Unterstützen Sie unsere Arbeit und werden Sie Mitglied!

Achern: Verdacht auf eingeschlossene Stadttauben unter Photovoltaikanlage Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg kontaktiert Veterinäramt

[nbsp]

Stuttgart, 05. Juni 2024.

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg wurde über einen dubiosen Vorfall in Achern informiert, der im Gesamtbild Grund zur Sorge gibt, dass Stadttauben unter einer Photovoltaikanlage eingeschlossen wurden. Am 29. Mai wurde um 14:07 Uhr die Taubenhilfe Achern von der örtlichen Feuerwehr angerufen. Die Feuerwehr hatte zwei Taubenküken und bat die Taubenhilfe Achern um Hilfe. Auf Nachfrage, wie die Feuerwehr zu diesen Küken kam, erfuhr die Taubenhilfe, dass die Dame, welche im Gebäude der Blumenstraße 1 in 7785 Achern wohnt, diese in ihrem Eingang zum Keller vorgefunden hatte. Sie meinte, dass Arbeiten am 28. und 29. Mai an der Photovoltaikanlage am Haus nebenan – Blumenstraße 3 in 77855 Achern – durchgeführt wurden und vielleicht die Tiere aus „dem Nest gefallen“ sind. Das ist aber unmöglich, da die Tiere unverletzt waren. Das Veterinäramt zeigt bis heute keine Reaktion. Weder gegenüber der Taubenhilfe Achern, noch gegenüber Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg.

Stuttgart, 05. Juni 2024.

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg wurde über einen dubiosen Vorfall in Achern informiert, der im Gesamtbild Grund zur Sorge gibt, dass Stadttauben unter einer Photovoltaikanlage eingeschlossen wurden. Am 29. Mai wurde um 14:07 Uhr die Taubenhilfe Achern von der örtlichen Feuerwehr angerufen. Die Feuerwehr hatte zwei Taubenküken und bat die Taubenhilfe Achern um Hilfe. Auf Nachfrage, wie die Feuerwehr zu diesen Küken kam, erfuhr die Taubenhilfe, dass die Dame, welche im Gebäude der Blumenstraße 1 in 7785 Achern wohnt, diese in ihrem Eingang zum Keller vorgefunden hatte. Sie meinte, dass Arbeiten am 28. und 29. Mai an der Photovoltaikanlage am Haus nebenan – Blumenstraße 3 in 77855 Achern – durchgeführt wurden und vielleicht die Tiere aus „dem Nest gefallen“ sind. Das ist aber unmöglich, da die Tiere unverletzt waren. Das Veterinäramt zeigt bis heute keine Reaktion. Weder gegenüber der Taubenhilfe Achern, noch gegenüber Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg.

Die beiden Küken (Stadttauben) wurden ca. eine halbe Stunde nach dem Anruf der Feuerwehr abgeholt. Diese sind ungefähr 2,5 Wochen alt und nicht in der Lage selbstständig zu essen. Sie werden also eigentlich noch von den Eltern versorgt.

Nachdem die Küken abgeholt wurden, welche zu diesem Zeitpunkt bereits einen ganzen Tag unversorgt waren, war die Taubenhilfe Achern mit zwei Leuten vor Ort, um nachzuschauen, ob sich noch weitere Tiere in Not befinden.

Der Kellereingang (Blumenstraße 1), aus welchem die Küken geborgen wurden, liegt mindestens 10 Meter vom Gebäude, auf welchem Dacharbeiten (Blumenstraße 3) ausgeführt wurden, entfernt.

Die Tiere sind dort abgelegt worden, von selbst konnten sie dort nicht hinkommen.

Eine der Solaranlagen ist verschlossen bzw. die Vermutung liegt nahe, dass diese am 28. und 29. Mai verschlossen wurde und die Küken im Kellereingang nebenan abgelegt wurden. Ein Sturz vom Dach kann ausgeschlossen werden, dann hätten die Tiere Verletzungen oder Knochenbrüche erlitten.

Da mehrere Stadttauben versuchten unter die geschlossene Solar- oder Photovoltaikanlage zu gelangen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich hier noch Tiere unter der Anlage befinden. Das Dach ist sehr hoch und es ist nicht möglich, von der Straße bzw. von unten etwas zu erkennen, zumal die Anlage nicht mit Gittern oder Ähnlichem, sondern mit Balken oder Platten (welches keine Durchsicht ermöglicht) verschlossen wurde.

Aufgrund der Tatsache, dass die Küken vorsätzlich aus einem Nest entfernt wurden (was eine Straftat darstellt), kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Gesetzesverstöße gegen das Tierschutzrecht vorliegen.

Die Taubenhilfe Achern hat die Polizei hinzugerufen, welche sehr schnell gekommen sind. Während die Taubenhilfe auf die Polizei gewartet hat, konnte ein Hausbewohner Arbeiten auf dem Dach des 28. und 29. Mai bestätigen, allerdings konnte er keine näheren Angaben hierzu machen. Der Hausbesitzer wäre nicht erreichbar und im Urlaub.

Die Polizei hatte sich ein Bild vor Ort gemacht und war sehr bemüht. Sie hat Fotos von den Küken und dem Dach gemacht und mit Herrn Klinger vom Ordnungsamt telefoniert. Dieser hat sich nach Aussage von Herrn Pfeifer von der Polizei mit dem Veterinäramt in Verbindung gesetzt. Das Veterinäramt hat Herrn Klinger gegenüber die Aussage getätigt, Stadttauben stehen nicht unter Naturschutz und es seien Wildtiere. Es wäre unverhältnismäßig die Öffnung der Solaranlage anzuordnen, weil nicht bewiesen werden kann, dass sich darunter weitere Stadttauben befinden.

Es ist korrekt, dass dies nicht bewiesen werden kann. Allerdings kann dies genauso wenig ausgeschlossen werden. Und da bereits zwei Küken auf dem Grundstück nebenan „entsorgt“ wurden, ist die Befürchtung, dass eventuell weitere tierquälerischen Handlungen vollzogen wurden bzw. gegen geltendes Recht verstoßen wurde, sehr gut möglich bzw. sogar naheliegend.

Es ist nicht korrekt, dass Stadttauben Wildtiere sind – es handelt sich bei Stadttauben um verwilderte Haustiere. Diese stammen von der Felsentaube ab und wurden durch Zucht durch den Menschen genetisch verändert und domestiziert.

Es ist sehr erschreckend, dass ein offensichtlich entferntes Nest bzw. Küken, welche offensichtlich aus dem Nest entfernt und entsorgt wurden, zu keinerlei Reaktion oder Handlungsbereitschaft bewegt. Das Entfernen von Nestern ist generell eine Straftat und ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz – vollkommen egal, ob es sich um Haustiere (Stadttauben) oder Wildvögel jeglicher Art handelt.

Gleich im Anschluss nach den Vorortgesprächen mit der Polizei ließ die Taubenhilfe Achern vom Tierarzt dokumentieren, dass die Tiere einen ganzen Tag lang nicht versorgt wurden, was belegt, dass diese Tiere bereits am 28. Mai bei den Dacharbeiten entsorgt wurden.

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg hat das Veterinäramt ausdrücklich gebeten, vor Ort eine Begehung durchzuführen und die Anlage bei geringstem Zweifel öffnen zu lassen. Außerdem sollte geklärt werden, welche Firma die Verschließung der Anlage durchgeführt hat und wie es zu den abgelegten Taubenküken kommen konnte. Genauso wie bei der Taubenhilfe Achern folgte bisher keine Reaktion.

Hier geht es zum Brief an das Veterinäramt: https://www.tierrechte-bw.de/index.php/verdacht-auf-eingeschlossene-stadttauben-unter-photovoltaikanlage.html

[nbsp]

Wichtiger Hinweis

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg bittet darum, den Vereinsnamen entweder komplett auszuschreiben oder, falls eine Kurzform gewünscht ist, ,,MfT BW” zu verwenden. Bitte kürzen Sie unseren Namen nicht, indem Sie nur ,,Menschen für Tierrechte” schreiben. ,,Menschen für Tierrechte” heißt der Bundesverband und dieser arbeitet komplett unabhängig von Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg. Man zitiert damit die Pressemeldung an einen falschen Verein.

Über Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich seit 1983 für den Schutz und die Rechte der Tiere einsetzt. Durch Öffentlichkeitsarbeit macht der Verein Tierleid für die Bevölkerung sichtbar und zeigt Alternativen auf. Menschen für Tierrechte ist Mitglied im Landestierschutzbeirat Baden-Württemberg und seit 2016 sind die Menschen für Tierrechte einer der drei anerkannten Verbände für das Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht im Tierschutz (TierSchMVG).

Pressekontakt

Julia Thielert

M.Sc. Animal Welfare Science

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V.

Bürozeiten:

Mo bis Fr von 09:30 – 13:30 Uhr

Tel: 0159 / 0611 0596

j.thielert@tierrechte-bw.de

Teile diesen Beitrag:

Ähnliche Beiträge

Verpasse keine Tierrechte News mehr!

Abonniere unseren Newsletter und bleibe auf dem Laufenden

Förderung betreuter Taubenschläge nach dem ,,Augsburger Modell" in Baden-Württemberg

Unsere Städte in Baden-Württemberg sind überfüllt mit hunderttausenden von Stadttauben, Teile der Bevölkerung fühlen sich belästigt, aber die betroffenen Kommunen und Vereine haben nicht die nötigen Mittel und ein nachhaltiges und erfolgreiches Taubenmanagement mit betreuten Tabenschlägen nach dem Augsburger Modell zu praktizieren. Mit Hilfe einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg könnte dieses große Problem gelöst werden. 

In regelmäßigen Abständen erreichen unseren Verein Bitten von Bürger*innen, sie bei der Umsetzung eines tierschutz-adäquaten Stadttaubenmanagements zu unterstützen. Einerseits sehen viele Gemeinden die Stadttaubensituation als Störfaktor, andererseits gibt es wenig Bereitschaft, da die Mittel fehlen, sich der Situation angemessen anzunehmen.

Dabei ist die einzige wirksame und tierschutzgerechte sowie auch tierschutzrechtlich akzeptable Methode, um Taubenpopulationen auf Dauer zu verkleinern bzw. auf einer überschaubaren Zahl zu halten die Einrichtung betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell an geeigneten Plätzen, an denen die Tiere mit artgerechtem Futter sowie Wasser versorgt und an den Ort gebunden werden (1). Dadurch nimmt die Präsenz der Futterschwärme in der Stadt ab. In den Taubenschlägen können unkompliziert die Eier gegen Gipsatrappen getauscht werden und es kann somit die Taubenpopulationkontrolliert werden indem sie zunächst verringert und dann auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird. 

Die bevorzugte Nahrung von (Stadt-)Tauben besteht hauptsächlich aus Körnern und Samen, die in den Städten kaum vorhanden sind. Stadttauben können Ähren nicht entspelzen, was verhindert, dass sie – wie landläufig fälschlicher Weise angenommen wird – zum “Feldern” ins Umland fliegen und wie Wildvögel auf Wiesen und auf Feldern Nahrung aufnehmen können. Somit haben die Tauben keine Möglichkeit, in Städten an artgerechtes Futter zu gelangen. Sie sind darauf angewiesen, sämtliche Abfälle der Menschen zu essen, die sie auffinden können. Dies führt auch zu einem vermehrten Absatz des flüssigen Hungerkots, in dessen Folge es zu einer vermehrten Verschmutzung der Innenstädte kommt, von der sich Teile der Bevölkerung belästigt fühlen. Werden die Tiere artgerecht gefüttert, kann diesbezüglich eine Verbesserung erreicht werden. Zudem fördern hohe Populationsdichten von Stadttauben das Auftreten von Taubenspezifischen Infektionskrankheiten– die zwar für den Menschen kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen, die Tiere jedoch schwächen und zu erheblichen Leiden bis hin zum Verenden führen können.

In vielen Kommunen existieren ordnungsrechtliche Fütterungsverbote, die nur bei vorhandenem Stadttaubenmanagement rechtskonform sind.

In betreuten Taubenschlägen bekommen die Tiere ausreichend artgerechtes Futter, zudem können sie dort Paare bilden und brüten. Ihre Eier werden gegen Attrappen aus Gips ausgetauscht, sodass die Tiere weiter an ihr Nest gebunden bleiben, aber keine Küken aufziehen werden.

Einem Gutachten (Arleth C., Hübel J.: Rechtsgutachten Stadttaubenschutz.) zufolge handelt es sich bei Stadttaubenum Fundtiere (2). Die heutigen Stadttauben sind die Nachfahren von einst ausgesetzten Haustieren. Diese Tiere sind nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, da der Mensch sie im Laufe der Domestizierung über Jahrtausende in seine Abhängigkeit züchtete. Daher haben Kommunen die Pflicht zur Lösung dieser dauerhaften menschengemachten tierschutzrechtlichen Herausforderung.

Trotzdem sind es meistens Privatpersonen, die die Kosten für die Anschaffung eines Taubenschlages (bspw. ein Bauwagen, Container o.ä.) und das Futter tragen. 

Beispielsweise stellt die Landestierschutzbeauftragte von Berlin, Frau Dr. Kathrin Hermann, zu diesem Zweck Gelder aus dem Berliner Haushalt zur Verfügung. Dieses kann von den Bezirken für den Bau von Pilot-Taubenschlägen abgerufen werden. Um die Mittel zielgerichtet einsetzen zu können, sollten folgende drei Anforderungen erfüllt sein:

1. EIn geeigneter Standort; 

2. die Sicherstellung der Betreuung des Taubenschlages; 

3. ein(e) Ansprechpartner*in innerhalb der Bezirksverwaltung.

 

Die Errichtung betreuter Taubenschlägen an geeigneten Standorten nach dem Augsburger Modell, in denen Tauben artgerechtes Futter angeboten und Eier durch Attrappen ausgetauscht werden, ist die einzig tierschutzgerechte und zu gleich die erfolgversprechendste und nachhaltigste Möglichkeit, die Stadttaubenpopulation deutlich zu verringern,  Tierleid zu vermeiden und die Kosten der Städte im Hinblick auf Reinigungs- und Vergrämungsmaßnahmen deutlich zu senken. Auch werden die Bürger*innen stark entlastet – die Bürgerbeschwerden entfallen. Der Bau von betreuten Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell wird auch vom Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen beschrieben: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019 (4), und wurde auch in den – mittlerweile veralteten – Empfehlungen des Landestierschutzbeirats Baden-Württemberg zur Regulierung der Taubenpopulation in Städten, herausgegeben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Jahr 2005, beschrieben.

 

Kosten für 1 Taubenschlag ca. 500 Tauben
Bau Taubenschlag inclusive Innenausstattung ca. 25.000,- €

Betreuungs- und Versorgungskosten jährlich ca. 15.000,- €

Bisher sind keine Fördermittel für gemeinnützige Taubenvereine und Kommunen im Haushalt des Landes vorgesehen. 

Zukünftig sollten, wie seit 2022 auch im Land Niedersachsen, Haushaltsmittel für die Errichtung und die Unterhaltung betreuter Taubenschläge bereitgestellt werden, die eingetragene Tierschutzorganisationen und Gemeinden in Baden-Württemberg unterstützen.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition, bitten Sie als zuständigen Minsister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz daher um Förderung dieser wichtigen Maßnahme zur Eindämmung der Taubenpopulationen in den Kommunen. 

Wir ersuchen dabei um die Förderung des Baus von betreuten Taubenschlägen nach dem Ausburger Modell, der Einrichtung von betreuten Futterplätzen für die noch nicht an einen Schlag gebundenen “noch-obdachlosen” Tauben oder für Areale, in denen ein Bedarf herrscht, jedoch Taubenschläge aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht einrichtbar sind, sowie die Übernahme der laufenden Kosten für die Betreibung, einschließlich der Pflege, ggf. tiermedizinischen Versorgung und des artgerechten Futters in den Taubenschlägen ebenso wie an den betreuten Futterplätzen.

Zudem fordern wir eine Verpflichtung aller Kommunen mit höherer Stadttaubendichte zur Errichtung von Taubenschlägen – bedarfsweise in Verbindung mit betreuten Futterplätzen – zur Populationskontrolle und Fütterung der Tiere, um das Leid der Tiere zu vermindern, öffentliche Kosten zu senken, Bürgerbeschwerden abzuwenden, und letztlich damit eine großflächige Populationskontrolle in Baden-Württemberg zu erreichen.

Diese Maßnahmen der Bestandskontrolle, artgerechten Fütterung sowie Unterbringung der Tauben gem. dem Augsburger Modell würden dazu beitragen, den “ethischen Tierschutz” in Baden-Württemberg zu verwirklichen. Dieser erlangte bereits vor über 20 Jahren mit Zweidrittelmehrheiten des Bundesrates und des Bundetags Verfassungsrang durch die Implementierung des “Staatsziels Tierschutz” in Artikel 20a Grundgesetz im Jahre 2002. Gemäß amtlicher Begründung des Bundestags trägt dies „dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung“ (5). „Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen.“ Die Staatszielbestimmung ruft insbesondere die Legislative und Exekutive dazu auf, die Belange und den Schutz der Tiere zu verwirklichen. Es geht beim Staatsziel Tierschutz um nicht weniger, als den Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden, Zerstörung ihrer Lebensräume und ihrer Achtung als unsere Mitgeschöpfe.

Ein auch für andere Bundesländer wegweisender Umgang mit den Stadttauben entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (einschlägig sind hier die Paragraphen 1, 2 und 17), sowie des ethischen Tierschutzes in Umsetzung der Staatszielbestimmung wäre zeitgemäß und Baden-Württemberg soll hier eine Vorreiterrolle einehmen und vorbildhaft für andere Bundesländer den ethischen Tierschutz verwirklichen.

 

Anhang

Definition Stadttauben

Sog. Stadttauben (Columba livia forma domestica) sind Nachkommen von Haustauben wie Brief-, Hochzeits- oder sonstige Zuchttauben, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Taubenschlag zurückgefunden und sich einer Stadttaubenpopulation angeschlossen haben. 
Tauben wurden früher als Nutztiere gehalten (als Fleisch-, Eier- und Düngerlieferanten oder als sog. Brieftauben zur Übermittlung von Nachrichten), als sie dann nicht mehr gebraucht wurden, wurden viele Taubenschläge geschlossen. Es handelt sich bei den Stadttauben somit nicht um Wildtiere, sondern um obdachlose Haustiere. Sie wurden über Jahrtausende vom Menschen domestiziert. Diese Domestikation ist nicht mehr umkehrbar(vgl. Rechtsgutachten von Dr. jur. Christian Arleth/Dr. med. vet. Jens Hübel, (2))

Augsburger Modell

99 % der Städte mit Taubenmanagement in Deutschland entscheiden sich für das nachgewiesen erfolgreiche Augsburger Modell. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch Zählung derausgetauschten Eier in einem Schlag, dem Sinken der Reinigungskosten auf privatem und öffentlichem Gelände und dem Ausbleiben von Beschwerden der Bürger und Gewerbetreibenden (Einzelhandel, Bäckereien, Gastronomen). Dies ist mit Abstand die erfolgreichste, effektivste, nachhaltigste, tierschutzkonformste und kostengünstigste Lösung für die Kommunen. 

Die Umsetzung des Konzepts basiert auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen und praktischen Erfahrungen von vielen verschiedenen Kommunen und wird als alleiniges Konzept vom zuständigen Ministerium in Baden-Württemberg empfohlen. 

Ziel des Augsburger Models ist die Reduktion der Population durch Eiaustausch. Sobald die Tauben – nach einer Phase des schrittweisen „Hineinlotsens“ der Tiere in den Taubenschlag – im Schlag angesiedelt sind, verbringen sie 80 % des Tages im Schlag und setzen somit den Hauptteil des Kotes im Schlag ab, der einfach und hygienisch entfernt werden kann. Die Tauben müssen nicht zur Nahrungssuche auf die Straßen und in die Fußgängerzonen. Die Fußgänger und die Gastronomie werden nicht mehr belästigt und die Reinigung der umliegenden Häuser und Straßen von Taubenkot entfällt.

Vorteile Taubenschlag, nach dem Augsburger Modell:

  • Durch den Eiertausch im Schlag wird eine Vermehrung der Tauben verhindert, die Population nimmt ab;
  • Tauben befinden sich 80 % des Tages im Schlag. Der Kot bleibt im Schlag und kann mühelos entfernt werden;
  • Tauben sitzen nur noch selten und vereinzelt auf den Dächern und Balkonen, sie sind auf öffentlichen Flächen, Märkten und den Außenflächen der Gastronomiebetriebe nicht mehr Nahrungs-suchend anzutreffen.
  • Das Leid der Tiere wird vermindert und deren Gesundheit und Wohlbefinden verbessert. (Vgl. dazu den Grundsatz des Tierschutzgesetzes in § 1 Satz 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. […]”)

 

Quellen

(1) Weyrather, A. (2021, Hrsg. Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.: Grundlagen für ein effizientes, tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement in deutschen (Groß)Städten. Eine Handreichung für die Praxis; https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-HB-Stadttaubenmanagement_web.pdf

(2) Arleth C., Hübel J. (2021): Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Hrsg.: Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskiminierung ,Hier kostenlos herunterladen.

(3) Landestierschutzbeauftragte Berlin: Bau von Pilot-Taubenschlägen in Berliner Bezirken, https://www.berlin.de/lb/tierschutz/tauben/artikel.1290446.php

(4) Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019. https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen_downloads/tiergesundheit-tierschutz-5295.html

 (5) Bundestags-Drucksache14/8860 vom 23.04.2002 https://dserver.bundestag.de/btd/14/088/1408860.pdf

 

Für die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung dieser Petition bedanken wir uns bei:

Dr. Norbert Alzmann, Biologe und Bioethiker

Antje Konz, Inhaberin der Firma VitaGood

Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg