Klaus Mack wirbt in ,,Zur Sache Baden-Württemberg“ für die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht – Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V. fordert ein Wolfsmanagement auf Basis von wissenschaftlichen Fakten

In der SWR-Sendung ,,Zur Sache Baden-Württemberg“ sprach Klaus Mack sich erneut für eine Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetz aus. Darin berief er sich auch wieder auf die 40 toten Schafe von Schäfer Fröschle, die 2018 ein Wolf gerissen hätte. Diese Information stimmt nicht, denn die Hälfte der Schafe ist bei der Flucht ertrunken. Noch wichtiger ist aber, dass die Schafe zur Enz hin nicht geschützt waren. Dabei sollte zumindest Menschen, die sich ansatzweise mit der Thematik Wolf befasst haben, bewusst sein, dass Wölfe exzellent schwimmen können. Es wird also schnell eindeutig, dass die Schafe des Schäfers Fröschle nicht ausreichend geschützt waren und damit kein Fall sind, den man nutzen kann, um für den Wolf im Jagdrecht zu argumentieren. Der Halter gibt in dem Fernsehbeitrag selbst an, dass er die Tiere erst ,,JETZT“ mit einem speziellen Elektrozaun schützt.

In der SWR-Sendung ,,Zur Sache Baden-Württemberg“ sprach Klaus Mack sich erneut für eine Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetz aus. Darin berief er sich auch wieder auf die 40 toten Schafe von Schäfer Fröschle, die 2018 ein Wolf gerissen hätte. Diese Information stimmt nicht, denn die Hälfte der Schafe ist bei der Flucht ertrunken. Noch wichtiger ist aber, dass die Schafe zur Enz hin nicht geschützt waren. Dabei sollte zumindest Menschen, die sich ansatzweise mit der Thematik Wolf befasst haben, bewusst sein, dass Wölfe exzellent schwimmen können. Es wird also schnell eindeutig, dass die Schafe des Schäfers Fröschle nicht ausreichend geschützt waren und damit kein Fall sind, den man nutzen kann, um für den Wolf im Jagdrecht zu argumentieren. Der Halter gibt in dem Fernsehbeitrag selbst an, dass er die Tiere erst ,,JETZT“ mit einem speziellen Elektrozaun schützt (https://www.ardmediathek.de/video/zur-sache-baden-wuerttemberg/wolfsrudel-im-anmarsch/swr-bw/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzE4MjU4MTE).

,,Im Gegensatz zum Menschen muss der Wolf zum Überleben töten. Während der Mensch also aus puren Gelüsten tötet, versucht der Wolf einfach nur zu überleben. 50 % der sogenannten Nutztiere, welche der Wolf tötet, sind nicht ausreichend geschützt. Dies wäre die Verantwortung der Menschen, die diese in ihrer Obhut haben. Seien es Haustiere oder aus Profitgründen gehaltene Tiere“, so Julia Thielert, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg. ,,Versetzen wir uns in die Lage des Wolfes. Dieser versucht wie wir alle, möglichst einfach an Nahrung zu kommen. Ungeschützte oder schlecht geschützte Tiere erscheinen da wie ein Glückstreffer. Schließlich muss der Wolf zum Überleben möglichst wenig Energie für die Jagd verbrauchen. Des Weiteren besteht der Anteil an sogenannten Nutztieren in der Ernährung des Wolfes auch nur aus 1,1 %.“

Die Jagd muss verboten werden. Sie ist vollkommen sinnlos. Wölfe wandern am Tag bis zu 75 km. Sie überwinden dabei Ländergrenzen. Es gibt zurzeit 17.000 Wölfe in Kontinentaleuropa. Und das ohne Russland und Weißrussland. Tötet man ein Rudel, wird sein Territorium mit Sicherheit über kurz oder lang von einem anderen Wolf besetzt. International wandernde Tiere kann man mit lokaler Jagd niemals regulieren. Im Gegenteil haben Studien und Beispiele wie Norwegen, wo Karnivore bejagt werden, immer wieder gezeigt, dass Jagd kontraproduktiv ist. Denn sie zerstört die Rudelstrukturen und die natürliche Dynamik der Natur. Normalerweise pflanzen sich in einem Rudel nur die Elterntiere fort. Gerade wenn eines von ihnen abgeschossen wird, zerfällt das Rudel. Junge, unerfahrene Wölfe wandern durchs Land, pflanzen sich fort, suchen nach leichten Futterquellen = die sogenannten Nutztiere. Daher führt Jagd zu mehr Nutz- und Haustierrissen. Und durch die höhere Anzahl an paarungsbereiten Wölfen auch zu mehr Wölfen.

