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Keine dokumentierte Aggression – dennoch Abschuss genehmigt: Wer trägt die politische Verantwortung?

Der Wolf GW2672m, bekannt als „Hornisgrinde-Wolf“, ist erneut zum Abschuss freigegeben. Nach öffentlich bekannten Informationen lag keine dokumentierte Aggression gegenüber Menschen vor. Begründet wurde die Ausnahmegenehmigung im Wesentlichen mit wiederholten Annäherungen an Menschen und Hunde.

Bis zum heutigen Tag gibt es keine bestätigte Meldung, dass der Hornisgrinde-Wolf getötet wurde. Spezialisierte Jäger sind seit Tagen im Einsatz, konnten das Tier jedoch bislang nicht töten.

Die derzeitige Abschussgenehmigung gilt bis zum 10. März. Sollte der Wolf bis dahin nicht getötet werden, muss das zuständige Umweltministerium darüber entscheiden, ob die Frist verlängert wird.

Die politische Verantwortung ist damit weiterhin nicht abgeschlossen.

Nach Auskunft des Umweltministeriums sind derzeit weitere Verfahren in der Sache anhängig. Eine vollständige verwaltungsrechtliche Aufarbeitung steht noch aus.

Dieser Abschuss ist keine Reaktion auf einen Angriff – sondern eine präventive politische Entscheidung.

Die Chronologie

  • Mehrfache Sichtungen des Wolfs im Bereich der Hornisgrinde.
  • Diskussion über Annäherungen an Hunde und Menschen.
  • Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung durch das zuständige Umweltministerium.
  • Juristische Auseinandersetzung durch Umweltverbände.
  • Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, die Freigabe zu bestätigen.

 

Damit liegt die Verantwortung für die Ausnahmegenehmigung im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung.

Wer hat entschieden?

Die Abschussgenehmigung wurde vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg erteilt. Dieses Ministerium wird seit Mai 2021 von Thekla Walker (Bündnis 90/Die Grünen) geleitet.

Baden-Württemberg wird von einer Koalition aus Bündnis 90/Die Grünen und der CDU regiert. Ministerpräsident ist Winfried Kretschmann (Grüne). Auch wenn das Umweltministerium von einer Grünen-Ministerin geführt wird, ist die CDU als Koalitionspartner Teil der Landesregierung. In Fragen des Wolfsmanagements haben CDU-Vertreter in der Vergangenheit betont, dass bei sogenannten „Problemwölfen“ pragmatische Lösungen erforderlich seien. Damit ist auch die CDU politisch Teil der Regierungsverantwortung für die generelle Linie im Umgang mit dem Wolf.

Das bedeutet:

Die Entscheidung zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung wurde im Zuständigkeitsbereich einer grünen Umweltministerin getroffen – innerhalb einer grün geführten Landesregierung in Koalition mit der CDU.

Der Verwaltungsgerichtshof hat lediglich geprüft, ob die Ausnahmegenehmigung rechtlich zulässig ist. Er hat nicht entschieden, dass sie politisch notwendig ist. Die Entscheidung zur Erteilung wurde im Ministerium getroffen.

Was ist der Kern dieser Entscheidung?

Der Wolf ist nach europäischem Recht streng geschützt.

Dennoch wurde eine Ausnahme erteilt – mit der Begründung, Annäherungen könnten ein Risiko darstellen.

Gleichzeitig wurde öffentlich eingeräumt, dass menschliches Verhalten – etwa gezielte Annäherungen oder sogenannter „Wolfstourismus“ – zur Situation beigetragen haben könnte.

Die zentrale Frage lautet daher:

Wird hier ein geschütztes Wildtier getötet, weil es menschliche Nähe erfahren hat?

Und weiter:

Soll Annäherung allein ausreichen, um eine Tötung zu legitimieren?

Politische Linien im Überblick

Der Umgang mit dem Wolf ist seit Jahren Gegenstand politischer Debatten:

  • Bündnis 90/Die Grünen (Regierungspartei): Tragen die konkrete Ausnahmegenehmigung im Rahmen der Regierungsverantwortung mit.
  • CDU (Regierungspartei): Ebenfalls Teil der Landesregierung. Betont regelmäßig die Notwendigkeit eines „pragmatischen Wolfsmanagements“.
  • FDP/DVP: Fordert eine stärkere Integration des Wolfs in jagdrechtliche Regelungen.
  • AfD: Spricht sich für eine Abschwächung des Schutzstatus aus.
  • Die Linke: Positioniert sich laut Wahlprüfsteinen für den Erhalt des strengen Schutzstatus und lehnt eine Aufnahme ins Jagdrecht ohne Folgenabschätzung ab.
  • Partei Mensch Umwelt Tierschutz: Lehnt Abschüsse grundsätzlich ab.

 

Diese Positionen zeigen:

Die Tötung eines geschützten Wolfs ist keine neutrale Verwaltungsmaßnahme – sie ist Ausdruck politischer Prioritäten.

Der größere Kontext

Der Umgang mit dem Hornisgrinde-Wolf ist kein isolierter Einzelfall. Er steht exemplarisch für eine gesellschaftliche Entscheidung:

Wollen wir Koexistenz mit Wildtieren – oder greifen wir zur Tötung, sobald Konflikte entstehen?

Mit Blick auf die bevorstehenden Landtagswahlen in Baden-Württemberg ist diese Debatte hochaktuell. Der Schutzstatus des Wolfs, Fragen des „Wolfsmanagements“ und mögliche Lockerungen werden politisch diskutiert.

Wählerinnen und Wähler haben ein Recht zu wissen, wie Parteien zu diesen Fragen stehen.

Deutschland hat das Zusammenleben mit Wildtieren verlernt

Der Umgang mit dem Hornisgrinde-Wolf offenbart ein grundlegendes Problem: In Deutschland ist das Zusammenleben mit großen Wildtieren kaum gesellschaftlich eingeübt.

Über Generationen hinweg wurden große Beutegreifer verdrängt oder bejagt. Begegnungen sind selten, Erfahrungswissen fehlt, Präventionsroutinen sind kaum verbreitet. Entsprechend schnell wird Nähe als Störung oder Risiko wahrgenommen.

Doch Koexistenz ist kein romantisches Ideal – sie ist eine Frage von Organisation und politischem Willen.

In zahlreichen europäischen Regionen und internationalen Schutzgebieten werden seit Jahren Strategien verfolgt, die nicht auf vorschnelle Tötung setzen, sondern auf:

  • konsequentes Monitoring,
  • transparente Information der Bevölkerung,
  • klare Verhaltensregeln in sensiblen Gebieten,
  • Anleinpflichten für Hunde,
  • gesicherte Abfallwirtschaft,
  • Präventions- und Frühwarnsysteme,
  • und eine enge Zusammenarbeit zwischen Behörden, Wissenschaft und Zivilgesellschaft.

 

Koexistenz bedeutet nicht, Konflikte zu leugnen. Sie bedeutet, Konflikte aktiv zu managen – ohne jedes Tier, das sichtbar wird, zur „Gefahr“ zu erklären.

Der Fall Hornisgrinde zeigt stattdessen eine andere Haltung:

Natur wird akzeptiert, solange sie auf Distanz bleibt. Sobald sie sichtbar wird, wird sie reguliert. Das ist kein Naturkonzept des 21. Jahrhunderts. Das ist ein Kontrollverständnis aus vergangenen Jahrzehnten.

Die Frage lautet, ob wir als Gesellschaft bereit sind, wieder zu lernen, mit Wildtieren zu leben – oder ob ihre Existenz nur geduldet wird, solange sie uns nicht begegnen.

Unsere Haltung

Als Tierrechtsorganisation vertreten wir die Auffassung, dass das Leben eines jeden Individuums wertvoll ist und wir lernen müssen, im Einklang mit der Natur zu leben. Der aktuelle Fall ist insbesondere tragisch, da keine dokumentierte Aggression vorliegt. Das Tier hat sich also nicht einmal bedrohlich verhalten und soll trotzdem sterben.

Politische Entscheidungen im Umgang mit geschützten Wildtieren sind Wertentscheidungen. Sie spiegeln wider, welchen Stellenwert Tierleben in unserer Gesellschaft hat. Dass selbst unter einer grünen Leitung nun diese Entscheidung getroffen wurde, enttäuscht uns sehr. 

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Förderung betreuter Taubenschläge nach dem ,,Augsburger Modell" in Baden-Württemberg

Unsere Städte in Baden-Württemberg sind überfüllt mit hunderttausenden von Stadttauben, Teile der Bevölkerung fühlen sich belästigt, aber die betroffenen Kommunen und Vereine haben nicht die nötigen Mittel und ein nachhaltiges und erfolgreiches Taubenmanagement mit betreuten Tabenschlägen nach dem Augsburger Modell zu praktizieren. Mit Hilfe einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg könnte dieses große Problem gelöst werden. 

In regelmäßigen Abständen erreichen unseren Verein Bitten von Bürger*innen, sie bei der Umsetzung eines tierschutz-adäquaten Stadttaubenmanagements zu unterstützen. Einerseits sehen viele Gemeinden die Stadttaubensituation als Störfaktor, andererseits gibt es wenig Bereitschaft, da die Mittel fehlen, sich der Situation angemessen anzunehmen.

Dabei ist die einzige wirksame und tierschutzgerechte sowie auch tierschutzrechtlich akzeptable Methode, um Taubenpopulationen auf Dauer zu verkleinern bzw. auf einer überschaubaren Zahl zu halten die Einrichtung betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell an geeigneten Plätzen, an denen die Tiere mit artgerechtem Futter sowie Wasser versorgt und an den Ort gebunden werden (1). Dadurch nimmt die Präsenz der Futterschwärme in der Stadt ab. In den Taubenschlägen können unkompliziert die Eier gegen Gipsatrappen getauscht werden und es kann somit die Taubenpopulationkontrolliert werden indem sie zunächst verringert und dann auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird. 

Die bevorzugte Nahrung von (Stadt-)Tauben besteht hauptsächlich aus Körnern und Samen, die in den Städten kaum vorhanden sind. Stadttauben können Ähren nicht entspelzen, was verhindert, dass sie – wie landläufig fälschlicher Weise angenommen wird – zum “Feldern” ins Umland fliegen und wie Wildvögel auf Wiesen und auf Feldern Nahrung aufnehmen können. Somit haben die Tauben keine Möglichkeit, in Städten an artgerechtes Futter zu gelangen. Sie sind darauf angewiesen, sämtliche Abfälle der Menschen zu essen, die sie auffinden können. Dies führt auch zu einem vermehrten Absatz des flüssigen Hungerkots, in dessen Folge es zu einer vermehrten Verschmutzung der Innenstädte kommt, von der sich Teile der Bevölkerung belästigt fühlen. Werden die Tiere artgerecht gefüttert, kann diesbezüglich eine Verbesserung erreicht werden. Zudem fördern hohe Populationsdichten von Stadttauben das Auftreten von Taubenspezifischen Infektionskrankheiten– die zwar für den Menschen kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen, die Tiere jedoch schwächen und zu erheblichen Leiden bis hin zum Verenden führen können.

In vielen Kommunen existieren ordnungsrechtliche Fütterungsverbote, die nur bei vorhandenem Stadttaubenmanagement rechtskonform sind.

In betreuten Taubenschlägen bekommen die Tiere ausreichend artgerechtes Futter, zudem können sie dort Paare bilden und brüten. Ihre Eier werden gegen Attrappen aus Gips ausgetauscht, sodass die Tiere weiter an ihr Nest gebunden bleiben, aber keine Küken aufziehen werden.

Einem Gutachten (Arleth C., Hübel J.: Rechtsgutachten Stadttaubenschutz.) zufolge handelt es sich bei Stadttaubenum Fundtiere (2). Die heutigen Stadttauben sind die Nachfahren von einst ausgesetzten Haustieren. Diese Tiere sind nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, da der Mensch sie im Laufe der Domestizierung über Jahrtausende in seine Abhängigkeit züchtete. Daher haben Kommunen die Pflicht zur Lösung dieser dauerhaften menschengemachten tierschutzrechtlichen Herausforderung.

Trotzdem sind es meistens Privatpersonen, die die Kosten für die Anschaffung eines Taubenschlages (bspw. ein Bauwagen, Container o.ä.) und das Futter tragen. 

Beispielsweise stellt die Landestierschutzbeauftragte von Berlin, Frau Dr. Kathrin Hermann, zu diesem Zweck Gelder aus dem Berliner Haushalt zur Verfügung. Dieses kann von den Bezirken für den Bau von Pilot-Taubenschlägen abgerufen werden. Um die Mittel zielgerichtet einsetzen zu können, sollten folgende drei Anforderungen erfüllt sein:

1. EIn geeigneter Standort; 

2. die Sicherstellung der Betreuung des Taubenschlages; 

3. ein(e) Ansprechpartner*in innerhalb der Bezirksverwaltung.

 

Die Errichtung betreuter Taubenschlägen an geeigneten Standorten nach dem Augsburger Modell, in denen Tauben artgerechtes Futter angeboten und Eier durch Attrappen ausgetauscht werden, ist die einzig tierschutzgerechte und zu gleich die erfolgversprechendste und nachhaltigste Möglichkeit, die Stadttaubenpopulation deutlich zu verringern,  Tierleid zu vermeiden und die Kosten der Städte im Hinblick auf Reinigungs- und Vergrämungsmaßnahmen deutlich zu senken. Auch werden die Bürger*innen stark entlastet – die Bürgerbeschwerden entfallen. Der Bau von betreuten Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell wird auch vom Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen beschrieben: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019 (4), und wurde auch in den – mittlerweile veralteten – Empfehlungen des Landestierschutzbeirats Baden-Württemberg zur Regulierung der Taubenpopulation in Städten, herausgegeben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Jahr 2005, beschrieben.

 

Kosten für 1 Taubenschlag ca. 500 Tauben
Bau Taubenschlag inclusive Innenausstattung ca. 25.000,- €

Betreuungs- und Versorgungskosten jährlich ca. 15.000,- €

Bisher sind keine Fördermittel für gemeinnützige Taubenvereine und Kommunen im Haushalt des Landes vorgesehen. 

Zukünftig sollten, wie seit 2022 auch im Land Niedersachsen, Haushaltsmittel für die Errichtung und die Unterhaltung betreuter Taubenschläge bereitgestellt werden, die eingetragene Tierschutzorganisationen und Gemeinden in Baden-Württemberg unterstützen.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition, bitten Sie als zuständigen Minsister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz daher um Förderung dieser wichtigen Maßnahme zur Eindämmung der Taubenpopulationen in den Kommunen. 

Wir ersuchen dabei um die Förderung des Baus von betreuten Taubenschlägen nach dem Ausburger Modell, der Einrichtung von betreuten Futterplätzen für die noch nicht an einen Schlag gebundenen “noch-obdachlosen” Tauben oder für Areale, in denen ein Bedarf herrscht, jedoch Taubenschläge aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht einrichtbar sind, sowie die Übernahme der laufenden Kosten für die Betreibung, einschließlich der Pflege, ggf. tiermedizinischen Versorgung und des artgerechten Futters in den Taubenschlägen ebenso wie an den betreuten Futterplätzen.

Zudem fordern wir eine Verpflichtung aller Kommunen mit höherer Stadttaubendichte zur Errichtung von Taubenschlägen – bedarfsweise in Verbindung mit betreuten Futterplätzen – zur Populationskontrolle und Fütterung der Tiere, um das Leid der Tiere zu vermindern, öffentliche Kosten zu senken, Bürgerbeschwerden abzuwenden, und letztlich damit eine großflächige Populationskontrolle in Baden-Württemberg zu erreichen.

Diese Maßnahmen der Bestandskontrolle, artgerechten Fütterung sowie Unterbringung der Tauben gem. dem Augsburger Modell würden dazu beitragen, den “ethischen Tierschutz” in Baden-Württemberg zu verwirklichen. Dieser erlangte bereits vor über 20 Jahren mit Zweidrittelmehrheiten des Bundesrates und des Bundetags Verfassungsrang durch die Implementierung des “Staatsziels Tierschutz” in Artikel 20a Grundgesetz im Jahre 2002. Gemäß amtlicher Begründung des Bundestags trägt dies „dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung“ (5). „Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen.“ Die Staatszielbestimmung ruft insbesondere die Legislative und Exekutive dazu auf, die Belange und den Schutz der Tiere zu verwirklichen. Es geht beim Staatsziel Tierschutz um nicht weniger, als den Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden, Zerstörung ihrer Lebensräume und ihrer Achtung als unsere Mitgeschöpfe.

Ein auch für andere Bundesländer wegweisender Umgang mit den Stadttauben entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (einschlägig sind hier die Paragraphen 1, 2 und 17), sowie des ethischen Tierschutzes in Umsetzung der Staatszielbestimmung wäre zeitgemäß und Baden-Württemberg soll hier eine Vorreiterrolle einehmen und vorbildhaft für andere Bundesländer den ethischen Tierschutz verwirklichen.

 

Anhang

Definition Stadttauben

Sog. Stadttauben (Columba livia forma domestica) sind Nachkommen von Haustauben wie Brief-, Hochzeits- oder sonstige Zuchttauben, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Taubenschlag zurückgefunden und sich einer Stadttaubenpopulation angeschlossen haben. 
Tauben wurden früher als Nutztiere gehalten (als Fleisch-, Eier- und Düngerlieferanten oder als sog. Brieftauben zur Übermittlung von Nachrichten), als sie dann nicht mehr gebraucht wurden, wurden viele Taubenschläge geschlossen. Es handelt sich bei den Stadttauben somit nicht um Wildtiere, sondern um obdachlose Haustiere. Sie wurden über Jahrtausende vom Menschen domestiziert. Diese Domestikation ist nicht mehr umkehrbar(vgl. Rechtsgutachten von Dr. jur. Christian Arleth/Dr. med. vet. Jens Hübel, (2))

Augsburger Modell

99 % der Städte mit Taubenmanagement in Deutschland entscheiden sich für das nachgewiesen erfolgreiche Augsburger Modell. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch Zählung derausgetauschten Eier in einem Schlag, dem Sinken der Reinigungskosten auf privatem und öffentlichem Gelände und dem Ausbleiben von Beschwerden der Bürger und Gewerbetreibenden (Einzelhandel, Bäckereien, Gastronomen). Dies ist mit Abstand die erfolgreichste, effektivste, nachhaltigste, tierschutzkonformste und kostengünstigste Lösung für die Kommunen. 

Die Umsetzung des Konzepts basiert auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen und praktischen Erfahrungen von vielen verschiedenen Kommunen und wird als alleiniges Konzept vom zuständigen Ministerium in Baden-Württemberg empfohlen. 

Ziel des Augsburger Models ist die Reduktion der Population durch Eiaustausch. Sobald die Tauben – nach einer Phase des schrittweisen „Hineinlotsens“ der Tiere in den Taubenschlag – im Schlag angesiedelt sind, verbringen sie 80 % des Tages im Schlag und setzen somit den Hauptteil des Kotes im Schlag ab, der einfach und hygienisch entfernt werden kann. Die Tauben müssen nicht zur Nahrungssuche auf die Straßen und in die Fußgängerzonen. Die Fußgänger und die Gastronomie werden nicht mehr belästigt und die Reinigung der umliegenden Häuser und Straßen von Taubenkot entfällt.

Vorteile Taubenschlag, nach dem Augsburger Modell:

  • Durch den Eiertausch im Schlag wird eine Vermehrung der Tauben verhindert, die Population nimmt ab;
  • Tauben befinden sich 80 % des Tages im Schlag. Der Kot bleibt im Schlag und kann mühelos entfernt werden;
  • Tauben sitzen nur noch selten und vereinzelt auf den Dächern und Balkonen, sie sind auf öffentlichen Flächen, Märkten und den Außenflächen der Gastronomiebetriebe nicht mehr Nahrungs-suchend anzutreffen.
  • Das Leid der Tiere wird vermindert und deren Gesundheit und Wohlbefinden verbessert. (Vgl. dazu den Grundsatz des Tierschutzgesetzes in § 1 Satz 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. […]”)

 

Quellen

(1) Weyrather, A. (2021, Hrsg. Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.: Grundlagen für ein effizientes, tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement in deutschen (Groß)Städten. Eine Handreichung für die Praxis; https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-HB-Stadttaubenmanagement_web.pdf

(2) Arleth C., Hübel J. (2021): Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Hrsg.: Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskiminierung ,Hier kostenlos herunterladen.

(3) Landestierschutzbeauftragte Berlin: Bau von Pilot-Taubenschlägen in Berliner Bezirken, https://www.berlin.de/lb/tierschutz/tauben/artikel.1290446.php

(4) Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019. https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen_downloads/tiergesundheit-tierschutz-5295.html

 (5) Bundestags-Drucksache14/8860 vom 23.04.2002 https://dserver.bundestag.de/btd/14/088/1408860.pdf

 

Für die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung dieser Petition bedanken wir uns bei:

Dr. Norbert Alzmann, Biologe und Bioethiker

Antje Konz, Inhaberin der Firma VitaGood

Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg