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Leder: Grausame Produktion

Leder ist ein globalisiertes Produkt geworden, welches Tierleid und ökologische wie soziale Folgen nicht berücksichtigt. Die Billigproduktion freut amerikanische und europäische Kunden. Aber sie schadet Tier, Mensch und Umwelt.

Die kalte Jahreszeit ist angebrochen. Traditionell die Zeit, in welcher neben Pelz an Kleidung und Accessoires auch Lederwaren Hochkonjunktur erleben. Doch Leder ist – genau wie Pelz – aus Tierschutzsicht äußerst kritisch zu betrachten. Der Rohstoff ist kein Abfallprodukt der Massentierhaltung sondern zählt als wichtigstes Nebenprodukt der fleischverarbeitenden Industrie. Die Tiere leiden lebenslang qualvoll in beengter Haltung, ohne Sonnenlicht oder der Möglichkeit ureigenem Verhalten nachzugehen. Prophylaktische Amputationen wie etwa das Ausbrennen der Hörner sind an der Tagesordnung. Nach dem Transport der Tiere in den Schlachthof werden diese im Akkord getötet – häufig durch unzureichend geschultes Personal. Der Zeitmangel und das fehlende Fachwissen führen zu signifikanten Fehlbetäubungsraten, so dass beispielsweise jährlich etwa 350.000 Rinder noch qualvoller sterben, als ohnehin vorgesehen. Und das, obwohl in Deutschland die tierschutzrechtlichen Vorgaben noch vergleichsweise hoch sind.

Ein Großteil der Lederprodukte stammt mittlerweile aus Entwicklungs- und Schwellenländern und gehen mit noch größerer Tierqual einher. Leder ist ein verbilligtes, globalisiertes Massenprodukt geworden und wird daher vornehmlich in Ländern produziert, die geringe gesetzliche Tier- und Umweltschutzvorgaben haben. Wie bei Pelz ist China globaler Leder-Marktführer geworden. Aber auch Indien oder Brasilien liefern vergleichsweise viel Leder. Einen wahrhaften Leder-Boom erlebt derzeit Bangladesch. Bis zum Jahr 2020 soll der Lederwarenexport von 1,3 Milliarden auf 5 Milliarden Dollar wachsen.

Indische Kühe werden illegal geschmuggelt. Sie werden über hunderte Kilometer getrieben, geschlagen und gelangen völlig entkräftet auf die Rindermärkte Bangladeschs. Den ehemals heiligen Kühen wird bei vollem Bewusstsein die Kehle aufgeschnitten und sie werden teilweise noch lebend gehäutet. Da die meisten Hindus kein Rindfleisch essen, werden die Tiere zumeist nur für ihre Haut getötet.

Weitere grausame Szenen aus Gerbereien machen deutlich, dass nicht nur tierisches Leid hinter der Lederindustrie steckt. So wird Presseberichten zufolge in Bangladesch aber auch in Indien häufig Kinderarbeit zur Gewinnung und zum Gerben von Leder eingesetzt. Ohne Arbeitsschutz werden die Kinder den ätzenden Substanzen ausgesetzt. Die Handelsunternehmen wissen häufig nicht, wer in den einzelnen Produktionsstätten der langen Lieferkette arbeitet. Und ähnlich wie in der Bekleidungsindustrie, sind die Unternehmen meist auch nicht daran interessiert, es zu erfahren oder interne Standards einzuführen. Generell sind die Arbeitsbedingungen in der asiatischen Lederindustrie prekär. Ohne Handschuhe oder Mundschutz und mit unzureichendem Schuhwerk hantieren die Arbeiter für wenige Cent in der Stunde mit den hochgiftigen Chemikalien, um preiswerte Produkte für den Endverbraucher zu fertigen. Die Chemikalien reizen die Atemwege, führen zu Hautausschlägen sowie zu Kopfschmerzen und erhöhen das Krebsrisiko. Die Arbeiter sind arme Menschen aus den Dörfern. Häufig handelt es sich um Analphabeten, die die Armut in die Städte zieht.

Auch ökologisch betrachtet ist Leder ein Desaster. Die Produktion von Leder erfordert hohe Wassermengen. Diese kommen mit den Chemikalien in Kontakt und die entstehenden toxischen Mixturen laufen zumeist ungefiltert ab, vergiften Böden und Grundwasser. Damit wird das Wasser gefährlich für den täglichen Gebrauch und die Bevölkerung im Umkreis wird geschädigt. Zudem werden Flüsse vergiftet und Ökosysteme zerstört.

Das sogenannte Naturprodukt ist so vergiftet, dass selbst der Endverbraucher noch gesundheitliche Schäden davontragen kann. Chrom VI, Formaldehyd oder Anti-Schimmelmittel: Tests zufolge überschreitet jedes dritte Lederprodukt die Grenzwerte und erhöht damit für den Träger das Risiko Allergien zu entwickeln oder an Krebs zu erkranken.

Durch eine fehlende Kennzeichnungspflicht können sich Verbraucher nicht sicher sein, dass ihre Ware korrekt deklariert ist. Besonders bei Pelz und Leder wird regelmäßig Etikettenschwindel aufgedeckt. So ist es zum Beispiel möglich, dass der Endverbraucher unwissentlich Hundeleder trägt. Mangelhafte Kennzeichnung wird vom Käufer meist nicht bemerkt und würde selbst bei Beanstandung ohne rechtliche Konsequenzen bleiben.

Und auch vermeintliche Qualitätsnachweise wie etwa ein “Made in Italy” Aufdruck verraten nur, dass die Einzelteile in Italien vernäht wurden. Wo das Leder herkommt, in welchen Ländern es zu welchen Arbeitsbedingungen “veredelt” wurde und wie die einzelnen Produktionsstätten der Ware aussahen, verrät derzeit kaum ein Label.

Leder ist ein globalisiertes Produkt geworden, welches Tierleid und ökologische wie soziale Folgen nicht berücksichtigt. Die Billigproduktion freut amerikanische und europäische Kunden. Aber sie schadet Tier, Mensch und Umwelt.

Alternative Pflanzenleder

© Pinatex

Daher wünschen sich Konsumentinnen und Konsumenten zunehmend Alternativen. Künftig können Fans der Lederoptik qualitativ hochwertig aber völlig tierleidfrei und dabei umweltfreundlich einkaufen. Junge Unternehmen arbeiten an der Gewinnung von rein pflanzlichem Leder und erzielen damit hervorragende Ergebnisse.

Ananasleder
Die stabilen Fasern der Blätter werden üblicherweise als Abfallprodukt weggeworfen. Die spanische Designerin Dr. Carmen Hijosa entwickelte eine Möglichkeit, diese Fasern für die Produktion von ökologisch verträglichen Pflanzenleder zu verwenden, welches sie Piñatex nennt. Die Produkte ihres Unternehmens Ananas Anam sind atmungsaktiv, wasserabweisend und können nach Wunsch bedruckt und zugeschnitten werden. Daraus werden inzwischen nicht nur Handtaschen, sondern auch Jacken, Schuhe und sogar Autositze gefertigt.

Die Produktion von Ananasleder ermöglicht den regionalen Bauern eine zusätzliche Einnahmequelle. Die Abfallprodukte sind anstelle von Chemiecocktails für die Umwelt ökologisch wertvolle Biomasse, die zur Düngung von Feldern oder für die Gewinnung von Biogas weiterverwendet werden kann. Die Bestandteile des Ananasleders sind zudem biologisch abbaubar.

Pilzleder
Auch mit Pilzen lässt sich ein veganer Rohstoff gewinnen, welcher Leder verblüffend ähnlich sieht, außerdem wasserabweisend und extrem reißfest ist. Das junge Unternehmen MycoWorks konzentriert sich auf die Produktion von sogenannten Mycelium. Das Wurzelgeflecht von Pilzen wird Mycel genannt. Dieses wird gepresst, getrocknet und gefärbt. Unterschiedliche Texturen können schon beim Wachstum des Mycels erreicht werden und anders als bei tierischem Leder gibt es keine Beschränkungen in der Größe des Lederstücks. Da Pilzkulturen geringe Ansprüche stellen, ist die Produktion von Mycelium weitaus günstiger als die übliche Produktion von tierischem Leder und braucht dabei nur einen Bruchteil der Zeit und der Ressourcen.

Nach wie vor ist die Reportage von Manfred Karremann in der ZDF Reihe 37° mit dem Titel[nbsp] ‚Gift auf unserer Haut‘ aktuell. Nicht nur ethische Argumente sprechen demnach für ein Verzicht auf Leder sondern auch gesundheitliche Aspekte.

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Förderung betreuter Taubenschläge nach dem ,,Augsburger Modell" in Baden-Württemberg

Unsere Städte in Baden-Württemberg sind überfüllt mit hunderttausenden von Stadttauben, Teile der Bevölkerung fühlen sich belästigt, aber die betroffenen Kommunen und Vereine haben nicht die nötigen Mittel und ein nachhaltiges und erfolgreiches Taubenmanagement mit betreuten Tabenschlägen nach dem Augsburger Modell zu praktizieren. Mit Hilfe einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg könnte dieses große Problem gelöst werden. 

In regelmäßigen Abständen erreichen unseren Verein Bitten von Bürger*innen, sie bei der Umsetzung eines tierschutz-adäquaten Stadttaubenmanagements zu unterstützen. Einerseits sehen viele Gemeinden die Stadttaubensituation als Störfaktor, andererseits gibt es wenig Bereitschaft, da die Mittel fehlen, sich der Situation angemessen anzunehmen.

Dabei ist die einzige wirksame und tierschutzgerechte sowie auch tierschutzrechtlich akzeptable Methode, um Taubenpopulationen auf Dauer zu verkleinern bzw. auf einer überschaubaren Zahl zu halten die Einrichtung betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell an geeigneten Plätzen, an denen die Tiere mit artgerechtem Futter sowie Wasser versorgt und an den Ort gebunden werden (1). Dadurch nimmt die Präsenz der Futterschwärme in der Stadt ab. In den Taubenschlägen können unkompliziert die Eier gegen Gipsatrappen getauscht werden und es kann somit die Taubenpopulationkontrolliert werden indem sie zunächst verringert und dann auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird. 

Die bevorzugte Nahrung von (Stadt-)Tauben besteht hauptsächlich aus Körnern und Samen, die in den Städten kaum vorhanden sind. Stadttauben können Ähren nicht entspelzen, was verhindert, dass sie – wie landläufig fälschlicher Weise angenommen wird – zum “Feldern” ins Umland fliegen und wie Wildvögel auf Wiesen und auf Feldern Nahrung aufnehmen können. Somit haben die Tauben keine Möglichkeit, in Städten an artgerechtes Futter zu gelangen. Sie sind darauf angewiesen, sämtliche Abfälle der Menschen zu essen, die sie auffinden können. Dies führt auch zu einem vermehrten Absatz des flüssigen Hungerkots, in dessen Folge es zu einer vermehrten Verschmutzung der Innenstädte kommt, von der sich Teile der Bevölkerung belästigt fühlen. Werden die Tiere artgerecht gefüttert, kann diesbezüglich eine Verbesserung erreicht werden. Zudem fördern hohe Populationsdichten von Stadttauben das Auftreten von Taubenspezifischen Infektionskrankheiten– die zwar für den Menschen kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen, die Tiere jedoch schwächen und zu erheblichen Leiden bis hin zum Verenden führen können.

In vielen Kommunen existieren ordnungsrechtliche Fütterungsverbote, die nur bei vorhandenem Stadttaubenmanagement rechtskonform sind.

In betreuten Taubenschlägen bekommen die Tiere ausreichend artgerechtes Futter, zudem können sie dort Paare bilden und brüten. Ihre Eier werden gegen Attrappen aus Gips ausgetauscht, sodass die Tiere weiter an ihr Nest gebunden bleiben, aber keine Küken aufziehen werden.

Einem Gutachten (Arleth C., Hübel J.: Rechtsgutachten Stadttaubenschutz.) zufolge handelt es sich bei Stadttaubenum Fundtiere (2). Die heutigen Stadttauben sind die Nachfahren von einst ausgesetzten Haustieren. Diese Tiere sind nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, da der Mensch sie im Laufe der Domestizierung über Jahrtausende in seine Abhängigkeit züchtete. Daher haben Kommunen die Pflicht zur Lösung dieser dauerhaften menschengemachten tierschutzrechtlichen Herausforderung.

Trotzdem sind es meistens Privatpersonen, die die Kosten für die Anschaffung eines Taubenschlages (bspw. ein Bauwagen, Container o.ä.) und das Futter tragen. 

Beispielsweise stellt die Landestierschutzbeauftragte von Berlin, Frau Dr. Kathrin Hermann, zu diesem Zweck Gelder aus dem Berliner Haushalt zur Verfügung. Dieses kann von den Bezirken für den Bau von Pilot-Taubenschlägen abgerufen werden. Um die Mittel zielgerichtet einsetzen zu können, sollten folgende drei Anforderungen erfüllt sein:

1. EIn geeigneter Standort; 

2. die Sicherstellung der Betreuung des Taubenschlages; 

3. ein(e) Ansprechpartner*in innerhalb der Bezirksverwaltung.

 

Die Errichtung betreuter Taubenschlägen an geeigneten Standorten nach dem Augsburger Modell, in denen Tauben artgerechtes Futter angeboten und Eier durch Attrappen ausgetauscht werden, ist die einzig tierschutzgerechte und zu gleich die erfolgversprechendste und nachhaltigste Möglichkeit, die Stadttaubenpopulation deutlich zu verringern,  Tierleid zu vermeiden und die Kosten der Städte im Hinblick auf Reinigungs- und Vergrämungsmaßnahmen deutlich zu senken. Auch werden die Bürger*innen stark entlastet – die Bürgerbeschwerden entfallen. Der Bau von betreuten Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell wird auch vom Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen beschrieben: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019 (4), und wurde auch in den – mittlerweile veralteten – Empfehlungen des Landestierschutzbeirats Baden-Württemberg zur Regulierung der Taubenpopulation in Städten, herausgegeben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Jahr 2005, beschrieben.

 

Kosten für 1 Taubenschlag ca. 500 Tauben
Bau Taubenschlag inclusive Innenausstattung ca. 25.000,- €

Betreuungs- und Versorgungskosten jährlich ca. 15.000,- €

Bisher sind keine Fördermittel für gemeinnützige Taubenvereine und Kommunen im Haushalt des Landes vorgesehen. 

Zukünftig sollten, wie seit 2022 auch im Land Niedersachsen, Haushaltsmittel für die Errichtung und die Unterhaltung betreuter Taubenschläge bereitgestellt werden, die eingetragene Tierschutzorganisationen und Gemeinden in Baden-Württemberg unterstützen.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition, bitten Sie als zuständigen Minsister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz daher um Förderung dieser wichtigen Maßnahme zur Eindämmung der Taubenpopulationen in den Kommunen. 

Wir ersuchen dabei um die Förderung des Baus von betreuten Taubenschlägen nach dem Ausburger Modell, der Einrichtung von betreuten Futterplätzen für die noch nicht an einen Schlag gebundenen “noch-obdachlosen” Tauben oder für Areale, in denen ein Bedarf herrscht, jedoch Taubenschläge aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht einrichtbar sind, sowie die Übernahme der laufenden Kosten für die Betreibung, einschließlich der Pflege, ggf. tiermedizinischen Versorgung und des artgerechten Futters in den Taubenschlägen ebenso wie an den betreuten Futterplätzen.

Zudem fordern wir eine Verpflichtung aller Kommunen mit höherer Stadttaubendichte zur Errichtung von Taubenschlägen – bedarfsweise in Verbindung mit betreuten Futterplätzen – zur Populationskontrolle und Fütterung der Tiere, um das Leid der Tiere zu vermindern, öffentliche Kosten zu senken, Bürgerbeschwerden abzuwenden, und letztlich damit eine großflächige Populationskontrolle in Baden-Württemberg zu erreichen.

Diese Maßnahmen der Bestandskontrolle, artgerechten Fütterung sowie Unterbringung der Tauben gem. dem Augsburger Modell würden dazu beitragen, den “ethischen Tierschutz” in Baden-Württemberg zu verwirklichen. Dieser erlangte bereits vor über 20 Jahren mit Zweidrittelmehrheiten des Bundesrates und des Bundetags Verfassungsrang durch die Implementierung des “Staatsziels Tierschutz” in Artikel 20a Grundgesetz im Jahre 2002. Gemäß amtlicher Begründung des Bundestags trägt dies „dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung“ (5). „Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen.“ Die Staatszielbestimmung ruft insbesondere die Legislative und Exekutive dazu auf, die Belange und den Schutz der Tiere zu verwirklichen. Es geht beim Staatsziel Tierschutz um nicht weniger, als den Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden, Zerstörung ihrer Lebensräume und ihrer Achtung als unsere Mitgeschöpfe.

Ein auch für andere Bundesländer wegweisender Umgang mit den Stadttauben entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (einschlägig sind hier die Paragraphen 1, 2 und 17), sowie des ethischen Tierschutzes in Umsetzung der Staatszielbestimmung wäre zeitgemäß und Baden-Württemberg soll hier eine Vorreiterrolle einehmen und vorbildhaft für andere Bundesländer den ethischen Tierschutz verwirklichen.

 

Anhang

Definition Stadttauben

Sog. Stadttauben (Columba livia forma domestica) sind Nachkommen von Haustauben wie Brief-, Hochzeits- oder sonstige Zuchttauben, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Taubenschlag zurückgefunden und sich einer Stadttaubenpopulation angeschlossen haben. 
Tauben wurden früher als Nutztiere gehalten (als Fleisch-, Eier- und Düngerlieferanten oder als sog. Brieftauben zur Übermittlung von Nachrichten), als sie dann nicht mehr gebraucht wurden, wurden viele Taubenschläge geschlossen. Es handelt sich bei den Stadttauben somit nicht um Wildtiere, sondern um obdachlose Haustiere. Sie wurden über Jahrtausende vom Menschen domestiziert. Diese Domestikation ist nicht mehr umkehrbar(vgl. Rechtsgutachten von Dr. jur. Christian Arleth/Dr. med. vet. Jens Hübel, (2))

Augsburger Modell

99 % der Städte mit Taubenmanagement in Deutschland entscheiden sich für das nachgewiesen erfolgreiche Augsburger Modell. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch Zählung derausgetauschten Eier in einem Schlag, dem Sinken der Reinigungskosten auf privatem und öffentlichem Gelände und dem Ausbleiben von Beschwerden der Bürger und Gewerbetreibenden (Einzelhandel, Bäckereien, Gastronomen). Dies ist mit Abstand die erfolgreichste, effektivste, nachhaltigste, tierschutzkonformste und kostengünstigste Lösung für die Kommunen. 

Die Umsetzung des Konzepts basiert auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen und praktischen Erfahrungen von vielen verschiedenen Kommunen und wird als alleiniges Konzept vom zuständigen Ministerium in Baden-Württemberg empfohlen. 

Ziel des Augsburger Models ist die Reduktion der Population durch Eiaustausch. Sobald die Tauben – nach einer Phase des schrittweisen „Hineinlotsens“ der Tiere in den Taubenschlag – im Schlag angesiedelt sind, verbringen sie 80 % des Tages im Schlag und setzen somit den Hauptteil des Kotes im Schlag ab, der einfach und hygienisch entfernt werden kann. Die Tauben müssen nicht zur Nahrungssuche auf die Straßen und in die Fußgängerzonen. Die Fußgänger und die Gastronomie werden nicht mehr belästigt und die Reinigung der umliegenden Häuser und Straßen von Taubenkot entfällt.

Vorteile Taubenschlag, nach dem Augsburger Modell:

  • Durch den Eiertausch im Schlag wird eine Vermehrung der Tauben verhindert, die Population nimmt ab;
  • Tauben befinden sich 80 % des Tages im Schlag. Der Kot bleibt im Schlag und kann mühelos entfernt werden;
  • Tauben sitzen nur noch selten und vereinzelt auf den Dächern und Balkonen, sie sind auf öffentlichen Flächen, Märkten und den Außenflächen der Gastronomiebetriebe nicht mehr Nahrungs-suchend anzutreffen.
  • Das Leid der Tiere wird vermindert und deren Gesundheit und Wohlbefinden verbessert. (Vgl. dazu den Grundsatz des Tierschutzgesetzes in § 1 Satz 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. […]”)

 

Quellen

(1) Weyrather, A. (2021, Hrsg. Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.: Grundlagen für ein effizientes, tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement in deutschen (Groß)Städten. Eine Handreichung für die Praxis; https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-HB-Stadttaubenmanagement_web.pdf

(2) Arleth C., Hübel J. (2021): Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Hrsg.: Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskiminierung ,Hier kostenlos herunterladen.

(3) Landestierschutzbeauftragte Berlin: Bau von Pilot-Taubenschlägen in Berliner Bezirken, https://www.berlin.de/lb/tierschutz/tauben/artikel.1290446.php

(4) Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019. https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen_downloads/tiergesundheit-tierschutz-5295.html

 (5) Bundestags-Drucksache14/8860 vom 23.04.2002 https://dserver.bundestag.de/btd/14/088/1408860.pdf

 

Für die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung dieser Petition bedanken wir uns bei:

Dr. Norbert Alzmann, Biologe und Bioethiker

Antje Konz, Inhaberin der Firma VitaGood

Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg