Für viel Wirbel sorgten in den letzten Wochen Undercover-Videoaufnahmen aus Hühnermast- und Schweinezuchtbetrieben. Das Nachrichtenmagazin „Exakt“ veröffentlichte daher eine Dokumentation, wie die Rechtslage der Aktionen der Tierschutzaktivisten zu bewerten ist.
Die in der Sendung befragte Juristin Barbara Felde sagte, dass die Justiz in Fällen von „Stalleinbrüchen“ meist zugunsten der Tierrechtler entscheide. Der Tierschutz sei ein notstandsfähiges Rechtsgut. Um dem Tierschutz zur Geltung zu verhelfen, seien bestimmte Handlungsweisen gerechtfertigt, um die Öffentlichkeit zu informieren und um Druck auf die Behörden auszuüben.
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Zur MDR exact Sendung ‚Tierschutzaktivisten – Helden oder Kriminelle‘

