Der Wolf GW2672m, bekannt als „Hornisgrinde-Wolf“, ist erneut zum Abschuss freigegeben. Nach öffentlich bekannten Informationen lag keine dokumentierte Aggression gegenüber Menschen vor. Begründet wurde die Ausnahmegenehmigung im Wesentlichen mit wiederholten Annäherungen an Menschen und Hunde.
Bis zum heutigen Tag gibt es keine bestätigte Meldung, dass der Hornisgrinde-Wolf getötet wurde. Spezialisierte Jäger sind seit Tagen im Einsatz, konnten das Tier jedoch bislang nicht töten.
Die derzeitige Abschussgenehmigung gilt bis zum 10. März. Sollte der Wolf bis dahin nicht getötet werden, muss das zuständige Umweltministerium darüber entscheiden, ob die Frist verlängert wird.
Die politische Verantwortung ist damit weiterhin nicht abgeschlossen.
Nach Auskunft des Umweltministeriums sind derzeit weitere Verfahren in der Sache anhängig. Eine vollständige verwaltungsrechtliche Aufarbeitung steht noch aus.
Dieser Abschuss ist keine Reaktion auf einen Angriff – sondern eine präventive politische Entscheidung.
Die Chronologie
- Mehrfache Sichtungen des Wolfs im Bereich der Hornisgrinde.
- Diskussion über Annäherungen an Hunde und Menschen.
- Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung durch das zuständige Umweltministerium.
- Juristische Auseinandersetzung durch Umweltverbände.
- Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, die Freigabe zu bestätigen.
Damit liegt die Verantwortung für die Ausnahmegenehmigung im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung.
Wer hat entschieden?
Die Abschussgenehmigung wurde vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg erteilt. Dieses Ministerium wird seit Mai 2021 von Thekla Walker (Bündnis 90/Die Grünen) geleitet.
Baden-Württemberg wird von einer Koalition aus Bündnis 90/Die Grünen und der CDU regiert. Ministerpräsident ist Winfried Kretschmann (Grüne). Auch wenn das Umweltministerium von einer Grünen-Ministerin geführt wird, ist die CDU als Koalitionspartner Teil der Landesregierung. In Fragen des Wolfsmanagements haben CDU-Vertreter in der Vergangenheit betont, dass bei sogenannten „Problemwölfen“ pragmatische Lösungen erforderlich seien. Damit ist auch die CDU politisch Teil der Regierungsverantwortung für die generelle Linie im Umgang mit dem Wolf.
Das bedeutet:
Die Entscheidung zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung wurde im Zuständigkeitsbereich einer grünen Umweltministerin getroffen – innerhalb einer grün geführten Landesregierung in Koalition mit der CDU.
Der Verwaltungsgerichtshof hat lediglich geprüft, ob die Ausnahmegenehmigung rechtlich zulässig ist. Er hat nicht entschieden, dass sie politisch notwendig ist. Die Entscheidung zur Erteilung wurde im Ministerium getroffen.
Was ist der Kern dieser Entscheidung?
Der Wolf ist nach europäischem Recht streng geschützt.
Dennoch wurde eine Ausnahme erteilt – mit der Begründung, Annäherungen könnten ein Risiko darstellen.
Gleichzeitig wurde öffentlich eingeräumt, dass menschliches Verhalten – etwa gezielte Annäherungen oder sogenannter „Wolfstourismus“ – zur Situation beigetragen haben könnte.
Die zentrale Frage lautet daher:
Wird hier ein geschütztes Wildtier getötet, weil es menschliche Nähe erfahren hat?
Und weiter:
Soll Annäherung allein ausreichen, um eine Tötung zu legitimieren?
Politische Linien im Überblick
Der Umgang mit dem Wolf ist seit Jahren Gegenstand politischer Debatten:
- Bündnis 90/Die Grünen (Regierungspartei): Tragen die konkrete Ausnahmegenehmigung im Rahmen der Regierungsverantwortung mit.
- CDU (Regierungspartei): Ebenfalls Teil der Landesregierung. Betont regelmäßig die Notwendigkeit eines „pragmatischen Wolfsmanagements“.
- FDP/DVP: Fordert eine stärkere Integration des Wolfs in jagdrechtliche Regelungen.
- AfD: Spricht sich für eine Abschwächung des Schutzstatus aus.
- Die Linke: Positioniert sich laut Wahlprüfsteinen für den Erhalt des strengen Schutzstatus und lehnt eine Aufnahme ins Jagdrecht ohne Folgenabschätzung ab.
- Partei Mensch Umwelt Tierschutz: Lehnt Abschüsse grundsätzlich ab.
Diese Positionen zeigen:
Die Tötung eines geschützten Wolfs ist keine neutrale Verwaltungsmaßnahme – sie ist Ausdruck politischer Prioritäten.
Der größere Kontext
Der Umgang mit dem Hornisgrinde-Wolf ist kein isolierter Einzelfall. Er steht exemplarisch für eine gesellschaftliche Entscheidung:
Wollen wir Koexistenz mit Wildtieren – oder greifen wir zur Tötung, sobald Konflikte entstehen?
Mit Blick auf die bevorstehenden Landtagswahlen in Baden-Württemberg ist diese Debatte hochaktuell. Der Schutzstatus des Wolfs, Fragen des „Wolfsmanagements“ und mögliche Lockerungen werden politisch diskutiert.
Wählerinnen und Wähler haben ein Recht zu wissen, wie Parteien zu diesen Fragen stehen.
Deutschland hat das Zusammenleben mit Wildtieren verlernt
Der Umgang mit dem Hornisgrinde-Wolf offenbart ein grundlegendes Problem: In Deutschland ist das Zusammenleben mit großen Wildtieren kaum gesellschaftlich eingeübt.
Über Generationen hinweg wurden große Beutegreifer verdrängt oder bejagt. Begegnungen sind selten, Erfahrungswissen fehlt, Präventionsroutinen sind kaum verbreitet. Entsprechend schnell wird Nähe als Störung oder Risiko wahrgenommen.
Doch Koexistenz ist kein romantisches Ideal – sie ist eine Frage von Organisation und politischem Willen.
In zahlreichen europäischen Regionen und internationalen Schutzgebieten werden seit Jahren Strategien verfolgt, die nicht auf vorschnelle Tötung setzen, sondern auf:
- konsequentes Monitoring,
- transparente Information der Bevölkerung,
- klare Verhaltensregeln in sensiblen Gebieten,
- Anleinpflichten für Hunde,
- gesicherte Abfallwirtschaft,
- Präventions- und Frühwarnsysteme,
- und eine enge Zusammenarbeit zwischen Behörden, Wissenschaft und Zivilgesellschaft.
Koexistenz bedeutet nicht, Konflikte zu leugnen. Sie bedeutet, Konflikte aktiv zu managen – ohne jedes Tier, das sichtbar wird, zur „Gefahr“ zu erklären.
Der Fall Hornisgrinde zeigt stattdessen eine andere Haltung:
Natur wird akzeptiert, solange sie auf Distanz bleibt. Sobald sie sichtbar wird, wird sie reguliert. Das ist kein Naturkonzept des 21. Jahrhunderts. Das ist ein Kontrollverständnis aus vergangenen Jahrzehnten.
Die Frage lautet, ob wir als Gesellschaft bereit sind, wieder zu lernen, mit Wildtieren zu leben – oder ob ihre Existenz nur geduldet wird, solange sie uns nicht begegnen.
Unsere Haltung
Als Tierrechtsorganisation vertreten wir die Auffassung, dass das Leben eines jeden Individuums wertvoll ist und wir lernen müssen, im Einklang mit der Natur zu leben. Der aktuelle Fall ist insbesondere tragisch, da keine dokumentierte Aggression vorliegt. Das Tier hat sich also nicht einmal bedrohlich verhalten und soll trotzdem sterben.
Politische Entscheidungen im Umgang mit geschützten Wildtieren sind Wertentscheidungen. Sie spiegeln wider, welchen Stellenwert Tierleben in unserer Gesellschaft hat. Dass selbst unter einer grünen Leitung nun diese Entscheidung getroffen wurde, enttäuscht uns sehr.
