Anlässlich des Welttierschutztages am 4. Oktober kritisiert der Bundesverband Menschen für Tierrechte, dass sich die Lebenssituation der Tiere trotz der Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz im Jahr 2002 nicht verbessert hat.
Das geltende Tierschutzrecht müsse überarbeitet und konsequent angewendet werden. Dazu müssten die Veterinärämter personell aufgestockt, Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Tierschutz eingerichtet und die Tierschutz-Verbandsklage auf Bundesebene eingeführt werden. Gutachten und wissenschaftliche Veröffentlichungen belegten die Notwendigkeit dieser Maßnahmen.
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