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Peter Hauk empfiehlt mehr Jagd auf Wildschweine – Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg fordert ganzjähriges Jagdverbot in Stadt und Wald

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg verurteilt die Pläne von Peter Hauk, anlässlich des Unfalls mit einem Wildschwein in Stuttgart die Jagd auf die Wildschweine zu erhöhen. Die Wildschweinpopulationen steigen laut Wildtierbericht seit Jahren stetig und stark an. Und das, obwohl Wildschweine seit jeher intensiv bejagt werden. 1985/86 waren es noch etwas über 7200 Wildschweine, die von Jäger*innen getötet wurden. 2019/20 waren es bereits knapp 75 000. Anstatt dass man durch diese Zahlen hinterfragt, was Tierschützer*innen schon seit Jahren sagen (dass die Jagd auf Wildschweine kontraproduktiv ist), schiebt man die Schuld nun dem Klimawandel zu und fordert noch mehr Bejagung von den ohnehin schon unter dem Jagdstress leidenden Tieren.

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg verurteilt die Pläne von Peter Hauk, anlässlich des Unfalls mit einem Wildschwein in Stuttgart die Jagd auf die Wildschweine zu erhöhen. Die Wildschweinpopulationen steigen laut Wildtierbericht seit Jahren stetig und stark an. Und das, obwohl Wildschweine seit jeher intensiv bejagt werden. 1985/86 waren es noch etwas über 7200 Wildschweine, die von Jäger*innen getötet wurden. 2019/20 waren es bereits knapp 75 000. Anstatt dass man durch diese Zahlen hinterfragt, was Tierschützer*innen schon seit Jahren sagen (dass die Jagd auf Wildschweine kontraproduktiv ist), schiebt man die Schuld nun dem Klimawandel zu und fordert noch mehr Bejagung von den ohnehin schon unter dem Jagdstress leidenden Tieren.

Stuttgart, 2. Februar 2024. ,,Es gelingt seit Jahren nicht mehr, den drastischen Populationstrend zu stoppen“, heißt es im Wildtierbericht. Es wird auf dieser Basis nun aber nicht die Jagd selbst hinterfragt oder nach den eigentlich offensichtlichen Ursachen gesucht. Stattdessen empfiehlt Landesminister Peter Hauk (CDU), auf den Anstieg der Population mit einer Erhöhung der Jagd zu reagieren. Dabei gehören Wildschweine bereits zu den meist gejagten Arten in Deutschland. Rund 45.000 von ihnen wurden im Jagdjahr 2022/2023 in Baden-Württemberg bei der Jagd getötet. Für die Tiere bedeutet die starke Bejagung einen enormen Stress und lässt sie keine natürliche Population aufbauen, welche sich in Frieden einpendeln kann. Aus Angst um ihr Leben fliehen sie aus den wenigen ,,natürlichen“ Gebieten, welche ihnen noch geblieben sind und es kommt so zu mehr Wildunfällen und ungewollten Begegnungen zwischen Mensch und Tier. Ganz einfach, weil die Wildschweine keinen sicheren Lebensraum mehr haben.

Als Grund für das Wachstum der Population wird der Klimawandel vorgeschoben. Angeblich steigt dadurch das Futterangebot so massiv, dass die Wildschweinpopulation in den letzten 50 Jahren um 2000% gestiegen ist. Die Buche und Eiche mit ihren nun häufiger auftretenden Mastjahren sollen Schuld am üppigen Futterangebot sein, wodurch mehr Frischlinge überleben und die Weibchen früher geschlechtsreif werden. Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg kennt einen deutlich näherliegenden Grund für das vermehrte Futterangebot.

,,Die Tötung von Tieren, weil wir meinen, dass diese in zu hoher Population vorhanden sind, ist immer das primitivste Mittel der Wahl und damit auch niemals nachhaltig zur Lösung eines Problems geeignet“, so Julia Thielert, M.Sc. Animal Welfare Science, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg. ,,Während Mais 1960 mit etwa 56.000 Hektar noch eine Nischenkultur war, entwickelte er sich zur zweitwichtigsten Kultur nach Weizen. Mais wurde im Jahr 2021 auf 2,65 Millionen Hektar angebaut (Weizen ca. 2,86 Millionen Hektar). In Deutschland dient Mais nahezu ausschließlich als Tierfutter oder als Substrat für die Erzeugung von Strom in Biogasanlagen. Maissilage wird zur Rinderfütterung genutzt. Körnermais wird geerntet und für die Geflügel- und Schweinefütterung genutzt.“

Steigen die Anbauflächen für Mais also stetig, verwundert es auch nicht, wenn Populationen an Wildtieren steigen, die diesen Mais als Nahrungsquelle bevorzugen. Die Anbaufläche für Mais und Raps ist seit 2001 um 60 Prozent gestiegen. Beide Feldfrüchte werden von Wildschweinen geliebt und hauptsächlich für die Massentierhaltung angebaut. Regionales Futter, geschlossene Kreislaufwirtschaft oder wie auch immer man das in geschönter Form nennen möchte.

Parallel zu diesem breiten Nahrungsangebot, welches wir vielen Wildtierarten in Deutschland vorsetzen, verringern wir auch zunehmend ihren Lebensraum. 99,4% der Natur in Deutschland sind vom Menschen manipuliert. Echte Natur für all die anderen Arten gibt es also nur noch auf 0,6% der Fläche. Konflikte sind bei einer derart massiven Ausbreitung unserer eigenen Interessen kaum vermeidbar. Und schaut man sich an, wer unsere Erde am meisten besiedelt, schließt sich der Kreis wieder bei der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Diese Erde ist mittlerweile stark bevölkert von landwirtschaftlich genutzten Tieren. Es gibt sie mehr als Wildtiere und mehr als uns Menschen. Um es genau zu sagen, es gibt 10-mal so viele landwirtschaftlich genutzte Tiere auf dieser Welt, wie es Menschen gibt. Unser Hunger auf Tierprodukte hat diese Welt im wahrsten Sinne des Wortes zu einer Welt der Tierausbeutung werden lassen. 77 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche werden genutzt, um landwirtschaftlich genutzte Tiere aufzuziehen und zu füttern. Und dabei fressen eben auch die Wildschweine mit. Ihre Population wächst, parallel werden sie stark bejagt und aus ihrem schrumpfenden Lebensraum verdrängt.

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg fordert ein Ende der Bejagung von Wildtieren. Der Abbau der Tierhaltung muss durch Umstiegs- und Ausstiegsprämien gefördert werden, sodass das massive Futterangebot für Wildtiere sinkt und sie durch Renaturierung wieder mehr Lebensraum erhalten können. Bis dahin sollte mit humaner Populationsregulierung gearbeitet werden wie der Pille und natürliche Prädatoren wie der Wolf sollten nicht bejagt werden. Um Wildtierunfälle zu vermeiden, müssen zudem mehr Wildtierbrücken gebaut werden. Allein eine Viertelmillion tödliche Zusammenstöße mit großen Wildtieren werden jährlich in Deutschland notiert, darunter 200.000 mit Rehen und 30.000 mit Wildschweinen. Das ist ein Unfall alle zweieinhalb Minuten. Und hier sind kleinere Arten wie Hasen noch nicht einmal eingerechnet. Wir empfehlen unser Radiointerview zum Thema Drückjagd, in welchem MfT BW ausführlich darstellt, was diese Form der Jagd für die Tiere bedeutet.

ENDE

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Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich seit 1983 für den Schutz und die Rechte der Tiere einsetzt. Durch Öffentlichkeitsarbeit macht der Verein Tierleid für die Bevölkerung sichtbar und zeigt Alternativen auf. Menschen für Tierrechte ist Mitglied im Landestierschutzbeirat Baden-Württemberg und seit 2016 sind die Menschen für Tierrechte einer der drei anerkannten Verbände für das Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht im Tierschutz (TierSchMVG).

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Pressekontakt:

Julia Thielert

M.Sc. Animal Welfare Science

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V.

Bürozeiten:

Mo bis Fr von 09:30 – 13:30 Uhr

Tel: 0159/ 0611 0596

j.thielert@tierrechte-bw.de

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Förderung betreuter Taubenschläge nach dem ,,Augsburger Modell" in Baden-Württemberg

Unsere Städte in Baden-Württemberg sind überfüllt mit hunderttausenden von Stadttauben, Teile der Bevölkerung fühlen sich belästigt, aber die betroffenen Kommunen und Vereine haben nicht die nötigen Mittel und ein nachhaltiges und erfolgreiches Taubenmanagement mit betreuten Tabenschlägen nach dem Augsburger Modell zu praktizieren. Mit Hilfe einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg könnte dieses große Problem gelöst werden. 

In regelmäßigen Abständen erreichen unseren Verein Bitten von Bürger*innen, sie bei der Umsetzung eines tierschutz-adäquaten Stadttaubenmanagements zu unterstützen. Einerseits sehen viele Gemeinden die Stadttaubensituation als Störfaktor, andererseits gibt es wenig Bereitschaft, da die Mittel fehlen, sich der Situation angemessen anzunehmen.

Dabei ist die einzige wirksame und tierschutzgerechte sowie auch tierschutzrechtlich akzeptable Methode, um Taubenpopulationen auf Dauer zu verkleinern bzw. auf einer überschaubaren Zahl zu halten die Einrichtung betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell an geeigneten Plätzen, an denen die Tiere mit artgerechtem Futter sowie Wasser versorgt und an den Ort gebunden werden (1). Dadurch nimmt die Präsenz der Futterschwärme in der Stadt ab. In den Taubenschlägen können unkompliziert die Eier gegen Gipsatrappen getauscht werden und es kann somit die Taubenpopulationkontrolliert werden indem sie zunächst verringert und dann auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird. 

Die bevorzugte Nahrung von (Stadt-)Tauben besteht hauptsächlich aus Körnern und Samen, die in den Städten kaum vorhanden sind. Stadttauben können Ähren nicht entspelzen, was verhindert, dass sie – wie landläufig fälschlicher Weise angenommen wird – zum “Feldern” ins Umland fliegen und wie Wildvögel auf Wiesen und auf Feldern Nahrung aufnehmen können. Somit haben die Tauben keine Möglichkeit, in Städten an artgerechtes Futter zu gelangen. Sie sind darauf angewiesen, sämtliche Abfälle der Menschen zu essen, die sie auffinden können. Dies führt auch zu einem vermehrten Absatz des flüssigen Hungerkots, in dessen Folge es zu einer vermehrten Verschmutzung der Innenstädte kommt, von der sich Teile der Bevölkerung belästigt fühlen. Werden die Tiere artgerecht gefüttert, kann diesbezüglich eine Verbesserung erreicht werden. Zudem fördern hohe Populationsdichten von Stadttauben das Auftreten von Taubenspezifischen Infektionskrankheiten– die zwar für den Menschen kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen, die Tiere jedoch schwächen und zu erheblichen Leiden bis hin zum Verenden führen können.

In vielen Kommunen existieren ordnungsrechtliche Fütterungsverbote, die nur bei vorhandenem Stadttaubenmanagement rechtskonform sind.

In betreuten Taubenschlägen bekommen die Tiere ausreichend artgerechtes Futter, zudem können sie dort Paare bilden und brüten. Ihre Eier werden gegen Attrappen aus Gips ausgetauscht, sodass die Tiere weiter an ihr Nest gebunden bleiben, aber keine Küken aufziehen werden.

Einem Gutachten (Arleth C., Hübel J.: Rechtsgutachten Stadttaubenschutz.) zufolge handelt es sich bei Stadttaubenum Fundtiere (2). Die heutigen Stadttauben sind die Nachfahren von einst ausgesetzten Haustieren. Diese Tiere sind nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, da der Mensch sie im Laufe der Domestizierung über Jahrtausende in seine Abhängigkeit züchtete. Daher haben Kommunen die Pflicht zur Lösung dieser dauerhaften menschengemachten tierschutzrechtlichen Herausforderung.

Trotzdem sind es meistens Privatpersonen, die die Kosten für die Anschaffung eines Taubenschlages (bspw. ein Bauwagen, Container o.ä.) und das Futter tragen. 

Beispielsweise stellt die Landestierschutzbeauftragte von Berlin, Frau Dr. Kathrin Hermann, zu diesem Zweck Gelder aus dem Berliner Haushalt zur Verfügung. Dieses kann von den Bezirken für den Bau von Pilot-Taubenschlägen abgerufen werden. Um die Mittel zielgerichtet einsetzen zu können, sollten folgende drei Anforderungen erfüllt sein:

1. EIn geeigneter Standort; 

2. die Sicherstellung der Betreuung des Taubenschlages; 

3. ein(e) Ansprechpartner*in innerhalb der Bezirksverwaltung.

 

Die Errichtung betreuter Taubenschlägen an geeigneten Standorten nach dem Augsburger Modell, in denen Tauben artgerechtes Futter angeboten und Eier durch Attrappen ausgetauscht werden, ist die einzig tierschutzgerechte und zu gleich die erfolgversprechendste und nachhaltigste Möglichkeit, die Stadttaubenpopulation deutlich zu verringern,  Tierleid zu vermeiden und die Kosten der Städte im Hinblick auf Reinigungs- und Vergrämungsmaßnahmen deutlich zu senken. Auch werden die Bürger*innen stark entlastet – die Bürgerbeschwerden entfallen. Der Bau von betreuten Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell wird auch vom Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen beschrieben: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019 (4), und wurde auch in den – mittlerweile veralteten – Empfehlungen des Landestierschutzbeirats Baden-Württemberg zur Regulierung der Taubenpopulation in Städten, herausgegeben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Jahr 2005, beschrieben.

 

Kosten für 1 Taubenschlag ca. 500 Tauben
Bau Taubenschlag inclusive Innenausstattung ca. 25.000,- €

Betreuungs- und Versorgungskosten jährlich ca. 15.000,- €

Bisher sind keine Fördermittel für gemeinnützige Taubenvereine und Kommunen im Haushalt des Landes vorgesehen. 

Zukünftig sollten, wie seit 2022 auch im Land Niedersachsen, Haushaltsmittel für die Errichtung und die Unterhaltung betreuter Taubenschläge bereitgestellt werden, die eingetragene Tierschutzorganisationen und Gemeinden in Baden-Württemberg unterstützen.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition, bitten Sie als zuständigen Minsister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz daher um Förderung dieser wichtigen Maßnahme zur Eindämmung der Taubenpopulationen in den Kommunen. 

Wir ersuchen dabei um die Förderung des Baus von betreuten Taubenschlägen nach dem Ausburger Modell, der Einrichtung von betreuten Futterplätzen für die noch nicht an einen Schlag gebundenen “noch-obdachlosen” Tauben oder für Areale, in denen ein Bedarf herrscht, jedoch Taubenschläge aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht einrichtbar sind, sowie die Übernahme der laufenden Kosten für die Betreibung, einschließlich der Pflege, ggf. tiermedizinischen Versorgung und des artgerechten Futters in den Taubenschlägen ebenso wie an den betreuten Futterplätzen.

Zudem fordern wir eine Verpflichtung aller Kommunen mit höherer Stadttaubendichte zur Errichtung von Taubenschlägen – bedarfsweise in Verbindung mit betreuten Futterplätzen – zur Populationskontrolle und Fütterung der Tiere, um das Leid der Tiere zu vermindern, öffentliche Kosten zu senken, Bürgerbeschwerden abzuwenden, und letztlich damit eine großflächige Populationskontrolle in Baden-Württemberg zu erreichen.

Diese Maßnahmen der Bestandskontrolle, artgerechten Fütterung sowie Unterbringung der Tauben gem. dem Augsburger Modell würden dazu beitragen, den “ethischen Tierschutz” in Baden-Württemberg zu verwirklichen. Dieser erlangte bereits vor über 20 Jahren mit Zweidrittelmehrheiten des Bundesrates und des Bundetags Verfassungsrang durch die Implementierung des “Staatsziels Tierschutz” in Artikel 20a Grundgesetz im Jahre 2002. Gemäß amtlicher Begründung des Bundestags trägt dies „dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung“ (5). „Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen.“ Die Staatszielbestimmung ruft insbesondere die Legislative und Exekutive dazu auf, die Belange und den Schutz der Tiere zu verwirklichen. Es geht beim Staatsziel Tierschutz um nicht weniger, als den Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden, Zerstörung ihrer Lebensräume und ihrer Achtung als unsere Mitgeschöpfe.

Ein auch für andere Bundesländer wegweisender Umgang mit den Stadttauben entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (einschlägig sind hier die Paragraphen 1, 2 und 17), sowie des ethischen Tierschutzes in Umsetzung der Staatszielbestimmung wäre zeitgemäß und Baden-Württemberg soll hier eine Vorreiterrolle einehmen und vorbildhaft für andere Bundesländer den ethischen Tierschutz verwirklichen.

 

Anhang

Definition Stadttauben

Sog. Stadttauben (Columba livia forma domestica) sind Nachkommen von Haustauben wie Brief-, Hochzeits- oder sonstige Zuchttauben, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Taubenschlag zurückgefunden und sich einer Stadttaubenpopulation angeschlossen haben. 
Tauben wurden früher als Nutztiere gehalten (als Fleisch-, Eier- und Düngerlieferanten oder als sog. Brieftauben zur Übermittlung von Nachrichten), als sie dann nicht mehr gebraucht wurden, wurden viele Taubenschläge geschlossen. Es handelt sich bei den Stadttauben somit nicht um Wildtiere, sondern um obdachlose Haustiere. Sie wurden über Jahrtausende vom Menschen domestiziert. Diese Domestikation ist nicht mehr umkehrbar(vgl. Rechtsgutachten von Dr. jur. Christian Arleth/Dr. med. vet. Jens Hübel, (2))

Augsburger Modell

99 % der Städte mit Taubenmanagement in Deutschland entscheiden sich für das nachgewiesen erfolgreiche Augsburger Modell. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch Zählung derausgetauschten Eier in einem Schlag, dem Sinken der Reinigungskosten auf privatem und öffentlichem Gelände und dem Ausbleiben von Beschwerden der Bürger und Gewerbetreibenden (Einzelhandel, Bäckereien, Gastronomen). Dies ist mit Abstand die erfolgreichste, effektivste, nachhaltigste, tierschutzkonformste und kostengünstigste Lösung für die Kommunen. 

Die Umsetzung des Konzepts basiert auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen und praktischen Erfahrungen von vielen verschiedenen Kommunen und wird als alleiniges Konzept vom zuständigen Ministerium in Baden-Württemberg empfohlen. 

Ziel des Augsburger Models ist die Reduktion der Population durch Eiaustausch. Sobald die Tauben – nach einer Phase des schrittweisen „Hineinlotsens“ der Tiere in den Taubenschlag – im Schlag angesiedelt sind, verbringen sie 80 % des Tages im Schlag und setzen somit den Hauptteil des Kotes im Schlag ab, der einfach und hygienisch entfernt werden kann. Die Tauben müssen nicht zur Nahrungssuche auf die Straßen und in die Fußgängerzonen. Die Fußgänger und die Gastronomie werden nicht mehr belästigt und die Reinigung der umliegenden Häuser und Straßen von Taubenkot entfällt.

Vorteile Taubenschlag, nach dem Augsburger Modell:

  • Durch den Eiertausch im Schlag wird eine Vermehrung der Tauben verhindert, die Population nimmt ab;
  • Tauben befinden sich 80 % des Tages im Schlag. Der Kot bleibt im Schlag und kann mühelos entfernt werden;
  • Tauben sitzen nur noch selten und vereinzelt auf den Dächern und Balkonen, sie sind auf öffentlichen Flächen, Märkten und den Außenflächen der Gastronomiebetriebe nicht mehr Nahrungs-suchend anzutreffen.
  • Das Leid der Tiere wird vermindert und deren Gesundheit und Wohlbefinden verbessert. (Vgl. dazu den Grundsatz des Tierschutzgesetzes in § 1 Satz 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. […]”)

 

Quellen

(1) Weyrather, A. (2021, Hrsg. Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.: Grundlagen für ein effizientes, tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement in deutschen (Groß)Städten. Eine Handreichung für die Praxis; https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-HB-Stadttaubenmanagement_web.pdf

(2) Arleth C., Hübel J. (2021): Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Hrsg.: Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskiminierung ,Hier kostenlos herunterladen.

(3) Landestierschutzbeauftragte Berlin: Bau von Pilot-Taubenschlägen in Berliner Bezirken, https://www.berlin.de/lb/tierschutz/tauben/artikel.1290446.php

(4) Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019. https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen_downloads/tiergesundheit-tierschutz-5295.html

 (5) Bundestags-Drucksache14/8860 vom 23.04.2002 https://dserver.bundestag.de/btd/14/088/1408860.pdf

 

Für die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung dieser Petition bedanken wir uns bei:

Dr. Norbert Alzmann, Biologe und Bioethiker

Antje Konz, Inhaberin der Firma VitaGood

Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg