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Pressemitteilung: Der Kampf gegen Alzheimer – Tierversuche sind der falsche Weg

Pressemitteilung vom 17.01.2017:
Die Krankheit Alzheimer stellt in den kommenden Jahren eine der größten Herausforderungen für die Medizin dar. Trotz massiven Forschungsbemühungen gibt es bis heute kein wirksames Medikament, das den Verlauf von Alzheimer aufhalten oder gar die Krankheit heilen könnte.[nbsp]

Die Krankheit Alzheimer stellt in den kommenden Jahren eine der größten Herausforderungen für die Medizin dar. Schätzungen zufolge leiden global bereits 44 Millionen Menschen an Demenzerkrankungen. Damit wuchs die Zahl der Patienten in den letzten drei Jahren um über 20% an.
1,2 Millionen Menschen in Deutschland leiden an Alzheimer. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) veröffentlichte jüngst einen Bericht, welcher für das Jahr 2050 über 135 Millionen Patienten weltweit und damit eine Verdreifachung der Patientenzahlen vorhersagt.

Trotz massiven Forschungsbemühungen gibt es bis heute kein wirksames Medikament, das den Verlauf von Alzheimer aufhalten oder gar die Krankheit heilen könnte. Aus über 1200 klinischen Studien erwuchsen nur 5 Medikamente, welche einige Symptome der Patienten abmildern konnten und welche nur bei ca. 50% der Patienten tatsächlich anschlagen. Zuletzt enttäuschte im November 2016 ein Medikament des Pharmaunternehmens Eli Lilly. Dessen Wirkstoff Solanezumab wurde als mögliches Jahrhundert-Medikament angepriesen und weckte die Hoffnung zahlreicher Patienten. Klinische Studien an Patienten kamen letztlich zu dem Ergebnis, das Medikament sei nicht wirkungsvoller als ein Placebo.

Im Dezember 2016 wurde nun in Amerika ein neues Gesetz zur Krankheitsbekämpfung verabschiedet, wodurch auch für ein Projekt zur Erforschung des Gehirns 1,5 Millarden Dollar bereitstellt werden.

Die Ärztevereinigung für verantwortungsvolle Medizin (Physicians Committee for Responsible Medicine) mahnte, dass Tierversuche der falsche Weg im Kampf gegen Alzheimer seien. Dr. Lam erklärte in einem Zeitungsartikel: In Jahrzehnten der Forschung und mit einigen hundert Millarden Dollar, welche in öffentliche und private Forschung geflossen sind, wurde nicht ein einziges Medikament gefunden, das die Krankheit Alzheimer aufhält. Der Grund hierfür ist, dass der überwiegende Teil der Forschung an Mäusen und Affen durchgeführt wird. Diese Tiere erkranken natürlicherweise gar nicht an Alzheimer. Stattdessen werden sie genetisch manipuliert, um an einer Nachbildung von Alzheimer zu erkranken. In den meisten Fällen pflanzen die Forscher den Tieren einen oder mehrere genetische Risikofaktoren ein und „heilen“ dann die künstlich erzeugte Krankheit. Diese „Heilungen“ ließen sich allerdings nicht zur Besserungen der Situation menschlicher Alzheimer-Patienten übertragen.*

Christian Ott, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Vereins MENSCHEN FÜR TIERRECHTE – Tierversuchsgegner Baden-Württemberg e.V., ist Neurobiologe und fügt hinzu: „Bis heute gibt es kein krankes Tier, das dieselben Veränderungen im Gehirn und die kognitiven Probleme aufweist, mit welchen Alzheimerpatienten zu kämpfen haben. Die bekannten Veränderungen im Gehirn, Plaques und Neurofibrillen, treten in Tiermodellen teilweise zu früh, an falscher Stelle oder gar nicht auf. Da nur 5% der Alzheimererkrankungen eine genetische Komponente haben, ist das Studium von genetischen Risikofaktoren für den größten Teil der Patienten irrelevant.“

Um in Zukunft Besserung für Patienten zu erbringen, sollte die Forschung sich auf die menschliche Situation konzentrieren. Die amerikanische Ärztevereinigung erklärt: Tests an Tieren können gravierende Sicherheitsprobleme neuer Alzheimermedikamente nicht aufdecken. Schwellungen und Mikroblutungen im Gehirn wurden erst sichtbar, als man Menschen mit bildgebenden Verfahren untersuchte. Im Gegensatz hierzu waren Methoden, welche zum Beispiel mit Patienten-Zellen arbeiten, in der Lage, die Reaktion auf neue Medikamente genauer vorherzusagen als Tierversuche.**

Kombiniert mit Bevölkerungsstudien und klinischen Studien lassen sich so bedeutende Ergebnisse für das Leben der Alzheimerpatienten gewinnen. Das Studium von Risikofaktoren, welche Umstände eine Alzheimererkrankung begünstigen oder nicht, ist ein weiteres Mittel für eine erfolgreiche Prävention.

Auch an den Universitäten in Baden-Württemberg wird Alzheimer erforscht. Damit Forschungsergebnisse den Patienten helfen, ist es wichtig, die Forschungsmethoden und deren Erfolg kritisch zu hinterfragen. Vor diesem Hintergrund kritisiert der Verein den geplanten Laborneubau für ca. 40 Millionen Euro in Freiburg. Der erklärte Schwerpunkt des IMITATE (Institute for Disease Modeling and Targeted Medicine) ist die tierexperimentelle Forschung. Das ist Forschungsförderung in eine erwiesenermaßen erfolglose und ethisch sehr bedenkliche Richtung. Erfolgsversprechender und zukunftsweisend wäre dahingegen die Förderung von komplexen Zellkulturen. In Baden-Württemberg arbeitet beispielsweise die Arbeitsgruppe um Prof. Marcel Leist an der Universität Konstanz an neurobiologischen Fragen in der Zellkultur.

„Es gibt nicht nur ethische, sondern auch medizinische Gründe, in der Wissenschaft vom Tierversuch abzukommen,“ erklärt Christian Ott. „Um die Hoffnung der zunehmenden Alzheimerpatienten nicht weiterhin zu enttäuschen, ist es wichtig, dass in der Forschung eine Abkehr vom Tierversuch erfolgt.“

[nbsp]

Pressekontakt:
MENSCHEN FÜR TIERRECHTE – Tierversuchsgegner Baden-Württemberg e.V.
Christian Ott

Tel.: 07344 -1669 225
Handy: 0157-7886 3929
Mail: ott@tierrechte-bw.de

Zitate:
*In fact, decades of research and hundreds of billions of dollars spent in public and private money have not produced even one disease-modifying treatment for Alzheimer’s. This is mostly due to the fact that the vast majority of this research is conducted using mice and primates—animals who do not get the disease naturally, but have been genetically modified to mimic the disease.
In most cases, scientists “engineer” one or several genetic risk factors in these animals, and then „fix“ the artificially created disorder. However, these “fixes” have not translated to functional improvements in humans with Alzheimer’s.

**Moreover, testing on animals can also fail to detect significant safety issues with potential new Alzheimer’s drugs. These concerns, which have included swelling and micro-bleeds in the brain, have only became apparent during clinical trials with the use of human neuroimaging techniques. In contrast, human-based in vitro techniques, such as human induced pluripotent stem cells derived from Alzheimer’s patients, have been able to more accurately predict experimental drug response in humans than animal models.

Quelle: http://thehill.com/blogs/congress-blog/healthcare/311025-ensuring-the-21st-century-cures-act-ends-alzheimers

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Förderung betreuter Taubenschläge nach dem ,,Augsburger Modell" in Baden-Württemberg

Unsere Städte in Baden-Württemberg sind überfüllt mit hunderttausenden von Stadttauben, Teile der Bevölkerung fühlen sich belästigt, aber die betroffenen Kommunen und Vereine haben nicht die nötigen Mittel und ein nachhaltiges und erfolgreiches Taubenmanagement mit betreuten Tabenschlägen nach dem Augsburger Modell zu praktizieren. Mit Hilfe einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg könnte dieses große Problem gelöst werden. 

In regelmäßigen Abständen erreichen unseren Verein Bitten von Bürger*innen, sie bei der Umsetzung eines tierschutz-adäquaten Stadttaubenmanagements zu unterstützen. Einerseits sehen viele Gemeinden die Stadttaubensituation als Störfaktor, andererseits gibt es wenig Bereitschaft, da die Mittel fehlen, sich der Situation angemessen anzunehmen.

Dabei ist die einzige wirksame und tierschutzgerechte sowie auch tierschutzrechtlich akzeptable Methode, um Taubenpopulationen auf Dauer zu verkleinern bzw. auf einer überschaubaren Zahl zu halten die Einrichtung betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell an geeigneten Plätzen, an denen die Tiere mit artgerechtem Futter sowie Wasser versorgt und an den Ort gebunden werden (1). Dadurch nimmt die Präsenz der Futterschwärme in der Stadt ab. In den Taubenschlägen können unkompliziert die Eier gegen Gipsatrappen getauscht werden und es kann somit die Taubenpopulationkontrolliert werden indem sie zunächst verringert und dann auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird. 

Die bevorzugte Nahrung von (Stadt-)Tauben besteht hauptsächlich aus Körnern und Samen, die in den Städten kaum vorhanden sind. Stadttauben können Ähren nicht entspelzen, was verhindert, dass sie – wie landläufig fälschlicher Weise angenommen wird – zum “Feldern” ins Umland fliegen und wie Wildvögel auf Wiesen und auf Feldern Nahrung aufnehmen können. Somit haben die Tauben keine Möglichkeit, in Städten an artgerechtes Futter zu gelangen. Sie sind darauf angewiesen, sämtliche Abfälle der Menschen zu essen, die sie auffinden können. Dies führt auch zu einem vermehrten Absatz des flüssigen Hungerkots, in dessen Folge es zu einer vermehrten Verschmutzung der Innenstädte kommt, von der sich Teile der Bevölkerung belästigt fühlen. Werden die Tiere artgerecht gefüttert, kann diesbezüglich eine Verbesserung erreicht werden. Zudem fördern hohe Populationsdichten von Stadttauben das Auftreten von Taubenspezifischen Infektionskrankheiten– die zwar für den Menschen kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen, die Tiere jedoch schwächen und zu erheblichen Leiden bis hin zum Verenden führen können.

In vielen Kommunen existieren ordnungsrechtliche Fütterungsverbote, die nur bei vorhandenem Stadttaubenmanagement rechtskonform sind.

In betreuten Taubenschlägen bekommen die Tiere ausreichend artgerechtes Futter, zudem können sie dort Paare bilden und brüten. Ihre Eier werden gegen Attrappen aus Gips ausgetauscht, sodass die Tiere weiter an ihr Nest gebunden bleiben, aber keine Küken aufziehen werden.

Einem Gutachten (Arleth C., Hübel J.: Rechtsgutachten Stadttaubenschutz.) zufolge handelt es sich bei Stadttaubenum Fundtiere (2). Die heutigen Stadttauben sind die Nachfahren von einst ausgesetzten Haustieren. Diese Tiere sind nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, da der Mensch sie im Laufe der Domestizierung über Jahrtausende in seine Abhängigkeit züchtete. Daher haben Kommunen die Pflicht zur Lösung dieser dauerhaften menschengemachten tierschutzrechtlichen Herausforderung.

Trotzdem sind es meistens Privatpersonen, die die Kosten für die Anschaffung eines Taubenschlages (bspw. ein Bauwagen, Container o.ä.) und das Futter tragen. 

Beispielsweise stellt die Landestierschutzbeauftragte von Berlin, Frau Dr. Kathrin Hermann, zu diesem Zweck Gelder aus dem Berliner Haushalt zur Verfügung. Dieses kann von den Bezirken für den Bau von Pilot-Taubenschlägen abgerufen werden. Um die Mittel zielgerichtet einsetzen zu können, sollten folgende drei Anforderungen erfüllt sein:

1. EIn geeigneter Standort; 

2. die Sicherstellung der Betreuung des Taubenschlages; 

3. ein(e) Ansprechpartner*in innerhalb der Bezirksverwaltung.

 

Die Errichtung betreuter Taubenschlägen an geeigneten Standorten nach dem Augsburger Modell, in denen Tauben artgerechtes Futter angeboten und Eier durch Attrappen ausgetauscht werden, ist die einzig tierschutzgerechte und zu gleich die erfolgversprechendste und nachhaltigste Möglichkeit, die Stadttaubenpopulation deutlich zu verringern,  Tierleid zu vermeiden und die Kosten der Städte im Hinblick auf Reinigungs- und Vergrämungsmaßnahmen deutlich zu senken. Auch werden die Bürger*innen stark entlastet – die Bürgerbeschwerden entfallen. Der Bau von betreuten Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell wird auch vom Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen beschrieben: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019 (4), und wurde auch in den – mittlerweile veralteten – Empfehlungen des Landestierschutzbeirats Baden-Württemberg zur Regulierung der Taubenpopulation in Städten, herausgegeben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Jahr 2005, beschrieben.

 

Kosten für 1 Taubenschlag ca. 500 Tauben
Bau Taubenschlag inclusive Innenausstattung ca. 25.000,- €

Betreuungs- und Versorgungskosten jährlich ca. 15.000,- €

Bisher sind keine Fördermittel für gemeinnützige Taubenvereine und Kommunen im Haushalt des Landes vorgesehen. 

Zukünftig sollten, wie seit 2022 auch im Land Niedersachsen, Haushaltsmittel für die Errichtung und die Unterhaltung betreuter Taubenschläge bereitgestellt werden, die eingetragene Tierschutzorganisationen und Gemeinden in Baden-Württemberg unterstützen.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition, bitten Sie als zuständigen Minsister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz daher um Förderung dieser wichtigen Maßnahme zur Eindämmung der Taubenpopulationen in den Kommunen. 

Wir ersuchen dabei um die Förderung des Baus von betreuten Taubenschlägen nach dem Ausburger Modell, der Einrichtung von betreuten Futterplätzen für die noch nicht an einen Schlag gebundenen “noch-obdachlosen” Tauben oder für Areale, in denen ein Bedarf herrscht, jedoch Taubenschläge aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht einrichtbar sind, sowie die Übernahme der laufenden Kosten für die Betreibung, einschließlich der Pflege, ggf. tiermedizinischen Versorgung und des artgerechten Futters in den Taubenschlägen ebenso wie an den betreuten Futterplätzen.

Zudem fordern wir eine Verpflichtung aller Kommunen mit höherer Stadttaubendichte zur Errichtung von Taubenschlägen – bedarfsweise in Verbindung mit betreuten Futterplätzen – zur Populationskontrolle und Fütterung der Tiere, um das Leid der Tiere zu vermindern, öffentliche Kosten zu senken, Bürgerbeschwerden abzuwenden, und letztlich damit eine großflächige Populationskontrolle in Baden-Württemberg zu erreichen.

Diese Maßnahmen der Bestandskontrolle, artgerechten Fütterung sowie Unterbringung der Tauben gem. dem Augsburger Modell würden dazu beitragen, den “ethischen Tierschutz” in Baden-Württemberg zu verwirklichen. Dieser erlangte bereits vor über 20 Jahren mit Zweidrittelmehrheiten des Bundesrates und des Bundetags Verfassungsrang durch die Implementierung des “Staatsziels Tierschutz” in Artikel 20a Grundgesetz im Jahre 2002. Gemäß amtlicher Begründung des Bundestags trägt dies „dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung“ (5). „Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen.“ Die Staatszielbestimmung ruft insbesondere die Legislative und Exekutive dazu auf, die Belange und den Schutz der Tiere zu verwirklichen. Es geht beim Staatsziel Tierschutz um nicht weniger, als den Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden, Zerstörung ihrer Lebensräume und ihrer Achtung als unsere Mitgeschöpfe.

Ein auch für andere Bundesländer wegweisender Umgang mit den Stadttauben entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (einschlägig sind hier die Paragraphen 1, 2 und 17), sowie des ethischen Tierschutzes in Umsetzung der Staatszielbestimmung wäre zeitgemäß und Baden-Württemberg soll hier eine Vorreiterrolle einehmen und vorbildhaft für andere Bundesländer den ethischen Tierschutz verwirklichen.

 

Anhang

Definition Stadttauben

Sog. Stadttauben (Columba livia forma domestica) sind Nachkommen von Haustauben wie Brief-, Hochzeits- oder sonstige Zuchttauben, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Taubenschlag zurückgefunden und sich einer Stadttaubenpopulation angeschlossen haben. 
Tauben wurden früher als Nutztiere gehalten (als Fleisch-, Eier- und Düngerlieferanten oder als sog. Brieftauben zur Übermittlung von Nachrichten), als sie dann nicht mehr gebraucht wurden, wurden viele Taubenschläge geschlossen. Es handelt sich bei den Stadttauben somit nicht um Wildtiere, sondern um obdachlose Haustiere. Sie wurden über Jahrtausende vom Menschen domestiziert. Diese Domestikation ist nicht mehr umkehrbar(vgl. Rechtsgutachten von Dr. jur. Christian Arleth/Dr. med. vet. Jens Hübel, (2))

Augsburger Modell

99 % der Städte mit Taubenmanagement in Deutschland entscheiden sich für das nachgewiesen erfolgreiche Augsburger Modell. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch Zählung derausgetauschten Eier in einem Schlag, dem Sinken der Reinigungskosten auf privatem und öffentlichem Gelände und dem Ausbleiben von Beschwerden der Bürger und Gewerbetreibenden (Einzelhandel, Bäckereien, Gastronomen). Dies ist mit Abstand die erfolgreichste, effektivste, nachhaltigste, tierschutzkonformste und kostengünstigste Lösung für die Kommunen. 

Die Umsetzung des Konzepts basiert auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen und praktischen Erfahrungen von vielen verschiedenen Kommunen und wird als alleiniges Konzept vom zuständigen Ministerium in Baden-Württemberg empfohlen. 

Ziel des Augsburger Models ist die Reduktion der Population durch Eiaustausch. Sobald die Tauben – nach einer Phase des schrittweisen „Hineinlotsens“ der Tiere in den Taubenschlag – im Schlag angesiedelt sind, verbringen sie 80 % des Tages im Schlag und setzen somit den Hauptteil des Kotes im Schlag ab, der einfach und hygienisch entfernt werden kann. Die Tauben müssen nicht zur Nahrungssuche auf die Straßen und in die Fußgängerzonen. Die Fußgänger und die Gastronomie werden nicht mehr belästigt und die Reinigung der umliegenden Häuser und Straßen von Taubenkot entfällt.

Vorteile Taubenschlag, nach dem Augsburger Modell:

  • Durch den Eiertausch im Schlag wird eine Vermehrung der Tauben verhindert, die Population nimmt ab;
  • Tauben befinden sich 80 % des Tages im Schlag. Der Kot bleibt im Schlag und kann mühelos entfernt werden;
  • Tauben sitzen nur noch selten und vereinzelt auf den Dächern und Balkonen, sie sind auf öffentlichen Flächen, Märkten und den Außenflächen der Gastronomiebetriebe nicht mehr Nahrungs-suchend anzutreffen.
  • Das Leid der Tiere wird vermindert und deren Gesundheit und Wohlbefinden verbessert. (Vgl. dazu den Grundsatz des Tierschutzgesetzes in § 1 Satz 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. […]”)

 

Quellen

(1) Weyrather, A. (2021, Hrsg. Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.: Grundlagen für ein effizientes, tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement in deutschen (Groß)Städten. Eine Handreichung für die Praxis; https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-HB-Stadttaubenmanagement_web.pdf

(2) Arleth C., Hübel J. (2021): Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Hrsg.: Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskiminierung ,Hier kostenlos herunterladen.

(3) Landestierschutzbeauftragte Berlin: Bau von Pilot-Taubenschlägen in Berliner Bezirken, https://www.berlin.de/lb/tierschutz/tauben/artikel.1290446.php

(4) Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019. https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen_downloads/tiergesundheit-tierschutz-5295.html

 (5) Bundestags-Drucksache14/8860 vom 23.04.2002 https://dserver.bundestag.de/btd/14/088/1408860.pdf

 

Für die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung dieser Petition bedanken wir uns bei:

Dr. Norbert Alzmann, Biologe und Bioethiker

Antje Konz, Inhaberin der Firma VitaGood

Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg