Pressemitteilung ·
Offener Brief: Tierschutzverbände fordern verbindliche Regeln für die Putenhaltung
Höchstrichterliches Urteil macht Handlungsbedarf deutlich
Nach einem wegweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig von April 2026 (BVerwG 3 C 2.25) steht fest, dass die gängigen Haltungsbedingungen von Puten mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes unvereinbar sind. Drei Tierschutzverbände fordern deshalb Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer sowie die Agrarminister:innen der Länder zum raschen Handeln auf.
Dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 3 C 2.25) ging eine Klage von Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg aus dem Jahr 2017 voraus. Der Verein hatte damals Verbandsklage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht, weil dieses nicht ausreichend gegen Missstände in der Putenhaltung eines Mastbetriebs im Landkreis Schwäbisch Hall vorgegangen war. Da die Haltungsbedingungen in konventionellen Putenmastbetrieben bundesweit weitgehend vergleichbar sind, ist das Urteil von grundsätzlicher Bedeutung für die Putenhaltung in Deutschland. Dies betonen sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in ihren rechtskräftigen Urteilen.
EU-Behörde bestätigt erheblichen Handlungsbedarf
Eine aktuelle Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vom Februar 2026 bestätigt ebenfalls den erheblichen Handlungsbedarf. Sie benennt gravierende Tierschutzprobleme in der derzeit praktizierten Putenhaltung. Dazu zählen unter anderem zu hohe Besatzdichten, Lahmheit, Fußballenentzündungen, Federpicken und Stress.
Nötig: tierschutzkonforme bundeseinheitliche Regelung
„Das vorliegende Urteil bestätigt, dass die konventionelle Putenmast großes Tierleid verursacht und gegen geltendes Tierschutzrecht verstößt. Jetzt ist die Politik gefordert, schnellstmöglich eine bundesweit verbindliche und tierschutzkonforme Verordnung für die Putenhaltung auf den Weg zu bringen. Konkrete Vorarbeiten für eine entsprechende Ergänzung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung liegen seit Jahren vor. Bundeslandwirtschaftsminister Rainer muss diese nun aufgreifen und zügig eine tierschutzkonforme bundeseinheitliche Regelung auf den Weg bringen“, fordern die drei unterzeichnenden Organisationen.
Rechtslücke schließen
Bislang gibt es hierzulande keine verbindlichen gesetzlichen Vorgaben, die speziell die Putenhaltung regeln. Als Orientierung dienten bislang die 2013 veröffentlichten „Bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen“, kurz „Puteneckwerte“. Das Bundesverwaltungsgericht stellte jedoch fest, dass diese aufgrund tierschutzfachlicher Mängel keine ausreichende Grundlage für eine tierschutzkonforme Haltung mehr darstellen.
Für die zuständigen Behörden stellt sich nach der höchstrichterlichen Entscheidung die Frage, auf welcher fachlichen und tierschutzrechtlichen Grundlage die Haltung von Mastputen künftig zu beurteilen ist. Bund und Länder sind deshalb gefordert, die Rechtslücke rasch zu schließen und endlich für mehr Tierschutz in der Putenhaltung zu sorgen.
Rasches Handeln notwendig
Die drei Tierschutzverbände fordern von Bundesminister Rainer einen verbindlichen Zeitplan für die Erarbeitung und Verabschiedung konkreter gesetzlicher Regelungen für eine tierschutzkonforme Putenhaltung. Dazu gehören deutlich abgesenkte Obergrenzen für Besatzdichte und Gruppengröße sowie verbindliche Vorgaben zur Stallstrukturierung, zu Beschäftigungsmöglichkeiten, Einstreu sowie Bewegungs- und Rückzugsmöglichkeiten. Ergänzend sollen geeignete Tierschutzindikatoren festgelegt werden, anhand derer sich die tatsächlichen Auswirkungen der Haltungsbedingungen auf das Wohlbefinden der Tiere beurteilen lassen. Um dieses Ziel zu erreichen, erwarten die Verbände auch von den Bundesländern, dass sie sich gegenüber der Bundesregierung für eine rasche und rechtssichere Regelung einsetzen.
Putenurteil muss Signal für gesamte Tierhaltung sein
Aus Sicht der Tierschutzorganisationen darf es nicht bei neuen Regeln für die Putenhaltung bleiben, da auch bei der konventionellen Haltung anderer landwirtschaftlich genutzter Tierarten erhebliche tierschutzrechtliche Defizite bestehen. Nötig sei zum einen die Überprüfung aller bereits in der Nutztierhaltungsverordnung definierten Mindesthaltungsstandards. Zum anderen müssten die bislang tierschutzrechtlich nicht geregelten Tierarten, wie Enten und Gänse, sämtliche Geflügel-Zuchtstufen, Milchkühe und Mastrinder sowie Fische in Aquakultur, in die Verordnung aufgenommen werden, so die Verbände.
Weiterführende Informationen
- Offener Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Rainer
- Offener Brief an die Agrarminister:innen der Länder
- Schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 3 C 2.25)
- Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vom 3. Februar 2026
- Stellungnahme der Tierärztlichen Vereinigung Tierschutz (TVT) v. 13.01.2023 zu den „Mindestanforderungen an das Halten von Mastputen“.

