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Dieses Wochenende ist die Pferdeshow Cavalluna in Stuttgart – Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg lehnt den Einsatz von Pferden zu Unterhaltungszwecken ab

Vom 15. Bis 17. Juli ist die Pferdeshow Cavalluna in Stuttgart zu Gast. Während dieser Show führen Pferde Kunststücke vor, müssen Kutschen ziehen und werden geritten.

„Für die Tiere bieten solche Veranstaltungen keinen Mehrgewinn. Sie werden ausgenutzt, um Menschen zu unterhalten. Pferde sind Fluchttiere, Veranstaltungen mit lauten Geräuschen und vielen Menschen sind daher stressvoll und befriedigen ein lediglich menschliches Bedürfnis auf Kosten der Tiere“, so Julia Thielert von Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg. „Deshalb finden wir solche Veranstaltungen nicht mehr zeitgemäß und sind sicher, dass Shows, in denen Menschen ohne Tiere auftreten, nicht minderwertig in ihrem Unterhaltungswert sein müssen“.

Wir haben heute die folgende Pressemitteilung zu der heute startenden Pferdeshow Cavalluna in Stuttgart versendet:
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Vom 15. Bis 17. Juli ist die Pferdeshow Cavalluna in Stuttgart zu Gast. Während dieser Show führen Pferde Kunststücke vor, müssen Kutschen ziehen und werden geritten.
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„Für die Tiere bieten solche Veranstaltungen keinen Mehrgewinn. Sie werden ausgenutzt, um Menschen zu unterhalten. Pferde sind Fluchttiere, Veranstaltungen mit lauten Geräuschen und vielen Menschen sind daher stressvoll und befriedigen ein lediglich menschliches Bedürfnis auf Kosten der Tiere“, so Julia Thielert von Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg. „Deshalb finden wir solche Veranstaltungen nicht mehr zeitgemäß und sind sicher, dass Shows, in denen Menschen ohne Tiere auftreten, nicht minderwertig in ihrem Unterhaltungswert sein müssen“.
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Dressurreiten wird häufig als die höchste Form des Pferdetrainings bezeichnet, in welcher sowohl Pferd als auch Reiter*in aus dem Gedächtnis verschiedene Bewegungsabläufe vollführen müssen. Gerade „moderne“ Trainer*innen und sogenannte Pferdeflüsterer*innen nutzen menschliche Sprache und andere Formen des Ausdrucks, um das Jagen und die permanent angstvollen Reaktionen der Pferde zu überspielen und als besonders pferdefreundlich zu präsentieren. Pädagogisch haben sich Menschen vollkommen davon abgewandt, Angst als eine Lehrmethode zu nutzen. Im Pferdetraining wird Angst als Lehrmittel leider weiterhin eingesetzt. Häufig auch in Verbindung mit Schmerzen, verursacht durch Peitschen, Mundstücke oder Sporen.
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Pferde sind gesellige Tiere. Sie sind gerne das ganze Jahr über draußen und laufen (nicht rennen!) und spielen mit ihren Artgenossen. Auch putzen sie sich gegenseitig das Fell und grasen gemeinsam.
In der Dressur müssen Pferde Haltungen und Gangarten annehmen, die mit ihrer natürlichen Bewegung nichts gemeinsam haben. Das geht schnell zulasten ihres Bewegungsapparates. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Rollkur, bei der der Kopf des Pferdes mithilfe der Zügel bis auf die Brust heruntergezogen wird. Das wirkt sich auf das Sehvermögen, die Haltung und die Atmung der Tiere aus und führt zu enormen Stress.
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Auch Peitschen werden immer wieder eingesetzt. Dabei ist klar, dass sie als ein Werkzeug der Bestrafung genutzt werden bzw. mal genutzt worden sein müssen. Sie verursachen Schmerzen und ihre Anwendung ist sehr komplex, denn Pferde reagieren ganz unterschiedlich auf sie (manche werden langsamer durch den Schreck, andere schneller). Oft werden sie auch falsch eingesetzt, zum Beispiel wird ein Pferd damit angetrieben, obwohl es schon an seinem Limit ist. Zuletzt war dies bei Olympia sichtbar, als Trainerin Kim Raisner rief „Hau mal richtig drauf“. Man nutzt Peitschen, um die Tiere zu etwas zu bewegen, was diese eigentlich nicht tun möchten. Und warum sollten sie auch? Weder Dressur noch Springreiten oder Pferderennen entsprechen ansatzweise den natürlichen Verhaltensweisen eines Pferdes. Leider sind Fälle wie der Vorfall bei Olympia keine Seltenheit. 2019 gab es ebenfalls eine Streichung der Olympiasiegerin Charlotte Dujardin bei der Dressur-EM. Mit ihren Sporen hatte sie ihrer Stute eine 3 cm lange, blutende Wunde zugefügt. Außerdem fanden Kontrolleure*innen blutige Risse in den Mundwinkeln des Pferdes, verursacht durch starkes Reißen an den Zügeln. All diese Werkzeuge können zu erheblichen Leiden bei den Pferden führen.
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Aber wir lehnen nicht nur den Einsatz von Pferden in Shows ab, sondern das Reiten generell. Und dafür haben wir gute Gründe. Oft hören wir dann Antworten, wie dass Pferde sich aber eindeutig freuen, wenn sie geritten werden. Das mag auch so aussehen. Letztlich ist das Leben von Pferden meist relativ eintönig. Pferde sind Lauftiere, in der Natur bewegen sie sich den ganzen Tag bis auf wenige Stunden, während dieser sie fressen. Diese Bewegung geschieht jedoch in einem langsamen Tempo. Gerannt bzw. galoppiert und getrabt wird nur, wenn Gefahr besteht, also geflüchtet wird. Schnelle Fortbewegung stellt für diese Tiere also kein natürliches Verhalten dar. Die natürliche Gangart ist Schritt, vielleicht mal Trab und so bewegen sie sich den ganzen Tag über. Reiten passt in diese Bewegungsabläufe nicht rein. Man verlangt ihnen mit dem Reiten ein unnatürliches Verhalten ab, was langfristig auch zu der Bildung von Krankheitsbildern führen kann.
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Wieso freuen sich die Pferde also, wenn sie zum Reiten geholt werden? Langeweile. Die Tiere sehen beim Reiten eine andere Umgebung, sie bekommen neue Reize. In der typischen Pferdehaltung fehlen diese; selbst, wenn es sich nicht um Boxenhaltung, sondern um eine Wiese handelt. Die Tiere stehen oft 20 Jahre auf der gleichen Wiese. Nach einem Jahr kennen sie jeden Grashalm. Sie freuen sich also einfach herauszukommen, was Neues zu sehen. Dies könnte man ihnen aber auch bieten, indem man mit ihnen spazieren geht.
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Die Schäden, die am Pferd durch das Reiten entstehen, variieren natürlich. Wichtige Rollen spielen das Reitergewicht, das Gewicht des Pferdes und die Anatomie des Pferdes. Ein Pferd mit einem kurzen Rücken kann zum Beispiel mehr Gewicht tragen als ein Pferd mit einem langen Rücken. Auch die Art des Reitens spielt eine Rolle. Um anatomisch gesund bleiben zu können, muss das Pferd den Reiter/ die Reiterin über die Muskelbänder und Sehnen tragen können. Dafür muss das Pferd durchs Genick laufen, sprich mit einem runden Hals. Nur dann werden die Bänder und Sehnen gedehnt, die Muskeln angespannt und kommen hoch und tragen so das Gewicht des Reiters. Dafür nutzt man meist ein Gebiss im Maul und muss ordentlich ziehen oder riegeln (rechts und links hin- und herziehen), damit das Pferd den Kopf runternimmt.
Riegeln ist sehr schmerzhaft und daher eigentlich verboten, im Training sieht man es dennoch immer wieder. Wird das nicht gemacht, läuft das Pferd mit einem angehobenen Kopf und es entstehen die bereits genannten anatomischen Schäden.
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Reiten schadet den Pferden. Sie wollen Beschäftigung. Entweder lässt man die Tiere also in Form von Wildpferden einfach in Ruhe; hält man Pferde, kann man diese auch tierfreundlicher beschäftigen. Echte Pferdefreunde besuchen keine Pferdeshows.
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2021 verunglückten übrigens zwei Haflinger, die reglmäßig in der Show Cavalluna als Kutschpferde auftraten. Dies geschah zwar nicht während der Show, aber zeigt dennoch, dass wir Pferde nicht benutzen sollten. Pferde müssen sich möglichst frei bewegen können und gehören nicht vor Kutschen! Die beiden Tiere warfen ihren Kutschfahrer ab und rannten mitsamt der Kutsche in einen Fluss und erlitten durch das sehr kalte Wasser entweder einen Herzstillstand oder sie ertranken (https://www.nordbayern.de/…/tragischer-kutschunfall…).
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Bildquelle: We Animals Media
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Förderung betreuter Taubenschläge nach dem ,,Augsburger Modell" in Baden-Württemberg

Unsere Städte in Baden-Württemberg sind überfüllt mit hunderttausenden von Stadttauben, Teile der Bevölkerung fühlen sich belästigt, aber die betroffenen Kommunen und Vereine haben nicht die nötigen Mittel und ein nachhaltiges und erfolgreiches Taubenmanagement mit betreuten Tabenschlägen nach dem Augsburger Modell zu praktizieren. Mit Hilfe einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg könnte dieses große Problem gelöst werden. 

In regelmäßigen Abständen erreichen unseren Verein Bitten von Bürger*innen, sie bei der Umsetzung eines tierschutz-adäquaten Stadttaubenmanagements zu unterstützen. Einerseits sehen viele Gemeinden die Stadttaubensituation als Störfaktor, andererseits gibt es wenig Bereitschaft, da die Mittel fehlen, sich der Situation angemessen anzunehmen.

Dabei ist die einzige wirksame und tierschutzgerechte sowie auch tierschutzrechtlich akzeptable Methode, um Taubenpopulationen auf Dauer zu verkleinern bzw. auf einer überschaubaren Zahl zu halten die Einrichtung betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell an geeigneten Plätzen, an denen die Tiere mit artgerechtem Futter sowie Wasser versorgt und an den Ort gebunden werden (1). Dadurch nimmt die Präsenz der Futterschwärme in der Stadt ab. In den Taubenschlägen können unkompliziert die Eier gegen Gipsatrappen getauscht werden und es kann somit die Taubenpopulationkontrolliert werden indem sie zunächst verringert und dann auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird. 

Die bevorzugte Nahrung von (Stadt-)Tauben besteht hauptsächlich aus Körnern und Samen, die in den Städten kaum vorhanden sind. Stadttauben können Ähren nicht entspelzen, was verhindert, dass sie – wie landläufig fälschlicher Weise angenommen wird – zum “Feldern” ins Umland fliegen und wie Wildvögel auf Wiesen und auf Feldern Nahrung aufnehmen können. Somit haben die Tauben keine Möglichkeit, in Städten an artgerechtes Futter zu gelangen. Sie sind darauf angewiesen, sämtliche Abfälle der Menschen zu essen, die sie auffinden können. Dies führt auch zu einem vermehrten Absatz des flüssigen Hungerkots, in dessen Folge es zu einer vermehrten Verschmutzung der Innenstädte kommt, von der sich Teile der Bevölkerung belästigt fühlen. Werden die Tiere artgerecht gefüttert, kann diesbezüglich eine Verbesserung erreicht werden. Zudem fördern hohe Populationsdichten von Stadttauben das Auftreten von Taubenspezifischen Infektionskrankheiten– die zwar für den Menschen kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen, die Tiere jedoch schwächen und zu erheblichen Leiden bis hin zum Verenden führen können.

In vielen Kommunen existieren ordnungsrechtliche Fütterungsverbote, die nur bei vorhandenem Stadttaubenmanagement rechtskonform sind.

In betreuten Taubenschlägen bekommen die Tiere ausreichend artgerechtes Futter, zudem können sie dort Paare bilden und brüten. Ihre Eier werden gegen Attrappen aus Gips ausgetauscht, sodass die Tiere weiter an ihr Nest gebunden bleiben, aber keine Küken aufziehen werden.

Einem Gutachten (Arleth C., Hübel J.: Rechtsgutachten Stadttaubenschutz.) zufolge handelt es sich bei Stadttaubenum Fundtiere (2). Die heutigen Stadttauben sind die Nachfahren von einst ausgesetzten Haustieren. Diese Tiere sind nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, da der Mensch sie im Laufe der Domestizierung über Jahrtausende in seine Abhängigkeit züchtete. Daher haben Kommunen die Pflicht zur Lösung dieser dauerhaften menschengemachten tierschutzrechtlichen Herausforderung.

Trotzdem sind es meistens Privatpersonen, die die Kosten für die Anschaffung eines Taubenschlages (bspw. ein Bauwagen, Container o.ä.) und das Futter tragen. 

Beispielsweise stellt die Landestierschutzbeauftragte von Berlin, Frau Dr. Kathrin Hermann, zu diesem Zweck Gelder aus dem Berliner Haushalt zur Verfügung. Dieses kann von den Bezirken für den Bau von Pilot-Taubenschlägen abgerufen werden. Um die Mittel zielgerichtet einsetzen zu können, sollten folgende drei Anforderungen erfüllt sein:

1. EIn geeigneter Standort; 

2. die Sicherstellung der Betreuung des Taubenschlages; 

3. ein(e) Ansprechpartner*in innerhalb der Bezirksverwaltung.

 

Die Errichtung betreuter Taubenschlägen an geeigneten Standorten nach dem Augsburger Modell, in denen Tauben artgerechtes Futter angeboten und Eier durch Attrappen ausgetauscht werden, ist die einzig tierschutzgerechte und zu gleich die erfolgversprechendste und nachhaltigste Möglichkeit, die Stadttaubenpopulation deutlich zu verringern,  Tierleid zu vermeiden und die Kosten der Städte im Hinblick auf Reinigungs- und Vergrämungsmaßnahmen deutlich zu senken. Auch werden die Bürger*innen stark entlastet – die Bürgerbeschwerden entfallen. Der Bau von betreuten Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell wird auch vom Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen beschrieben: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019 (4), und wurde auch in den – mittlerweile veralteten – Empfehlungen des Landestierschutzbeirats Baden-Württemberg zur Regulierung der Taubenpopulation in Städten, herausgegeben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Jahr 2005, beschrieben.

 

Kosten für 1 Taubenschlag ca. 500 Tauben
Bau Taubenschlag inclusive Innenausstattung ca. 25.000,- €

Betreuungs- und Versorgungskosten jährlich ca. 15.000,- €

Bisher sind keine Fördermittel für gemeinnützige Taubenvereine und Kommunen im Haushalt des Landes vorgesehen. 

Zukünftig sollten, wie seit 2022 auch im Land Niedersachsen, Haushaltsmittel für die Errichtung und die Unterhaltung betreuter Taubenschläge bereitgestellt werden, die eingetragene Tierschutzorganisationen und Gemeinden in Baden-Württemberg unterstützen.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition, bitten Sie als zuständigen Minsister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz daher um Förderung dieser wichtigen Maßnahme zur Eindämmung der Taubenpopulationen in den Kommunen. 

Wir ersuchen dabei um die Förderung des Baus von betreuten Taubenschlägen nach dem Ausburger Modell, der Einrichtung von betreuten Futterplätzen für die noch nicht an einen Schlag gebundenen “noch-obdachlosen” Tauben oder für Areale, in denen ein Bedarf herrscht, jedoch Taubenschläge aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht einrichtbar sind, sowie die Übernahme der laufenden Kosten für die Betreibung, einschließlich der Pflege, ggf. tiermedizinischen Versorgung und des artgerechten Futters in den Taubenschlägen ebenso wie an den betreuten Futterplätzen.

Zudem fordern wir eine Verpflichtung aller Kommunen mit höherer Stadttaubendichte zur Errichtung von Taubenschlägen – bedarfsweise in Verbindung mit betreuten Futterplätzen – zur Populationskontrolle und Fütterung der Tiere, um das Leid der Tiere zu vermindern, öffentliche Kosten zu senken, Bürgerbeschwerden abzuwenden, und letztlich damit eine großflächige Populationskontrolle in Baden-Württemberg zu erreichen.

Diese Maßnahmen der Bestandskontrolle, artgerechten Fütterung sowie Unterbringung der Tauben gem. dem Augsburger Modell würden dazu beitragen, den “ethischen Tierschutz” in Baden-Württemberg zu verwirklichen. Dieser erlangte bereits vor über 20 Jahren mit Zweidrittelmehrheiten des Bundesrates und des Bundetags Verfassungsrang durch die Implementierung des “Staatsziels Tierschutz” in Artikel 20a Grundgesetz im Jahre 2002. Gemäß amtlicher Begründung des Bundestags trägt dies „dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung“ (5). „Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen.“ Die Staatszielbestimmung ruft insbesondere die Legislative und Exekutive dazu auf, die Belange und den Schutz der Tiere zu verwirklichen. Es geht beim Staatsziel Tierschutz um nicht weniger, als den Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden, Zerstörung ihrer Lebensräume und ihrer Achtung als unsere Mitgeschöpfe.

Ein auch für andere Bundesländer wegweisender Umgang mit den Stadttauben entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (einschlägig sind hier die Paragraphen 1, 2 und 17), sowie des ethischen Tierschutzes in Umsetzung der Staatszielbestimmung wäre zeitgemäß und Baden-Württemberg soll hier eine Vorreiterrolle einehmen und vorbildhaft für andere Bundesländer den ethischen Tierschutz verwirklichen.

 

Anhang

Definition Stadttauben

Sog. Stadttauben (Columba livia forma domestica) sind Nachkommen von Haustauben wie Brief-, Hochzeits- oder sonstige Zuchttauben, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Taubenschlag zurückgefunden und sich einer Stadttaubenpopulation angeschlossen haben. 
Tauben wurden früher als Nutztiere gehalten (als Fleisch-, Eier- und Düngerlieferanten oder als sog. Brieftauben zur Übermittlung von Nachrichten), als sie dann nicht mehr gebraucht wurden, wurden viele Taubenschläge geschlossen. Es handelt sich bei den Stadttauben somit nicht um Wildtiere, sondern um obdachlose Haustiere. Sie wurden über Jahrtausende vom Menschen domestiziert. Diese Domestikation ist nicht mehr umkehrbar(vgl. Rechtsgutachten von Dr. jur. Christian Arleth/Dr. med. vet. Jens Hübel, (2))

Augsburger Modell

99 % der Städte mit Taubenmanagement in Deutschland entscheiden sich für das nachgewiesen erfolgreiche Augsburger Modell. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch Zählung derausgetauschten Eier in einem Schlag, dem Sinken der Reinigungskosten auf privatem und öffentlichem Gelände und dem Ausbleiben von Beschwerden der Bürger und Gewerbetreibenden (Einzelhandel, Bäckereien, Gastronomen). Dies ist mit Abstand die erfolgreichste, effektivste, nachhaltigste, tierschutzkonformste und kostengünstigste Lösung für die Kommunen. 

Die Umsetzung des Konzepts basiert auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen und praktischen Erfahrungen von vielen verschiedenen Kommunen und wird als alleiniges Konzept vom zuständigen Ministerium in Baden-Württemberg empfohlen. 

Ziel des Augsburger Models ist die Reduktion der Population durch Eiaustausch. Sobald die Tauben – nach einer Phase des schrittweisen „Hineinlotsens“ der Tiere in den Taubenschlag – im Schlag angesiedelt sind, verbringen sie 80 % des Tages im Schlag und setzen somit den Hauptteil des Kotes im Schlag ab, der einfach und hygienisch entfernt werden kann. Die Tauben müssen nicht zur Nahrungssuche auf die Straßen und in die Fußgängerzonen. Die Fußgänger und die Gastronomie werden nicht mehr belästigt und die Reinigung der umliegenden Häuser und Straßen von Taubenkot entfällt.

Vorteile Taubenschlag, nach dem Augsburger Modell:

  • Durch den Eiertausch im Schlag wird eine Vermehrung der Tauben verhindert, die Population nimmt ab;
  • Tauben befinden sich 80 % des Tages im Schlag. Der Kot bleibt im Schlag und kann mühelos entfernt werden;
  • Tauben sitzen nur noch selten und vereinzelt auf den Dächern und Balkonen, sie sind auf öffentlichen Flächen, Märkten und den Außenflächen der Gastronomiebetriebe nicht mehr Nahrungs-suchend anzutreffen.
  • Das Leid der Tiere wird vermindert und deren Gesundheit und Wohlbefinden verbessert. (Vgl. dazu den Grundsatz des Tierschutzgesetzes in § 1 Satz 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. […]”)

 

Quellen

(1) Weyrather, A. (2021, Hrsg. Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.: Grundlagen für ein effizientes, tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement in deutschen (Groß)Städten. Eine Handreichung für die Praxis; https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-HB-Stadttaubenmanagement_web.pdf

(2) Arleth C., Hübel J. (2021): Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Hrsg.: Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskiminierung ,Hier kostenlos herunterladen.

(3) Landestierschutzbeauftragte Berlin: Bau von Pilot-Taubenschlägen in Berliner Bezirken, https://www.berlin.de/lb/tierschutz/tauben/artikel.1290446.php

(4) Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019. https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen_downloads/tiergesundheit-tierschutz-5295.html

 (5) Bundestags-Drucksache14/8860 vom 23.04.2002 https://dserver.bundestag.de/btd/14/088/1408860.pdf

 

Für die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung dieser Petition bedanken wir uns bei:

Dr. Norbert Alzmann, Biologe und Bioethiker

Antje Konz, Inhaberin der Firma VitaGood

Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg