Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg kritisiert die öffentliche Inszenierung eines getöteten Tieres – auch Oberbürgermeister und Sponsoren in der Verantwortung
Ludwigsburg – Anlässlich des bevorstehenden Ochsenfests in Poppenweiler fordert Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V. den Musikverein Poppenweiler, die Stadt Ludwigsburg und die Sponsoren auf, auf das öffentliche „Ochseneinhängen“ und den zeremoniellen Ochsenanschnitt zu verzichten.
Das Fest findet vom 24. bis 27. Juli 2026 statt. Im offiziellen Programm sind für Samstag um 19 Uhr das „Ochseneinhängen“ und für Sonntag um 11 Uhr der „Ochsenanschnitt“ angekündigt. Der Veranstalter bewirbt den „Ochsen am Spieß“ ausdrücklich als zentralen Bestandteil des Festes.
Ein Musik- und Gemeinschaftsfest kann Menschen verbinden, ohne den Körper eines getöteten Tieres zum Schauobjekt und zeremoniellen Mittelpunkt zu machen. Beim Ochseneinhängen und anschließenden Anschnitt wird ein zuvor empfindungsfähiges Lebewesen zur Festattraktion reduziert. Gerade bei einer als Familienfest beworbenen Veranstaltung vermittelt dies Kindern, eine solche Inszenierung sei ein selbstverständlicher Bestandteil von Tradition und Gemeinschaft.
Ochsenfest wird als Traditionsfest kommunal unterstützt
Das Ochsenfest ist keine ausschließlich privat finanzierte Vereinsveranstaltung. Der Wirtschaftsausschuss der Stadt Ludwigsburg beschloss im Januar 2025 einstimmig, die Unterstützungsmaßnahmen für anerkannte Traditionsfeste dauerhaft fortzuführen. Das im Zweijahresturnus stattfindende Ochsenfest Poppenweiler wird in den städtischen Unterlagen ausdrücklich weiterhin als Traditionsfest geführt.
Die Förderregelung sieht eine maximale Fördersumme von 2.500 Euro je Fest vor. Hinzu kommen der Erlass verschiedener städtischer Gebühren, vereinfachte Antrags- und Abrechnungsverfahren sowie weitere organisatorische Unterstützungsleistungen. In welcher konkreten Form und Höhe das Ochsenfest 2026 davon profitiert, hat der Tierrechtsverein bei der Stadt angefragt.
Auf der Internetseite des Ochsenfests werden zudem die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim und die Kreissparkasse Ludwigsburg als Hauptsponsoren aufgeführt.
Wer eine Veranstaltung mit öffentlichen Mitteln, Gebührenerlassen oder kommunalem Sponsoring unterstützt, trägt Mitverantwortung dafür, welche Werte dort vermittelt werden. Öffentliche beziehungsweise kommunal geprägte Institutionen sollten nicht dazu beitragen, dass der Körper eines getöteten Tieres als Spektakel inszeniert und seine Zerlegung feierlich zelebriert wird.
Oberbürgermeister nahm 2024 den Anschnitt vor
Ein Instagram-Beitrag von Oberbürgermeister Dr. Matthias Knecht vom 21. Juli 2024 zeigt ihn beim damaligen Ochsenfest persönlich am gebratenen Tier. Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg fordert ihn auf, sich in diesem Jahr weder am Ochsenanschnitt noch an einer vergleichbaren Zeremonie zu beteiligen.
Der Verein fordert konkret:
Der Musikverein Poppenweiler verzichtet bereits 2026 auf das öffentliche Ochseneinhängen und den zeremoniellen Ochsenanschnitt. Auch bei abgeschlossenen gastronomischen Planungen kann die öffentliche Inszenierung noch abgesagt werden.
Oberbürgermeister Dr. Knecht beteiligt sich nicht erneut am Ochsenanschnitt oder einer vergleichbaren Zeremonie.
Das nächste Fest – nach dem bisherigen Turnus voraussichtlich 2028 – wird zu einem Musik- und Gemeinschaftsfest weiterentwickelt, bei dem kein getötetes Tier mehr als Namensgeber, Schauobjekt und Hauptattraktion dient.
Öffentlich beziehungsweise kommunal geprägte Sponsoren machen ihre künftige Unterstützung von einer entsprechenden Neuausrichtung abhängig.
Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg stellt weder das ehrenamtliche Engagement noch den Wert eines gemeinsamen Stadtteilfests infrage. Gerade weil Musik, Begegnung und Vereinsleben erhaltenswert sind, sollten sie zeitgemäß weiterentwickelt werden. Ein attraktives pflanzliches Festgericht könnte an die Stelle des bisherigen tierlichen Mittelpunktes treten.
Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg hat den Musikverein, Oberbürgermeister Dr. Knecht sowie Vertreter der Stadtwerke und der Kreissparkasse um Stellungnahme gebeten. Die gesetzte Antwortfrist endet am Mittwoch, 22. Juli 2026, um 12 Uhr. Der Verein wird über die eingehenden Reaktionen informieren.
Hintergrund und Quellen
Veranstaltungsseite und Programm: https://ochsenfest.com/
Sponsoren des Ochsenfests 2026: https://ochsenfest.com/sponsoren.html
Städtische Beschlussvorlage 358/24 zur dauerhaften Unterstützung der Traditionsfeste: https://ris.ludwigsburg.de/bi/getfile.php?id=223481&type=do
Protokoll des Wirtschaftsausschusses vom 21. Januar 2025: https://ris.ludwigsburg.de/bi/getfile.php?id=225590&type=do
