Am 23. April 2026 wird vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt, ob sich an den Haltungsbedingungen von Millionen von Puten in Deutschland etwas ändern muss. Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt erwartet eine Entscheidung von bundesweiter Bedeutung.
Gegenstand des Verfahrens vor dem BVerwG ist die tierschutzrechtliche Verbandsklage des Vereins Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V., unterstützt von der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt. Verhandelt wird in letzter Instanz – so weit hat es eine tierschutzrechtliche Verbandsklage in Deutschland bislang noch nie geschafft.
Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestätigte erhebliche Defizite in der Putenmast
Geklagt hatten die Tierschützer gegen die Haltungsbedingungen in einem Putenmastbetrieb im Kreis Schwäbisch Hall, dessen Praxis exemplarisch für die konventionelle Putenmast in Deutschland ist. Die dort praktizierte Putenhaltung orientiert sich an den freiwilligen Haltungsvorgaben der Geflügelindustrie.
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim stellte jedoch klar, dass diese sogenannten »Eckwerte« völlig ungeeignet sind, um eine art- und bedürfnisgerechte Haltung sicherzustellen. Werden Puten nach diesen Vorgaben gehalten, führt dies für die Tiere zu Schmerzen, Leiden oder sogar Schäden. Das macht solche Haltungen tierschutzwidrig.
»Herdengrößen, Besatzdichten, fehlende Aufbaummöglichkeiten und viele weitere Kriterien der derzeitigen Putenhaltung verstoßen gegen die Anforderungen des Tierschutzgesetzes«, sagt Sylvi Paulick, Syndikusrechtsanwältin der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt. »In diesen Punkten hat sich der Verwaltungsgerichtshof Mannheim bemerkenswert klar geäußert.«
Ohne Verordnung kein Schutz? Leipzig verhandelt über staatliche Verantwortung
Nachdem der Verwaltungsgerichtshof das zuständige Veterinäramt verpflichtet hat, die Haltungsbedingungen neu zu bewerten, geht es in Leipzig nun um eine Grundsatzfrage: Dürfen Behörden auch ohne spezielle Putenverordnung strengere Anforderungen als bisher stellen, um das Tierschutzgesetz durchzusetzen?
»Fehlende Verordnungen dürfen kein Freibrief für tierschutzwidrige Zustände sein«, sagt Sylvi Paulick. »Das hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in der Putenklage deutlich gemacht. Das Tierschutzgesetz eröffnet dem Bundeslandwirtschaftsministerium die Möglichkeit, dringend nötige Rechtsverordnungen zu erlassen, doch bis heute fehlen zentrale Vorgaben. Das betrifft die Haltung qualgezüchteter Tiere ebenso wie verbindliche Vorgaben für die Putenmast.«
Alex Lunkenheimer, Vorstandsmitglied bei Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V., weist auf die bundesweite Tragweite der Verhandlung hin: »Für Millionen von Puten ist diese Entscheidung von großer Bedeutung. Der Staat darf sich nicht länger hinter fehlenden Spezialregelungen, die er seit Jahrzehnten selbst verhindert, verstecken, wenn bereits heute klar und vom Tierschutzgesetz selbst deutlich umrissen ist, dass bestehende Haltungssysteme mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere verbunden sind. MfT BW e.V. setzt hier auf die Bestätigung des klaren Urteils des VGH BW vom 7.3.2024.«
Noch ist offen, ob das Bundesverwaltungsgericht bereits am 23. April nach der mündlichen Verhandlung eine Entscheidung treffen wird. Sollte sie nicht noch am selben Tag verkündet werden, erfolgt sie im Nachgang. Spätestens mit der Entscheidungsbegründung wird klar sein, wie groß der Handlungsdruck auf Behörden und Politik künftig sein wird.
Akkreditierungsbedingungen und Hinweise für Medienvertreterinnen und Medienvertreter
- Datum: 23. April 2026
- Uhrzeit: 10:00 Uhr
- Ort: Bundesverwaltungsgericht, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig
- Aktenzeichen: BVerwG 3 C 2.25
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