Für ein Ende von lebendigen Krippen

Unser Ziel

Seit 2022 setzen wir uns für ein Ende von lebendigen Krippen auf Weihnachtsmärkten ein. Wir bemühen uns um ein Umdenken und die Abschaffung solcher Krippen.

Anstatt Tiere zur Schau zu stellen, sollten tierfreundliche Alternativen wie Holz- oder Stofffiguren gefördert werden, die die Weihnachtsgeschichte ebenso anschaulich darstellen können, ohne Lebewesen zu belasten.

Im ersten Schritt versuchen wir immer in einen positiven Austausch mit der Stadt und den Veranstaltern zu gehen. Meist reicht das leider nicht aus, sodass wir Vorlagen erstellen und Mitmachaktionen über Social Media organisieren, sodass der öffentliche Druck steigt. Zusätzlich binden wir die Presse ein und geben Interviews. Zudem veranstalten wir Demonstrationen auf den Weihnachtsmärkten die lebendige Krippen haben und klären vor Ort über die Bedürfnisse der dort gehaltenen Tiere auf.

Demo Lebendige Krippe Weihnachtsmarkt Stuttgart

Warum wir uns gegen lebendige Krippen aussprechen

Tiere müssen artgerecht untergebracht werden Weihnachtsmärkte sind laut, eng und stressig.

Das deutsche Tierschutzgesetz besagt, dass Personen, die Tiere halten oder betreuen, dafür verantwortlich sind, diese entsprechend angemessen zu ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen. Außerdem muss jedes Tier die Möglichkeit haben, sich artgemäß zu bewegen. Ein „zur Schau stellen“ wie auf dem Weihnachtsmarkt dürfte daher nicht erlaubt werden, da die tier- und verhaltensgerechte Unterbringung nicht gewährleistet werden kann.

Falsches Füttern (Pommes, Lebkuchen) kann Krankheiten verursachen, Zigarettenkippen sind lebensgefährlich.
 

Die Tiere werden von den Weihnachtsmarktgästen mit Lebkuchen, Pommes & Co gefüttert, was zu gesundheitlichen Problemen wie Pansenacidosen und Koliken bis hin zu Todesfällen führen kann. Auch Zigarettenkippen stellen ein erhebliches Risiko dar.

Gerade Kinder oder auch Jugendliche sowie angetrunkene Personen füttern gerne Tiere. Innerhalb unserer Kampagne wurde mehrfach genau dieses Füttern bei lebendigen Krippen in Baden-Württemberg beobachtet. Tiere haben in dieser Umgebung einfach nichts zu suchen.

Schafe und Esel sind soziale und sensible Tiere. Der Lärm, die Enge und fremde Menschen setzen sie unter Stress.

Herdentiere vereinzelt auf engem Raum in Städte zu sperren, nur damit Menschen sie anstarren können, ist nicht mehr zeitgemäß. Diese Tiere sollten Zugang zu Wiesen haben und sich in naturnaher Umgebung großzügig bewegen können. Lebendige Krippen sind unangenehm für die Tiere, sie fühlen sich nicht zu Hause. Weihnachtsmärkte sind trubelig und laut und damit keine geeignete Umgebung für Tiere.

Tiere gehören auf Wiesen, nicht in enge Gehege zur Schau gestellt.
 
Für Tiere sind hochfrequentierte Weihnachtsmärkte keineswegs eine besinnliche Zeit. Immer mehr Weihnachtsmärkte geben daher dem Tierschutz Vorrang und setzen zum Beispiel auf Krippen mit Holzrequisiten.

Schafe und Esel brauchen Ihre Hilfe

Setzen Sie mit uns ein starkes Zeichen für den Tierschutz. Weiter unten finden Sie Vorlagen, die Ihnen helfen, unsere Botschaft zu verbreiten und sich für ein Ende der Nutzung von Tieren in Krippendarstellungen einzusetzen. Die Veranstalter müssen wissen, dass die Menschen sich einen Weihnachtsmarkt ohne Tiere wünschen. Auch die lokale Presse können Sie entsprechend kontaktieren bzw. ins CC setzen.

Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie die Botschaft teilen und unseren Hashtag #KeinTierFürDieKrippe verwenden. So können wir gemeinsam ein Umdenken in der Bevölkerung erreichen.

Eine Mitgliedschaft oder Spende an uns hilft, die Kampagne voranzutreiben. So können wir Werbung bei Social Media schalten, Demomaterialien produzieren und Mitarbeitende anstellen, die sich gezielt um das Kampagnenziel kümmern.

Erfolge

Unser Engagement führte uns nach Reutlingen, wo wir vor der dortigen lebendigen Krippe ein Interview mit dem SWR gaben, die Veranstalter und die Stadt kontaktierten sowie in mehreren Zeitungen präsent waren. 2024 erklärten die Veranstalter schließlich, dass sie künftig auf die lebendige Krippe verzichten werden, da diese nicht mehr zeitgemäß sei.
Auch in Stuttgart konnten wir einen bedeutenden Erfolg erzielen: 2025 stimmte der Gemeinderat dafür, die lebendige Krippe auf dem Stuttgarter Weihnachtsmarkt zu beenden. Zuvor hatten wir eine Demonstration abgehalten, Flyer verteilt, mehrfach Mitmachaktionen organisiert und die Verantwortlichen kontaktiert. Unsere Aktivitäten wurden auch hier vom SWR begleitet und fanden breite Resonanz.
Dieser Erfolg zeigt, wie wichtig es ist, kontinuierlich für den Schutz von Tieren und moderne Werte einzutreten. Wir danken allen Unterstützer*innen, die diesen Wandel möglich gemacht haben!

„Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“

 

„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt."

Kontaktieren Sie die Veranstalter, Sponsoren und die Stadt

Bitte schreiben auch Sie den Veranstaltern, dass Sie sich einen Weihnachtsmarkt ohne lebendige Krippe wünschen. Falls Sie nichts eigenes schreiben möchten, oder etwas Inspiration brauchen, finden Sie unter den Kontaktdaten unsere Schreiben.

Stuttgart
Veranstalter:
in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft mbH & Co. KG
Mercedesstraße 50
70173 Stuttgart  
0711 9554-3300
 
Stadt:
Landeshauptstadt Stuttgart
Marktplatz 1 
post@stuttgart.de
 
Sponsor:
EnergiePlaza
Kesselstraße 23
07118912-3333
kundencenter@stadtwerke-stuttgart.de
 
Tierhalterin:
ne1235@web.de
Ulm

Veranstalter:
Ulm-Messe GmbH
Böfinger Straße 50
89073 Ulm
0731 922-990
weihnachtsmarkt@ulm-messe.de

Stadt:
Rathaus
Marktplatz 1
89073 Ulm
0731 161-0
info@ulm.de

Marketing:
VMV GmbH Volksfeste. Märkte. Veranstaltungen.
Daimlerstraße 16
0731 552 197-39
info@vmvgmbh.de

Ulmer City Marketing e.V.
Hirschstraße 4
89073 Ulm
0731 22181
info@ulmercity.de

Sponsoren:
Radio 7
Gaisenbergstr. 29
0731 1477-0
redaktion.ulm@radio7.de

DONAU 3 FM
Basteistraße 37
89073 Ulm
08000 490-400
studio@donau3fm.de

Esslingen

Veranstalter:
Esslinger Stadtmarketing & Tourismus GmbH
Marktplatz 16 
73728 Esslingen am Neckar
0711 396939-69
info@esslingen-marketing.de

Stadt:
Stadt Esslingen am Neckar
Rathausplatz 2
73728 Esslingen am Neckar
071135-120
stadt.esslingen@esslingen.de

Sponsoren:
Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co. KG
Fritz-Müller-Straße 60
73730 Esslingen am Neckar
0711 3907-200
info@swe.de

Heiko Hahn und Mirco Wilde GbR
Friedenthal 1
06889 Lutherstadt Wittenberg
01776518742
info@wilderhahn.de

MAVO
Berliner Straße 29
73728 Esslingen
0711 939- 33 32
hello@mavo-hospitality.de

Schwäbisch Gmünd

Veranstalter:
Touristik und Marketing GmbH
Marktplatz 37/1
73525 Schwäbisch Gmünd
07171 603-4210
tourist-info@schwaebisch-gmuend.de

Stadt:
Stadt Schwäbisch Gmünd
Marktplatz 1
73525 Schwäbisch Gmünd
07171 603-0
stadtverwaltung@schwaebisch-gmuend.de

2024_12_Brief_der_Tierbesitzerin_lebendige_Krippe_Stuttgart_Kampagne

Vorlagen zum eigenständigen kontaktieren

Hier finden Sie unsere Anschreiben, die Sie gerne als Inspiration nutzen können. In rot ist markiert, wo Anpassungen nötig wären. Mit ChatGPT können Sie sich auch sehr einfach eine eigene Version von umserem Schreiben erstellen lassen.

 

Sehr geehrte Damen und Herren des Organisationsteams des  (…) Weihnachtsmarktes,

sehr geehrte Stadt (…),

mit großer Enttäuschung habe ich dieses Jahr auf Ihrem Weihnachtsmarkt eine lebendige Krippe mit einem Esel, Schafen und neugeborenen Lämmern gesehen. Ich möchte Sie höflich, aber eindringlich bitten, zukünftig von derartigen Darstellungen abzusehen.

Das deutsche Tierschutzgesetz verpflichtet uns alle dazu, Tiere so zu halten, dass ihre Bedürfnisse hinsichtlich Ernährung, Pflege und einer verhaltensgerechten Unterbringung erfüllt werden. Ebenso müssen Tiere ausreichend Bewegungsfreiheit haben. Eine zur Schaustellung auf einem Weihnachtsmarkt wird diesen Anforderungen in keiner Weise gerecht.

Mangelnde artgerechte Haltung und Gefahren durch Besucher

Tiere, die in beengten Gehegen auf einem Weihnachtsmarkt untergebracht sind, haben oft weder genügend Bewegungs- noch Rückzugsmöglichkeiten. Zusätzlich werden sie manchmal von den Besuchern mit Lebensmitteln wie Lebkuchen oder Pommes gefüttert, was zu schweren gesundheitlichen Problemen wie Pansenacidosen oder Koliken führen kann. Auch Zigarettenkippen stellen ein ernstzunehmendes Risiko dar.

Kinder, Jugendliche oder auch angetrunkene Personen handeln manchmal unachtsam oder aus „Spaß“ auf Kosten der Tiere.

Ungeeignete Umgebung für Herdentiere

Das Einsperren von Herdentieren in beengte Stadtbereiche ist nicht zeitgemäß. Diese Tiere brauchen Zugang zu Wiesen und müssen sich naturnah bewegen können.Esel beispielsweise sind Lauftiere, die täglich bis zu 17 Kilometer zurücklegen. Als soziale Tiere bilden sie enge Bindungen und sind in Herden glücklich. Das Alleinsein oder die Trennung von einem vertrauten Partner stresst sie erheblich. Selbst wenn sie mit Schafen zusammengebracht werden, ersetzt das nicht den Kontakt zu Artgenossen.

Schafe sind Fluchttiere, die ihre persönliche Individualdistanz brauchen. Auf Weihnachtsmärkten, wo sie von Menschen umringt sind, fühlen sie sich bedrängt und suchen Schutz im Stall. Diese Umgebung führt bei ihnen zu Angst und Stress und stört die empfindliche Gruppendynamik ihrer Herde.

Lämmer und ihre Mütter in Stresssituationen

Besonders problematisch finde ich die präsentierten Lämmer in Ihrer Krippe. Junge Tiere haben ein hohes Bedürfnis nach Ruhe und Sicherheit, das durch den Lärm und die ständige Unruhe auf einem Weihnachtsmarkt in keiner Weise erfüllt wird. Auch die Mütter dieser Lämmer werden unnötig belastet, da sie ihre Jungen säugen und beschützen müssen, während sie selbst durch die Stressfaktoren der Umgebung beeinträchtigt werden.

Alternativen ohne Tiere

Immer mehr Weihnachtsmärkte verzichten bereits aus Tierschutzgründen auf lebendige Krippen und setzen stattdessen auf Holz- oder Kunstrequisiten. Dies ist eine wunderbare und zeitgemäße Möglichkeit, die weihnachtliche Botschaft zu vermitteln, ohne Tieren unnötig Leid zuzufügen.

Ich appelliere an Sie, als verantwortungsvolle Veranstalter, diesem Beispiel zu folgen und dem Tierwohl Vorrang zu geben. Ich bin sicher, dass auch viele andere Besucherinnen und Besucher Ihre Bemühungen um einen tierfreundlichen Weihnachtsmarkt zu schätzen wissen.

Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Anregung zu prüfen. Ich würde mich freuen, wenn Sie auf kommende Weihnachtsmärkte ohne lebende Tiere setzen würden.

Mit freundlichen Grüßen

 

Sehr geehrte Damen und Herren des Organisationsteams des  (…) Weihnachtsmarktes,

sehr geehrte Stadt (…),

mit großer Enttäuschung habe ich dieses Jahr auf Ihrem Weihnachtsmarkt eine lebendige Krippe mit Eseln und Schafen gesehen. Ich möchte Sie höflich, aber eindringlich bitten, zukünftig von derartigen Darstellungen abzusehen.

Das deutsche Tierschutzgesetz verpflichtet uns alle dazu, Tiere so zu halten, dass ihre Bedürfnisse hinsichtlich Ernährung, Pflege und einer verhaltensgerechten Unterbringung erfüllt werden. Ebenso müssen Tiere ausreichend Bewegungsfreiheit haben. Eine zur Schaustellung auf einem Weihnachtsmarkt wird diesen Anforderungen in keiner Weise gerecht.

Mangelnde artgerechte Haltung und Gefahren durch Besucher

Tiere, die in beengten Gehegen auf einem Weihnachtsmarkt untergebracht sind, haben oft weder genügend Bewegungs- noch Rückzugsmöglichkeiten. Zusätzlich werden sie manchmal von den Besuchern mit Lebensmitteln wie Lebkuchen oder Pommes gefüttert, was zu schweren gesundheitlichen Problemen wie Pansenacidosen oder Koliken führen kann. Auch Zigarettenkippen stellen ein ernstzunehmendes Risiko dar.

Kinder, Jugendliche oder auch angetrunkene Personen handeln manchmal unachtsam oder aus „Spaß“ auf Kosten der Tiere.

Ungeeignete Umgebung für Herdentiere

Das Einsperren von Herdentieren in beengte Stadtbereiche ist nicht zeitgemäß. Diese Tiere brauchen Zugang zu Wiesen und müssen sich naturnah bewegen können.Esel beispielsweise sind Lauftiere, die täglich bis zu 17 Kilometer zurücklegen. Teile einer Herde zu entnehmen und auf einen Markt zu verfrachten, bedeutet für diese Tiere Angst und Stress und stört die empfindliche Gruppendynamik.

Schafe sind Fluchttiere, die ihre persönliche Individualdistanz brauchen. Auf Weihnachtsmärkten, wo sie von Menschen umringt sind, fühlen sie sich bedrängt und suchen Schutz im Stall. Diese Umgebung führt bei ihnen zu Angst und Stress und stört die empfindliche Gruppendynamik ihrer Herde.

Alternativen ohne Tiere

Immer mehr Weihnachtsmärkte verzichten bereits aus Tierschutzgründen auf lebendige Krippen und setzen stattdessen auf Holz- oder Kunstrequisiten. Dies ist eine wunderbare und zeitgemäße Möglichkeit, die weihnachtliche Botschaft zu vermitteln, ohne Tieren unnötig Leid zuzufügen.

Ich appelliere an Sie, als verantwortungsvolle Veranstalter, diesem Beispiel zu folgen und dem Tierwohl Vorrang zu geben. Ich bin sicher, dass auch viele andere Besucherinnen und Besucher Ihre Bemühungen um einen tierfreundlichen Weihnachtsmarkt zu schätzen wissen.

Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Anregung zu prüfen. Ich würde mich freuen, wenn Sie auf kommende Weihnachtsmärkte ohne lebende Tiere setzen würden.

Mit freundlichen Grüßen

 

So sieht der Alltag auf dem Weihnachtsmarkt aus

Die Tiere verbringen meist die gesamte Dauer des Weihnachtsmarktes in der lebendigen Krippe. Nachts werden sie in ihren Stall gesperrt und je nach Bauart wird dieser ggf. mit einer Plane abgehängt.

Für die Nacht werden die Tiere meist nach Tierart getrennt. Das bedeutet, dass ein einzeln gehaltener Esel die Nacht komplett alleine verbringt, obwohl es sich dabei um ein Herdentier handelt. Die Einzelhaltung von Eseln ist nur vorübergehend und mit einer Sondergenehmigung erlaubt. Leider werden diese Genehmigungen für die Dauer einer lebendigen Krippe meist vom Veterinäramt erteilt.

Auf vielen Weihnachtsmärkten ist die Fläche nur spärlich mit Stroh bedeckt. Es mangelt an Bewegungsmöglichkeiten und Beschäftigung. Esel wandern in ihrer natürlichen Umgebung bis zu 17 Kilometer am Tag. Schafe lieben es zu weiden, und gerade Lämmer toben normalerweise gerne miteinander über die Wiesen.

Gerade zu Stoßzeiten sind die Krippen zeitweise von Besuchern umringt. Dies führt zu einer hohen Lautstärke und einem beengten Gefühl, dem sich die Tiere kaum entziehen können. Sie wissen auch nicht, dass sie diesen artfremden Lebensbedingungen nur vorübergehend ausgesetzt sind. Es ist unverständlich, warum die Einzelhaltung von Eseln zwar grundsätzlich verboten ist, aber zur Belustigung auf einem Weihnachtsmarkt über Wochen hinweg gestattet wird.

Viele Menschen scheinen so wenig Kontakt zu Tieren zu haben, dass sie gar nicht bemerken, wie wenig artgerecht die Unterbringung auf dem Weihnachtsmarkt ist.

Förderung betreuter Taubenschläge nach dem ,,Augsburger Modell" in Baden-Württemberg

Unsere Städte in Baden-Württemberg sind überfüllt mit hunderttausenden von Stadttauben, Teile der Bevölkerung fühlen sich belästigt, aber die betroffenen Kommunen und Vereine haben nicht die nötigen Mittel und ein nachhaltiges und erfolgreiches Taubenmanagement mit betreuten Tabenschlägen nach dem Augsburger Modell zu praktizieren. Mit Hilfe einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg könnte dieses große Problem gelöst werden. 

In regelmäßigen Abständen erreichen unseren Verein Bitten von Bürger*innen, sie bei der Umsetzung eines tierschutz-adäquaten Stadttaubenmanagements zu unterstützen. Einerseits sehen viele Gemeinden die Stadttaubensituation als Störfaktor, andererseits gibt es wenig Bereitschaft, da die Mittel fehlen, sich der Situation angemessen anzunehmen.

Dabei ist die einzige wirksame und tierschutzgerechte sowie auch tierschutzrechtlich akzeptable Methode, um Taubenpopulationen auf Dauer zu verkleinern bzw. auf einer überschaubaren Zahl zu halten die Einrichtung betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell an geeigneten Plätzen, an denen die Tiere mit artgerechtem Futter sowie Wasser versorgt und an den Ort gebunden werden (1). Dadurch nimmt die Präsenz der Futterschwärme in der Stadt ab. In den Taubenschlägen können unkompliziert die Eier gegen Gipsatrappen getauscht werden und es kann somit die Taubenpopulationkontrolliert werden indem sie zunächst verringert und dann auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird. 

Die bevorzugte Nahrung von (Stadt-)Tauben besteht hauptsächlich aus Körnern und Samen, die in den Städten kaum vorhanden sind. Stadttauben können Ähren nicht entspelzen, was verhindert, dass sie – wie landläufig fälschlicher Weise angenommen wird – zum “Feldern” ins Umland fliegen und wie Wildvögel auf Wiesen und auf Feldern Nahrung aufnehmen können. Somit haben die Tauben keine Möglichkeit, in Städten an artgerechtes Futter zu gelangen. Sie sind darauf angewiesen, sämtliche Abfälle der Menschen zu essen, die sie auffinden können. Dies führt auch zu einem vermehrten Absatz des flüssigen Hungerkots, in dessen Folge es zu einer vermehrten Verschmutzung der Innenstädte kommt, von der sich Teile der Bevölkerung belästigt fühlen. Werden die Tiere artgerecht gefüttert, kann diesbezüglich eine Verbesserung erreicht werden. Zudem fördern hohe Populationsdichten von Stadttauben das Auftreten von Taubenspezifischen Infektionskrankheiten– die zwar für den Menschen kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen, die Tiere jedoch schwächen und zu erheblichen Leiden bis hin zum Verenden führen können.

In vielen Kommunen existieren ordnungsrechtliche Fütterungsverbote, die nur bei vorhandenem Stadttaubenmanagement rechtskonform sind.

In betreuten Taubenschlägen bekommen die Tiere ausreichend artgerechtes Futter, zudem können sie dort Paare bilden und brüten. Ihre Eier werden gegen Attrappen aus Gips ausgetauscht, sodass die Tiere weiter an ihr Nest gebunden bleiben, aber keine Küken aufziehen werden.

Einem Gutachten (Arleth C., Hübel J.: Rechtsgutachten Stadttaubenschutz.) zufolge handelt es sich bei Stadttaubenum Fundtiere (2). Die heutigen Stadttauben sind die Nachfahren von einst ausgesetzten Haustieren. Diese Tiere sind nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, da der Mensch sie im Laufe der Domestizierung über Jahrtausende in seine Abhängigkeit züchtete. Daher haben Kommunen die Pflicht zur Lösung dieser dauerhaften menschengemachten tierschutzrechtlichen Herausforderung.

Trotzdem sind es meistens Privatpersonen, die die Kosten für die Anschaffung eines Taubenschlages (bspw. ein Bauwagen, Container o.ä.) und das Futter tragen. 

Beispielsweise stellt die Landestierschutzbeauftragte von Berlin, Frau Dr. Kathrin Hermann, zu diesem Zweck Gelder aus dem Berliner Haushalt zur Verfügung. Dieses kann von den Bezirken für den Bau von Pilot-Taubenschlägen abgerufen werden. Um die Mittel zielgerichtet einsetzen zu können, sollten folgende drei Anforderungen erfüllt sein:

1. EIn geeigneter Standort; 

2. die Sicherstellung der Betreuung des Taubenschlages; 

3. ein(e) Ansprechpartner*in innerhalb der Bezirksverwaltung.

 

Die Errichtung betreuter Taubenschlägen an geeigneten Standorten nach dem Augsburger Modell, in denen Tauben artgerechtes Futter angeboten und Eier durch Attrappen ausgetauscht werden, ist die einzig tierschutzgerechte und zu gleich die erfolgversprechendste und nachhaltigste Möglichkeit, die Stadttaubenpopulation deutlich zu verringern,  Tierleid zu vermeiden und die Kosten der Städte im Hinblick auf Reinigungs- und Vergrämungsmaßnahmen deutlich zu senken. Auch werden die Bürger*innen stark entlastet – die Bürgerbeschwerden entfallen. Der Bau von betreuten Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell wird auch vom Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen beschrieben: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019 (4), und wurde auch in den – mittlerweile veralteten – Empfehlungen des Landestierschutzbeirats Baden-Württemberg zur Regulierung der Taubenpopulation in Städten, herausgegeben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Jahr 2005, beschrieben.

 

Kosten für 1 Taubenschlag ca. 500 Tauben
Bau Taubenschlag inclusive Innenausstattung ca. 25.000,- €

Betreuungs- und Versorgungskosten jährlich ca. 15.000,- €

Bisher sind keine Fördermittel für gemeinnützige Taubenvereine und Kommunen im Haushalt des Landes vorgesehen. 

Zukünftig sollten, wie seit 2022 auch im Land Niedersachsen, Haushaltsmittel für die Errichtung und die Unterhaltung betreuter Taubenschläge bereitgestellt werden, die eingetragene Tierschutzorganisationen und Gemeinden in Baden-Württemberg unterstützen.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition, bitten Sie als zuständigen Minsister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz daher um Förderung dieser wichtigen Maßnahme zur Eindämmung der Taubenpopulationen in den Kommunen. 

Wir ersuchen dabei um die Förderung des Baus von betreuten Taubenschlägen nach dem Ausburger Modell, der Einrichtung von betreuten Futterplätzen für die noch nicht an einen Schlag gebundenen “noch-obdachlosen” Tauben oder für Areale, in denen ein Bedarf herrscht, jedoch Taubenschläge aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht einrichtbar sind, sowie die Übernahme der laufenden Kosten für die Betreibung, einschließlich der Pflege, ggf. tiermedizinischen Versorgung und des artgerechten Futters in den Taubenschlägen ebenso wie an den betreuten Futterplätzen.

Zudem fordern wir eine Verpflichtung aller Kommunen mit höherer Stadttaubendichte zur Errichtung von Taubenschlägen – bedarfsweise in Verbindung mit betreuten Futterplätzen – zur Populationskontrolle und Fütterung der Tiere, um das Leid der Tiere zu vermindern, öffentliche Kosten zu senken, Bürgerbeschwerden abzuwenden, und letztlich damit eine großflächige Populationskontrolle in Baden-Württemberg zu erreichen.

Diese Maßnahmen der Bestandskontrolle, artgerechten Fütterung sowie Unterbringung der Tauben gem. dem Augsburger Modell würden dazu beitragen, den “ethischen Tierschutz” in Baden-Württemberg zu verwirklichen. Dieser erlangte bereits vor über 20 Jahren mit Zweidrittelmehrheiten des Bundesrates und des Bundetags Verfassungsrang durch die Implementierung des “Staatsziels Tierschutz” in Artikel 20a Grundgesetz im Jahre 2002. Gemäß amtlicher Begründung des Bundestags trägt dies „dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung“ (5). „Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen.“ Die Staatszielbestimmung ruft insbesondere die Legislative und Exekutive dazu auf, die Belange und den Schutz der Tiere zu verwirklichen. Es geht beim Staatsziel Tierschutz um nicht weniger, als den Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden, Zerstörung ihrer Lebensräume und ihrer Achtung als unsere Mitgeschöpfe.

Ein auch für andere Bundesländer wegweisender Umgang mit den Stadttauben entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (einschlägig sind hier die Paragraphen 1, 2 und 17), sowie des ethischen Tierschutzes in Umsetzung der Staatszielbestimmung wäre zeitgemäß und Baden-Württemberg soll hier eine Vorreiterrolle einehmen und vorbildhaft für andere Bundesländer den ethischen Tierschutz verwirklichen.

 

Anhang

Definition Stadttauben

Sog. Stadttauben (Columba livia forma domestica) sind Nachkommen von Haustauben wie Brief-, Hochzeits- oder sonstige Zuchttauben, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Taubenschlag zurückgefunden und sich einer Stadttaubenpopulation angeschlossen haben. 
Tauben wurden früher als Nutztiere gehalten (als Fleisch-, Eier- und Düngerlieferanten oder als sog. Brieftauben zur Übermittlung von Nachrichten), als sie dann nicht mehr gebraucht wurden, wurden viele Taubenschläge geschlossen. Es handelt sich bei den Stadttauben somit nicht um Wildtiere, sondern um obdachlose Haustiere. Sie wurden über Jahrtausende vom Menschen domestiziert. Diese Domestikation ist nicht mehr umkehrbar(vgl. Rechtsgutachten von Dr. jur. Christian Arleth/Dr. med. vet. Jens Hübel, (2))

Augsburger Modell

99 % der Städte mit Taubenmanagement in Deutschland entscheiden sich für das nachgewiesen erfolgreiche Augsburger Modell. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch Zählung derausgetauschten Eier in einem Schlag, dem Sinken der Reinigungskosten auf privatem und öffentlichem Gelände und dem Ausbleiben von Beschwerden der Bürger und Gewerbetreibenden (Einzelhandel, Bäckereien, Gastronomen). Dies ist mit Abstand die erfolgreichste, effektivste, nachhaltigste, tierschutzkonformste und kostengünstigste Lösung für die Kommunen. 

Die Umsetzung des Konzepts basiert auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen und praktischen Erfahrungen von vielen verschiedenen Kommunen und wird als alleiniges Konzept vom zuständigen Ministerium in Baden-Württemberg empfohlen. 

Ziel des Augsburger Models ist die Reduktion der Population durch Eiaustausch. Sobald die Tauben – nach einer Phase des schrittweisen „Hineinlotsens“ der Tiere in den Taubenschlag – im Schlag angesiedelt sind, verbringen sie 80 % des Tages im Schlag und setzen somit den Hauptteil des Kotes im Schlag ab, der einfach und hygienisch entfernt werden kann. Die Tauben müssen nicht zur Nahrungssuche auf die Straßen und in die Fußgängerzonen. Die Fußgänger und die Gastronomie werden nicht mehr belästigt und die Reinigung der umliegenden Häuser und Straßen von Taubenkot entfällt.

Vorteile Taubenschlag, nach dem Augsburger Modell:

  • Durch den Eiertausch im Schlag wird eine Vermehrung der Tauben verhindert, die Population nimmt ab;
  • Tauben befinden sich 80 % des Tages im Schlag. Der Kot bleibt im Schlag und kann mühelos entfernt werden;
  • Tauben sitzen nur noch selten und vereinzelt auf den Dächern und Balkonen, sie sind auf öffentlichen Flächen, Märkten und den Außenflächen der Gastronomiebetriebe nicht mehr Nahrungs-suchend anzutreffen.
  • Das Leid der Tiere wird vermindert und deren Gesundheit und Wohlbefinden verbessert. (Vgl. dazu den Grundsatz des Tierschutzgesetzes in § 1 Satz 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. […]”)

 

Quellen

(1) Weyrather, A. (2021, Hrsg. Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.: Grundlagen für ein effizientes, tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement in deutschen (Groß)Städten. Eine Handreichung für die Praxis; https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-HB-Stadttaubenmanagement_web.pdf

(2) Arleth C., Hübel J. (2021): Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Hrsg.: Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskiminierung ,Hier kostenlos herunterladen.

(3) Landestierschutzbeauftragte Berlin: Bau von Pilot-Taubenschlägen in Berliner Bezirken, https://www.berlin.de/lb/tierschutz/tauben/artikel.1290446.php

(4) Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019. https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen_downloads/tiergesundheit-tierschutz-5295.html

 (5) Bundestags-Drucksache14/8860 vom 23.04.2002 https://dserver.bundestag.de/btd/14/088/1408860.pdf

 

Für die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung dieser Petition bedanken wir uns bei:

Dr. Norbert Alzmann, Biologe und Bioethiker

Antje Konz, Inhaberin der Firma VitaGood

Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg