Pressemitteilung der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt vom 22.02.2018
Am 22.02.2018 hat das Oberlandesgericht Naumburg drei Tierschützer in dritter Instanz endgültig freigesprochen. Sie hatten sich Zutritt zu einer Schweinemastanlage in Sandbeiendorf (Sachsen-Anhalt) verschafft und dort grausame Zustände gefilmt.
Dieses Grundsatzurteil ist wegweisend für den Tierschutz. Das Gericht sieht den begangenen Hausfriedensbruch als legitimes Mittel an, um Tierquälerei und Behördenversagen öffentlich zu machen. Die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz sowie die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt haben die angeklagten Tierschützer der Organisation Animal Rights Watch (ARIWA) in dem Gerichtsprozess unterstützt.
»Jetzt können sich Rechercheteams von Tierschutzorganisationen in einem juristisch sicheren Rahmen bewegen, wenn ein glaubhafter Verdacht vorliegt und das zuständige Veterinäramt trotz bekannter Verstöße nicht eingeschritten ist«, sagt Klosterhalfen. »Dies ist auch ein überfälliger Weckruf an die Veterinärämter, bei Vergehen gegen das Tierschutzrecht endlich konsequent einzugreifen.«
Zur Pressemitteilung der[nbsp]Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt ‚Urteil: Filmen in Ställen ist grundsätzlich legal‘