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Osterfeuer: Warum früh angelegte Holzstapel für Tiere zur tödlichen Falle werden können

Osterfeuer gehören für viele Menschen zur festen Tradition rund um das Osterfest. In vielen Gemeinden werden dafür bereits Wochen vorher große Mengen Holz und Reisig gesammelt und zu Haufen aufgeschichtet. Was auf den ersten Blick wie ein harmloser Holzstapel wirkt, kann jedoch für Tiere zur tödlichen Falle werden.

Reisig- und Holzhaufen bieten zahlreichen Wildtieren einen idealen Unterschlupf. Sie schützen vor Wind und Kälte und werden von verschiedenen Tierarten als Rückzugsort genutzt. Igel, Mäuse, Amphibien oder auch Vögel finden in solchen Strukturen Schutz – besonders in einer Landschaft, in der natürliche Verstecke immer seltener werden.

 

Holzhaufen werden schnell zu Lebensräumen

Reisig- und Holzstapel bieten vielen Tieren Schutz vor Kälte, Wind und Fressfeinden. Deshalb werden solche Strukturen in der Natur sogar gezielt als Lebensräume geschaffen.

Typische Tiere, die Holzhaufen als Unterschlupf nutzen, sind zum Beispiel:

  • Igel
  • Mäuse und andere Kleinsäuger
  • Amphibien wie Kröten oder Frösche
  • verschiedene Vogelarten
  • zahlreiche Insekten

Wird ein solcher Haufen später als Osterfeuer verbrannt, besteht die Gefahr, dass sich Tiere darin befinden.

Deshalb empfehlen Naturschutzstellen ein spätes Aufschichten

Naturschutzbehörden und Umweltorganisationen weisen seit Jahren darauf hin, dass früh angelegte Holz- und Reisighaufen für Tiere problematisch sein können.

Immer wieder berichten Naturschutzverbände und lokale Initiativen davon, dass beim Umschichten von Osterfeuerhaufen Tiere wie Igel, Mäuse oder Amphibien entdeckt werden. In einigen Fällen wurden auch tote Tiere in abgebrannten Haufen gefunden. Um dieses Risiko zu verringern, empfehlen viele Behörden und Naturschutzorganisationen:

  • Brennmaterial für Osterfeuer erst kurz vor dem Abbrennen aufzuschichten, häufig wird ein Zeitraum von etwa zwei Wochen genannt.
  •  Holzhaufen sollten unmittelbar vor dem Abbrennen vollständig umgesetzt werden, damit sich darin versteckte Tiere retten können. Durch dieses Umschichten werden Tiere aufgeschreckt und können den Haufen verlassen.

Auch diese Maßnahme garantieren keinen vollständigen Schutz  – insbesondere wenn sich Tiere tief im Inneren großer Haufen verstecken. Deshalb ist es aus Tierschutzsicht besonders wichtig, Holzstapel möglichst spät anzulegen oder am besten gar nicht. Genau deshalb wird in vielen Gemeinden zunehmend diskutiert, wie traditionelle Osterfeuer naturverträglicher organisiert werden können. Einige Kommunen haben Osterfeuer bereits stärker reguliert oder untersagt. Andere setzen auf Alternativen wie kleinere, zentral organisierte Feuer oder andere Formen gemeinschaftlicher Veranstaltungen. Hintergrund sind neben dem Tierschutz auch Aspekte wie Luftbelastung, Brandgefahr und Naturschutz.

Besonders gefährdet: Igel

Zu den Tieren, die bei Osterfeuern besonders gefährdet sind, gehören Igel. Die nachtaktiven Tiere nutzen Reisig- und Holzhaufen häufig als Versteck oder Tagesruheplatz. Gerade im zeitigen Frühjahr suchen sie nach dem Winterschlaf geschützte Orte, um Energie zu sparen und sich vor Kälte zu schützen.

Ein Problem ist dabei ihr Verhalten bei Gefahr: Igel fliehen nicht schnell, sondern rollen sich häufig ein, wenn sie sich bedroht fühlen. Befindet sich ein Tier in einem Holzstapel, der später angezündet wird, hat es daher oft keine Chance zu entkommen.

Naturschutzverbände berichten immer wieder davon, dass beim Umschichten von Osterfeuerhaufen Igel entdeckt werden – teilweise noch rechtzeitig gerettet, teilweise aber auch erst nach dem Abbrennen.

Was Sie tun können, wenn Sie früh angelegte Holzstapel entdecken

Wenn Holzstapel für ein Osterfeuer bereits Wochen vorher angelegt werden, können sie für Tiere zu einem Unterschlupf werden. Wird ein solcher Haufen später verbrannt, können sich Tiere darin befinden. Wenn Sie in Ihrer Gemeinde früh angelegte Holzstapel entdecken, können Sie dazu beitragen, Tiere zu schützen. Schon eine kurze Nachfrage bei der Gemeinde kann dafür sorgen, dass der Haufen vor dem Abbrennen sorgfältig kontrolliert oder umgesetzt wird.

1. Dokumentieren

Machen Sie Fotos des Holzstapels und notieren Sie Datum sowie Standort.

Das ist wichtig, weil später oft unklar ist, wie lange das Brennmaterial bereits dort liegt.

2. Gemeinde informieren und nach Schutzmaßnahmen fragen

Wenden Sie sich an das Ordnungsamt oder Umweltamt Ihrer Gemeinde und fragen Sie nach:

  • ob das Osterfeuer angemeldet ist
  • welche Maßnahmen vorgesehen sind, um Tiere zu schützen

Selbst wenn Osterfeuer erlaubt sind, kann Ihre Nachfrage dazu führen, dass Behörden genauer hinschauen.

3. Umschichten kurz vor dem Abbrennen anregen (besonders wichtig)

Eine der wirksamsten Maßnahmen zum Schutz von Tieren ist das vollständige Umschichten des Holzstapels unmittelbar vor dem Abbrennen.

Dabei werden Tiere aufgeschreckt und können den Haufen verlassen.

Sie können Ihre Gemeinde oder die Veranstalter bitten sicherzustellen, dass diese Maßnahme umgesetzt wird.

4. Veranstalter ansprechen

Osterfeuer werden häufig von Vereinen, Dorfgemeinschaften oder Feuerwehren organisiert. Ein freundlicher Hinweis auf die Problematik kann dazu beitragen, dass der Haufen vor dem Abbrennen sorgfältig kontrolliert oder umgesetzt wird.

Viele Veranstalter sind sich der Gefahr für Tiere nicht bewusst.

5. Politische Diskussion anstoßen

Langfristig können Bürgerinnen und Bürger auch ihre Gemeinderäte darauf aufmerksam machen, dass Osterfeuer Risiken für Tiere und Natur mit sich bringen.

Gemeinden haben die Möglichkeit,

  • Regeln für Osterfeuer festzulegen
  • strengere Auflagen einzuführen
  • oder alternative Veranstaltungen zu fördern.

Bitten Sie die zuständige Stelle sicherzustellen, dass der Holzhaufen kurz vor dem Abbrennen vollständig umgesetzt wird, damit sich keine Tiere darin befinden.

Vorlage für eine Meldung an die Gemeinde

Betreff: Hinweis auf frühzeitig aufgeschichtetes Holz für ein Osterfeuer in [Ort]

Sehr geehrte Damen und Herren,

in [Ort / genauer Standort] wurde bereits Holz und Reisig für ein geplantes Osterfeuer aufgeschichtet.

Solche Holz- und Reisighaufen werden häufig von Wildtieren wie Igeln, Mäusen oder Amphibien als Unterschlupf genutzt. Wird ein solcher Haufen später angezündet, besteht die Gefahr, dass sich Tiere darin befinden und zu Schaden kommen.

Ich möchte Sie daher bitten mitzuteilen,

  • ob das Osterfeuer ordnungsgemäß angemeldet wurde,

  • welche Maßnahmen vorgesehen sind, um Tiere zu schützen, und

  • ob der Holzstapel unmittelbar vor dem Abbrennen vollständig umgesetzt oder kontrolliert wird.

Außerdem wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie kurz erläutern könnten,

  • wer für diese Kontrolle verantwortlich ist, und

  • wie konkret sichergestellt wird, dass sich keine Tiere im Inneren des Holzstapels befinden.

Da Holz- und Reisighaufen über längere Zeit als Rückzugsorte für Tiere dienen können, erscheint eine sorgfältige Kontrolle vor dem Abbrennen aus Tierschutzsicht besonders wichtig.

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

Tradition darf kein Freibrief für Tierleid sein

Osterfeuer haben in vielen Regionen eine lange Tradition. Doch Tradition allein kann keine Rechtfertigung dafür sein, dass Tiere zu Schaden kommen. Früh angelegte Holz- und Reisighaufen werden immer wieder von Wildtieren als Unterschlupf genutzt. Beim Abbrennen können diese Tiere sterben.

Auch wenn Maßnahmen wie ein spätes Aufschichten oder das Umschichten des Holzes das Risiko verringern können, bleibt die grundlegende Problematik bestehen: Für Tiere ist ein Osterfeuerhaufen kein Brennmaterial, sondern ein möglicher Lebensraum.

Aus Sicht von Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg sind solche Traditionen in ihrer bisherigen Form nicht mehr zeitgemäß. Immer mehr Gemeinden diskutieren bereits darüber, Osterfeuer stärker zu regulieren oder alternative Formen gemeinschaftlicher Veranstaltungen zu entwickeln – auch aus Gründen des Tier- und Naturschutzes sowie der Luftbelastung.

Traditionen können sich verändern. Entscheidend ist, dass der Schutz von Tieren dabei ernst genommen wird.

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Förderung betreuter Taubenschläge nach dem ,,Augsburger Modell" in Baden-Württemberg

Unsere Städte in Baden-Württemberg sind überfüllt mit hunderttausenden von Stadttauben, Teile der Bevölkerung fühlen sich belästigt, aber die betroffenen Kommunen und Vereine haben nicht die nötigen Mittel und ein nachhaltiges und erfolgreiches Taubenmanagement mit betreuten Tabenschlägen nach dem Augsburger Modell zu praktizieren. Mit Hilfe einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg könnte dieses große Problem gelöst werden. 

In regelmäßigen Abständen erreichen unseren Verein Bitten von Bürger*innen, sie bei der Umsetzung eines tierschutz-adäquaten Stadttaubenmanagements zu unterstützen. Einerseits sehen viele Gemeinden die Stadttaubensituation als Störfaktor, andererseits gibt es wenig Bereitschaft, da die Mittel fehlen, sich der Situation angemessen anzunehmen.

Dabei ist die einzige wirksame und tierschutzgerechte sowie auch tierschutzrechtlich akzeptable Methode, um Taubenpopulationen auf Dauer zu verkleinern bzw. auf einer überschaubaren Zahl zu halten die Einrichtung betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell an geeigneten Plätzen, an denen die Tiere mit artgerechtem Futter sowie Wasser versorgt und an den Ort gebunden werden (1). Dadurch nimmt die Präsenz der Futterschwärme in der Stadt ab. In den Taubenschlägen können unkompliziert die Eier gegen Gipsatrappen getauscht werden und es kann somit die Taubenpopulationkontrolliert werden indem sie zunächst verringert und dann auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird. 

Die bevorzugte Nahrung von (Stadt-)Tauben besteht hauptsächlich aus Körnern und Samen, die in den Städten kaum vorhanden sind. Stadttauben können Ähren nicht entspelzen, was verhindert, dass sie – wie landläufig fälschlicher Weise angenommen wird – zum “Feldern” ins Umland fliegen und wie Wildvögel auf Wiesen und auf Feldern Nahrung aufnehmen können. Somit haben die Tauben keine Möglichkeit, in Städten an artgerechtes Futter zu gelangen. Sie sind darauf angewiesen, sämtliche Abfälle der Menschen zu essen, die sie auffinden können. Dies führt auch zu einem vermehrten Absatz des flüssigen Hungerkots, in dessen Folge es zu einer vermehrten Verschmutzung der Innenstädte kommt, von der sich Teile der Bevölkerung belästigt fühlen. Werden die Tiere artgerecht gefüttert, kann diesbezüglich eine Verbesserung erreicht werden. Zudem fördern hohe Populationsdichten von Stadttauben das Auftreten von Taubenspezifischen Infektionskrankheiten– die zwar für den Menschen kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen, die Tiere jedoch schwächen und zu erheblichen Leiden bis hin zum Verenden führen können.

In vielen Kommunen existieren ordnungsrechtliche Fütterungsverbote, die nur bei vorhandenem Stadttaubenmanagement rechtskonform sind.

In betreuten Taubenschlägen bekommen die Tiere ausreichend artgerechtes Futter, zudem können sie dort Paare bilden und brüten. Ihre Eier werden gegen Attrappen aus Gips ausgetauscht, sodass die Tiere weiter an ihr Nest gebunden bleiben, aber keine Küken aufziehen werden.

Einem Gutachten (Arleth C., Hübel J.: Rechtsgutachten Stadttaubenschutz.) zufolge handelt es sich bei Stadttaubenum Fundtiere (2). Die heutigen Stadttauben sind die Nachfahren von einst ausgesetzten Haustieren. Diese Tiere sind nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, da der Mensch sie im Laufe der Domestizierung über Jahrtausende in seine Abhängigkeit züchtete. Daher haben Kommunen die Pflicht zur Lösung dieser dauerhaften menschengemachten tierschutzrechtlichen Herausforderung.

Trotzdem sind es meistens Privatpersonen, die die Kosten für die Anschaffung eines Taubenschlages (bspw. ein Bauwagen, Container o.ä.) und das Futter tragen. 

Beispielsweise stellt die Landestierschutzbeauftragte von Berlin, Frau Dr. Kathrin Hermann, zu diesem Zweck Gelder aus dem Berliner Haushalt zur Verfügung. Dieses kann von den Bezirken für den Bau von Pilot-Taubenschlägen abgerufen werden. Um die Mittel zielgerichtet einsetzen zu können, sollten folgende drei Anforderungen erfüllt sein:

1. EIn geeigneter Standort; 

2. die Sicherstellung der Betreuung des Taubenschlages; 

3. ein(e) Ansprechpartner*in innerhalb der Bezirksverwaltung.

 

Die Errichtung betreuter Taubenschlägen an geeigneten Standorten nach dem Augsburger Modell, in denen Tauben artgerechtes Futter angeboten und Eier durch Attrappen ausgetauscht werden, ist die einzig tierschutzgerechte und zu gleich die erfolgversprechendste und nachhaltigste Möglichkeit, die Stadttaubenpopulation deutlich zu verringern,  Tierleid zu vermeiden und die Kosten der Städte im Hinblick auf Reinigungs- und Vergrämungsmaßnahmen deutlich zu senken. Auch werden die Bürger*innen stark entlastet – die Bürgerbeschwerden entfallen. Der Bau von betreuten Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell wird auch vom Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen beschrieben: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019 (4), und wurde auch in den – mittlerweile veralteten – Empfehlungen des Landestierschutzbeirats Baden-Württemberg zur Regulierung der Taubenpopulation in Städten, herausgegeben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Jahr 2005, beschrieben.

 

Kosten für 1 Taubenschlag ca. 500 Tauben
Bau Taubenschlag inclusive Innenausstattung ca. 25.000,- €

Betreuungs- und Versorgungskosten jährlich ca. 15.000,- €

Bisher sind keine Fördermittel für gemeinnützige Taubenvereine und Kommunen im Haushalt des Landes vorgesehen. 

Zukünftig sollten, wie seit 2022 auch im Land Niedersachsen, Haushaltsmittel für die Errichtung und die Unterhaltung betreuter Taubenschläge bereitgestellt werden, die eingetragene Tierschutzorganisationen und Gemeinden in Baden-Württemberg unterstützen.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition, bitten Sie als zuständigen Minsister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz daher um Förderung dieser wichtigen Maßnahme zur Eindämmung der Taubenpopulationen in den Kommunen. 

Wir ersuchen dabei um die Förderung des Baus von betreuten Taubenschlägen nach dem Ausburger Modell, der Einrichtung von betreuten Futterplätzen für die noch nicht an einen Schlag gebundenen “noch-obdachlosen” Tauben oder für Areale, in denen ein Bedarf herrscht, jedoch Taubenschläge aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht einrichtbar sind, sowie die Übernahme der laufenden Kosten für die Betreibung, einschließlich der Pflege, ggf. tiermedizinischen Versorgung und des artgerechten Futters in den Taubenschlägen ebenso wie an den betreuten Futterplätzen.

Zudem fordern wir eine Verpflichtung aller Kommunen mit höherer Stadttaubendichte zur Errichtung von Taubenschlägen – bedarfsweise in Verbindung mit betreuten Futterplätzen – zur Populationskontrolle und Fütterung der Tiere, um das Leid der Tiere zu vermindern, öffentliche Kosten zu senken, Bürgerbeschwerden abzuwenden, und letztlich damit eine großflächige Populationskontrolle in Baden-Württemberg zu erreichen.

Diese Maßnahmen der Bestandskontrolle, artgerechten Fütterung sowie Unterbringung der Tauben gem. dem Augsburger Modell würden dazu beitragen, den “ethischen Tierschutz” in Baden-Württemberg zu verwirklichen. Dieser erlangte bereits vor über 20 Jahren mit Zweidrittelmehrheiten des Bundesrates und des Bundetags Verfassungsrang durch die Implementierung des “Staatsziels Tierschutz” in Artikel 20a Grundgesetz im Jahre 2002. Gemäß amtlicher Begründung des Bundestags trägt dies „dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung“ (5). „Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen.“ Die Staatszielbestimmung ruft insbesondere die Legislative und Exekutive dazu auf, die Belange und den Schutz der Tiere zu verwirklichen. Es geht beim Staatsziel Tierschutz um nicht weniger, als den Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden, Zerstörung ihrer Lebensräume und ihrer Achtung als unsere Mitgeschöpfe.

Ein auch für andere Bundesländer wegweisender Umgang mit den Stadttauben entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (einschlägig sind hier die Paragraphen 1, 2 und 17), sowie des ethischen Tierschutzes in Umsetzung der Staatszielbestimmung wäre zeitgemäß und Baden-Württemberg soll hier eine Vorreiterrolle einehmen und vorbildhaft für andere Bundesländer den ethischen Tierschutz verwirklichen.

 

Anhang

Definition Stadttauben

Sog. Stadttauben (Columba livia forma domestica) sind Nachkommen von Haustauben wie Brief-, Hochzeits- oder sonstige Zuchttauben, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Taubenschlag zurückgefunden und sich einer Stadttaubenpopulation angeschlossen haben. 
Tauben wurden früher als Nutztiere gehalten (als Fleisch-, Eier- und Düngerlieferanten oder als sog. Brieftauben zur Übermittlung von Nachrichten), als sie dann nicht mehr gebraucht wurden, wurden viele Taubenschläge geschlossen. Es handelt sich bei den Stadttauben somit nicht um Wildtiere, sondern um obdachlose Haustiere. Sie wurden über Jahrtausende vom Menschen domestiziert. Diese Domestikation ist nicht mehr umkehrbar(vgl. Rechtsgutachten von Dr. jur. Christian Arleth/Dr. med. vet. Jens Hübel, (2))

Augsburger Modell

99 % der Städte mit Taubenmanagement in Deutschland entscheiden sich für das nachgewiesen erfolgreiche Augsburger Modell. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch Zählung derausgetauschten Eier in einem Schlag, dem Sinken der Reinigungskosten auf privatem und öffentlichem Gelände und dem Ausbleiben von Beschwerden der Bürger und Gewerbetreibenden (Einzelhandel, Bäckereien, Gastronomen). Dies ist mit Abstand die erfolgreichste, effektivste, nachhaltigste, tierschutzkonformste und kostengünstigste Lösung für die Kommunen. 

Die Umsetzung des Konzepts basiert auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen und praktischen Erfahrungen von vielen verschiedenen Kommunen und wird als alleiniges Konzept vom zuständigen Ministerium in Baden-Württemberg empfohlen. 

Ziel des Augsburger Models ist die Reduktion der Population durch Eiaustausch. Sobald die Tauben – nach einer Phase des schrittweisen „Hineinlotsens“ der Tiere in den Taubenschlag – im Schlag angesiedelt sind, verbringen sie 80 % des Tages im Schlag und setzen somit den Hauptteil des Kotes im Schlag ab, der einfach und hygienisch entfernt werden kann. Die Tauben müssen nicht zur Nahrungssuche auf die Straßen und in die Fußgängerzonen. Die Fußgänger und die Gastronomie werden nicht mehr belästigt und die Reinigung der umliegenden Häuser und Straßen von Taubenkot entfällt.

Vorteile Taubenschlag, nach dem Augsburger Modell:

  • Durch den Eiertausch im Schlag wird eine Vermehrung der Tauben verhindert, die Population nimmt ab;
  • Tauben befinden sich 80 % des Tages im Schlag. Der Kot bleibt im Schlag und kann mühelos entfernt werden;
  • Tauben sitzen nur noch selten und vereinzelt auf den Dächern und Balkonen, sie sind auf öffentlichen Flächen, Märkten und den Außenflächen der Gastronomiebetriebe nicht mehr Nahrungs-suchend anzutreffen.
  • Das Leid der Tiere wird vermindert und deren Gesundheit und Wohlbefinden verbessert. (Vgl. dazu den Grundsatz des Tierschutzgesetzes in § 1 Satz 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. […]”)

 

Quellen

(1) Weyrather, A. (2021, Hrsg. Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.: Grundlagen für ein effizientes, tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement in deutschen (Groß)Städten. Eine Handreichung für die Praxis; https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-HB-Stadttaubenmanagement_web.pdf

(2) Arleth C., Hübel J. (2021): Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Hrsg.: Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskiminierung ,Hier kostenlos herunterladen.

(3) Landestierschutzbeauftragte Berlin: Bau von Pilot-Taubenschlägen in Berliner Bezirken, https://www.berlin.de/lb/tierschutz/tauben/artikel.1290446.php

(4) Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019. https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen_downloads/tiergesundheit-tierschutz-5295.html

 (5) Bundestags-Drucksache14/8860 vom 23.04.2002 https://dserver.bundestag.de/btd/14/088/1408860.pdf

 

Für die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung dieser Petition bedanken wir uns bei:

Dr. Norbert Alzmann, Biologe und Bioethiker

Antje Konz, Inhaberin der Firma VitaGood

Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg