Bislang war die Isofluran-Narkose Tierärztinnen und Tierärzten vorbehalten. Durch einen Beschluss des Bundeskabinetts sollen künftig auch Nicht-Tierärzte befugt sein, eine solche Narkose durchzuführen. Dazu kommentiert Stephanie Kowalski, Tierärztin und Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Menschen für Tierrechte – Tierversuchsgegner Baden-Württemberg e.V.:
„Eine Narkose ist ein komplexer Vorgang, der umfangreiches medizinisches Wissen erfordert. Die Isofluran-Narkose in die Hand tierärztlicher Laien zu legen ist daher grob fahrlässig und aus medizinischer Sicht entschieden abzulehnen.
Mit dem bloßen „Bewusstlos machen“ durch Isofluran ist es nicht getan. Für eine wirksame Schmerzausschaltung ist eine Vorbehandlung mit geeigneten Analgetika unerlässlich. Immerhin handelt es sich um einen nicht unerheblichen chirurgischen Eingriff, bei dem männlichen Ferkeln die Hoden entfernt werden. Niemand würde auf die Idee kommen, Hundehaltern die Kastration ihrer Rüden zu überlassen. […]“
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