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Verbandsklagerecht

Unsere Tätigkeit im Rahmen des Mitwirkungs- und Verbandsklagerechts in Baden-Württemberg

Am 19. Dezember 2016 wurden wir als einer von drei Tierschutzvereinen in Baden-Württemberg staatlich anerkannt und sind seither berechtigt, die Mitwirkungs- und Klagerechte nach dem baden-württembergischen Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen (TierSchMVG) wahrzunehmen.
Diese Rechte stellen ein zentrales Instrument dar, um bestehendes Tierschutzrecht wirksam durchzusetzen – insbesondere, weil Tiere selbst keine Möglichkeit haben, ihre Interessen selbst, u.a. vor Gericht, geltend zu machen.

Im deutschen Verwaltungsrecht, zu dem im Wesentlichen auch das Tierschutzrecht gehört, gilt der Grundsatz, dass nur derjenige Klage erheben darf, der behaupten kann, in seinen eigenen Rechten verletzt zu sein. Dies bedeutet, dass ein beruflicher Tierhalter, der sich durch ihm von der Behörde auferlegte Standards beeinträchtigt fühlt, diese vor dem Verwaltungsgericht überprüfen lassen kann. Umgekehrt war es Tierschutzverbänden eben deshalb nie möglich, für die betroffenen Tiere selbst Klage zu erheben.
Tiere waren quasi rechtlos gestellt.
Das Verbandsklagerecht schließt einigermassen diese strukturelle Schutzlücke. Es ermöglicht anerkannten Tierschutzorganisationen,

  • in bestimmten Verwaltungsverfahren mitzuwirken, etwa bei Genehmigungen von Anlagen, in denen landwirtschaftlich genutzte Tiere gehalten werden, und
  • behördliche Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen, wenn bestehendes Tierschutzrecht nicht oder unzureichend umgesetzt wird.

Ziel ist nicht, Behörden zu ersetzen, sondern eine rechtsstaatliche Kontrolle im Namen der Tiere dort zu ermöglichen, wo der Schutz der Tiere sonst faktisch leerläuft.

Verbandsklagerecht im Ländervergleich

Während das Verbandsklagerecht u.a. im Umwelt- und Naturschutzrecht bundesweit verankert ist, existiert ein entsprechendes Instrument im Tierschutz bislang nur auf Landesebene und lediglich in einzelnen Bundesländern. Baden-Württemberg gehört weiterhin zu den Ländern, in denen ein gesetzlich geregeltes Mitwirkungs- und Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen besteht.
Die rechtliche Ausgestaltung und politische Stabilität dieses Instruments unterscheidet sich dabei von Bundesland zu Bundesland und ist teils Gegenstand laufender politischer Debatten.

Bundesländer mit Tierschutz-Verbandsklagerecht (Stand 2025/26)

  1. Baden-Württemberg
  2. Berlin
  3. Bremen
  4. Hamburg
  5. Niedersachsen
  6. Rheinland-Pfalz
  7. Saarland
  8. Schleswig-Holstein

In allen diesen Ländern sind anerkennungsfähige Tierschutzorganisationen in tierschutzrechtliche Verwaltungsverfahren der Behörden eingebunden und können solche bei aus Sicht der NGO’s streitigen tierschutzrelevanten Inhalten vor den Verwaltungsgerichten überprüfen lassen bzw. gegen entsprechende behördliche Entscheidungen klagen.

Das Gemeinsame Büro Tierschutzmitwirkungsrechte Baden-Württemberg

Eine gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung für die Ausübung der Mitwirkungs- und Klagerechte ist das Gemeinsame Büro Tierschutzmitwirkungsrechte Baden-Württemberg e. V. Dieses fungiert als zentrale Anlaufstelle für Behörden und übernimmt unter anderem folgende Aufgaben:

  • Entgegennahme der bekanntzugebenden Verwaltungsverfahren und Unterlagen,
  • Weiterleitung an die anerkannten Mitgliedsverbände,
  • Bündelung und fristgerechte Übermittlung von Stellungnahmen an die zuständigen Behörden.


Durch diese Struktur soll sowohl für die beteiligten Behörden als auch für die Verbände eine sachgerechte, koordinierte und effiziente Bearbeitung ermöglicht werden.

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Vor dem Verwalterungsgerichtshof Baden-Württemberg.

Einblick in unsere praktische Arbeit

Seit Aufnahme der Tätigkeit im Rahmen des TierSchMVG werden den anerkannten Verbänden jährlich eine Vielzahl tierschutzrelevanter Verwaltungsverfahren bekanntgegeben. Diese reichen von Genehmigungen nach § 11 Tierschutzgesetz (z. B. für Zucht- oder Haltungsbetriebe) bis hin zu umfangreichen Verfahren im Zusammenhang mit größeren Tierhaltungsanlagen. Im Jahr 2025 ist die Schwelle von 11000 zu bearbeitenden Verfahren überschritten worden.
Nicht zu jedem Verfahren wird eine Stellungnahme abgegeben. Alle Vorgänge müssen jedoch zunächst fachlich geprüft werden, um beurteilen zu können, ob und in welcher Form eine Mitwirkung sinnvoll und erforderlich ist. Die gesetzlichen Fristen sind dabei eng bemessen.
Die inhaltliche Arbeit stützt sich auf:

  • das Tierschutzgesetz und einschlägige Verordnungen,
  • fachliche Empfehlungen, etwa der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT),
  • wissenschaftliche Veröffentlichungen sowie
  • praktische Erfahrungen aus der Tierschutzarbeit.


Ziel unserer Beteiligung ist es, bestehende tierschutzrechtliche Vorgaben konsequent zur Anwendung zu bringen und die zuständigen Behörden fachlich zu unterstützen. Die Zusammenarbeit mit den Veterinärbehörden ist dabei unterschiedlich ausgeprägt, hat sich in vielen Fällen jedoch im Laufe der Jahre verbessert.
Dennoch bleiben erhebliche Diskrepanzen bestehen. So führen wir seit 7 Jahren ein Grundsatzverfahren gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landratsamt Schwäbisch Hall, zur Massentierhaltung von Puten, welches nach einem Teilerfolg vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg nunmehr vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt werden wird. In diesem Zusammenhang führen wir drei weitere zeit- und kostenintensive Verfahren gegen das Land Baden-Württemberg wegen der immer wieder erteilten Ausnahmegenehmigungen zum Schnabelkürzen bei Millionen von Putenküken und bei Putenelterntieren. Grundsätzlich ist diese extrem tierquälerische Praxis seit 1986, mithin seit fast 40 Jahren, verboten. Und wir führen eine Verwaltungsgerichtsklage gegen einen Landkreis gegen die Anbindehaltung von Milchkühen, mit der wir eine Untersagung dieser Tierhaltung erreichen wollen, mindestens jedoch eine Freilaufverfügung für die Tiere. Alle diese Verfahren haben bundesweite Bedeutung, wie schon der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in zwei Kostenbeschlüssen in diesen Verfahren bestätigt hat.

„Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“

 

„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt."

Anerkannte Tierschutzvereine in Baden-Württemberg

Derzeit sind in Baden-Württemberg drei Tierschutzvereine nach dem TierSchMVG anerkannt:

  • Bund gegen den Missbrauch der Tiere e. V.
  • Landestierschutzverband Baden-Württemberg e. V.
  • Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V

Geschenkmitgliedschaft oder Spende: Ein besonderes Geschenk mit Herz

Eine Mitgliedschaft oder eine Spende zu verschenken ist ein einzigartiges Zeichen der Wertschätzung und des Mitgefühls. In einer Zeit, in der wir vieles im Überfluss haben, macht solch ein immaterielles Geschenk besonders viel Freude und schafft bleibende Werte.

Wenn Sie eine Mitgliedschaft verschenken möchten, können Sie dies ganz einfach unter folgendem Link tun. Geben Sie bitte Ihren eigenen Namen ein und tragen Sie im Feld „Nachricht“ das Wort „Geschenkmitgliedschaft“, den Namen der beschenkten Person sowie das gewünschte Motiv (z.B. Pute, Schweinchen, Taube, Familie Huhn etc.) ein. Wir senden Ihnen dann das PDF mit dem Namen der beschenkten Person zu, damit Sie es entweder selbst ausdrucken oder per E-Mail weiterleiten können.

Entdecken Sie jetzt unsere wunderschöne Mitgliedschaftsurkunde – ein Geschenk, das nicht nur von Herzen kommt, sondern auch dazu beiträgt, Tieren in Not zu helfen. Schenken Sie etwas mit Bedeutung – für Sie selbst oder Ihre Lieben.

Förderung betreuter Taubenschläge nach dem ,,Augsburger Modell" in Baden-Württemberg

Unsere Städte in Baden-Württemberg sind überfüllt mit hunderttausenden von Stadttauben, Teile der Bevölkerung fühlen sich belästigt, aber die betroffenen Kommunen und Vereine haben nicht die nötigen Mittel und ein nachhaltiges und erfolgreiches Taubenmanagement mit betreuten Tabenschlägen nach dem Augsburger Modell zu praktizieren. Mit Hilfe einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg könnte dieses große Problem gelöst werden. 

In regelmäßigen Abständen erreichen unseren Verein Bitten von Bürger*innen, sie bei der Umsetzung eines tierschutz-adäquaten Stadttaubenmanagements zu unterstützen. Einerseits sehen viele Gemeinden die Stadttaubensituation als Störfaktor, andererseits gibt es wenig Bereitschaft, da die Mittel fehlen, sich der Situation angemessen anzunehmen.

Dabei ist die einzige wirksame und tierschutzgerechte sowie auch tierschutzrechtlich akzeptable Methode, um Taubenpopulationen auf Dauer zu verkleinern bzw. auf einer überschaubaren Zahl zu halten die Einrichtung betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell an geeigneten Plätzen, an denen die Tiere mit artgerechtem Futter sowie Wasser versorgt und an den Ort gebunden werden (1). Dadurch nimmt die Präsenz der Futterschwärme in der Stadt ab. In den Taubenschlägen können unkompliziert die Eier gegen Gipsatrappen getauscht werden und es kann somit die Taubenpopulationkontrolliert werden indem sie zunächst verringert und dann auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird. 

Die bevorzugte Nahrung von (Stadt-)Tauben besteht hauptsächlich aus Körnern und Samen, die in den Städten kaum vorhanden sind. Stadttauben können Ähren nicht entspelzen, was verhindert, dass sie – wie landläufig fälschlicher Weise angenommen wird – zum “Feldern” ins Umland fliegen und wie Wildvögel auf Wiesen und auf Feldern Nahrung aufnehmen können. Somit haben die Tauben keine Möglichkeit, in Städten an artgerechtes Futter zu gelangen. Sie sind darauf angewiesen, sämtliche Abfälle der Menschen zu essen, die sie auffinden können. Dies führt auch zu einem vermehrten Absatz des flüssigen Hungerkots, in dessen Folge es zu einer vermehrten Verschmutzung der Innenstädte kommt, von der sich Teile der Bevölkerung belästigt fühlen. Werden die Tiere artgerecht gefüttert, kann diesbezüglich eine Verbesserung erreicht werden. Zudem fördern hohe Populationsdichten von Stadttauben das Auftreten von Taubenspezifischen Infektionskrankheiten– die zwar für den Menschen kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen, die Tiere jedoch schwächen und zu erheblichen Leiden bis hin zum Verenden führen können.

In vielen Kommunen existieren ordnungsrechtliche Fütterungsverbote, die nur bei vorhandenem Stadttaubenmanagement rechtskonform sind.

In betreuten Taubenschlägen bekommen die Tiere ausreichend artgerechtes Futter, zudem können sie dort Paare bilden und brüten. Ihre Eier werden gegen Attrappen aus Gips ausgetauscht, sodass die Tiere weiter an ihr Nest gebunden bleiben, aber keine Küken aufziehen werden.

Einem Gutachten (Arleth C., Hübel J.: Rechtsgutachten Stadttaubenschutz.) zufolge handelt es sich bei Stadttaubenum Fundtiere (2). Die heutigen Stadttauben sind die Nachfahren von einst ausgesetzten Haustieren. Diese Tiere sind nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, da der Mensch sie im Laufe der Domestizierung über Jahrtausende in seine Abhängigkeit züchtete. Daher haben Kommunen die Pflicht zur Lösung dieser dauerhaften menschengemachten tierschutzrechtlichen Herausforderung.

Trotzdem sind es meistens Privatpersonen, die die Kosten für die Anschaffung eines Taubenschlages (bspw. ein Bauwagen, Container o.ä.) und das Futter tragen. 

Beispielsweise stellt die Landestierschutzbeauftragte von Berlin, Frau Dr. Kathrin Hermann, zu diesem Zweck Gelder aus dem Berliner Haushalt zur Verfügung. Dieses kann von den Bezirken für den Bau von Pilot-Taubenschlägen abgerufen werden. Um die Mittel zielgerichtet einsetzen zu können, sollten folgende drei Anforderungen erfüllt sein:

1. EIn geeigneter Standort; 

2. die Sicherstellung der Betreuung des Taubenschlages; 

3. ein(e) Ansprechpartner*in innerhalb der Bezirksverwaltung.

 

Die Errichtung betreuter Taubenschlägen an geeigneten Standorten nach dem Augsburger Modell, in denen Tauben artgerechtes Futter angeboten und Eier durch Attrappen ausgetauscht werden, ist die einzig tierschutzgerechte und zu gleich die erfolgversprechendste und nachhaltigste Möglichkeit, die Stadttaubenpopulation deutlich zu verringern,  Tierleid zu vermeiden und die Kosten der Städte im Hinblick auf Reinigungs- und Vergrämungsmaßnahmen deutlich zu senken. Auch werden die Bürger*innen stark entlastet – die Bürgerbeschwerden entfallen. Der Bau von betreuten Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell wird auch vom Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen beschrieben: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019 (4), und wurde auch in den – mittlerweile veralteten – Empfehlungen des Landestierschutzbeirats Baden-Württemberg zur Regulierung der Taubenpopulation in Städten, herausgegeben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Jahr 2005, beschrieben.

 

Kosten für 1 Taubenschlag ca. 500 Tauben
Bau Taubenschlag inclusive Innenausstattung ca. 25.000,- €

Betreuungs- und Versorgungskosten jährlich ca. 15.000,- €

Bisher sind keine Fördermittel für gemeinnützige Taubenvereine und Kommunen im Haushalt des Landes vorgesehen. 

Zukünftig sollten, wie seit 2022 auch im Land Niedersachsen, Haushaltsmittel für die Errichtung und die Unterhaltung betreuter Taubenschläge bereitgestellt werden, die eingetragene Tierschutzorganisationen und Gemeinden in Baden-Württemberg unterstützen.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition, bitten Sie als zuständigen Minsister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz daher um Förderung dieser wichtigen Maßnahme zur Eindämmung der Taubenpopulationen in den Kommunen. 

Wir ersuchen dabei um die Förderung des Baus von betreuten Taubenschlägen nach dem Ausburger Modell, der Einrichtung von betreuten Futterplätzen für die noch nicht an einen Schlag gebundenen “noch-obdachlosen” Tauben oder für Areale, in denen ein Bedarf herrscht, jedoch Taubenschläge aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht einrichtbar sind, sowie die Übernahme der laufenden Kosten für die Betreibung, einschließlich der Pflege, ggf. tiermedizinischen Versorgung und des artgerechten Futters in den Taubenschlägen ebenso wie an den betreuten Futterplätzen.

Zudem fordern wir eine Verpflichtung aller Kommunen mit höherer Stadttaubendichte zur Errichtung von Taubenschlägen – bedarfsweise in Verbindung mit betreuten Futterplätzen – zur Populationskontrolle und Fütterung der Tiere, um das Leid der Tiere zu vermindern, öffentliche Kosten zu senken, Bürgerbeschwerden abzuwenden, und letztlich damit eine großflächige Populationskontrolle in Baden-Württemberg zu erreichen.

Diese Maßnahmen der Bestandskontrolle, artgerechten Fütterung sowie Unterbringung der Tauben gem. dem Augsburger Modell würden dazu beitragen, den “ethischen Tierschutz” in Baden-Württemberg zu verwirklichen. Dieser erlangte bereits vor über 20 Jahren mit Zweidrittelmehrheiten des Bundesrates und des Bundetags Verfassungsrang durch die Implementierung des “Staatsziels Tierschutz” in Artikel 20a Grundgesetz im Jahre 2002. Gemäß amtlicher Begründung des Bundestags trägt dies „dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung“ (5). „Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen.“ Die Staatszielbestimmung ruft insbesondere die Legislative und Exekutive dazu auf, die Belange und den Schutz der Tiere zu verwirklichen. Es geht beim Staatsziel Tierschutz um nicht weniger, als den Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden, Zerstörung ihrer Lebensräume und ihrer Achtung als unsere Mitgeschöpfe.

Ein auch für andere Bundesländer wegweisender Umgang mit den Stadttauben entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (einschlägig sind hier die Paragraphen 1, 2 und 17), sowie des ethischen Tierschutzes in Umsetzung der Staatszielbestimmung wäre zeitgemäß und Baden-Württemberg soll hier eine Vorreiterrolle einehmen und vorbildhaft für andere Bundesländer den ethischen Tierschutz verwirklichen.

 

Anhang

Definition Stadttauben

Sog. Stadttauben (Columba livia forma domestica) sind Nachkommen von Haustauben wie Brief-, Hochzeits- oder sonstige Zuchttauben, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Taubenschlag zurückgefunden und sich einer Stadttaubenpopulation angeschlossen haben. 
Tauben wurden früher als Nutztiere gehalten (als Fleisch-, Eier- und Düngerlieferanten oder als sog. Brieftauben zur Übermittlung von Nachrichten), als sie dann nicht mehr gebraucht wurden, wurden viele Taubenschläge geschlossen. Es handelt sich bei den Stadttauben somit nicht um Wildtiere, sondern um obdachlose Haustiere. Sie wurden über Jahrtausende vom Menschen domestiziert. Diese Domestikation ist nicht mehr umkehrbar(vgl. Rechtsgutachten von Dr. jur. Christian Arleth/Dr. med. vet. Jens Hübel, (2))

Augsburger Modell

99 % der Städte mit Taubenmanagement in Deutschland entscheiden sich für das nachgewiesen erfolgreiche Augsburger Modell. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch Zählung derausgetauschten Eier in einem Schlag, dem Sinken der Reinigungskosten auf privatem und öffentlichem Gelände und dem Ausbleiben von Beschwerden der Bürger und Gewerbetreibenden (Einzelhandel, Bäckereien, Gastronomen). Dies ist mit Abstand die erfolgreichste, effektivste, nachhaltigste, tierschutzkonformste und kostengünstigste Lösung für die Kommunen. 

Die Umsetzung des Konzepts basiert auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen und praktischen Erfahrungen von vielen verschiedenen Kommunen und wird als alleiniges Konzept vom zuständigen Ministerium in Baden-Württemberg empfohlen. 

Ziel des Augsburger Models ist die Reduktion der Population durch Eiaustausch. Sobald die Tauben – nach einer Phase des schrittweisen „Hineinlotsens“ der Tiere in den Taubenschlag – im Schlag angesiedelt sind, verbringen sie 80 % des Tages im Schlag und setzen somit den Hauptteil des Kotes im Schlag ab, der einfach und hygienisch entfernt werden kann. Die Tauben müssen nicht zur Nahrungssuche auf die Straßen und in die Fußgängerzonen. Die Fußgänger und die Gastronomie werden nicht mehr belästigt und die Reinigung der umliegenden Häuser und Straßen von Taubenkot entfällt.

Vorteile Taubenschlag, nach dem Augsburger Modell:

  • Durch den Eiertausch im Schlag wird eine Vermehrung der Tauben verhindert, die Population nimmt ab;
  • Tauben befinden sich 80 % des Tages im Schlag. Der Kot bleibt im Schlag und kann mühelos entfernt werden;
  • Tauben sitzen nur noch selten und vereinzelt auf den Dächern und Balkonen, sie sind auf öffentlichen Flächen, Märkten und den Außenflächen der Gastronomiebetriebe nicht mehr Nahrungs-suchend anzutreffen.
  • Das Leid der Tiere wird vermindert und deren Gesundheit und Wohlbefinden verbessert. (Vgl. dazu den Grundsatz des Tierschutzgesetzes in § 1 Satz 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. […]”)

 

Quellen

(1) Weyrather, A. (2021, Hrsg. Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.: Grundlagen für ein effizientes, tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement in deutschen (Groß)Städten. Eine Handreichung für die Praxis; https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-HB-Stadttaubenmanagement_web.pdf

(2) Arleth C., Hübel J. (2021): Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Hrsg.: Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskiminierung ,Hier kostenlos herunterladen.

(3) Landestierschutzbeauftragte Berlin: Bau von Pilot-Taubenschlägen in Berliner Bezirken, https://www.berlin.de/lb/tierschutz/tauben/artikel.1290446.php

(4) Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019. https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen_downloads/tiergesundheit-tierschutz-5295.html

 (5) Bundestags-Drucksache14/8860 vom 23.04.2002 https://dserver.bundestag.de/btd/14/088/1408860.pdf

 

Für die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung dieser Petition bedanken wir uns bei:

Dr. Norbert Alzmann, Biologe und Bioethiker

Antje Konz, Inhaberin der Firma VitaGood

Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg