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Grundsatzurteil wird nicht nur die Massentierhaltung der Puten ändern – MfT BW setzt sich nach 10 Jahren Prozess-Marathon gegen das Land BW durch

Nach zehn Jahren Verfahren hat Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg vor dem Bundesverwaltungsgericht einen wegweisenden Erfolg erzielt: Die Haltungsbedingungen im betroffenen Putenbetrieb sind mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar. Die Entscheidung stärkt das Verbandsklagerecht und setzt ein deutliches Signal an Behörden und Betriebe.

Es ist selten, dass das höchste deutsche Verwaltungsgericht eine eigene Presseerklärung herausgibt, dies geschieht i.d.R. nur bei besonders bedeutsamen Rechtsverfahren. In den Abendstunden des 23.4.2026 nach Schluss der Urteilsverkündung gegen 17.30 Uhr, an der unser Vorstandsmitglied Alex Lunkenheimer auch nach vorangegangener Verhandlung teilnahm, setzte das Bundesverwaltungsgericht seine Pressemitteilung auf die Homepage des Gerichts mit dem wichtigsten Satz gleich zu Beginn:

„Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass die Haltungsbedingungen in einem Putenmastbetrieb mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar sind. Damit war die von einem Tierschutzverband erhobene Klage auch in letzter Instanz teilweise erfolgreich.“

Menschen für Tierrechte BW war klagender Verband

Wenn das Bundesverwaltungsgericht „von einem Tierschutzverband“ spricht, meint es Menschen für Tierrechte BW e.V. – es ist üblich, dass Gerichte die Verfahrensbeteiligten nicht namentlich nennt, dies wird hier nachgeholt:

„BVerwG 3 C 2.25

Verwaltungsrechtssache

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V.

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Röttgen, Kluge & Hund PartG mbH

g e g en

das Land Baden-Württemberg

Prozessbevollmächtigte: Baumeister Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Beigeladene: Geflügelhof Gehring KG

Prozeßbevollmächtigte: GvW Graf von Westphalen Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB“

Kernpunkte der Entscheidung

• Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des Landes Baden-Württemberg zurückgewiesen.

• Die Haltungsbedingungen im betroffenen Betrieb verstoßen gegen § 2 Nr. 1 Tierschutzgesetz.

• Behörden müssen bei festgestellten Verstößen gegen das Tierschutzgesetz einschreiten.

• Welche konkreten Maßnahmen nun zu ergreifen sind, muss das Land Baden-Württemberg prüfen.

• Der Fall zeigt, wie wichtig das Verbandsklagerecht für die Durchsetzung des Tierschutzes ist.

Zehn Jahre Verfahren gegen das Land Baden-Württemberg

Das Verfahren richtete sich gegen das Land BW, repräsentiert vom Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU), bezwungen wurde dieses CDU-geführte Ministerium durch die MfT vertretene renommierte Kanzlei Kluge, Röttgen, beide CDU. Endvertreten wurde das Land BW letztlich vom Landratsamt Schwäbisch Hall, welches sich seit nahezu 10 Jahren trotzig geweigert hat, dem beigeladenen Betrieb Gehring(Rechtsanwalt Dr. Scheuerl trat für ihn auf)tierschutzrechtlich dringend notwendige Auflagen zu erteilen, die konkret z.B. in den Haltungsempfehlungen des Ständigen Ausschusses zum Europäischen Tierhaltungsübereinkommen für Puten enthalten sind – seit 25 Jahren! Dem von der Organisierten Kriminalität des tierproduzierenden agrarindustriellen Komplexes geschaffenen Konstrukts der branchenlastigen „Puteneckwerte“, das allein dazu dienen sollte, den tierquälerischen Status Quo in der Putenmassentierhaltung aufrechtzuerhalten, entgegen klarer europarechtlicher Gesetzesvorgaben, erteilte nunmehr auch das Bundesverwaltungsgericht eine mehr als deutliche Absage und bestätigte damit das wegweisende Urteil des Verwaltungsgerichtshofes BW v. 7.3.2024, welches ausdrücklich betonte, dass die tierschutzwidrige Haltung der Puten in diesem Fall repräsentativ auf alle Putenhaltungen in Deutschland anzuwenden sei.

Ein Erfolg mit Wirkung über den Einzelfall hinaus

Damit erreicht erstmals in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland ein Klageverfahren nach dem (neuen) Verbandsklagerecht, dass eine ganze Tierhaltung umgehend nach den Massgaben des VGH BW umgebaut werden muss, was aus ökonomischen Gründen wohl zu einer Aufgabe vieler Putenbetriebe führen dürfte. (Tierrechte berichtete mehrmals, u.a. in Heft 2/24 und Heft 1/25).

Fachliche Bestätigung durch Dr. Barbara Felde

Auf den Punkt bringt es Frau Dr. Barbara Felde, u.a. stellvertretende Vorsitzende der DJGT, in ihrem aktuellen Artikel in der renommierten Fachzeitschrift „Natur und Recht“ und watscht damit die Verantwortlichen des Landes Baden-Württemberg deutlich ab: 

,,Die Meinung des revisionsführenden Landes, dass es keine Rechtstexte gebe, die die Handlungs- und Unterlassungspflichten aus § 2 Nr. 1 TierSchG für die Putenhaltung in ausreichender Weise konkretisieren würden und deshalb mit veterinärbehördlichen Anordnungen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen auf den Erlass einer Rechtsverordnung zur Putenhaltung gewartet werden müsse, ist also falsch.“

Was daraus für Behörden und Betriebe folgt

Jedenfalls steht somit ab dem 23.4.2026 endgültig fest: Wer als Tierhalter nach wie vor eine solche Putenhaltung betreibt und wer als Behörde diese nicht sofort untersagt bzw. Haltungsauflagen aufgibt, die sich an den 25 Jahre alten Empfehlungen des Ständigen Ausschusses zum Europäischen Tierhaltungsübereinkommen (ETÜ) in Bezug auf Puten orientieren (auch diese sind, wie die EFSA kürzlich bekannt gegeben hat, tierschutzrechtlich überholt), macht sich gem. § 17 Nr. 2b) TierSchG strafbar bzw. leistet strafbare Beihilfe dazu, da der Vorsatz und das bewusste gesetzeswidrige Handeln durch dieses Grundsatzverfahren bewiesen ist.

Es wird auch Auswirkungen auf die Massentierhaltungen anderer sog. landwirtschaftlicher Nutztiere haben, denn auch dort wird vorsätzlich und bewusst gegen grundlegende tierschutzrechtliche Notwendigkeiten allein aus ökonomischen Gründen verstoßen, der renommierte Rechtswissenschaftler der Universität Mannheim, Professor Jens Bülte, spricht nicht umsonst von „institutioneller Agrarkriminalität“.

Gemeinsam erstritten: MfT BW und Albert-Schweitzer-Stiftung

Letztlich steckte hinter dieser Klagepower über die letzten 10 Jahre auch noch ein ganz besonderes Joint Venture: MfT BW und die Albert-Schweitzer-Stiftung für unsere Mitwelt(ASS) haben diesen Erfolg gemeinsam bestritten: MfT BW als klagende NGO als anerkannter Verein für das Verbandsklagerecht BW und die ASS als Mit-Finanzier, ohne die dieser Verfahrens-Marathon nicht möglich gewesen wäre.

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Förderung betreuter Taubenschläge nach dem ,,Augsburger Modell" in Baden-Württemberg

Unsere Städte in Baden-Württemberg sind überfüllt mit hunderttausenden von Stadttauben, Teile der Bevölkerung fühlen sich belästigt, aber die betroffenen Kommunen und Vereine haben nicht die nötigen Mittel und ein nachhaltiges und erfolgreiches Taubenmanagement mit betreuten Tabenschlägen nach dem Augsburger Modell zu praktizieren. Mit Hilfe einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg könnte dieses große Problem gelöst werden. 

In regelmäßigen Abständen erreichen unseren Verein Bitten von Bürger*innen, sie bei der Umsetzung eines tierschutz-adäquaten Stadttaubenmanagements zu unterstützen. Einerseits sehen viele Gemeinden die Stadttaubensituation als Störfaktor, andererseits gibt es wenig Bereitschaft, da die Mittel fehlen, sich der Situation angemessen anzunehmen.

Dabei ist die einzige wirksame und tierschutzgerechte sowie auch tierschutzrechtlich akzeptable Methode, um Taubenpopulationen auf Dauer zu verkleinern bzw. auf einer überschaubaren Zahl zu halten die Einrichtung betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell an geeigneten Plätzen, an denen die Tiere mit artgerechtem Futter sowie Wasser versorgt und an den Ort gebunden werden (1). Dadurch nimmt die Präsenz der Futterschwärme in der Stadt ab. In den Taubenschlägen können unkompliziert die Eier gegen Gipsatrappen getauscht werden und es kann somit die Taubenpopulationkontrolliert werden indem sie zunächst verringert und dann auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird. 

Die bevorzugte Nahrung von (Stadt-)Tauben besteht hauptsächlich aus Körnern und Samen, die in den Städten kaum vorhanden sind. Stadttauben können Ähren nicht entspelzen, was verhindert, dass sie – wie landläufig fälschlicher Weise angenommen wird – zum “Feldern” ins Umland fliegen und wie Wildvögel auf Wiesen und auf Feldern Nahrung aufnehmen können. Somit haben die Tauben keine Möglichkeit, in Städten an artgerechtes Futter zu gelangen. Sie sind darauf angewiesen, sämtliche Abfälle der Menschen zu essen, die sie auffinden können. Dies führt auch zu einem vermehrten Absatz des flüssigen Hungerkots, in dessen Folge es zu einer vermehrten Verschmutzung der Innenstädte kommt, von der sich Teile der Bevölkerung belästigt fühlen. Werden die Tiere artgerecht gefüttert, kann diesbezüglich eine Verbesserung erreicht werden. Zudem fördern hohe Populationsdichten von Stadttauben das Auftreten von Taubenspezifischen Infektionskrankheiten– die zwar für den Menschen kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen, die Tiere jedoch schwächen und zu erheblichen Leiden bis hin zum Verenden führen können.

In vielen Kommunen existieren ordnungsrechtliche Fütterungsverbote, die nur bei vorhandenem Stadttaubenmanagement rechtskonform sind.

In betreuten Taubenschlägen bekommen die Tiere ausreichend artgerechtes Futter, zudem können sie dort Paare bilden und brüten. Ihre Eier werden gegen Attrappen aus Gips ausgetauscht, sodass die Tiere weiter an ihr Nest gebunden bleiben, aber keine Küken aufziehen werden.

Einem Gutachten (Arleth C., Hübel J.: Rechtsgutachten Stadttaubenschutz.) zufolge handelt es sich bei Stadttaubenum Fundtiere (2). Die heutigen Stadttauben sind die Nachfahren von einst ausgesetzten Haustieren. Diese Tiere sind nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, da der Mensch sie im Laufe der Domestizierung über Jahrtausende in seine Abhängigkeit züchtete. Daher haben Kommunen die Pflicht zur Lösung dieser dauerhaften menschengemachten tierschutzrechtlichen Herausforderung.

Trotzdem sind es meistens Privatpersonen, die die Kosten für die Anschaffung eines Taubenschlages (bspw. ein Bauwagen, Container o.ä.) und das Futter tragen. 

Beispielsweise stellt die Landestierschutzbeauftragte von Berlin, Frau Dr. Kathrin Hermann, zu diesem Zweck Gelder aus dem Berliner Haushalt zur Verfügung. Dieses kann von den Bezirken für den Bau von Pilot-Taubenschlägen abgerufen werden. Um die Mittel zielgerichtet einsetzen zu können, sollten folgende drei Anforderungen erfüllt sein:

1. EIn geeigneter Standort; 

2. die Sicherstellung der Betreuung des Taubenschlages; 

3. ein(e) Ansprechpartner*in innerhalb der Bezirksverwaltung.

 

Die Errichtung betreuter Taubenschlägen an geeigneten Standorten nach dem Augsburger Modell, in denen Tauben artgerechtes Futter angeboten und Eier durch Attrappen ausgetauscht werden, ist die einzig tierschutzgerechte und zu gleich die erfolgversprechendste und nachhaltigste Möglichkeit, die Stadttaubenpopulation deutlich zu verringern,  Tierleid zu vermeiden und die Kosten der Städte im Hinblick auf Reinigungs- und Vergrämungsmaßnahmen deutlich zu senken. Auch werden die Bürger*innen stark entlastet – die Bürgerbeschwerden entfallen. Der Bau von betreuten Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell wird auch vom Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen beschrieben: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019 (4), und wurde auch in den – mittlerweile veralteten – Empfehlungen des Landestierschutzbeirats Baden-Württemberg zur Regulierung der Taubenpopulation in Städten, herausgegeben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Jahr 2005, beschrieben.

 

Kosten für 1 Taubenschlag ca. 500 Tauben
Bau Taubenschlag inclusive Innenausstattung ca. 25.000,- €

Betreuungs- und Versorgungskosten jährlich ca. 15.000,- €

Bisher sind keine Fördermittel für gemeinnützige Taubenvereine und Kommunen im Haushalt des Landes vorgesehen. 

Zukünftig sollten, wie seit 2022 auch im Land Niedersachsen, Haushaltsmittel für die Errichtung und die Unterhaltung betreuter Taubenschläge bereitgestellt werden, die eingetragene Tierschutzorganisationen und Gemeinden in Baden-Württemberg unterstützen.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition, bitten Sie als zuständigen Minsister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz daher um Förderung dieser wichtigen Maßnahme zur Eindämmung der Taubenpopulationen in den Kommunen. 

Wir ersuchen dabei um die Förderung des Baus von betreuten Taubenschlägen nach dem Ausburger Modell, der Einrichtung von betreuten Futterplätzen für die noch nicht an einen Schlag gebundenen “noch-obdachlosen” Tauben oder für Areale, in denen ein Bedarf herrscht, jedoch Taubenschläge aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht einrichtbar sind, sowie die Übernahme der laufenden Kosten für die Betreibung, einschließlich der Pflege, ggf. tiermedizinischen Versorgung und des artgerechten Futters in den Taubenschlägen ebenso wie an den betreuten Futterplätzen.

Zudem fordern wir eine Verpflichtung aller Kommunen mit höherer Stadttaubendichte zur Errichtung von Taubenschlägen – bedarfsweise in Verbindung mit betreuten Futterplätzen – zur Populationskontrolle und Fütterung der Tiere, um das Leid der Tiere zu vermindern, öffentliche Kosten zu senken, Bürgerbeschwerden abzuwenden, und letztlich damit eine großflächige Populationskontrolle in Baden-Württemberg zu erreichen.

Diese Maßnahmen der Bestandskontrolle, artgerechten Fütterung sowie Unterbringung der Tauben gem. dem Augsburger Modell würden dazu beitragen, den “ethischen Tierschutz” in Baden-Württemberg zu verwirklichen. Dieser erlangte bereits vor über 20 Jahren mit Zweidrittelmehrheiten des Bundesrates und des Bundetags Verfassungsrang durch die Implementierung des “Staatsziels Tierschutz” in Artikel 20a Grundgesetz im Jahre 2002. Gemäß amtlicher Begründung des Bundestags trägt dies „dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung“ (5). „Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen.“ Die Staatszielbestimmung ruft insbesondere die Legislative und Exekutive dazu auf, die Belange und den Schutz der Tiere zu verwirklichen. Es geht beim Staatsziel Tierschutz um nicht weniger, als den Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden, Zerstörung ihrer Lebensräume und ihrer Achtung als unsere Mitgeschöpfe.

Ein auch für andere Bundesländer wegweisender Umgang mit den Stadttauben entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (einschlägig sind hier die Paragraphen 1, 2 und 17), sowie des ethischen Tierschutzes in Umsetzung der Staatszielbestimmung wäre zeitgemäß und Baden-Württemberg soll hier eine Vorreiterrolle einehmen und vorbildhaft für andere Bundesländer den ethischen Tierschutz verwirklichen.

 

Anhang

Definition Stadttauben

Sog. Stadttauben (Columba livia forma domestica) sind Nachkommen von Haustauben wie Brief-, Hochzeits- oder sonstige Zuchttauben, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Taubenschlag zurückgefunden und sich einer Stadttaubenpopulation angeschlossen haben. 
Tauben wurden früher als Nutztiere gehalten (als Fleisch-, Eier- und Düngerlieferanten oder als sog. Brieftauben zur Übermittlung von Nachrichten), als sie dann nicht mehr gebraucht wurden, wurden viele Taubenschläge geschlossen. Es handelt sich bei den Stadttauben somit nicht um Wildtiere, sondern um obdachlose Haustiere. Sie wurden über Jahrtausende vom Menschen domestiziert. Diese Domestikation ist nicht mehr umkehrbar(vgl. Rechtsgutachten von Dr. jur. Christian Arleth/Dr. med. vet. Jens Hübel, (2))

Augsburger Modell

99 % der Städte mit Taubenmanagement in Deutschland entscheiden sich für das nachgewiesen erfolgreiche Augsburger Modell. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch Zählung derausgetauschten Eier in einem Schlag, dem Sinken der Reinigungskosten auf privatem und öffentlichem Gelände und dem Ausbleiben von Beschwerden der Bürger und Gewerbetreibenden (Einzelhandel, Bäckereien, Gastronomen). Dies ist mit Abstand die erfolgreichste, effektivste, nachhaltigste, tierschutzkonformste und kostengünstigste Lösung für die Kommunen. 

Die Umsetzung des Konzepts basiert auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen und praktischen Erfahrungen von vielen verschiedenen Kommunen und wird als alleiniges Konzept vom zuständigen Ministerium in Baden-Württemberg empfohlen. 

Ziel des Augsburger Models ist die Reduktion der Population durch Eiaustausch. Sobald die Tauben – nach einer Phase des schrittweisen „Hineinlotsens“ der Tiere in den Taubenschlag – im Schlag angesiedelt sind, verbringen sie 80 % des Tages im Schlag und setzen somit den Hauptteil des Kotes im Schlag ab, der einfach und hygienisch entfernt werden kann. Die Tauben müssen nicht zur Nahrungssuche auf die Straßen und in die Fußgängerzonen. Die Fußgänger und die Gastronomie werden nicht mehr belästigt und die Reinigung der umliegenden Häuser und Straßen von Taubenkot entfällt.

Vorteile Taubenschlag, nach dem Augsburger Modell:

  • Durch den Eiertausch im Schlag wird eine Vermehrung der Tauben verhindert, die Population nimmt ab;
  • Tauben befinden sich 80 % des Tages im Schlag. Der Kot bleibt im Schlag und kann mühelos entfernt werden;
  • Tauben sitzen nur noch selten und vereinzelt auf den Dächern und Balkonen, sie sind auf öffentlichen Flächen, Märkten und den Außenflächen der Gastronomiebetriebe nicht mehr Nahrungs-suchend anzutreffen.
  • Das Leid der Tiere wird vermindert und deren Gesundheit und Wohlbefinden verbessert. (Vgl. dazu den Grundsatz des Tierschutzgesetzes in § 1 Satz 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. […]”)

 

Quellen

(1) Weyrather, A. (2021, Hrsg. Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.: Grundlagen für ein effizientes, tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement in deutschen (Groß)Städten. Eine Handreichung für die Praxis; https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-HB-Stadttaubenmanagement_web.pdf

(2) Arleth C., Hübel J. (2021): Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Hrsg.: Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskiminierung ,Hier kostenlos herunterladen.

(3) Landestierschutzbeauftragte Berlin: Bau von Pilot-Taubenschlägen in Berliner Bezirken, https://www.berlin.de/lb/tierschutz/tauben/artikel.1290446.php

(4) Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019. https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen_downloads/tiergesundheit-tierschutz-5295.html

 (5) Bundestags-Drucksache14/8860 vom 23.04.2002 https://dserver.bundestag.de/btd/14/088/1408860.pdf

 

Für die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung dieser Petition bedanken wir uns bei:

Dr. Norbert Alzmann, Biologe und Bioethiker

Antje Konz, Inhaberin der Firma VitaGood

Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg