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Zoo Heidelberg erschießt Kudu-Bock – Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V. fordert ein Ende der regulären Tiertötungen durch Zoos

Der Zoo Heidelberg hat seine Kudu-Herde aufgelöst. In der Pressemitteilung vom Zoo hieß es dazu: ,,Mitte Februar hat das letzte Mitglied der Großen Kudu-Herde den Zoo verlassen" (1).
Das ist eine blumige Umschreibung, denn dieses letzte Mitglied wurde per Kopfschuss getötet und an die Raubtiere verfüttert. Der Zoo beschrieb den Vorgang in einer weiteren Pressemitteilung wie folgt: ,,In Abstimmung mit allen Verantwortlichen seitens Zoo und Zuchtbuch wurde die schwere Entscheidung getroffen, den Kudu-Bock zu töten und als Futtertier an die Löwen und Tiger zu verfüttern. Die Tötung erfolgte auf eine möglichst stressfreie Art und Weise: Das Tier wurde in seinem gewohnten Umfeld mit einem gezielten Schuss getötet" (1).

Der Zoo Heidelberg hat seine Kudu-Herde aufgelöst. In der Pressemitteilung vom Zoo hieß es dazu: ,,Mitte Februar hat das letzte Mitglied der Großen Kudu-Herde den Zoo verlassen“ (1).
Das ist eine blumige Umschreibung, denn dieses letzte Mitglied wurde per Kopfschuss getötet und an die Raubtiere verfüttert. Der Zoo beschrieb den Vorgang in einer weiteren Pressemitteilung wie folgt: ,,In Abstimmung mit allen Verantwortlichen seitens Zoo und Zuchtbuch wurde die schwere Entscheidung getroffen, den Kudu-Bock zu töten und als Futtertier an die Löwen und Tiger zu verfüttern. Die Tötung erfolgte auf eine möglichst stressfreie Art und Weise: Das Tier wurde in seinem gewohnten Umfeld mit einem gezielten Schuss getötet“ (1).

,,Dieses Vorgehen ist nicht außergewöhnlich und fiel hier nur auf, weil die ganze Herde aufgelöst wurde. Dass Zoos generell regelmäßig Tiere töten, ist den wenigsten Menschen bewusst“, so Julia Thielert, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg. ,,Und damit sind nicht ,,nur“ die Tiere gemeint, die Zoos generell zum Verfüttern halten, wie Meerschweinchen oder Küken.“

Der Zoo Heidelberg begründete die Tötung in seiner Pressemitteilung auf die üblich
e Weise; für das männliche Tier der Herde konnte keine geeignete Unterbringung gefunden werden und um Inzucht zu vermeiden, musste er getötet werden. Die weiblichen Tiere wurden auf Zoos in Deutschland, Frankreich und in der Slowakei aufgeteilt. ,,Ebenso sollte der Heidelberger Kudu-Bock keine eigene Zuchtgruppe mehr führen, da er in der Vergangenheit bereits seine Gene durch mehrere Nachkommen weitergegeben hatte“ (1). Anders ausgedrückt war der Bock für das Zuchtprogramm der EAZA einfach nicht mehr nützlich und man wollte ihn los werden, ansonsten hätte man ihn auch einfach kastrieren können.

Der Zoo Heidelberg ist wie die meisten Zoos in Europa Mitglied der EAZA. Das Engagement der European Association of Zoos and Aquaria (EAZA) für das Wohlergehen von Tieren kann infrage gestellt werden, wenn man ihre Position zur Euthanasie als Managementinstrument genauer anschaut. Der Kopenhagener Zoo ging als einer der wenigen Zoos zeitweise sehr offen mit seinen Tötungen um. Giraffe Marius machte weltweit Schlagzeilen. Marius war eine gesunde zweijährige Giraffe, die im Kopenhagener Zoo lebte. Seine Gene wurden jedoch als ungeeignet für eine zukünftige Zucht angesehen, da seine Geschwister ähnliche Gene hatten und bereits im Zuchtprogramm waren. Sein Genpool war also bereits bei seinen Geschwistern vorhanden. Um Inzuchtprobleme zu vermeiden, beschloss EAZA, ihn am 9. Februar 2014 einzuschläfern (Rose-Innes, 2016). Andere Zoos hatten zugestimmt, Marius zu adoptieren, aber EAZA lehnte ihre Angebote ab. Entweder weil sie nicht von der EAZA akkreditiert waren oder weil Marius Platz beansprucht hätte, den sonst eine genetisch wertvolle Giraffe hätte beherbergen können (Rincon, 2014). Eine genetisch wertvolle Giraffe wird als eine Giraffe definiert, die einen neuen Genpool in das Zuchtprogramm einbringt.

Im selben Jahr euthanasierte der Kopenhagener Zoo vier gesunde Löwen, um einen neuen männlichen Löwen aus dem Givskud Zoo (Dänemark) in die Gruppe einzuführen. Allein der Kopenhagener Zoo tötet jedes Jahr 20-30 gesunde Tiere (Dell’Amore, 2014). In allen 410 Zoos und Aquarien der EAZA (EAZA, 2018) werden jährlich zwischen 3.000 und 5.000 Tiere getötet. Mehrere hundert dieser Tiere sind große Fauna, darunter Giraffen, Löwen, Leoparden und Flusspferde. Die EAZA betrachtet Euthanasie als praktikable Managementstrategie zur Verbesserung ihres Zuchtprogramms (Smith-Spark, 2014; Moss, 2014).

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Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V. lehnt jede Herangehensweise an das Leben, die es auf seine genetischen Bestandteile reduziert, als inakzeptabel ab. Tiere, denen nützliche Gene für die zukünftige Zucht fehlen, können zum Tode verurteilt werden. Dieses Urteil wird von Menschen durchgeführt, die behaupten, sie zu schützen. Wahre Tierfreund*innen besuchen daher keine Zoos!

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Quellen

1: https://www.zoo-heidelberg.de/mehr-platz-fuer-zebras-und-blessboecke/

Dell’Amore, C. (2014) Copenhagen Zoo Kills 4 Lions After Controversial Giraffe Death. National Geographic. Available at: https://www.nationalgeographic.com/news/2014/3/140326-lions-copenhagen-zoo-killing-animals-world-science/

European Association of Zoos and Aquaria (EAZA) (2018) Members. Available at:[nbsp]https://www.eaza.net/members/

Knight, A. (2014) Pet and companion animals (Addendum). In: Jennings, B. Bioethics. 4th Edn. Farmington Hills, Michigan, United States: Macmillan Reference USA, a part of Gale, Cengage Learning, 269-270.

Moss, L. (2014) Why do some zoos euthanize healthy animals? Mother Nature Network. Available at:[nbsp]http://www.mnn.com/earth-matters/animals/stories/why-do-some-zoos-euthanize-healthy-animals

Rincon, P. (2014) Why did Copenhagen Zoo kill its giraffe? BBC News. Available at: https://www.bbc.com/news/science-environment-26118748

Rose-Innes, O. (2016) Is killing of healthy zoo animals warranted? Available at:[nbsp]https://winchester.instructure.com/courses/11746/pages/assignment-examples?module_item_id=436965

Smith-Spark, L. and Bharati, N. (2014) Copenhagen Zoo kills 4 lions, weeks after shooting giraffe. CNN. Available at: https://edition.cnn.com/2014/03/26/world/europe/copenhagen-zoo-lions/index.html

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Förderung betreuter Taubenschläge nach dem ,,Augsburger Modell" in Baden-Württemberg

Unsere Städte in Baden-Württemberg sind überfüllt mit hunderttausenden von Stadttauben, Teile der Bevölkerung fühlen sich belästigt, aber die betroffenen Kommunen und Vereine haben nicht die nötigen Mittel und ein nachhaltiges und erfolgreiches Taubenmanagement mit betreuten Tabenschlägen nach dem Augsburger Modell zu praktizieren. Mit Hilfe einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg könnte dieses große Problem gelöst werden. 

In regelmäßigen Abständen erreichen unseren Verein Bitten von Bürger*innen, sie bei der Umsetzung eines tierschutz-adäquaten Stadttaubenmanagements zu unterstützen. Einerseits sehen viele Gemeinden die Stadttaubensituation als Störfaktor, andererseits gibt es wenig Bereitschaft, da die Mittel fehlen, sich der Situation angemessen anzunehmen.

Dabei ist die einzige wirksame und tierschutzgerechte sowie auch tierschutzrechtlich akzeptable Methode, um Taubenpopulationen auf Dauer zu verkleinern bzw. auf einer überschaubaren Zahl zu halten die Einrichtung betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell an geeigneten Plätzen, an denen die Tiere mit artgerechtem Futter sowie Wasser versorgt und an den Ort gebunden werden (1). Dadurch nimmt die Präsenz der Futterschwärme in der Stadt ab. In den Taubenschlägen können unkompliziert die Eier gegen Gipsatrappen getauscht werden und es kann somit die Taubenpopulationkontrolliert werden indem sie zunächst verringert und dann auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird. 

Die bevorzugte Nahrung von (Stadt-)Tauben besteht hauptsächlich aus Körnern und Samen, die in den Städten kaum vorhanden sind. Stadttauben können Ähren nicht entspelzen, was verhindert, dass sie – wie landläufig fälschlicher Weise angenommen wird – zum “Feldern” ins Umland fliegen und wie Wildvögel auf Wiesen und auf Feldern Nahrung aufnehmen können. Somit haben die Tauben keine Möglichkeit, in Städten an artgerechtes Futter zu gelangen. Sie sind darauf angewiesen, sämtliche Abfälle der Menschen zu essen, die sie auffinden können. Dies führt auch zu einem vermehrten Absatz des flüssigen Hungerkots, in dessen Folge es zu einer vermehrten Verschmutzung der Innenstädte kommt, von der sich Teile der Bevölkerung belästigt fühlen. Werden die Tiere artgerecht gefüttert, kann diesbezüglich eine Verbesserung erreicht werden. Zudem fördern hohe Populationsdichten von Stadttauben das Auftreten von Taubenspezifischen Infektionskrankheiten– die zwar für den Menschen kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen, die Tiere jedoch schwächen und zu erheblichen Leiden bis hin zum Verenden führen können.

In vielen Kommunen existieren ordnungsrechtliche Fütterungsverbote, die nur bei vorhandenem Stadttaubenmanagement rechtskonform sind.

In betreuten Taubenschlägen bekommen die Tiere ausreichend artgerechtes Futter, zudem können sie dort Paare bilden und brüten. Ihre Eier werden gegen Attrappen aus Gips ausgetauscht, sodass die Tiere weiter an ihr Nest gebunden bleiben, aber keine Küken aufziehen werden.

Einem Gutachten (Arleth C., Hübel J.: Rechtsgutachten Stadttaubenschutz.) zufolge handelt es sich bei Stadttaubenum Fundtiere (2). Die heutigen Stadttauben sind die Nachfahren von einst ausgesetzten Haustieren. Diese Tiere sind nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, da der Mensch sie im Laufe der Domestizierung über Jahrtausende in seine Abhängigkeit züchtete. Daher haben Kommunen die Pflicht zur Lösung dieser dauerhaften menschengemachten tierschutzrechtlichen Herausforderung.

Trotzdem sind es meistens Privatpersonen, die die Kosten für die Anschaffung eines Taubenschlages (bspw. ein Bauwagen, Container o.ä.) und das Futter tragen. 

Beispielsweise stellt die Landestierschutzbeauftragte von Berlin, Frau Dr. Kathrin Hermann, zu diesem Zweck Gelder aus dem Berliner Haushalt zur Verfügung. Dieses kann von den Bezirken für den Bau von Pilot-Taubenschlägen abgerufen werden. Um die Mittel zielgerichtet einsetzen zu können, sollten folgende drei Anforderungen erfüllt sein:

1. EIn geeigneter Standort; 

2. die Sicherstellung der Betreuung des Taubenschlages; 

3. ein(e) Ansprechpartner*in innerhalb der Bezirksverwaltung.

 

Die Errichtung betreuter Taubenschlägen an geeigneten Standorten nach dem Augsburger Modell, in denen Tauben artgerechtes Futter angeboten und Eier durch Attrappen ausgetauscht werden, ist die einzig tierschutzgerechte und zu gleich die erfolgversprechendste und nachhaltigste Möglichkeit, die Stadttaubenpopulation deutlich zu verringern,  Tierleid zu vermeiden und die Kosten der Städte im Hinblick auf Reinigungs- und Vergrämungsmaßnahmen deutlich zu senken. Auch werden die Bürger*innen stark entlastet – die Bürgerbeschwerden entfallen. Der Bau von betreuten Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell wird auch vom Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen beschrieben: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019 (4), und wurde auch in den – mittlerweile veralteten – Empfehlungen des Landestierschutzbeirats Baden-Württemberg zur Regulierung der Taubenpopulation in Städten, herausgegeben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Jahr 2005, beschrieben.

 

Kosten für 1 Taubenschlag ca. 500 Tauben
Bau Taubenschlag inclusive Innenausstattung ca. 25.000,- €

Betreuungs- und Versorgungskosten jährlich ca. 15.000,- €

Bisher sind keine Fördermittel für gemeinnützige Taubenvereine und Kommunen im Haushalt des Landes vorgesehen. 

Zukünftig sollten, wie seit 2022 auch im Land Niedersachsen, Haushaltsmittel für die Errichtung und die Unterhaltung betreuter Taubenschläge bereitgestellt werden, die eingetragene Tierschutzorganisationen und Gemeinden in Baden-Württemberg unterstützen.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition, bitten Sie als zuständigen Minsister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz daher um Förderung dieser wichtigen Maßnahme zur Eindämmung der Taubenpopulationen in den Kommunen. 

Wir ersuchen dabei um die Förderung des Baus von betreuten Taubenschlägen nach dem Ausburger Modell, der Einrichtung von betreuten Futterplätzen für die noch nicht an einen Schlag gebundenen “noch-obdachlosen” Tauben oder für Areale, in denen ein Bedarf herrscht, jedoch Taubenschläge aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht einrichtbar sind, sowie die Übernahme der laufenden Kosten für die Betreibung, einschließlich der Pflege, ggf. tiermedizinischen Versorgung und des artgerechten Futters in den Taubenschlägen ebenso wie an den betreuten Futterplätzen.

Zudem fordern wir eine Verpflichtung aller Kommunen mit höherer Stadttaubendichte zur Errichtung von Taubenschlägen – bedarfsweise in Verbindung mit betreuten Futterplätzen – zur Populationskontrolle und Fütterung der Tiere, um das Leid der Tiere zu vermindern, öffentliche Kosten zu senken, Bürgerbeschwerden abzuwenden, und letztlich damit eine großflächige Populationskontrolle in Baden-Württemberg zu erreichen.

Diese Maßnahmen der Bestandskontrolle, artgerechten Fütterung sowie Unterbringung der Tauben gem. dem Augsburger Modell würden dazu beitragen, den “ethischen Tierschutz” in Baden-Württemberg zu verwirklichen. Dieser erlangte bereits vor über 20 Jahren mit Zweidrittelmehrheiten des Bundesrates und des Bundetags Verfassungsrang durch die Implementierung des “Staatsziels Tierschutz” in Artikel 20a Grundgesetz im Jahre 2002. Gemäß amtlicher Begründung des Bundestags trägt dies „dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung“ (5). „Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen.“ Die Staatszielbestimmung ruft insbesondere die Legislative und Exekutive dazu auf, die Belange und den Schutz der Tiere zu verwirklichen. Es geht beim Staatsziel Tierschutz um nicht weniger, als den Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden, Zerstörung ihrer Lebensräume und ihrer Achtung als unsere Mitgeschöpfe.

Ein auch für andere Bundesländer wegweisender Umgang mit den Stadttauben entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (einschlägig sind hier die Paragraphen 1, 2 und 17), sowie des ethischen Tierschutzes in Umsetzung der Staatszielbestimmung wäre zeitgemäß und Baden-Württemberg soll hier eine Vorreiterrolle einehmen und vorbildhaft für andere Bundesländer den ethischen Tierschutz verwirklichen.

 

Anhang

Definition Stadttauben

Sog. Stadttauben (Columba livia forma domestica) sind Nachkommen von Haustauben wie Brief-, Hochzeits- oder sonstige Zuchttauben, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Taubenschlag zurückgefunden und sich einer Stadttaubenpopulation angeschlossen haben. 
Tauben wurden früher als Nutztiere gehalten (als Fleisch-, Eier- und Düngerlieferanten oder als sog. Brieftauben zur Übermittlung von Nachrichten), als sie dann nicht mehr gebraucht wurden, wurden viele Taubenschläge geschlossen. Es handelt sich bei den Stadttauben somit nicht um Wildtiere, sondern um obdachlose Haustiere. Sie wurden über Jahrtausende vom Menschen domestiziert. Diese Domestikation ist nicht mehr umkehrbar(vgl. Rechtsgutachten von Dr. jur. Christian Arleth/Dr. med. vet. Jens Hübel, (2))

Augsburger Modell

99 % der Städte mit Taubenmanagement in Deutschland entscheiden sich für das nachgewiesen erfolgreiche Augsburger Modell. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch Zählung derausgetauschten Eier in einem Schlag, dem Sinken der Reinigungskosten auf privatem und öffentlichem Gelände und dem Ausbleiben von Beschwerden der Bürger und Gewerbetreibenden (Einzelhandel, Bäckereien, Gastronomen). Dies ist mit Abstand die erfolgreichste, effektivste, nachhaltigste, tierschutzkonformste und kostengünstigste Lösung für die Kommunen. 

Die Umsetzung des Konzepts basiert auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen und praktischen Erfahrungen von vielen verschiedenen Kommunen und wird als alleiniges Konzept vom zuständigen Ministerium in Baden-Württemberg empfohlen. 

Ziel des Augsburger Models ist die Reduktion der Population durch Eiaustausch. Sobald die Tauben – nach einer Phase des schrittweisen „Hineinlotsens“ der Tiere in den Taubenschlag – im Schlag angesiedelt sind, verbringen sie 80 % des Tages im Schlag und setzen somit den Hauptteil des Kotes im Schlag ab, der einfach und hygienisch entfernt werden kann. Die Tauben müssen nicht zur Nahrungssuche auf die Straßen und in die Fußgängerzonen. Die Fußgänger und die Gastronomie werden nicht mehr belästigt und die Reinigung der umliegenden Häuser und Straßen von Taubenkot entfällt.

Vorteile Taubenschlag, nach dem Augsburger Modell:

  • Durch den Eiertausch im Schlag wird eine Vermehrung der Tauben verhindert, die Population nimmt ab;
  • Tauben befinden sich 80 % des Tages im Schlag. Der Kot bleibt im Schlag und kann mühelos entfernt werden;
  • Tauben sitzen nur noch selten und vereinzelt auf den Dächern und Balkonen, sie sind auf öffentlichen Flächen, Märkten und den Außenflächen der Gastronomiebetriebe nicht mehr Nahrungs-suchend anzutreffen.
  • Das Leid der Tiere wird vermindert und deren Gesundheit und Wohlbefinden verbessert. (Vgl. dazu den Grundsatz des Tierschutzgesetzes in § 1 Satz 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. […]”)

 

Quellen

(1) Weyrather, A. (2021, Hrsg. Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.: Grundlagen für ein effizientes, tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement in deutschen (Groß)Städten. Eine Handreichung für die Praxis; https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-HB-Stadttaubenmanagement_web.pdf

(2) Arleth C., Hübel J. (2021): Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Hrsg.: Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskiminierung ,Hier kostenlos herunterladen.

(3) Landestierschutzbeauftragte Berlin: Bau von Pilot-Taubenschlägen in Berliner Bezirken, https://www.berlin.de/lb/tierschutz/tauben/artikel.1290446.php

(4) Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019. https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen_downloads/tiergesundheit-tierschutz-5295.html

 (5) Bundestags-Drucksache14/8860 vom 23.04.2002 https://dserver.bundestag.de/btd/14/088/1408860.pdf

 

Für die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung dieser Petition bedanken wir uns bei:

Dr. Norbert Alzmann, Biologe und Bioethiker

Antje Konz, Inhaberin der Firma VitaGood

Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg