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Artenschutztag im Karlsruher Zoo – Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg sendet Brief an Zoodirektor, denn Zoos leisten keinen nennenswerten Beitrag zum Artenschutz

Im Karlsruher Zoo findet am Sonntag, 10. September 2023, der 7. Artenschutztag statt. „Artenschutz ist unser Leitthema und steht für uns an erster Stelle. Wir möchten dieses Thema unseren Zoogästen näherbringen. Dafür richten wir jedes Jahr den Artenschutztag aus“, erläutert Zoodirektor Dr. Matthias Reinschmidt (1).

Der Zoo Karlsruhe fördert mit seiner Artenschutzstiftung tatsächlich acht Projekte weltweit, die Tiere in Not unterstützen und so auch ihre Arterhaltung fördern (2). Allerdings haben diese Projekte keinen direkten Zusammenhang zu den Tieren, die in Karlsruhe ihr Leben in Gefangenschaft verbringen müssen. Der Zoo Karlsruhe sieht auch in der Vermehrung der in Zoos gehaltenen Tiere Artenschutz.

Im Karlsruher Zoo findet am Sonntag, 10. September 2023, der 7. Artenschutztag statt. „Artenschutz ist unser Leitthema und steht für uns an erster Stelle. Wir möchten dieses Thema unseren Zoogästen näherbringen. Dafür richten wir jedes Jahr den Artenschutztag aus“, erläutert Zoodirektor Dr. Matthias Reinschmidt (1).

Der Zoo Karlsruhe fördert mit seiner Artenschutzstiftung tatsächlich acht Projekte weltweit, die Tiere in Not unterstützen und so auch ihre Arterhaltung fördern (2). Allerdings haben diese Projekte keinen direkten Zusammenhang zu den Tieren, die in Karlsruhe ihr Leben in Gefangenschaft verbringen müssen. Der Zoo Karlsruhe sieht auch in der Vermehrung der in Zoos gehaltenen Tiere Artenschutz.

Im November letztes Jahr tagte der Ausschuss der öffentlichen Einrichtungen im Karlsruher Rathaus zu der Frage, ob die Eisbärenhaltung im Zoo noch zeitgemäß sei. Der Zoodirektor Dr. Matthias Reinschmidt behauptete damals, dass dies der Fall sei, da Eisbären vom Aussterben bedroht sind und er durchaus denkt, dass Eisbären artgerecht in Gefangenschaft gehalten werden können (3). Auslöser für die Debatte war der plötzliche Tod vom Eisbär ,,Blizzard“, der mit 15 Jahren verstarb – Eisbären haben eine Lebenserwartung von bis zu 30 Jahren (4). Auch der Tod von Eisbär ,,Knut“ im Alter von nur vier Jahren löste Debatten über die Haltung von Eisbären in Gefangenschaft aus.

,,Eisbärenbabys wie Knut sind vor allem eins: Kassenmagneten. Die Jungensterblichkeit bei Eisbären in Gefangenschaft liegt bei 60 Prozent und ist damit mindestens so hoch wie in der Natur. Dennoch wird gerne nachgezüchtet. Mit Artenschutz hat das nichts zu tun, denn die Tiere können nie ausgewildert werden“, so Julia Thielert, M.Sc. Animal Welfare Science und Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Menschen für Tierrechte Baden-Wüttemberg e.V. ,,Wiederansiedlungsbemühungen waren im Allgemeinen erfolglos. Weniger als 20 Arten (von den 120 wieder eingeführten) sind in freier Wildbahn autark geworden (5). 1990 legte die Internationale Union für Naturschutz Aktionspläne zum Überleben von 1370 seltenen oder gefährdeten Arten fest. Die Wiederansiedlung von in Gefangenschaft gezüchteten Tieren konnte zur Erhaltung mit nur 1,4 % (19) dieser 1.370 Arten beitragen. Solche Fakten publizieren Zoos aber nie. Tatsache ist, dass der Großteil der Tiere in Zoos nicht in freier Wildbahn überleben kann und auch ihre Nachkommen nicht überlebensfähig sind – auch damit sollten Zoos offen umgehen, wenn sie behaupten, Artenschutz zu betreiben. Das haben wir auch in einem Brief an den Zoodirektor von Karlsruhe gefordert.“

Eisbären sind Einzelgänger und legen in der Natur Strecken von bis zu 30 Kilometer am Tag zurück. Ihre Streifgebiete können dabei hundert bis mehrere tausend Quadratkilometer umfassen; damit entspricht die durchschnittliche Gehegegröße in einem Zoo einem Millionstel des Reviers von Eisbären in der Natur. Niemand kann ernsthaft behaupten, dass das artgerecht ist.

Man verwehrt Tieren in Zoos aber nicht nur Bewegung, sondern auch die freie Partnerwahl und nimmt ihnen Hauptaufgaben wie die Suche nach Futter. Zu denken, es repliziert ansatzweise die Komplexität der Natur, wenn man Futter in einem Eisblock einfriert oder ähnliche Spielchen, ist fast schon lächerlich. Die Haltung von Eisbären in Zoos ist niemals artgerecht und so neigen die Tiere zu stereotypem Verhalten und Depressionen. Im-Kreis-Laufen oder Kopfwippen sollten die meisten aufmerksamen Zoo-Besucher*innen kennen. Studien fanden bei 55 bis 77 Prozent der Eisbären in Zoos Verhaltensstörungen vor. Es ist also eindeutig, dass Eisbären in Zoos leiden.

Der Großteil der Tiere in Zoos wird nicht gefangen gehalten, um Artenschutz zu betreiben. Zoos sind ganz einfach Wirtschaftsunternehmen, die den Großteil ihrer Tiere benutzen, um die Kassen zu füllen.

Zoos versuchen, Tieren und Besuchern ein naturnahes Erlebnis zu bieten, bieten dabei aber eine stark vereinfachte Sichtweise und präsentieren Tiere, die in minimalen Umgebungen leben.

Platzbeschränkungen und ein Mangel an nützlichen Aktivitäten sind nur zwei dieser Einschränkungen. Die Tiere können sich nicht frei bewegen und können keine eigenen Entscheidungen über Nahrung, Unterkunft, Klima, soziale Kontakte, Migration und Fortpflanzung treffen. Tiere, denen nützliche Gene für die zukünftige Zucht fehlen, werden regelmäßig von Zoos getötet. Dies wird von Menschen durchgeführt, die behaupten, sie zu schützen.

Anstatt Arten wie Menschenaffen, Eisbären und Elefanten einzuschränken und Millionen (einschließlich Steuergeldern) für den Bau schöner Gehege für sie auszugeben, wäre dieses Geld besser dafür ausgegeben, ihre echten Lebensräume zu retten. Kindern sollte Mitgefühl, Respekt für Tiere und Verständnis für ihre natürlichen Bedürfnisse sowie Lebensweise beigebracht werden. Zoos demonstrieren menschliche Macht, indem sie Kontrolle über andere Lebewesen ausüben.

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Quellen

1: https://meinka.de/artenschutztag-zoo-karlsruhe/

2: https://artenschutz.karlsruhe.de/b3.de

3:https://www.ka-news.de/region/karlsruhe/nach-eisbaer-debatte-was-macht-der-karlsruher-zoo-eigentlich-fuer-den-artenschutz-art-2882091

4: https://www.ka-news.de/region/karlsruhe/toter-eisbaer-im-karlsruher-zoo-blizzard-wurde-15-jahre-alt-art-2753431

5: Catibog-Sinha, C. (2008) Zoo tourism: Biodiversity conservation through tourism. Journal of Ecotourism, 7, (2), 160–177. Available at: https://scholar.google.com/scholar?cluster=9064987244963917736[&]hl=en[&]as_sdt=0,5

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Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich seit 1983 für den Schutz und die Rechte der Tiere einsetzt. Durch Öffentlichkeitsarbeit macht der Verein Tierleid für die Bevölkerung sichtbar und zeigt Alternativen auf. Menschen für Tierrechte ist Mitglied im Landestierschutzbeirat Baden-Württemberg und seit 2016 sind die Menschen für Tierrechte einer der drei anerkannten Verbände für das Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht im Tierschutz (TierSchMVG).[nbsp]

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Förderung betreuter Taubenschläge nach dem ,,Augsburger Modell" in Baden-Württemberg

Unsere Städte in Baden-Württemberg sind überfüllt mit hunderttausenden von Stadttauben, Teile der Bevölkerung fühlen sich belästigt, aber die betroffenen Kommunen und Vereine haben nicht die nötigen Mittel und ein nachhaltiges und erfolgreiches Taubenmanagement mit betreuten Tabenschlägen nach dem Augsburger Modell zu praktizieren. Mit Hilfe einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg könnte dieses große Problem gelöst werden. 

In regelmäßigen Abständen erreichen unseren Verein Bitten von Bürger*innen, sie bei der Umsetzung eines tierschutz-adäquaten Stadttaubenmanagements zu unterstützen. Einerseits sehen viele Gemeinden die Stadttaubensituation als Störfaktor, andererseits gibt es wenig Bereitschaft, da die Mittel fehlen, sich der Situation angemessen anzunehmen.

Dabei ist die einzige wirksame und tierschutzgerechte sowie auch tierschutzrechtlich akzeptable Methode, um Taubenpopulationen auf Dauer zu verkleinern bzw. auf einer überschaubaren Zahl zu halten die Einrichtung betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell an geeigneten Plätzen, an denen die Tiere mit artgerechtem Futter sowie Wasser versorgt und an den Ort gebunden werden (1). Dadurch nimmt die Präsenz der Futterschwärme in der Stadt ab. In den Taubenschlägen können unkompliziert die Eier gegen Gipsatrappen getauscht werden und es kann somit die Taubenpopulationkontrolliert werden indem sie zunächst verringert und dann auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird. 

Die bevorzugte Nahrung von (Stadt-)Tauben besteht hauptsächlich aus Körnern und Samen, die in den Städten kaum vorhanden sind. Stadttauben können Ähren nicht entspelzen, was verhindert, dass sie – wie landläufig fälschlicher Weise angenommen wird – zum “Feldern” ins Umland fliegen und wie Wildvögel auf Wiesen und auf Feldern Nahrung aufnehmen können. Somit haben die Tauben keine Möglichkeit, in Städten an artgerechtes Futter zu gelangen. Sie sind darauf angewiesen, sämtliche Abfälle der Menschen zu essen, die sie auffinden können. Dies führt auch zu einem vermehrten Absatz des flüssigen Hungerkots, in dessen Folge es zu einer vermehrten Verschmutzung der Innenstädte kommt, von der sich Teile der Bevölkerung belästigt fühlen. Werden die Tiere artgerecht gefüttert, kann diesbezüglich eine Verbesserung erreicht werden. Zudem fördern hohe Populationsdichten von Stadttauben das Auftreten von Taubenspezifischen Infektionskrankheiten– die zwar für den Menschen kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen, die Tiere jedoch schwächen und zu erheblichen Leiden bis hin zum Verenden führen können.

In vielen Kommunen existieren ordnungsrechtliche Fütterungsverbote, die nur bei vorhandenem Stadttaubenmanagement rechtskonform sind.

In betreuten Taubenschlägen bekommen die Tiere ausreichend artgerechtes Futter, zudem können sie dort Paare bilden und brüten. Ihre Eier werden gegen Attrappen aus Gips ausgetauscht, sodass die Tiere weiter an ihr Nest gebunden bleiben, aber keine Küken aufziehen werden.

Einem Gutachten (Arleth C., Hübel J.: Rechtsgutachten Stadttaubenschutz.) zufolge handelt es sich bei Stadttaubenum Fundtiere (2). Die heutigen Stadttauben sind die Nachfahren von einst ausgesetzten Haustieren. Diese Tiere sind nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, da der Mensch sie im Laufe der Domestizierung über Jahrtausende in seine Abhängigkeit züchtete. Daher haben Kommunen die Pflicht zur Lösung dieser dauerhaften menschengemachten tierschutzrechtlichen Herausforderung.

Trotzdem sind es meistens Privatpersonen, die die Kosten für die Anschaffung eines Taubenschlages (bspw. ein Bauwagen, Container o.ä.) und das Futter tragen. 

Beispielsweise stellt die Landestierschutzbeauftragte von Berlin, Frau Dr. Kathrin Hermann, zu diesem Zweck Gelder aus dem Berliner Haushalt zur Verfügung. Dieses kann von den Bezirken für den Bau von Pilot-Taubenschlägen abgerufen werden. Um die Mittel zielgerichtet einsetzen zu können, sollten folgende drei Anforderungen erfüllt sein:

1. EIn geeigneter Standort; 

2. die Sicherstellung der Betreuung des Taubenschlages; 

3. ein(e) Ansprechpartner*in innerhalb der Bezirksverwaltung.

 

Die Errichtung betreuter Taubenschlägen an geeigneten Standorten nach dem Augsburger Modell, in denen Tauben artgerechtes Futter angeboten und Eier durch Attrappen ausgetauscht werden, ist die einzig tierschutzgerechte und zu gleich die erfolgversprechendste und nachhaltigste Möglichkeit, die Stadttaubenpopulation deutlich zu verringern,  Tierleid zu vermeiden und die Kosten der Städte im Hinblick auf Reinigungs- und Vergrämungsmaßnahmen deutlich zu senken. Auch werden die Bürger*innen stark entlastet – die Bürgerbeschwerden entfallen. Der Bau von betreuten Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell wird auch vom Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen beschrieben: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019 (4), und wurde auch in den – mittlerweile veralteten – Empfehlungen des Landestierschutzbeirats Baden-Württemberg zur Regulierung der Taubenpopulation in Städten, herausgegeben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Jahr 2005, beschrieben.

 

Kosten für 1 Taubenschlag ca. 500 Tauben
Bau Taubenschlag inclusive Innenausstattung ca. 25.000,- €

Betreuungs- und Versorgungskosten jährlich ca. 15.000,- €

Bisher sind keine Fördermittel für gemeinnützige Taubenvereine und Kommunen im Haushalt des Landes vorgesehen. 

Zukünftig sollten, wie seit 2022 auch im Land Niedersachsen, Haushaltsmittel für die Errichtung und die Unterhaltung betreuter Taubenschläge bereitgestellt werden, die eingetragene Tierschutzorganisationen und Gemeinden in Baden-Württemberg unterstützen.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition, bitten Sie als zuständigen Minsister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz daher um Förderung dieser wichtigen Maßnahme zur Eindämmung der Taubenpopulationen in den Kommunen. 

Wir ersuchen dabei um die Förderung des Baus von betreuten Taubenschlägen nach dem Ausburger Modell, der Einrichtung von betreuten Futterplätzen für die noch nicht an einen Schlag gebundenen “noch-obdachlosen” Tauben oder für Areale, in denen ein Bedarf herrscht, jedoch Taubenschläge aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht einrichtbar sind, sowie die Übernahme der laufenden Kosten für die Betreibung, einschließlich der Pflege, ggf. tiermedizinischen Versorgung und des artgerechten Futters in den Taubenschlägen ebenso wie an den betreuten Futterplätzen.

Zudem fordern wir eine Verpflichtung aller Kommunen mit höherer Stadttaubendichte zur Errichtung von Taubenschlägen – bedarfsweise in Verbindung mit betreuten Futterplätzen – zur Populationskontrolle und Fütterung der Tiere, um das Leid der Tiere zu vermindern, öffentliche Kosten zu senken, Bürgerbeschwerden abzuwenden, und letztlich damit eine großflächige Populationskontrolle in Baden-Württemberg zu erreichen.

Diese Maßnahmen der Bestandskontrolle, artgerechten Fütterung sowie Unterbringung der Tauben gem. dem Augsburger Modell würden dazu beitragen, den “ethischen Tierschutz” in Baden-Württemberg zu verwirklichen. Dieser erlangte bereits vor über 20 Jahren mit Zweidrittelmehrheiten des Bundesrates und des Bundetags Verfassungsrang durch die Implementierung des “Staatsziels Tierschutz” in Artikel 20a Grundgesetz im Jahre 2002. Gemäß amtlicher Begründung des Bundestags trägt dies „dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung“ (5). „Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen.“ Die Staatszielbestimmung ruft insbesondere die Legislative und Exekutive dazu auf, die Belange und den Schutz der Tiere zu verwirklichen. Es geht beim Staatsziel Tierschutz um nicht weniger, als den Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden, Zerstörung ihrer Lebensräume und ihrer Achtung als unsere Mitgeschöpfe.

Ein auch für andere Bundesländer wegweisender Umgang mit den Stadttauben entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (einschlägig sind hier die Paragraphen 1, 2 und 17), sowie des ethischen Tierschutzes in Umsetzung der Staatszielbestimmung wäre zeitgemäß und Baden-Württemberg soll hier eine Vorreiterrolle einehmen und vorbildhaft für andere Bundesländer den ethischen Tierschutz verwirklichen.

 

Anhang

Definition Stadttauben

Sog. Stadttauben (Columba livia forma domestica) sind Nachkommen von Haustauben wie Brief-, Hochzeits- oder sonstige Zuchttauben, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Taubenschlag zurückgefunden und sich einer Stadttaubenpopulation angeschlossen haben. 
Tauben wurden früher als Nutztiere gehalten (als Fleisch-, Eier- und Düngerlieferanten oder als sog. Brieftauben zur Übermittlung von Nachrichten), als sie dann nicht mehr gebraucht wurden, wurden viele Taubenschläge geschlossen. Es handelt sich bei den Stadttauben somit nicht um Wildtiere, sondern um obdachlose Haustiere. Sie wurden über Jahrtausende vom Menschen domestiziert. Diese Domestikation ist nicht mehr umkehrbar(vgl. Rechtsgutachten von Dr. jur. Christian Arleth/Dr. med. vet. Jens Hübel, (2))

Augsburger Modell

99 % der Städte mit Taubenmanagement in Deutschland entscheiden sich für das nachgewiesen erfolgreiche Augsburger Modell. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch Zählung derausgetauschten Eier in einem Schlag, dem Sinken der Reinigungskosten auf privatem und öffentlichem Gelände und dem Ausbleiben von Beschwerden der Bürger und Gewerbetreibenden (Einzelhandel, Bäckereien, Gastronomen). Dies ist mit Abstand die erfolgreichste, effektivste, nachhaltigste, tierschutzkonformste und kostengünstigste Lösung für die Kommunen. 

Die Umsetzung des Konzepts basiert auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen und praktischen Erfahrungen von vielen verschiedenen Kommunen und wird als alleiniges Konzept vom zuständigen Ministerium in Baden-Württemberg empfohlen. 

Ziel des Augsburger Models ist die Reduktion der Population durch Eiaustausch. Sobald die Tauben – nach einer Phase des schrittweisen „Hineinlotsens“ der Tiere in den Taubenschlag – im Schlag angesiedelt sind, verbringen sie 80 % des Tages im Schlag und setzen somit den Hauptteil des Kotes im Schlag ab, der einfach und hygienisch entfernt werden kann. Die Tauben müssen nicht zur Nahrungssuche auf die Straßen und in die Fußgängerzonen. Die Fußgänger und die Gastronomie werden nicht mehr belästigt und die Reinigung der umliegenden Häuser und Straßen von Taubenkot entfällt.

Vorteile Taubenschlag, nach dem Augsburger Modell:

  • Durch den Eiertausch im Schlag wird eine Vermehrung der Tauben verhindert, die Population nimmt ab;
  • Tauben befinden sich 80 % des Tages im Schlag. Der Kot bleibt im Schlag und kann mühelos entfernt werden;
  • Tauben sitzen nur noch selten und vereinzelt auf den Dächern und Balkonen, sie sind auf öffentlichen Flächen, Märkten und den Außenflächen der Gastronomiebetriebe nicht mehr Nahrungs-suchend anzutreffen.
  • Das Leid der Tiere wird vermindert und deren Gesundheit und Wohlbefinden verbessert. (Vgl. dazu den Grundsatz des Tierschutzgesetzes in § 1 Satz 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. […]”)

 

Quellen

(1) Weyrather, A. (2021, Hrsg. Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.: Grundlagen für ein effizientes, tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement in deutschen (Groß)Städten. Eine Handreichung für die Praxis; https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-HB-Stadttaubenmanagement_web.pdf

(2) Arleth C., Hübel J. (2021): Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Hrsg.: Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskiminierung ,Hier kostenlos herunterladen.

(3) Landestierschutzbeauftragte Berlin: Bau von Pilot-Taubenschlägen in Berliner Bezirken, https://www.berlin.de/lb/tierschutz/tauben/artikel.1290446.php

(4) Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019. https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen_downloads/tiergesundheit-tierschutz-5295.html

 (5) Bundestags-Drucksache14/8860 vom 23.04.2002 https://dserver.bundestag.de/btd/14/088/1408860.pdf

 

Für die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung dieser Petition bedanken wir uns bei:

Dr. Norbert Alzmann, Biologe und Bioethiker

Antje Konz, Inhaberin der Firma VitaGood

Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg