Bildhinweis zum Titelbild: Symbolbild, nicht die für den Umzug vorgesehenen Tiere. Foto: Christina & Peter/Pexels.
MITMACHAKTION · REMSECK AM NECKAR
Ein Vereinsfest braucht keine lebenden Tiere.
Beim geplanten Remsecker „Viehscheid“ am 26. September 2026 sollen eine Kuh und ein Kalb mitgeführt werden. Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg fordert den VfB Neckarrems auf, die beiden Tiere aus dem Programm zu streichen.
Gemeinschaft und Vereinsleben lassen sich auch ohne Tiere als Werbeattraktion feiern.
Jetzt für einen Umzug ohne Tiere schreibenGeplanter Termin: Samstag, 26. September 2026
Aktualisiert am
Aktueller Stand: Die Behörde hat geantwortet
Das Veterinäramt verweist auf das vorgelegte Sicherheitskonzept und darauf, dass eine solche Veranstaltung grundsätzlich nicht verboten ist. Auf unsere Nachfrage zu konkreten Schutzmaßnahmen teilt das Amt mit:
- Bei Panikreaktionen bestehen Abbruchmöglichkeiten. Darüber entscheidet der sachkundige Tierhalter.
- Eine behördliche Kontrolle am Veranstaltungstag bleibt vorbehalten. Zugesagt wurde sie nicht.
Ein verbindlicher, endgültiger Abbruch bereits bei der ersten ernsthaften Flucht- oder Panikreaktion wurde uns nicht bestätigt. Das gilt auch für ein eigenes Stopprecht aller unmittelbar tierverantwortlichen Personen.
Unsere Forderung bleibt: Kuh und Kalb aus dem Programm streichen. Eine Zusage des Vereins, auf die beiden Tiere zu verzichten, liegt uns nach unserem Stand vom 21. September nicht vor.
EINE PERSÖNLICHE E-MAIL AN DEN VEREIN
Bitten Sie den VfB, auf Kuh und Kalb zu verzichten.
Der Verein kann sein Programm noch ändern. Schreiben Sie ihm einmalig, höflich und persönlich. Unser Vorschlag lässt sich vor dem Versand in Ihrem E-Mail-Programm bearbeiten.
E-Mail-Vorschlag öffnenDer Button öffnet Ihr E-Mail-Programm. Sie prüfen und versenden die Nachricht selbst. Der Empfänger ist der VfB Neckarrems; MfT BW erhält über diese Mitmachfunktion weder Ihre E-Mail-Adresse noch Ihre Nachricht.
Empfänger: office@vfb-neckarrems.de
Textvorschlag ansehen und wechseln
Sie können den Text kopieren und in einer eigenen E-Mail verwenden. Ergänzen Sie möglichst einen persönlichen Satz und Ihren Namen.
Schon geschrieben? Dann teilen Sie die Aktion bitte weiter, besonders mit Menschen aus Remseck und dem Landkreis Ludwigsburg. Eine zweite E-Mail ist nicht nötig.
Bitte bleiben Sie sachlich. Keine Beleidigungen, Mehrfachmails, Anrufe oder Nachrichten an Privatadressen.
Was geplant ist – und was wir ändern wollen
Nach einem Bericht der Ludwigsburger Kreiszeitung sollen eine Kuh und ein Kalb über eine rund 800 Meter lange innerörtliche Strecke zum Sportgelände geführt werden. Vorgesehen sind ein Begleitzug mit zahlreichen Kindern und musikalische Begleitung. Der Umzug soll auch der Bekanntmachung des Vereins und der Gewinnung neuer Mitglieder dienen.
Der VfB hat uns ein Tierschutz- und Sicherheitskonzept übersandt. Es enthält unter anderem Regelungen zu Musik, Publikum, Rückzugsorten und Abbruchkriterien. Auf den zunächst erwogenen Glockenschmuck soll nach dem Konzept verzichtet werden.
Tiere sind keine Werbeträger.
Auch mit Schutzvorkehrungen bleibt dieser Tiereinsatz vollständig vermeidbar. Kuh und Kalb haben eigene Bedürfnisse und Interessen. MfT BW lehnt es ab, sie zur Unterhaltung und Mitgliederwerbung zu benutzen.
Das Fest kann ohne lebende Tiere stattfinden.
Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg fordert einen Umzug ohne Kuh und Kalb. Für die Gestaltung gibt es viele Möglichkeiten: Mitmachangebote rund um den Sport, eine Rikscha, ein Oldtimer oder die laut Zeitungsbericht bereits vorhandene künstliche Kuh.
Welche Alternative der Verein wählt, bleibt ihm überlassen. Entscheidend ist der Verzicht auf lebende Tiere.
Unsere bisherigen Schritte und die rechtliche Einordnung
MfT BW hat den VfB Neckarrems aufgefordert, auf die Tiere zu verzichten. Das Veterinäramt haben wir am 14. August informiert und am 28. August unter Übersendung des Konzepts um eine konkrete tierschutzfachliche Prüfung gebeten.
Mit der Mitmachaktion, Social Media und einer Pressemitteilung vom 9. September haben wir die Forderung öffentlich gemacht. Die Ludwigsburger Kreiszeitung berichtete am 11. September über die Kritik am geplanten Tiereinsatz.
Nach der Behördenantwort vom 17. September haben wir am 18. September gezielt zu verbindlichen Abbruchregeln und einer behördlichen Kontrolle nachgefasst. Die inzwischen vorliegende Antwort ist oben zusammengefasst.
§ 3 Satz 1 Nr. 6 Tierschutzgesetz untersagt den Einsatz von Tieren für Schaustellungen, Werbung und ähnliche Veranstaltungen, wenn damit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind. Ein Werbezweck allein bedeutet daher noch kein gesetzliches Verbot.
Unsere tierrechtliche Forderung geht darüber hinaus: Auch ein grundsätzlich zulässiger Tiereinsatz kann vollständig vermeidbar sein. Deshalb fordern wir den Verein weiterhin auf, sein Programm ohne lebende Tiere zu gestalten.

