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Stellungnahme zu den Anträgen für mehr „Tierwohl“ im Fleischsektor vom Land Baden-Württemberg im Bundesrat

Anträge für mehr „Tierwohl“ im[nbsp]Fleischsektor vom Land Baden-Württemberg im Bundesrat eingereicht – Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg sieht die Lösung nicht in einer „Verschönerung“ des Tötungsprozesses

Anträge für mehr „Tierwohl“ im[nbsp]Fleischsektor vom Land Baden-Württemberg im Bundesrat eingereicht – Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg sieht die Lösung nicht in einer „Verschönerung“ des Tötungsprozesses

Am 12.02. brachte Baden-Württemberg zwei Gesetzesanträge zum Thema Tierwohl im Fleischsektor im Bundesrat ein. Im ersten Antrag geht es um eine erhöhte Überprüfung der Betäubungsanlagen als auch deren Zulassung für den Markt. Als Reaktion auf die Schlachthofskandale in Baden-Württemberg wurde ein Monitoring durchgeführt, bei welchem man feststellte, dass 1/3 der Betäubungsanlagen nicht korrekt funktionierten. Dieser Gesetzesantrag scheint die Reaktion auf diese Ergebnisse darzustellen.[nbsp]

Der zweite Antrag sieht eine Festlegung eines Mindestpreises für Fleisch vor, um so die ebenfalls massiven Tierschutzverstöße der vergangenen Zeit zu bekämpfen. Dort, wo mehr Geld zur Verfügung steht, könne qualitativ hochwertiger gearbeitet werden und so mehr Tierwohl garantiert werden.[nbsp]

Das Problem liegt nicht darin, dass zu wenig für Fleisch bezahlt wird, um die Tiere besser zu behandeln“, so Julia Thielert von Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg. „Schauen wir uns zum Beispiel den Schlachthofskandal von Biberach an. Das ist ein kleiner Schlachthof. Das Fleisch wurde vom Geschäftsführer Michael Koch in seiner eigenen Metzgerei verhältnismäßig hochpreisig verkauft. Hier haben wir also die kleinen regionalen Strukturen, die erhöhten Preise und finden das gleiche Ausmaß an[nbsp]Tierquälerei.“ (1)

Dennoch befürwortet Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg als kurzfristigen Lösungsansatz Verbesserungen in der Haltung und letztlich auch bei der Tötung der Tiere. Gerade nicht korrekt funktionierende Betäubungsanlagen können, wie auch in den Aufnahmen der Schlachthofskandale zu sehen war, zu erheblichem Tierleid und einem langen Todeskampf führen. Im Gesetzesantrag[nbsp]heißt es auf Seite fünf: „Fleisch zählt seit jeher zu den Grundnahrungsmitteln der Menschen und liefert wertvolles Eiweiß, Vitamine und Mineralstoffe, insbesondere Eisen.“ Mit dieser Aussage wird versucht, den Prozess des Tötens, der letztlich niemals human oder schön sein kann, zu rechtfertigen. Ist es eine moralische Rechtfertigung, dass man etwas schon immer so gemacht hat? Würden wir grundsätzlich so argumentieren, hätten wir heute noch Sklaverei und Frauen dürften nicht wählen oder arbeiten. Sollte es nicht eigentlich Ziel einer sich stetig entwickelnden Gesellschaft sein, auch seine moralischen Werte regelmäßig zu hinterfragen? Denn kein Tier geht freiwillig in den Tod. Immer wieder gibt es Geschichten von Tieren, die aus dem Schlachthof fliehen. Sie überqueren Bahngleise, Felder und Flüsse und werden am Ende doch eigentlich immer erschossen (2). Für viele von ihnen war es das einzige Mal, dass sie die Welt außerhalb eines Stalles gesehen haben. Ja, mehr Tierwohl ist immer besser als weniger Tierwohl.
Letztendlich[nbsp]stirbt aber auch mit der besseren Betäubungsanlage und dem geschulteren Personal ein Tier gegen seinen Willen, das nicht hätte sterben müssen. Und letztlich wird dies immer durch Form von Gewalteinwirkung wie einem Messerstich passieren. Und genau hier liegt auch das Problem, wieso die Tierquälerei auch im Hochpreissektor wie „bio“ oder „regional“ ständig vorkommt. Ein Mensch, der seinen Unterhalt damit verdient, Stunden am Tag einem lebenden und fühlenden Wesen ein Messer in den Leib zu rammen, muss zwangsweise abstumpfen. Die erhöhten Raten an Depressionen und Selbstmord in diesem Berufszweig sind bekannt.

Am Ende profitiert niemand von dem ewigen Versuch, das Töten irgendwie human erscheinen zu lassen. Die Regierung sollte Gelder lieber in eine gezielte Umstellung auf bio-vegane Landwirtschaft investieren. Landwirte sollten Beratungen und Subventionen erhalten. Außerdem sollte man in die Bildung der Bevölkerung investieren. Das Wachstum der pflanzlichen Ernährungsweise wird von der Regierung bisher nicht unterstützt. Stattdessen werden Bilder fernab jeder Realität auf Tierprodukte im Supermarkt gedruckt und den Menschen immer wieder vorgegaukelt, wir bräuchten für eine gesunde Ernährung Tierprodukte. Verarbeitetes und rotes Fleisch wurden von der WHO als Karzinogen der Klasse eins definiert (3). Die American Dietetic Association, als auch die British Dietetic Association, die größten Verbände aus Experten für Ernährung und Diät in beiden Ländern, haben erklärt, dass eine pflanzliche (vegane) Ernährung sicher und geeignet für alle Lebensabschnitte ist, einschließlich Schwangerschaft. Das bedeutet, wir können offiziell alle Nährstoffe aufnehmen, ohne dass wir Tiere oder ihre Sekrete essen müssen. Die Oxford University veröffentlichte 2016 eine große Studie und kam zu dem Ergebnis: „Plant-based diets could save millions of lives and dramatically cut greenhouse gas emissions“ (4). Und dies sind nur einige Beispiele. Die Liste der Veröffentlichungen von renommierten Universitäten und Ernährungsgesellschaften ist lang.[nbsp]

Auf Seite sechs wird im Gesetzesantrag über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 19 % diskutiert. Aktuell sind tierische Produkte mit nur sieben Prozent besteuert, während pflanzliche Lebensmittel mit 19 % Mehrwertsteuer belastet werden. Auch hier zeigt sich eine deutliche Beeinflussung der Bevölkerung, das Interesse auf Preisbasis zum Tierprodukt zu lenken. Als erneut gravierend einzuordnen, wird dann wieder folgende Aussage getroffen: „Außerdem könnte eine Fleischsteuer fälschlicherweise analog zur Zigaretten- und Alkoholsteuer bzw. mit der in Diskussion befindlichen Zuckersteuer mit negativen Gesundheitseffekten assoziiert werden. Dabei leistet Fleisch mit seinem wertvollen Gehalt an tierischem Eiweiß, Vitaminen und Mineralstoffen einen wichtigen Beitrag zu einer ausgewogenen Ernährung des Menschen.“ Diese vollkommen unkritische Einordnung von Tierprodukten für eine gesunde Ernährung ist äußerst verstörend. Jedes fünfte Kind in Deutschland ist übergewichtig, wir haben in der westlichen Ernährung eher ein Problem mit einer Überversorgung an Eiweiß, als das man sich um einen Mangel sorgen müsste. Dänemark hat reagiert und die Empfehlung des Fleischverzehrs pro Woche[nbsp]von 500 g auf 350 g reduziert. Außerdem wird empfohlen, 100 g Hülsenfrüchte täglich zu essen, welche eine pflanzliche Eiweißquelle darstellen (5). Die Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung liegt bei maximal 600 Gramm Fleisch pro Woche, also im Jahr 31 Kilogramm pro Mensch. Der Durchschnittsdeutsche isst aber etwa doppelt so viel Fleisch, im Jahr 2019 waren es 59,5 Kilogramm (6). Die Folgen sind ein stetiger Anstieg an Krankheiten wie Übergewicht, Herzkreislauferkrankungen und Diabetes.

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg begrüßt zwar kurzfristig jede Maßnahme, die das Leid der Tiere verringert. Dennoch sind[nbsp]wir enttäuscht, wie wenig Wissenschaftlichkeit im vorliegenden Antrag zu finden ist und dass in keiner Weise versucht wird, die Förderung der pflanzlichen Lebensweise in die Lösungsstrategie einzubauen. Dabei ist dies unerlässlich für das Wohl der Tiere, das Klima und unsere Gesundheit.

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Quellen

  1. https://www.soko-tierschutz.org/post/sie-werben-mit-tierwohl-regionalit%C3%A4t-echtem-handwerk-und-eigener-schlachtung

  2. https://www.ksta.de/panorama/zu-land-und-zu-wasser-kuh-flieht-aus-schlachthof-und-schwimmt-durch-main-37609562?cb=1613472927095

  3. https://www.who.int/news-room/q-a-detail/cancer-carcinogenicity-of-the-consumption-of-red-meat-and-processed-meat

  4. https://www.oxfordmartin.ox.ac.uk/news/201603-plant-based-diets/

  5. https://albert-schweitzer-stiftung.de/aktuell/daenemark-klimaschutz-auf-teller?utm_source=nl21-02[&]utm_medium=email[&]utm_campaign=w-nl[&]fbclid=IwAR0SdHQLJWdEAuFngsbDlVtw1krKf9ypzMvmuzUmY3l1MBxH0RgphGinkq8

  6. https://www.krankenkassenzentrale.de/magazin/deutsche-essen-zu-viel-fleisch-welche-folgen-das-fuer-die-gesundheit-hat-115745#

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Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V.[nbsp]ist ein gemeinnütziger Verein, der sich seit 1983 für die Rechte der Tiere einsetzt. Durch Öffentlichkeitsarbeit macht der Verein Tierleid für die Bevölkerung sichtbar und zeigt Alternativen auf. Seit 2016 sind die Menschen für Tierrechte einer der drei anerkannten Verbände für das TierschutzMitwirkungs- und Verbandsklagerecht in Baden-Württemberg.

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Förderung betreuter Taubenschläge nach dem ,,Augsburger Modell" in Baden-Württemberg

Unsere Städte in Baden-Württemberg sind überfüllt mit hunderttausenden von Stadttauben, Teile der Bevölkerung fühlen sich belästigt, aber die betroffenen Kommunen und Vereine haben nicht die nötigen Mittel und ein nachhaltiges und erfolgreiches Taubenmanagement mit betreuten Tabenschlägen nach dem Augsburger Modell zu praktizieren. Mit Hilfe einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg könnte dieses große Problem gelöst werden. 

In regelmäßigen Abständen erreichen unseren Verein Bitten von Bürger*innen, sie bei der Umsetzung eines tierschutz-adäquaten Stadttaubenmanagements zu unterstützen. Einerseits sehen viele Gemeinden die Stadttaubensituation als Störfaktor, andererseits gibt es wenig Bereitschaft, da die Mittel fehlen, sich der Situation angemessen anzunehmen.

Dabei ist die einzige wirksame und tierschutzgerechte sowie auch tierschutzrechtlich akzeptable Methode, um Taubenpopulationen auf Dauer zu verkleinern bzw. auf einer überschaubaren Zahl zu halten die Einrichtung betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell an geeigneten Plätzen, an denen die Tiere mit artgerechtem Futter sowie Wasser versorgt und an den Ort gebunden werden (1). Dadurch nimmt die Präsenz der Futterschwärme in der Stadt ab. In den Taubenschlägen können unkompliziert die Eier gegen Gipsatrappen getauscht werden und es kann somit die Taubenpopulationkontrolliert werden indem sie zunächst verringert und dann auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird. 

Die bevorzugte Nahrung von (Stadt-)Tauben besteht hauptsächlich aus Körnern und Samen, die in den Städten kaum vorhanden sind. Stadttauben können Ähren nicht entspelzen, was verhindert, dass sie – wie landläufig fälschlicher Weise angenommen wird – zum “Feldern” ins Umland fliegen und wie Wildvögel auf Wiesen und auf Feldern Nahrung aufnehmen können. Somit haben die Tauben keine Möglichkeit, in Städten an artgerechtes Futter zu gelangen. Sie sind darauf angewiesen, sämtliche Abfälle der Menschen zu essen, die sie auffinden können. Dies führt auch zu einem vermehrten Absatz des flüssigen Hungerkots, in dessen Folge es zu einer vermehrten Verschmutzung der Innenstädte kommt, von der sich Teile der Bevölkerung belästigt fühlen. Werden die Tiere artgerecht gefüttert, kann diesbezüglich eine Verbesserung erreicht werden. Zudem fördern hohe Populationsdichten von Stadttauben das Auftreten von Taubenspezifischen Infektionskrankheiten– die zwar für den Menschen kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen, die Tiere jedoch schwächen und zu erheblichen Leiden bis hin zum Verenden führen können.

In vielen Kommunen existieren ordnungsrechtliche Fütterungsverbote, die nur bei vorhandenem Stadttaubenmanagement rechtskonform sind.

In betreuten Taubenschlägen bekommen die Tiere ausreichend artgerechtes Futter, zudem können sie dort Paare bilden und brüten. Ihre Eier werden gegen Attrappen aus Gips ausgetauscht, sodass die Tiere weiter an ihr Nest gebunden bleiben, aber keine Küken aufziehen werden.

Einem Gutachten (Arleth C., Hübel J.: Rechtsgutachten Stadttaubenschutz.) zufolge handelt es sich bei Stadttaubenum Fundtiere (2). Die heutigen Stadttauben sind die Nachfahren von einst ausgesetzten Haustieren. Diese Tiere sind nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, da der Mensch sie im Laufe der Domestizierung über Jahrtausende in seine Abhängigkeit züchtete. Daher haben Kommunen die Pflicht zur Lösung dieser dauerhaften menschengemachten tierschutzrechtlichen Herausforderung.

Trotzdem sind es meistens Privatpersonen, die die Kosten für die Anschaffung eines Taubenschlages (bspw. ein Bauwagen, Container o.ä.) und das Futter tragen. 

Beispielsweise stellt die Landestierschutzbeauftragte von Berlin, Frau Dr. Kathrin Hermann, zu diesem Zweck Gelder aus dem Berliner Haushalt zur Verfügung. Dieses kann von den Bezirken für den Bau von Pilot-Taubenschlägen abgerufen werden. Um die Mittel zielgerichtet einsetzen zu können, sollten folgende drei Anforderungen erfüllt sein:

1. EIn geeigneter Standort; 

2. die Sicherstellung der Betreuung des Taubenschlages; 

3. ein(e) Ansprechpartner*in innerhalb der Bezirksverwaltung.

 

Die Errichtung betreuter Taubenschlägen an geeigneten Standorten nach dem Augsburger Modell, in denen Tauben artgerechtes Futter angeboten und Eier durch Attrappen ausgetauscht werden, ist die einzig tierschutzgerechte und zu gleich die erfolgversprechendste und nachhaltigste Möglichkeit, die Stadttaubenpopulation deutlich zu verringern,  Tierleid zu vermeiden und die Kosten der Städte im Hinblick auf Reinigungs- und Vergrämungsmaßnahmen deutlich zu senken. Auch werden die Bürger*innen stark entlastet – die Bürgerbeschwerden entfallen. Der Bau von betreuten Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell wird auch vom Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen beschrieben: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019 (4), und wurde auch in den – mittlerweile veralteten – Empfehlungen des Landestierschutzbeirats Baden-Württemberg zur Regulierung der Taubenpopulation in Städten, herausgegeben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Jahr 2005, beschrieben.

 

Kosten für 1 Taubenschlag ca. 500 Tauben
Bau Taubenschlag inclusive Innenausstattung ca. 25.000,- €

Betreuungs- und Versorgungskosten jährlich ca. 15.000,- €

Bisher sind keine Fördermittel für gemeinnützige Taubenvereine und Kommunen im Haushalt des Landes vorgesehen. 

Zukünftig sollten, wie seit 2022 auch im Land Niedersachsen, Haushaltsmittel für die Errichtung und die Unterhaltung betreuter Taubenschläge bereitgestellt werden, die eingetragene Tierschutzorganisationen und Gemeinden in Baden-Württemberg unterstützen.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition, bitten Sie als zuständigen Minsister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz daher um Förderung dieser wichtigen Maßnahme zur Eindämmung der Taubenpopulationen in den Kommunen. 

Wir ersuchen dabei um die Förderung des Baus von betreuten Taubenschlägen nach dem Ausburger Modell, der Einrichtung von betreuten Futterplätzen für die noch nicht an einen Schlag gebundenen “noch-obdachlosen” Tauben oder für Areale, in denen ein Bedarf herrscht, jedoch Taubenschläge aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht einrichtbar sind, sowie die Übernahme der laufenden Kosten für die Betreibung, einschließlich der Pflege, ggf. tiermedizinischen Versorgung und des artgerechten Futters in den Taubenschlägen ebenso wie an den betreuten Futterplätzen.

Zudem fordern wir eine Verpflichtung aller Kommunen mit höherer Stadttaubendichte zur Errichtung von Taubenschlägen – bedarfsweise in Verbindung mit betreuten Futterplätzen – zur Populationskontrolle und Fütterung der Tiere, um das Leid der Tiere zu vermindern, öffentliche Kosten zu senken, Bürgerbeschwerden abzuwenden, und letztlich damit eine großflächige Populationskontrolle in Baden-Württemberg zu erreichen.

Diese Maßnahmen der Bestandskontrolle, artgerechten Fütterung sowie Unterbringung der Tauben gem. dem Augsburger Modell würden dazu beitragen, den “ethischen Tierschutz” in Baden-Württemberg zu verwirklichen. Dieser erlangte bereits vor über 20 Jahren mit Zweidrittelmehrheiten des Bundesrates und des Bundetags Verfassungsrang durch die Implementierung des “Staatsziels Tierschutz” in Artikel 20a Grundgesetz im Jahre 2002. Gemäß amtlicher Begründung des Bundestags trägt dies „dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung“ (5). „Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen.“ Die Staatszielbestimmung ruft insbesondere die Legislative und Exekutive dazu auf, die Belange und den Schutz der Tiere zu verwirklichen. Es geht beim Staatsziel Tierschutz um nicht weniger, als den Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden, Zerstörung ihrer Lebensräume und ihrer Achtung als unsere Mitgeschöpfe.

Ein auch für andere Bundesländer wegweisender Umgang mit den Stadttauben entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (einschlägig sind hier die Paragraphen 1, 2 und 17), sowie des ethischen Tierschutzes in Umsetzung der Staatszielbestimmung wäre zeitgemäß und Baden-Württemberg soll hier eine Vorreiterrolle einehmen und vorbildhaft für andere Bundesländer den ethischen Tierschutz verwirklichen.

 

Anhang

Definition Stadttauben

Sog. Stadttauben (Columba livia forma domestica) sind Nachkommen von Haustauben wie Brief-, Hochzeits- oder sonstige Zuchttauben, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Taubenschlag zurückgefunden und sich einer Stadttaubenpopulation angeschlossen haben. 
Tauben wurden früher als Nutztiere gehalten (als Fleisch-, Eier- und Düngerlieferanten oder als sog. Brieftauben zur Übermittlung von Nachrichten), als sie dann nicht mehr gebraucht wurden, wurden viele Taubenschläge geschlossen. Es handelt sich bei den Stadttauben somit nicht um Wildtiere, sondern um obdachlose Haustiere. Sie wurden über Jahrtausende vom Menschen domestiziert. Diese Domestikation ist nicht mehr umkehrbar(vgl. Rechtsgutachten von Dr. jur. Christian Arleth/Dr. med. vet. Jens Hübel, (2))

Augsburger Modell

99 % der Städte mit Taubenmanagement in Deutschland entscheiden sich für das nachgewiesen erfolgreiche Augsburger Modell. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch Zählung derausgetauschten Eier in einem Schlag, dem Sinken der Reinigungskosten auf privatem und öffentlichem Gelände und dem Ausbleiben von Beschwerden der Bürger und Gewerbetreibenden (Einzelhandel, Bäckereien, Gastronomen). Dies ist mit Abstand die erfolgreichste, effektivste, nachhaltigste, tierschutzkonformste und kostengünstigste Lösung für die Kommunen. 

Die Umsetzung des Konzepts basiert auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen und praktischen Erfahrungen von vielen verschiedenen Kommunen und wird als alleiniges Konzept vom zuständigen Ministerium in Baden-Württemberg empfohlen. 

Ziel des Augsburger Models ist die Reduktion der Population durch Eiaustausch. Sobald die Tauben – nach einer Phase des schrittweisen „Hineinlotsens“ der Tiere in den Taubenschlag – im Schlag angesiedelt sind, verbringen sie 80 % des Tages im Schlag und setzen somit den Hauptteil des Kotes im Schlag ab, der einfach und hygienisch entfernt werden kann. Die Tauben müssen nicht zur Nahrungssuche auf die Straßen und in die Fußgängerzonen. Die Fußgänger und die Gastronomie werden nicht mehr belästigt und die Reinigung der umliegenden Häuser und Straßen von Taubenkot entfällt.

Vorteile Taubenschlag, nach dem Augsburger Modell:

  • Durch den Eiertausch im Schlag wird eine Vermehrung der Tauben verhindert, die Population nimmt ab;
  • Tauben befinden sich 80 % des Tages im Schlag. Der Kot bleibt im Schlag und kann mühelos entfernt werden;
  • Tauben sitzen nur noch selten und vereinzelt auf den Dächern und Balkonen, sie sind auf öffentlichen Flächen, Märkten und den Außenflächen der Gastronomiebetriebe nicht mehr Nahrungs-suchend anzutreffen.
  • Das Leid der Tiere wird vermindert und deren Gesundheit und Wohlbefinden verbessert. (Vgl. dazu den Grundsatz des Tierschutzgesetzes in § 1 Satz 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. […]”)

 

Quellen

(1) Weyrather, A. (2021, Hrsg. Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.: Grundlagen für ein effizientes, tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement in deutschen (Groß)Städten. Eine Handreichung für die Praxis; https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-HB-Stadttaubenmanagement_web.pdf

(2) Arleth C., Hübel J. (2021): Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Hrsg.: Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskiminierung ,Hier kostenlos herunterladen.

(3) Landestierschutzbeauftragte Berlin: Bau von Pilot-Taubenschlägen in Berliner Bezirken, https://www.berlin.de/lb/tierschutz/tauben/artikel.1290446.php

(4) Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019. https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen_downloads/tiergesundheit-tierschutz-5295.html

 (5) Bundestags-Drucksache14/8860 vom 23.04.2002 https://dserver.bundestag.de/btd/14/088/1408860.pdf

 

Für die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung dieser Petition bedanken wir uns bei:

Dr. Norbert Alzmann, Biologe und Bioethiker

Antje Konz, Inhaberin der Firma VitaGood

Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg