Klage gegen das Schnabelkürzen bei Puten

Ihr Schmerz, unser Protest: Gemeinsam gegen das Schnabelkürzen

Wir wollen vor Gericht gehen und dort für die Puten kämpfen, um das Kürzen der Schnäbel von Puten zu stoppen! Das Kürzen der Schnäbel von Puten ist eigentlich seit 1986 verboten. Doch wie in vielen Bereichen der Tierindustrie wird dieses Verbot mit Ausnahmegenehmigungen immer wieder umgangen.

Was bedeutet die Schnabelkürzung für die Tiere?

  • Die Verletzung durch die Schnabelkürzung ist so schwer, dass sie einer Fraktur gleichkommt*.
  • Schmerzen durch diesen Eingriff dauern nachweislich mindestens 29 Tage, erst nach 48 Tagen bildet sich eine schützende Hornschicht.
  • Es handelt sich um eine schwere Amputation.
  • Federpicken (Beschädigungspicken), das als Grund für die Kürzung angegeben wird, entsteht meist durch Stress in nicht artgerechten Lebensbedingungen.

 

*Anatomisch entspräche die Schnabelkürzung bei den Vögeln einer Entfernung der Oberlippe und eines Teils des Oberkiefers beim Menschen, was ohne Narkose und Schmerzbehandlung nicht durchgeführt werden würde.

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Klage Schluss mit Tierleid!

Verlauf des Rechtsstreits gegen die Schnabelkürzung bei der Putenbrüterei

Innerhalb des Verbandsklagerechts, zu welchem unser Verein juristisch berechtigt ist, können wir alle Anträge einsehen, die bei den Veterinärämtern in Baden-Württemberg eingehen. Wir können zudem auch einsehen, wie die Ämter auf die Anträge reagieren.
 
Seit 2017 haben wir Einsicht in die Anträge für eine Ausnahmegenehmigung (für das Kürzen der Schnäbel von Putenküken) der Firma Böcker. Jedes Mal reichten wir protestierende Stellungnahmen an das Veterinäramt ein. Doch jedes Mal wurden unsere Stellungnahmen ignoriert.
 
Das Wirtschaftswunder bricht an, die Wohlstandsgesellschaft setzt auf das Huhn. Columba livia forma domestica wird „arbeitslos in Freiheit entlassen“. Statt in kunstvoll gestalteten Taubenhäusern oder unterm behaglichen Dachgebälk hausen die „Obdachlosen der Städte“ als „Asyl Suchende“ im Elend. Bedroht von Netzen und Spießen. Bedroht vom Tod durch Verhungern. Statt liebevoll gereichter Getreidegabe, Reste von Brot, Pommes, Döner, aufgeweicht im Straßenmüll.
Im Dezember 2023 erfuhren wir von einer weiteren Ausnahmegenehmigung für die Putenbrüterei Böcker, die sowohl die Schnäbel von Putenküken als auch von Elterntieren amputiert.
Laut NABU leben in Deutschland 190.000 bis 310.000 Brutpaare.
 
Dass die Felsentauben eine Fähigkeit besitzen wie kein anderes Tier – auch der Mensch nicht – nämlich wieder nach Hause zu finden – fast egal, wo man sie fliegen lässt, wird vielen Tauben zum Verhängnis. Der Mensch nutzt die Liebe der Tauben für ’seinen‘ Sport.
Taube und Tauber dürfen zwei/drei Tage eng beisammen sein, dann wird der Tauber entnommen und in einer Transport-Box Hunderte Kilometer weit weggebracht. Kaum kann er wieder raus, will er nur noch zurück zu seiner Liebsten, zu der er mittels einer Art Duft-Karte in seinem Schnabel auch mit Glück zurückfindet. Nicht alle schaffen das. Laut dem Bundesverband gehen Schätzungen davon aus, dass 50 Prozent, in Einzelfällen bis zu 90 Prozent, die Rückkehr nicht schaffen.“
Viele, viele bleiben also auf der Stecke, landen irgendwo – die Taube wartet vergeblich auf die Rückkehr ihres ‚Liebsten‘, der wenn er Glück hat, Anschluss bei den Stadttauben findet. Auch Hochzeitstauben gesellen sich hin und wieder dazu. 
Daher haben wir uns entschieden, im März 2024 Widerspruch beim Regierungspräsidium Stuttgart einzulegen. Die Firma Böker beantragte daraufhin einen Sofortvollzug, dem das Landratsamt stattgab, weshalb wir im April 2024 vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Stuttgart beantragten, der jedoch abgelehnt wurde. Unser Widerspruch gegen die Erlaubnis des Landratsamtes, das Schnabelkürzen für 9 Millionen Putenküken zu erlauben, liegt seit März 2024 weiterhin beim Regierungspräsidium Stuttgart ohne Entscheidung.

Taubenschläge, die in den Innenstädten in ausreichender Anzahl errichtet werden müssen, sind die einzig nachhaltige Lösung. Den Tauben stehen darin artgerechtes Futter und Wasser sowie geeignete Brutplätze zur Verfügung. Durch den Austausch der Taubeneier mit Gipseiern erfolgt eine tierschutzgerechte und nachhaltige Kontrolle der Population.

Die bevorzugte Nahrung von Tauben besteht hauptsächlich aus Körnern und Samen, die in den Städten kaum vorhanden sind. Somit haben die Tauben keine Möglichkeit, in Städten an artgerechtes Futter zu gelangen. Sie sind darauf angewiesen, sämtliche Essensreste (Abfälle) der Menschen zu fressen. Dies führt auch zu einer vermehrten Kotabsetzung. Würden die Tiere artgerecht gefüttert werden, könnte auch hier eine Verbesserung erreicht werden. 80 % der Zeit bleiben Stadttauben im Taubenschlag, samt den Ausscheidungen

Der Kritische Agrarbericht 2025 bestätigt tierschutzwidrige Putenhaltung in Deutschland.

Der Kritische Agrarbericht 2025 ist erschienen und thematisiert auf den Seiten 267 bis 270 die gravierenden Missstände in der Putenhaltung in Deutschland. In dem Beitrag von Dr. Barbara Felde wird unmissverständlich festgestellt: Die Putenhaltung in Deutschland ist tierschutzwidrig (https://kritischer-agrarbericht.de/agrarberichte/2025).

Besonders hervorzuheben ist, dass der Bericht auch auf das im März 2024 errungene bahnbrechende Urteil in unserer Verbandsklage gegen eine Putenhaltung verweist. Dieses Urteil zeigt, wie wichtig juristische Auseinandersetzungen für den Tierschutz und die öffentliche Debatte sind.

Trotz der Tatsache, dass in Deutschland jährlich 30 Millionen Puten geschlachtet werden, existieren keine spezifischen gesetzlichen Haltungsvorgaben für diese Tiere. Die Haltung entspricht weder internationalen Standards noch den Anforderungen des deutschen Tierschutzgesetzes. Stattdessen wird auf freiwillige Vereinbarungen der Putenindustrie gesetzt, die laut Verwaltungsgerichtshof Mannheim nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine verhaltensgerechte Unterbringung entsprechen.

Diese Erkenntnisse bestärken uns in unserem Einsatz für die Puten. Derzeit sind wir die einzige Organisation in Deutschland, die rechtlich für sie kämpft.

Um unsere Arbeit fortzusetzen und weitere wegweisende Urteile zu erwirken, benötigen wir dringend eure Unterstützung. Bitte helft uns mit einer Spende, um gegen diese tierschutzwidrigen Zustände vorzugehen!

Mahnwache vor Putenbrüterei Böcker

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg hielt am 26.10.2024 Mahnwache vor Putenbrüterei Böcker und auf dem Marktplatz in Schwäbisch Hall.

Vor der Brüterei erregte die Demonstration die Gemüter! Die Einheimischen inspizierten die Autos der Aktivisten und versuchten trotz Genehmigung durch die Polizei zu erwirken, dass die Aktivisten ihre Autos nicht auf den Parkflächen abstellen durften. Dazu gesellte sich dann noch ein Putenmäster, der seine Puten zwar nach eignen Aussagen liebt, aber auch kein weiteres Problem darin sieht, dass er sie nach drei Monaten töten lässt – Freundschaften würden schließlich auch enden. 


Auf dem Banner sieht man Putenküken, bei welchen sich die Schnabelspitze dunkel färbt. Die schwarze Färbung des Schnabels zeigt das Absterben des Gewebes. Beim Infrarot-Kupieren wird das Schnabelgewebe (Hornsubstanz und Knochen) des Oberschnabels zerstört. Auch wenn die Vertreter aus der Landwirtschaft während der Mahnwache in Wallhausen behauptet haben, dass das Schnabelkürzen wäre, wie wenn man zum Friseur oder Zahnarzt geht. Anatomisch entspräche die Schnabelkürzung bei den Vögeln einer Entfernung der Oberlippe und eines Teils des Oberkiefers beim Menschen.

Auf dem Marktplatz in Schwäbisch Hall war die Stimmung deutlich offener. Viele Menschen nahmen Flyer und Magazine mit und führten Gespräche. Bis auf einzelne Zwischenfälle war die Resonanz positiv. 

Demo Mahnwache Putenbrüterei Böker

Als kleiner Verein gegen die Giganten der Tierindustrie

Mit Eurer Spende können wir diesen bahnbrechenden Fall vorantreiben.
Zum ersten Mal in Deutschland stellen wir uns der Tierindustrie entgegen, um das routinemäßige Ausstellen von Ausnahmegenehmigungen für das Verstümmeln von Tieren zu stoppen.

Förderung betreuter Taubenschläge nach dem ,,Augsburger Modell" in Baden-Württemberg

Unsere Städte in Baden-Württemberg sind überfüllt mit hunderttausenden von Stadttauben, Teile der Bevölkerung fühlen sich belästigt, aber die betroffenen Kommunen und Vereine haben nicht die nötigen Mittel und ein nachhaltiges und erfolgreiches Taubenmanagement mit betreuten Tabenschlägen nach dem Augsburger Modell zu praktizieren. Mit Hilfe einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg könnte dieses große Problem gelöst werden. 

In regelmäßigen Abständen erreichen unseren Verein Bitten von Bürger*innen, sie bei der Umsetzung eines tierschutz-adäquaten Stadttaubenmanagements zu unterstützen. Einerseits sehen viele Gemeinden die Stadttaubensituation als Störfaktor, andererseits gibt es wenig Bereitschaft, da die Mittel fehlen, sich der Situation angemessen anzunehmen.

Dabei ist die einzige wirksame und tierschutzgerechte sowie auch tierschutzrechtlich akzeptable Methode, um Taubenpopulationen auf Dauer zu verkleinern bzw. auf einer überschaubaren Zahl zu halten die Einrichtung betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell an geeigneten Plätzen, an denen die Tiere mit artgerechtem Futter sowie Wasser versorgt und an den Ort gebunden werden (1). Dadurch nimmt die Präsenz der Futterschwärme in der Stadt ab. In den Taubenschlägen können unkompliziert die Eier gegen Gipsatrappen getauscht werden und es kann somit die Taubenpopulationkontrolliert werden indem sie zunächst verringert und dann auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird. 

Die bevorzugte Nahrung von (Stadt-)Tauben besteht hauptsächlich aus Körnern und Samen, die in den Städten kaum vorhanden sind. Stadttauben können Ähren nicht entspelzen, was verhindert, dass sie – wie landläufig fälschlicher Weise angenommen wird – zum “Feldern” ins Umland fliegen und wie Wildvögel auf Wiesen und auf Feldern Nahrung aufnehmen können. Somit haben die Tauben keine Möglichkeit, in Städten an artgerechtes Futter zu gelangen. Sie sind darauf angewiesen, sämtliche Abfälle der Menschen zu essen, die sie auffinden können. Dies führt auch zu einem vermehrten Absatz des flüssigen Hungerkots, in dessen Folge es zu einer vermehrten Verschmutzung der Innenstädte kommt, von der sich Teile der Bevölkerung belästigt fühlen. Werden die Tiere artgerecht gefüttert, kann diesbezüglich eine Verbesserung erreicht werden. Zudem fördern hohe Populationsdichten von Stadttauben das Auftreten von Taubenspezifischen Infektionskrankheiten– die zwar für den Menschen kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen, die Tiere jedoch schwächen und zu erheblichen Leiden bis hin zum Verenden führen können.

In vielen Kommunen existieren ordnungsrechtliche Fütterungsverbote, die nur bei vorhandenem Stadttaubenmanagement rechtskonform sind.

In betreuten Taubenschlägen bekommen die Tiere ausreichend artgerechtes Futter, zudem können sie dort Paare bilden und brüten. Ihre Eier werden gegen Attrappen aus Gips ausgetauscht, sodass die Tiere weiter an ihr Nest gebunden bleiben, aber keine Küken aufziehen werden.

Einem Gutachten (Arleth C., Hübel J.: Rechtsgutachten Stadttaubenschutz.) zufolge handelt es sich bei Stadttaubenum Fundtiere (2). Die heutigen Stadttauben sind die Nachfahren von einst ausgesetzten Haustieren. Diese Tiere sind nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, da der Mensch sie im Laufe der Domestizierung über Jahrtausende in seine Abhängigkeit züchtete. Daher haben Kommunen die Pflicht zur Lösung dieser dauerhaften menschengemachten tierschutzrechtlichen Herausforderung.

Trotzdem sind es meistens Privatpersonen, die die Kosten für die Anschaffung eines Taubenschlages (bspw. ein Bauwagen, Container o.ä.) und das Futter tragen. 

Beispielsweise stellt die Landestierschutzbeauftragte von Berlin, Frau Dr. Kathrin Hermann, zu diesem Zweck Gelder aus dem Berliner Haushalt zur Verfügung. Dieses kann von den Bezirken für den Bau von Pilot-Taubenschlägen abgerufen werden. Um die Mittel zielgerichtet einsetzen zu können, sollten folgende drei Anforderungen erfüllt sein:

1. EIn geeigneter Standort; 

2. die Sicherstellung der Betreuung des Taubenschlages; 

3. ein(e) Ansprechpartner*in innerhalb der Bezirksverwaltung.

 

Die Errichtung betreuter Taubenschlägen an geeigneten Standorten nach dem Augsburger Modell, in denen Tauben artgerechtes Futter angeboten und Eier durch Attrappen ausgetauscht werden, ist die einzig tierschutzgerechte und zu gleich die erfolgversprechendste und nachhaltigste Möglichkeit, die Stadttaubenpopulation deutlich zu verringern,  Tierleid zu vermeiden und die Kosten der Städte im Hinblick auf Reinigungs- und Vergrämungsmaßnahmen deutlich zu senken. Auch werden die Bürger*innen stark entlastet – die Bürgerbeschwerden entfallen. Der Bau von betreuten Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell wird auch vom Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen beschrieben: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019 (4), und wurde auch in den – mittlerweile veralteten – Empfehlungen des Landestierschutzbeirats Baden-Württemberg zur Regulierung der Taubenpopulation in Städten, herausgegeben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Jahr 2005, beschrieben.

 

Kosten für 1 Taubenschlag ca. 500 Tauben
Bau Taubenschlag inclusive Innenausstattung ca. 25.000,- €

Betreuungs- und Versorgungskosten jährlich ca. 15.000,- €

Bisher sind keine Fördermittel für gemeinnützige Taubenvereine und Kommunen im Haushalt des Landes vorgesehen. 

Zukünftig sollten, wie seit 2022 auch im Land Niedersachsen, Haushaltsmittel für die Errichtung und die Unterhaltung betreuter Taubenschläge bereitgestellt werden, die eingetragene Tierschutzorganisationen und Gemeinden in Baden-Württemberg unterstützen.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition, bitten Sie als zuständigen Minsister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz daher um Förderung dieser wichtigen Maßnahme zur Eindämmung der Taubenpopulationen in den Kommunen. 

Wir ersuchen dabei um die Förderung des Baus von betreuten Taubenschlägen nach dem Ausburger Modell, der Einrichtung von betreuten Futterplätzen für die noch nicht an einen Schlag gebundenen “noch-obdachlosen” Tauben oder für Areale, in denen ein Bedarf herrscht, jedoch Taubenschläge aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht einrichtbar sind, sowie die Übernahme der laufenden Kosten für die Betreibung, einschließlich der Pflege, ggf. tiermedizinischen Versorgung und des artgerechten Futters in den Taubenschlägen ebenso wie an den betreuten Futterplätzen.

Zudem fordern wir eine Verpflichtung aller Kommunen mit höherer Stadttaubendichte zur Errichtung von Taubenschlägen – bedarfsweise in Verbindung mit betreuten Futterplätzen – zur Populationskontrolle und Fütterung der Tiere, um das Leid der Tiere zu vermindern, öffentliche Kosten zu senken, Bürgerbeschwerden abzuwenden, und letztlich damit eine großflächige Populationskontrolle in Baden-Württemberg zu erreichen.

Diese Maßnahmen der Bestandskontrolle, artgerechten Fütterung sowie Unterbringung der Tauben gem. dem Augsburger Modell würden dazu beitragen, den “ethischen Tierschutz” in Baden-Württemberg zu verwirklichen. Dieser erlangte bereits vor über 20 Jahren mit Zweidrittelmehrheiten des Bundesrates und des Bundetags Verfassungsrang durch die Implementierung des “Staatsziels Tierschutz” in Artikel 20a Grundgesetz im Jahre 2002. Gemäß amtlicher Begründung des Bundestags trägt dies „dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung“ (5). „Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen.“ Die Staatszielbestimmung ruft insbesondere die Legislative und Exekutive dazu auf, die Belange und den Schutz der Tiere zu verwirklichen. Es geht beim Staatsziel Tierschutz um nicht weniger, als den Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden, Zerstörung ihrer Lebensräume und ihrer Achtung als unsere Mitgeschöpfe.

Ein auch für andere Bundesländer wegweisender Umgang mit den Stadttauben entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (einschlägig sind hier die Paragraphen 1, 2 und 17), sowie des ethischen Tierschutzes in Umsetzung der Staatszielbestimmung wäre zeitgemäß und Baden-Württemberg soll hier eine Vorreiterrolle einehmen und vorbildhaft für andere Bundesländer den ethischen Tierschutz verwirklichen.

 

Anhang

Definition Stadttauben

Sog. Stadttauben (Columba livia forma domestica) sind Nachkommen von Haustauben wie Brief-, Hochzeits- oder sonstige Zuchttauben, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Taubenschlag zurückgefunden und sich einer Stadttaubenpopulation angeschlossen haben. 
Tauben wurden früher als Nutztiere gehalten (als Fleisch-, Eier- und Düngerlieferanten oder als sog. Brieftauben zur Übermittlung von Nachrichten), als sie dann nicht mehr gebraucht wurden, wurden viele Taubenschläge geschlossen. Es handelt sich bei den Stadttauben somit nicht um Wildtiere, sondern um obdachlose Haustiere. Sie wurden über Jahrtausende vom Menschen domestiziert. Diese Domestikation ist nicht mehr umkehrbar(vgl. Rechtsgutachten von Dr. jur. Christian Arleth/Dr. med. vet. Jens Hübel, (2))

Augsburger Modell

99 % der Städte mit Taubenmanagement in Deutschland entscheiden sich für das nachgewiesen erfolgreiche Augsburger Modell. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch Zählung derausgetauschten Eier in einem Schlag, dem Sinken der Reinigungskosten auf privatem und öffentlichem Gelände und dem Ausbleiben von Beschwerden der Bürger und Gewerbetreibenden (Einzelhandel, Bäckereien, Gastronomen). Dies ist mit Abstand die erfolgreichste, effektivste, nachhaltigste, tierschutzkonformste und kostengünstigste Lösung für die Kommunen. 

Die Umsetzung des Konzepts basiert auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen und praktischen Erfahrungen von vielen verschiedenen Kommunen und wird als alleiniges Konzept vom zuständigen Ministerium in Baden-Württemberg empfohlen. 

Ziel des Augsburger Models ist die Reduktion der Population durch Eiaustausch. Sobald die Tauben – nach einer Phase des schrittweisen „Hineinlotsens“ der Tiere in den Taubenschlag – im Schlag angesiedelt sind, verbringen sie 80 % des Tages im Schlag und setzen somit den Hauptteil des Kotes im Schlag ab, der einfach und hygienisch entfernt werden kann. Die Tauben müssen nicht zur Nahrungssuche auf die Straßen und in die Fußgängerzonen. Die Fußgänger und die Gastronomie werden nicht mehr belästigt und die Reinigung der umliegenden Häuser und Straßen von Taubenkot entfällt.

Vorteile Taubenschlag, nach dem Augsburger Modell:

  • Durch den Eiertausch im Schlag wird eine Vermehrung der Tauben verhindert, die Population nimmt ab;
  • Tauben befinden sich 80 % des Tages im Schlag. Der Kot bleibt im Schlag und kann mühelos entfernt werden;
  • Tauben sitzen nur noch selten und vereinzelt auf den Dächern und Balkonen, sie sind auf öffentlichen Flächen, Märkten und den Außenflächen der Gastronomiebetriebe nicht mehr Nahrungs-suchend anzutreffen.
  • Das Leid der Tiere wird vermindert und deren Gesundheit und Wohlbefinden verbessert. (Vgl. dazu den Grundsatz des Tierschutzgesetzes in § 1 Satz 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. […]”)

 

Quellen

(1) Weyrather, A. (2021, Hrsg. Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.: Grundlagen für ein effizientes, tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement in deutschen (Groß)Städten. Eine Handreichung für die Praxis; https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-HB-Stadttaubenmanagement_web.pdf

(2) Arleth C., Hübel J. (2021): Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Hrsg.: Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskiminierung ,Hier kostenlos herunterladen.

(3) Landestierschutzbeauftragte Berlin: Bau von Pilot-Taubenschlägen in Berliner Bezirken, https://www.berlin.de/lb/tierschutz/tauben/artikel.1290446.php

(4) Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019. https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen_downloads/tiergesundheit-tierschutz-5295.html

 (5) Bundestags-Drucksache14/8860 vom 23.04.2002 https://dserver.bundestag.de/btd/14/088/1408860.pdf

 

Für die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung dieser Petition bedanken wir uns bei:

Dr. Norbert Alzmann, Biologe und Bioethiker

Antje Konz, Inhaberin der Firma VitaGood

Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg