zudem fördern hohe Populationsdichten von Stadttauben das Auftreten von Taubenspezifischen Infektionskrankheiten– die zwar für den Menschen kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen, die Tiere jedoch schwächen und zu erheblichen Leiden bis hin zum Verenden führen können.

In vielen Kommunen existieren ordnungsrechtliche Fütterungsverbote, die nur bei vorhandenem Stadttaubenmanagement rechtskonform sind.

In betreuten Taubenschlägen bekommen die Tiere ausreichend artgerechtes Futter, zudem können sie dort Paare bilden und brüten. Ihre Eier werden gegen Attrappen aus Gips ausgetauscht, sodass die Tiere weiter an ihr Nest gebunden bleiben, aber keine Küken aufziehen werden.

Einem Gutachten (Arleth C., Hübel J.: Rechtsgutachten Stadttaubenschutz.) zufolge handelt es sich bei Stadttaubenum Fundtiere (2). Die heutigen Stadttauben sind die Nachfahren von einst ausgesetzten Haustieren. Diese Tiere sind nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, da der Mensch sie im Laufe der Domestizierung über Jahrtausende in seine Abhängigkeit züchtete. Daher haben Kommunen die Pflicht zur Lösung dieser dauerhaften menschengemachten tierschutzrechtlichen Herausforderung.

Trotzdem sind es meistens Privatpersonen, die die Kosten für die Anschaffung eines Taubenschlages (bspw. ein Bauwagen, Container o.ä.) und das Futter tragen. 

Beispielsweise stellt die Landestierschutzbeauftragte von Berlin, Frau Dr. Kathrin Hermann, zu diesem Zweck Gelder aus dem Berliner Haushalt zur Verfügung. Dieses kann von den Bezirken für den Bau von Pilot-Taubenschlägen abgerufen werden. Um die Mittel zielgerichtet einsetzen zu können, sollten folgende drei Anforderungen erfüllt sein:

1. EIn geeigneter Standort; 

2. die Sicherstellung der Betreuung des Taubenschlages; 

3. ein(e) Ansprechpartner*in innerhalb der Bezirksverwaltung.

 

Die Errichtung betreuter Taubenschlägen an geeigneten Standorten nach dem Augsburger Modell, in denen Tauben artgerechtes Futter angeboten und Eier durch Attrappen ausgetauscht werden, ist die einzig tierschutzgerechte und zu gleich die erfolgversprechendste und nachhaltigste Möglichkeit, die Stadttaubenpopulation deutlich zu verringern,  Tierleid zu vermeiden und die Kosten der Städte im Hinblick auf Reinigungs- und Vergrämungsmaßnahmen deutlich zu senken. Auch werden die Bürger*innen stark entlastet – die Bürgerbeschwerden entfallen. Der Bau von betreuten Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell wird auch vom Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen beschrieben: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019 (4), und wurde auch in den – mittlerweile veralteten – Empfehlungen des Landestierschutzbeirats Baden-Württemberg zur Regulierung der Taubenpopulation in Städten, herausgegeben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Jahr 2005, beschrieben.

 

Kosten für 1 Taubenschlag ca. 500 Tauben
Bau Taubenschlag inclusive Innenausstattung ca. 25.000,- €

Betreuungs- und Versorgungskosten jährlich ca. 15.000,- €

Bisher sind keine Fördermittel für gemeinnützige Taubenvereine und Kommunen im Haushalt des Landes vorgesehen. 

Zukünftig sollten, wie seit 2022 auch im Land Niedersachsen, Haushaltsmittel für die Errichtung und die Unterhaltung betreuter Taubenschläge bereitgestellt werden, die eingetragene Tierschutzorganisationen und Gemeinden in Baden-Württemberg unterstützen.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition, bitten Sie als zuständigen Minsister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz daher um Förderung dieser wichtigen Maßnahme zur Eindämmung der Taubenpopulationen in den Kommunen. 

Wir ersuchen dabei um die Förderung des Baus von betreuten Taubenschlägen nach dem Ausburger Modell, der Einrichtung von betreuten Futterplätzen für die noch nicht an einen Schlag gebundenen “noch-obdachlosen” Tauben oder für Areale, in denen ein Bedarf herrscht, jedoch Taubenschläge aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht einrichtbar sind, sowie die Übernahme der laufenden Kosten für die Betreibung, einschließlich der Pflege, ggf. tiermedizinischen Versorgung und des artgerechten Futters in den Taubenschlägen ebenso wie an den betreuten Futterplätzen.

Zudem fordern wir eine Verpflichtung aller Kommunen mit höherer Stadttaubendichte zur Errichtung von Taubenschlägen – bedarfsweise in Verbindung mit betreuten Futterplätzen – zur Populationskontrolle und Fütterung der Tiere, um das Leid der Tiere zu vermindern, öffentliche Kosten zu senken, Bürgerbeschwerden abzuwenden, und letztlich damit eine großflächige Populationskontrolle in Baden-Württemberg zu erreichen.

Diese Maßnahmen der Bestandskontrolle, artgerechten Fütterung sowie Unterbringung der Tauben gem. dem Augsburger Modell würden dazu beitragen, den “ethischen Tierschutz” in Baden-Württemberg zu verwirklichen. Dieser erlangte bereits vor über 20 Jahren mit Zweidrittelmehrheiten des Bundesrates und des Bundetags Verfassungsrang durch die Implementierung des “Staatsziels Tierschutz” in Artikel 20a Grundgesetz im Jahre 2002. Gemäß amtlicher Begründung des Bundestags trägt dies „dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung“ (5). „Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen.“ Die Staatszielbestimmung ruft insbesondere die Legislative und Exekutive dazu auf, die Belange und den Schutz der Tiere zu verwirklichen. Es geht beim Staatsziel Tierschutz um nicht weniger, als den Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden, Zerstörung ihrer Lebensräume und ihrer Achtung als unsere Mitgeschöpfe.

Ein auch für andere Bundesländer wegweisender Umgang mit den Stadttauben entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (einschlägig sind hier die Paragraphen 1, 2 und 17), sowie des ethischen Tierschutzes in Umsetzung der Staatszielbestimmung wäre zeitgemäß und Baden-Württemberg soll hier eine Vorreiterrolle einehmen und vorbildhaft für andere Bundesländer den ethischen Tierschutz verwirklichen.

 

Anhang

Definition Stadttauben

Sog. Stadttauben (Columba livia forma domestica) sind Nachkommen von Haustauben wie Brief-, Hochzeits- oder sonstige Zuchttauben, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Taubenschlag zurückgefunden und sich einer Stadttaubenpopulation angeschlossen haben. 
Tauben wurden früher als Nutztiere gehalten (als Fleisch-, Eier- und Düngerlieferanten oder als sog. Brieftauben zur Übermittlung von Nachrichten), als sie dann nicht mehr gebraucht wurden, wurden viele Taubenschläge geschlossen. Es handelt sich bei den Stadttauben somit nicht um Wildtiere, sondern um obdachlose Haustiere. Sie wurden über Jahrtausende vom Menschen domestiziert. Diese Domestikation ist nicht mehr umkehrbar(vgl. Rechtsgutachten von Dr. jur. Christian Arleth/Dr. med. vet. Jens Hübel, (2))

Augsburger Modell

99 % der Städte mit Taubenmanagement in Deutschland entscheiden sich für das nachgewiesen erfolgreiche Augsburger Modell. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch Zählung derausgetauschten Eier in einem Schlag, dem Sinken der Reinigungskosten auf privatem und öffentlichem Gelände und dem Ausbleiben von Beschwerden der Bürger und Gewerbetreibenden (Einzelhandel, Bäckereien, Gastronomen). Dies ist mit Abstand die erfolgreichste, effektivste, nachhaltigste, tierschutzkonformste und kostengünstigste Lösung für die Kommunen. 

Die Umsetzung des Konzepts basiert auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen und praktischen Erfahrungen von vielen verschiedenen Kommunen und wird als alleiniges Konzept vom zuständigen Ministerium in Baden-Württemberg empfohlen. 

Ziel des Augsburger Models ist die Reduktion der Population durch Eiaustausch. Sobald die Tauben – nach einer Phase des schrittweisen „Hineinlotsens“ der Tiere in den Taubenschlag – im Schlag angesiedelt sind, verbringen sie 80 % des Tages im Schlag und setzen somit den Hauptteil des Kotes im Schlag ab, der einfach und hygienisch entfernt werden kann. Die Tauben müssen nicht zur Nahrungssuche auf die Straßen und in die Fußgängerzonen. Die Fußgänger und die Gastronomie werden nicht mehr belästigt und die Reinigung der umliegenden Häuser und Straßen von Taubenkot entfällt.

Vorteile Taubenschlag, nach dem Augsburger Modell:

  • Durch den Eiertausch im Schlag wird eine Vermehrung der Tauben verhindert, die Population nimmt ab;
  • Tauben befinden sich 80 % des Tages im Schlag. Der Kot bleibt im Schlag und kann mühelos entfernt werden;
  • Tauben sitzen nur noch selten und vereinzelt auf den Dächern und Balkonen, sie sind auf öffentlichen Flächen, Märkten und den Außenflächen der Gastronomiebetriebe nicht mehr Nahrungs-suchend anzutreffen.
  • Das Leid der Tiere wird vermindert und deren Gesundheit und Wohlbefinden verbessert. (Vgl. dazu den Grundsatz des Tierschutzgesetzes in § 1 Satz 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. […]”)

 

Quellen

(1) Weyrather, A. (2021, Hrsg. Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.: Grundlagen für ein effizientes, tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement in deutschen (Groß)Städten. Eine Handreichung für die Praxis; https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-HB-Stadttaubenmanagement_web.pdf

(2) Arleth C., Hübel J. (2021): Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Hrsg.: Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskiminierung ,Hier kostenlos herunterladen.

(3) Landestierschutzbeauftragte Berlin: Bau von Pilot-Taubenschlägen in Berliner Bezirken, https://www.berlin.de/lb/tierschutz/tauben/artikel.1290446.php

(4) Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019. https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen_downloads/tiergesundheit-tierschutz-5295.html

 (5) Bundestags-Drucksache14/8860 vom 23.04.2002 https://dserver.bundestag.de/btd/14/088/1408860.pdf

 

Für die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung dieser Petition bedanken wir uns bei:

Dr. Norbert Alzmann, Biologe und Bioethiker

Antje Konz, Inhaberin der Firma VitaGood

Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg