Der Bundesrat hatte dem Antrag Hessens auf ein Verbot der Anbindehaltung von Rindern im April 2016 zugestimmt. Bis zum endgültigen Verbot ist eine Übergangsfrist von 12 Jahren vorgesehen.
Bauernverbände und die Landwirtschaftsministerien in Baden-Württemberg und Bayern haben sich jetzt in einer gemeinsamen Erklärung gegen eine gesetzliche Befristung oder eine vom Handel vorgegebene Zeitschiene gegenüber der ganzjährigen Anbindehaltung ausgesprochen.
Viele Milchkuhbetriebe in Süddeutschland halten ihre Tiere noch in Anbindehaltung. In Baden-Württemberg sind es circa 35% der Betriebe. Nicht zu letzt aus wirtschaftlichen Interessen wird auf einen freiwilligen Ausstieg aus der permanenten Fixierung gesetzt.
Zum Artikel ‚Verbände und Politik gegen Anbindeverbot von Milchkühen‘

