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Systematisches Leid in der Putenhaltung beenden

Die Realität des Lebens von Puten in der landwirtschaftlichen Tierhaltung

Das Leben von Puten in der modernen Tierhaltung ist geprägt von Leid, Enge und fehlender Möglichkeit, ihren natürlichen Verhaltensweisen nachzugehen. Auf engstem Raum zusammengepfercht, fehlt ihnen der Platz, sich frei zu bewegen. Sie leiden unter Stress und Angst – besonders problematisch, da Puten von Natur aus stressempfindlich sind. Sie benötigen Ruhe, um sich wohlzufühlen, und werden leicht krank, wenn ihre Umgebung laut und hektisch ist. Auch ein Zugang ins Freie ist in der konventionellen Putenhaltung unüblich, und selbst in Biobetrieben ist Auslauf keine Selbstverständlichkeit.

Ein kurzes, leidvolles Leben

Statt bis zu 15 Jahre zu leben, wie es ihrer Natur entspricht, endet das Leben der meisten Puten nach nur vier bis fünf Monaten im Schlachthof. Ihr gesamtes Leben wird von menschlicher Ausbeutung geprägt, ohne Rücksicht auf ihre Bedürfnisse oder ihr Wohlbefinden.

Puten stammen ursprünglich aus Nordamerika, wo indigene Völker sie wegen ihres Fleisches und ihrer Federn domestizierten. Der wilde Truthahn, der größte Wildvogel Nordamerikas, beeindruckt mit einem Gewicht von bis zu 11 kg, einem scharfen Seh- und Hörvermögen und bemerkenswerten Geschwindigkeiten – er läuft bis zu 25 km/h und fliegt bis zu 80 km/h.

Puten verfügen über eine komplexe Sozialstruktur und kommunizieren in über 20 verschiedenen Lautäußerungen. Sie erkennen sich gegenseitig an ihren Stimmen und entwickeln starke Bindungen innerhalb ihrer Herde.

In ihrer natürlichen Umgebung leben Puten in Steppen, an Waldrändern oder in lichten Wäldern. Sie scharren gerne, ruhen auf erhöhten Plätzen wie Bäumen oder Büschen und bewegen sich vorwiegend am Boden, obwohl sie theoretisch gute Flieger sind. Diese natürlichen Verhaltensweisen sind in der landwirtschaftlichen Tierhaltung nahezu unmöglich. Ein naturnahes Leben bleibt den Tieren vollständig verwehrt.

So helfen wir den Puten

2015 erhielten wir Aufnahmen aus einem Putenmastbetrieb, die tierschutzwidrige Zustände dokumentierten. Der Betrieb hielt 5.900 Puten, wobei die Tiere nur vier Strohballen, einige Ketten und Picksteine zur Beschäftigung hatten – ohne Zugang zu Freilandhaltung. Dennoch bewertete das Veterinäramt die Haltung als gut. Nach wiederholter Untätigkeit der Behörde reichten wir 2017 eine Untätigkeitsklage ein.

Bei der gerichtlichen Begutachtung des Betriebs wurde deutlich:

  • Kurz vor der Besichtigung durch die Gutachter hatte ein massives Beschädigungspicken stattgefunden, bei dem trotz gekürzter Schnäbel 20 Tiere verendeten.
  • Einzelne Tiere trugen noch sichtbare Verletzungen dieses Vorfalls.
  • Bei der Planung der Stallbesatzung kalkuliert der Landwirt pro Mastzyklus den Tod von 200 bis 300 Tieren ein – überwiegend schwächere oder „fehlerhaft“ einsortierte weibliche Tiere. Der Betrieb mästet ausschließlich männliche Tiere.

Der gerichtlich bestellte Gutachter bezeichnete die Haltung als „akzeptabel“, machte jedoch darauf aufmerksam, dass die Putenhaltung in Deutschland ein rechtsfreier Raum sei. Dieser Zustand ist für uns inakzeptabel. Unser Ziel ist es, mit diesem Fall eine grundlegende Entscheidung zu erzwingen, die eine grundsätzliche Überprüfung der Putenhaltung in Deutschland einleitet.

Im Dezember 2023 erfuhren wir von einer  Ausnahmegenehmigung, diesmal für die Putenbrüterei Böcker, die die Schnabelkürzung sowohl bei Putenküken als auch bei Elterntieren durchführt. Trotz des enormen Leids, das diese Eingriffe verursachen, wurden jährlich 9 Millionen Putenküken betroffen.

Um diese Praxis zu stoppen, legten wir im März 2024 Widerspruch beim Regierungspräsidium Stuttgart ein. Die Firma Böcker beantragte daraufhin einen Sofortvollzug, dem das Landratsamt stattgab. Daher reichten wir im April 2024 einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Stuttgart ein – dieser wurde jedoch abgelehnt.

Unser Widerspruch gegen die Genehmigung liegt weiterhin beim Regierungspräsidium Stuttgart, das seit März 2024 keine Entscheidung getroffen hat.

Unterstützen Sie unseren Einsatz

Rechtsstreite wie dieser sind teuer und herausfordernd: Die Tierindustrie ist mächtig und verfügt über enorme finanzielle Mittel. Unsere Kosten belaufen sich bereits auf über 5.000 Euro, Tendenz steigend. Jede Unterstützung hilft uns, weiter für den Schutz der Puten und gegen tierquälerische Praktiken zu kämpfen.

Seit 2016 haben wir das Verbandsklagerecht – ein mächtiges Werkzeug, um uns für den Tierschutz einzusetzen. Dieses Recht ermöglicht es uns, tiefere Einblicke in die Vorgänge der Veterinärämter in Baden-Württemberg zu erhalten und aktiv Einfluss zu nehmen:

  • Wir können alle Anträge, die bei den Veterinärämtern eingehen, einsehen und bei Bedarf Stellungnahmen einreichen oder kritische Nachfragen stellen.
  • Bei vermutetem Fehlverhalten der Veterinärämter können wir durch das Verbandsklagerecht sogar Klage erheben.

Neben den oft langwierigen Verfahren bei Klagen engagieren wir uns auch in unserer täglichen Arbeit für bessere Bedingungen in der Putenhaltung. Das Verbandsklagerecht ist ein zentrales Instrument, um Missstände offenzulegen, und es gibt uns die Möglichkeit, konkrete Schritte gegen tierschutzwidrige Praktiken einzuleiten.

Neben allgemeinen Aktionen wie der jährlichen Demonstration „Schließung aller Schlachthäuser“ in Stuttgart setzen wir uns gezielt für die Puten ein. Durch Demonstrationen und Pressearbeit machen wir die Öffentlichkeit auf die grausamen Bedingungen in der Putenhaltung aufmerksam und üben Druck auf Entscheidungsträger*innen aus.

Unsere Demonstrationen und die begleitende Öffentlichkeitsarbeit zeigen Wirkung:

  • Die Verhandlung im März 2024, die wir mit einer Demonstration unterstützten, wurde sieben Mal in den Medien erwähnt, darunter ein Interview in der Tagesschau und beim SWR.
  • Wir waren direkt vor der Putenbrüterei Böcker, um auf die Missstände aufmerksam zu machen, und brachten das Thema damit noch stärker in die öffentliche Wahrnehmung.
Demonstrationen in Städten und vor Ort

Neben Aktionen vor Betrieben wie der Putenbrüterei Böcker organisieren wir auch Demonstrationen direkt in Städten. Mit unseren Aktionen sensibilisieren wir die Öffentlichkeit für das Leid der Puten und setzen ein deutliches Zeichen gegen die systematische Tierquälerei.

Schmerzvolle Eingriffe und Verhaltensstörungen

Ein weiterer Aspekt der konventionellen Haltung ist der schmerzhafte Eingriff des Schnabelkürzens. Den Puten wird ohne oder mit unzureichender Schmerzbehandlung die Schnabelspitze entfernt – ein Eingriff, der mit einer Knochenfraktur vergleichbar ist. Dieser Eingriff soll Verletzungen durch Verhaltensstörungen minimieren, doch selbst danach kommt es häufig zu Selbst- und Fremdverletzungen. In den großen Gruppen kann sich keine Rangordnung etablieren, was zu weiteren Konflikten und Verletzungen führt.

In der Natur nutzen die Tiere ihre Schnäbel ab und bedürfen deshalb keiner Kürzung. Ein gesundes Pick- und Untersuchungsverhalten können sie in der landwirtschaftlichen Tierhaltung nicht ausleben. Durch die reizarme und vollkommen unartgerechte Haltung entwickeln viele Tiere Störungen.

Wir setzen uns dafür ein, das grausame Kürzen der Schnäbel ein für alle Mal zu beenden. Aktuell führen wir einen aufwendigen Rechtsstreit, um diesem unnötigen Leid ein Ende zu setzen. Doch dieser Kampf ist kostspielig, und wir benötigen Ihre Unterstützung, um unsere Vision von einer tiergerechteren Welt Wirklichkeit werden zu lassen.

Jede Spende zählt – helfen Sie uns, den Tieren eine Stimme zu geben.

Die schwarze Färbung des Schnabels zeigt das Absterben des Gewebes. Bei der Laserbehandlung wird das Schnabelgewebe (Hornsubstanz und Knochen) des Oberschnabels zerstört.
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Vor dem Verwalterungsgerichtshof Baden-Württemberg.

Erfolg

Es sind unerwartet deutliche Worte, mit denen der VGH Baden-Württemberg den Teilerfolg in einer tierschutzrechtlichen Grundsatzfrage umschrieben hat.
In einer Vorab-Pressemitteilung vom 5. April 2024 liest der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in seinem rechtskräftigen Urteil dem Land und dem zuständigen Landkreis Schwäbisch Hall die Leviten. Trotz jahrelanger Missstände in einer Putenhaltung im Landkreis wurden die Bedingungen von den zuständigen Behörden nicht nur ignoriert, sondern sogar als „gute Putenhaltung“ verteidigt.
Dem setzt der VGH Mannheim nun ein klares Zeichen entgegen:
„Insgesamt wögen die festzustellenden Beeinträchtigungen elementarer Grundbedürfnisse der Puten so schwer, dass sich wirtschaftliche (Tiernutzungs-)Interessen der Beigeladenen dagegen nicht durchsetzen können.“
Im Jahr 2015 erhielten wir Aufnahmen aus einem Putenmastbetrieb, die erschreckende tierschutzwidrige Bedingungen dokumentierten. Trotz unserer Forderung, Maßnahmen zu ergreifen, bewertete das zuständige Veterinäramt die Haltung als „gut“. Dies ließ uns keine Wahl: 2017 erhoben wir eine Untätigkeitsklage.
In dem Betrieb werden 5.900 Puten unter Bedingungen gehalten, die weder ihren Bedürfnissen noch einem tiergerechten Leben entsprechen. Für die Tiere stehen lediglich vier Strohballen, einige Ketten und Picksteine zur Verfügung – Zugang zum Freien gibt es nicht.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies unsere Klage zunächst mit der Begründung ab, dass wir alle Informationen, einschließlich der Identität der Filmer, offenlegen müssten. Eine Entscheidung, die die Arbeit von Informanten erheblich erschwert hätte. Doch wir gaben nicht auf: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ließ 2019 die Berufung zu und entschied 2021 mit einem Zwischenurteil, dass unsere Klage zulässig ist.
Am 7. März 2024 wurde die Berufung schließlich in Mannheim verhandelt. Der Verwaltungsgerichtshof setzte sich dabei intensiv mit dem Gutachten eines Sachverständigen auseinander und griff in seiner Begründung auf wegweisende Urteile zurück, wie das Legehennenurteil des Bundesverfassungsgerichts (1999) und das Kükenurteil des Bundesverwaltungsgerichts (2019). Er unterstrich, dass die Grenzen der Tierausbeutung dort erreicht sind, wo wirtschaftliche Interessen allein die Haltungsbedingungen bestimmen.
Auch wenn keine vollständige Untersagung der Putenhaltung erreicht wurde, stellt dieses Urteil einen bedeutenden Erfolg dar: Erstmals wurde ein Bundesland dazu gebracht, die Bedingungen der Putenhaltung in einem völlig neuen Licht zu bewerten – trotz des Fehlens konkreter tierschutzrechtlicher Vorgaben auf Bundesebene.

„Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“

 

„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt."

So können Sie den Puten helfen

Das Wichtigste, was wir alle sofort tun können, um das Leid und den Tod von Tieren nicht länger zu finanzieren, ist ein veganer Lebensstil. Mit der heute verfügbaren Vielfalt an pflanzlichen Alternativen war es nie einfacher, den Schritt zu gehen und dabei nicht auf Genuss zu verzichten.

Indem wir zeigen, wie lecker und gesund eine vegane Ernährung sein kann, haben wir die Möglichkeit, auch unser Umfeld positiv zu beeinflussen. Jede Entscheidung, die wir treffen, hat eine Auswirkung: Solange Menschen für Putenfleisch und andere tierische Produkte zahlen, wird Tierleid ein unvermeidlicher Teil der Produktion bleiben.

Der größte Hebel für Veränderung liegt in unseren Händen. Gemeinsam können wir eine Welt schaffen, in der Respekt und Mitgefühl für alle Lebewesen an erster Stelle stehen.

 

Sie haben die Möglichkeit, andere Menschen über die Zustände in der Fleischindustrie und das Schicksal von Puten aufzuklären. Teilen Sie Informationen, sprechen Sie darüber und sensibilisieren Sie Ihr Umfeld für dieses wichtige Thema. Zudem können Sie unsere Petition gegen die Schnabelkürzungen bei Puten auf dieser Seite unterschreiben.

Ein weiterer Schritt ist die Teilnahme an Demonstrationen oder Infotischen, die wir organisieren. Auch freuen wir uns über Ihre Nachricht, wenn Sie Interesse hätten, eigenständig ein Freiwilligenteam aufzuabuen bzw. Aktionen durchzuführen.

Wir freuen uns besonders über Freiwillige, die uns bei solchen Aktionen unterstützen und gemeinsam mit uns ein starkes Zeichen für den Schutz der Tiere setzen. Jede helfende Hand zählt, um den Wandel voranzutreiben!

Eine weitere wertvolle Möglichkeit, den Puten zu helfen, ist es, Mitglied in unserem Verein zu werden. Unsere unermüdliche Arbeit für die Tiere erfordert Zeit und finanzielle Mittel – je mehr Ressourcen wir haben, desto effektiver können wir für die Rechte der Puten kämpfen und echte Veränderungen bewirken.

Als Mitglied erhalten Sie zweimal jährlich unser umfangreiches Printmagazin, in dem wir Sie über aktuelle Entwicklungen, Berichte, Reportagen und spannende Hintergrundgeschichten informieren. So bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand rund um unsere Arbeit und den Tierschutz in Baden-Württemberg.

Auch mit einmaligen Spenden können Sie einen wichtigen Beitrag leisten, damit wir die Stimme der Tiere weiterhin laut und deutlich erheben können. Ihre Unterstützung macht den Unterschied – für eine bessere Zukunft der Puten und aller Tiere.

 
 

Darunter leiden Puten in der landwirtschaftlichen Tierhaltung

Die Tierschutznutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) enthält keine spezifischen Regelungen zur Putenhaltung. Die einzig existierenden Vorgaben für die Haltung von Puten sind als freiwillige Vereinbarung des Verbandes Deutscher Putenerzeuger (VDP) zu verstehen. Diese wurde in Zusammenarbeit mit Putenzüchtern und Bauernverbänden erstellt, stellt jedoch keine gesetzliche Regelung dar. Die empfohlenen Eckwerte zur Putenhaltung in dieser Vereinbarung sind nicht wissenschaftlich begründet und berücksichtigen die Bedürfnisse und Ansprüche der Puten nicht ausreichend.

Das Leben der Puten in Deutschland beginnt unter Bedingungen, die weit entfernt von ihrer natürlichen Fortpflanzung sind. Die meisten Puten werden in sogenannten Vermehrungsbetrieben gehalten, in denen rund 600.000 Tiere leben. Diese Tiere werden nach Geschlechtern getrennt gehalten und regelmäßig künstlich befruchtet, da der natürliche Fortpflanzungsakt aufgrund der gezüchteten Anatomie der Tiere nicht mehr möglich ist. Zudem wäre dieser natürliche Fortpflanzungsprozess wirtschaftlich weniger profitabel.

Die künstliche Besamung der Puten

Der Vorgang der künstlichen Besamung beginnt mit der Absamung der Putenhähne. Hierzu wird das Tier auf eine Matte gepresst oder kopfüber in einen Trichter gesteckt. Mit einer Spritze wird das Sperma gesammelt, indem die Geschlechtsteile des Hahns gereizt und das Sperma so ausgedrückt wird. Diese Prozedur wird zwei- bis dreimal pro Woche wiederholt, um die Hähne für die Besamung der weiblichen Tiere zur Verfügung zu stellen.

Für die Besamung der Putenmütter werden diese in spezielle Bereiche des Betriebs getrieben. Dort werden sie fixiert, indem sie unter den Arm geklemmt werden, und es wird ihnen eine Besamungsspritze in die Vagina eingeführt. Da das Sperma nur eine begrenzte Fruchtbarkeit hat, muss dieser Eingriff jede Woche wiederholt werden, um die Tiere kontinuierlich zu befruchten.

Das Ende der Elterntiere

Nach etwa einem halben Jahr ist der Körper der Elterntiere aufgrund des ständigen Eiablagens und der häufigen Besamung erschöpft. Zu diesem Zeitpunkt sind sie nicht mehr wirtschaftlich rentabel und werden ausgemustert – in der Regel durch Tötung.

Die Aufzucht der Küken

Die befruchteten Eier, die aus dieser künstlichen Fortpflanzung hervorgehen, werden in vollautomatischen Brutschränken ausgebrütet. Die Küken, die daraus schlüpfen, werden als „Gebrauchsschlachtküken“ bezeichnet und aufgezogen, um schließlich für den Verzehr geschlachtet zu werden. Während ihres gesamten Lebens haben diese Tiere keinerlei Kontakt zu ihren Eltern oder Geschwistern.

In Baden-Württemberg gibt es aktuell 283 Zuchtbetriebe, die gemeinsam mehr als eine Million Puten halten. Der größte Teil dieser Tiere (über 650.000 Puten) wird in nur 62 Betrieben im Landkreis Schwäbisch Hall gezüchtet. In den letzten 15 Jahren ist in der Region ein klarer Trend zu weniger, aber größeren Betrieben erkennbar. Die Zahl der Putenhalter hat sich in dieser Zeit halbiert, während die Zahl der gehaltenen Puten um fast 50 Prozent gestiegen ist.

Dieser Trend ist nicht nur lokal, sondern auch deutschlandweit zu beobachten: In ganz Deutschland werden etwa 11,6 Millionen Puten gehalten. Etwa 88 Prozent dieser Tiere leben in Betrieben mit mehr als 10.000 Tieren. In diesen großen Betrieben sind Gruppengrößen von Tausenden von Tieren in einem einzigen Stall keine Seltenheit. Im Vergleich dazu leben wilde Truthühner in kleinen Gruppen von etwa 30 Tieren und bilden eine stabile soziale Struktur.

Doch wie geht es den Tieren in diesen riesigen Ställen? In der kommerziellen Putenhaltung, wie sie auch im Betrieb, auf dem unsere Puten-Klage basiert, stattfindet, ist eine natürliche Gruppenbildung kaum möglich. Auf diesem Betrieb werden 5.900 Puten gehalten. In einer natürlichen Umgebung können sich Tiere durch ihre individuelle Ausprägung und ihre soziale Rangordnung unterscheiden, was in den beengten Verhältnissen der landwirtschaftlichen Tierhaltung jedoch nicht möglich ist. Dies führt zu Konflikten und Kämpfen, da keine stabile Sozialstruktur entstehen kann.

Zudem werden Puten oft nach Geschlechtern getrennt gehalten, obwohl gemischte Gruppen für die Tiere natürlicher wären. Insbesondere die Hähne spielen eine wichtige Rolle in der Stabilisierung der Gruppenstruktur, was in getrennten Gruppen fehlt. Das Fehlen einer sozialen Ordnung führt zu erheblichem Stress, Angst und häufig auch zu Verletzungen. Schwächere Tiere müssen sich den aggressiveren Tieren unterordnen und leiden oft unter Verletzungen, da sie von anderen Puten getreten oder überrannt werden. Wunden an den Tieren erhöhen das Risiko von Infektionen, die sich schnell ausbreiten können.

In den Ställen sind die Bedingungen oft minimal und bieten den Tieren kaum Rückzugsmöglichkeiten. Auf dem Betrieb, der Grundlage für unsere Puten-Klage ist, gibt es für 5.900 Puten lediglich vier Strohballen, die als Rückzugsmöglichkeiten dienen könnten. Doch bei dieser Zahl an Tieren sind diese Ballen kaum ausreichend, um allen Puten einen sicheren Ort zum Verstecken zu bieten.

 

Die Haltung von Puten in Deutschland leidet nicht nur unter den zu großen Gruppen, sondern auch unter einem gravierenden Mangel an Platz für die Tiere. Besonders tragisch ist, dass es in Deutschland bislang keine gesetzliche Haltungsverordnung für Puten gibt, obwohl jährlich 31,1 Millionen Puten für ihr Fleisch getötet werden (Stand 2023). Dieser Mangel an regulatorischen Standards ist untragbar, wenn man die enormen Belastungen bedenkt, denen die Tiere in der kommerziellen Putenhaltung ausgesetzt sind.

Puten sind von Natur aus ruhige und geräuschempfindliche Tiere, die jedoch in der Massentierhaltung unter extrem hoher Besatzdichte leiden müssen. In dem Betrieb, auf dem unsere Puten-Klage basiert, leben 5.900 Tiere auf einem viel zu kleinen Raum. Es gibt lediglich vier Strohballen als Versteck- und Rückzugsmöglichkeit – und diese sind zum Ende der Mast für die Tiere aufgrund ihrer Größe nicht mehr nutzbar. In den beengten Ställen herrscht ein enormer Geräuschpegel und die Luftverhältnisse sind alles andere als artgerecht. In der freien Natur würden Puten in ruhigen, offenen Wäldern leben, weit entfernt von den überfüllten und lärmenden Bedingungen, die in den meisten Mastbetrieben vorherrschen.

Die Haltungsbedingungen in der intensiven Putenmast entsprechen in keiner Weise den Bedürfnissen der Tiere. Zum Beispiel müssen in der Haltungsstufe vier den Tieren für ein Drittel ihres Lebens Auslauf gewährt werden – eine Ausnahme, die in der Praxis oft nicht ausreicht. Die Besatzdichten in den Ställen sind erschreckend hoch: In der Regel werden drei Hähne auf einem Quadratmeter gehalten, was einem Lebendgewicht von 58 kg pro Quadratmeter entspricht, oder fünf Hennen pro Quadratmeter bei einem Lebendgewicht von 52 kg pro Quadratmeter. Diese extremen Bedingungen führen unweigerlich zu Atemwegserkrankungen und weiteren gesundheitlichen Problemen.

In anderen Ländern, wie beispielsweise Österreich, wird bereits eine Reduktion der Besatzdichte auf 40 kg Lebendgewicht pro Quadratmeter diskutiert. Doch auch dort ist die Situation noch weit von den Bedürfnissen der Tiere entfernt. Zudem werden Puten oft nach Geschlechtern getrennt gehalten, was ebenfalls nicht ihrem natürlichen Lebensverhalten entspricht und zusätzlichen Stress verursacht.

Ein weiterer gravierender Aspekt der Putenmast ist die Praxis, vor dem Schlachttermin Tiere aus den Ställen zu entnehmen und zu töten. Bis zu 1.000 Tiere werden je nach Stallgröße bereits vier bis fünf Wochen vor dem Ende der Mast aus dem Bestand genommen, um die zulässige Besatzdichte einzuhalten. Dies führt zu zusätzlichen Unruhen im Stall und verstärkt den Stress für die verbleibenden Tiere.

Es gibt jedoch eine andere Möglichkeit: Wenn Puten Zugang zum Freien haben, verbringen sie den Großteil ihrer Zeit draußen. Dafür wird empfohlen, für jedes Tier eine Fläche von mindestens 10 m² im Freien und zusätzlich mindestens 0,5 m² Stallfläche zu bieten. Dies steht in starkem Kontrast zu den Bedingungen in den meisten deutschen Putenhaltungen, in denen bis zu fünf Hennen auf einem einzigen Quadratmeter Stallfläche gehalten werden – und dies ohne jeglichen Zugang zum Freien.

Der Platzmangel hat verheerende Auswirkungen auf das Sozialverhalten und das Wohlbefinden der Tiere. Puten benötigen ausreichend Raum, um ihre natürlichen Verhaltensweisen auszuleben, wie das Schlafen auf erhöhten Ebenen oder das Aufplustern zum Schutz vor Raubtieren. Doch in den meisten Ställen finden sie weder ausreichend Platz noch die Möglichkeit, sich entsprechend zu verhalten. Erhöhte Ebenen werden meist nur in unzureichender Anzahl bereitgestellt, sodass viele Tiere keine Möglichkeit haben, sich nach ihren natürlichen Bedürfnissen zu orientieren. Das führt zu erheblichem Stress, Angst und körperlichen Verletzungen.

In freier Wildbahn nehmen Puten bis zu 50 Prozent ihrer Tagesaktivität mit der Futtersuche und -aufnahme in Anspruch. Sie legen dabei im Schnitt 10 bis 13 Kilometer pro Tag zurück, um ihr Futter zu suchen. Diese natürliche Nahrungsaufnahme ist nicht nur eine Frage der Ernährung, sondern auch ein wichtiger Bestandteil ihres Verhaltens, der ihnen körperliche und geistige Stimulation bietet. Im Gegensatz dazu ist die Nahrungsaufnahme bei „Mastputen“ stark reduziert und macht nur etwa 8 bis 9 Prozent ihrer Tagesaktivität aus. Das Futter wird ihnen in pelletierter Form bereitgestellt, und sie können es schnell aufnehmen – ohne die Herausforderung und den Reiz einer natürlichen Futtersuche.

Fertiges Futter fehlt es an Abwechslung und bietet den Tieren keinerlei Beschäftigung. Die natürliche Futtersuche umfasst das Erkunden von Pflanzen, das Aufspüren von Insekten und das Sammeln von Nahrung aus der Umgebung. Diese Aktivitäten stimulieren die Tiere, sorgen für eine längere Nahrungsaufnahme und bieten ihnen die dringend benötigte geistige und körperliche Auslastung. In der Massentierhaltung werden diese wichtigen Verhaltensweisen einfach gestrichen. Der Mangel an Beschäftigung und der ständige Stress führen oft zu Langeweile und Aggressionen, was sich häufig in problematischen Verhaltensweisen wie Federpicken äußert.

Auch wenn in manchen Ställen Beschäftigungsmaterial wie Strohballen zur Verfügung gestellt wird, handelt es sich dabei meist nur um notdürftige Ersatzlösungen. Diese Materialien werden zwar genutzt, müssen aber häufig ersetzt werden, da sie schnell abbauen oder von den Tieren verbraucht werden. Zudem sind die Ballen oft nicht ausreichend, um allen Tieren eine Beschäftigung zu bieten, und zum Ende der Mast sind die Tiere zu groß, um diese noch zu nutzen. Die Anzahl und Qualität des Beschäftigungsmaterials ist nicht auf die Bedürfnisse der Tiere und die hohe Besatzdichte abgestimmt. Auch das Fehlen erhöhter Schlafmöglichkeiten verstärkt das Problem. Puten schlafen normalerweise auf erhöhten Flächen, um sich vor Raubtieren zu schützen. In der Massentierhaltung jedoch sind erhöhte Ebenen meist nicht vorhanden, und die Tiere müssen am Boden schlafen – ein Verhalten, das ihrem natürlichen Instinkt widerspricht.

Zudem fehlen viele grundlegende artgerechte Haltungsmerkmale. Staubbadestellen, die für die Gefiederpflege der Puten essenziell sind, gibt es in den meisten Ställen nicht. Diese Badestellen ermöglichen es den Tieren, ihr Gefieder zu pflegen und ihre Haut von Parasiten zu befreien. Ohne diese natürlichen Hygienegewohnheiten können die Tiere anfällig für Hautprobleme und andere Krankheiten werden. Auch die Ställe selbst werden in der Regel erst gereinigt, wenn die Tiere zum Schlachthof gebracht werden, was bedeutet, dass die Einstreu über die Zeit hinweg immer feuchter und verschmutzter wird. Diese unhygienischen Bedingungen führen zu Entzündungen und Infektionen an den Füßen und dem Brustbein der Tiere.

Die schlechten hygienischen Bedingungen in den Ställen, das Ammoniakgas, das in der Luft schwebt, sowie die hohe Konzentration von Bakterien, Viren und Pilzen, belasten das Immunsystem der Tiere dauerhaft. Um den zwangsläufig auftretenden Infektionen entgegenzuwirken, erhalten die Puten regelmäßig Antibiotika im Trinkwasser. Diese prophylaktische Behandlung betrifft den gesamten Bestand und nicht nur die kranken Tiere, was zu einer unnötigen Belastung der Tiere und der Umwelt führt.

In dem Betrieb, auf dem unsere Puten-Klage basiert, leben 5.900 Puten, für die lediglich vier Strohballen zur Verfügung stehen. Diese Ballen werden von den Tieren genutzt, um Halme herauszuziehen, sodass sie im Laufe der Mastzeit immer kleiner werden. Doch auch hier gilt: Zum Ende der Mast können die Tiere diese Ballen nicht mehr nutzen, da sie viel zu groß und schwer dafür sind. Das Fehlen von ausreichend Beschäftigungsmöglichkeiten und die unzureichende Einstreu verstärken den Leidensdruck der Tiere und stehen im Widerspruch zu ihren natürlichen Bedürfnissen.

In der Natur nutzen Puten ihren Schnabel, um sich zu beschäftigen, Nahrung zu suchen und ihre Umgebung zu erkunden. Dieser natürliche Schnabelgebrauch führt dazu, dass sie keinen Bedarf an einer Kürzung haben. In der landwirtschaftlichen Tierhaltung hingegen sind Puten in einer reizarmen, unnatürlichen Umgebung eingesperrt, die ihren natürlichen Instinkten und Verhaltensweisen entgegensteht. Hier können sie ihre natürlichen Beschäftigungen wie das Picken, Untersuchen von Pflanzen und das Entdecken von Insekten nicht ausleben. Das Fehlen von Versteckmöglichkeiten, ausreichend Platz und die Unmöglichkeit zu fliegen, führt zu Stress, Langeweile und Aggressionen. In vielen Fällen beginnen die Tiere, sich selbst oder ihre Artgenossen anzupicken, was zu Verletzungen führt.

Statt die Haltungsbedingungen zu verbessern, wird dann häufig der schmerzhafte Eingriff der Schnabelamputation durchgeführt. Dieser soll verhindern, dass die Tiere sich gegenseitig schädigen, indem er das Pickverhalten reduziert. Doch dieser Eingriff ist eine rein symptomatische Behandlung und behebt nicht die wahren Ursachen des Problems – die schlechten Haltungsbedingungen. In einem Fall, der auch Grundlage unserer Puten-Klage war, kam es trotz der Schnabelkürzung zu einem erheblichen Vorfall, bei dem 20 Tiere durch Verletzungen starben, die selbst bei gekürzten Schnäbeln auftraten. Die Gutachter konnten auch bei einzelnen Tieren noch Spuren dieser Verletzungen feststellen.

Die Amputation ist nicht nur schmerzhaft, sondern auch äußerst belastend für die Tiere. In den meisten Fällen wird sie bereits in der Brüterei ohne Betäubung durchgeführt, noch bevor die Tiere in den Mastbetrieb kommen. Der Eingriff hat weitreichende Folgen, die von der Beeinträchtigung der Futteraufnahme bis hin zu chronischen Schmerzen reichen. Die betroffenen Tiere leiden noch Wochen nach dem Eingriff, da die Schnabelsensorik dauerhaft beeinträchtigt wird. Die Amputation entspricht der Entfernung eines Teils der Oberlippe und des Oberkieferknochens bei einem Menschen, was selbstverständlich nicht ohne Narkose und anschließender Schmerzbehandlung durchgeführt werden würde.

Ein weiterer schmerzhafter Effekt der Schnabelamputation sind sogenannte Amputationsneurome, die noch Monate nach dem Eingriff vorhanden sein können. Studien haben gezeigt, dass diese Neurome schmerzhaft sind und die Lebensqualität der Tiere erheblich beeinträchtigen. Bei der Bewertung des Schmerzempfindens von Tieren wird oft die Futteraufnahme als Maßstab herangezogen. Doch das ist ein Trugschluss: Tiere verweigern nicht sofort die Nahrung, auch wenn sie Schmerzen haben. In der Natur würden sie viel mehr Zeit für die Nahrungsaufnahme aufwenden und den Schmerz eher in Form von vermindertem Fressverhalten äußern. Das hochkonzentrierte Futter, das in der Landwirtschaft verwendet wird, führt zu einer verkürzten Fresszeit und maskiert so mögliche Anzeichen von Schmerz.

Es bleibt festzuhalten, dass Schnabelkürzungen bei Puten aus rein pragmatischen Gründen durchgeführt werden, jedoch keine Lösung für die zugrunde liegenden Probleme darstellen. Werden Puten unter artgerechten Bedingungen gehalten, wie etwa auf Lebenshöfen, ist eine Schnabelkürzung nicht notwendig. Die Tiere könnten ihr natürliches Verhalten ausleben, ohne sich gegenseitig zu schädigen.

Die Hybridrasse „B.U.T. 6“, auch als „schwere Zerlegepute“ bekannt, ist die am häufigsten eingesetzte Zuchtlinie in der industriellen Putenhaltung. Diese Tiere werden von der Dachorganisation Aviagen Turkeys gefördert, die die Zucht mit dem Ziel der maximalen Umsatzsteigerung vorantreibt. Die züchterischen Merkmale dieser Rasse:

  • 114 Eier bzw. 94,3 Küken in 24 Produktionswochen
  • Eine durchschnittliche Zunahme von 152,3 g pro Tag bei den Hähnen und 98,3 g bei den Hennen
  • Hähne erreichen im Alter von 20 Wochen ein Gewicht von 21,33 kg, während Puten nach 15 Wochen bei etwa 10,32 kg liegen

Diese Zahlen sind ein direktes Resultat einer Zucht, die sich auf die Erhöhung des Fleischgewinns und die Erfüllung der Nachfrage nach besonders großen Brustfilets konzentriert. Das Brustfleisch, das bei Konsumenten besonders gefragt ist, macht heute etwa 30-40 % des Gesamtgewichts der Puten aus. Diese Veränderung im Körperbau führt zu einer Verschiebung des Schwerpunkts nach vorne, was bei den Tieren zu Gleichgewichtsstörungen und massiven körperlichen Schäden führt.

Durch das rasante Wachstum kommt die Entwicklung des Skeletts nicht mit, und so leiden die Tiere unter erheblichen Schäden an Gelenken, Sehnen und Knochen. Eine breit angelegte Feldstudie mit Tieren aus 24 Betrieben in sieben Bundesländern ergab, dass bei fast jeder dritten Putenhenne „hochgradige Fußballenveränderungen“ diagnostiziert wurden. Am Ende der Mastperiode haben nur noch ein Prozent der Tiere gesunde Fußballen. Stattdessen sind die Tiere von Knochenverbiegungen und Oberschenkelbrüchen betroffen – viele erleiden eine dauerhafte Schädigung des Bewegungsapparates. Diese Schäden werden oft als „Beinschwächesyndrom“ bezeichnet, wobei das eigentliche Problem nicht die Schwäche der Beine ist, sondern die enorme Belastung durch das gemästete Körpergewicht. Im Vergleich zur Wildform wiegen moderne Mastputen bis zu dreimal so viel.

Durch die Verletzungen und Entzündungen an den Beinen sind die Tiere im fortgeschrittenen Maststadium gezwungen, sich immer weniger zu bewegen und verbringen immer mehr Zeit auf dem vollgekoteten Boden. Dies führt zu weiteren gesundheitlichen Problemen wie Geschwüren und Entzündungen, vor allem an der übergroßen Brust. Das natürliche Verhalten, wie das Fliegen, um Konflikte zu vermeiden, ist der Zuchtform durch ihr hohes Gewicht und den Mangel an Bewegungsfreiheit nicht mehr möglich. Auch das Ruhen auf erhöhten Ebenen, wie es für Puten in freier Wildbahn üblich wäre, ist den Tieren aufgrund ihres Körpergewichts nicht mehr möglich. Ein Hahn, der am Ende der Mastperiode 20 kg und mehr wiegt, kann sein Gewicht nicht mehr ausreichend anheben, um auf erhöhte Strukturen zu gelangen.

Die Folgen dieser belastenden Haltung und der rasanten Zucht führen dazu, dass etwa zehn Prozent der Putenhähne während der Mastperiode an den Auswirkungen der Zuchtbedingungen sterben. Dieser Verlust wird als Tierverlust dokumentiert. Bei bis zu 35 Prozent der Tiere, die sterben, sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen die Hauptursache. Diese werden durch das schnelle Wachstum, die hohen Temperaturen und den sozialen Stress in den überfüllten Ställen begünstigt. Besonders häufig kommt es zu einem Riss der Hauptschlagader aufgrund des hohen Gewichts der Tiere.

Diese belastenden Bedingungen und die damit verbundenen Gesundheitsprobleme werfen einen kritischen Blick auf die Zuchtmethoden und die Haltung dieser Tiere. Die moderne Putenmast stellt die Tiere vor enorme körperliche und seelische Herausforderungen, die in keinem Verhältnis zu ihrem natürlichen Wohlbefinden stehen.

 

In Ställen, in denen weibliche und männliche Puten gemeinsam gemästet werden, erfolgt die Schlachtung der Hennen bereits mit 16 Wochen. Die Hähne werden weiterhin gemästet, wodurch die Besatzdichte sinkt und gleichzeitig die Einhaltung der hohen Wachstumsraten ermöglicht wird. Diese extreme Wachstumsrate stellt jedoch eine große Belastung für die Tiere dar.

Durch den ständigen Zeitdruck und das Fehlen ausreichend enger Kontrollen kommt es bei der Verladung der Puten häufig zu äußerst rauem Umgang. Dabei sind Knochenbrüche und Blutungen keine Seltenheit. Der stressige Transport führt zu weiteren Traumatisierungen der Tiere, die bereits in einem geschwächten Zustand sind.

Im Schlachtbetrieb angekommen, schreibt die Tierschutz-Schlachtverordnung vor, dass die Tiere vor der Tötung betäubt werden müssen. Üblicherweise wird hierbei die Elektrobetäubung eingesetzt, bei der die Puten kopfüber an ihren Beinen in Metallbügeln aufgehängt werden. Der schmerzhafte Zug des eigenen Körpergewichts an den Fußgelenken führt zu massivem Stress und verstärktem Leid. Die verletzten Füße und Beine der Tiere verschärfen die Situation zusätzlich.

Gemäß der Verordnung dürfen Puten in dieser hängenden Position bis zu zwei Minuten ausharren, was die Tiere während dieser Zeit weiteren Stress aussetzt. Bei Abwehrbewegungen kommt es häufig zu zusätzlichen Knochenbrüchen und Verrenkungen. Eine Förderkette zieht die Tiere schließlich durch ein Elektro-Wasserbad, in dem der Strom zu schmerzhaften Muskelkrämpfen und weiteren Knochenbrüchen führt. Wenn die Flügelspitzen zuerst ins Wasser tauchen, erleiden die Tiere schmerzhafte Elektroschocks und reagieren reflexartig, indem sie ihren Kopf anheben. Diese Fehlbetäubung führt dazu, dass die Tiere die nachfolgende Entblutung bei vollem Bewusstsein mit erleben.

In einigen Fällen kommt es auch zur Gasbetäubung, bei der die Puten in einem Tunnel mit Sauerstoffmangel konfrontiert werden. Die Tiere kämpfen bis zu einer Minute lang durch Flügelschlagen, Keuchen und Kopfschütteln gegen die Atemnot.

Nach der Betäubung werden die Halsschlagadern der Tiere durchtrennt, entweder von einem Mitarbeiter oder durch einen automatisierten Halsschnitt. Anschließend wird die Haut in einem Brühbad aufgeweicht und die Federn in einer Rupfmaschine entfernt. So endet das Leben der 4-5 Monate alten Puten, deren wilde Verwandten in freier Natur eine Lebenserwartung von bis zu 15 Jahren haben.

Dieser Prozess verdeutlicht die gravierenden Tierschutzprobleme in der industriellen Putenhaltung, die weit über die physische Belastung der Tiere hinausgehen.

Geschenkmitgliedschaft oder Spende: Ein besonderes Geschenk mit Herz

Eine Mitgliedschaft oder eine Spende zu verschenken ist ein einzigartiges Zeichen der Wertschätzung und des Mitgefühls. In einer Zeit, in der wir vieles im Überfluss haben, macht solch ein immaterielles Geschenk besonders viel Freude und schafft bleibende Werte.

Wenn Sie eine Mitgliedschaft verschenken möchten, können Sie dies ganz einfach unter folgendem Link tun. Geben Sie bitte Ihren eigenen Namen ein und tragen Sie im Feld „Nachricht“ das Wort „Geschenkmitgliedschaft“, den Namen der beschenkten Person sowie das gewünschte Motiv (z.B. Pute, Schweinchen, Taube, Familie Huhn etc.) ein. Wir senden Ihnen dann das PDF mit dem Namen der beschenkten Person zu, damit Sie es entweder selbst ausdrucken oder per E-Mail weiterleiten können.

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Förderung betreuter Taubenschläge nach dem ,,Augsburger Modell" in Baden-Württemberg

Unsere Städte in Baden-Württemberg sind überfüllt mit hunderttausenden von Stadttauben, Teile der Bevölkerung fühlen sich belästigt, aber die betroffenen Kommunen und Vereine haben nicht die nötigen Mittel und ein nachhaltiges und erfolgreiches Taubenmanagement mit betreuten Tabenschlägen nach dem Augsburger Modell zu praktizieren. Mit Hilfe einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg könnte dieses große Problem gelöst werden. 

In regelmäßigen Abständen erreichen unseren Verein Bitten von Bürger*innen, sie bei der Umsetzung eines tierschutz-adäquaten Stadttaubenmanagements zu unterstützen. Einerseits sehen viele Gemeinden die Stadttaubensituation als Störfaktor, andererseits gibt es wenig Bereitschaft, da die Mittel fehlen, sich der Situation angemessen anzunehmen.

Dabei ist die einzige wirksame und tierschutzgerechte sowie auch tierschutzrechtlich akzeptable Methode, um Taubenpopulationen auf Dauer zu verkleinern bzw. auf einer überschaubaren Zahl zu halten die Einrichtung betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell an geeigneten Plätzen, an denen die Tiere mit artgerechtem Futter sowie Wasser versorgt und an den Ort gebunden werden (1). Dadurch nimmt die Präsenz der Futterschwärme in der Stadt ab. In den Taubenschlägen können unkompliziert die Eier gegen Gipsatrappen getauscht werden und es kann somit die Taubenpopulationkontrolliert werden indem sie zunächst verringert und dann auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird. 

Die bevorzugte Nahrung von (Stadt-)Tauben besteht hauptsächlich aus Körnern und Samen, die in den Städten kaum vorhanden sind. Stadttauben können Ähren nicht entspelzen, was verhindert, dass sie – wie landläufig fälschlicher Weise angenommen wird – zum “Feldern” ins Umland fliegen und wie Wildvögel auf Wiesen und auf Feldern Nahrung aufnehmen können. Somit haben die Tauben keine Möglichkeit, in Städten an artgerechtes Futter zu gelangen. Sie sind darauf angewiesen, sämtliche Abfälle der Menschen zu essen, die sie auffinden können. Dies führt auch zu einem vermehrten Absatz des flüssigen Hungerkots, in dessen Folge es zu einer vermehrten Verschmutzung der Innenstädte kommt, von der sich Teile der Bevölkerung belästigt fühlen. Werden die Tiere artgerecht gefüttert, kann diesbezüglich eine Verbesserung erreicht werden. Zudem fördern hohe Populationsdichten von Stadttauben das Auftreten von Taubenspezifischen Infektionskrankheiten– die zwar für den Menschen kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen, die Tiere jedoch schwächen und zu erheblichen Leiden bis hin zum Verenden führen können.

In vielen Kommunen existieren ordnungsrechtliche Fütterungsverbote, die nur bei vorhandenem Stadttaubenmanagement rechtskonform sind.

In betreuten Taubenschlägen bekommen die Tiere ausreichend artgerechtes Futter, zudem können sie dort Paare bilden und brüten. Ihre Eier werden gegen Attrappen aus Gips ausgetauscht, sodass die Tiere weiter an ihr Nest gebunden bleiben, aber keine Küken aufziehen werden.

Einem Gutachten (Arleth C., Hübel J.: Rechtsgutachten Stadttaubenschutz.) zufolge handelt es sich bei Stadttaubenum Fundtiere (2). Die heutigen Stadttauben sind die Nachfahren von einst ausgesetzten Haustieren. Diese Tiere sind nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, da der Mensch sie im Laufe der Domestizierung über Jahrtausende in seine Abhängigkeit züchtete. Daher haben Kommunen die Pflicht zur Lösung dieser dauerhaften menschengemachten tierschutzrechtlichen Herausforderung.

Trotzdem sind es meistens Privatpersonen, die die Kosten für die Anschaffung eines Taubenschlages (bspw. ein Bauwagen, Container o.ä.) und das Futter tragen. 

Beispielsweise stellt die Landestierschutzbeauftragte von Berlin, Frau Dr. Kathrin Hermann, zu diesem Zweck Gelder aus dem Berliner Haushalt zur Verfügung. Dieses kann von den Bezirken für den Bau von Pilot-Taubenschlägen abgerufen werden. Um die Mittel zielgerichtet einsetzen zu können, sollten folgende drei Anforderungen erfüllt sein:

1. EIn geeigneter Standort; 

2. die Sicherstellung der Betreuung des Taubenschlages; 

3. ein(e) Ansprechpartner*in innerhalb der Bezirksverwaltung.

 

Die Errichtung betreuter Taubenschlägen an geeigneten Standorten nach dem Augsburger Modell, in denen Tauben artgerechtes Futter angeboten und Eier durch Attrappen ausgetauscht werden, ist die einzig tierschutzgerechte und zu gleich die erfolgversprechendste und nachhaltigste Möglichkeit, die Stadttaubenpopulation deutlich zu verringern,  Tierleid zu vermeiden und die Kosten der Städte im Hinblick auf Reinigungs- und Vergrämungsmaßnahmen deutlich zu senken. Auch werden die Bürger*innen stark entlastet – die Bürgerbeschwerden entfallen. Der Bau von betreuten Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell wird auch vom Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen beschrieben: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019 (4), und wurde auch in den – mittlerweile veralteten – Empfehlungen des Landestierschutzbeirats Baden-Württemberg zur Regulierung der Taubenpopulation in Städten, herausgegeben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Jahr 2005, beschrieben.

 

Kosten für 1 Taubenschlag ca. 500 Tauben
Bau Taubenschlag inclusive Innenausstattung ca. 25.000,- €

Betreuungs- und Versorgungskosten jährlich ca. 15.000,- €

Bisher sind keine Fördermittel für gemeinnützige Taubenvereine und Kommunen im Haushalt des Landes vorgesehen. 

Zukünftig sollten, wie seit 2022 auch im Land Niedersachsen, Haushaltsmittel für die Errichtung und die Unterhaltung betreuter Taubenschläge bereitgestellt werden, die eingetragene Tierschutzorganisationen und Gemeinden in Baden-Württemberg unterstützen.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition, bitten Sie als zuständigen Minsister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz daher um Förderung dieser wichtigen Maßnahme zur Eindämmung der Taubenpopulationen in den Kommunen. 

Wir ersuchen dabei um die Förderung des Baus von betreuten Taubenschlägen nach dem Ausburger Modell, der Einrichtung von betreuten Futterplätzen für die noch nicht an einen Schlag gebundenen “noch-obdachlosen” Tauben oder für Areale, in denen ein Bedarf herrscht, jedoch Taubenschläge aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht einrichtbar sind, sowie die Übernahme der laufenden Kosten für die Betreibung, einschließlich der Pflege, ggf. tiermedizinischen Versorgung und des artgerechten Futters in den Taubenschlägen ebenso wie an den betreuten Futterplätzen.

Zudem fordern wir eine Verpflichtung aller Kommunen mit höherer Stadttaubendichte zur Errichtung von Taubenschlägen – bedarfsweise in Verbindung mit betreuten Futterplätzen – zur Populationskontrolle und Fütterung der Tiere, um das Leid der Tiere zu vermindern, öffentliche Kosten zu senken, Bürgerbeschwerden abzuwenden, und letztlich damit eine großflächige Populationskontrolle in Baden-Württemberg zu erreichen.

Diese Maßnahmen der Bestandskontrolle, artgerechten Fütterung sowie Unterbringung der Tauben gem. dem Augsburger Modell würden dazu beitragen, den “ethischen Tierschutz” in Baden-Württemberg zu verwirklichen. Dieser erlangte bereits vor über 20 Jahren mit Zweidrittelmehrheiten des Bundesrates und des Bundetags Verfassungsrang durch die Implementierung des “Staatsziels Tierschutz” in Artikel 20a Grundgesetz im Jahre 2002. Gemäß amtlicher Begründung des Bundestags trägt dies „dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung“ (5). „Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen.“ Die Staatszielbestimmung ruft insbesondere die Legislative und Exekutive dazu auf, die Belange und den Schutz der Tiere zu verwirklichen. Es geht beim Staatsziel Tierschutz um nicht weniger, als den Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden, Zerstörung ihrer Lebensräume und ihrer Achtung als unsere Mitgeschöpfe.

Ein auch für andere Bundesländer wegweisender Umgang mit den Stadttauben entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (einschlägig sind hier die Paragraphen 1, 2 und 17), sowie des ethischen Tierschutzes in Umsetzung der Staatszielbestimmung wäre zeitgemäß und Baden-Württemberg soll hier eine Vorreiterrolle einehmen und vorbildhaft für andere Bundesländer den ethischen Tierschutz verwirklichen.

 

Anhang

Definition Stadttauben

Sog. Stadttauben (Columba livia forma domestica) sind Nachkommen von Haustauben wie Brief-, Hochzeits- oder sonstige Zuchttauben, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Taubenschlag zurückgefunden und sich einer Stadttaubenpopulation angeschlossen haben. 
Tauben wurden früher als Nutztiere gehalten (als Fleisch-, Eier- und Düngerlieferanten oder als sog. Brieftauben zur Übermittlung von Nachrichten), als sie dann nicht mehr gebraucht wurden, wurden viele Taubenschläge geschlossen. Es handelt sich bei den Stadttauben somit nicht um Wildtiere, sondern um obdachlose Haustiere. Sie wurden über Jahrtausende vom Menschen domestiziert. Diese Domestikation ist nicht mehr umkehrbar(vgl. Rechtsgutachten von Dr. jur. Christian Arleth/Dr. med. vet. Jens Hübel, (2))

Augsburger Modell

99 % der Städte mit Taubenmanagement in Deutschland entscheiden sich für das nachgewiesen erfolgreiche Augsburger Modell. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch Zählung derausgetauschten Eier in einem Schlag, dem Sinken der Reinigungskosten auf privatem und öffentlichem Gelände und dem Ausbleiben von Beschwerden der Bürger und Gewerbetreibenden (Einzelhandel, Bäckereien, Gastronomen). Dies ist mit Abstand die erfolgreichste, effektivste, nachhaltigste, tierschutzkonformste und kostengünstigste Lösung für die Kommunen. 

Die Umsetzung des Konzepts basiert auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen und praktischen Erfahrungen von vielen verschiedenen Kommunen und wird als alleiniges Konzept vom zuständigen Ministerium in Baden-Württemberg empfohlen. 

Ziel des Augsburger Models ist die Reduktion der Population durch Eiaustausch. Sobald die Tauben – nach einer Phase des schrittweisen „Hineinlotsens“ der Tiere in den Taubenschlag – im Schlag angesiedelt sind, verbringen sie 80 % des Tages im Schlag und setzen somit den Hauptteil des Kotes im Schlag ab, der einfach und hygienisch entfernt werden kann. Die Tauben müssen nicht zur Nahrungssuche auf die Straßen und in die Fußgängerzonen. Die Fußgänger und die Gastronomie werden nicht mehr belästigt und die Reinigung der umliegenden Häuser und Straßen von Taubenkot entfällt.

Vorteile Taubenschlag, nach dem Augsburger Modell:

  • Durch den Eiertausch im Schlag wird eine Vermehrung der Tauben verhindert, die Population nimmt ab;
  • Tauben befinden sich 80 % des Tages im Schlag. Der Kot bleibt im Schlag und kann mühelos entfernt werden;
  • Tauben sitzen nur noch selten und vereinzelt auf den Dächern und Balkonen, sie sind auf öffentlichen Flächen, Märkten und den Außenflächen der Gastronomiebetriebe nicht mehr Nahrungs-suchend anzutreffen.
  • Das Leid der Tiere wird vermindert und deren Gesundheit und Wohlbefinden verbessert. (Vgl. dazu den Grundsatz des Tierschutzgesetzes in § 1 Satz 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. […]”)

 

Quellen

(1) Weyrather, A. (2021, Hrsg. Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.: Grundlagen für ein effizientes, tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement in deutschen (Groß)Städten. Eine Handreichung für die Praxis; https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-HB-Stadttaubenmanagement_web.pdf

(2) Arleth C., Hübel J. (2021): Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Hrsg.: Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskiminierung ,Hier kostenlos herunterladen.

(3) Landestierschutzbeauftragte Berlin: Bau von Pilot-Taubenschlägen in Berliner Bezirken, https://www.berlin.de/lb/tierschutz/tauben/artikel.1290446.php

(4) Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019. https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen_downloads/tiergesundheit-tierschutz-5295.html

 (5) Bundestags-Drucksache14/8860 vom 23.04.2002 https://dserver.bundestag.de/btd/14/088/1408860.pdf

 

Für die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung dieser Petition bedanken wir uns bei:

Dr. Norbert Alzmann, Biologe und Bioethiker

Antje Konz, Inhaberin der Firma VitaGood

Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg