Zwei Männer und eine Frau der Organisation „Animal Rights Watch“ waren im Sommer 2013 in die Schweinezuchtanlage in Sandbeiendorf eingedrungen, um die dortigen Haltungsbedingungen zu filmen. Das Amtsgericht Haldensleben hatte die Tierschützer bereits in einem ersten Verfahren vom Vorwuf des Hausfriedensbruchs freigesprochen. Da die Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung Berufung eingelegt hatte, verhandelte das Landgericht Magdeburg den Fall noch einmal.
Der Richter bestätigten den Freispruch und[nbsp] begründeten ihn damit, dass die Angeklagten das Tierwohl zum Ziel gehabt hätten. Wenn staatliche Kontrollen versagten, seien solche Taten gerechtfertigt. Die Angeklagten hätten zwar Hausfriedensbruch begangen, die Motivation sei jedoch die richtige gewesen.[nbsp]Das Handeln der Angeklagten sei nicht nur zu rechtfertigen, es sei ausdrücklich zu begrüßen, sagte der Vorsitzende Richter Ulf Majstrak in seiner[nbsp]Urteilsbegründung.[nbsp] Gegen das Urteil wurde Revision durch die Staatsanswaltschaft eingelegt, so daß sich nun auch das Oberlandesgericht mit dem Fall auseinandersetzen muss.
Dieser Freispruch ist wichtig für die Tiere und die Menschen, die für Tierrechte kämpfen. Denn der Richter stellte den Tierschutz als hohes Rechtsgut dar und verwies auf seine Verankerung im Grundgesetz.
Das Urteil in der Presse:
– MZ: Hausfriedensbruch im Stall – Landgericht lobt radikale Tierschützer
– SZ: Gegen das Schweinesystem
– MDR: Freispruch der Tieraktivisten soll erneut geprüft werden