Bekanntmachung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz[nbsp] über die Vergabe des Tierschutzpreises Baden-Württemberg für das Jahr 2019 [nbsp]
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Vom 15. Februar 2019 – Az. 34-9185.21
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Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wird im Jahr 2019 erneut den Tierschutzpreis des Landes Baden-Württemberg verleihen.
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Mit dem Preis werden private Organisationen und Einzelpersonen ausgezeichnet, die sich durch Engagement und Initiativen zur Förderung des Tierschutzes in BadenWürttemberg besonders hervorgetan haben.
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Gewürdigt werden insbesondere herausragende, nachhaltige Leistungen auf folgenden Gebieten:
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– Besonders tiergerechte Haltung von Tieren (z. B. im landwirtschaftlichen Bereich, Tierheim),
– ehrenamtliches Engagement im Tierschutz,
– Öffentlichkeitsarbeit im Tierschutz,
– besonders tiergerechte Erziehung, Ausbildung oder Beschäftigung von Tieren (z. B. von Hunden, Pferden),
– besonderes tierschützerisches Engagement im pädagogischen Bereich,
– beispielhafte und innovative Projekte auf dem Gebiet des Tierschutzes.
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Der Tierschutzpreis ist mit einem Preisgeld von insgesamt 7.500,– € dotiert. Eine Aufteilung in Teilbeträge für mehrere Preisträger ist möglich. [nbsp]
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Vorschläge und Bewerbungen mit Beschreibung der Tierschutzinitiative sind mit der Postanschrift der vorgeschlagenen Person/en oder Organisation/en bis zum 17. Mai 2019 beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Postfach 10 34 44, 70029 Stuttgart oder elektronisch an tierschutzpreis@mlr.bwl.de einzureichen.[nbsp] Vorgeschlagen werden können nur Personen und Organisationen, die ihre Tätigkeit innerhalb von Baden-Württemberg ausüben.
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Eine Arbeitsgruppe des Landesbeirates für Tierschutz prüft und bewertet die Vorschläge und Bewerbungen und unterbreitet dem Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eine Liste zur Auswahl der Preisträger.