Es wäre sinnvoller, ein fest etabliertes Rudel in einem Gebiet zu haben, diese blockieren 250 bis 350 Quadratmeter für andere Wölfe. Tiere vom Menschen müssen in diesem Gebiet ausreichend geschützt werden, sodass die Wölfe lernen, dass diese keine Futterquelle für sie darstellen. Die Elterntiere zeigen ihren Jungen, wie man jagt und geben dieses Wissen an die Jungtiere weiter. Dies führt langfristig zu Wölfen, welche die Tiere vom Menschen nicht mehr als leichte Nahrungsquelle sehen.

Dass es auch ohne Jagd geht, beweisen Regionen wie der Kanton Genf in der Schweiz. In diesem wurde per Volksentscheid bereits im Jahr 1974 entschieden, dass die Jagd verboten ist. Auch beim Wolfsmanagement geht die Schweiz einen anderen Weg. ,,Manz betont, dass mehr Rudel nicht automatisch zu mehr Rissen an Nutztieren führten. Dort, wo in der Schweiz Herdenschutz betrieben wird, seien die Übergriffe auf Nutztiere stark gesunken. Hinzu komme, dass Wölfe nur dann Nutztiere jagten, wenn die Wildtierpopulation schlecht sei“ (https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/suedbaden/wie-werden-weibliche-woelfe-in-der-schweiz-behandelt-100.html?fbclid=IwAR0fARaVgHA8-2kAhLhRvHXs-gFD1WmpCCIRBjlDQQSUptdCl_xPNMcmE1w). Anstatt wie die CDU und die AFD Energien in die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht zu stecken, sollte man diese lieber nutzen, um Tierhalter*innen aufzuklären und ggf. bei einem Ausstieg/Umstieg zu unterstützen. Denn letztlich neigen fast alle Beiträge um den Wolf auch zu einer Romantisierung der netten Tierhalter*innen, deren Tiere durch den Wolf den Tod erfahren. Die meisten dieser Tiere werden, wie auch bei Schäfer Fröschle, ja nur gehalten, weil der Mensch sie selbst umbringen und verzehren möchte.


Quellen

1: Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2020) Bundesweite Schadensstatistik. Abrufbar unter: https://www.dbb-wolf.de/wolfsmanagement/herdenschutz/schadensstatistik

2: Linnell, J.D.C. and Cretois (2018) Research for AGRI Committee – The revival of wolves and other large predators and its impact on farmers and their livelihood in rural regions of Europe. European Parliament, Policy Department for Structural and Cohesion Policies. Abrufbar unter: https://www.europarl.europa.eu/cmsdata/191585/IPOL_STU(2018)617488_EN%20AGRI-original.pdf

3: Wielgus, R. B. and Peebles, K. A. (2014) Effects of wolf mortality on livestock depredations. Plos one, 1-16. Abrufbar unter: https://journals.plos.org/plosone/article/file?id=10.1371/journal.pone.0113505[&]type=printable

4: Mohl, C. (2016) WWF: Wolfsabschüsse schützen keine Nutztiere. Abrufbar unter: https://www.wwf.at/de/wwf-wolfsabschuesse-schuetzen-keine-nutztiere/

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Förderung betreuter Taubenschläge nach dem ,,Augsburger Modell" in Baden-Württemberg

Unsere Städte in Baden-Württemberg sind überfüllt mit hunderttausenden von Stadttauben, Teile der Bevölkerung fühlen sich belästigt, aber die betroffenen Kommunen und Vereine haben nicht die nötigen Mittel und ein nachhaltiges und erfolgreiches Taubenmanagement mit betreuten Tabenschlägen nach dem Augsburger Modell zu praktizieren. Mit Hilfe einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg könnte dieses große Problem gelöst werden. 

In regelmäßigen Abständen erreichen unseren Verein Bitten von Bürger*innen, sie bei der Umsetzung eines tierschutz-adäquaten Stadttaubenmanagements zu unterstützen. Einerseits sehen viele Gemeinden die Stadttaubensituation als Störfaktor, andererseits gibt es wenig Bereitschaft, da die Mittel fehlen, sich der Situation angemessen anzunehmen.

Dabei ist die einzige wirksame und tierschutzgerechte sowie auch tierschutzrechtlich akzeptable Methode, um Taubenpopulationen auf Dauer zu verkleinern bzw. auf einer überschaubaren Zahl zu halten die Einrichtung betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell an geeigneten Plätzen, an denen die Tiere mit artgerechtem Futter sowie Wasser versorgt und an den Ort gebunden werden (1). Dadurch nimmt die Präsenz der Futterschwärme in der Stadt ab. In den Taubenschlägen können unkompliziert die Eier gegen Gipsatrappen getauscht werden und es kann somit die Taubenpopulationkontrolliert werden indem sie zunächst verringert und dann auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird. 

Die bevorzugte Nahrung von (Stadt-)Tauben besteht hauptsächlich aus Körnern und Samen, die in den Städten kaum vorhanden sind. Stadttauben können Ähren nicht entspelzen, was verhindert, dass sie – wie landläufig fälschlicher Weise angenommen wird – zum “Feldern” ins Umland fliegen und wie Wildvögel auf Wiesen und auf Feldern Nahrung aufnehmen können. Somit haben die Tauben keine Möglichkeit, in Städten an artgerechtes Futter zu gelangen. Sie sind darauf angewiesen, sämtliche Abfälle der Menschen zu essen, die sie auffinden können. Dies führt auch zu einem vermehrten Absatz des flüssigen Hungerkots, in dessen Folge es zu einer vermehrten Verschmutzung der Innenstädte kommt, von der sich Teile der Bevölkerung belästigt fühlen. Werden die Tiere artgerecht gefüttert, kann diesbezüglich eine Verbesserung erreicht werden. Zudem fördern hohe Populationsdichten von Stadttauben das Auftreten von Taubenspezifischen Infektionskrankheiten– die zwar für den Menschen kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen, die Tiere jedoch schwächen und zu erheblichen Leiden bis hin zum Verenden führen können.

In vielen Kommunen existieren ordnungsrechtliche Fütterungsverbote, die nur bei vorhandenem Stadttaubenmanagement rechtskonform sind.

In betreuten Taubenschlägen bekommen die Tiere ausreichend artgerechtes Futter, zudem können sie dort Paare bilden und brüten. Ihre Eier werden gegen Attrappen aus Gips ausgetauscht, sodass die Tiere weiter an ihr Nest gebunden bleiben, aber keine Küken aufziehen werden.

Einem Gutachten (Arleth C., Hübel J.: Rechtsgutachten Stadttaubenschutz.) zufolge handelt es sich bei Stadttaubenum Fundtiere (2). Die heutigen Stadttauben sind die Nachfahren von einst ausgesetzten Haustieren. Diese Tiere sind nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, da der Mensch sie im Laufe der Domestizierung über Jahrtausende in seine Abhängigkeit züchtete. Daher haben Kommunen die Pflicht zur Lösung dieser dauerhaften menschengemachten tierschutzrechtlichen Herausforderung.

Trotzdem sind es meistens Privatpersonen, die die Kosten für die Anschaffung eines Taubenschlages (bspw. ein Bauwagen, Container o.ä.) und das Futter tragen. 

Beispielsweise stellt die Landestierschutzbeauftragte von Berlin, Frau Dr. Kathrin Hermann, zu diesem Zweck Gelder aus dem Berliner Haushalt zur Verfügung. Dieses kann von den Bezirken für den Bau von Pilot-Taubenschlägen abgerufen werden. Um die Mittel zielgerichtet einsetzen zu können, sollten folgende drei Anforderungen erfüllt sein:

1. EIn geeigneter Standort; 

2. die Sicherstellung der Betreuung des Taubenschlages; 

3. ein(e) Ansprechpartner*in innerhalb der Bezirksverwaltung.

 

Die Errichtung betreuter Taubenschlägen an geeigneten Standorten nach dem Augsburger Modell, in denen Tauben artgerechtes Futter angeboten und Eier durch Attrappen ausgetauscht werden, ist die einzig tierschutzgerechte und zu gleich die erfolgversprechendste und nachhaltigste Möglichkeit, die Stadttaubenpopulation deutlich zu verringern,  Tierleid zu vermeiden und die Kosten der Städte im Hinblick auf Reinigungs- und Vergrämungsmaßnahmen deutlich zu senken. Auch werden die Bürger*innen stark entlastet – die Bürgerbeschwerden entfallen. Der Bau von betreuten Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell wird auch vom Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen beschrieben: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019 (4), und wurde auch in den – mittlerweile veralteten – Empfehlungen des Landestierschutzbeirats Baden-Württemberg zur Regulierung der Taubenpopulation in Städten, herausgegeben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Jahr 2005, beschrieben.

 

Kosten für 1 Taubenschlag ca. 500 Tauben
Bau Taubenschlag inclusive Innenausstattung ca. 25.000,- €

Betreuungs- und Versorgungskosten jährlich ca. 15.000,- €

Bisher sind keine Fördermittel für gemeinnützige Taubenvereine und Kommunen im Haushalt des Landes vorgesehen. 

Zukünftig sollten, wie seit 2022 auch im Land Niedersachsen, Haushaltsmittel für die Errichtung und die Unterhaltung betreuter Taubenschläge bereitgestellt werden, die eingetragene Tierschutzorganisationen und Gemeinden in Baden-Württemberg unterstützen.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition, bitten Sie als zuständigen Minsister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz daher um Förderung dieser wichtigen Maßnahme zur Eindämmung der Taubenpopulationen in den Kommunen. 

Wir ersuchen dabei um die Förderung des Baus von betreuten Taubenschlägen nach dem Ausburger Modell, der Einrichtung von betreuten Futterplätzen für die noch nicht an einen Schlag gebundenen “noch-obdachlosen” Tauben oder für Areale, in denen ein Bedarf herrscht, jedoch Taubenschläge aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht einrichtbar sind, sowie die Übernahme der laufenden Kosten für die Betreibung, einschließlich der Pflege, ggf. tiermedizinischen Versorgung und des artgerechten Futters in den Taubenschlägen ebenso wie an den betreuten Futterplätzen.

Zudem fordern wir eine Verpflichtung aller Kommunen mit höherer Stadttaubendichte zur Errichtung von Taubenschlägen – bedarfsweise in Verbindung mit betreuten Futterplätzen – zur Populationskontrolle und Fütterung der Tiere, um das Leid der Tiere zu vermindern, öffentliche Kosten zu senken, Bürgerbeschwerden abzuwenden, und letztlich damit eine großflächige Populationskontrolle in Baden-Württemberg zu erreichen.

Diese Maßnahmen der Bestandskontrolle, artgerechten Fütterung sowie Unterbringung der Tauben gem. dem Augsburger Modell würden dazu beitragen, den “ethischen Tierschutz” in Baden-Württemberg zu verwirklichen. Dieser erlangte bereits vor über 20 Jahren mit Zweidrittelmehrheiten des Bundesrates und des Bundetags Verfassungsrang durch die Implementierung des “Staatsziels Tierschutz” in Artikel 20a Grundgesetz im Jahre 2002. Gemäß amtlicher Begründung des Bundestags trägt dies „dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung“ (5). „Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen.“ Die Staatszielbestimmung ruft insbesondere die Legislative und Exekutive dazu auf, die Belange und den Schutz der Tiere zu verwirklichen. Es geht beim Staatsziel Tierschutz um nicht weniger, als den Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden, Zerstörung ihrer Lebensräume und ihrer Achtung als unsere Mitgeschöpfe.

Ein auch für andere Bundesländer wegweisender Umgang mit den Stadttauben entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (einschlägig sind hier die Paragraphen 1, 2 und 17), sowie des ethischen Tierschutzes in Umsetzung der Staatszielbestimmung wäre zeitgemäß und Baden-Württemberg soll hier eine Vorreiterrolle einehmen und vorbildhaft für andere Bundesländer den ethischen Tierschutz verwirklichen.

 

Anhang

Definition Stadttauben

Sog. Stadttauben (Columba livia forma domestica) sind Nachkommen von Haustauben wie Brief-, Hochzeits- oder sonstige Zuchttauben, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Taubenschlag zurückgefunden und sich einer Stadttaubenpopulation angeschlossen haben. 
Tauben wurden früher als Nutztiere gehalten (als Fleisch-, Eier- und Düngerlieferanten oder als sog. Brieftauben zur Übermittlung von Nachrichten), als sie dann nicht mehr gebraucht wurden, wurden viele Taubenschläge geschlossen. Es handelt sich bei den Stadttauben somit nicht um Wildtiere, sondern um obdachlose Haustiere. Sie wurden über Jahrtausende vom Menschen domestiziert. Diese Domestikation ist nicht mehr umkehrbar(vgl. Rechtsgutachten von Dr. jur. Christian Arleth/Dr. med. vet. Jens Hübel, (2))

Augsburger Modell

99 % der Städte mit Taubenmanagement in Deutschland entscheiden sich für das nachgewiesen erfolgreiche Augsburger Modell. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch Zählung derausgetauschten Eier in einem Schlag, dem Sinken der Reinigungskosten auf privatem und öffentlichem Gelände und dem Ausbleiben von Beschwerden der Bürger und Gewerbetreibenden (Einzelhandel, Bäckereien, Gastronomen). Dies ist mit Abstand die erfolgreichste, effektivste, nachhaltigste, tierschutzkonformste und kostengünstigste Lösung für die Kommunen. 

Die Umsetzung des Konzepts basiert auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen und praktischen Erfahrungen von vielen verschiedenen Kommunen und wird als alleiniges Konzept vom zuständigen Ministerium in Baden-Württemberg empfohlen. 

Ziel des Augsburger Models ist die Reduktion der Population durch Eiaustausch. Sobald die Tauben – nach einer Phase des schrittweisen „Hineinlotsens“ der Tiere in den Taubenschlag – im Schlag angesiedelt sind, verbringen sie 80 % des Tages im Schlag und setzen somit den Hauptteil des Kotes im Schlag ab, der einfach und hygienisch entfernt werden kann. Die Tauben müssen nicht zur Nahrungssuche auf die Straßen und in die Fußgängerzonen. Die Fußgänger und die Gastronomie werden nicht mehr belästigt und die Reinigung der umliegenden Häuser und Straßen von Taubenkot entfällt.

Vorteile Taubenschlag, nach dem Augsburger Modell:

  • Durch den Eiertausch im Schlag wird eine Vermehrung der Tauben verhindert, die Population nimmt ab;
  • Tauben befinden sich 80 % des Tages im Schlag. Der Kot bleibt im Schlag und kann mühelos entfernt werden;
  • Tauben sitzen nur noch selten und vereinzelt auf den Dächern und Balkonen, sie sind auf öffentlichen Flächen, Märkten und den Außenflächen der Gastronomiebetriebe nicht mehr Nahrungs-suchend anzutreffen.
  • Das Leid der Tiere wird vermindert und deren Gesundheit und Wohlbefinden verbessert. (Vgl. dazu den Grundsatz des Tierschutzgesetzes in § 1 Satz 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. […]”)

 

Quellen

(1) Weyrather, A. (2021, Hrsg. Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.: Grundlagen für ein effizientes, tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement in deutschen (Groß)Städten. Eine Handreichung für die Praxis; https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-HB-Stadttaubenmanagement_web.pdf

(2) Arleth C., Hübel J. (2021): Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Hrsg.: Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskiminierung ,Hier kostenlos herunterladen.

(3) Landestierschutzbeauftragte Berlin: Bau von Pilot-Taubenschlägen in Berliner Bezirken, https://www.berlin.de/lb/tierschutz/tauben/artikel.1290446.php

(4) Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019. https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen_downloads/tiergesundheit-tierschutz-5295.html

 (5) Bundestags-Drucksache14/8860 vom 23.04.2002 https://dserver.bundestag.de/btd/14/088/1408860.pdf

 

Für die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung dieser Petition bedanken wir uns bei:

Dr. Norbert Alzmann, Biologe und Bioethiker

Antje Konz, Inhaberin der Firma VitaGood

Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg