Unser Einsatz für tierfreie Feste
Tiere sind kein Festprogramm
Gemeinschaft, Musik und Tradition brauchen keine Tiere als Attraktion. Wir setzen uns dafür ein, dass Feste und Umzüge ohne Tiernutzung auskommen.
Petition für Cannstatt unterschreiben
Jetzt mitmachen · Unsere Petition
Cannstatter Volksfestumzug: ab 2027 ohne lebende Tiere
Laute Musik, volle Straßen, Transporte und lange Wartezeiten: Ein Festumzug richtet sich nach den Wünschen der Menschen. Die Tiere können nicht entscheiden, ob sie daran teilnehmen. Musik, Trachten und kreative Festwagen bieten genügend Möglichkeiten, Tradition ohne lebende Tiere zu gestalten.
Wir fordern von der Stadt Stuttgart und den Verantwortlichen des Umzugs:
- Den Cannstatter Volksfestumzug ab 2027 vollständig ohne lebende Tiere gestalten.
- Finanzielle Anreize für den Tiereinsatz beenden und tierfreie Alternativen fördern.
- Öffentliche Unterstützung an ein tierfreies Konzept knüpfen.
Mit den Unterschriften stärken wir diese Forderungen gegenüber Stadt, Gemeinderat und Veranstaltern. Die Umstellung muss rechtzeitig geplant werden.
Jetzt die Petition unterschreiben
Das unterstütze ich mit meiner Unterschrift
An die Stadt Stuttgart und den Stuttgarter Gemeinderat
Tiere sind fühlende Lebewesen mit eigenen Bedürfnissen. Ihre historische Bedeutung lässt sich vermitteln, ohne sie heute als Zugtiere oder Attraktionen einzusetzen. Musik, Trachten und kreative Festwagen bieten vielfältige Möglichkeiten, gemeinsam zu feiern und Geschichte erlebbar zu machen.
Mit meiner Unterschrift unterstütze ich folgende Forderungen:
Den Cannstatter Volksfestumzug ab 2027 ohne lebende Tiere gestalten.
Finanzielle Anreize für den Tiereinsatz beenden und tierfreie Beiträge fördern.
Die öffentliche finanzielle und organisatorische Unterstützung an ein tierfreies Veranstaltungskonzept knüpfen.
Der bereits vorliegende Gemeinderatsantrag soll zeitnah beraten werden, damit eine klare Grundlage für die Planung des nächsten Umzugs entsteht.
Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg sammelt die Unterschriften für eine gebündelte Übergabe an Stadt und Gemeinderat.
„Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“
„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt."