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Gefangen für die Schweineindustrie: Warum Wildschweine in Baden-Württemberg in Fallen sterben

Die Afrikanische Schweinepest gilt als Bedrohung für die Schweineindustrie. Doch die Maßnahmen treffen vor allem Wildtiere – und sind Teil eines Systems, das immer mehr Futtermittel und Tierproduktion hervorbringt.

Im Wald am Rand eines Maisfeldes sucht eine Wildschweinmutter mit ihren Jungen nach Nahrung. Solche Szenen gehören längst zum Alltag in vielen Regionen Baden-Württembergs. Doch für viele Wildschweine endet dieses Leben in Fallen – aufgestellt im Namen der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP).

Die Tierseuche gilt als wirtschaftliche Bedrohung für die Schweineindustrie. Für Menschen ist sie hingegen ungefährlich. Trotzdem werden Wildschweinbestände in Deutschland massiv reduziert – unter anderem durch sogenannte Schwarzwildfanganlagen, auch „Saufänge“ genannt.

Dabei gerät ein grundlegendes Problem aus dem Blick: Die steigenden Wildschweinpopulationen sind kein Zufall. Intensive Landwirtschaft, riesige Maisflächen für Futtermittel und milde Winter durch den Klimawandel schaffen ideale Bedingungen für die Tiere.

Die Folge ist ein paradoxes System: Landwirtschaftliche Strukturen lassen Wildschweinpopulationen wachsen – und anschließend werden die Tiere bekämpft, um die Risiken für die Tierindustrie zu begrenzen.

Als Organisation setzen wir uns dafür ein, diese Zusammenhänge sichtbar zu machen. Denn Wildtiere sterben hier nicht für den Schutz von Menschen, sondern vor allem für ein System der Tierausbeutung.

Warum es immer mehr Wildschweine gibt

Die Wildschweinpopulation in Deutschland ist in den vergangenen Jahrzehnten stark gewachsen. Noch Mitte der 1980er-Jahre wurden in Baden-Württemberg rund 7.000 Wildschweine pro Jahr bei der Jagd getötet. Heute sind es über 70.000.

Ein wichtiger Grund dafür liegt in der intensiven Landwirtschaft. Große Maisfelder bieten Wildschweinen reichlich Nahrung und gleichzeitig Schutz. Dabei wird der größte Teil dieses Maises nicht für Menschen angebaut, sondern als Futtermittel für landwirtschaftlich genutzte Tiere – insbesondere für die Schweinehaltung.

Ein Landwirtschaftssystem, das stark auf Tierproduktion ausgerichtet ist, schafft damit indirekt die Bedingungen für steigende Wildschweinpopulationen.

Fallenfang als Maßnahme gegen die Afrikanische Schweinepest

Um das Risiko der Afrikanischen Schweinepest zu reduzieren, werden Wildschweine vielerorts intensiv bejagt. Zusätzlich kommen sogenannte Schwarzwildfanganlagen – auch „Saufänge“ genannt – zum Einsatz.

Dabei handelt es sich um große Käfigfallen, die meist mit Ködern wie Mais bestückt werden. Wenn mehrere Tiere in die Anlage laufen, schließt sich die Falle. Anschließend werden die Wildschweine erschossen.

Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums stehen derzeit 26 sogenannte Schwarzwildfallen auf landeseigenen Staatswaldflächen in Baden-Württemberg. In diesen Anlagen wurden bereits 164 Wildschweine gefangen und getötet.

Die Fallen bestehen aus großen Käfiganlagen. Wenn eine Rotte hineinläuft, schließt sich die Tür. Die Tiere werden anschließend per Fernüberwachung erschossen. Kritiker berichten, dass dabei oft Panik ausbricht – besonders dann, wenn mehrere Tiere gleichzeitig in der Falle sind.

Wir haben das zuständige Ministerium zu diesen Maßnahmen befragt und werden weiterhin Informationen einfordern. Viele Fragen sind bislang unbeantwortet, etwa zu Kontrollintervallen, möglichen Beifängen oder zur tatsächlichen Wirksamkeit dieser Maßnahmen.

Die Afrikanische Schweinepest ist für Menschen ungefährlich. Für landwirtschaftlich genutzte Schweine kann sie jedoch tödlich sein. Ein Ausbruch hätte vor allem wirtschaftliche Folgen: Exportbeschränkungen und hohe Kosten für die Schweineindustrie. Denn die Schweine in der Fleischindustrie würden ja sowieso getötet werden. 

Ein System, das Probleme selbst erzeugt

Der Umgang mit Wildschweinen zeigt ein grundlegendes Problem unseres Ernährungssystems.

Große Flächen landwirtschaftlicher Nutzflächen werden genutzt, um Futtermittel für die Tierproduktion anzubauen. Diese Felder bieten Wildschweinen ideale Lebensbedingungen.

Gleichzeitig trägt die Tierhaltung erheblich zum Klimawandel bei. Laut Welternährungsorganisation FAO verursacht die Haltung landwirtschaftlich genutzter Tiere rund 14,5 % der globalen Treibhausgasemissionen.

Mildere Winter und intensiver Futtermittelanbau begünstigen die Ausbreitung von Wildschweinen – und führen zu immer drastischeren Maßnahmen gegen diese Tiere.

Mais spielte noch in den 1950er-Jahren auf deutschen Äckern kaum eine Rolle. Heute wächst er auf rund jedem fünften Acker – vor allem als Futtermittel für landwirtschaftlich genutzte Tiere oder für Biogasanlagen.

Barrieren in der Landschaft: Wie ASP-Zäune Wildtiere gefährden

Im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest werden in einigen Regionen auch Zäune errichtet, um die Bewegungen von Wildschweinen einzuschränken. Solche Barrieren können jedoch auch andere Wildtiere betreffen und Lebensräume zerschneiden.

Unsere Organisation hat deshalb beim Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg nachgefragt, ob systematisch erfasst wird, welche Folgen diese Zäune für Wildtiere haben – etwa durch verletzte Tiere, Totfunde oder blockierte Wanderwege.

Die Antwort der Kreisverwaltung: Ein spezielles Monitoring zu den Auswirkungen der ASP-Zäune auf Wildtiere ist nicht vorgesehen.

Hinweise würden lediglich über allgemeine Meldesysteme wie Polizei, Straßenmeistereien oder Jagdpächter erfasst.

Damit bleibt weitgehend unklar, welche Folgen diese Maßnahmen tatsächlich für Wildtiere haben.

Rehe, Füchse oder andere Tiere versuchen häufig, ihre gewohnten Wege durch den Lebensraum weiterhin zu nutzen. Dabei kann es passieren, dass sie versuchen, durch die Maschen zu schlüpfen oder den Zaun zu überwinden und sich dabei verletzen oder feststecken. Naturschutzorganisationen weisen deshalb darauf hin, dass lange Zäune Lebensräume zerschneiden und zusätzliche Risiken für viele Wildtierarten schaffen können.

Während diese Maßnahmen offiziell dem Schutz der Schweineindustrie vor der Afrikanischen Schweinepest dienen, tragen letztlich zahlreiche Wildtiere die Folgen – obwohl die Krankheit für Menschen ungefährlich ist.

Wenn Wildtiere sterben, damit ein System der Tierausbeutung stabil bleibt, stellt sich eine grundsätzliche Frage: Wie lange wollen wir dieses System noch aufrechterhalten? Ein nachhaltiger Ausweg liegt darin, Tierleid an der Wurzel zu reduzieren – durch eine Ernährung, die ohne Tierhaltung auskommt.

Was wir verändern müssen

Wildschweine werden in diesem System zu Opfern eines Problems, das sie nicht selbst verursacht haben.

Die Ursachen liegen vor allem in einer Landwirtschaft, die große Mengen Futtermittel für die Tierindustrie produziert und enorme ökologische Auswirkungen hat.

Eine pflanzliche Ernährung kann dazu beitragen, diesen Druck auf Umwelt und Tiere zu reduzieren. Weniger Tierhaltung bedeutet weniger Futtermittelanbau, weniger Klimabelastung – und langfristig auch weniger Konflikte zwischen Landwirtschaft und Wildtieren.

Deshalb setzen wir uns mit unserer Kampagne „Baden-Württemberg is(s)t vegan“ für eine pflanzenbasierte Ernährung und eine Landwirtschaft ein, die Tiere und Umwelt respektiert.

Denn eines sollte klar sein:

Wildtiere dürfen nicht länger für ein System leiden, das auf der Ausbeutung anderer Tiere basiert.

Mehr Informationen finden Sie in unserer Kampagne: https://tierrechte-bw.de/baden-wuerttemberg-isst-vegan/

Gemeinsam können wir dazu beitragen, dass Tiere – egal ob in Ställen oder in freier Wildbahn – nicht länger unter diesem System leiden.

Wir bleiben an dem Thema dran

Als Tierrechtsorganisation setzen wir uns dafür ein, dass das Leid von Wildtieren sichtbar wird.

Wir werden weiter beim Landwirtschaftsministerium nachfragen und Transparenz über den Einsatz von Schwarzwildfallen einfordern.

Denn klar ist:

Wildtiere dürfen nicht zu Opfern eines Systems werden, das auf der Ausbeutung anderer Tiere basiert.

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Förderung betreuter Taubenschläge nach dem ,,Augsburger Modell" in Baden-Württemberg

Unsere Städte in Baden-Württemberg sind überfüllt mit hunderttausenden von Stadttauben, Teile der Bevölkerung fühlen sich belästigt, aber die betroffenen Kommunen und Vereine haben nicht die nötigen Mittel und ein nachhaltiges und erfolgreiches Taubenmanagement mit betreuten Tabenschlägen nach dem Augsburger Modell zu praktizieren. Mit Hilfe einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg könnte dieses große Problem gelöst werden. 

In regelmäßigen Abständen erreichen unseren Verein Bitten von Bürger*innen, sie bei der Umsetzung eines tierschutz-adäquaten Stadttaubenmanagements zu unterstützen. Einerseits sehen viele Gemeinden die Stadttaubensituation als Störfaktor, andererseits gibt es wenig Bereitschaft, da die Mittel fehlen, sich der Situation angemessen anzunehmen.

Dabei ist die einzige wirksame und tierschutzgerechte sowie auch tierschutzrechtlich akzeptable Methode, um Taubenpopulationen auf Dauer zu verkleinern bzw. auf einer überschaubaren Zahl zu halten die Einrichtung betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell an geeigneten Plätzen, an denen die Tiere mit artgerechtem Futter sowie Wasser versorgt und an den Ort gebunden werden (1). Dadurch nimmt die Präsenz der Futterschwärme in der Stadt ab. In den Taubenschlägen können unkompliziert die Eier gegen Gipsatrappen getauscht werden und es kann somit die Taubenpopulationkontrolliert werden indem sie zunächst verringert und dann auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird. 

Die bevorzugte Nahrung von (Stadt-)Tauben besteht hauptsächlich aus Körnern und Samen, die in den Städten kaum vorhanden sind. Stadttauben können Ähren nicht entspelzen, was verhindert, dass sie – wie landläufig fälschlicher Weise angenommen wird – zum “Feldern” ins Umland fliegen und wie Wildvögel auf Wiesen und auf Feldern Nahrung aufnehmen können. Somit haben die Tauben keine Möglichkeit, in Städten an artgerechtes Futter zu gelangen. Sie sind darauf angewiesen, sämtliche Abfälle der Menschen zu essen, die sie auffinden können. Dies führt auch zu einem vermehrten Absatz des flüssigen Hungerkots, in dessen Folge es zu einer vermehrten Verschmutzung der Innenstädte kommt, von der sich Teile der Bevölkerung belästigt fühlen. Werden die Tiere artgerecht gefüttert, kann diesbezüglich eine Verbesserung erreicht werden. Zudem fördern hohe Populationsdichten von Stadttauben das Auftreten von Taubenspezifischen Infektionskrankheiten– die zwar für den Menschen kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen, die Tiere jedoch schwächen und zu erheblichen Leiden bis hin zum Verenden führen können.

In vielen Kommunen existieren ordnungsrechtliche Fütterungsverbote, die nur bei vorhandenem Stadttaubenmanagement rechtskonform sind.

In betreuten Taubenschlägen bekommen die Tiere ausreichend artgerechtes Futter, zudem können sie dort Paare bilden und brüten. Ihre Eier werden gegen Attrappen aus Gips ausgetauscht, sodass die Tiere weiter an ihr Nest gebunden bleiben, aber keine Küken aufziehen werden.

Einem Gutachten (Arleth C., Hübel J.: Rechtsgutachten Stadttaubenschutz.) zufolge handelt es sich bei Stadttaubenum Fundtiere (2). Die heutigen Stadttauben sind die Nachfahren von einst ausgesetzten Haustieren. Diese Tiere sind nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, da der Mensch sie im Laufe der Domestizierung über Jahrtausende in seine Abhängigkeit züchtete. Daher haben Kommunen die Pflicht zur Lösung dieser dauerhaften menschengemachten tierschutzrechtlichen Herausforderung.

Trotzdem sind es meistens Privatpersonen, die die Kosten für die Anschaffung eines Taubenschlages (bspw. ein Bauwagen, Container o.ä.) und das Futter tragen. 

Beispielsweise stellt die Landestierschutzbeauftragte von Berlin, Frau Dr. Kathrin Hermann, zu diesem Zweck Gelder aus dem Berliner Haushalt zur Verfügung. Dieses kann von den Bezirken für den Bau von Pilot-Taubenschlägen abgerufen werden. Um die Mittel zielgerichtet einsetzen zu können, sollten folgende drei Anforderungen erfüllt sein:

1. EIn geeigneter Standort; 

2. die Sicherstellung der Betreuung des Taubenschlages; 

3. ein(e) Ansprechpartner*in innerhalb der Bezirksverwaltung.

 

Die Errichtung betreuter Taubenschlägen an geeigneten Standorten nach dem Augsburger Modell, in denen Tauben artgerechtes Futter angeboten und Eier durch Attrappen ausgetauscht werden, ist die einzig tierschutzgerechte und zu gleich die erfolgversprechendste und nachhaltigste Möglichkeit, die Stadttaubenpopulation deutlich zu verringern,  Tierleid zu vermeiden und die Kosten der Städte im Hinblick auf Reinigungs- und Vergrämungsmaßnahmen deutlich zu senken. Auch werden die Bürger*innen stark entlastet – die Bürgerbeschwerden entfallen. Der Bau von betreuten Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell wird auch vom Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen beschrieben: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019 (4), und wurde auch in den – mittlerweile veralteten – Empfehlungen des Landestierschutzbeirats Baden-Württemberg zur Regulierung der Taubenpopulation in Städten, herausgegeben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Jahr 2005, beschrieben.

 

Kosten für 1 Taubenschlag ca. 500 Tauben
Bau Taubenschlag inclusive Innenausstattung ca. 25.000,- €

Betreuungs- und Versorgungskosten jährlich ca. 15.000,- €

Bisher sind keine Fördermittel für gemeinnützige Taubenvereine und Kommunen im Haushalt des Landes vorgesehen. 

Zukünftig sollten, wie seit 2022 auch im Land Niedersachsen, Haushaltsmittel für die Errichtung und die Unterhaltung betreuter Taubenschläge bereitgestellt werden, die eingetragene Tierschutzorganisationen und Gemeinden in Baden-Württemberg unterstützen.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition, bitten Sie als zuständigen Minsister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz daher um Förderung dieser wichtigen Maßnahme zur Eindämmung der Taubenpopulationen in den Kommunen. 

Wir ersuchen dabei um die Förderung des Baus von betreuten Taubenschlägen nach dem Ausburger Modell, der Einrichtung von betreuten Futterplätzen für die noch nicht an einen Schlag gebundenen “noch-obdachlosen” Tauben oder für Areale, in denen ein Bedarf herrscht, jedoch Taubenschläge aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht einrichtbar sind, sowie die Übernahme der laufenden Kosten für die Betreibung, einschließlich der Pflege, ggf. tiermedizinischen Versorgung und des artgerechten Futters in den Taubenschlägen ebenso wie an den betreuten Futterplätzen.

Zudem fordern wir eine Verpflichtung aller Kommunen mit höherer Stadttaubendichte zur Errichtung von Taubenschlägen – bedarfsweise in Verbindung mit betreuten Futterplätzen – zur Populationskontrolle und Fütterung der Tiere, um das Leid der Tiere zu vermindern, öffentliche Kosten zu senken, Bürgerbeschwerden abzuwenden, und letztlich damit eine großflächige Populationskontrolle in Baden-Württemberg zu erreichen.

Diese Maßnahmen der Bestandskontrolle, artgerechten Fütterung sowie Unterbringung der Tauben gem. dem Augsburger Modell würden dazu beitragen, den “ethischen Tierschutz” in Baden-Württemberg zu verwirklichen. Dieser erlangte bereits vor über 20 Jahren mit Zweidrittelmehrheiten des Bundesrates und des Bundetags Verfassungsrang durch die Implementierung des “Staatsziels Tierschutz” in Artikel 20a Grundgesetz im Jahre 2002. Gemäß amtlicher Begründung des Bundestags trägt dies „dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung“ (5). „Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen.“ Die Staatszielbestimmung ruft insbesondere die Legislative und Exekutive dazu auf, die Belange und den Schutz der Tiere zu verwirklichen. Es geht beim Staatsziel Tierschutz um nicht weniger, als den Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden, Zerstörung ihrer Lebensräume und ihrer Achtung als unsere Mitgeschöpfe.

Ein auch für andere Bundesländer wegweisender Umgang mit den Stadttauben entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (einschlägig sind hier die Paragraphen 1, 2 und 17), sowie des ethischen Tierschutzes in Umsetzung der Staatszielbestimmung wäre zeitgemäß und Baden-Württemberg soll hier eine Vorreiterrolle einehmen und vorbildhaft für andere Bundesländer den ethischen Tierschutz verwirklichen.

 

Anhang

Definition Stadttauben

Sog. Stadttauben (Columba livia forma domestica) sind Nachkommen von Haustauben wie Brief-, Hochzeits- oder sonstige Zuchttauben, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Taubenschlag zurückgefunden und sich einer Stadttaubenpopulation angeschlossen haben. 
Tauben wurden früher als Nutztiere gehalten (als Fleisch-, Eier- und Düngerlieferanten oder als sog. Brieftauben zur Übermittlung von Nachrichten), als sie dann nicht mehr gebraucht wurden, wurden viele Taubenschläge geschlossen. Es handelt sich bei den Stadttauben somit nicht um Wildtiere, sondern um obdachlose Haustiere. Sie wurden über Jahrtausende vom Menschen domestiziert. Diese Domestikation ist nicht mehr umkehrbar(vgl. Rechtsgutachten von Dr. jur. Christian Arleth/Dr. med. vet. Jens Hübel, (2))

Augsburger Modell

99 % der Städte mit Taubenmanagement in Deutschland entscheiden sich für das nachgewiesen erfolgreiche Augsburger Modell. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch Zählung derausgetauschten Eier in einem Schlag, dem Sinken der Reinigungskosten auf privatem und öffentlichem Gelände und dem Ausbleiben von Beschwerden der Bürger und Gewerbetreibenden (Einzelhandel, Bäckereien, Gastronomen). Dies ist mit Abstand die erfolgreichste, effektivste, nachhaltigste, tierschutzkonformste und kostengünstigste Lösung für die Kommunen. 

Die Umsetzung des Konzepts basiert auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen und praktischen Erfahrungen von vielen verschiedenen Kommunen und wird als alleiniges Konzept vom zuständigen Ministerium in Baden-Württemberg empfohlen. 

Ziel des Augsburger Models ist die Reduktion der Population durch Eiaustausch. Sobald die Tauben – nach einer Phase des schrittweisen „Hineinlotsens“ der Tiere in den Taubenschlag – im Schlag angesiedelt sind, verbringen sie 80 % des Tages im Schlag und setzen somit den Hauptteil des Kotes im Schlag ab, der einfach und hygienisch entfernt werden kann. Die Tauben müssen nicht zur Nahrungssuche auf die Straßen und in die Fußgängerzonen. Die Fußgänger und die Gastronomie werden nicht mehr belästigt und die Reinigung der umliegenden Häuser und Straßen von Taubenkot entfällt.

Vorteile Taubenschlag, nach dem Augsburger Modell:

  • Durch den Eiertausch im Schlag wird eine Vermehrung der Tauben verhindert, die Population nimmt ab;
  • Tauben befinden sich 80 % des Tages im Schlag. Der Kot bleibt im Schlag und kann mühelos entfernt werden;
  • Tauben sitzen nur noch selten und vereinzelt auf den Dächern und Balkonen, sie sind auf öffentlichen Flächen, Märkten und den Außenflächen der Gastronomiebetriebe nicht mehr Nahrungs-suchend anzutreffen.
  • Das Leid der Tiere wird vermindert und deren Gesundheit und Wohlbefinden verbessert. (Vgl. dazu den Grundsatz des Tierschutzgesetzes in § 1 Satz 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. […]”)

 

Quellen

(1) Weyrather, A. (2021, Hrsg. Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.: Grundlagen für ein effizientes, tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement in deutschen (Groß)Städten. Eine Handreichung für die Praxis; https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-HB-Stadttaubenmanagement_web.pdf

(2) Arleth C., Hübel J. (2021): Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Hrsg.: Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskiminierung ,Hier kostenlos herunterladen.

(3) Landestierschutzbeauftragte Berlin: Bau von Pilot-Taubenschlägen in Berliner Bezirken, https://www.berlin.de/lb/tierschutz/tauben/artikel.1290446.php

(4) Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019. https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen_downloads/tiergesundheit-tierschutz-5295.html

 (5) Bundestags-Drucksache14/8860 vom 23.04.2002 https://dserver.bundestag.de/btd/14/088/1408860.pdf

 

Für die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung dieser Petition bedanken wir uns bei:

Dr. Norbert Alzmann, Biologe und Bioethiker

Antje Konz, Inhaberin der Firma VitaGood

Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg