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News

EU-Expert*innen bestätigen massive Probleme in der Putenhaltung

Eine neue wissenschaftliche Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zeigt: Schnelles Wachstum, Stress im Stall und Eingriffe wie das Schnabelkürzen können erhebliche Belastungen für Puten verursachen. Die Analyse bestätigt viele Probleme, die seit Jahren aus der intensiven Haltung bekannt sind. EU-Behörde bestätigt schwere Probleme in der Putenhaltung Die European Food...

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Kinder stehen an der Essensausgabe einer Kantine und befüllen ihre teller

Schulverpflegung im Fokus: Wie gesund ist pflanzenbasierte Ernährung für Kinder?

In Karlsruhe wird aktuell über die Ausrichtung der Schulverpflegung diskutiert. Dabei steht unter anderem die Frage im Raum, ob vegetarische oder vegane Angebote gesundheitlich sinnvoll sind – oder ob wieder mehr Fleisch auf die Speisepläne gehören sollte. Als Organisation, die sich für Tierrechte und eine zukunftsfähige Ernährung einsetzt, möchten wir...

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Keine dokumentierte Aggression – dennoch Abschuss genehmigt: Wer trägt die politische Verantwortung?

Der Wolf GW2672m, bekannt als „Hornisgrinde-Wolf“, ist erneut zum Abschuss freigegeben. Nach öffentlich bekannten Informationen lag keine dokumentierte Aggression gegenüber Menschen vor. Begründet wurde die Ausnahmegenehmigung im Wesentlichen mit wiederholten Annäherungen an Menschen und Hunde. Bis zum heutigen Tag gibt es keine bestätigte Meldung, dass der Hornisgrinde-Wolf getötet wurde. Spezialisierte...

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Abschussfreigabe im Schwarzwald: Warum die Tötung dieses Wolfs nicht gerechtfertigt ist

Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat eine Ausnahmegenehmigung erteilt, um den im Nordschwarzwald lebenden Wolfsrüden GW2672m zu töten. Als Begründung nennt das Ministerium wiederholte Annäherungen an Menschen und Hunde „bis auf wenige Meter“, insbesondere während der Paarungszeit. Aggressiv sei der Wolf dabei nicht gewesen, er habe aber „nur wenig Scheu“ gezeigt.  Als...

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Vegane Mousse au Chocolate

Rezept: Vegane Mousse au Chocolate

Diese vegane Mousse au Chocolat ist ein einfaches, schnell zubereitetes Dessert mit nur drei Zutaten. Sie kommt ohne Backen aus, ist rein pflanzlich und überzeugt durch ihre cremige Konsistenz und ihren intensiven Schokoladengeschmack. Durch die unkomplizierte Zubereitung eignet sie sich besonders gut als spontanes Dessert oder als süßer Abschluss eines...

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Gesundheitliche Vorteile der veganen Ernährung

Vegane Ernährung wird häufig mit Einschränkung und Verzicht assoziiert. Tatsächlich kann sie jedoch genau das Gegenteil bedeuten: eine abwechslungsreiche Lebensmittelauswahl, bewusster Genuss und zahlreiche gesundheitliche Vorteile. Entscheidend ist dabei nicht allein der Ausschluss tierischer Produkte, sondern die bewusste Hinwendung zu einer vielfältigen, pflanzlichen Ernährung. Im Folgenden finden Sie sieben Grundsätze,...

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Ulm: Warum lebendige Krippen mit echten Tieren nicht zeitgemäß sind

Der Ulmer Weihnachtsmarkt wird auch künftig eine lebendige Krippe mit echten Tieren zeigen. Das hat der Aufsichtsrat der Ulm-Messe im Sommer 2025 beschlossen. Die Entscheidung wurde öffentlich kommuniziert und wird von Stadt und Veranstalter mit verschiedenen Argumenten begründet. Nach Medienberichten und offiziellen Angaben umfasst die lebendige Krippe rund 300 Quadratmeter....

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Kategorie: NEWS von Menschen für Tierrechte

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg fordert Verbot des geplanten bundesweiten Fuchsjagdwoche-Gewinnspiels der DJZ

Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen- so heißt es in § 1 des Tierschutzgesetzes.

Zum 13. Dezember ruft die DJZ eine bundesweite Fuchsjagdwoche aus, die Details dieses mittelalterlichen Gewinnspiel- Aufrufs erschüttern uns zutiefst, denn neben Gold-, Silber- und Bronzemedaille samt Urkunden wird außerdem „der stärkste Fuchsschädel der Saison gesucht“, den die DJZ mit einer sogenannten „Prämie der Ehre“ betitelt.[nbsp] Außerdem schreibt die DJZ in ihrem Aufruf es sei die „Fangjagd ebenso erlaubt, wie die mit Flinte und Büchse“. Weiter darf „gepirscht, gedrückt, getrieben und gelockt werden, was das Zeug hält“.

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MITMACHAKTION: Kälbertransporte

Kälbertransporte ab Baden-Württemberg und Plädoyer für die Förderung einer tierleidfreien und pflanzenbasierten Form der Landwirtschaft

X Orga bat uns um Unterstützung bei der Verbreitung einer Mitmachaktion zur bekannten Thematik der Kälbertransporte. Natürlich haben wir selbst gerne daran teilgenommen und möchten auch Sie bitten, diesen Musterbrief zu versenden.

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Offener Brief zum Koalitionsvertrag

Anlässlich des Koalitionsvertrages haben wir einen offenen Brief an drei der für unsere Arbeit besonders wichtigen Entscheidungsträger*innen gesendet. In diesem nehmen wir zu allen Punkten im Vertrag Stellung, die uns für die Zukunft der Tierrechte in Deutschland als besonders relevant erscheinen. Nachfolgend finden Sie unseren versendeten Brief.

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MITMACHAKTION: EU-Tierschutz-Gesetzgebung

Die EU-Kommission hat nun die nächste Etappe ihrer öffentlichen Konsultation zur Überarbeitung der EU-Tierschutz-Gesetzgebung veröffentlicht. Diesmal gibt es einen relativ kurzen Fragebogen und nur ein kleines, nicht-obligatorisches Feld für Freitext.

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Samstag große Drückjagd auf Schwarzwild in Oberstenfeld – Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg fordert humanes Wildtiermanagement

Wegen der Bedrohung durch die Schweinepest findet eine zunehmende Bejagung von Wildschweinen in Deutschland statt. So ist auch für kommenden Samstag, dem 27.11.2021 eine revierübergreifende Drückjagd auf Schwarzwild vom Ortsende Großbottwar bis zur östlichen Wald- bzw. Landkreisgrenze liegend, von 8 Uhr bis 15 Uhr geplant.

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Drückjagd am Samstag – Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg fordert humanes Wildtiermanagement statt tierschutzwidrige Jagd

Am kommenden Samstag (20.11.) wird es von 9 bis 15 Uhr eine Drückjagd geben, als Kooperation zwischen den Revieren Sinsheim, Hasselbach, Adersbach und Neckarbischofsheim. Für diese Jagd wird die Gemeindeverbindungsstraße Hasselbach-Untergimpern gesperrt. Die Bevölkerung wird gebeten, den Wald an diesem Tag zu meiden. Das sind in etwa alle Infos, die an die Bevölkerung weitergegeben werden. Es ist eine trockene Formulierung für die Horrorszenarien, die diese Stunden für die Wildtiere bringen werden.

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MITMACHAKTION: Die Hetze gegen die Wildtiere reißt nicht ab

Wildtiere leben in den Wäldern und kaum einer bekommt sie je zu Gesicht.
Es scheint, als würden die Jäger*innen hierzulande meinen, sie könnten ihrem Hobby ohne jegliche Konsequenzen nachgehen. Auch die Politik scheint zu glauben, sie könne Gesetze freien Willens ändern.
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Erst im Oktober veranstalteten wir eine Demonstration vor dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, da Minister Hauk unter Zustimmung der Grünen in Baden Württemberg die Schonzeiten mehrerer Wildtiere einkürzte. Nun folgt schon die nächste Schreckensnachricht aus der Politik. In Niedersachsen einigten sich CDU und SPD unter Zustimmung der FDP darauf, dass der Wolf trotz seines Status als durch die EU geschütztes Wildtier ins Jagdrecht aufgenommen werden soll.
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In der Thematik Jagd bewegen wir uns also in einem zunehmend traurigem Feld und die Hetze gegen die Wildtiere scheint kein Ende zu finden. Auch Frau Klöckner setzt sich ebenso wie Hauk und Lies für die sinnlose Bejagung von Wildtieren wie dem Wolf ein.
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Umso wichtiger ist es, dass Menschen wie Sie und wir uns für die Wildtiere starkmachen. Daher hören wir nicht auf, unseren Protest auszudrücken und die Handlungen der Politiker*innen in die Öffentlichkeit zu bringen.

So haben wir auch bzgl. der Einigung in Niedersachsen für den Wolf im Jagdrecht einen Brief gesendet, in dem wir alle Beteiligten zur Vernunft aufrufen. Gerne möchten wir Sie motivieren, Ihren Unmut ebenfalls auszudrücken. Die Poltiker*innen müssen merken, dass die Bevölkerung ihre Handlungen beobachtet und sie nicht tun können, was sie wollen. Kopieren Sie unseren Brief und senden ihn an die Entscheidungsträger*innen oder nutzen Sie ihn als Inspiration und verfassen Ihren eignen Brief. Außerdem können Sie auf den Social Media Profilen ein Kommentar unter einen aktuellen Post hinterlassen und so die Thematik noch öffentlicher machen. Auf jeden Fall sollten wir nicht tatenlos zusehen, wenn nach und nach die wenigen Rechte der Wildtiere noch mehr geschwächt werden!

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100 Tage, um den grausamen Handel mit Haiflossen in der EU zu beenden

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg ruft alle Bürger*innen auf, die Bürgerinitiative zu unterschreiben.

Die EU-Bürgerinitiative “Stop Finning – Stop the Trade” für ein Ende des Handels mit Haiflossen tritt in die entscheidende Phase. Bis zum 31.01.2022 hat die Bewegung aus mehr als 70 Umwelt- und Tierschutzorganisationen Zeit, um eine Million Stimmen von EU-Bürgern zu sammeln. Sollte dies gelingen, wird ein politischer Prozess initiiert, an dessen Ende die EU-Kommission sich mit der Änderung der bestehenden Gesetzgebung beschäftigen muss.

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Hauk verkürzt Schonzeit für viele Tierarten um einen Monat – Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg ist entsetzt über die Akzeptanz dieser Handlung vonseiten der Grünen

Als eine seiner ersten Amtshandlungen hat Landwirtschaftsminister Hauk am 30.06.2021 die Schonzeit vieler Tierarten um einen Monat verkürzt. Sie dürfen nun schon ab Anfang Juli bejagt werden. Dass dies in einer grün geführten Landesregierung möglich ist, ist unverständlich. Manche Tierarten haben zu dieser Zeit noch Jungtiere, welche ohne die Elterntiere nicht überlebensfähig sind.

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Förderung betreuter Taubenschläge nach dem ,,Augsburger Modell" in Baden-Württemberg

Unsere Städte in Baden-Württemberg sind überfüllt mit hunderttausenden von Stadttauben, Teile der Bevölkerung fühlen sich belästigt, aber die betroffenen Kommunen und Vereine haben nicht die nötigen Mittel und ein nachhaltiges und erfolgreiches Taubenmanagement mit betreuten Tabenschlägen nach dem Augsburger Modell zu praktizieren. Mit Hilfe einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg könnte dieses große Problem gelöst werden. 

In regelmäßigen Abständen erreichen unseren Verein Bitten von Bürger*innen, sie bei der Umsetzung eines tierschutz-adäquaten Stadttaubenmanagements zu unterstützen. Einerseits sehen viele Gemeinden die Stadttaubensituation als Störfaktor, andererseits gibt es wenig Bereitschaft, da die Mittel fehlen, sich der Situation angemessen anzunehmen.

Dabei ist die einzige wirksame und tierschutzgerechte sowie auch tierschutzrechtlich akzeptable Methode, um Taubenpopulationen auf Dauer zu verkleinern bzw. auf einer überschaubaren Zahl zu halten die Einrichtung betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell an geeigneten Plätzen, an denen die Tiere mit artgerechtem Futter sowie Wasser versorgt und an den Ort gebunden werden (1). Dadurch nimmt die Präsenz der Futterschwärme in der Stadt ab. In den Taubenschlägen können unkompliziert die Eier gegen Gipsatrappen getauscht werden und es kann somit die Taubenpopulationkontrolliert werden indem sie zunächst verringert und dann auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird. 

Die bevorzugte Nahrung von (Stadt-)Tauben besteht hauptsächlich aus Körnern und Samen, die in den Städten kaum vorhanden sind. Stadttauben können Ähren nicht entspelzen, was verhindert, dass sie – wie landläufig fälschlicher Weise angenommen wird – zum “Feldern” ins Umland fliegen und wie Wildvögel auf Wiesen und auf Feldern Nahrung aufnehmen können. Somit haben die Tauben keine Möglichkeit, in Städten an artgerechtes Futter zu gelangen. Sie sind darauf angewiesen, sämtliche Abfälle der Menschen zu essen, die sie auffinden können. Dies führt auch zu einem vermehrten Absatz des flüssigen Hungerkots, in dessen Folge es zu einer vermehrten Verschmutzung der Innenstädte kommt, von der sich Teile der Bevölkerung belästigt fühlen. Werden die Tiere artgerecht gefüttert, kann diesbezüglich eine Verbesserung erreicht werden. Zudem fördern hohe Populationsdichten von Stadttauben das Auftreten von Taubenspezifischen Infektionskrankheiten– die zwar für den Menschen kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen, die Tiere jedoch schwächen und zu erheblichen Leiden bis hin zum Verenden führen können.

In vielen Kommunen existieren ordnungsrechtliche Fütterungsverbote, die nur bei vorhandenem Stadttaubenmanagement rechtskonform sind.

In betreuten Taubenschlägen bekommen die Tiere ausreichend artgerechtes Futter, zudem können sie dort Paare bilden und brüten. Ihre Eier werden gegen Attrappen aus Gips ausgetauscht, sodass die Tiere weiter an ihr Nest gebunden bleiben, aber keine Küken aufziehen werden.

Einem Gutachten (Arleth C., Hübel J.: Rechtsgutachten Stadttaubenschutz.) zufolge handelt es sich bei Stadttaubenum Fundtiere (2). Die heutigen Stadttauben sind die Nachfahren von einst ausgesetzten Haustieren. Diese Tiere sind nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, da der Mensch sie im Laufe der Domestizierung über Jahrtausende in seine Abhängigkeit züchtete. Daher haben Kommunen die Pflicht zur Lösung dieser dauerhaften menschengemachten tierschutzrechtlichen Herausforderung.

Trotzdem sind es meistens Privatpersonen, die die Kosten für die Anschaffung eines Taubenschlages (bspw. ein Bauwagen, Container o.ä.) und das Futter tragen. 

Beispielsweise stellt die Landestierschutzbeauftragte von Berlin, Frau Dr. Kathrin Hermann, zu diesem Zweck Gelder aus dem Berliner Haushalt zur Verfügung. Dieses kann von den Bezirken für den Bau von Pilot-Taubenschlägen abgerufen werden. Um die Mittel zielgerichtet einsetzen zu können, sollten folgende drei Anforderungen erfüllt sein:

1. EIn geeigneter Standort; 

2. die Sicherstellung der Betreuung des Taubenschlages; 

3. ein(e) Ansprechpartner*in innerhalb der Bezirksverwaltung.

 

Die Errichtung betreuter Taubenschlägen an geeigneten Standorten nach dem Augsburger Modell, in denen Tauben artgerechtes Futter angeboten und Eier durch Attrappen ausgetauscht werden, ist die einzig tierschutzgerechte und zu gleich die erfolgversprechendste und nachhaltigste Möglichkeit, die Stadttaubenpopulation deutlich zu verringern,  Tierleid zu vermeiden und die Kosten der Städte im Hinblick auf Reinigungs- und Vergrämungsmaßnahmen deutlich zu senken. Auch werden die Bürger*innen stark entlastet – die Bürgerbeschwerden entfallen. Der Bau von betreuten Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell wird auch vom Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen beschrieben: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019 (4), und wurde auch in den – mittlerweile veralteten – Empfehlungen des Landestierschutzbeirats Baden-Württemberg zur Regulierung der Taubenpopulation in Städten, herausgegeben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Jahr 2005, beschrieben.

 

Kosten für 1 Taubenschlag ca. 500 Tauben
Bau Taubenschlag inclusive Innenausstattung ca. 25.000,- €

Betreuungs- und Versorgungskosten jährlich ca. 15.000,- €

Bisher sind keine Fördermittel für gemeinnützige Taubenvereine und Kommunen im Haushalt des Landes vorgesehen. 

Zukünftig sollten, wie seit 2022 auch im Land Niedersachsen, Haushaltsmittel für die Errichtung und die Unterhaltung betreuter Taubenschläge bereitgestellt werden, die eingetragene Tierschutzorganisationen und Gemeinden in Baden-Württemberg unterstützen.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition, bitten Sie als zuständigen Minsister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz daher um Förderung dieser wichtigen Maßnahme zur Eindämmung der Taubenpopulationen in den Kommunen. 

Wir ersuchen dabei um die Förderung des Baus von betreuten Taubenschlägen nach dem Ausburger Modell, der Einrichtung von betreuten Futterplätzen für die noch nicht an einen Schlag gebundenen “noch-obdachlosen” Tauben oder für Areale, in denen ein Bedarf herrscht, jedoch Taubenschläge aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht einrichtbar sind, sowie die Übernahme der laufenden Kosten für die Betreibung, einschließlich der Pflege, ggf. tiermedizinischen Versorgung und des artgerechten Futters in den Taubenschlägen ebenso wie an den betreuten Futterplätzen.

Zudem fordern wir eine Verpflichtung aller Kommunen mit höherer Stadttaubendichte zur Errichtung von Taubenschlägen – bedarfsweise in Verbindung mit betreuten Futterplätzen – zur Populationskontrolle und Fütterung der Tiere, um das Leid der Tiere zu vermindern, öffentliche Kosten zu senken, Bürgerbeschwerden abzuwenden, und letztlich damit eine großflächige Populationskontrolle in Baden-Württemberg zu erreichen.

Diese Maßnahmen der Bestandskontrolle, artgerechten Fütterung sowie Unterbringung der Tauben gem. dem Augsburger Modell würden dazu beitragen, den “ethischen Tierschutz” in Baden-Württemberg zu verwirklichen. Dieser erlangte bereits vor über 20 Jahren mit Zweidrittelmehrheiten des Bundesrates und des Bundetags Verfassungsrang durch die Implementierung des “Staatsziels Tierschutz” in Artikel 20a Grundgesetz im Jahre 2002. Gemäß amtlicher Begründung des Bundestags trägt dies „dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung“ (5). „Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen.“ Die Staatszielbestimmung ruft insbesondere die Legislative und Exekutive dazu auf, die Belange und den Schutz der Tiere zu verwirklichen. Es geht beim Staatsziel Tierschutz um nicht weniger, als den Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden, Zerstörung ihrer Lebensräume und ihrer Achtung als unsere Mitgeschöpfe.

Ein auch für andere Bundesländer wegweisender Umgang mit den Stadttauben entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (einschlägig sind hier die Paragraphen 1, 2 und 17), sowie des ethischen Tierschutzes in Umsetzung der Staatszielbestimmung wäre zeitgemäß und Baden-Württemberg soll hier eine Vorreiterrolle einehmen und vorbildhaft für andere Bundesländer den ethischen Tierschutz verwirklichen.

 

Anhang

Definition Stadttauben

Sog. Stadttauben (Columba livia forma domestica) sind Nachkommen von Haustauben wie Brief-, Hochzeits- oder sonstige Zuchttauben, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Taubenschlag zurückgefunden und sich einer Stadttaubenpopulation angeschlossen haben. 
Tauben wurden früher als Nutztiere gehalten (als Fleisch-, Eier- und Düngerlieferanten oder als sog. Brieftauben zur Übermittlung von Nachrichten), als sie dann nicht mehr gebraucht wurden, wurden viele Taubenschläge geschlossen. Es handelt sich bei den Stadttauben somit nicht um Wildtiere, sondern um obdachlose Haustiere. Sie wurden über Jahrtausende vom Menschen domestiziert. Diese Domestikation ist nicht mehr umkehrbar(vgl. Rechtsgutachten von Dr. jur. Christian Arleth/Dr. med. vet. Jens Hübel, (2))

Augsburger Modell

99 % der Städte mit Taubenmanagement in Deutschland entscheiden sich für das nachgewiesen erfolgreiche Augsburger Modell. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch Zählung derausgetauschten Eier in einem Schlag, dem Sinken der Reinigungskosten auf privatem und öffentlichem Gelände und dem Ausbleiben von Beschwerden der Bürger und Gewerbetreibenden (Einzelhandel, Bäckereien, Gastronomen). Dies ist mit Abstand die erfolgreichste, effektivste, nachhaltigste, tierschutzkonformste und kostengünstigste Lösung für die Kommunen. 

Die Umsetzung des Konzepts basiert auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen und praktischen Erfahrungen von vielen verschiedenen Kommunen und wird als alleiniges Konzept vom zuständigen Ministerium in Baden-Württemberg empfohlen. 

Ziel des Augsburger Models ist die Reduktion der Population durch Eiaustausch. Sobald die Tauben – nach einer Phase des schrittweisen „Hineinlotsens“ der Tiere in den Taubenschlag – im Schlag angesiedelt sind, verbringen sie 80 % des Tages im Schlag und setzen somit den Hauptteil des Kotes im Schlag ab, der einfach und hygienisch entfernt werden kann. Die Tauben müssen nicht zur Nahrungssuche auf die Straßen und in die Fußgängerzonen. Die Fußgänger und die Gastronomie werden nicht mehr belästigt und die Reinigung der umliegenden Häuser und Straßen von Taubenkot entfällt.

Vorteile Taubenschlag, nach dem Augsburger Modell:

  • Durch den Eiertausch im Schlag wird eine Vermehrung der Tauben verhindert, die Population nimmt ab;
  • Tauben befinden sich 80 % des Tages im Schlag. Der Kot bleibt im Schlag und kann mühelos entfernt werden;
  • Tauben sitzen nur noch selten und vereinzelt auf den Dächern und Balkonen, sie sind auf öffentlichen Flächen, Märkten und den Außenflächen der Gastronomiebetriebe nicht mehr Nahrungs-suchend anzutreffen.
  • Das Leid der Tiere wird vermindert und deren Gesundheit und Wohlbefinden verbessert. (Vgl. dazu den Grundsatz des Tierschutzgesetzes in § 1 Satz 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. […]”)

 

Quellen

(1) Weyrather, A. (2021, Hrsg. Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.: Grundlagen für ein effizientes, tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement in deutschen (Groß)Städten. Eine Handreichung für die Praxis; https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-HB-Stadttaubenmanagement_web.pdf

(2) Arleth C., Hübel J. (2021): Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Hrsg.: Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskiminierung ,Hier kostenlos herunterladen.

(3) Landestierschutzbeauftragte Berlin: Bau von Pilot-Taubenschlägen in Berliner Bezirken, https://www.berlin.de/lb/tierschutz/tauben/artikel.1290446.php

(4) Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019. https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen_downloads/tiergesundheit-tierschutz-5295.html

 (5) Bundestags-Drucksache14/8860 vom 23.04.2002 https://dserver.bundestag.de/btd/14/088/1408860.pdf

 

Für die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung dieser Petition bedanken wir uns bei:

Dr. Norbert Alzmann, Biologe und Bioethiker

Antje Konz, Inhaberin der Firma VitaGood

Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg