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Tiere sind keine Werbeträger: Remsecker „Viehscheid“ muss tierfrei werden

Aktuelle Mitmachaktion · Remseck am Neckar

Tiere sind keine Werbeträger: Remsecker „Viehscheid“ muss tierfrei werden

Am 26. September sollen eine Kuh und ein Kalb bei einem Umzug durch Neckarrems im Mittelpunkt stehen – zur Bekanntmachung des VfB Neckarrems und zur Gewinnung neuer Mitglieder. Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg fordert den Verein auf, die Tiere aus dem Programm zu streichen und die vorhandene tierfreie Alternative zu nutzen.

Jetzt tierfreien Umzug fordern
  • Termin 26. September 2026 Geplanter Veranstaltungstag
  • Tiere Kuh und Kalb Sollen beim Umzug mitgeführt werden
  • Strecke Rund 800 Meter Innerörtliche Strecke laut Zeitungsbericht
  • Zweck Vereinswerbung Bekanntmachung und Mitgliedergewinnung als genannter Zweck

Was in Neckarrems geplant ist

Nach einem Bericht der Ludwigsburger Kreiszeitung soll eine 27 Monate alte Jersey-Kuh gemeinsam mit einem Kalb eine rund 800 Meter lange innerörtliche Strecke zum Sportgelände zurücklegen. Vorgesehen sind ein größerer Begleitzug, zahlreiche Kinder und musikalische Begleitung. Der Umzug soll ausdrücklich der Bekanntmachung des Vereins und der Gewinnung neuer Mitglieder dienen.

Dass die Planung aktuell weiterläuft, zeigt auch ein öffentlicher Aufruf des VfB vom 31. August: Darin sucht der Verein ausdrücklich Kinder, die am Umzug teilnehmen möchten.

Der VfB hat uns inzwischen ein Tierschutz- und Sicherheitskonzept übersandt. Danach sollen die Tiere nur teilnehmen, wenn sie die dort beschriebenen Anforderungen erfüllen. Das Konzept enthält unter anderem Regeln zu Musik, Publikum, Rückzugsorten und Abbruchkriterien; auf den zunächst erwogenen Glockenschmuck soll verzichtet werden.

Diese Vorkehrungen ändern jedoch nichts an der entscheidenden Frage: Warum sollen fühlende Lebewesen überhaupt für Vereinswerbung und Unterhaltung eingesetzt werden, obwohl der Einsatz vollständig vermeidbar ist?

Nicht die Frage, ob sich ein vermeidbarer Tiereinsatz durch genügend Regeln absichern lässt, sollte im Mittelpunkt stehen. Entscheidend ist, warum fühlende Lebewesen für einen Werbeumzug benutzt werden sollen, obwohl eine tierfreie Alternative vorhanden ist.

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V.

Ein Sicherheitskonzept legitimiert die Tiernutzung nicht

Eine ungewohnte innerörtliche Umgebung, Menschenansammlungen, Musik, Fahrzeuge und weitere akustische Reize können Rinder belasten. Wie ein Tier in einer konkreten, dynamischen Veranstaltungssituation reagiert, lässt sich trotz Training und Betreuung nicht vollständig vorhersehen.

Unsere Kritik reicht aber weiter: Auch wenn einzelne Belastungen durch Regeln verringert werden könnten, bliebe der Einsatz vollständig vermeidbar. Kuh und Kalb sollen nicht zu ihrem eigenen Wohl durch Neckarrems geführt werden. Sie sollen Aufmerksamkeit erzeugen, Menschen unterhalten und bei der Gewinnung neuer Vereinsmitglieder helfen.

Eine solche Instrumentalisierung lehnen wir als Tierrechtsorganisation grundsätzlich ab. Tiere sind fühlende Individuen mit eigenen Bedürfnissen und Interessen – keine Dekorationen, Werbemittel oder Programmpunkte.

Grundsatz

Fühlende Lebewesen statt Werbeträger

Tiere dürfen nicht auf ihren Nutzen für menschliche Unterhaltung und Werbung reduziert werden.

Vermeidbar

Der Einsatz ist vermeidbar

Gemeinschaft, Vereinsleben und ein Fest funktionieren ohne lebende Tiere.

Alternative

Eine Alternative ist vorhanden

Nach dem Zeitungsbericht verfügt der Verein bereits über eine künstliche Kuh.

Was wir bisher unternommen haben

Wir haben den VfB Neckarrems frühzeitig aufgefordert, Kuh und Kalb aus dem Programm zu streichen. Der Verein hat an der möglichen Teilnahme der Tiere festgehalten und uns ein Tierschutz- und Sicherheitskonzept übersandt. Nach seiner Aussage berücksichtigt das Konzept Absprachen mit dem Veterinäramt.

Die Stadt Remseck teilte uns mit, dass die Veranstaltung mit Bescheid vom 24. Juli 2026 genehmigt worden sei. Die Veterinärbehörde sei am städtischen Genehmigungsverfahren nicht beteiligt gewesen. Eine direkte Rücksprache zwischen Verein und Veterinäramt außerhalb dieses Verfahrens ist damit nicht ausgeschlossen; Umfang und Ergebnis einer solchen Rücksprache sind für uns bislang jedoch nicht nachvollziehbar.

Wir haben das Veterinäramt deshalb erneut informiert, ihm das Konzept übersandt und um eine tierschutzfachliche Prüfung gebeten. Dabei haben wir auch auf den Prüfbereich von § 3 Satz 1 Nr. 6 Tierschutzgesetz hingewiesen. Die Vorschrift betrifft den Einsatz von Tieren unter anderem zu Werbezwecken, wenn damit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind. Eine abschließende rechtliche Bewertung obliegt der zuständigen Behörde.

Unabhängig von der behördlichen Bewertung bleibt unsere tierrechtliche Forderung bestehen.

Unsere Forderung an den VfB Neckarrems

Wir fordern den VfB Neckarrems auf,

  • Kuh und Kalb vollständig aus dem Umzug zu streichen,
  • die vorhandene künstliche Kuh als tierfreie Alternative zu nutzen und
  • den „Viehscheid“ ohne Tiernutzung zu gestalten.

Darüber hinaus wünschen wir uns ein konsequent tierfreies Fest – einschließlich eines veganen Speisenangebots. Gemeinschaft und Vereinsleben brauchen keine Tiere als Kulisse und keine tierischen Produkte auf dem Teller.

Eine Kurskorrektur wäre kein Verlust für das Fest. Der Verein könnte vielmehr zeigen, dass Tradition und Gemeinschaft weiterentwickelt werden können, ohne Tiere für menschliche Zwecke zu benutzen.

Jetzt den tierfreien Umzug fordern

Der VfB kann seine Planung noch ändern. Schreiben Sie dem Verein einmalig, persönlich, höflich und deutlich: Kuh und Kalb sollen aus dem Programm gestrichen und durch die vorhandene künstliche Kuh ersetzt werden.

E-Mail-Vorschlag öffnen

Beim Klick wird einer von mehreren geprüften Textvorschlägen in Ihrem eigenen E-Mail-Programm geöffnet. Sie können ihn dort frei bearbeiten. Ihre Nachricht geht unmittelbar an den VfB Neckarrems. Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg erhält weder Ihre E-Mail-Adresse noch den Inhalt Ihrer Nachricht.

E-Mail-Adresse zum Kopieren: office@vfb-neckarrems.de

Textvorschlag anzeigen und wechseln

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte den VfB Neckarrems, beim geplanten „Viehscheid“ am 26. September auf den Einsatz der Kuh und des Kalbes zu verzichten.

Tiere sind fühlende Lebewesen und sollten nicht zur Unterhaltung, Vereinswerbung oder Mitgliedergewinnung eingesetzt werden. Ein Sicherheitskonzept ändert nichts daran, dass dieser Tiereinsatz vollständig vermeidbar ist.

Bitte nutzen Sie die bereits vorhandene künstliche Kuh und gestalten Sie den Umzug tierfrei.

Mit freundlichen Grüßen

Diesen Text im E-Mail-Programm öffnen

Ergänzen Sie möglichst einen persönlichen Satz. Bitte schreiben Sie einmalig, höflich und sachlich. Keine Beleidigungen, Mehrfachmails, Anrufe oder Nachrichten an Privatadressen.

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Förderung betreuter Taubenschläge nach dem ,,Augsburger Modell" in Baden-Württemberg

Unsere Städte in Baden-Württemberg sind überfüllt mit hunderttausenden von Stadttauben, Teile der Bevölkerung fühlen sich belästigt, aber die betroffenen Kommunen und Vereine haben nicht die nötigen Mittel und ein nachhaltiges und erfolgreiches Taubenmanagement mit betreuten Tabenschlägen nach dem Augsburger Modell zu praktizieren. Mit Hilfe einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg könnte dieses große Problem gelöst werden. 

In regelmäßigen Abständen erreichen unseren Verein Bitten von Bürger*innen, sie bei der Umsetzung eines tierschutz-adäquaten Stadttaubenmanagements zu unterstützen. Einerseits sehen viele Gemeinden die Stadttaubensituation als Störfaktor, andererseits gibt es wenig Bereitschaft, da die Mittel fehlen, sich der Situation angemessen anzunehmen.

Dabei ist die einzige wirksame und tierschutzgerechte sowie auch tierschutzrechtlich akzeptable Methode, um Taubenpopulationen auf Dauer zu verkleinern bzw. auf einer überschaubaren Zahl zu halten die Einrichtung betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell an geeigneten Plätzen, an denen die Tiere mit artgerechtem Futter sowie Wasser versorgt und an den Ort gebunden werden (1). Dadurch nimmt die Präsenz der Futterschwärme in der Stadt ab. In den Taubenschlägen können unkompliziert die Eier gegen Gipsatrappen getauscht werden und es kann somit die Taubenpopulationkontrolliert werden indem sie zunächst verringert und dann auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird. 

Die bevorzugte Nahrung von (Stadt-)Tauben besteht hauptsächlich aus Körnern und Samen, die in den Städten kaum vorhanden sind. Stadttauben können Ähren nicht entspelzen, was verhindert, dass sie – wie landläufig fälschlicher Weise angenommen wird – zum “Feldern” ins Umland fliegen und wie Wildvögel auf Wiesen und auf Feldern Nahrung aufnehmen können. Somit haben die Tauben keine Möglichkeit, in Städten an artgerechtes Futter zu gelangen. Sie sind darauf angewiesen, sämtliche Abfälle der Menschen zu essen, die sie auffinden können. Dies führt auch zu einem vermehrten Absatz des flüssigen Hungerkots, in dessen Folge es zu einer vermehrten Verschmutzung der Innenstädte kommt, von der sich Teile der Bevölkerung belästigt fühlen. Werden die Tiere artgerecht gefüttert, kann diesbezüglich eine Verbesserung erreicht werden. Zudem fördern hohe Populationsdichten von Stadttauben das Auftreten von Taubenspezifischen Infektionskrankheiten– die zwar für den Menschen kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen, die Tiere jedoch schwächen und zu erheblichen Leiden bis hin zum Verenden führen können.

In vielen Kommunen existieren ordnungsrechtliche Fütterungsverbote, die nur bei vorhandenem Stadttaubenmanagement rechtskonform sind.

In betreuten Taubenschlägen bekommen die Tiere ausreichend artgerechtes Futter, zudem können sie dort Paare bilden und brüten. Ihre Eier werden gegen Attrappen aus Gips ausgetauscht, sodass die Tiere weiter an ihr Nest gebunden bleiben, aber keine Küken aufziehen werden.

Einem Gutachten (Arleth C., Hübel J.: Rechtsgutachten Stadttaubenschutz.) zufolge handelt es sich bei Stadttaubenum Fundtiere (2). Die heutigen Stadttauben sind die Nachfahren von einst ausgesetzten Haustieren. Diese Tiere sind nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, da der Mensch sie im Laufe der Domestizierung über Jahrtausende in seine Abhängigkeit züchtete. Daher haben Kommunen die Pflicht zur Lösung dieser dauerhaften menschengemachten tierschutzrechtlichen Herausforderung.

Trotzdem sind es meistens Privatpersonen, die die Kosten für die Anschaffung eines Taubenschlages (bspw. ein Bauwagen, Container o.ä.) und das Futter tragen. 

Beispielsweise stellt die Landestierschutzbeauftragte von Berlin, Frau Dr. Kathrin Hermann, zu diesem Zweck Gelder aus dem Berliner Haushalt zur Verfügung. Dieses kann von den Bezirken für den Bau von Pilot-Taubenschlägen abgerufen werden. Um die Mittel zielgerichtet einsetzen zu können, sollten folgende drei Anforderungen erfüllt sein:

1. EIn geeigneter Standort; 

2. die Sicherstellung der Betreuung des Taubenschlages; 

3. ein(e) Ansprechpartner*in innerhalb der Bezirksverwaltung.

 

Die Errichtung betreuter Taubenschlägen an geeigneten Standorten nach dem Augsburger Modell, in denen Tauben artgerechtes Futter angeboten und Eier durch Attrappen ausgetauscht werden, ist die einzig tierschutzgerechte und zu gleich die erfolgversprechendste und nachhaltigste Möglichkeit, die Stadttaubenpopulation deutlich zu verringern,  Tierleid zu vermeiden und die Kosten der Städte im Hinblick auf Reinigungs- und Vergrämungsmaßnahmen deutlich zu senken. Auch werden die Bürger*innen stark entlastet – die Bürgerbeschwerden entfallen. Der Bau von betreuten Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell wird auch vom Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen beschrieben: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019 (4), und wurde auch in den – mittlerweile veralteten – Empfehlungen des Landestierschutzbeirats Baden-Württemberg zur Regulierung der Taubenpopulation in Städten, herausgegeben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Jahr 2005, beschrieben.

 

Kosten für 1 Taubenschlag ca. 500 Tauben
Bau Taubenschlag inclusive Innenausstattung ca. 25.000,- €

Betreuungs- und Versorgungskosten jährlich ca. 15.000,- €

Bisher sind keine Fördermittel für gemeinnützige Taubenvereine und Kommunen im Haushalt des Landes vorgesehen. 

Zukünftig sollten, wie seit 2022 auch im Land Niedersachsen, Haushaltsmittel für die Errichtung und die Unterhaltung betreuter Taubenschläge bereitgestellt werden, die eingetragene Tierschutzorganisationen und Gemeinden in Baden-Württemberg unterstützen.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition, bitten Sie als zuständigen Minsister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz daher um Förderung dieser wichtigen Maßnahme zur Eindämmung der Taubenpopulationen in den Kommunen. 

Wir ersuchen dabei um die Förderung des Baus von betreuten Taubenschlägen nach dem Ausburger Modell, der Einrichtung von betreuten Futterplätzen für die noch nicht an einen Schlag gebundenen “noch-obdachlosen” Tauben oder für Areale, in denen ein Bedarf herrscht, jedoch Taubenschläge aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht einrichtbar sind, sowie die Übernahme der laufenden Kosten für die Betreibung, einschließlich der Pflege, ggf. tiermedizinischen Versorgung und des artgerechten Futters in den Taubenschlägen ebenso wie an den betreuten Futterplätzen.

Zudem fordern wir eine Verpflichtung aller Kommunen mit höherer Stadttaubendichte zur Errichtung von Taubenschlägen – bedarfsweise in Verbindung mit betreuten Futterplätzen – zur Populationskontrolle und Fütterung der Tiere, um das Leid der Tiere zu vermindern, öffentliche Kosten zu senken, Bürgerbeschwerden abzuwenden, und letztlich damit eine großflächige Populationskontrolle in Baden-Württemberg zu erreichen.

Diese Maßnahmen der Bestandskontrolle, artgerechten Fütterung sowie Unterbringung der Tauben gem. dem Augsburger Modell würden dazu beitragen, den “ethischen Tierschutz” in Baden-Württemberg zu verwirklichen. Dieser erlangte bereits vor über 20 Jahren mit Zweidrittelmehrheiten des Bundesrates und des Bundetags Verfassungsrang durch die Implementierung des “Staatsziels Tierschutz” in Artikel 20a Grundgesetz im Jahre 2002. Gemäß amtlicher Begründung des Bundestags trägt dies „dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung“ (5). „Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen.“ Die Staatszielbestimmung ruft insbesondere die Legislative und Exekutive dazu auf, die Belange und den Schutz der Tiere zu verwirklichen. Es geht beim Staatsziel Tierschutz um nicht weniger, als den Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden, Zerstörung ihrer Lebensräume und ihrer Achtung als unsere Mitgeschöpfe.

Ein auch für andere Bundesländer wegweisender Umgang mit den Stadttauben entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (einschlägig sind hier die Paragraphen 1, 2 und 17), sowie des ethischen Tierschutzes in Umsetzung der Staatszielbestimmung wäre zeitgemäß und Baden-Württemberg soll hier eine Vorreiterrolle einehmen und vorbildhaft für andere Bundesländer den ethischen Tierschutz verwirklichen.

 

Anhang

Definition Stadttauben

Sog. Stadttauben (Columba livia forma domestica) sind Nachkommen von Haustauben wie Brief-, Hochzeits- oder sonstige Zuchttauben, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Taubenschlag zurückgefunden und sich einer Stadttaubenpopulation angeschlossen haben. 
Tauben wurden früher als Nutztiere gehalten (als Fleisch-, Eier- und Düngerlieferanten oder als sog. Brieftauben zur Übermittlung von Nachrichten), als sie dann nicht mehr gebraucht wurden, wurden viele Taubenschläge geschlossen. Es handelt sich bei den Stadttauben somit nicht um Wildtiere, sondern um obdachlose Haustiere. Sie wurden über Jahrtausende vom Menschen domestiziert. Diese Domestikation ist nicht mehr umkehrbar(vgl. Rechtsgutachten von Dr. jur. Christian Arleth/Dr. med. vet. Jens Hübel, (2))

Augsburger Modell

99 % der Städte mit Taubenmanagement in Deutschland entscheiden sich für das nachgewiesen erfolgreiche Augsburger Modell. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch Zählung derausgetauschten Eier in einem Schlag, dem Sinken der Reinigungskosten auf privatem und öffentlichem Gelände und dem Ausbleiben von Beschwerden der Bürger und Gewerbetreibenden (Einzelhandel, Bäckereien, Gastronomen). Dies ist mit Abstand die erfolgreichste, effektivste, nachhaltigste, tierschutzkonformste und kostengünstigste Lösung für die Kommunen. 

Die Umsetzung des Konzepts basiert auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen und praktischen Erfahrungen von vielen verschiedenen Kommunen und wird als alleiniges Konzept vom zuständigen Ministerium in Baden-Württemberg empfohlen. 

Ziel des Augsburger Models ist die Reduktion der Population durch Eiaustausch. Sobald die Tauben – nach einer Phase des schrittweisen „Hineinlotsens“ der Tiere in den Taubenschlag – im Schlag angesiedelt sind, verbringen sie 80 % des Tages im Schlag und setzen somit den Hauptteil des Kotes im Schlag ab, der einfach und hygienisch entfernt werden kann. Die Tauben müssen nicht zur Nahrungssuche auf die Straßen und in die Fußgängerzonen. Die Fußgänger und die Gastronomie werden nicht mehr belästigt und die Reinigung der umliegenden Häuser und Straßen von Taubenkot entfällt.

Vorteile Taubenschlag, nach dem Augsburger Modell:

  • Durch den Eiertausch im Schlag wird eine Vermehrung der Tauben verhindert, die Population nimmt ab;
  • Tauben befinden sich 80 % des Tages im Schlag. Der Kot bleibt im Schlag und kann mühelos entfernt werden;
  • Tauben sitzen nur noch selten und vereinzelt auf den Dächern und Balkonen, sie sind auf öffentlichen Flächen, Märkten und den Außenflächen der Gastronomiebetriebe nicht mehr Nahrungs-suchend anzutreffen.
  • Das Leid der Tiere wird vermindert und deren Gesundheit und Wohlbefinden verbessert. (Vgl. dazu den Grundsatz des Tierschutzgesetzes in § 1 Satz 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. […]”)

 

Quellen

(1) Weyrather, A. (2021, Hrsg. Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.: Grundlagen für ein effizientes, tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement in deutschen (Groß)Städten. Eine Handreichung für die Praxis; https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-HB-Stadttaubenmanagement_web.pdf

(2) Arleth C., Hübel J. (2021): Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Hrsg.: Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskiminierung ,Hier kostenlos herunterladen.

(3) Landestierschutzbeauftragte Berlin: Bau von Pilot-Taubenschlägen in Berliner Bezirken, https://www.berlin.de/lb/tierschutz/tauben/artikel.1290446.php

(4) Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019. https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen_downloads/tiergesundheit-tierschutz-5295.html

 (5) Bundestags-Drucksache14/8860 vom 23.04.2002 https://dserver.bundestag.de/btd/14/088/1408860.pdf

 

Für die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung dieser Petition bedanken wir uns bei:

Dr. Norbert Alzmann, Biologe und Bioethiker

Antje Konz, Inhaberin der Firma VitaGood

Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg