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Offener Brief für ein Verbot von Kälbertransporten

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg unterstützt den folgenden offenen Brief der Organisation X Orga. Auch wenn ein Verbot der Kälbertransporte für unsere Organisation nur einen kleinen Zwischenschritt darstellt, unterstützen wir ihn dennoch, da die Transporte großes Leid für die Kälber bedeuten.[nbsp]Außerdem ließe sich damit eine „Problematik“ der Milchindustrie nicht mehr so leicht ins Ausland verschieben. Denn die Kuh wird immer nur Milch geben, wenn sie jedes Jahr ein Kind bekommt. Wenn diese Kälber nicht mehr so einfach ins Ausland geschafft werden können, würde der massenhafte Konsum von Milchprodukten und seine Konsequenzen hier im Land sichtbarer werden. Daraus kann man sich eine Hinwendung zu pflanzlichen Alternativen erhoffen.

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg unterstützt den folgenden offenen Brief der Organisation X Orga. Auch wenn ein Verbot der Kälbertransporte für unsere Organisation nur einen kleinen Zwischenschritt darstellt, unterstützen wir ihn dennoch, da die Transporte großes Leid für die Kälber bedeuten. Außerdem ließe sich damit eine „Problematik“ der Milchindustrie nicht mehr so leicht ins Ausland verschieben. Denn die Kuh wird immer nur Milch geben, wenn sie jedes Jahr ein Kind bekommt. Wenn diese Kälber nicht mehr so einfach ins Ausland geschafft werden können, würde der massenhafte Konsum von Milchprodukten und seine Konsequenzen hier im Land sichtbarer werden. Daraus kann man sich eine Hinwendung zu pflanzlichen Alternativen erhoffen.

Verbot von Kälbertransporten per Verwaltungsakt; Ermächtigungsgrundlage § 16 a Tierschutzgesetz

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann, sehr geehrter Herr Minister Hauk, sehr geehrter Herr Landrat Sievers,

wie Sie sicher wissen, ist in den letzen Wochen anhand vieler Medienbericht in der Öffentlichkeit bekannt geworden, dass der Erlass bezüglich Kälbertransporte vom 1.2.2021 auf rechtlich sehr dünnem Boden steht.

Es ist in der Öffentlichkeit bekannt geworden, dass dieser Erlass auf Fehlentscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim und des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen beruht.

Renommierte Strafrechtler*innen und Jurist*innen sind bekanntermaßen dieser Auffassung.

Hier ein Auszug aus der „Badische Neueste Nachrichten“, der die Sachlage verdeutlicht:

Alexander Rabitsch hat im Mai 2020 die Situation auf Anfrage der Landesregierung bewertet. Der österreichische Facharzt und Sachverständige hatte sich auch schon für das EU-Parlament zum Transport von Kälbern und den Bedürfnissen der Tiere geäußert. Politisch bewerten will Rabitsch die Lage in Baden-Württemberg nicht, aber er hatte in seinem Gutachten so ziemlich das Gegenteil von dem geäußert, was das Ministerium nun in seinem Erlass schreibt…. Es ist eine enorme Belastung für die Tiere“, sagt Rabitsch. „Leiden durch Hunger – Leiden, das vermeidbar wäre.“ Die Tiere seien nach zwei Wochen noch zu jung für den Transport. Erst nach vier Wochen bildeten sie eigene Abwehrstoffe. „Sie sind abhängig davon, Muttermilch oder etwas Ähnliches zu bekommen.“ Doch wenn sie nach 21 Stunden am Bestimmungsort ankommen, bekamen sie lediglich einmal Wasser oder Elektrolyte, so Rabitsch. … Auch die vorgeschriebene einstündige Ruhepause sei nicht ausreichend. „Die Kälber benötigen drei Stunden zum Verdauen, sonst gibt es Verdauungsstörungen.“ Bei einem Transport habe man festgestellt, dass es alleine vier Stunden dauerte, bis 250 Kälber getränkt waren. „Das ist zeitlich nicht zu schaffen“, betont Rabitsch. „Man sieht, dass es etliche Erkrankungs- und auch Todesfälle gibt.“ Das zeige sich manchmal erst Tage nach der Ankunft. Veterinärämter würden solche Transporte gerne untersagen, berichtet Rabitsch. Doch es fehle die rechtliche Handhabe dafür. „Diese Urteile verpflichten gerade dazu, die Tiere zu verladen.“ Es brauche ein ordentliches Gerichtsverfahren, bei dem alle Argumente gehört werden.

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht sieht die Landesregierung nicht an die Urteile gebunden, da es Eil-Entscheidungen seien. Der Vorsitzende Christoph Maisack sagt: „Die Landesregierung ist in einer schwierigen Situation.“ Sie könne aber den Antrag mit einer Feststellungsklage sofort aussetzen und die Sache dem Europäischen Gerichtshof vorlegen. „Bis zu den letzten Instanzen kann es natürlich dauern“, sagt Maisack.“ Er sieht wie Rabitsch auch die negativen Folgen der kurzen Ruhepause und der langen Fahrtzeit: „Das liegt nicht im Interesse der Tiere, sondern im Interesse der Transportunternehmer.“ Doch Baden-Württemberg sei mit seiner Sammelstelle in Bad Waldsee (Landkreis Ravensburg) das große Schlupfloch: „Fast alle anderen Bundesländer fertigen keine Kälbertransporte ab, diese irrsinnigen Entscheidungen gibt es nur in Baden-Württemberg.“ (https://bnn.de/nachrichten/baden-wuerttemberg/tierschuetzer-demonstrieren-in-stuttgart-wegen-kaelber-transporten-es-ist-leiden-durch-hunger)

Nun, ein gerichtliches Verfahren dauert lange, aber ein Verbot der Tiertransporte per Verwaltungsakt kann sehr zeitnah geschehen und die unrechtmäßige Tierquälerei sofort beenden!

Unter einem Verwaltungsakt versteht man „die hoheitliche Maßnahme (im Sinne von Verfügung, Entscheidung, Anordnung), die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.“ (§ 35 LVwVfG)

Nach § 16a Satz 1[nbsp]TierSchG trifft die zuständige Behörde die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen:

Nach §16a Satz 2 „kann“ die Behörde die verhältnismäßigen, unter anderem dort konkret aufgelisteten, Anordnungen treffen. … Auch unter dem Staatsziel Tierschutz aus Art.20aGG müssen besondere Gründe vorliegen, die ein Nichteinschreiten rechtfertigen, um ausnahmsweise untätig zubleiben. §16a ist auch insoweit verfassungskonform auszulegen. Der Behörde wird durch Art. 20a GG eine Schutzpflicht für das Tier auferlegt. Es ist daher mit der Verfassung nicht vereinbar, bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen nach §16a und damit einer Gefahr oder bereits eingetretenen Schädigung des Tieres, der Behörde eine Wahl dahingehend zuzugestehen, ob sie einschreitet oder nicht. … Seit der Einführung des Art. 20a GG bleibt kein Raum mehr für eine Meinung, die ein Entschließungsermessen annimmt. Denn nur, wenn man eine Pflicht zum Einschreiten der Behörde annimmt, kann man der als Staatsziel eingeführten Wertigkeit des Tierschutzes gerecht werden.“ (https://tierschutz.hessen.de/sites/tierschutz.hessen.de/files/content-downloads/1166-W-09AnimalsAngels_Gutachten16a_pdf.pdf)

Der Verwaltungsakt kann vom Landkreis Ravensburg in Form einer Verbotsverfügung erlassen werden. Wir bitten Sie, Herr Ministerpräsident Kretschmann und Herr Minister Hauk, den Landkreis Ravensburg zu unterstützen, diesen umgehend zu erlassen und damit die Durchführung von Kälbertransporten zu untersagen.

Wollen Sie, Herr Ministerpräsident Kretschmann wirklich, dass Baden-Württemberg als „Schlupfloch“ rechtswidriger Praktiken und Tierquälereien gilt? Möchte Baden-Württemberg tatsächlich als das Bundesland gelten, das für „irrsinnige Entscheidungen“ steht?

Wir fordern einen sofortigen Stopp von rechtswidrigen Kälbertransporten per Verwaltungsakt auf der Ermächtigungsgrundlage des § 16 a Tierschutzgesetz!

Mit freundlichen Grüßen

Gez.

20. 02. 2021

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Förderung betreuter Taubenschläge nach dem ,,Augsburger Modell" in Baden-Württemberg

Unsere Städte in Baden-Württemberg sind überfüllt mit hunderttausenden von Stadttauben, Teile der Bevölkerung fühlen sich belästigt, aber die betroffenen Kommunen und Vereine haben nicht die nötigen Mittel und ein nachhaltiges und erfolgreiches Taubenmanagement mit betreuten Tabenschlägen nach dem Augsburger Modell zu praktizieren. Mit Hilfe einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg könnte dieses große Problem gelöst werden. 

In regelmäßigen Abständen erreichen unseren Verein Bitten von Bürger*innen, sie bei der Umsetzung eines tierschutz-adäquaten Stadttaubenmanagements zu unterstützen. Einerseits sehen viele Gemeinden die Stadttaubensituation als Störfaktor, andererseits gibt es wenig Bereitschaft, da die Mittel fehlen, sich der Situation angemessen anzunehmen.

Dabei ist die einzige wirksame und tierschutzgerechte sowie auch tierschutzrechtlich akzeptable Methode, um Taubenpopulationen auf Dauer zu verkleinern bzw. auf einer überschaubaren Zahl zu halten die Einrichtung betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell an geeigneten Plätzen, an denen die Tiere mit artgerechtem Futter sowie Wasser versorgt und an den Ort gebunden werden (1). Dadurch nimmt die Präsenz der Futterschwärme in der Stadt ab. In den Taubenschlägen können unkompliziert die Eier gegen Gipsatrappen getauscht werden und es kann somit die Taubenpopulationkontrolliert werden indem sie zunächst verringert und dann auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird. 

Die bevorzugte Nahrung von (Stadt-)Tauben besteht hauptsächlich aus Körnern und Samen, die in den Städten kaum vorhanden sind. Stadttauben können Ähren nicht entspelzen, was verhindert, dass sie – wie landläufig fälschlicher Weise angenommen wird – zum “Feldern” ins Umland fliegen und wie Wildvögel auf Wiesen und auf Feldern Nahrung aufnehmen können. Somit haben die Tauben keine Möglichkeit, in Städten an artgerechtes Futter zu gelangen. Sie sind darauf angewiesen, sämtliche Abfälle der Menschen zu essen, die sie auffinden können. Dies führt auch zu einem vermehrten Absatz des flüssigen Hungerkots, in dessen Folge es zu einer vermehrten Verschmutzung der Innenstädte kommt, von der sich Teile der Bevölkerung belästigt fühlen. Werden die Tiere artgerecht gefüttert, kann diesbezüglich eine Verbesserung erreicht werden. Zudem fördern hohe Populationsdichten von Stadttauben das Auftreten von Taubenspezifischen Infektionskrankheiten– die zwar für den Menschen kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen, die Tiere jedoch schwächen und zu erheblichen Leiden bis hin zum Verenden führen können.

In vielen Kommunen existieren ordnungsrechtliche Fütterungsverbote, die nur bei vorhandenem Stadttaubenmanagement rechtskonform sind.

In betreuten Taubenschlägen bekommen die Tiere ausreichend artgerechtes Futter, zudem können sie dort Paare bilden und brüten. Ihre Eier werden gegen Attrappen aus Gips ausgetauscht, sodass die Tiere weiter an ihr Nest gebunden bleiben, aber keine Küken aufziehen werden.

Einem Gutachten (Arleth C., Hübel J.: Rechtsgutachten Stadttaubenschutz.) zufolge handelt es sich bei Stadttaubenum Fundtiere (2). Die heutigen Stadttauben sind die Nachfahren von einst ausgesetzten Haustieren. Diese Tiere sind nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, da der Mensch sie im Laufe der Domestizierung über Jahrtausende in seine Abhängigkeit züchtete. Daher haben Kommunen die Pflicht zur Lösung dieser dauerhaften menschengemachten tierschutzrechtlichen Herausforderung.

Trotzdem sind es meistens Privatpersonen, die die Kosten für die Anschaffung eines Taubenschlages (bspw. ein Bauwagen, Container o.ä.) und das Futter tragen. 

Beispielsweise stellt die Landestierschutzbeauftragte von Berlin, Frau Dr. Kathrin Hermann, zu diesem Zweck Gelder aus dem Berliner Haushalt zur Verfügung. Dieses kann von den Bezirken für den Bau von Pilot-Taubenschlägen abgerufen werden. Um die Mittel zielgerichtet einsetzen zu können, sollten folgende drei Anforderungen erfüllt sein:

1. EIn geeigneter Standort; 

2. die Sicherstellung der Betreuung des Taubenschlages; 

3. ein(e) Ansprechpartner*in innerhalb der Bezirksverwaltung.

 

Die Errichtung betreuter Taubenschlägen an geeigneten Standorten nach dem Augsburger Modell, in denen Tauben artgerechtes Futter angeboten und Eier durch Attrappen ausgetauscht werden, ist die einzig tierschutzgerechte und zu gleich die erfolgversprechendste und nachhaltigste Möglichkeit, die Stadttaubenpopulation deutlich zu verringern,  Tierleid zu vermeiden und die Kosten der Städte im Hinblick auf Reinigungs- und Vergrämungsmaßnahmen deutlich zu senken. Auch werden die Bürger*innen stark entlastet – die Bürgerbeschwerden entfallen. Der Bau von betreuten Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell wird auch vom Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen beschrieben: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019 (4), und wurde auch in den – mittlerweile veralteten – Empfehlungen des Landestierschutzbeirats Baden-Württemberg zur Regulierung der Taubenpopulation in Städten, herausgegeben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Jahr 2005, beschrieben.

 

Kosten für 1 Taubenschlag ca. 500 Tauben
Bau Taubenschlag inclusive Innenausstattung ca. 25.000,- €

Betreuungs- und Versorgungskosten jährlich ca. 15.000,- €

Bisher sind keine Fördermittel für gemeinnützige Taubenvereine und Kommunen im Haushalt des Landes vorgesehen. 

Zukünftig sollten, wie seit 2022 auch im Land Niedersachsen, Haushaltsmittel für die Errichtung und die Unterhaltung betreuter Taubenschläge bereitgestellt werden, die eingetragene Tierschutzorganisationen und Gemeinden in Baden-Württemberg unterstützen.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition, bitten Sie als zuständigen Minsister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz daher um Förderung dieser wichtigen Maßnahme zur Eindämmung der Taubenpopulationen in den Kommunen. 

Wir ersuchen dabei um die Förderung des Baus von betreuten Taubenschlägen nach dem Ausburger Modell, der Einrichtung von betreuten Futterplätzen für die noch nicht an einen Schlag gebundenen “noch-obdachlosen” Tauben oder für Areale, in denen ein Bedarf herrscht, jedoch Taubenschläge aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht einrichtbar sind, sowie die Übernahme der laufenden Kosten für die Betreibung, einschließlich der Pflege, ggf. tiermedizinischen Versorgung und des artgerechten Futters in den Taubenschlägen ebenso wie an den betreuten Futterplätzen.

Zudem fordern wir eine Verpflichtung aller Kommunen mit höherer Stadttaubendichte zur Errichtung von Taubenschlägen – bedarfsweise in Verbindung mit betreuten Futterplätzen – zur Populationskontrolle und Fütterung der Tiere, um das Leid der Tiere zu vermindern, öffentliche Kosten zu senken, Bürgerbeschwerden abzuwenden, und letztlich damit eine großflächige Populationskontrolle in Baden-Württemberg zu erreichen.

Diese Maßnahmen der Bestandskontrolle, artgerechten Fütterung sowie Unterbringung der Tauben gem. dem Augsburger Modell würden dazu beitragen, den “ethischen Tierschutz” in Baden-Württemberg zu verwirklichen. Dieser erlangte bereits vor über 20 Jahren mit Zweidrittelmehrheiten des Bundesrates und des Bundetags Verfassungsrang durch die Implementierung des “Staatsziels Tierschutz” in Artikel 20a Grundgesetz im Jahre 2002. Gemäß amtlicher Begründung des Bundestags trägt dies „dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung“ (5). „Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen.“ Die Staatszielbestimmung ruft insbesondere die Legislative und Exekutive dazu auf, die Belange und den Schutz der Tiere zu verwirklichen. Es geht beim Staatsziel Tierschutz um nicht weniger, als den Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden, Zerstörung ihrer Lebensräume und ihrer Achtung als unsere Mitgeschöpfe.

Ein auch für andere Bundesländer wegweisender Umgang mit den Stadttauben entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (einschlägig sind hier die Paragraphen 1, 2 und 17), sowie des ethischen Tierschutzes in Umsetzung der Staatszielbestimmung wäre zeitgemäß und Baden-Württemberg soll hier eine Vorreiterrolle einehmen und vorbildhaft für andere Bundesländer den ethischen Tierschutz verwirklichen.

 

Anhang

Definition Stadttauben

Sog. Stadttauben (Columba livia forma domestica) sind Nachkommen von Haustauben wie Brief-, Hochzeits- oder sonstige Zuchttauben, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Taubenschlag zurückgefunden und sich einer Stadttaubenpopulation angeschlossen haben. 
Tauben wurden früher als Nutztiere gehalten (als Fleisch-, Eier- und Düngerlieferanten oder als sog. Brieftauben zur Übermittlung von Nachrichten), als sie dann nicht mehr gebraucht wurden, wurden viele Taubenschläge geschlossen. Es handelt sich bei den Stadttauben somit nicht um Wildtiere, sondern um obdachlose Haustiere. Sie wurden über Jahrtausende vom Menschen domestiziert. Diese Domestikation ist nicht mehr umkehrbar(vgl. Rechtsgutachten von Dr. jur. Christian Arleth/Dr. med. vet. Jens Hübel, (2))

Augsburger Modell

99 % der Städte mit Taubenmanagement in Deutschland entscheiden sich für das nachgewiesen erfolgreiche Augsburger Modell. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch Zählung derausgetauschten Eier in einem Schlag, dem Sinken der Reinigungskosten auf privatem und öffentlichem Gelände und dem Ausbleiben von Beschwerden der Bürger und Gewerbetreibenden (Einzelhandel, Bäckereien, Gastronomen). Dies ist mit Abstand die erfolgreichste, effektivste, nachhaltigste, tierschutzkonformste und kostengünstigste Lösung für die Kommunen. 

Die Umsetzung des Konzepts basiert auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen und praktischen Erfahrungen von vielen verschiedenen Kommunen und wird als alleiniges Konzept vom zuständigen Ministerium in Baden-Württemberg empfohlen. 

Ziel des Augsburger Models ist die Reduktion der Population durch Eiaustausch. Sobald die Tauben – nach einer Phase des schrittweisen „Hineinlotsens“ der Tiere in den Taubenschlag – im Schlag angesiedelt sind, verbringen sie 80 % des Tages im Schlag und setzen somit den Hauptteil des Kotes im Schlag ab, der einfach und hygienisch entfernt werden kann. Die Tauben müssen nicht zur Nahrungssuche auf die Straßen und in die Fußgängerzonen. Die Fußgänger und die Gastronomie werden nicht mehr belästigt und die Reinigung der umliegenden Häuser und Straßen von Taubenkot entfällt.

Vorteile Taubenschlag, nach dem Augsburger Modell:

  • Durch den Eiertausch im Schlag wird eine Vermehrung der Tauben verhindert, die Population nimmt ab;
  • Tauben befinden sich 80 % des Tages im Schlag. Der Kot bleibt im Schlag und kann mühelos entfernt werden;
  • Tauben sitzen nur noch selten und vereinzelt auf den Dächern und Balkonen, sie sind auf öffentlichen Flächen, Märkten und den Außenflächen der Gastronomiebetriebe nicht mehr Nahrungs-suchend anzutreffen.
  • Das Leid der Tiere wird vermindert und deren Gesundheit und Wohlbefinden verbessert. (Vgl. dazu den Grundsatz des Tierschutzgesetzes in § 1 Satz 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. […]”)

 

Quellen

(1) Weyrather, A. (2021, Hrsg. Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.: Grundlagen für ein effizientes, tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement in deutschen (Groß)Städten. Eine Handreichung für die Praxis; https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-HB-Stadttaubenmanagement_web.pdf

(2) Arleth C., Hübel J. (2021): Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Hrsg.: Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskiminierung ,Hier kostenlos herunterladen.

(3) Landestierschutzbeauftragte Berlin: Bau von Pilot-Taubenschlägen in Berliner Bezirken, https://www.berlin.de/lb/tierschutz/tauben/artikel.1290446.php

(4) Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019. https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen_downloads/tiergesundheit-tierschutz-5295.html

 (5) Bundestags-Drucksache14/8860 vom 23.04.2002 https://dserver.bundestag.de/btd/14/088/1408860.pdf

 

Für die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung dieser Petition bedanken wir uns bei:

Dr. Norbert Alzmann, Biologe und Bioethiker

Antje Konz, Inhaberin der Firma VitaGood

Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg