Gemeinsame Strafanzeige nach eingeschlossenen Jungtauben unter Brücke – mindestens fünf Tiere gestorben
Stuttgart/Achern/Sinzheim, 22. Mai 2026 – Im Fall der unter einer Brücke in Sinzheim eingeschlossenen Jungtauben laufen Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V. hat gemeinsam mit der Taubenhilfe Achern e.V. Strafanzeige erstattet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen ST/2210504/2025 geführt. Nach Angaben der Beteiligten wurden bereits mehrere Zeug*innen durch die Polizei vernommen.
Hintergrund ist ein Vorfall aus dem November 2025. Nach den vorliegenden Zeugenaussagen wurden unter einer Brücke in Sinzheim Gitterbleche angebracht, nachdem dort zuvor Reinigungsarbeiten durchgeführt worden waren. In den betroffenen Hohlräumen befanden sich nach Angaben der Zeug*innen Jungtauben. Durch die verschlossenen Zugänge konnten die Elterntiere ihre Jungen nicht mehr erreichen und versorgen.
Mehrere Personen dokumentierten die Situation vor Ort mit Fotos und Videos. Zudem liegen fünf schriftliche Zeugenaussagen sowie Schriftverkehr mit der Feuerwehr vor. Mindestens fünf Jungtauben wurden später tot aufgefunden.
Nach Angaben der Zeug*innen wurden zuständige Stellen bereits am 15. November über die Situation informiert. Eine Öffnung der Gitter durch die Feuerwehr erfolgte demnach erst am Morgen des 16. November.
„Wenn Jungtiere durch bauliche Maßnahmen eingeschlossen werden und anschließend sterben, darf das nicht als bedauerlicher Einzelfall abgetan werden. Hier steht der Verdacht im Raum, dass vermeidbares Tierleid entstanden ist – und dass trotz frühzeitiger Hinweise zunächst keine behördliche Befreiung der eingeschlossenen Tiere veranlasst wurde“, erklärt Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V.
Für die beteiligten Organisationen ist nicht nur die Frage entscheidend, wer die Reinigung und das Anbringen der Gitter veranlasst oder ausgeführt hat. Aufzuklären ist auch, wie die behördlichen Reaktionen auf die akute Situation zu bewerten sind.
Die Taubenhilfe Achern hatte den Fall vor Ort maßgeblich dokumentiert und versucht, Hilfe für die eingeschlossenen Tiere zu erreichen. „Für uns steht im Vordergrund, dass ein solcher Vorfall nicht folgenlos bleibt. Die Verantwortlichkeiten müssen lückenlos geklärt werden“, so die Taubenhilfe Achern e.V.
Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg und die Taubenhilfe Achern fordern eine vollständige Aufklärung der Verantwortlichkeiten sowie Konsequenzen.
Der Fall zeigt aus Sicht der Organisationen erneut, dass Kommunen dringend tierschutzgerechte Konzepte für den Umgang mit Stadttauben brauchen. Reinigungs- und Vergrämungsmaßnahmen ohne vorherige sorgfältige Kontrolle von Nistplätzen können dazu führen, dass Jungtiere eingeschlossen, verletzt oder getötet werden. Nachhaltige Lösungen sind betreute Taubenschläge nach dem Augsburger Modell, kombiniert mit fachlich begleiteten Maßnahmen zur Versorgung und Bestandskontrolle.
„Stadttauben sind keine Sache, die man wegorganisieren kann. Sie sind fühlende Tiere, viele von ihnen Nachkommen domestizierter Haustauben. Wer baulich eingreift, muss vorher sicherstellen, dass keine Tiere eingeschlossen oder verletzt werden“, betonen die Organisationen.
Hinweis zur Nutzung des Bild- und Videomaterials
Das bereitgestellte Foto- und Videomaterial darf im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Taubenfall in Sinzheim honorarfrei verwendet werden.
Bitte verwenden Sie folgende Quellenangabe:
Quelle: Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V. / Taubenhilfe Achern e.V.

