Fleischkonsum und Gesundheit

Heute steht der Verzehr von tierischen Produkten so scharf in der Kritik wie noch nie. Immer mehr Menschen entscheiden sich aus ökologischen oder tierethischen Gründen für die vegane Ernährung.

Heute steht der Verzehr von tierischen Produkten so scharf in der Kritik wie noch nie. Immer mehr Menschen entscheiden sich aus ökologischen oder tierethischen Gründen für die vegane Ernährung. Hinzu kommt, dass in den letzten Jahren immer mehr Studien von den gesundheitlichen Vorteilen der veganen Ernährung berichten. Parallel dazu bröckelt der Mythos von Fleisch als gesundem Lebensmittel. Ende des Jahres 2015 wurden verarbeitete Fleischwaren wie Wurst von der Weltgesundheitsorganisation WHO als krebserregend eingestuft und sind damit in derselben Kategorie wie Rauchen, Asbest und Alkohol. Schon länger ist bekannt, dass tierische Produkte zahlreiche Krankheiten begünstigen und dass Fleischkonsum die Lebenserwartung reduziert. Jetzt zeigt eine Studie des US-amerikanischen Gesundheitsministeriums nicht nur auf, dass Fleisch das Risiko eines vorzeitigen Todes erhöht. Sie weist auch nach, dass neben den als schädlich bekannten Inhaltstoffen Nitrit und Nitrat auch das im Fleisch enthaltene Häm-Eisen zahlreiche Krankheiten begünstigt.

Die National Institutes of Health (NIH) sind Teil des US-amerikanischen Gesundheitsministeriums und haben 1995 eine gigantische Bevölkerungsstudie begonnen. Die Leben von über 500.000 Menschen im Alter zwischen 50 und 71 Jahren wurden über einen Zeitraum von 16 Jahren begleitet. Ziel der Studie ist, mehr über den Zusammenhang zwischen Ernährung, Lebensführung und Gesundheit zu lernen. Dazu füllten die Teilnehmer Fragebögen zu ihrer Gesundheit und ihrem Lebensstil aus, darunter auch 124 Fragen zur Ernährung. Dieses Jahr veröffentlichten die NIH Ergebnisse bezüglich des Zusammenhangs von Fleischkonsum und Krankheiten.

Dazu wurde der Fleischanteil in der Ernährung betrachtet und unterschieden zwischen „weißem Fleisch“ von Geflügel und Fisch und „rotem Fleisch“ von Schwein, Rind etc. Parallel dazu wurde im Todesfall erfasst, woran die Person gestorben war. Nun unterteilten die Forscher die Teilnehmer in fünf Gruppen, je nachdem wie groß der Anteil an Fleisch in ihrer Ernährung war. Dabei gab es jedoch keine vegane oder vegetarische Gruppe, denn auch die fleischärmste Gruppe aß im Schnitt beträchtliche Mengen an Fleisch und Fisch.

Die Ergebnisse der Studie sind ernüchternd. Mit steigendem Konsum von rotem Fleisch nahm das Risiko eines vorzeitigen Todes zu. Personen, die mehr Fleisch aßen, starben demnach mit größerer Wahrscheinlichkeit an Krebs, Herz-, Lungen-, Nieren-, oder Lebererkrankungen, Schlaganfall, Diabetes oder an Infektionen. Das Risiko, an Krebs zu sterben war bei Personen, welche mehr Fleisch aßen bis zu 20 Prozent größer als bei den fleischarmen Personen. Auch das Risiko, an einer Herzerkrankung, Schlaganfall oder Diabetes zu sterben war in der fleischlastigen Gruppe 20 Prozent größer. Das Risiko einer tödlichen Lungenerkrankung war 70 Prozent größer und die Gefahr einer tödlichen Lebererkrankung war sogar mehr als doppelt so hoch.

In einem weiteren Schritt berechneten die Forscher im Auftrag des Gesundheitsministeriums den Einfluss von Inhaltstoffen in Fleisch. Dabei wurden die beiden Salze Nitrit und Nitrat unter die Lupe genommen und auch das in Fleisch enthaltene Häm-Eisen genauer betrachtet. Nitrit und Nitrat sind Bestandteile von Pökelsalz. Damit wird das Fleischprodukt länger haltbar gemacht, weil das Wachstum von Keimen gehemmt wird und zeitgleich dienen die Salze dem Erhalt der roten Farbe, welche von Kunden als Zeichen für Frische und Güte wahrgenommen wird. Werden Nitritsalze erhitzt, können sie mit den Eiweißbestandteilen im Fleisch sogenannte Nitrosamine bilden. Diese sind als krebserregend bekannt. Tatsächlich bestätigen sich auch in der amerikanischen Studie die krebserregenden Einflüsse von Nitrat und Nitrit. Zusätzlich wiesen die Forscher auch nach, dass die Salze in Fleischwaren das Risiko für Lungenerkrankungen, Diabetes und Nierenerkrankungen erhöhten.

Besonders brisant ist die Untersuchung von Häm-Eisen. Häm-Eisen kommt ausschließlich in Fleischprodukten vor und ist bekannt dafür, dass es besser vom menschlichen Körper aufgenommen wird als nicht-hämisches Eisen, das hauptsächlich in Pflanzen vorkommt. Tatsächlich macht das Häm-Eisen nur 10 bis 15 Prozent des über die Nahrung aufgenommenen Eisens aus. Dennoch gilt Fleisch als Sinnbild für eine eisenreiche Ernährung. Häufig wird deshalb diskutiert, wie Vegetarier und Veganer den Eisenbedarf decken könnten. Dabei zeigt sich in Bevölkerungsstudien immer wieder, dass Veganer mindestens ebenso gut mit Eisen versorgt sind wie omnivore Menschen. Das Bild der gesünderen Eisenquelle bekommt jedoch Risse durch die Ergebnisse der US-amerikanischen Studie. Sowohl Krebs, Diabetes, Schlaganfall als auch Herz-, Lungen-, Leber- und Nierenerkrankungen nahmen mit Häm-Eisen zu.

Zusammengefasst kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass rotes Fleisch das Risiko eines vorzeitigen Todes an neun verschiedenen Krankheitsbildern erhöht. Dieses Risiko kann zum Teil auf Nitrit, Nitrat und das Häm-Eisen zurückgeführt werden.

Zeitgleich untersuchten die Forscher, ob weißes Fleisch, also Geflügel und Fisch, vergleichbare Gesundheitsrisiken barg. Die Gruppen unterschieden sich jedoch nur geringfügig in der Menge des konsumierten weißen Fleisches. Darum ist es nicht verwunderlich, dass die Studie zu dem Ergebnis kommt, weißes Fleisch würde die untersuchten Krankheiten nicht begünstigen. Daraus schließen die Autoren, dass eine Umstellung von rotem Fleisch auf mehr weißes Fleisch empfehlenswert sei. Zeitgleich erklären die Forscher auch, dass gesundheitliche Vorteile nicht vom weißen Fleisch selbst kommen würden, sondern vom Wegfall des roten Fleisches.

Es ist bekannt, dass auch Fisch gesundheitliche Risiken birgt. Fisch ist die größte Quelle von Quecksilber und besonders Thunfisch ist davon betroffen. Wildlachs aus der Ostsee ist bekannt für seinen erhöhten Dioxingehalt. Ebenso spielt die Belastung der Weltmeere mit Mikroplastik eine immer größere Rolle. Mikroplastik wurde bereits in Thunfisch, Kabeljau, Makrele, Miesmuscheln und Nordseegarnelen nachgewiesen. Aufgrund der hohen Antibiotikamengen, welche in der Massentierhaltung auch bei Geflügel eingesetzt werden, überrascht es nicht, dass in abgepacktem Geflügelfleisch multiresistente Keime nachgewiesen wurden. Heute werden über 68 Milliarden Vögel und nochmal unzählig mehr Fische getötet, weil Menschen immer noch deren Fleisch essen wollen.

Das Austauschen von Fleischsorten unterschiedlicher Tiere ist keine Option. Sowohl tierrechtlich als auch ökologisch ist der Verzehr von Fleisch, gleich welcher Tierart, eine Katastrophe. Die Studie des US-Gesundheitsministeriums beweist einmal mehr, dass der Mensch mit dem Konsum von Fleisch sogar sich selbst schadet.

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Förderung betreuter Taubenschläge nach dem ,,Augsburger Modell" in Baden-Württemberg

Unsere Städte in Baden-Württemberg sind überfüllt mit hunderttausenden von Stadttauben, Teile der Bevölkerung fühlen sich belästigt, aber die betroffenen Kommunen und Vereine haben nicht die nötigen Mittel und ein nachhaltiges und erfolgreiches Taubenmanagement mit betreuten Tabenschlägen nach dem Augsburger Modell zu praktizieren. Mit Hilfe einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg könnte dieses große Problem gelöst werden. 

In regelmäßigen Abständen erreichen unseren Verein Bitten von Bürger*innen, sie bei der Umsetzung eines tierschutz-adäquaten Stadttaubenmanagements zu unterstützen. Einerseits sehen viele Gemeinden die Stadttaubensituation als Störfaktor, andererseits gibt es wenig Bereitschaft, da die Mittel fehlen, sich der Situation angemessen anzunehmen.

Dabei ist die einzige wirksame und tierschutzgerechte sowie auch tierschutzrechtlich akzeptable Methode, um Taubenpopulationen auf Dauer zu verkleinern bzw. auf einer überschaubaren Zahl zu halten die Einrichtung betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell an geeigneten Plätzen, an denen die Tiere mit artgerechtem Futter sowie Wasser versorgt und an den Ort gebunden werden (1). Dadurch nimmt die Präsenz der Futterschwärme in der Stadt ab. In den Taubenschlägen können unkompliziert die Eier gegen Gipsatrappen getauscht werden und es kann somit die Taubenpopulationkontrolliert werden indem sie zunächst verringert und dann auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird. 

Die bevorzugte Nahrung von (Stadt-)Tauben besteht hauptsächlich aus Körnern und Samen, die in den Städten kaum vorhanden sind. Stadttauben können Ähren nicht entspelzen, was verhindert, dass sie – wie landläufig fälschlicher Weise angenommen wird – zum “Feldern” ins Umland fliegen und wie Wildvögel auf Wiesen und auf Feldern Nahrung aufnehmen können. Somit haben die Tauben keine Möglichkeit, in Städten an artgerechtes Futter zu gelangen. Sie sind darauf angewiesen, sämtliche Abfälle der Menschen zu essen, die sie auffinden können. Dies führt auch zu einem vermehrten Absatz des flüssigen Hungerkots, in dessen Folge es zu einer vermehrten Verschmutzung der Innenstädte kommt, von der sich Teile der Bevölkerung belästigt fühlen. Werden die Tiere artgerecht gefüttert, kann diesbezüglich eine Verbesserung erreicht werden. Zudem fördern hohe Populationsdichten von Stadttauben das Auftreten von Taubenspezifischen Infektionskrankheiten– die zwar für den Menschen kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen, die Tiere jedoch schwächen und zu erheblichen Leiden bis hin zum Verenden führen können.

In vielen Kommunen existieren ordnungsrechtliche Fütterungsverbote, die nur bei vorhandenem Stadttaubenmanagement rechtskonform sind.

In betreuten Taubenschlägen bekommen die Tiere ausreichend artgerechtes Futter, zudem können sie dort Paare bilden und brüten. Ihre Eier werden gegen Attrappen aus Gips ausgetauscht, sodass die Tiere weiter an ihr Nest gebunden bleiben, aber keine Küken aufziehen werden.

Einem Gutachten (Arleth C., Hübel J.: Rechtsgutachten Stadttaubenschutz.) zufolge handelt es sich bei Stadttaubenum Fundtiere (2). Die heutigen Stadttauben sind die Nachfahren von einst ausgesetzten Haustieren. Diese Tiere sind nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, da der Mensch sie im Laufe der Domestizierung über Jahrtausende in seine Abhängigkeit züchtete. Daher haben Kommunen die Pflicht zur Lösung dieser dauerhaften menschengemachten tierschutzrechtlichen Herausforderung.

Trotzdem sind es meistens Privatpersonen, die die Kosten für die Anschaffung eines Taubenschlages (bspw. ein Bauwagen, Container o.ä.) und das Futter tragen. 

Beispielsweise stellt die Landestierschutzbeauftragte von Berlin, Frau Dr. Kathrin Hermann, zu diesem Zweck Gelder aus dem Berliner Haushalt zur Verfügung. Dieses kann von den Bezirken für den Bau von Pilot-Taubenschlägen abgerufen werden. Um die Mittel zielgerichtet einsetzen zu können, sollten folgende drei Anforderungen erfüllt sein:

1. EIn geeigneter Standort; 

2. die Sicherstellung der Betreuung des Taubenschlages; 

3. ein(e) Ansprechpartner*in innerhalb der Bezirksverwaltung.

 

Die Errichtung betreuter Taubenschlägen an geeigneten Standorten nach dem Augsburger Modell, in denen Tauben artgerechtes Futter angeboten und Eier durch Attrappen ausgetauscht werden, ist die einzig tierschutzgerechte und zu gleich die erfolgversprechendste und nachhaltigste Möglichkeit, die Stadttaubenpopulation deutlich zu verringern,  Tierleid zu vermeiden und die Kosten der Städte im Hinblick auf Reinigungs- und Vergrämungsmaßnahmen deutlich zu senken. Auch werden die Bürger*innen stark entlastet – die Bürgerbeschwerden entfallen. Der Bau von betreuten Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell wird auch vom Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen beschrieben: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019 (4), und wurde auch in den – mittlerweile veralteten – Empfehlungen des Landestierschutzbeirats Baden-Württemberg zur Regulierung der Taubenpopulation in Städten, herausgegeben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Jahr 2005, beschrieben.

 

Kosten für 1 Taubenschlag ca. 500 Tauben
Bau Taubenschlag inclusive Innenausstattung ca. 25.000,- €

Betreuungs- und Versorgungskosten jährlich ca. 15.000,- €

Bisher sind keine Fördermittel für gemeinnützige Taubenvereine und Kommunen im Haushalt des Landes vorgesehen. 

Zukünftig sollten, wie seit 2022 auch im Land Niedersachsen, Haushaltsmittel für die Errichtung und die Unterhaltung betreuter Taubenschläge bereitgestellt werden, die eingetragene Tierschutzorganisationen und Gemeinden in Baden-Württemberg unterstützen.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition, bitten Sie als zuständigen Minsister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz daher um Förderung dieser wichtigen Maßnahme zur Eindämmung der Taubenpopulationen in den Kommunen. 

Wir ersuchen dabei um die Förderung des Baus von betreuten Taubenschlägen nach dem Ausburger Modell, der Einrichtung von betreuten Futterplätzen für die noch nicht an einen Schlag gebundenen “noch-obdachlosen” Tauben oder für Areale, in denen ein Bedarf herrscht, jedoch Taubenschläge aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht einrichtbar sind, sowie die Übernahme der laufenden Kosten für die Betreibung, einschließlich der Pflege, ggf. tiermedizinischen Versorgung und des artgerechten Futters in den Taubenschlägen ebenso wie an den betreuten Futterplätzen.

Zudem fordern wir eine Verpflichtung aller Kommunen mit höherer Stadttaubendichte zur Errichtung von Taubenschlägen – bedarfsweise in Verbindung mit betreuten Futterplätzen – zur Populationskontrolle und Fütterung der Tiere, um das Leid der Tiere zu vermindern, öffentliche Kosten zu senken, Bürgerbeschwerden abzuwenden, und letztlich damit eine großflächige Populationskontrolle in Baden-Württemberg zu erreichen.

Diese Maßnahmen der Bestandskontrolle, artgerechten Fütterung sowie Unterbringung der Tauben gem. dem Augsburger Modell würden dazu beitragen, den “ethischen Tierschutz” in Baden-Württemberg zu verwirklichen. Dieser erlangte bereits vor über 20 Jahren mit Zweidrittelmehrheiten des Bundesrates und des Bundetags Verfassungsrang durch die Implementierung des “Staatsziels Tierschutz” in Artikel 20a Grundgesetz im Jahre 2002. Gemäß amtlicher Begründung des Bundestags trägt dies „dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung“ (5). „Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen.“ Die Staatszielbestimmung ruft insbesondere die Legislative und Exekutive dazu auf, die Belange und den Schutz der Tiere zu verwirklichen. Es geht beim Staatsziel Tierschutz um nicht weniger, als den Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden, Zerstörung ihrer Lebensräume und ihrer Achtung als unsere Mitgeschöpfe.

Ein auch für andere Bundesländer wegweisender Umgang mit den Stadttauben entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (einschlägig sind hier die Paragraphen 1, 2 und 17), sowie des ethischen Tierschutzes in Umsetzung der Staatszielbestimmung wäre zeitgemäß und Baden-Württemberg soll hier eine Vorreiterrolle einehmen und vorbildhaft für andere Bundesländer den ethischen Tierschutz verwirklichen.

 

Anhang

Definition Stadttauben

Sog. Stadttauben (Columba livia forma domestica) sind Nachkommen von Haustauben wie Brief-, Hochzeits- oder sonstige Zuchttauben, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Taubenschlag zurückgefunden und sich einer Stadttaubenpopulation angeschlossen haben. 
Tauben wurden früher als Nutztiere gehalten (als Fleisch-, Eier- und Düngerlieferanten oder als sog. Brieftauben zur Übermittlung von Nachrichten), als sie dann nicht mehr gebraucht wurden, wurden viele Taubenschläge geschlossen. Es handelt sich bei den Stadttauben somit nicht um Wildtiere, sondern um obdachlose Haustiere. Sie wurden über Jahrtausende vom Menschen domestiziert. Diese Domestikation ist nicht mehr umkehrbar(vgl. Rechtsgutachten von Dr. jur. Christian Arleth/Dr. med. vet. Jens Hübel, (2))

Augsburger Modell

99 % der Städte mit Taubenmanagement in Deutschland entscheiden sich für das nachgewiesen erfolgreiche Augsburger Modell. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch Zählung derausgetauschten Eier in einem Schlag, dem Sinken der Reinigungskosten auf privatem und öffentlichem Gelände und dem Ausbleiben von Beschwerden der Bürger und Gewerbetreibenden (Einzelhandel, Bäckereien, Gastronomen). Dies ist mit Abstand die erfolgreichste, effektivste, nachhaltigste, tierschutzkonformste und kostengünstigste Lösung für die Kommunen. 

Die Umsetzung des Konzepts basiert auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen und praktischen Erfahrungen von vielen verschiedenen Kommunen und wird als alleiniges Konzept vom zuständigen Ministerium in Baden-Württemberg empfohlen. 

Ziel des Augsburger Models ist die Reduktion der Population durch Eiaustausch. Sobald die Tauben – nach einer Phase des schrittweisen „Hineinlotsens“ der Tiere in den Taubenschlag – im Schlag angesiedelt sind, verbringen sie 80 % des Tages im Schlag und setzen somit den Hauptteil des Kotes im Schlag ab, der einfach und hygienisch entfernt werden kann. Die Tauben müssen nicht zur Nahrungssuche auf die Straßen und in die Fußgängerzonen. Die Fußgänger und die Gastronomie werden nicht mehr belästigt und die Reinigung der umliegenden Häuser und Straßen von Taubenkot entfällt.

Vorteile Taubenschlag, nach dem Augsburger Modell:

  • Durch den Eiertausch im Schlag wird eine Vermehrung der Tauben verhindert, die Population nimmt ab;
  • Tauben befinden sich 80 % des Tages im Schlag. Der Kot bleibt im Schlag und kann mühelos entfernt werden;
  • Tauben sitzen nur noch selten und vereinzelt auf den Dächern und Balkonen, sie sind auf öffentlichen Flächen, Märkten und den Außenflächen der Gastronomiebetriebe nicht mehr Nahrungs-suchend anzutreffen.
  • Das Leid der Tiere wird vermindert und deren Gesundheit und Wohlbefinden verbessert. (Vgl. dazu den Grundsatz des Tierschutzgesetzes in § 1 Satz 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. […]”)

 

Quellen

(1) Weyrather, A. (2021, Hrsg. Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.: Grundlagen für ein effizientes, tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement in deutschen (Groß)Städten. Eine Handreichung für die Praxis; https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-HB-Stadttaubenmanagement_web.pdf

(2) Arleth C., Hübel J. (2021): Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Hrsg.: Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskiminierung ,Hier kostenlos herunterladen.

(3) Landestierschutzbeauftragte Berlin: Bau von Pilot-Taubenschlägen in Berliner Bezirken, https://www.berlin.de/lb/tierschutz/tauben/artikel.1290446.php

(4) Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019. https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen_downloads/tiergesundheit-tierschutz-5295.html

 (5) Bundestags-Drucksache14/8860 vom 23.04.2002 https://dserver.bundestag.de/btd/14/088/1408860.pdf

 

Für die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung dieser Petition bedanken wir uns bei:

Dr. Norbert Alzmann, Biologe und Bioethiker

Antje Konz, Inhaberin der Firma VitaGood

Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg