Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst legen jährlich ein Förderprogramm für Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch auf. Für dieses Förderprogramm stehen 400.000 Euro zur Verfügung. Der Preis ist teilbar. Die Forschungsprojekte müssen in Baden-Württemberg oder unter Beteiligung von Einrichtungen aus Baden-Württemberg laufen. Anträge können bis zum 30. April jeden Jahres per Post oder E-Mail beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg eingereicht werden.
Bei der diesjährigen Ausschreibung wurden neun Förderanträge gestellt. Eine mit Vertreterinnen und Vertretern von Tierschutz und Wissenschaft besetzte Bewertungskommission hat daraus vier Projekte ausgewählt, die eine Förderung erhalten.
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