Unterstützen Sie unsere Arbeit und werden Sie Mitglied!

Mitmachaktion für die Tiere im Odertal

Nach unserer Hashtag-Aktion #RettetDieTiereImOdertal starten wir eine weitere Mitmachaktion. Sie können unseren offenen Brief als Vorlage benutzen oder Ihren eigens verfassten Briefe verschicken.

[nbsp]

Bitte teilen und unterzeichnen Sie auch fleißig die Online Petition weiter.

Nachdem wir uns der Hashtag-Aktion von Animals United angeschlossen haben, starten wir nun die nächste Mitmachaktion. Wir wollen uns mit einem Brief an die Entscheidungsträger wenden. Die Lage für die Tiere im Nationalpark Unteres Odertal ist nach wie vor höchst bedrohlich.

✔Der Tierschutzbund hat Strafanzeige gestellt

✔…und der Wildtierschutz Deutschland e.V. einen Eilantrag

✔…der BUND Brandenburg fordert nun auf rechtlichen Wegen, die Verlegung bzw. den Abbau der ASP-Schutzzäune um den Nationalpark herum

☝️Der Druck muss jetzt aufrechterhalten werden, der Zaun muss verlegt werden. Bei akut steigendem Wasserpegel müssen die Tore geöffnet werden und offen bleiben.


Sie können unseren offenen Brief als Vorlage benutzen oder Ihren eigens verfassten Briefe verschicken.

Bitte teilen und unterzeichnen Sie auch fleißig die Online Petition weiter.[nbsp]


Die Emfpänger des Briefes sind:

[nbsp]

Der Brief

Sehr geehrte Damen und Herren,

angesichts der unveränderten Lage am Nationalpark Unteres Odertal hoffen wir, durch unsere Mitmachaktion den Druck auf die Entscheidungsträger aufrechtzuerhalten. Die Forderungen müssen als starke Gemeinschaft an die zuständigen Behörden getragen werden; diese umfassen folgende Punkte:

  • Der erste feste Zaun muss um einige Hundert Meter nach Westen verlegt werden; ansonsten haben die Tiere bei Hochwasser keine Möglichkeit, sichere Bereiche aufzusuchen.

  • Akute Lösung: Bei steigendem Wasserpegel müssen die Tore geöffnet werden und geöffnet bleiben.

  • Weiße Zone: Schluss mit der massenhaften Tötung von Wildschweinen. Wir fordern behördliche Beobachtungen potentiell infizierter Tiere. Zeigen die Tiere keine Anzeichen einer Infektion, müssen sie aus dem Sauenfang befreit werden und dürfen weiterziehen. In der weißen Zone, die das Kerngebiet 8 umrandet, muss Jagdruhe herrschen.

Aus dem vermeintlichen Grund, die Weiterverbreitung durch aus Polen kommende infizierte Wildschweine zu verhindern, wurden auf deutscher Seite der Grenze von Mecklenburg-Vorpommern über Brandenburg bis Sachen ASP-Schutzzäune errichtet. Diese schließen auch das Gebiet des Nationalparks Unteres Odertal mit einer Fläche von knapp 5.000 Hektar mit ein. Da es sich um einen Nationalpark und Natura2000 Gebiet handelt, hätte im Voraus eine FFH-Verträglichkeitsprüfung stattfinden müssen, wir gehen davon aus, dass dies nicht getan wurde. Der Zaun schließt die Flutungspolder ein; die Konsequenz daraus: Die Wildtiere können bei steigendem Wasserpegel nicht mehr in höher gelegene Gebiete abwandern. Sie ertrinken jämmerlich, verletzen sich schwer oder aber sie verenden aufgrund von Erschöpfung.

Es ist blamabel, wie seitens der Behörden des Landkreises Uckermark derzeit auf die Hochwasserkatastrophe für die Wildtiere im Unteren Odertal reagiert wird. Seit Planungsanfang des Zauns hatte der Nationalpark auf die Gefahren für die Wildtiere verwiesen und betont, man solle den Zaun keinesfalls am Deichfuß, sondern weiter westlich bauen, um potenzielle Flutprobleme lösen zu können. Offensichtlich wurden innerhalb des Vorgehens keinerlei Notfallpläne erarbeitet.

Verbraucherministerin Ursula Nonnenbacher hatte jüngst behauptet, dass der Zaun mit seinen 1,20 m Höhe so konstruiert sei, dass Rehe und Hirsche ihn überspringen und kleinere Tiere hindurch schlüpfen können, was sich längst als falsch erwiesen hat. Wir trauern um das am Zaun verendete Hirschkalb, das entlang des Zauns aufgefunden wurde. Argumente wie Parasitenbefall lassen wir an dieser Stelle nicht gelten. Es ist offensichtlich, dass der Tod des Hirschkalbes hätte verhindert werden können, ob mit oder ohne Parasiten, fest steht: Das Tier starb durch Stress und Verletzungen bei dem verzweifelten Versuch, seiner Mutter über den Zaun zu folgen.

Weitere angekündigte Maßnahmen des Ministeriums wie das Einrichten von Durchlässen im Bereich zwischen dem Querdeich Stützkow und Schwedt auf der Kanalseite oder das Kürzen des Zauns um 40 cm an vereinzelten Stellen, damit Rehe darüber springen können, erachten wir aus wildbiologischer Sicht als unnütz. Schmale Durchlässe an den Zäunen in wenigen Hundert Metern Abstand zu schaffen, um die Wirkung gegen ASP aufrecht zu erhalten, sind Maßnahmen, die ins Leere laufen, denn die Rehe als Fluchttiere werden diese Schlupflöcher in ihrer Panik nicht auffinden können. Zudem sind Wildschweine erkundungsfreudigere Tiere, ergo: Wenn es Tiere gibt, die sich einen Weg durch solche Durchlässe bahnen werden, dann vermutlich Wildschweine.

Ständig wird davon gesprochen, dass es darum geht, eine Seuche einzudämmen, die gravierende Auswirkungen hat. Die einzig plausiblen Auswirkungen sind unseres Erachtens ein Zusammenbruch des Wirtschaftssektors „Schweineproduktion“, der auch ohne ASP in den letzten Jahrzehnten und besonders in den letzten zwei Jahren aufgrund der Corona- Pandemie droht zusammenzubrechen.

Sandra Blume (Friedrich-Löffler-Institut) rechtfertigt den Zaun als Maßnahme zur Seuchenbekämpfung damit, dass ein ASP-Ausbruch in Hausschweinbeständen vor allem Biolandwirte und kleinere Schweinezüchter mit Auslaufhaltung treffen wird. Diese Aussage ist schlicht falsch, denn erst im November 2021 war im Landkreis Rostock in Mecklenburg-Vorpommern ein ASP Fall in einem Mastschweinebetrieb mit 4000! Tieren bestätigt worden. Bei einem ASP Fall in Märkisch-Oderland im Juli 2021 war ein Sauenmastbetrieb mit 200 Tieren betroffen. Schon damals hatte der Bauernverband der Landesregierung (Nonnenbacher) vorgeworfen, zu wenig gegen die Afrikanische Schweinepest zu unternehmen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die ASP auch in Großbetrieben ausbrechen wird. Selbst erhöhte Hygienemaßnahmen und Biosicherheitskonzepte werden das wahrscheinlich nicht verhindern können.

Eine Impfung als Instrument gegen die Bekämpfung der ASP scheint nach wie vor nicht auf der Agenda zu stehen und als wichtig erachtet zu werden, was wir sehr bedauernswert finden. Der Tollwut beispielsweise konnte über den Einsatz tierfreundlicher Impfköder in den 1970er Jahren Einhalt geboten werden. Die Impfstoffentwicklung gegen ASP in Russland zeigt Erfolge und geht derzeit in die nächste Phase über. „Nach Angaben der russischen Behörden geht die Entwicklung des Impfstoffs gegen die Afrikanische Schweinepest in die nächste Phase. Laut eines Sprechers sollen nun vielversprechende Impfstoffkandidaten ausgewählt und im weiteren Verlauf getestet werden“ so teilt es agrarheute am 26.Januar mit https://www.agrarheute.com/tier/schwein/impfstoff-gegen-asp-russland-meldet-erfolge-589689#:~:text=Nach%20Angaben%20der%20russischen%20Beh%C3%B6rden,im%20weiteren%20Verlauf%20getestet%20werden.

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest erweisen sich derzeit als erfolgslos. Sie verursachen mehr Probleme als dass sie Abhilfe schaffen. Das FLI meldet derzeit 3.200 bestätigte ASP-Fälle; ein klares Zeichen, dass die Bundesregierung zur Eindämmung der ASP endlich eine neue Richtung einschlagen muss. Schluss mit der massenhaften Bejagung von Wildschweinen und der willkürlichen Bebauung angeblicher „Schutzzäune“.

Mit steigendem Jagddruck durch die intensive Bejagung, wie wir es derzeit erleben, steigt auch das Streifgebiet der Wildschweine – dadurch steigt auch das Ausbreitungspotential. Hält man die Streifgebiete jedoch klein, so bleibt auch der Kontakt von Wildschwein zu Wildschwein gering und somit auch das Infektionsrisiko. Der derzeitige Jagddruck in der weißen Zone veranlasst die Tiere dazu, aufgrund von Stress größere Strecken zurückzulegen. Zudem sind gestresste Tiere anfälliger für Krankheiten – eine Todesspirale.

Tierschutz vs. Wirtschaft – in den letzten Wochen erleben wir das Ausmaß einer falschen Politik zur Eindämmung gegen die Afrikanische Schweinepest, die nun seit zwei Jahren betrieben wird – immer zulasten der Tiere. Im aktuellen Fall trifft es die Wildtiere im Odertal. Selbst die „weiße Zone“ ist derzeit teilweise überflutet; kommt im Frühjahr das Hochwasser, werden alle Wildschweine dort ertrinken, wenn der Schutzzaun nicht schnellstmöglich verlegt wird. Das hätte auch fatale Auswirkungen auf das ASP-Seuchengeschehen. Die Verbreitung über die Kadaver, über das Wasser und über das Blut verletzter und verendeter Wildschweine wäre dann vermutlich kaum mehr überblickbar. Das Afrikanische Schweinepest-Virus ist sehr infektiös und hat eine außergewöhnlich hohe Überlebensfähigkeit.

Nach § 1 des Tierschutzgesetzes darf niemand „einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Das Töten von frei lebenden Tieren zur Nahrungsbeschaffung oder zur Abwendung von wirtschaftlichen Schäden wird nach allgemeiner Rechtsauffassung derzeit noch als „vernünftig“ angesehen. Wenn aber selbst Tiere, die keinen oder nur geringen Schaden verursachen, wie etwa Füchse und Marderartige oder auch Rabenvögel, von Jägerseite lediglich als lästige Beutekonkurrenz „ausgeschaltet“ und anschließend in der Mülltonne entsorgt werden, ist darin kein vernünftiger Grund zu erkennen. Auch nicht unter dem Vorwand des Artenschutzes.

Laut Tierschutzgesetz § 4 darf ein Wirbeltier nicht ohne vorherige Betäubung getötet werden. Ausnahmen lässt der Gesetzgeber nur in Einzelfällen zu (z.B. Schächten, Notschlachtungen etc.). Diese Vorschriften gelten jedoch nicht für Tierversuche und für die Jagdausübung; allerdings dürfen auch „hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen.“ Tatsache ist, dass die Wildschweine, die in der weißen Zone bejagt werden, regelmäßig in großem Ausmaß nur verletzt werden und unter großer Angst und furchtbaren Qualen sterben.

Knapp 110.000 Menschen sprechen sich für die oben genannten Forderungen aus, in dem sie die Online Petition unterzeichnet haben. Gehen Sie diesen Forderungen nach und zeigen Sie, dass Ihnen die Tiere im Nationalpark unteres Odertal nicht egal sind.

Teile diesen Beitrag:

Ähnliche Beiträge

Verpasse keine Tierrechte News mehr!

Abonniere unseren Newsletter und bleibe auf dem Laufenden

Förderung betreuter Taubenschläge nach dem ,,Augsburger Modell" in Baden-Württemberg

Unsere Städte in Baden-Württemberg sind überfüllt mit hunderttausenden von Stadttauben, Teile der Bevölkerung fühlen sich belästigt, aber die betroffenen Kommunen und Vereine haben nicht die nötigen Mittel und ein nachhaltiges und erfolgreiches Taubenmanagement mit betreuten Tabenschlägen nach dem Augsburger Modell zu praktizieren. Mit Hilfe einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg könnte dieses große Problem gelöst werden. 

In regelmäßigen Abständen erreichen unseren Verein Bitten von Bürger*innen, sie bei der Umsetzung eines tierschutz-adäquaten Stadttaubenmanagements zu unterstützen. Einerseits sehen viele Gemeinden die Stadttaubensituation als Störfaktor, andererseits gibt es wenig Bereitschaft, da die Mittel fehlen, sich der Situation angemessen anzunehmen.

Dabei ist die einzige wirksame und tierschutzgerechte sowie auch tierschutzrechtlich akzeptable Methode, um Taubenpopulationen auf Dauer zu verkleinern bzw. auf einer überschaubaren Zahl zu halten die Einrichtung betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell an geeigneten Plätzen, an denen die Tiere mit artgerechtem Futter sowie Wasser versorgt und an den Ort gebunden werden (1). Dadurch nimmt die Präsenz der Futterschwärme in der Stadt ab. In den Taubenschlägen können unkompliziert die Eier gegen Gipsatrappen getauscht werden und es kann somit die Taubenpopulationkontrolliert werden indem sie zunächst verringert und dann auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird. 

Die bevorzugte Nahrung von (Stadt-)Tauben besteht hauptsächlich aus Körnern und Samen, die in den Städten kaum vorhanden sind. Stadttauben können Ähren nicht entspelzen, was verhindert, dass sie – wie landläufig fälschlicher Weise angenommen wird – zum “Feldern” ins Umland fliegen und wie Wildvögel auf Wiesen und auf Feldern Nahrung aufnehmen können. Somit haben die Tauben keine Möglichkeit, in Städten an artgerechtes Futter zu gelangen. Sie sind darauf angewiesen, sämtliche Abfälle der Menschen zu essen, die sie auffinden können. Dies führt auch zu einem vermehrten Absatz des flüssigen Hungerkots, in dessen Folge es zu einer vermehrten Verschmutzung der Innenstädte kommt, von der sich Teile der Bevölkerung belästigt fühlen. Werden die Tiere artgerecht gefüttert, kann diesbezüglich eine Verbesserung erreicht werden. Zudem fördern hohe Populationsdichten von Stadttauben das Auftreten von Taubenspezifischen Infektionskrankheiten– die zwar für den Menschen kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen, die Tiere jedoch schwächen und zu erheblichen Leiden bis hin zum Verenden führen können.

In vielen Kommunen existieren ordnungsrechtliche Fütterungsverbote, die nur bei vorhandenem Stadttaubenmanagement rechtskonform sind.

In betreuten Taubenschlägen bekommen die Tiere ausreichend artgerechtes Futter, zudem können sie dort Paare bilden und brüten. Ihre Eier werden gegen Attrappen aus Gips ausgetauscht, sodass die Tiere weiter an ihr Nest gebunden bleiben, aber keine Küken aufziehen werden.

Einem Gutachten (Arleth C., Hübel J.: Rechtsgutachten Stadttaubenschutz.) zufolge handelt es sich bei Stadttaubenum Fundtiere (2). Die heutigen Stadttauben sind die Nachfahren von einst ausgesetzten Haustieren. Diese Tiere sind nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, da der Mensch sie im Laufe der Domestizierung über Jahrtausende in seine Abhängigkeit züchtete. Daher haben Kommunen die Pflicht zur Lösung dieser dauerhaften menschengemachten tierschutzrechtlichen Herausforderung.

Trotzdem sind es meistens Privatpersonen, die die Kosten für die Anschaffung eines Taubenschlages (bspw. ein Bauwagen, Container o.ä.) und das Futter tragen. 

Beispielsweise stellt die Landestierschutzbeauftragte von Berlin, Frau Dr. Kathrin Hermann, zu diesem Zweck Gelder aus dem Berliner Haushalt zur Verfügung. Dieses kann von den Bezirken für den Bau von Pilot-Taubenschlägen abgerufen werden. Um die Mittel zielgerichtet einsetzen zu können, sollten folgende drei Anforderungen erfüllt sein:

1. EIn geeigneter Standort; 

2. die Sicherstellung der Betreuung des Taubenschlages; 

3. ein(e) Ansprechpartner*in innerhalb der Bezirksverwaltung.

 

Die Errichtung betreuter Taubenschlägen an geeigneten Standorten nach dem Augsburger Modell, in denen Tauben artgerechtes Futter angeboten und Eier durch Attrappen ausgetauscht werden, ist die einzig tierschutzgerechte und zu gleich die erfolgversprechendste und nachhaltigste Möglichkeit, die Stadttaubenpopulation deutlich zu verringern,  Tierleid zu vermeiden und die Kosten der Städte im Hinblick auf Reinigungs- und Vergrämungsmaßnahmen deutlich zu senken. Auch werden die Bürger*innen stark entlastet – die Bürgerbeschwerden entfallen. Der Bau von betreuten Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell wird auch vom Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen beschrieben: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019 (4), und wurde auch in den – mittlerweile veralteten – Empfehlungen des Landestierschutzbeirats Baden-Württemberg zur Regulierung der Taubenpopulation in Städten, herausgegeben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Jahr 2005, beschrieben.

 

Kosten für 1 Taubenschlag ca. 500 Tauben
Bau Taubenschlag inclusive Innenausstattung ca. 25.000,- €

Betreuungs- und Versorgungskosten jährlich ca. 15.000,- €

Bisher sind keine Fördermittel für gemeinnützige Taubenvereine und Kommunen im Haushalt des Landes vorgesehen. 

Zukünftig sollten, wie seit 2022 auch im Land Niedersachsen, Haushaltsmittel für die Errichtung und die Unterhaltung betreuter Taubenschläge bereitgestellt werden, die eingetragene Tierschutzorganisationen und Gemeinden in Baden-Württemberg unterstützen.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition, bitten Sie als zuständigen Minsister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz daher um Förderung dieser wichtigen Maßnahme zur Eindämmung der Taubenpopulationen in den Kommunen. 

Wir ersuchen dabei um die Förderung des Baus von betreuten Taubenschlägen nach dem Ausburger Modell, der Einrichtung von betreuten Futterplätzen für die noch nicht an einen Schlag gebundenen “noch-obdachlosen” Tauben oder für Areale, in denen ein Bedarf herrscht, jedoch Taubenschläge aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht einrichtbar sind, sowie die Übernahme der laufenden Kosten für die Betreibung, einschließlich der Pflege, ggf. tiermedizinischen Versorgung und des artgerechten Futters in den Taubenschlägen ebenso wie an den betreuten Futterplätzen.

Zudem fordern wir eine Verpflichtung aller Kommunen mit höherer Stadttaubendichte zur Errichtung von Taubenschlägen – bedarfsweise in Verbindung mit betreuten Futterplätzen – zur Populationskontrolle und Fütterung der Tiere, um das Leid der Tiere zu vermindern, öffentliche Kosten zu senken, Bürgerbeschwerden abzuwenden, und letztlich damit eine großflächige Populationskontrolle in Baden-Württemberg zu erreichen.

Diese Maßnahmen der Bestandskontrolle, artgerechten Fütterung sowie Unterbringung der Tauben gem. dem Augsburger Modell würden dazu beitragen, den “ethischen Tierschutz” in Baden-Württemberg zu verwirklichen. Dieser erlangte bereits vor über 20 Jahren mit Zweidrittelmehrheiten des Bundesrates und des Bundetags Verfassungsrang durch die Implementierung des “Staatsziels Tierschutz” in Artikel 20a Grundgesetz im Jahre 2002. Gemäß amtlicher Begründung des Bundestags trägt dies „dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung“ (5). „Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen.“ Die Staatszielbestimmung ruft insbesondere die Legislative und Exekutive dazu auf, die Belange und den Schutz der Tiere zu verwirklichen. Es geht beim Staatsziel Tierschutz um nicht weniger, als den Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden, Zerstörung ihrer Lebensräume und ihrer Achtung als unsere Mitgeschöpfe.

Ein auch für andere Bundesländer wegweisender Umgang mit den Stadttauben entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (einschlägig sind hier die Paragraphen 1, 2 und 17), sowie des ethischen Tierschutzes in Umsetzung der Staatszielbestimmung wäre zeitgemäß und Baden-Württemberg soll hier eine Vorreiterrolle einehmen und vorbildhaft für andere Bundesländer den ethischen Tierschutz verwirklichen.

 

Anhang

Definition Stadttauben

Sog. Stadttauben (Columba livia forma domestica) sind Nachkommen von Haustauben wie Brief-, Hochzeits- oder sonstige Zuchttauben, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Taubenschlag zurückgefunden und sich einer Stadttaubenpopulation angeschlossen haben. 
Tauben wurden früher als Nutztiere gehalten (als Fleisch-, Eier- und Düngerlieferanten oder als sog. Brieftauben zur Übermittlung von Nachrichten), als sie dann nicht mehr gebraucht wurden, wurden viele Taubenschläge geschlossen. Es handelt sich bei den Stadttauben somit nicht um Wildtiere, sondern um obdachlose Haustiere. Sie wurden über Jahrtausende vom Menschen domestiziert. Diese Domestikation ist nicht mehr umkehrbar(vgl. Rechtsgutachten von Dr. jur. Christian Arleth/Dr. med. vet. Jens Hübel, (2))

Augsburger Modell

99 % der Städte mit Taubenmanagement in Deutschland entscheiden sich für das nachgewiesen erfolgreiche Augsburger Modell. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch Zählung derausgetauschten Eier in einem Schlag, dem Sinken der Reinigungskosten auf privatem und öffentlichem Gelände und dem Ausbleiben von Beschwerden der Bürger und Gewerbetreibenden (Einzelhandel, Bäckereien, Gastronomen). Dies ist mit Abstand die erfolgreichste, effektivste, nachhaltigste, tierschutzkonformste und kostengünstigste Lösung für die Kommunen. 

Die Umsetzung des Konzepts basiert auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen und praktischen Erfahrungen von vielen verschiedenen Kommunen und wird als alleiniges Konzept vom zuständigen Ministerium in Baden-Württemberg empfohlen. 

Ziel des Augsburger Models ist die Reduktion der Population durch Eiaustausch. Sobald die Tauben – nach einer Phase des schrittweisen „Hineinlotsens“ der Tiere in den Taubenschlag – im Schlag angesiedelt sind, verbringen sie 80 % des Tages im Schlag und setzen somit den Hauptteil des Kotes im Schlag ab, der einfach und hygienisch entfernt werden kann. Die Tauben müssen nicht zur Nahrungssuche auf die Straßen und in die Fußgängerzonen. Die Fußgänger und die Gastronomie werden nicht mehr belästigt und die Reinigung der umliegenden Häuser und Straßen von Taubenkot entfällt.

Vorteile Taubenschlag, nach dem Augsburger Modell:

  • Durch den Eiertausch im Schlag wird eine Vermehrung der Tauben verhindert, die Population nimmt ab;
  • Tauben befinden sich 80 % des Tages im Schlag. Der Kot bleibt im Schlag und kann mühelos entfernt werden;
  • Tauben sitzen nur noch selten und vereinzelt auf den Dächern und Balkonen, sie sind auf öffentlichen Flächen, Märkten und den Außenflächen der Gastronomiebetriebe nicht mehr Nahrungs-suchend anzutreffen.
  • Das Leid der Tiere wird vermindert und deren Gesundheit und Wohlbefinden verbessert. (Vgl. dazu den Grundsatz des Tierschutzgesetzes in § 1 Satz 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. […]”)

 

Quellen

(1) Weyrather, A. (2021, Hrsg. Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.: Grundlagen für ein effizientes, tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement in deutschen (Groß)Städten. Eine Handreichung für die Praxis; https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-HB-Stadttaubenmanagement_web.pdf

(2) Arleth C., Hübel J. (2021): Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Hrsg.: Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskiminierung ,Hier kostenlos herunterladen.

(3) Landestierschutzbeauftragte Berlin: Bau von Pilot-Taubenschlägen in Berliner Bezirken, https://www.berlin.de/lb/tierschutz/tauben/artikel.1290446.php

(4) Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019. https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen_downloads/tiergesundheit-tierschutz-5295.html

 (5) Bundestags-Drucksache14/8860 vom 23.04.2002 https://dserver.bundestag.de/btd/14/088/1408860.pdf

 

Für die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung dieser Petition bedanken wir uns bei:

Dr. Norbert Alzmann, Biologe und Bioethiker

Antje Konz, Inhaberin der Firma VitaGood

Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg