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Ratten im Garten – Einordnung, Konflikte und tiergerechter Umgang

Immer wieder erreichen uns Rückmeldungen von Menschen, die Ratten im Garten oder in der Nähe von Futterstellen für Wildvögel beobachten. Häufig entsteht daraus schnell Unsicherheit oder Sorge – nicht selten mit der Folge, dass zu drastischen Maßnahmen wie dem Einsatz von Gift gegriffen wird.

Dabei lohnt sich ein genauerer Blick: Ratten sind keine „Feinde“, sondern Wildtiere, die eine wichtige Rolle im ökologischen Gefüge spielen. Gleichzeitig ist der Konflikt mit dem Menschen real – und genau deshalb braucht es einen sachlichen, tiergerecht organisierten Umgang statt pauschaler Bekämpfung.

Ratten als Teil des Ökosystems

Ratten sind hoch anpassungsfähige Wildtiere, die seit jeher in unmittelbarer Nähe des Menschen leben. Besonders die Wanderratte (Rattus norvegicus) nutzt urbane und ländliche Lebensräume erfolgreich, weil sie dort Nahrung und Schutz findet. Ökologisch betrachtet sind Ratten Teil des natürlichen Kreislaufs:

  • Sie verwerten organisches Material und fungieren als „Gesundheitspolizei“.
  • Sie dienen wiederum als Beute für Greifvögel, Füchse und andere Beutegreifer.
  • Sie erfüllen damit eine wichtige Rolle im lokalen Nahrungsnetz.

Ihre Anwesenheit ist kein „Fehler der Natur“, sondern Ausdruck ihrer enormen Intelligenz und Anpassungsfähigkeit.

Das „Schädling“-Narrativ – eine menschliche Zuschreibung

Der Begriff „Schädling“ ist keine biologische Kategorie, sondern eine menschliche Bewertung. Er entsteht dort, wo Tiere mit menschlichen Interessen in Konflikt geraten – etwa bei Lebensmitteln, Hygiene oder Gartenbereichen. Diese Einordnung führt häufig dazu, dass Tiere nicht mehr als Lebewesen wahrgenommen werden. Ein differenzierter Blick hilft: Ratten handeln nicht „gegen“ uns, sie folgen lediglich ihren natürlichen Bedürfnissen nach Nahrung und Sicherheit.

Warum Gift keine tiergerechte Lösung ist

Der Einsatz von Rodentiziden (Gift) wird oft als schnelle Lösung gesehen – tatsächlich ist er ökologisch und ethisch hochproblematisch:

  • Grausames Sterben: Die Tiere verenden über Tage qualvoll an inneren Blutungen.
  • Sekundärvergiftungen: Greifvögel, Eulen, Füchse oder Hauskatzen nehmen die vergifteten Tiere auf und sterben oft qualvoll mit.
  • Keine Nachhaltigkeit: Solange die Ursachen (Nahrungsquellen) bleiben, besiedeln neue Tiere das Revier innerhalb kürzester Zeit. Gift bekämpft nur das Symptom, nie die Ursache.

Tiergerechte Lösungen: Prävention und Management

Ein nachhaltiger Umgang setzt bei den Bedingungen an, die Ratten anziehen. Hier gibt es effektive Wege, die über bloße Vertreibung hinausgehen:

Futterquellen verantwortungsvoll gestalten

Wildvogelfütterung ist wichtig, sollte aber „ratten-sicher“ erfolgen:

  • Futterstellen-Hygiene: Nutzen Sie Futtersäulen mit Auffangschalen, statt loses Futter auf den Boden zu streuen.
  • Schalenfreies Futter: Verwenden Sie geschälte Kerne. Das verhindert, dass sich am Boden Abfallschichten bilden, unter denen Ratten nach Futterresten suchen.
  • Sichere Lagerung: Bewahren Sie Vorräte (Vogelfutter, Tiernahrung) in Metalltonnen auf. Plastikbehälter stellen für Rattengebisse kein Hindernis dar.

Statt Tiere zu töten, können wir sensible Bereiche physisch absperren. Dies ist die einzige dauerhaft wirksame Lösung:

  • Volierendraht: Sichern Sie Komposter oder Gartenhäuser nach unten mit engmaschigem, feuerverzinktem Volierendraht (Maschenweite max. 12 mm, Drahtstärke mind. 1 mm). Ratten können diesen Stahl nicht durchbeißen und geben den Standort auf.
  • Bauliche Dichte: Dichten Sie Mauerdurchbrüche oder Kabelschächte mit Edelstahlwolle oder speziellen Bürstendichtungen ab.
  • Ordnung mit System: Vermeiden Sie dichte Holzstapel direkt an Hauswänden, da diese ideale, ungestörte Nistplätze bieten.
  • Kompost-Management: Entsorgen Sie niemals gekochte Speisereste auf dem offenen Kompost. Ein geschlossener Schnellkomposter (unten mit Draht gesichert) ist die bessere Wahl.
  • Licht und Unruhe: Ratten lieben Beständigkeit und Dunkelheit. Werden Standorte von Holzstapeln oder Gartenmöbeln verändert oder zeitweise Lichtquellen (Bewegungsmelder) installiert, empfinden Ratten den Ort oft als zu unruhig und ziehen weiter.
  • Teilweise werden stark riechende Substanzen als kurzfristige Vergrämung beschrieben – die Wirksamkeit ist jedoch nicht zuverlässig belegt.

Dynamik statt Eskalation

Ratten sind neophob – sie misstrauen Veränderungen. Oft hilft es bereits, die Umgebung leicht umzugestalten (Gegenstände umstellen, neue Lichtquellen durch Bewegungsmelder), um den Standort für die Tiere „unruhig“ und damit unattraktiv zu machen. Einzelne Sichtungen sollten zudem nicht sofort als „Befall“ interpretiert werden; oft handelt es sich um Tiere auf der Durchreise.

Fazit: Ursache statt Symptom

Nicht die Ratte ist das Problem, sondern die Bedingungen, die wir schaffen. Wo Nahrung, Schutz und Ruhe im Überfluss vorhanden sind, werden Wildtiere immer einen Platz finden.

Koexistenz bedeutet, Verantwortung für die Gestaltung unserer Umwelt zu übernehmen. Wer Ratten begegnet, steht nicht vor einem „Ungeziefer-Problem“, sondern vor einer Gestaltungsaufgabe. Durch mechanische Absicherung und ein bewusstes Futtermanagement lassen sich Konflikte dauerhaft und tiergerecht lösen – ganz ohne Leid und Gift.

Tiergerechter Umgang bedeutet nicht Kontrolle über Wildtiere, sondern Verantwortung für die Bedingungen, die wir selbst schaffen. 

Vergiften bedeutet immer einen qualvollen Tod, der sich meist über Tage erstreckt und mit starken Schmerzen einhergeht.
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Förderung betreuter Taubenschläge nach dem ,,Augsburger Modell" in Baden-Württemberg

Unsere Städte in Baden-Württemberg sind überfüllt mit hunderttausenden von Stadttauben, Teile der Bevölkerung fühlen sich belästigt, aber die betroffenen Kommunen und Vereine haben nicht die nötigen Mittel und ein nachhaltiges und erfolgreiches Taubenmanagement mit betreuten Tabenschlägen nach dem Augsburger Modell zu praktizieren. Mit Hilfe einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg könnte dieses große Problem gelöst werden. 

In regelmäßigen Abständen erreichen unseren Verein Bitten von Bürger*innen, sie bei der Umsetzung eines tierschutz-adäquaten Stadttaubenmanagements zu unterstützen. Einerseits sehen viele Gemeinden die Stadttaubensituation als Störfaktor, andererseits gibt es wenig Bereitschaft, da die Mittel fehlen, sich der Situation angemessen anzunehmen.

Dabei ist die einzige wirksame und tierschutzgerechte sowie auch tierschutzrechtlich akzeptable Methode, um Taubenpopulationen auf Dauer zu verkleinern bzw. auf einer überschaubaren Zahl zu halten die Einrichtung betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell an geeigneten Plätzen, an denen die Tiere mit artgerechtem Futter sowie Wasser versorgt und an den Ort gebunden werden (1). Dadurch nimmt die Präsenz der Futterschwärme in der Stadt ab. In den Taubenschlägen können unkompliziert die Eier gegen Gipsatrappen getauscht werden und es kann somit die Taubenpopulationkontrolliert werden indem sie zunächst verringert und dann auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird. 

Die bevorzugte Nahrung von (Stadt-)Tauben besteht hauptsächlich aus Körnern und Samen, die in den Städten kaum vorhanden sind. Stadttauben können Ähren nicht entspelzen, was verhindert, dass sie – wie landläufig fälschlicher Weise angenommen wird – zum “Feldern” ins Umland fliegen und wie Wildvögel auf Wiesen und auf Feldern Nahrung aufnehmen können. Somit haben die Tauben keine Möglichkeit, in Städten an artgerechtes Futter zu gelangen. Sie sind darauf angewiesen, sämtliche Abfälle der Menschen zu essen, die sie auffinden können. Dies führt auch zu einem vermehrten Absatz des flüssigen Hungerkots, in dessen Folge es zu einer vermehrten Verschmutzung der Innenstädte kommt, von der sich Teile der Bevölkerung belästigt fühlen. Werden die Tiere artgerecht gefüttert, kann diesbezüglich eine Verbesserung erreicht werden. Zudem fördern hohe Populationsdichten von Stadttauben das Auftreten von Taubenspezifischen Infektionskrankheiten– die zwar für den Menschen kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen, die Tiere jedoch schwächen und zu erheblichen Leiden bis hin zum Verenden führen können.

In vielen Kommunen existieren ordnungsrechtliche Fütterungsverbote, die nur bei vorhandenem Stadttaubenmanagement rechtskonform sind.

In betreuten Taubenschlägen bekommen die Tiere ausreichend artgerechtes Futter, zudem können sie dort Paare bilden und brüten. Ihre Eier werden gegen Attrappen aus Gips ausgetauscht, sodass die Tiere weiter an ihr Nest gebunden bleiben, aber keine Küken aufziehen werden.

Einem Gutachten (Arleth C., Hübel J.: Rechtsgutachten Stadttaubenschutz.) zufolge handelt es sich bei Stadttaubenum Fundtiere (2). Die heutigen Stadttauben sind die Nachfahren von einst ausgesetzten Haustieren. Diese Tiere sind nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, da der Mensch sie im Laufe der Domestizierung über Jahrtausende in seine Abhängigkeit züchtete. Daher haben Kommunen die Pflicht zur Lösung dieser dauerhaften menschengemachten tierschutzrechtlichen Herausforderung.

Trotzdem sind es meistens Privatpersonen, die die Kosten für die Anschaffung eines Taubenschlages (bspw. ein Bauwagen, Container o.ä.) und das Futter tragen. 

Beispielsweise stellt die Landestierschutzbeauftragte von Berlin, Frau Dr. Kathrin Hermann, zu diesem Zweck Gelder aus dem Berliner Haushalt zur Verfügung. Dieses kann von den Bezirken für den Bau von Pilot-Taubenschlägen abgerufen werden. Um die Mittel zielgerichtet einsetzen zu können, sollten folgende drei Anforderungen erfüllt sein:

1. EIn geeigneter Standort; 

2. die Sicherstellung der Betreuung des Taubenschlages; 

3. ein(e) Ansprechpartner*in innerhalb der Bezirksverwaltung.

 

Die Errichtung betreuter Taubenschlägen an geeigneten Standorten nach dem Augsburger Modell, in denen Tauben artgerechtes Futter angeboten und Eier durch Attrappen ausgetauscht werden, ist die einzig tierschutzgerechte und zu gleich die erfolgversprechendste und nachhaltigste Möglichkeit, die Stadttaubenpopulation deutlich zu verringern,  Tierleid zu vermeiden und die Kosten der Städte im Hinblick auf Reinigungs- und Vergrämungsmaßnahmen deutlich zu senken. Auch werden die Bürger*innen stark entlastet – die Bürgerbeschwerden entfallen. Der Bau von betreuten Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell wird auch vom Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen beschrieben: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019 (4), und wurde auch in den – mittlerweile veralteten – Empfehlungen des Landestierschutzbeirats Baden-Württemberg zur Regulierung der Taubenpopulation in Städten, herausgegeben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Jahr 2005, beschrieben.

 

Kosten für 1 Taubenschlag ca. 500 Tauben
Bau Taubenschlag inclusive Innenausstattung ca. 25.000,- €

Betreuungs- und Versorgungskosten jährlich ca. 15.000,- €

Bisher sind keine Fördermittel für gemeinnützige Taubenvereine und Kommunen im Haushalt des Landes vorgesehen. 

Zukünftig sollten, wie seit 2022 auch im Land Niedersachsen, Haushaltsmittel für die Errichtung und die Unterhaltung betreuter Taubenschläge bereitgestellt werden, die eingetragene Tierschutzorganisationen und Gemeinden in Baden-Württemberg unterstützen.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition, bitten Sie als zuständigen Minsister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz daher um Förderung dieser wichtigen Maßnahme zur Eindämmung der Taubenpopulationen in den Kommunen. 

Wir ersuchen dabei um die Förderung des Baus von betreuten Taubenschlägen nach dem Ausburger Modell, der Einrichtung von betreuten Futterplätzen für die noch nicht an einen Schlag gebundenen “noch-obdachlosen” Tauben oder für Areale, in denen ein Bedarf herrscht, jedoch Taubenschläge aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht einrichtbar sind, sowie die Übernahme der laufenden Kosten für die Betreibung, einschließlich der Pflege, ggf. tiermedizinischen Versorgung und des artgerechten Futters in den Taubenschlägen ebenso wie an den betreuten Futterplätzen.

Zudem fordern wir eine Verpflichtung aller Kommunen mit höherer Stadttaubendichte zur Errichtung von Taubenschlägen – bedarfsweise in Verbindung mit betreuten Futterplätzen – zur Populationskontrolle und Fütterung der Tiere, um das Leid der Tiere zu vermindern, öffentliche Kosten zu senken, Bürgerbeschwerden abzuwenden, und letztlich damit eine großflächige Populationskontrolle in Baden-Württemberg zu erreichen.

Diese Maßnahmen der Bestandskontrolle, artgerechten Fütterung sowie Unterbringung der Tauben gem. dem Augsburger Modell würden dazu beitragen, den “ethischen Tierschutz” in Baden-Württemberg zu verwirklichen. Dieser erlangte bereits vor über 20 Jahren mit Zweidrittelmehrheiten des Bundesrates und des Bundetags Verfassungsrang durch die Implementierung des “Staatsziels Tierschutz” in Artikel 20a Grundgesetz im Jahre 2002. Gemäß amtlicher Begründung des Bundestags trägt dies „dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung“ (5). „Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen.“ Die Staatszielbestimmung ruft insbesondere die Legislative und Exekutive dazu auf, die Belange und den Schutz der Tiere zu verwirklichen. Es geht beim Staatsziel Tierschutz um nicht weniger, als den Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden, Zerstörung ihrer Lebensräume und ihrer Achtung als unsere Mitgeschöpfe.

Ein auch für andere Bundesländer wegweisender Umgang mit den Stadttauben entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (einschlägig sind hier die Paragraphen 1, 2 und 17), sowie des ethischen Tierschutzes in Umsetzung der Staatszielbestimmung wäre zeitgemäß und Baden-Württemberg soll hier eine Vorreiterrolle einehmen und vorbildhaft für andere Bundesländer den ethischen Tierschutz verwirklichen.

 

Anhang

Definition Stadttauben

Sog. Stadttauben (Columba livia forma domestica) sind Nachkommen von Haustauben wie Brief-, Hochzeits- oder sonstige Zuchttauben, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Taubenschlag zurückgefunden und sich einer Stadttaubenpopulation angeschlossen haben. 
Tauben wurden früher als Nutztiere gehalten (als Fleisch-, Eier- und Düngerlieferanten oder als sog. Brieftauben zur Übermittlung von Nachrichten), als sie dann nicht mehr gebraucht wurden, wurden viele Taubenschläge geschlossen. Es handelt sich bei den Stadttauben somit nicht um Wildtiere, sondern um obdachlose Haustiere. Sie wurden über Jahrtausende vom Menschen domestiziert. Diese Domestikation ist nicht mehr umkehrbar(vgl. Rechtsgutachten von Dr. jur. Christian Arleth/Dr. med. vet. Jens Hübel, (2))

Augsburger Modell

99 % der Städte mit Taubenmanagement in Deutschland entscheiden sich für das nachgewiesen erfolgreiche Augsburger Modell. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch Zählung derausgetauschten Eier in einem Schlag, dem Sinken der Reinigungskosten auf privatem und öffentlichem Gelände und dem Ausbleiben von Beschwerden der Bürger und Gewerbetreibenden (Einzelhandel, Bäckereien, Gastronomen). Dies ist mit Abstand die erfolgreichste, effektivste, nachhaltigste, tierschutzkonformste und kostengünstigste Lösung für die Kommunen. 

Die Umsetzung des Konzepts basiert auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen und praktischen Erfahrungen von vielen verschiedenen Kommunen und wird als alleiniges Konzept vom zuständigen Ministerium in Baden-Württemberg empfohlen. 

Ziel des Augsburger Models ist die Reduktion der Population durch Eiaustausch. Sobald die Tauben – nach einer Phase des schrittweisen „Hineinlotsens“ der Tiere in den Taubenschlag – im Schlag angesiedelt sind, verbringen sie 80 % des Tages im Schlag und setzen somit den Hauptteil des Kotes im Schlag ab, der einfach und hygienisch entfernt werden kann. Die Tauben müssen nicht zur Nahrungssuche auf die Straßen und in die Fußgängerzonen. Die Fußgänger und die Gastronomie werden nicht mehr belästigt und die Reinigung der umliegenden Häuser und Straßen von Taubenkot entfällt.

Vorteile Taubenschlag, nach dem Augsburger Modell:

  • Durch den Eiertausch im Schlag wird eine Vermehrung der Tauben verhindert, die Population nimmt ab;
  • Tauben befinden sich 80 % des Tages im Schlag. Der Kot bleibt im Schlag und kann mühelos entfernt werden;
  • Tauben sitzen nur noch selten und vereinzelt auf den Dächern und Balkonen, sie sind auf öffentlichen Flächen, Märkten und den Außenflächen der Gastronomiebetriebe nicht mehr Nahrungs-suchend anzutreffen.
  • Das Leid der Tiere wird vermindert und deren Gesundheit und Wohlbefinden verbessert. (Vgl. dazu den Grundsatz des Tierschutzgesetzes in § 1 Satz 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. […]”)

 

Quellen

(1) Weyrather, A. (2021, Hrsg. Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.: Grundlagen für ein effizientes, tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement in deutschen (Groß)Städten. Eine Handreichung für die Praxis; https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-HB-Stadttaubenmanagement_web.pdf

(2) Arleth C., Hübel J. (2021): Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Hrsg.: Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskiminierung ,Hier kostenlos herunterladen.

(3) Landestierschutzbeauftragte Berlin: Bau von Pilot-Taubenschlägen in Berliner Bezirken, https://www.berlin.de/lb/tierschutz/tauben/artikel.1290446.php

(4) Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019. https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen_downloads/tiergesundheit-tierschutz-5295.html

 (5) Bundestags-Drucksache14/8860 vom 23.04.2002 https://dserver.bundestag.de/btd/14/088/1408860.pdf

 

Für die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung dieser Petition bedanken wir uns bei:

Dr. Norbert Alzmann, Biologe und Bioethiker

Antje Konz, Inhaberin der Firma VitaGood

Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg