Landesverband verlangt Kaufstopp, verbindlichen Ausstiegsplan und lebenslang gesicherte Versorgung aller Polizeipferde
Nach der angekündigten Auflösung der Hamburger Polizeireiterstaffel fordert Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V. auch für die beiden Reiterstaffeln des Landes in Ostfildern-Kemnat und Mannheim einen verbindlichen Ausstiegsplan. Der Verein hat Innenminister Manuel Hagel am Samstag schriftlich aufgefordert, keine weiteren Polizeipferde anzuschaffen und die schrittweise Auflösung beider Staffeln innerhalb der laufenden Legislaturperiode einzuleiten.
Die Hamburger Polizei will ihre Reiterstaffel spätestens Ende 2027 aus Kosten- und Personalgründen auflösen. Im Jahr 2025 kostete die Einheit mit zehn Pferden nach Angaben des NDR fast 1,2 Millionen Euro und absolvierte 188 Einsätze. Die zehn dort tätigen Polizeikräfte sollen anschließend andere Aufgaben innerhalb der Polizei übernehmen.
In Baden-Württemberg werden nach den zuletzt veröffentlichten Angaben insgesamt 32 Pferde an den Standorten Ostfildern-Kemnat und Mannheim eingesetzt.
Pferde sind fühlende Lebewesen und keine Polizeiausrüstung. Gerade weil ihre Größe und körperliche Präsenz auf Menschen wirken sollen, werden sie in laute, dicht gedrängte und potenziell gewaltsame Situationen gebracht. Diese Instrumentalisierung ist vermeidbar. Hamburg zeigt, dass Personal und öffentliche Mittel anders eingesetzt werden können. Baden-Württemberg sollte den Ausstieg jetzt geordnet einleiten – mit einer sicheren Zukunft für jedes einzelne Pferd.
Bereits 2019 stellte der Rechnungshof Baden-Württemberg die personelle und organisatorische Ausgestaltung der Reiterstaffeln infrage. Nach seiner damaligen Untersuchung hätten durchschnittlich 21 Pferde für die Einsätze ausgereicht. Einschließlich einer Reserve empfahl er einen Bestand von 25 einsatzfähigen Pferden. Durch eine Verkleinerung und Neuorganisation könnten nach damaliger Einschätzung bis zu 22 Stellen für andere Aufgaben der Landespolizei frei werden. Eine vollständige Auflösung forderte der Rechnungshof seinerzeit nicht. Die Hamburger Entscheidung gibt jedoch Anlass, die bisherige Struktur heute grundsätzlich neu zu bewerten.
Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg fordert konkret:
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einen sofortigen Stopp weiterer Pferdeankäufe,
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keine Neu- oder Ausbauinvestitionen, die den langfristigen Fortbestand der Staffeln festschreiben,
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die schrittweise Auflösung beider Polizeireiterstaffeln innerhalb der laufenden Legislaturperiode,
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die Weiterbeschäftigung der Mitarbeitenden in anderen Bereichen der Polizei sowie
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geeignete, individuell geprüfte und lebenslang gesicherte Plätze für sämtliche Pferde auf Kosten des Landes.
Notwendige Maßnahmen für die sichere und tiergerechte Versorgung der derzeitigen Polizeipferde bleiben von dem geforderten Investitionsstopp ausdrücklich unberührt.
Der Verbleib der zehn Hamburger Polizeipferde ist bislang ungeklärt. Aus Sicht des Vereins darf die Auflösung einer Reiterstaffel nicht dazu führen, dass der Staat seine Verantwortung für die Tiere durch einen Verkauf abgibt. Eine Versteigerung an Höchstbietende, Schlachtung, Export, Weiterverkauf sowie eine erneute dienstliche oder kommerzielle Nutzung müssen verbindlich ausgeschlossen werden. Erforderlich sind außerdem Kontroll- und Rücknahmerechte sowie die dauerhafte Finanzierung notwendiger Haltungs- und Behandlungskosten durch das Land.
Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg hat das Innenministerium zudem um Auskunft über geplante Pferdeankäufe und Investitionen sowie über die bisherigen Regelungen und den Verbleib der seit 2020 aus dem Dienst genommenen Pferde gebeten. Der Verein erwartet eine Stellungnahme bis zum 11. September 2026.

